Betonrohre, KF-F kreisförmig mit Falz, Nut und Fuß, Baulänge 1000 mm

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2 Artikel- Nennweite/Bauhöhe Gewicht ab Werk Nr. in mm ca. kg/stück EUR/Stück Betonrohre, KF-F kreisförmig mit Falz, Nut und Fuß, Baulänge 1000 mm , , , , , , , ,10 Betonrohre gelocht, Sickerrohre, KF-F kreisförmig mit Falz, Nut und Fuß, Baulänge 1000 mm , , , ,20 weitere Größen auf Anfrage Betonrohre wandverstärkt, KFW-F kreisförmig mit Falz, Nut und Fuß, Baulänge 1000 mm , , , ,60 Beton-Schwerlastrohre, KF-F kreisförmig mit Falz, Nut und Fuß, Baulänge 1000 mm , ,00 Betonrohr-Böschungsköpfe kreisförmig mit Falz, Nut und Fuß, Baulänge von Werk zu Werk verschieden Neigung 1:1 - Form B , , , , , ,50 3

3 Artikel- Nennweite/Bauhöhe Gewicht ab Werk Nr. in mm ca. kg/stück EUR/Stück Schachtringe mit Falz (SR-F) DIN 4034, Teil / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / 500 E. Ø 150 KG , / 500 E.u.A. Ø 150 KG ,10 Schachtringe mit Falz (SR-F) DIN 4034, Teil 2 mit eingebauten Steigeisen 1212 E / , / , / , / , / , / , / , / , / , / ,50 Schachtringe (gelocht) (Sicker) mit Falz (SR-F) DIN 4034, Teil / , / , / , / , / , / , / , / , / , / 500 m E ,40 Schachtringe mit Boden mit Falz (SR-F) DIN 4034, Teil / , / , / , / , / , / , / , / , / 500 m. E. u. A. Ø ,90 4

4 Artikel- Nennweite/Bauhöhe Gewicht ab Werk Nr. in mm ca. kg/stück EUR/Stück Brunnenschneidring, Teil / ,30 Wandstärke 150 mm Schachthälse (Konen) mit Falz (SH-F) DIN 4034, Teil 2, Bauhöhe 600 mm 1208 exzentr. 800/ , exzentr. 1000/ , exzentr. 1200/ , exzentr. 1500/ , zentrisch 2000/ ,80 Schachthälse (Konen) mit Falz (SH-F) DIN 4034, Teil 2, Bauhöhe 600 mm mit eingeb. Steigeisen 1212 E 2594 exzentr. 800/ , exzentr. 1000/ , exzentr. 1200/ , exzentr. 1500/ , exzentr. 1000/ cm-minikonus ,80 Auflageringe (AR) (Konusausgleichsringe) DIN 4034, Teil / , / , / , / , / , / ,90 Auflageringe schräg (AR) (Konusausgleichsringe) DIN 4034, Teil / , / , / ,00 5

5 Artikel- Nr. Gewicht ca. kg/stück ab Werk EUR/Stück Konusdeckel UFO 625/ 70 1,5 to leicht belastbar 1463 Deckel 80 20, Griff 3,20 Göbeldeckel kpl., geruchsdicht mit einbetoniertem Gußfalzring und Deckel mit Gußrahmen und Betonfüllung 2069 Göbeldeckel 75 69,40 5,0 to belastbar 3037 Rahmen 34 32, Deckel 5,0 to 41 37,40 Beton/Guss-Schachtabdeckungen DIN 1229 für Konen 0982 Kl. B - 15 to mit Belüftung 13 cm / , Kl. B - 15 to ohne Belüftung 13 cm / , Kl. D - 40 to mit Belüftung 17 cm / , Kl. D - 40 to ohne Belüftung 17 cm / ,70 Einlaufroste 1768 Kl. B - 15 to 119, Kl. C - 25 to 16 cm 176,50 Schmutzfänger 0990 schwer 19,90 6

6 Artikel- Nennweite/Bauhöhe Gewicht ab Werk Nr. in mm ca. kg/stück EUR/Stück Abdeckungen für Schächte und Rohre Die Nennweite bezieht sich auf den Schacht- bzw. Rohrdurchmesser begehbar / , / , / 50* 30 22, / 60* 40 35, / 75** 80 52, / 90** ,70 Pkw-befahrbar 33, / , / , / , / , / , / ,70 * bei Bedarf: je 1 Stk. Aushebe T-Griff extra 3,20 ** bei Bedarf: je 2 Stk. Aushebe T-Griff extra 3,20 Beton-Schacht-Übergangsplatten mit Falz DIN 4034 Teil 2 Exzentrische Öffnung für Einstieg über Steigeisen Zentrische Öffnung für Einstieg über Leiter - auf Bestellung 162,50 246,80 322,40 194,90 279,30 389,90 234,50 319,00 469,10 288,90 373,30 578,00 288,90 288,90 7

7 10 cm 10 cm 60 cm 60 cm 50 cm 100 cm 4,4 cbm 6,0 cbm 100 cm 50 cm 50 cm 578,70 E 671,10 E Wasserzisternen DN 200 cm mit Konusdeckel UFO, leicht belastbar, inkl. Aushebegriff 10 cm 60 cm Zubehör 100 cm 200/50 Einlauf (KG) DN /50 Ein- und Auslauf (KG) DN 150 Göbeldeckel 5 to 7,5 cbm 100 cm 50 cm Zum Einbau siehe unsere Versetzanleitung! 726,70 E 8

8 PERFECT-Fertigschachtunterteile DN 1000 & DN 1200 Muffenausführung (wandverstärkt - SU-M) nach DIN 4034/1 - Typ 2 - EN 1917 CE Schachtkörper, Gerinne und Auftritt monolithisch aus Beton C 40/50 mit homogener Betonoberfläche und glattem, ungeschlämmten Gerinneverlauf in einem Guss, in der Schalung erhärtet gefertigt - System PERFECT Neigung der Berme / Auftrittfläche 1:20 Preis auf Anfrage Rohranschlussarten: Beton- und Stahlbetonrohre DN DN nur mit BLR-Dichtung - Steinzeugrohre Normal- und Hochlast Kunststoffrohre KG, PVC, Ultra-Rib, PP, PE-HD Guß-, MZ- und SML-Rohre DN DN 600 DN DN 500 DN DN 300 Bauhöhen: DN 1000 DN 1200 Anschlüsse DN 100 Anschlüsse DN 125 Anschlüsse DN 150 Anschlüsse DN 200 Anschlüsse DN 250 Anschlüsse DN 300 Anschlüsse DN 400 Anschlüsse DN 500 Anschlüsse DN mm 680 mm 700 mm 750 mm 800 mm 850 mm 950 mm 1050 mm 1150 mm 750 mm 780 mm 800 mm 850 mm 900 mm 950 mm 1050 mm 1150 mm 1250 mm können dabei leider keine Steigeisen bzw. Steigbügel eingebaut werden. Aushärtung in der Form bleiben, ist die Oberfläche absolut frei von Unebenheiten. liehen bzw. bei Bedarf gekauft werden. 9

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11 Artikel- Nennweite/Bauhöhe Gewicht ab Werk Nr. in mm ca. kg/stück EUR/Stück Fußauflagering mit Muffe DIN 4034 Teil / ,10 Fertigteilschächte 2686 Schachtunterteil Falzausführung DIN 4034 Teil /600, mit Anschluss DN 150 KG oder Steinzeug und Durchlaufgerinne in Steinzeug Wandstärke 100 mm , Schachtunterteil 0397 Falzausführung DIN 4034 Teil 2 System Bw-H Perfect Standard 1000/700, mit Anschluss DN 150 KG oder Steinzeug und Durchlaufgerinne in Beton Wandstärke 150 mm ,00 Produktion nur auf Bestellung Wir weisen darauf hin, dass für Abwasser oder Schmutzwasser die Norm DIN 4034/1 - Typ 2 - zum Tragen kommt Hausanschlussschacht Muffenausführung, DIN 4034/Teil 1 - Typ 2 System Bw-H Perfect Standard 1000/700, mit Anschluss DN 150 für KG, PP SN 16 oder Steinzeug und Durchlaufgerinne in Beton Wandstärke 150 mm ,00 Gleitringdichtung + Gleitmittel 3268 DN 1000, SG-Classic 17, DN 1000, selbstschmierend, SDV 22, DN 1000, lastausgl. u. geschmiert SDV-seal 3 in1 40, DN 1200, SG-Classic 30, DN 1500, SG-Classic 48, DN 1000, TOP-SEAL-BASIC, Lastausgleich 17, Gleitmittel (5 kg Eimer, Preis je kg) 8,90 12

12 Artikel- Nennweite/Bauhöhe Gewicht ab Werk Nr. in mm ca. kg/stück EUR/Stück Schachtringe Teil 1 mit Steigeisen 1212 E / ,80 entspricht nicht der DIN-Norm / , / , / , / ,60 entspricht nicht der DIN-Norm / , / , / , / ,70 entspricht nicht der DIN-Norm / , / , / ,90 Schachtringe Teil 1 mit Steigbügel A / ,60 entspricht nicht der DIN-Norm / , / , / ,00 Schachtringe DN1200 und DN1500 mit Steigbügel 19555A auf Anfrage. Schachtringe Teil 1 mit Boden / 500 mit Boden 815 System Bw-H - Perfect / 500 mit Boden 815 mit Ein- und Auslauf DN 150 KG System Bw-H-Perfect / 500 mit Boden 1800 System Bw-H-Perfect / 500 mit Boden ,00 126,00 213,40 322,70 Schachthälse Teil 1 mit Steigeisen 1212 E / , / 625, verkehrte ,40 Steigfolge / 625, 30 cm - Minikonus , / , / cm hoch , / ,90 Schachthälse Teil 1 mit Steigbügel A / , /625, 30 cm - Minikonus , /625 mit integrierter ,90 Dichtung BS 2000 Schachthälse DN1200 und DN1500 mit Steigbügel 19555A auf Anfrage. 13

13 Artikel- Nennweite/Bauhöhe Gewicht ab Werk Nr. in mm ca. kg/stück EUR/Stück Auflageringe (AR-V), verschiebesicher nach DIN 4034/1 - Typ / , / , / , / , / ,50 Auflageringe schräg (AR-V), verschiebesicher nach DIN 4034/1 - Typ / , / , / ,75 Übergangsplatten mit Muffe (AP-M-S) DIN 4034 Teil 1 nach DIN 4034/1 - Typ / cm , / cm , / cm ,30 14

14 Artikel- Nennweite/Bauhöhe Gewicht ab Werk Nr. in mm ca. kg/stück EUR/Stück Der EXACT -SCHACHT - einfach - dicht - dauerhaft - Bw-H Schacht EXACT, DIN 4034/1 - Typ2 mit Steigeisen 1212 E / , / , / , / , / , / , / ,00 Bw-H Schacht EXACT, DIN 4034/1 - Typ2 mit Steigbügel A / , / , / , / , / , / , / ,20 Bw-H Schacht EXACT, DIN 4034/1 - Typ2 mit Steigbügel A mit integrierter Dichtung BS / , / , / , / , / , / , / ,30 15

15 Artikel- Nennweite Bauhöhe Gewicht ab Werk Nr. in mm in mm ca. kg/stück EUR/Stück Das Bw-H Schachtrohr - maximale Flexibilität - Bw-H Schachtrohr SRO-M, Teil 1 mit Steigbügel DIN A , , , , ,90 Bw-H Schachtrohr SRO-M, Teil 1 mit Steigbügel DIN A mit integrierter Dichtung BS , ,30 *** Schachtrohre sind nicht lagernd, Produktion auf Bestellung *** 16

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17 Allgemeines Preisgültigkeit: Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle bisherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Zu allen aufgeführten Preisen wird die gesetzl. gültige Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Soweit nicht anders vermerkt, gelten alle genannten Preise ab Werk. Warenrücknahmen: erfolgen nur nach vorheriger Absprache und in einwandfreiem Zustand (nicht verschmutzt und/oder beschädigt). Zur Deckung unserer Kosten müssen wir 15 % des Warenwertes berechnen. Sonderanfertigungen können leider nicht zurückgenommen werden! Paletten: Euro-Paletten werden bei Abholung / Anlieferung mit 9,00 E berechnet. Bei Tausch bzw. Rückgabe, vorausgesetzt dies erfolgt in sauberem und einwandfreiem Zustand, werden 7,50 E gutgeschrieben. Rohrgehänge: Bei Bedarf können Sie bei uns Schachtring-Gehänge und Rohrhaken ausleihen. Diese stellen wir Ihnen für 3 Tage kostenlos zur Verfügung. Für jeden weiteren Tag werden 10,00 E in Rechnung gestellt. Des weiteren verleihen wir sogenannte Kugelkopfausheber, zum Versetzen unserer Perfect -Schachtbodenteile und unserer EXACT -Schächte. Diese werden grundsätzlich mit 77,50 E inrechnung gestellt und bei einwandfreier Rückgabe mit 74,00 E gutgeschrieben. 18

18 Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der BWH Betonwarenhandelsgesellschaft mbh & Co. KG 1. Angebote und Preise: Angebote und Preise der Verkäuferin sind unverbindlich und freibleibend. Die Preise verstehen sich als Nettopreise, denen die Umsatzsteuer zugerechnet wird. Die Verkäuferin behält sich vor, die aufgrund der am Tage der Lieferung geltenden Lohn- und Materialkosten kalkulierten Preise zu berechnen. Dies gilt auch hinsichtlich der in der Auftragsbestätigung der Verkäuferin eingesetzten Preise. Die genannten Preise verstehen sich ab Werk verladen. Sind durch Sondervereinbarungen die Preise frei Empfangsort gestellt, gelten sie unter Zugrundelegung voller Ladungen. Wenn bei Frei- Bau-Preisen Rabatt gewährt ist, versteht sich dieser auf den Warenwert ohne den Frachtkostenanteil. Bei Preisstellung frei Empfangsort gehen Wegbenutzungsgebühren, Standgelder, Anschluß- und Wiegegebühren sowie während der Auslieferungszeit eintretende Verkehrsabgaben und Steuern zu Lasten des Käufers. Frei Empfangsort ist die kürzeste Entfernung von der Beladestelle zur Entladestelle. Ist die Benutzung der kürzesten Strecke wegen höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen nicht möglich, geht die Erhöhung der Frachtkosten ebenfalls zu Lasten des Käufers. Die Einkaufsbedingungen des Käufers werden ausgeschlossen, soweit diese in Widerspruch zu den vorliegenden Bedingungen stehen. 2. Lieferung und Abnahme. Alle Abschlüsse und Vereinbarungen, auch wenn sie durch Angestellte der Verkäuferin oder durch deren Vertreter abgeschlossen wurden, werden für die Verkäuferin erst durch eine dem Besteller bzw. Käufer schriftlich erteilte Zustimmung verbindlich. Von den Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der Verkäuferin abweichende Vereinbarungen bedürfen ausnahmslos der schriftlichen Zustimmung. Zugesagte Lieferfristen werden tunlichst eingehalten, sind aber unverbindlich. Die Nichteinhaltung vereinbarter Abnahmetermine berechtigt zu angemessenem Schadensersatzanspruch. Auftragsänderungen, auch hinsichtlich der Lieferzeit, können nur vor Beginn der Produktion berücksichtigt werden und bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung der Verkäuferin. Lieferungen frei Baustelle verstehen sich ohne Abladen bei Anfuhr von voll ausgeladenen Lastzügen und nur insoweit, als die Zufahrtsverhältnisse die Anfuhr mit schweren Lastzügen ohne Gefahr für das Fahrzeug erlauben. Die Kosten etwaiger Zwischentransporte und bei Umladen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Das Abladen der Fahrzeuge hat der Empfänger umgehend zu veranlassen. Wartezeiten sowie ein Verfahren der Ware auf der Baustelle sind in den Transportkosten nicht enthalten und werden berechnet. Soweit der Käufer nicht den Vorschriften des HGB unterliegt, muß er offensichtliche Mängel innerhalb 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich bei der Verkäuferin rügen. Beanstandete Ware darf nur mit Zustimmung der Lieferfirma eingebaut werden. Transportschäden und Verluste müssen bei Bahntransporten einschließlich bahnamtlicher LKW's bahnamtlich und im übrigen durch schriftliche Erklärung des LKW-Fahrers und der bei der Entladung beteiligten Personen festgestellt werden. Durch Annahmeverweigerung entstehende Kosten und Schäden trägt der Käufer. Rücksendungen gelieferter Ware, deren Transportrisiko in jedem Fall der Rücksender trägt, werden ohne vorherige Zustimmung der Verkäuferin nicht angenommen. Soweit in den vorliegenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, gelten die in den einschlägigen DIN-Normen genannten Bedingungen. Für gelieferte Waren die unter der Mitarbeit der Verkäuferin eingebaut oder auf der Baustelle verarbeitet werden, gilt die "Verdingungsordnung für Bauleistungen", soweit vorliegende Verkaufs- und Lieferungsbedingungen nichts anderes bestimmen. Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, unvorhergesehene Betriebsschwierigkeiten, unverschuldeter Rohstoffmangel und andere unvorhergesehene Hindernisse mit ihren Folgen verlängern die Lieferungs- und Nachlieferungsfristen in angemessenem Umfang 3. Versand. Der Versand geschieht auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Käufers. Transportversicherungen werden nur auf Verlangen auf Kosten des Käufers vorgenommen. Mangels besonderer Versandvorschriften wird nach bestem Ermessen die billigste Versandart gewählt. 4. Gewährleistung. Innerhalb der Garantiefrist leistet die Verkäuferin Garantie in der Weise, daß für solche Erzeugnisse und Teile die nachweisbar durch Werkstoff- oder Fabrikationsfehler unbrauchbar oder schadhaft sind oder nicht der bestellten Zusammensetzung bzw. Qualität entsprechen, Ersatz geliefert wird. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, insbesondere wenn sie unzumutbar verzögert wird, hat der Käufer das Recht auf Herabsetzung des Kaufpreises, wahlweise kann er dann auch Rückabwicklung des Vertrages verlangen, sofern es sich nicht um eine Bauleistung handelt. Durch eigenmächtige Nacharbeit an unseren Erzeugnissen erlischt jegliche Ersatzpflicht seitens der Verkäuferin. Reklamationen berechtigen den Käufer nicht dazu, fällige Zahlungen zurückzuhalten. 5. Zahlung. Alle Rechnungen der Verkäuferin sind - auch bei Teillieferungen und in Fällen von Mängelrügen - innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlung im Banklastschriftverfahren gewährt die Verkäuferin 3 % Skonto. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist die Verkäuferin berechtigt, dem Käufer Zinsen in Höhe von 3 % über dem Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen. Die verlustfreie Zahlung hat in bar, Bank-, Giro- oder Postschecküberweisung zu erfolgen und den vollen Gegenwert des Kaufpreises zu erbringen. Etwa gewährte Skonti dürfen nicht aus gesondert ausgewiesenen Frachten und Lohnkosten abgezogen werden. Schecks und zentralbankfähige Wechsel mit einer Laufzeit von höchstens 90 Tagen werden nur zahlungshalber, Eigenakzepte nur nach besonderer Vereinbarung und unter Ausschluß von Kassaskonto angenommen. Spesen und Diskont trägt der Käufer. Aus verspäteter Vorlegung oder Protestbeibringung erwachsen dem Käufer keine Rechte gegen die Verkäuferin. Maßgebend für die Gutschrift ist der Eingangstag der Zahlung bzw. der Gutschriftstag der Bank der Verkäuferin. In allen Fällen muß die Zahlung den vollen Wert des Kaufpreises am Abschlußtag darstellen nach dem Grundsatz, daß Leistung und Gegenleistung gleich sein müssen. Für alle Nachteile, die der Verkäuferin durch die unpünktliche Bezahlung der Rechnungen erwachsen muß die Verkäuferin sich vorbehalten, auf den Käufer zurückzugreifen. Eingehende Zahlungen werden stets gegen die ältesten Forderungen, Zinsen und Kosten zuerst angerechnet. Vor restloser Bezahlung ist die Verkäuferin zu weiteren Lieferungen nicht verpflichtet. Der Käufer ist gegenüber den Forderungen der Verkäuferin nicht berechtigt aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei denn, die Verkäuferin erkennt den Einspruch, auf den er ein solches Recht stützt, ausdrücklich an. Für alle Abschlüsse ist die Zahlungsfähigkeit des Käufers ohne weiteres als eine wesentliche Eigenschaft vorausgesetzt. Die Verkäuferin hat daher, wenn nach dem Abschluß Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bekannt werden, Anspruch auf Vorauszahlung; Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigt die Verkäuferin den Auftrag ohne Frist zu streichen und Schadensersatz zu verlangen. 6. Eigentumsvorbehalt. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und aller, auch der künftigen Forderungen, die die Verkäuferin gegen den Käufer erwirbt, insbesondere auch bis zum Ausgleich eines etwaigen Kontokorrentsaldos, Eigentum der Verkäuferin. Wird die gelieferte Ware durch den Käufer zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für die Verkäuferin. Ein Eigentumserwerb des Käufers nach 950 BGB ist ausgeschlossen. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht der Verkäuferin gehörenden Waren erwirbt die Verkäuferin Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der vor ihr gelieferten und der anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Käufer ist berechtigt, die Ware, den vermischten Bestand oder den neuen Gegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern oder in fremden Grund und Boden einzubringen. Er darf jedoch die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bis zur vollständigen Bezahlung einem Dritten weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen und ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter der Verkäuferin unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware schon jetzt in dem Betrag an die Verkäuferin ab, der den Wert der Vorbehaltsware entspricht. Wird Vorbehaltsware, die im Miteigentum der Verkäuferin steht, weiterveräußert, so tritt der Käufer schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf in dem Betrage an die Verkäuferin ab, der dem Anteilswert der Verkäuferin am Miteigentum entspricht. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer jetzt schon den ihm gegen den Dritten oder gegen den, des er angeht, erwachsenden Vergütungsanspruch in dem Betrag an die Verkäuferin ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Steht die Vorbehaltsware im Miteigentum der Verkäuferin, so erstreckt sich die Abtretung auf den Betrag, der dem Anteilswert der Verkäuferin am Miteigentum entspricht. Steht dem Käufer ein Anspruch auf Bestellung einer Sicherungshypothek nach 648 BGB zu, so geht dieser Anspruch in der bezeichneten Höhe auf den Verkäufer über. Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen ist der Fakturenwert der Verkäuferin, zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 20 %. Den Rang eines abgetretenen Teilbetrages im Rahmen der dem Käufer erwachsenden Gesamtforderung bestimmt die Verkäuferin. Die Verkäuferin ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf (der Werklohnforderung oder sonstiger Vergütungsansprüche). Von ihrer eigenen Einziehungsbefugnis wird die Verkäuferin keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf Verlangen hat der Käufer der Verkäuferin die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Die Verkäuferin wird hiermit ermächtigt, dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen und zwar im Namen des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, eingehende Erlöse aus den im voraus abgetretenen Forderungen unverzüglich an die Verkäuferin abzuführen. Kann nach Verarbeitung oder Einbau der Ware in fremden Grund und Boden die Verkäuferin im einzelnen nicht nachweisen, daß ihre Ware enthalten ist, so ist der Nachweis der Identität erbracht, wenn sämtliche Lieferanten, deren gleiche Ware enthalten sein könnte, ihre Forderungen an einen der beteiligten Lieferanten zwecks Geltendmachung der Ansprüche abtreten. Dasselbe gilt entsprechend bei dem verlängerten Eigentumsvorbehalt hinsichtlich der Geltendmachung der Ansprüche auf Absonderung der Forderungen, die aus dem Weiterverkauf der Ware entstanden sind, sowie hinsichtlich des aufgrund solcher Forderungen beim Käufer eingegangenen Gegenwertes. Übersteigt der Wert der der Verkäuferin gegebenen Sicherung ihre Lieferungsforderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist die Verkäuferin auf Verlangen des Käufers in Höhe des Mehrwertes zur Rückübertragung verpflichtet. Nach Begleichung sämtlicher Ansprüche gehen die Eigentumsrechte auf den Käufer über. Die Forderungen aus dem verlängerten Eigentumsvorbehalt werden dann zurückübertragen. 7. Erfüllungsort und Gerichtsstand. Erfüllungsort für Lieferungen ist sowohl bei Ab-Werk- als auch bei vereinbarten Frei-Bau-Lieferungen der Sitz des jeweils die Lieferung durchführenden Herstellerwerkes. Erfüllungsort für Zahlungen ist Altdorf als Sitz der Geschäftsleitung der BWH. Als Gerichtsstand gilt nach 29 ZPO das Wohnsitzgericht des Ortes, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist, als vereinbart. 8. Teilweise Aufhebung der Bedingungen. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch gesetzliche oder amtliche Verfügungen oder durch Vereinbarung aufgehoben werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Hauptverwaltung Geschäftsführung Geschäftsführer Markus Weber Hausanschrift Telefon Telefax Opalstraße Altdorf 0871 / / Bankverbindung: HypoVereinsbank Kelheim IBAN DE BIC HYVEDEMM447

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