Ausschreibung: Freiraum für Lehrende zur Entwicklung von innovativen Lehr- und Lernkonzepten

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1 Ausschreibung: Freiraum für Lehrende zur Entwicklung von innovativen Lehr- und Lernkonzepten Die Universität Göttingen schreibt im Rahmen des aus Mitteln des BMBF geförderten Projekts Göttingen Campus Q PLUS für das Studienjahr 2017/18 Projektmittel zur Schaffung von Freiraum für Lehrende zur Entwicklung von innovativen Lehr- und Lernkonzepten aus. Zielsetzung: Durch die Schaffung von zeitlichen Freiräumen sollen den Lehrenden neue Möglichkeiten für die Weiterentwicklung der Qualität der Lehre eröffnet werden. Gefördert werden Vorhaben, die eine Verbesserung der Lehrqualität zum Beispiel unter den folgenden Aspekten anstreben: Weiterentwicklung oder Neukonzeption von Studiengängen und Lehrveranstaltungsformaten Einführung neuer hochschuldidaktischer Konzepte und Maßnahmen Einbezug von Elementen des forschungsorientierten Lehrens und Lernens Stärkung des Praxisbezugs in grundständigen Studiengängen Reduktion von Studienabbrecherquoten Entwicklung von Konzepten zum Umgang mit zunehmender Diversität der Studierendenkohorte. Die aus den Vorhaben gewonnenen Erfahrungen und Konzepte sollen -u.a. in Form eines schriftlichen Ergebnisberichts- evaluiert und anderen Studiengangsverantwortlichen und Lehrenden zur Verfügung gestellt werden.

2 Umfang der Förderung Im Studienjahr 2017/18 steht ein Fördervolumen von insgesamt Euro zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, bis zu fünf Projekte zu fördern. Die Laufzeit der einzelnen Projekte beträgt ein bis maximal zwei Semester. Die Umsetzung der ausgewählten Projekte beginnt frühestens zum 1. Oktober Förderfähig sind folgende Maßnahmen: a) die Freistellung oder teilweise Freistellung von Lehraufgaben durch die Vertretung der Lehrdeputate über Lehraufträge (z.b. an Gastwissenschaftlerinnen bzw. Gastwissenschaftler oder an externe Nachwuchswissenschaftlerinnen bzw. Nachwuchswissenschaftler) die Vertretung durch eine wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. einen wissenschaftlichen Mitarbeiter oder durch eine Lehrkraft für besondere Aufgaben. b) die Finanzierung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters für den beantragten Projektzeitraum zwecks Unterstützung des Projektvorhabens. c) die Finanzierung von studentischen Hilfskräften für den beantragten Projektzeitraum. Weiterhin können Mittel zur Durchführung von Workshops, die insbesondere dem Transfer dienen, zur Verfügung gestellt werden. Förderfähig hierbei sind ausschließlich die Honorare sowie Reisekosten externer Referentinnen und Referenten. Nicht förderfähig ist die Finanzierung von Vertretungsprofessuren nach W-Besoldung sowie von anderen als den genannten Sachmitteln. Ebenfalls nicht förderfähig ist die Finanzierung von Stammpersonal, es sei denn, es handelt sich um eine Aufstockung von bislang in Teilzeit beschäftigtem Personal. Auswahlkriterien und Vergabemodalitäten Die Auswahl der förderfähigen Projekte erfolgt durch eine Auswahlkommission unter Vorsitz der Vizepräsidentin für Studium und Lehre sowie unter Beteiligung von Studiendekaninnen bzw. -dekanen und Studierenden. Folgende Kriterien werden der Auswahl zu Grunde gelegt: Beitrag des Projekts zur Verbesserung der Lehrqualität Innovationscharakter und Entwicklungspotenzial der Projektidee (ggf. in Bezug auf die jeweilige Fachkultur) Nachhaltigkeit der Projektidee über den Förderzeitraum hinaus und ggf. Einordnung in das Gesamtkonzept der jeweils beteiligten Fakultät(en) Beitrag des Projektes zur Förderung eines oder mehrerer der folgenden Aspekte: Diversität, Interkulturalität, Interdisziplinarität, Internationalisierung, Forschungsbezug, Praxisbezug, selbstgesteuertes Lernen, Digitalisierung. Vorausgesetzt werden: Realisierbarkeit des Projekts unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen Überprüfung des Projekterfolges durch geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen.

3 Antragstellung Interessierte werden gebeten, einen formlosen Antrag im Umfang von maximal 5 DIN A 4-Seiten schriftlich oder per über die Studiendekanin oder den Studiendekan, die bzw. der den Antrag um eine max. 1 DIN A 4-Seite umfassende qualifizierte Stellungnahme ergänzt, zu richten an: bis zum Abteilung Studium und Lehre Dr. Gudula Kreykenbohm Wilhelmsplatz 2, Göttingen gudula.kreykenbohm@zvw.uni-goettingen.de Die Antragsunterlagen sollen (wenigstens) folgende Informationen enthalten: Art und Umfang der beantragten Förderung kurze, allgemein verständliche Projektbeschreibung und Beschreibung der Ausgangslage Erläuterung des Gesamtziels sowie ggf. der Teilziele des Projektes Beschreibung der Maßnahmen zur Umsetzung und zur Verbesserung der Lehre ausgehend vom dargestellten status quo Erläuterung und Begründung des Innovationscharakters des geplanten Projektes (ggf. bezogen auf die jeweilige Fachkultur) in Bezug auf die Lehre Erläuterungen zu Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der geplanten Maßnahmen Zeitplan mit Meilensteinen Aufgabenbeschreibung der beantragten und ggf. weiterer beteiligter Positionen Ressourcen- und Finanzierungsplanung inkl. detaillierter Darstellung des geplanten Mittelabflusses (zur Planung nach Möglichkeit die Kostenkalkulationstabelle im Anhang verwenden) ggf. Abgrenzung zu etwaigen bereits bestehenden Fördermaßnahmen im Rahmen des Projektes Göttingen Campus Q PLUS die Versicherung, dass dasselbe oder ein im Wesentlichen gleiches Projekt nicht an anderer Stelle zur Förderung beantragt wurde bzw. bereits aus anderen Mitteln gefördert wird. Eine weitere Ausschreibung mit vergleichbarem Förderumfang ist für das Studienjahr 2018/19 geplant. Gemeinsames Bund-Länder-Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter dem Förderkennzeichen 01PL16061 gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt beim Autor.

4 Bruttopersonalkostensätze für das Jahr 2017 (rückwirkend) ab aufgrund der Tarifeinigung vom Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 (Euro) Stufe 2 (Euro) Stufe 3 (Euro) Stufe 4 (Euro) Stufe 5 (Euro) Stufe 6 (Euro) monatlich jährlich monatlich jährlich monatlich jährlich monatlich jährlich monatlich jährlich monatlich jährlich E E E E E E E E E E E E E E E 1 je vier Jahre In den Bruttopersonalkosten (monatlich und jährlich) sind die Arbeitgeberanteile zur VBL, der Sanierungsbeitrag VBL, die Sozialversicherung (einschließlich der anzurechnenden Werte, die Pauschalsteuer und die Umlage zur Unfallversicherung) enthalten. Stand ist der In den Jahressummen ist die Jahressonderzahlung enthalten. Stand ist der Aktualisiert am

5 Personalkostenkalkulation Hilfskräfte Tabelle Stundenvergütung ab 01/2017 in EURO Die angegebenen Stundenvergütungen beinhalten die fiktiv auf Stunden umgerechnete Jahressonderzahlung. Stand: Brutto-Vergütung für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte jährliche Arbeitgeber-Kosten gerundet (ab inkl. Jahressonderzahlung, Aufschlag für SV, U2-Umlage, Unfallversicherung) Stundenvergütung Brutto-Vergütung für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte monatliche Arbeitgeber-Kosten (ab inkl. Jahressonderzahlung, Aufschlag für SV, U2-Umlage, Unfallversicherung) Stundenvergütung monatliche Stunden ohne AG-Anteile *) mit fiktiven AG-Anteilen ohne AG-Anteile *) mit fiktiven AG-Anteilen mit Examen : 15,02 20,17 (Euro-Brutto) mit Examen : 15,02 20,17 (Euro-Brutto) mit Bachelor-Examen: 11,07 15,22 (Euro-Brutto) mit Bachelor-Examen: 11,07 15,22 (Euro-Brutto) ohne Examen : 9,51 13,07 (Euro-Brutto) ohne Examen : 9,51 13,07 (Euro-Brutto) WHK mit Abschluss jährliche Kosten in Euro jährliche Kosten in Euro monatliche Kosten in Euro monatliche Kosten in Euro SHK mit (BA)- SHK ohne monatliche WHK mit SHK mit (BA)- SHK ohne monatliche WHK mit SHK mit (BA)- SHK ohne monatliche WHK mit SHK mit (BA)- Abschluss Abschluss Stunden Abschluss Abschluss Abschluss Stunden Abschluss Abschluss Abschluss Stunden Abschluss Abschluss ,17 15,22 13, ,48 669,68 575, ,34 30,44 26, ,65 684,90 588, ,51 45,66 39, ,82 700,12 601, ,68 60,88 52, ,99 715,34 614, ,85 76,10 65, ,16 730,56 627, ,02 91,32 78, ,33 745,78 640, ,19 106,54 91, ,50 761,00 653, ,36 121,76 104, ,67 776,22 666, ,53 136,98 117, ,84 791,44 679, ,70 152,20 130, ,01 806,66 692, ,87 167,42 143, ,18 821,88 705, ,04 182,64 156, ,35 837,10 718, ,21 197,86 169, ,52 852,32 731, ,38 213,08 182, ,69 867,54 744, ,55 228,30 196, ,86 882,76 758, ,72 243,52 209, ,03 897,98 771, ,89 258,74 222, ,20 913,20 784, ,06 273,96 235, ,37 928,42 797, ,23 289,18 248, ,54 943,64 810, ,40 304,40 261, ,71 958,86 823, ,57 319,62 274, ,88 974,08 836, ,74 334,84 287, ,05 989,30 849, ,91 350,06 300, , ,52 862, ,08 365,28 313, , ,74 875, ,25 380,50 326, , ,96 888, ,42 395,72 339, , ,18 901, ,59 410,94 352, , ,40 914, ,76 426,16 365, , ,62 927, ,93 441,38 379, , ,84 941, ,10 456,60 392, , ,06 954, ,27 471,82 405, , ,28 967, ,44 487,04 418, , ,50 980, ,61 502,26 431, , ,72 993, ,78 517,48 444, , , , ,95 532,70 457, , , , ,12 547,92 470, , , , ,29 563,14 483, , , , ,46 578,36 496, , , , ,63 593,58 509, , , , ,80 608,80 522, , , , ,97 624,02 535, , , , ,14 639,24 548, , , , ,31 654,46 562, , , ,02 SHK ohne Abschluss *) Die Stundenvergütung beinhaltet den jeweiligen Stundensatz 15,02 11,07 9,51 den Stundensatz der Jahressonderzahlung 0,63 0,74 0,63 einen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung von 28,00% die U2-Umlage von 0,50% 28,90 % AG-Aufwendungen sowie den Arbeitgeberbeitrag zur Unfallversicherung 0,40%

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