Bundesministerium für Bildung und Forschung. Appendix Zwanzig20 Foren

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1 Bundesministerium für Bildung und Forschung Appendix Zwanzig20 Foren zur Bekanntmachung der Richtlinie zur Fördermaßnahme Zwanzig20 Partnerschaft für Innovation Im Rahmen der Begutachtung der Zwanzig20 Initialkonzepte (siehe Punkt der Förderrichtlinie) konnte in den 59 vorgelegten Initialkonzepten ein erhebliches Innovationspotenzial identifiziert werden. Die Beschränkung der Förderrichtlinie auf zehn zu fördernde Projektkonsortien wäre diesem Potenzial nicht gerecht geworden. Daher hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Zuge des Auswahlverfahrens entschieden, neun weitere Konsortien im Rahmen von Zwanzig20 zu unterstützen. Die sogenannten Zwanzig20 Foren wurden ebenfalls durch die vom BMBF berufene Jury ausgewählt. Die Grundlage ihrer Förderung wird wie folgt geregelt: A.1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage A.1.1 Zuwendungszweck Ziel der Förderung dieser neun Zwanzig20 Foren ist es, innerhalb der neu entstandenen Initialkonsortien die Zusammenarbeit zu intensivieren und das vorgelegte Initialkonzept zu einer Strategie zu entwickeln. Unterstützt wird eine gezielte Strategieentwicklung, die eine konzeptionelle Grundlage schafft, um grenzüberschreitende Kooperationen im adressierten Problemfeld zu organisieren, zu strukturieren und zu managen. Es sollen Innovationsstrukturen konzipiert werden, die dem multidisziplinären Charakter der Förderrichtlinie Zwanzig20 gerecht werden. Die Förderung der Zwanzig20 Foren soll die aufgebauten Kooperationen innerhalb der Initialkonsortien zwischen Forschungseinrichtungen und insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen vertiefen und die Unternehmen für interdisziplinäre Zusammenschlüsse öffnen.

2 A.1.2 Rechtsgrundlage 2 Im Rahmen der Jurysitzungen Zwanzig20 wurden neun Initialkonsortien durch die Jury für eine Förderung im Sinne dieses Appendix empfohlen. Das BMBF folgte dieser Empfehlung. Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien und des Appendix, der BMBF- Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. A.2. Gegenstand der Förderung Die Initialkonzepte adressierten volkswirtschaftlich und gesellschaftlich bedeutsame Problemstellungen und Herausforderungen, deren Lösung in ostdeutschlandweiten überregionalen und Ländergrenzen überschreitenden Kooperationen durchgeführt werden sollten. Um die für die Umsetzung notwendigen inter-, trans- und multidisziplinären Kooperationen zu bilden, zu gestalten und zu festigen bedarf es der Herausbildung neuer Organisations-, Management- und passender Kommunikationsstrukturen. Des Weiteren ist eine zielführende Lösungsstrategie zu formulieren. Hierbei sind Fragen zur Entwicklung der Technologien und Märkte, zur Wissensgenerierung und wirtschaftlichen Verwertung, sowie Aspekte der demografischen Entwicklung allgemein und der Sicherung des Fachkräftenachwuchses im Besonderen zu berücksichtigen. Darüber hinaus könnten grundlegende Studien zur Machbarkeit, Akzeptanz und Märkten die Basis für die Strategieentwicklung bilden. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben, die unmittelbar und maßgeblich zur Strategieentwicklung und Konzipierung einer Organisations- und Managementstruktur beitragen. Im Einzelnen sind Aktivitäten (Vorhaben) in den folgenden Bereichen förderfähig, soweit sie den in Nummer 1.1 formulierten Zielstellungen entsprechen: Entwicklung einer Strategie für die Lösung der vom Konsortium adressierten Herausforderung und für die Gewinnung hierfür geeigneter weiterer Partner,

3 3 Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung, Entwicklung eines für das Konsortium besonders geeigneten Organisations- und Managementmodells sowie Prozesse des Innovationsmanagements und Maßnahmen zur Umsetzung, Maßnahmen zur Integration von Nachwuchsförderung und Qualifizierungsaktivitäten der Vorhabensbeteiligten in die Strategie des Konsortiums, Nationales und internationales Kompetenzmarketing des Konsortiums insgesamt, Gewinnung von Fach- und Führungskräften. A.3. Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen, die einem der neun ausgewählten Initialkonsortien angehören. Die Initialkonsortien sind 1. GesundLeben, 2. Innovation in Carbon, 3. Recycling 2.0, 4. Masterplan Energiewende, 5. flex+, 6. Energy Efficient Aviation Solutions, 7. PARMENIDes, 8. Crowd Production und 9. Smart Energy Ostdeutschland. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. A.4. Zuwendungsvoraussetzungen Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

4 4 Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck entnommen werden. A.5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Für die neun ausgewählten Zwanzig20 Foren werden Zuwendungen als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf dem Wege der Projektförderung gewährt. Die Förderphase beginnt am und endet am Die Förderung pro Zwanzig20 Forum beträgt insgesamt maximal 1 Mio. Euro. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU- Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FEuI- Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können. A.6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

5 5 Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98). Ergänzend wird die Fördermaßnahme durch eine wissenschaftliche Begleitforschung evaluiert. Dazu wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit der Begleitforschung und anderen geförderten Konsortien und Verbünden erwartet. Aufgrund der Bedeutung des Themas wird die Mitarbeit an innovationsunterstützenden Maßnahmen des BMBF mit über das Projekt hinausgehender umfassender Öffentlichkeitswirksamkeit erwartet. A.7. Verfahren A.7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt: Projektträger beim Forschungszentrum Jülich GmbH Geschäftsbereich TRI Jülich Ansprechpartner: Herr Dr. Thomas Reimann Tel: 030/ Fax: 030/ Für den Verlauf der gesamten Maßnahme wird empfohlen, vor dem Einreichen von Förderanträgen und Fortschrittsberichten mit dem PT Kontakt aufzunehmen.

6 6 Formulare, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse chrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim PT angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems easy ( dringend empfohlen. Sämtliche eingereichten Unterlagen werden Eigentum des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe. Das BMBF behält sich das Recht vor, Unterlagen zu Archivierungszwecken selbst oder durch Dritte unter Sicherung der gebotenen Vertraulichkeit auf Datenträger aufzunehmen oder zu speichern. Die Urheberrechte werden mit Einreichen der Bewerbungen und Anträge nicht übertragen und verbleiben bei den jeweiligen Antragstellern. A.7.2 Auswahl- und Förderverfahren A Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren Für die Auswahl und Beantragung der Fördervorhaben ist es erforderlich, im Projektkonsortium in einem Prozess aller Beteiligten die zur Strategieentwicklung notwendigen Vorhaben zu identifizieren und ggf. auch weitere Partner für ihre Bearbeitung zu integrieren. Die Beantragung von Fördervorhaben bedarf der vorherigen Zustimmung des Projektkonsortiums. Der in Punkt 4 der Förderrichtlinie besprochene Beirat wird nicht in den Auswahlprozess der Fördervorhaben der Zwanzig20-Foren einbezogen. Auf Grundlage der Entscheidung des Initialkonsortiums sind Anträge beim Projektträger einzureichen. Die Anträge umfassen Zuwendungsanträge und Vorhabenbeschreibungen, die gemäß den hierfür geltenden Richtlinien des BMBF erstellt wurden. Zusätzlich muss die Vorhabenbeschreibung zu folgenden Punkten Auskunft geben: - Begründung der Auswahl durch das Konsortium

7 - Bedeutung für das Konsortium 7 - Effekte und strategischen Ziele, die mit dem Vorhaben für das Konsortium erreicht werden sollen. Die endgültige Bewertung der Anträge erfolgt durch den Zuwendungsgeber, der unter Anwendung von Punkt 1.1 der Förderrichtlinie und A.1.1 des Appendix die abschließende Förderentscheidung trifft. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu 44 BHO sowie 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind. Berlin, den 15. August 2013 Bundesministerium für Bildung und Forschung Im Auftrag Hans-Peter Hiepe

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