Ausschreibung PPP Polen 2016/2017
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- Katarina Boer
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1 MNiSW Ministerium für Wissenschaft und Hochschulwesen P33 Projektförderung deutsche Sprache, Alumniprojekte, Forschungsmobilität (PPP) Ausschreibung PPP Polen 2016/2017 Abkommen Wer sind die Geldgeber? Welche Ziele hat das Programm? Welche Zielgruppen werden gefördert? Wer kann einen Antrag stellen? Das Programm PPP Polen ist ein bilaterales Forschungsförderungsprogramm, das 1999 zwischen dem DAAD und dem Staatskomitee für Wissenschaftliche Forschung (KBN) vereinbart wurde. Die Mittel zur Durchführung des Programms erhält der DAAD aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Auf polnischer Seite wird das Programm durch das Ministerium für Wissenschaft und Hochschulwesen (MNiSW) gefördert. Ziel des Programms ist die Intensivierung der Kooperation zwischen polnischen und deutschen Forschergruppen, die gemeinsam an einem spezifischen wissenschaftlichen Vorhaben arbeiten. Das Programm sieht hierbei die Förderung der Mobilität vor. Ein besonderes Gewicht liegt dabei auf der Fortbildung und Spezialisierung des wissenschaftlichen Nachwuchses. In der Antragstellung (Projektbeschreibung) sind konkrete Ziele zu nennen (Anzahl und Status der Geförderten). Forschungskooperationen, die als Anbahnungsmaßnahmen für umfangreichere Vorhaben, etwa zur Vorbereitung eines Antrags bei einer europäischen oder deutschen Forschungsförderungseinrichtung geplant sind, sind ausdrücklich erwünscht. Wissenschaftler/innen, Hochschullehrer/innen, Studierende (Bachelor/Diplom/Magister), Graduierte (Master), Doktoranden, Postdoktoranden Antragsberechtigt auf deutscher Seite sind Hochschullehrer/innen, Wissenschaftler/innen und Postdoktoranden für ihre Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland. Das Programm steht für alle Fachdisziplinen offen. Welche Antragsvoraussetzungen gelten? Antragsvoraussetzung ist ein konkretes wissenschaftliches Forschungsvorhaben von hoher Qualität, an dem die Partner aus beiden Ländern gemeinsam und möglichst komplementär arbeiten wollen. Der deutsche Antrag kann nur dann berücksichtigt werden, wenn ein Parallelantrag des polnischen Kooperationspartners in Polen vorliegt. Dabei muss klar dargestellt werden, welche konkreten Aufgaben von der deutschen und der polnischen Seite übernommen werden. Die Grundfinanzierung des Projekts (Personal- und Sachkosten auf beiden Seiten) muss gesichert sein. Wie lange wird ein Projekt gefördert? Der Gesamtförderungszeitraum eines Projektes beträgt bis zu 2 Jahre. Für den Fall, dass der Antragsteller die Hochschule zwischenzeitlich verlässt, muss sichergestellt werden (z.b. durch schriftliche Bestätigung der Hochschule), dass das Projekt weitergeführt wird. Die Bewilligung für das zweite Projektjahr erfolgt jeweils unter dem Vorbehalt, dass dem DAAD die entsprechenden Haushaltsmittel durch den Geldgeber zur Verfügung gestellt werden. Eine Verlängerung der Förderung über diesen Zeitraum hinaus ist ausgeschlossen. /Seite 2
2 DAAD Seite 2 Welche Maßnahmen werden gefördert? Aus Mitteln des Programms werden Förderpauschalen für Aufenthalte am Partnerinstitut, die im Zuge der projektgebundenen Zusammenarbeit entstehen, gezahlt. Mit der Förderpauschale sind sämtliche Ausgaben im Rahmen der Mobilität und des Aufenthaltes abgedeckt. Förderungswürdig sind kurzzeitige Aufenthalte von Wissenschaftlern und Nachwuchswissenschaftlern. Die Höchstförderungsdauer für Wissenschaftler beträgt 1 Monat pro Aufenthalt, für Studierende, Graduierte und Doktoranden 2 Monate pro Aufenthalt. Im Sachbericht ist zu dokumentieren, nach welchen Kriterien die geförderten Personen ausgewählt wurden. Der DAAD übernimmt in Form von Förderpauschalen die Mobilität der Mitglieder der deutschen Forschergruppe zu den ausländischen Partnereinrichtungen und die Aufenthaltskosten der Mitglieder der ausländischen Forschergruppe in Deutschland. Der ausländische Partner übernimmt die Förderung der Mobilität der Mitglieder der ausländischen Forschergruppe und fördert die Mitglieder der deutschen Forschergruppe in seinem Land. Es wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller über die Förderpauschalen hinausgehende zuwendungsfähige Ausgaben, beispielsweise für die Grundausstattung der Arbeitsplätze (Geräteanschaffungen, Rechenzeiten, Materialaufwendungen, Dokumentationen, Vervielfältigungs- und Druckkosten sowie Personalkosten) zur Durchführung des Projektes zur Verfügung stellt Was ist nicht zuwendungsfähig? Die Förderpauschalen beinhalten nicht: Zu dem selben Thema bestehende, von anderer Seite bereits finanzierte Projekte der Kooperation in Forschung und Technologie, die auch den Personenaustausch einschließen reine Ausbildungsvorhaben bilaterale Kooperationen, die nur einen Ausschnitt aus anderweitig finanzierten multilateralen Kooperationen darstellen Sprachkurse Individualstipendien Projektbezogene Nebenkosten (Rechenzeiten, Materialaufwendungen, Dokumentationen, Vervielfältigungs- u. Druckkosten) Kosten für die Grundausstattung von Arbeitsplätzen u. Geräteanschaffungen sowie Personalkosten reine Seminarveranstaltungen Kongressteilnahmen
3 DAAD Seite 3 Welche Auswahlkriterien gibt es? Über die Förderung der Anträge entscheidet am Auswahltermin nach einer nationalen Vorauswahl eine binationale Kommission aus Hochschullehrerinnen und lehrern verschiedener Fachrichtungen. Entscheidende Kriterien für die Auswahl sind: Die Qualität des Projektes (hier besonders: Klarheit der Projektziele und Methodik) Wissenschaftlicher Stellenwert des Projektes (Aktualität der Thematik und Innovationsgrad des Projektes). Durchführbarkeit des Forschungsprojektes (darunter insbesondere: finanzielle Grundsicherung, Vorarbeiten und angemessene Planung der gegenseitigen Besuche, Arbeits- und Zeitplan), Projektrelevante Kompetenz der beiden Forschergruppen Komplementarität der Forschergruppen in dem gemeinsamen Vorhaben (methodisch, inhaltlich, apparativ etc.) Angemessene Beteiligung von Nachwuchswissenschaftler/inne/n Weitere Kriterien sind: Wissenstransfer zwischen der deutschen und der ausländischen Gruppe Wissenschaftliche und/oder ggf. industrielle Verwertbarkeit der Projektergebnisse Mehrwert (fachlich, institutionell, überfachlich) durch die Kooperation mit dem ausländischen Partner Was ist bei der Antragstellung zu beachten? Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Antragstellung (siehe Ausschreibung) Das maximale Antragsvolumen der deutschen Gruppe beträgt pro Jahr EUR 7.500,- bzw. EUR ,- für zwei Jahre. Die Pauschalen sind in ihrer Höhe verbindlich und nicht veränderbar.! Der maximale Umfang des Antrages darf 25 Seiten nicht überschreiten (Formblätter plus alle Anlagen)!
4 DAAD Seite 4 Wie hoch sind die Fördersätze? Zu Ihrer Information sind hier die Fördersätze aufgeführt: Mobilität deutsche Projektteilnehme/innen Kategorie I Kategorie II Hochschullehrer/-innen, Studierende, Graduierte, promovierte Wissenschaftler/-innen Doktoranden Förderung Aufenthalt ausländischer Projektteilnehmer/innen in Deutschland T. pro Tag 23. T. - 1 Monat (Pauschale) T. pro Tag 23. T. - 1 Monat (Pauschale) Es gelten die Förderpauschalen zum Zeitpunkt der Ausschreibung für die gesamte Projektlaufzeit. Bei wesentlichen Änderungen der rechtlichen Bedingungen oder der tatsächlichen Berechnungsgrundlagen behält der DAAD sich eine entsprechende Änderung der oben genannten Förderungssätze und/oder Abrechnungsmodalitäten vor. Was gilt für erneute / mehrfache Antragstellungen? Erneute Antragstellungen im Rahmen des Programms mit einem neuen Projekt sind möglich. Mehrere Antragstellungen für eine geplante gleichzeitige Förderung in verschiedenen PPPs mit unterschiedlichen Ländern ist ebenfalls möglich. Wann ist Antragsschluss? Wann beginnt die Förderung? Antragsschluss für Neuanträge ist der Nach diesem Datum ist kein Antrag mehr möglich. Förderungsbeginn ist der Wo wird der Antrag eingereicht? Wer ist Ihr/e Ansprechpartner/in im DAAD? Bitte nutzen den Link zum DAAD-Portal ( Siehe hierzu auch die Anlage Leitfaden zur Antragstellung Tobias Hill Referat Projektförderung deutsche Sprache, Alumniprojekte, Forschungsmobilität (PPP) P 33 Kennedyallee Bonn Tel.: 0228 / hill@daad.de Die Antragsformulare für Antragsteller/innen auf deutscher Seite können aus dem Internet heruntergeladen werden.
5 DAAD Seite 5 Wer sind die Ansprechpartner in Polen? PhD. Eng. Jan Calak Ministry of Science and Higher Education Department of Strategy 20 Hoza St Warsaw Tel.: Fax: jan.calak@nauka.gov.pl
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