Freiwillige Feuerwehren der. Verbandsgemeinde Alzey-Land
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- Lioba Winter
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1 Freiwillige Feuerwehren der Verbandsgemeinde Alzey-Land 1
2 Brandschutzkonzept der 2
3 LBKG Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz Ziel: Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen 1. gegen Brandgefahren (Brandschutz) 2. andere Gefahren (Allgemeine Hilfe) 3. gegen Gefahren größeren Umfanges (Katastrophenschutz) 1 Absatz 1 LBKG: 3
4 Aufgabenträger Brandschutz und Allgemeine Hilfe Gemeinden Landkreis (überörtlich) Land (zentrale Aufgaben) Katastrophenschutz Vorbeugender Gefahrenschutz Landkreis/ kreisfreie Städte Land (zentrale Aufgaben) Land 2 Absatz 1 LBKG 4
5 Überörtliche Maßnahmen Maßnahmen die nicht in jeder Gemeinde veranlasst werden müssen, zusätzlich zu den gemeindlichen Maßnahmen erforderlich sind, über den örtlichen Rahmen oder die finanzielle Leistungsfähigkeit der einzelnen Gemeinden hinausgehen 5
6 Aufgaben der Verbandsgemeinde Aufstellung einer Feuerwehr entsprechend den örtlichen Verhältnissen Ausstattung mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen Aufstellung und Fortschreibung der Alarm- und Einsatzpläne Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen sowie Durchführung von Übungen 3 Absatz 1 Nr. 1 LBKG 6
7 Personal/ Einheiten 23 Einheiten 575 Feuerwehrangehörige, davon 120 Atemschutzgeräteträger 200 Mitglieder in den Jugendwehren Bambinigruppe in Wahlheim Kleiderkammer in Offenheim Atemschutzwerkstatt in Albig Schlauchwerkstatt in Flonheim 7
8 Personal/ Einheiten Geräteprüfdienst Sicherheitsbeauftragte Feuerwehreinsatzzentrale 8
9 Alarmierungsgruppen 1. Nieder-Wiesen, Bechenheim, Nack 2. Offenheim, Mauchenheim, Erbes-Büdesheim 3. Albig, Lonsheim, Bermersheim v.d.h. 4. Flonheim, Bornheim 5. Wahlheim, Esselborn, Freimersheim, Kettenheim 6. Framersheim, Gau-Heppenheim 7. Ober-Flörsheim, Flomborn, Eppelsheim 8. Gau-Odernheim, Biebelnheim, Bechtolsheim 9
10 Risikoklassen Brandgefahren (B) Technische Gefahren und Gefahren durch Naturereignisse (T) Gefahren durch Gefahrstoffe (G) Gefahren durch radioaktive Stoffe (R) Gefahren auf und in Gewässern sowie durch Gewässer (W) 10
11 Einstufung der Risikoklassen Alle Gemeinden sind in G1 R1 und W1 eingestuft. Albig B2 T1 Flonheim und Gau-Odernheim B2 T2 Ober-Flörsheim B1 T2 Alle anderen Gemeinde wurden in B1 T1 eingestuft. 11
12 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF Besatzung Standorte: in allen 23 Ortswehren (bis auf Kettenheim, GW-TS) 12
13 Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 Besatzung Wasserbehälter 1600l Gerätesatz: techn. Hilfe Standorte: Flonheim und Gau-Odernheim LF 10/6 (bish. 8/6) Standort: Ober-Flörsheim 13
14 Mannschaftstransportfahrzeug mit Laderaum MTF-L Besatzung Standorte: Flonheim und Gau-Odernheim Erbes-Büdesheim Ober-Flörsheim 14
15 Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser TSF-W Besatzung Wasserbehälter 800 l Standorte Albig, Wahlheim 2012 auch Erbes-Büdesheim 15
16 Tanklöschfahrzeug TLF 8/18 Besatzung Wasserbehälter 1800l Standort: Nieder Wiesen 16
17 Freiwillige Feuerwehren der Verbandsgemeinde Alzey-Land 17
18 Kostenersatz 37 LBKG 37 Absatz 1 LBKG Die Aufgabenträger können Ersatz der ihnen durch die Einsatzmaßnahmen entstandenen Kosten verlangen 1. von dem Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, 2. von dem Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von Kraft- und anderen Fahrzeugen entstanden ist, 18
19 3. von Unternehmen, wenn die Kosten der Abwehr von Gefahren nach 1 Abs. 1 dienten, soweit es sich dabei um besondere Gefahren handelt, die bei Betriebsstörungen und Unglücksfällen für Menschen oder Sachen in der Umgebung entstehen können, 4. von dem Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungs- berechtigten, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb einer Ölfeuerungs- oder Öltankanlage entstanden ist, soweit es sich nicht um Brände handelt, 5. von demjenigen, der wider besseres Wissen oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr oder andere Hilfsorganisationen alarmiert. 19
Vorläufige Berechnung der Kreisumlage 2017 Alzey,
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