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1 Seite 1 von 8 Bundesministerium für Bildung und Forschung 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Richtlinien zur Förderung von Gesundheits- und Dienstleistungsregionen von morgen Vom 13. September 2012 Unsere Gesellschaft unterliegt einem tiefgreifenden Wandel: Demografische Entwicklung, die Ausbreitung von Volkskrankheiten, technologischer Fortschritt, die Zunahme des internationalen Wettbewerbs, veränderte gesellschaftliche Lebensbedingungen, Individualisierung der Lebensstile und Klimawandel werden in den kommenden Jahrzehnten Deutschland nachhaltig verändern. Diese Entwicklungen werden sich auf viele Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens auswirken, insbesondere auf das Gesundheitswesen und die damit verbundenen Dienstleistungen. Damit auch künftig eine qualitativ hochwertige medizinische und pflegerische Gesundheitsvorsorge möglich ist, sind große Forschungsanstrengungen notwendig, die Lösungen für eine immer älter werdende Gesellschaft entwickeln. Für Wirtschaft und Gesellschaft ist der Bereich Gesundheit daher einer der wichtigsten Impulsgeber der Zukunft. Gesundheit spielt auch mit Blick auf den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit eine zentrale Rolle und trägt damit zur Innovationsfähigkeit und -bereitschaft wesentlich bei. Auch die Hightech-Strategie der Bundesregierung setzt deshalb im Bedarfsfeld Gesundheit einen Schwerpunkt. Drei Zukunftsprojekte finden hierbei besondere Berücksichtigung und definieren zentrale gesellschaftliche Ziele im Gesundheitsbereich: Krankheiten besser therapieren mit individualisierter Medizin, Auch im Alter ein selbstbestimmtes Leben führen und Mehr Gesundheit durch gezielte Prävention und Ernährung. Fortschritte bei der Erreichung dieser drei Ziele werden die Chancen für mehr Gesundheit und Lebensqualität deutlich erhöhen. Hierzu können Dienstleistungs- und Gesundheitsforschung spezifische Beiträge leisten. Die Forschungsunion Wirtschaft-Wissenschaft, die die Bundesregierung bei der Umsetzung der Hightech-Strategie berät, hat festgestellt, dass diese Ziele nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Akteure realisiert werden können. Nur wenn Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger eng zusammenwirken und die Ziele gemeinschaftlich verfolgen, wird Deutschland die Herausforderungen im Bedarfsfeld Gesundheit auch in Zukunft meistern. Am besten funktionieren kann eine solche zielgerichtete Kooperation auf der lokalen Ebene, das heißt in den Städten und Kommunen, in den Landkreisen und in den Regionen, wo sie die Menschen direkt vor Ort erreichen. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen regionalen Einrichtungen, Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Versorgung, Gesundheitsförderung, Pflegesektor sowie bei sozialen Dienstleistern der Gesundheitsversorgung und -förderung zeigt sich in konkreten, neuen oder im Entstehen befindlichen Netzwerken, Initiativen und Konzepten mit Modellcharakter. Sie sollen einen sichtbaren Beitrag zum Profil der Region als Standort für Gesundheit und Lebensqualität in jedem Alter leisten. Um hier beispielhafte Projekte zu identifizieren, ihre Umsetzung zu realisieren und damit Vorbilder für andere Regionen zu schaffen, hat die Forschungsunion einen Wettbewerb vorgeschlagen, der das zielgerichtete gemeinschaftliche Handeln aller Akteure des Gesundheitswesens einer Region fördert. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) greift die Idee auf und initiiert in enger Abstimmung mit der Forschungsunion Wirtschaft-Wissenschaft den Wettbewerb Gesundheits- und Dienstleistungsregionen von morgen. Die wesentliche Zielsetzung ist es, durch Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Bewältigung der komplexen Herausforderungen im Gesundheitsbereich beizutragen. Von besonderer Bedeutung sind hierbei innovative Dienstleistungen für ältere Menschen unter Berücksichtigung besonderer regionaler Herausforderungen wie etwa regionale Disparitäten, strukturelle Defizite oder Agglomerationseffekte. Dabei geht es um die Vernetzung von medizinischen, präventiven, pflegerischen und sozialen Angeboten und Dienstleistungen. Zudem soll das Zusammenwirken der maßgeblichen Akteure und Träger regional pilotartig optimiert werden, um so entwickelte innovative Lösungen auch auf andere Regionen in Deutschland übertragen zu können.

2 Seite 2 von Rechtsgrundlage Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinie, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der EU-Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung AGVO), ABl. (EU) L 214 vom , S. 3, und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Die nach dieser Richtlinie förderfähigen Vorhaben fallen unter Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe g AGVO, soweit die Zuwendungsempfänger Unternehmen im Sinne des Artikels 107 AEUV sind. Gemäß Artikel 1 Absatz 6a AGVO werden einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet hat, keine Einzelbeihilfen gewährt. Diese Förderrichtlinien leisten einen Beitrag zur Umsetzung der Ziele des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung ( und des Programms Zukunft gestalten mit Dienstleistungen Aktionsplan DL2020 ( 2 Gegenstand der Förderung Im Rahmen dieses BMBF-Wettbewerbs sollen regionale Innovationsnetzwerke gefördert werden, die einen Beitrag zur Umsetzung der drei Zukunftsprojekte Krankheiten besser therapieren mit individualisierter Medizin, Auch im Alter ein selbstbestimmtes Leben führen und Mehr Gesundheit durch gezielte Prävention und Ernährung leisten. Es ist vorgesehen, zu den Themenfeldern der Dienstleistungsforschung (Nummer 2.1) und zu Themenfeldern der Präventionsund Ernährungsforschung (Nummer 2.2) bis zu fünf regionale Netzwerke zu fördern. Es sollen Forschungsprojekte gefördert werden, die zur Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Leistungsfähigkeit des Gesundheitsbereichs, zur erhöhten Lebensqualität und zu einem gesünderen Lebensstil beitragen. Dabei sollten beim Thema Altern der gesamte Lebenslauf und alle Aspekte von der Steigerung der gesunden Lebenszeit bis hin zur altersgerechten Infrastruktur betrachtet werden. Bei der Prävention gilt es insbesondere Maßnahmen der Primärprävention und Gesundheitsförderung in den Blick zu nehmen. Die personalisierte Medizin, sowie Informations- und Kommunikationstechnologien können beispielhafte Instrumente zur Erreichung dieser Ziele sein. Gesucht werden daher Regionen, denen es gelingt, durch kreative Ideen, modellhafte Implementierungsstrategien und -konzepte und insbesondere durch den Auf- und Ausbau der Verbindungen bzw. Vernetzungen zwischen den relevanten Akteuren regionale und organisationsspezifische Lösungsansätze zu erarbeiten. Durch die in einer Region entwickelten und erprobten Lösungen sollen in andere Regionen übertragbare Erkenntnisse gewonnen werden. Ziel der lokalen Strategie soll es sein: Zukunftsinitiativen zu Prävention und gesundem Altern durch Beispielprojekte für die breite Öffentlichkeit greifbar zu machen; Ein neues Gesundheitsbewusstsein der Menschen vor Ort zu schaffen; Neue regionale Kooperationsstrukturen und Allianzen zwischen Gesundheits- und sozialen Dienstleistungsbereiche aufzubauen und weiter zu entwickeln; Nachhaltige positive Effekte für die Gesundheit und Lebensqualität zu erreichen sowie Regionale Unternehmen und Organisationen in der Gesundheitswirtschaft zu stärken. Im Fokus aller Umsetzungsprojekte sollen neue und weiterzuentwickelnde Organisations- und Geschäftsmodelle stehen, um innovative Lösungskonzepte für die gesundheitliche und soziale Versorgung von morgen zu entwickeln. Die regionalen Aktivitäten sollen vor allem an den Schnittstellen zwischen Gesundheitsforschung, -versorgung, -förderung und -wirtschaft sowie sozialen und wirtschaftlich tragfähigen Dienstleistungskonzepten und -innovationen ansetzen. Der konkrete Mehrwert des sektorübergreifenden Ansatzes liegt darin, Dienstleistungs-, Gesundheits- und Präventionsforschung sowie Alterns- und Entwicklungsforschung, Patientenversorgung und Ernährungs- und Gesundheitswirtschaft mit einer intelligenten Vernetzung von sozialen Dienstleistungselementen integrativ zu verbinden. Effiziente Netzwerke im Gesundheitssektor sollen zudem aufgebaut und betrieben werden, um den individuellen Bedürfnissen der Menschen nach ganzheitlichen Lösungsangeboten zu genügen. Damit soll stärker als bisher eine koordinierte und wirksame Ausrichtung auf gemeinsame Ziele gelingen, um Ressourcen zu bündeln, gesellschaftliche Rahmenbedingungen stärker in den Blick zu nehmen, die Funktionsfähigkeit an Schnittstellen zu verbessern, veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen stärker zu fokussieren und konkrete Synergieeffekte etwa bei komplementären Förderschwerpunkten zu erzielen. Die Themenfelder der Zukunftsprojekte können aus Perspektive der Dienstleistungs- und Gesundheitsforschung bearbeitet werden.

3 Seite 3 von Dienstleistungsforschung Aus Sicht der Dienstleistungsforschung werden ganzheitliche und vernetzte Lösungen und Dienstleistungsinnovationen in folgenden Feldern erwartet: Entwicklung und Implementierung von Präventionsnetzwerken Es bestehen bereits einige Ansätze, Modellprojekte und gut funktionierende Einzellösungen zu Primärprävention und Gesundheitsförderung unter den verschiedensten Trägerschaften, die aber oft unabhängig voneinander und ohne Schnittstellen zueinander durchgeführt werden. Erwünscht ist die Integration bestehender und ggf. neu zu entwickelnder ergänzender Präventionsangebote in Netzwerkstrukturen mit dem Ziel, die Effektivität und Effizienz sowie die nachhaltige Umsetzung dieser Maßnahmen zu erhöhen sowie die Evaluation und Qualitätssicherung zu harmonisieren. Hierbei kommt es auf die Vernetzung relevanter Akteure, Unternehmen und Organisationen genauso an als auf den partizipativen Einbezug der Zielgruppen. Versorgungs- und Dienstleistungsnetzwerke für ein selbstbestimmtes Leben Ältere und hochbetagte Menschen möchten auch in Zukunft so gut wie möglich ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben im häuslichen und regionalen Umfeld führen. Der Erhalt der eigenen Häuslichkeit und der eigenen Gesundheit, die Unterstützung ihrer Mobilität und die Gewährleistung ihrer Sicherheit im Wohnbereich und -umfeld sind genauso zentrale Aspekte wie der Erhalt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und sozialer Kontakte in ihren vielfältigen Ausprägungen. Häufig steht dies in Widerspruch zu abnehmender Vitalität, Mobilität und gesundheitlichem Wohlbefinden. Auch kommen klassische Pflege- und Unterstützungsarrangement aus vielerlei Gründen an ihre Grenzen. Durch eine (modellhafte) Vernetzung von gemeinwohlorientierten, medizinischen, pflegerischen und intermediären Dienstleistungen und den Einsatz etwa von Ambient Assisted Living (AAL)-Technologien kann eine angemessene und gelingende Versorgung und Unterstützung der oben genannten Personengruppen erreicht werden. Die Förderung der Lebensqualität im Alter kommt allen Generationen zu Gute. Bei dem oben genannten Personenkreis handelt es sich in der Regel um sehr heterogene Gruppen. Neben einer hohen Zahl von aktiven älteren und hochbetagten Menschen ist auch die Gruppe mit chronischen und neurodegenerativen Erkrankungen im Blick zu halten. Diese Situation verlangt nach differenzierten Angeboten, die grundsätzlich darauf ausgerichtet sein sollten, Potenziale und Ressourcen älterer und hochbetagter Menschen zu nutzen und zu bestärken. Ausgangspunkt aller Maßnahmen und Unterstützungsleistungen sind die Bedürfnisse dieser Zielgruppen. Zu beachten sind ethische, rechtliche und soziale Begleitumstände und Rahmenbedingungen z. B. beim Einsatz von AAL-Technologien für Nutzer, Pflegende, Ehrenamtliche oder für helfende Angehörige. Erkennbare Barrieren der Umsetzung (auch rechtlicher Art) sollen erkannt und überwunden werden. Gefördert werden Vorhaben, die Prävention und Altern aus Sicht der Dienstleistungsforschung integriert, vernetzt und regional ausgerichtet betrachten und bereits entwickelte Ideen, bestehende Konzepte wie verfügbare Technologien aufgreifen sowie ggf. mit neuen Vorgehensweisen zu einem insgesamt innovativen Gesamtkonzept verknüpfen. Erforderlich ist auch eine intersektorale und interdisziplinäre Zusammenarbeit der regionalen Akteure in den Handlungsfeldern, um Finanzierungs- und Geschäftsmodelle mit dem Ziel des Aufbaus wirtschaftlich sich selbstragender Strukturen zu ermöglichen. Dabei kommt auch die Verbindung von Finanzierungsmodalitäten des ersten und zweiten Gesundheitsmarktes in Frage, so dass ganzheitliche, miteinander verschränkte Versorgungs- und Dienstleistungsnetzwerke entstehen können. Unter dem Aspekt nachhaltiger Präventions-, Versorgungs- und Dienstleistungsketten können auch die Abstimmungserfordernisse zwischen Erwerbsarbeitssphäre und der Sphäre der Zeit für gemeinwohlorientierte und fürsorgliche Praxis im Alltag in Konzepte und Umsetzungsschritte einbezogen werden. Das Gesamtsystem ist (modular) so aufzubauen, dass ein Übertrag in andere Regionen unterstützt wird und zugleich aus den Ergebnissen individualisierte/personalisierte Versorgungs- und Dienstleistungskonzepte abgeleitet und in die Praxis umgesetzt werden können. Eine begleitende Evaluation soll die interne und externe Validität der Ergebnisse gewährleisten und eine hohe Qualität der Leistungen für die gesamte Bevölkerung in einer Region sicherstellen. 2.2 Gesundheitsforschung Prävention und Ernährung Die Konzepte zur Gesundheitsforschung sollen sich auf Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Primärprävention beziehen. Diese sollen darauf abzielen, den Gesundheitszustand, die Lebensqualität und Leistungsfähigkeit sowie Mobilität und Autonomie der Bevölkerung in der jeweiligen Region zu erhalten oder zu verbessern. Dazu werden Forschungsprojekte zur Entwicklung, modellhaften Erprobung und Evaluation von innovativen Maßnahmen der Primärprävention und Gesundheitsförderung gefördert. In den Vorhaben sollen folgende Forschungsfelder thematisiert werden: Entwicklung und modellhafte Erprobung von neuen, innovativen und zielgruppenorientierten Präventionsstrategien Dies umfasst gleichermaßen die Konzeption von Maßnahmen, die auf eine gesundheitsbewusste Verhaltensänderung (Verhaltensprävention) zielen, als auch die Schaffung und Gestaltung eines gesundheitsförderlichen Lebensumfeldes (Verhältnisprävention). Hier sind durchaus komplexe, das heißt Ansätze, die mehrere gesundheitsrelevante Faktoren berücksichtigen, und partizipative Ansätze erwünscht. Die modellhafte Erprobung beinhaltet auch die wissenschaftliche Evaluation.

4 Seite 4 von 8 Evaluation von Maßnahmen/Programmen zur Primärprävention und Gesundheitsförderung mit dem Ziel der Evidenzbasierung und Qualitätssicherung Dies beinhaltet u. a. eine wissenschaftlich fundierte Bewertung der Voraussetzungen, Qualität und Wirksamkeit sowie des gesundheitlichen Nutzens von primärpräventiven und gesundheitsförderlichen Maßnahmen (Planungs-, Struktur-, Prozess- und Ergebnisevaluation). Eine Bewertung von Präventionsmaßnahmen unter Alltagsbedingungen ist zudem von besonderem Interesse. Des Weiteren ist eine gesundheitsökonomische Evaluation von Präventionsmaßnahmen ausdrücklich erwünscht. Es sind Untersuchungen mit qualitativen und quantitativen Forschungsdesigns möglich. Die beantragten Vorhaben sollen ebenso Fragen der Zielgruppenspezifität und Erreichbarkeit wissenschaftlich behandeln. Dazu gehören neben der Optimierung von Zugangswegen insbesondere zu vulnerablen Bevölkerungsgruppen z. B. auch Analysen des Inanspruchnahmeverhaltens und der Determinanten, die das Inanspruchnahmeverhalten beeinflussen. Darüber hinaus sind vor allem auch die kulturellen, sozialen, gesellschaftlichen und ökonomischen Lebensumstände sowie geschlechterspezifische Faktoren und ggf. Erkenntnisse der individualisierten Medizin verstärkt zu berücksichtigen und deren Einfluss zu analysieren. Mit den Vorhaben müssen vordringliche gesundheits- und gesellschaftspolitische Herausforderungen zur Primärprävention und Gesundheitsförderung aufgegriffen werden. Folgende Themenfelder sind beispielsweise denkbar: Prävention gesundheitsschädigenden Verhaltens (u. a. Tabak- und Alkoholkonsum) Förderung einer ausgewogenen Ernährung und ausreichenden Bewegung Maßnahmen zur Stärkung der sozialen Teilhabe und Bewältigung (insbesondere von psychosozialen Belastungen) Vermeidung und Vorbeugung von Lebensstil- und Lebensumwelt-assoziierten Erkrankungen bei spezifischen Zielgruppen (insbesondere auch bei sozial benachteiligten Gruppen) Betriebliche Prävention und Gesundheitsförderung (einschließlich des Schutzes vor arbeitsbedingten psychischen Belastungen und der Betriebsverpflegung) Verhaltens- und verhältnisorientierte Präventionsmaßnahmen im gesamten Lebensverlauf 2.3 Anforderungen Die Auswahl des Themenbereiches und die Zuordnung zur Dienstleistungs- oder Gesundheitsforschung sind unter Berücksichtigung der regionalen Herausforderungen und Stärken zu begründen. Um die Ziele des Wettbewerbs zu erreichen, sollen die Konzepte der zu fördernden regionalen Innovationsnetzwerke die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Erkenntnisgewinn: Es sollen neue Forschungs- und Entwicklungsprojekte initiiert werden, die modellhaft zeigen, wie konkrete Präventionsmaßnahmen oder verbesserte Bedingungen für ein selbstbestimmtes und gelingendes Leben auch im Alter wirken und ob sie in einer Region zu messbaren Effekten führen. Weiter zu berücksichtigen sind kulturelle, soziale und gesellschaftliche Rahmenbedingungen Vernetzung: Neben konkreten Projekten soll auch der Auf- oder Ausbau von Kooperationsmodellen zwischen Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltungen, Ärzteschaft/Pflegepersonal sowie Verbänden und bürgerschaftlichen Initiativen in der Gesundheitspolitik oder -wirtschaft sowie in Bereichen wie wohnortnahe Versorgungskonzepte (z. B. ambulante Pflegedienste, Menübringdienste), Unterstützung von pflegenden Angehörigen (Sozialstation), innovative Unterstützungsformen für unterschiedliche Wohn- und Betreuungsanforderungen (Betreutes Wohnen, intergenerationale Wohnformen, Sozialraumorientierung) und betriebliches Gesundheitsmanagement gefördert werden. Durch den Auf- und Ausbau der Verbindungen der relevanten Akteure sollen regionale und organisationsspezifische Lösungsansätze entwickelt, erprobt und umgesetzt werden. Wissenschaftsdialog: Für die Bürgerinnen und Bürger soll sichtbar und erlebbar werden, wie Forschung, Entwicklung und innovative Geschäftsmodelle sowie Dienstleistungen konkret zur Verbesserung der Gesundheit und der sozialen Versorgung der Menschen vor Ort beitragen. Dies bedeutet, dass die Erprobung sowie die anschließende Implementierung von Produkt- und Prozessinnovationen Teil des Konzepts sein müssen. Es soll deutlich werden, dass durch das Vorhaben nachhaltige positive Effekte für die Gesundheit und Lebensqualität erreicht werden können. Gefördert werden können auch Maßnahmen wie Transfer, Bildungsprojekte, Bürgerdialoge wie auch Verbraucher-, Patienten- oder Pflegeberatung und wissenschaftliche Beratung regionaler Entscheidungsträger. Regionale Präventionsnetzwerke oder Akteursnetzwerke für ein selbstbestimmtes Leben kommen ebenso in Frage. Wirtschaftlicher Nutzen: Es kann die Entwicklung und modellhafte Erprobung neuer Produkte oder Dienstleistungen und neuer Geschäftsund Finanzierungsmodelle zur Förderung selbstbestimmten Lebens auch im Alter und von Prävention gefördert werden. Dies umfasst auch die Anbahnung von Kooperationen mit dem Ausland.

5 Seite 5 von 8 Übertragbarkeit: Die Innovationsnetzwerke sollen in den selbst gewählten Innovationsfeldern Leuchtturmcharakter haben, in denen hochinnovative Entwicklungen vor Ort erstmals angewendet werden. Die Konzepte müssen eine klare abgrenzbare Fokussierung auf einen Themenbereich vorweisen, der bundesweit beispielhaft ist und in den die Region eine belegbare bundesweit herausragende Expertise besitzt. Aus den Netzwerken sollen neue, in andere Regionen übertragbare Erkenntnisse gewonnen werden. Die Übertragbarkeit ist beispielsweise zu gewährleisten durch Methoden des Service Engineering und der Modularisierung und Standardisierung von Dienstleistungen. Ebenfalls zu berücksichtigen sind regulatorische Aspekte der Überführung von Innovationen in Routine- und Marktanwendungen. Berücksichtigung von Gender-Aspekten: Genderaspekte sollen integraler Bestandteil der Konzepte sein und in angemessener Weise bei der Planung der kooperativen FuE-Projekte* berücksichtigt werden. Sind geschlechtsspezifische Aspekte für das Forschungsgebiet relevant, müssen sie sowohl beim experimentellen Design als auch bei der Auswertungsstrategie berücksichtigt werden. Es ist ausführlich zu begründen, wenn geschlechtsspezifische Aspekte nicht einbezogen werden sollen. N icht gefördert werden: Reine Forschungsvorhaben (Einzel- oder Verbundprojekte) ohne Bezug zum regionalen Innovationsnetzwerk (z. B. ohne Entwicklungsarbeiten und Implementierung in der Region), Implementierung neuartiger Versorgungsformen ohne generalisierbaren Erkenntnisgewinn, der auf der Grundlage adäquater methodischer Standards erarbeitet wird, Konzepte, die ausschließlich auf die Vermarktung ausgerichtet sind, Konzepte ohne Forschungsbezug, Innovationsnetzwerke, in denen keine einschlägigen Forschungsinstitutionen angesiedelt sind, Mehr als ein Konzept aus einer Region 3 Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, eingetragene Vereine und Genossenschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts (deutsche, staatliche und nicht-staatliche Hochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Praxen, Kostenträger, Ärzteverbände, Patientenorganisationen, Fachgesellschaften) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland, wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist unter dem Link: facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm einzusehen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. 4 Zuwendungsvoraussetzungen Teilnehmen können regionale Konsortien, die Partner aus Wissenschaft, Versorgung, Gesundheitsförderung, Wirtschaft, Kommunen und Einrichtungen vor Ort (Verwaltung, soziale Einrichtungen, karitative Organisationen oder Initiativen) umfassen. Einzelne ausgewählte Partner können außerhalb der Region angesiedelt sein. Einer der Akteure koordiniert den Verbund, ist federführender Antragsteller und für die Umsetzung in der Region verantwortlich. Voraussetzung für eine Förderung ist die Selbstorganisation der regionalen Konsortien. Teilnahmeberechtigt sind nur geografisch umschriebene Innovationsnetzwerke, die einen ausreichenden funktionalen Zusammenhang besitzen (Wissenschafts-, Wirtschafts- oder Kulturraum, Ausprägung spezieller Merkmale u. a.). Größere Flächenländer sind keine Regionen im Sinne dieser Fördermaßnahme. Mehrere Kommunen können an einem Konsortium beteiligt sein, wenn diesem eine gemeinsame Strategie zugrunde liegt. Der regionale Wirkungskreis muss abgegrenzt und den unterschiedlichen Situationen in städtischen und ländlichen Räumen gerecht werden. Die Partner eines Verbundvorhabens haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt Vordruck 0110 ( easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block (Menüpunkt Allgemeine Vordrucke ) entnommen werden. Antragsteller sollen sich auch im eigenen Interesse im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Informationen zur EU-Förderung können auch unter abgerufen werden. * FuE = Forschung und Entwicklung

6 Seite 6 von 8 Vorhaben von Großunternehmen können unter dieser Förderrichtlinie nur dann gefördert werden, wenn die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in diesem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt, wenn also ein Anreizeffekt im Sinne von Artikel 8 AGVO vorliegt. 5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Förderung der Konzeptentwicklungsphase Gefördert werden in bis zu 12 ausgewählten Regionen die zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten für die Ausarbeitung eines umsetzbaren Konzepts über eine Laufzeit von drei Monaten mit einem Zuwendungsbetrag von jeweils bis zu Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben für den Auf- bzw. Ausbau der Gesundheitsregion durch Vernetzung der relevanten Akteure, für die Erstellung neuer regionaler Entwicklungskonzepte sowie zur Konzeption konkreter kooperativer Maßnahmen und Forschungsprojekte. In diesem Rahmen können auch folgende Ausgaben/Kosten für notwendige Aufträge an Dritte zur Unterstützung der Konzepterstellung als zuwendungsfähig anerkannt werden: Durchführung von Foren und Workshops sowie Informationsmaterial, hierfür Recherchen Externe Beratung Technische Herstellung des Konzeptpapiers Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben/Kosten für grundfinanziertes Stammpersonal, für Investitionen und sonstige Gegenstände, Rechnerleistungen und Mieten. Förderung der Realisierungsphase Gefördert werden in der zweiten Phase zur Realisierung bis zu fünf ausgewählte regionale Netzwerke bei der Umsetzung ihres Konzeptes über eine Laufzeit von bis zu vier Jahren mit einem Zuwendungsbetrag von jeweils bis zu 5 Millionen Euro. Die nach der Konzeptentwicklungsphase ausgewählten regionalen Netzwerke können Zuwendungen für die Durchführung von FuE-Projekten zur Umsetzung ihrer Konzepte erhalten. Die Bemessung der Fördermittel pro Region richtet sich nach dem spezifischen Förderbedarf und erfolgt auf Empfehlung der unabhängigen Jury zu diesem Wettbewerb. Zuwendungsfähig sind Mittel für die Koordinierung und das Controlling der Umsetzung des gesamten Entwicklungskonzeptes und für die Durchführung von FuE-Projekten (Personal-, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind). Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die ausgewählten regionalen Netzwerke werden bei der Umsetzung ihres Konzeptes über eine Laufzeit von bis zu vier Jahren gefördert. Es werden angemessene Eigenbeteiligungen oder Eigenleistungen der Akteure der Region von grundsätzlich mindestens 25 % des Gesamtaufwands erwartet. Zuwendungsfähig für Antragsteller außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind. Hochschulen kann die sogenannte Projektpauschale gewährt werden. Weitere Hinweise dazu unter: formulare&formularschrank=bmbf&menue=block (Menüpunkt Zuwendungen auf Ausgabenbasis ). Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können. Die einschlägigen Schwellenwerte und Förderquoten der AGVO werden bei den jeweiligen Zuwendungen nicht überschritten. 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

7 Seite 7 von 8 Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P und ANBest-Gk) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98). 7 Verfahren 7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.v. (PT-DLR) Heinrich-Konen-Straße Bonn Telefon: Telefax: beauftragt. Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich. 7.2 Förderverfahren Das Förderverfahren ist zweistufig Vorlage und Auswahl von Antragsskizzen bzw. Entwicklungskonzepten Antragsskizzen sind einem der beiden Themenfelder Dienstleistungsforschung oder Gesundheitsforschung zuzuordnen. Förderung Konzeptentwicklungsphase Als Bewerbungsunterlagen für die Konzeptentwicklungsphase des Wettbewerbs sind formlose Antragsskizzen zur Förderung einer Entwicklungsphase für die regionalen Netzwerke in deutscher Sprache vorzulegen. Die Antragsskizzen sollen neben einer aussagekräftigen Darstellung des geplanten Innovationsnetzwerkes auch einen kurzgefassten Arbeitsplan für die Konzeptentwicklungsphase enthalten. Eine Darstellung der Eigenbeteiligung oder Eigenleistungen der Akteure der Region ist erforderlich. Zusätzlich ist den Unterlagen eine unterschriebene Absichtserklärung der beteiligten Partner zur Mitwirkung bei der Erstellung des Entwicklungskonzeptes beizufügen. Der Umfang darf 25 Seiten (DIN A4, einseitig beschrieben, 1,5zeilig, Schriftgrad 11, Arial) zuzüglich der Anlagen nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Darstellungen werden nicht berücksichtigt. Verbindliche Anforderungen an Antragsskizzen sind in einem Leitfaden für Antragsteller ( niedergelegt. Anträge, die den dort aufgeführten Anforderungen nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden und werden ohne weitere Prüfung abgelehnt. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das unter Nummer 7.3 angegebene Internetportal. Nach erfolgter Registrierung ist im Portal die Antragsskizze im PDF-Format hoch zu laden. Darüber hinaus sind weitere Angaben in das Internetformular einzutragen, hieraus wird eine Kurzübersicht generiert. Die Eingaben für die Kurzübersicht und die Antragsskizzen können ab sofort bis spätestens zum 15. Januar 2013 elektronisch über das oben genannte Internetportal beim Projektträger eingereicht werden. Entscheidend für die Fristwahrung ist die auf elektronischem Wege im oben genannte Internetportal verbindlich eingereichte Antragsskizze. Eine Vorlage per oder Telefax ist nicht möglich. Die Auswahl der aussichtsreichsten Antragsskizzen erfolgt durch eine Jury. Die Jury wird folgende Fragen vorrangig zur Beurteilung der Konzepte heranziehen: Liegt dem Antrag eine erkennbare integrierte Gesamtstrategie der Region zur Erreichung der Wettbewerbsziele zugrunde? Sind entsprechende wissenschaftliche Vorleistungen vorhanden, die einschlägig für die regionalen Forschungsund Entwicklungsfelder sind? Sind das Gesamtkonzept und die einzelnen Forschungsprojekte innovativ und von hoher wissenschaftlicher Qualität? Beinhaltet das Konzept Ansätze, die klar über das hinausgehen, was in Deutschland bisher entwickelt und erprobt wurde (Alleinstellungsmerkmal)? Ist das Konzept auf eine Thematik fokussiert, in der die Region eine besondere Kompetenz besitzt? Wird das spezifische Potenzial der Region optimal genutzt? Besteht Nachhaltigkeit und Breitenwirksamkeit der Maßnahmen über die unmittelbare Förderung hinaus? Ist zu erwarten, dass die Projektergebnisse die Prävention und die Bedingungen des gesunden Alterns mittelfristig und nachhaltig verbessern? Sind Impulse für eine Stärkung der Gesundheitswirtschaft zu erwarten?

8 Seite 8 von 8 Können die erforderlichen Kompetenzen für eine effektive Gestaltung von Kooperationsmodellen zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen und in sozialen Diensten vor Ort bereitgestellt werden? Werden mehrere relevante lokale Akteure z. B. kommunale Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, soziale Leistungserbringer, Nachbarschaftsinitiativen, Vereine einbezogen und deren Angebote genutzt? Gibt es entsprechende strukturelle Vorleistungen? Definiert der Antragssteller klare, messbare und erreichbare Erfolgskriterien? Kann die geforderte Eigenbeteiligung bzw. die Mobilisierung externer Kapitalgeber erreicht werden? Förderung Realisierungsphase Nach Ablauf der Konzeptentwicklungsphase werden die 12 erfolgversprechendsten Konzepte schriftlich aufgefordert, sich um eine Förderung in der Realisierungsphase zu bewerben. Der Termin hierzu und die notwendigen Unterlagen werden gesondert bekanntgemacht. Sowohl die Selektion der Antragsskizzen für die Förderung einer Konzeptentwicklungsphase als auch die Auswahl der regionalen Umsetzungskonzepte und FuE-Projekte für eine Förderung in der Realisierungsphase erfolgen auf der Grundlage der Bewertung durch eine vom BMBF berufene unabhängige Jury zu diesem Wettbewerb. Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden. Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze/Vorhabenbeschreibung Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren Das Auswahlergebnis wird den Bewerbern schriftlich mitgeteilt. Anschließend werden die Antragsteller der ausgewählten Vorhaben für eine Förderung in der Konzeptentwicklungsphase bzw. Realisierungsphase des Wettbewerbs unter Angabe eines Termins aufgefordert einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Über diese Anträge wird nach abschließender Prüfung entschieden. Vordrucke für die einzureichenden Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems easy dringend empfohlen (Internetadresse siehe oben). Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu 44 BHO sowie die 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind. 7.3 Form der Skizzeneinreichung Die Skizzen in elektronischer Form können beim Projektträger über das Internetportal application/gediremo eingereicht werden. Im Portal kann die Vorhabenbeschreibung im PDF-Format hochgeladen werden. Ausschließlich postalisch eingehende Skizzen werden nicht berücksichtigt. 8 Inkrafttreten Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Text dieser mit den darin enthaltenden Verknüpfungen zu weiteren notwendigen Unterlagen ist im Internet unter zu finden. Berlin, den 13. September 2012 Bundesministerium für Bildung und Forschung Im Auftrag Dr. U. Rehwald

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