Ausschreibung: Best Practice: mehr Qualität in der Hochschullehre

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1 Ausschreibung: Best Practice: mehr Qualität in der Hochschullehre Die Fachhochschulen in Niedersachsen waren außerordentlich erfolgreich bei dem Programm von Bund und Ländern für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre ( Qualitätspakt Lehre ), bei dem alle Fachhochschulen in staatlicher Verantwortung in Niedersachsen gefördert werden. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur setzt mit dem Programm Best Practice: mehr Qualität in der Hochschullehre im Rahmen des Fachhochschulentwicklungsprogramms die Anstrengungen zur Förderung der Qualität in Studium und Lehre fort. Zu den Projekten des Qualitätspakts Lehre findet ein intensiver Erfahrungsaustausch zwischen den Hochschulen in Niedersachsen statt. Dieser legt die Übertragung von Instrumenten und Maßnahmen, die sich bereits im Sinne einer Best Practice in den Projekten des Qualitätspakts Lehre an Fachhochschulen erwiesen haben, auf weitere Fächer / Bereiche in den Fachhochschulen in Niedersachsen nahe. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur fordert die niedersächsischen Fachhochschulen auf, Vorschläge für die Übertragung von Best Practice Ansätzen zu unterbreiten, um die Qualität in der Hochschullehre zu erhöhen. Das Programm leistet eine Unterstützung, um die Betreuung der Studierenden und die Lehrqualität an Fachhochschulen in Niedersachsen weiter zu verbessern und die Erfolge der Studienreform zu sichern. Es baut auf bestehenden Maßnahmen zur erfolgreichen Umsetzung der neuen Studienstruktur und zur Verbesserung der Studienorganisation und der Studienbedingungen vor Ort auf. Dieser Prozess soll mit dem vorliegenden Programm im Rahmen dieser Ausschreibung weiter unterstützt werden. Voraussetzung für die Förderfähigkeit eines Antrags ist die intensive kritische Auseinandersetzung mit Maßnahmen, die im Rahmen des Qualitätspakts Lehre gefördert werden. Das Förderprogramm beginnt im Juli 2015 und endet im Dezember Gegenstand der Förderung sind die nachfolgend unter 1. bis 3. genannten Maßnahmen, sofern sie erfolgreich an anderen Hochschulen implementiert wurden und im Sinne eines Best Practice Ansatzes auf andere Hochschulen, gegebenenfalls auch auf andere Bereiche oder Fakultäten übertragen werden sollen.

2 Maßnahmen zur Verbesserung der Personalausstattung, insbesondere a) vorgezogene oder zusätzliche Berufungen von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, b) Einstellung von Personal zur Wahrnehmung von Lehraufgaben, zur Betreuung und Beratung von Studienbewerbern und Studierenden und zur Unterstützung bei Lehrorganisation und Prüfungen, c) Tutorien zur Betreuung in kleinen Lerngruppen, d) Mentorenprogramme zur Verstärkung von Betreuungs- und Beratungsangeboten insbesondere in der Studieneingangsphase sowie für Studierende mit besonderem Beratungsbedarf. 2. Maßnahmen zur Qualifizierung bzw. Weiterqualifizierung des Personals und Sicherung der Lehrqualität, insbesondere a) Qualifizierungsmaßnahmen für neu berufene bzw. eingestellte Kräfte am Beginn ihrer Tätigkeit in Lehre, Betreuung und Beratung, b) fortlaufende und systematische Weiterbildungsangebote für das gesamte Lehrpersonal sowie Anreize zu deren Nutzung, c) Unterstützung und Beratung des Lehrpersonals bei der Anwendung bedarfsgerecht differenzierter Lehrmethoden und Prüfungsformen, d) Einführung, Weiterentwicklung und hochschulweite Nutzung von hochschulinternen Systemen zu Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung in der Lehre, f) fach- oder methodenbezogene Verbünde zur strukturellen Unterstützung von Hochschulen, Fachbereichen und einzelnen Lehrkräften bei der Qualitätsentwicklung des Lehrangebots und zur Professionalisierung der Lehrtätigkeit. 3. Maßnahmen zur weiteren Optimierung der Studienbedingungen und zur Entwicklung innovativer Studienmodelle, insbesondere zur Erhöhung des Praxisbezugs bei Bachelor- Studiengängen oder zur Ausgestaltung der Studieneingangsphase im Hinblick auf eine heterogener zusammengesetzte Studierendenschaft. Antragsberechtigt sind Fachhochschulen in Niedersachsen in staatlicher Verantwortung. Je Hochschule können bis zu 2 Maßnahmen zur Förderung beantragt werden, die in einem zusammenfassenden Antrag über die Hochschulleitung dem MWK zuzuleiten sind. Eine bewertende Stellungnahme der Hochschulleitung ist beizufügen.

3 - 3 - Zuwendungsvoraussetzungen Voraussetzung einer Förderung in einem Gesamtkonzept für die gesamte Förderperiode (Juli 2015 bis Dezember 2018) ist eine Analyse der zur Übertragung vorgeschlagenen Maßnahmen und darauf aufbauend eine schlüssige Begründung für den Mehrwert der Übertragung der Best Practice Maßnahme auf die antragstellende Hochschule. Die Hochschule legt dar, welche konkreten Maßnahmen mit nachhaltiger Wirkung für gute Studienbedingungen übertragen werden sollen. Bei der Begutachtung der Anträge werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt: a) Analyse der zur Übertragung vorgeschlagenen Maßnahmen (Ziele der geförderten Projekte, Beschreibung der entwickelten und durchgeführten Maßnahmen, Projektergebnisse, Bewertung und Schlussfolgerungen), b) Quantitativer Mehrwert der geplanten Maßnahme im Vergleich zur derzeitigen Lage, c) Überlegungen zur bedarfsgerechten Nachhaltigkeit der Maßnahmen, d) Überlegungen der Hochschulen zur Prozessbegleitung und Zielerreichung, e) Überlegungen zum Einbezug der Studierenden, f) Überlegungen zur Einbindung des Konzepts in bestehende Strukturen und Kooperationen. Verfahren Die antragsberechtigten Hochschulen werden gebeten, bis zum Anträge auf Förderung innovativer Konzepte zur Qualitätssteigerung in der Hochschullehre in 5-facher Ausfertigung und zusätzlich in elektronischer Fassung (stefan.niermann@mwk.niedersachsen.de) zu richten an: Ministerium für Wissenschaft und Kultur Referat 27 Leibnizufer Hannover Insgesamt darf der Umfang des formlosen Antrags ohne Anlagen 15 Seiten nicht überschreiten.

4 - 4 - Anträge bestehen aus: Einem Deckblatt (Antragstellende Hochschule, Titel des Vorhabens, Projektdaten (Gesamtmittel, Projektbeginn, Projektende), am Projekt beteiligte Einrichtungen der Hochschule(n), am Projekt beteiligte Kooperationspartner, Ansprechpartner/in mit Postanschrift, Telefon und Adresse), einer Zusammenfassung (maximal Zeichen ) mit rechtsverbindlicher Unterschrift der antragstellenden Hochschule (Hochschulleitung) und einer Darstellung des Vorhabens, bei der die unter den Zuwendungsvoraussetzungen dargestellten Kriterien zur Antragstellung auf Förderung zu Grunde zu legen sind Als Anlagen beizufügen sind: Vorhabenbeschreibung in der Form eines Balkenplans: Bitte beschreiben Sie in einem Balkenplan für jede beantragte Maßnahme die erforderlichen Schritte, die zum Erreichen der Maßnahmenziele/-ergebnisse vollzogen werden müssen. Die Balken stellen dabei die Bearbeitungszeit für das dazugehörige Arbeitspaket dar. Kostenplan: Im Kostenplan ist auf die o. g. Vorhabenbeschreibung Bezug zu nehmen. Die Kosten sind auf die Förderjahre aufzuteilen. Die Bewilligung erfolgt durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur auf der Grundlage der fachlichen Bewertung durch eine externe Gutachtergruppe. Es ist vorgesehen, die Bewilligungen im Mai 2015 auszusprechen.

5 - 5 - Leistungs- und Durchführungsbestimmungen Zuwendungen können als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt werden. Förderfähig sind die für die Durchführung der beantragten Maßnahmen zusätzlich erforderlichen Personalausgaben bzw. -kosten und Sachausgaben bzw. kosten (Verbrauchsmaterialien, Reisekosten, nicht jedoch Investitionsmittel), die bis zu 100 v.h. gefördert werden können. Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer werden maximal bis zur Höhe des jeweils geltenden DFG-Äquivalents (W-Besoldung), siehe Merkblatt der DFG 60.12, finanziert. Vorhaben können im Falle einer positiven Entscheidung des Auswahlgremiums während der Laufzeit des Programms gefördert werden. Für die Finanzierung des Programms stehen vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber im Jahr T EUR sowie jeweils weitere bis zu T EUR in den Jahren 2016 bis 2018 zur Verfügung.

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