Förderrahmen für das Programm Hochschulpartnerschaften mit dem Irak
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- Petra Kalb
- vor 7 Jahren
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1 Förderrahmen für das Programm Hochschulpartnerschaften mit dem Irak Im Rahmen der Projektdurchführung sind grundsätzlich zuwendungsfähig: Gastaufenthalte deutscher Hochschullehrer und wissenschaftlicher Mitarbeiter einer deutschen Hochschule oder eines deutschen Forschungsinstituts für Lehre, Studium und Forschung, zur Projektkoordination und zur Teilnahme an Fachkonferenzen im Rahmen des Programms im Irak, in der Türkei, in Jordanien und im Iran. Gastaufenthalte irakischer Hochschullehrer und wissenschaftlicher Mitarbeiter irakischer Hochschulen für Lehre, Studium und Forschung, zur Projektkoordination und zur Teilnahme an Fachkonferenzen im Rahmen des Programms in Deutschland, in der Türkei, in Jordanien und im Iran. Förderleistungen für Reisen und Aufenthalte irakischer und deutscher Teilnehmer an Sommerschulen, Seminaren, Workshops und Fachkursen in Deutschland und dem Irak (sowie in der Türkei, in Jordanien und dem Iran), sowie Sachmittel für die Durchführung der Veranstaltungen in der Türkei, in Jordanien und im Iran (wie z.b. Raummiete). Sachmittel für die deutschen Hochschulen, nicht aber die irakischen Hochschulen; Sachmittel an Hochschulen in den genannten Drittländern nur nach vorheriger Zustimmung des DAAD. Förderleistungen Bei Ausgaben für Mobilität von Deutschen wird zwischen den an einer deutschen Hochschule Beschäftigten und den übrigen im Rahmen des jeweiligen Projektes Geförderten unterschieden. Reisen und Aufenthalte von deutschen Hochschulbeschäftigten (Professoren, Wissenschaftliche Mitarbeiter sowie wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte) werden ausschließlich in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz (BRKG) bzw. die Auslandsreisekostenverordnung (ARV) erstattet (Bahnfahrten zweiter Klasse, Flüge Economy Class). Für Reisen in den Irak sind mangels gesonderter Regelung die für Luxemburg festgelegten Sätze anzuwenden. Für Geförderte (Deutsche und Iraker) werden bei einem Aufenthalt von mehr als 12 Tagen Stipendien (Monatsrate inkl. Krankenversicherung) gewährt. Bei einer Aufenthaltsdauer von zu 12 Tagen erhalten sie einen Tagessatz, An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag. 1. Aufenthaltsförderung Hinweis: Alle Beschäftigten deutscher Hochschulen werden nach BRKG abgerechnet. Für alle nicht an deutschen Hochschulen Beschäftigten gilt: Aufenthalt im Irak (deutsche Geförderte) Monatlich Studierende u. Graduierte mit Bachelor- 875,- Euro 65,- Euro Abschluss
2 Doktoranden, Wissenschaftler, Dozenten, Assistenten etc. jeweils mit Master- Abschluss oder Äquivalent 1.200,- Euro 85,- Euro Promovierte Wissenschaftler und Professoren, sowie Fachexperten 1.500,- Euro 100,- Euro Aufenthalt in Deutschland (irakische Geförderte) Monatlich Studierende 650,- Euro 50,- Euro Graduierte mit Bachelor-Abschluss 750,- Euro 60,- Euro Doktoranden, Wissenschaftler, Dozenten, Assistenten etc. jeweils mit Master- Abschluss oder Äquivalent 1.000,- Euro 80,- Euro Nachwuchswissenschaftler (vergleichbar mit dt. HS-Assistenten) Wissenschaftler (vergleichbar mit dt. HS- Dozenten / Privatdozenten) Wissenschaftler (vergleichbar mit dt. U-Prof. W2/W3) 2.000,- Euro 89,- Euro 2.150,- Euro 96,- Euro 2.300,- Euro 103,- Euro Aufenthalt in der Türkei, Jordanien und Iran (deutsche und irakische Geförderte) (gilt nicht für Beschäftigte der deutschen Hochschule) Aufenthalt in Türkei Jordanien Iran in diesen Ländern Studierende 775,- Euro 825,- Euro 825,- Euro 55,- Euro Graduierte 775,- Euro 825,- Euro 825,- Euro 65,- Euro Doktoranden 1.075,- Euro 1.125,- Euro 1.125,- Euro 85,- Euro Promovierte Wissenschaftler und Professoren, sowie Fachexperten 1.500,- Euro 1.500,- Euro 1.500,- Euro 100,- Euro Bei Aufenthalten von mehr als einem Monat ergeben sich die Tagessätze anteilig aus der jeweiligen Monatsrate. 2. Mobilitätsförderung Analog zu den Aufenthaltsausgaben wird zwischen den an einer deutschen Hochschule Beschäftigten und den übrigen im Rahmen des jeweiligen Projektes Geförderten unterschieden. Mitarbeiter an einer deutschen Hochschule rechnen ihre Ausgaben für die Reise in Anlehnung an das BRKG bzw. die ARV ab (Bahnfahrten zweiter Klasse, Flüge Economy Class). Für Reisen in den Irak sind mangels gesonderter Regelung die für Luxemburg festgelegten Sätze anzuwenden. Mai
3 Geförderte (Deutsche und Iraker) erhalten i.d.r. (Ausnahmen s.u.) eine länderspezifische Reisekostenpauschale für Hin- und Rückreise (inkl. Steuern, Visa- und anderen Gebühren sowie Impfkosten). Reisen von Geförderten aus Deutschland in die Länder: (gilt nicht für Beschäftigte der deutschen Hochschule) Irak Iran Jordanien Türkei 800 Euro 650 Euro 400 Euro 225 Euro Reisen von Geförderten aus dem Irak in die Länder: Deutschland Jordanien, Türkei, Iran 800 Euro Erstattungsfähig sind nachgewiesene Ausgaben für die wirtschaftlichsten Beförderungsmittel (Economy Class) Reisen innerhalb Deutschlands, des Iraks, der Türkei, Jordaniens und des Irans Ausgaben für Fahrten innerhalb eines der genannten Länder, z.b. bei gemeinsamen Feldforschungsaufenthalten und Exkursionen. Erstattungsfähig sind nachgewiesene Ausgaben für die wirtschaftlichsten Beförderungsmittel (Economy Class). Innerirakische Mobilität irakischer Teilnehmer kann nicht gefördert werden. Bei Fahrten innerhalb Deutschlands werden maximal Ausgaben entsprechend der Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse pro Person erstattet. Wichtiger Hinweis zur Reisesicherheit: Aufgrund der Sicherheitslage ist auf die Reisehinweise des Auswärtigen Amts zu achten und die Wahl des Veranstaltungsortes der einzelnen Maßnahmen dementsprechend vorzunehmen. Grundsätzlich erfolgen Reisen auf eigenes Risiko. Richtlinien zur Auswahl der Geförderten Die Auswahl der im Rahmen des Projektes zu fördernden Personen erfolgt durch die Hochschulen/Forschungseinrichtungen selbst. Dabei sind die Kriterien einer DAAD-Auswahl zu beachten und eine Dokumentation der Einhaltung ist dem Sachbericht beizufügen. Hierbei sind die folgenden Aspekte zu erläutern bzw. zu dokumentieren: Zugang / Kenntniserlangung über das Förderprogramm Berufung und Zusammensetzung der Auswahlkommission Auswahlverfahren und -entscheidung Stipendienzusage (mit Hinweis, dass es sich um DAAD-Stipendien aus Mitteln des Auswärtigen Amtes handelt) Annahmeerklärung der Stipendiaten (Ausschluss doppelter Förderung) Für die Auswahl der Geförderten müssen folgende Kriterien gleichermaßen ausschlaggebend sein (Prinzip Förderung der Besten): fachliche Leistungen persönliche Eignung Mai
4 Das Ergebnis des Auswahlverfahrens muss dokumentiert und aufbewahrt werden. 3. Sach- und Personalmittel zur Projektdurchführung und Betreuung an der deutschen Hochschule Für die Umsetzung der Austauschmaßnahmen kann die deutsche Hochschule Sach- und Personalmittel beantragen. Der Bedarf muss einzeln aufgeschlüsselt und beantragt werden (keine Pauschalen). Personalmittel können für die Projektadministration und -betreuung etc. beantragt werden. Unter Sachmittel fallen z.b. Telefonausgaben, Druck- und Kopierausgaben, Verbrauchsmaterial u.ä. In begründeten Ausnahmefällen können in beschränktem Maße Sachmittel (z. B. für Raumnutzung) an Partnerhochschulen in Drittstaaten (Türkei, Jordanien, Iran) bewilligt werden. 4. Ausgaben, die nicht zuwendungsfähig sind: Nicht förderfähig sind u.a. Ausgaben für Bewirtung und Geräteanschaffungen, weitere nicht zuwendungsfähige Ausgaben nach ANBestP und BNBestP-AA (Zuwendungsrecht) sowie Sachmittel und Personalausgaben an der irakischen Partnerhochschule. Bei Fragen, ob andere bzw. weitere Ausgaben (ggf. nicht) zuwendungsfähig sind, wenden Sie sich bitte vorher an Ihre Ansprechpartner im DAAD. 5. Hinweise zur Antragstellung Der vollständige Online-Antrag ist fristgerecht über das DAAD-Portal einzureichen: Auswahl: Projektantrag: Förderprogramm HSP Irak Zusätzlich zu den dort auszufüllenden Onlineformularen Antrag auf Projektförderung und Finanzierungsplan fügen Sie bitte folgende Antragsunterlagen online als Anlage (PDF) bei: 1. Klare inhaltliche Vorhabenbeschreibung (Formular Projektbeschreibung) Legen Sie bitte das auf maximal drei Jahre angelegte Projekt in einer konkreten Vorhabenbeschreibung (maximal 10 Seiten) dar. Die Darstellung muss in ein Hauptziel, die angestrebten Einzelergebnisse (Teil- bzw. Etappenziele) und die dazu notwendigen Maßnahmen pro Förderjahr gegliedert sein und demzufolge einen detaillierten Projekt- und Zeitplan enthalten. Die angestrebten Ziele sind konkret im Antrag zu erläutern, so dass bei einer Förderzusage sowohl in den jährlichen Sachberichten als auch im Abschlussbericht vom DAAD geprüft werden kann, ob und inwieweit die angestrebten Ziele erreicht wurden. Bitte achten Sie auf eine nachvollziehbare, in sich schlüssige Darstellung des Vorhabens. Neben der zeitlichen Abfolge und Dauer der geplanten Maßnahmen sind die an der Zusammenarbeit beteiligten deutschen und irakischen Wissenschaftler anzugeben (mindestens ein Ansprechpartner je beteiligter Institution). 2. Kopie des Partnerschaftsabkommens (MoU) als Nachweis einer Hochschulpartnerschaft 3. Bescheinigung der deutschen Hochschulleitung über Befürwortung des Antrags Mai
5 6. Hinweis: Die Projektförderung erfolgt in Form eines privatrechtlichen Zuwendungsvertrages (Vollfinanzierung) zwischen dem DAAD und dem Zuwendungsempfänger (deutsche Hochschule). Die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt ausreichender Haushaltsmittel. Mai
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