Group of Eight Australia Germany Joint Research Co-operation Scheme 2008
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- Carin Franke
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1 PROGRAMM DES PROJEKTBEZOGENEN PERSONENAUSTAUSCHS MIT AUSTRALIEN - Project Based Personnel Exchange Programme with Australia - Group of Eight Australia Germany Joint Research Co-operation Scheme Allgemeine Informationen Der Deutsche Akademische Austauschdienst und die Group of Eight 1 in Australien haben im Jahr 2007 vereinbart, ein gemeinsames Programm zur Intensivierung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit durchzuführen. Ziel ist die Förderung der Kooperation zwischen deutschen und australischen Wissenschaftlern oder Forschergruppen durch den projektbezogenen Austausch von Personen. Das auf die deutsche entfallende Antragsvolumen sollte pro Projekt und Jahr ,-- nicht übersteigen. Das Programm steht allen Fachrichtungen, insbesondere aus dem Bereich der Natur- und Ingenieurwissenschaften offen. Die Mittel zur Durchführung des Programms werden auf deutscher vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung gestellt. Im Rahmen dieses Programms können Reise- und Aufenthaltskosten für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit deutscher und australischer Wissenschaftler finanziert werden, wobei jede die Kosten ihrer Projektteilnehmer übernimmt. Das Angebot richtet sich an Hochschullehrer und leitende Wissenschaftler außeruniversitärer Forschungseinrichtungen (z.b. Institute der Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer- Institute, Großforschungseinrichtungen, Institutionen im Bereich der Ressortforschung des Bundes sowie Einrichtungen der Leibniz Liste), sowie an promovierte Wissenschaftler dieser Einrichtungen. Antragsberechtigt sind somit Hochschullehrer, Institutsleiter und im Forschungsbereich tätige promovierte Wissenschaftler (siehe hierzu auch Pkt. 6) in einem festen Dienstverhältnis an einer deutschen Hochschule bzw. an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung. Sofern das Dienstverhältnis befristet ist, muss die Laufzeit eines befristeten Vertrags das Ende des Förderungszeitraums um mindestens ein Jahr überschreiten. Der Gesamtförderungszeitraum eines Projektes beträgt maximal drei Jahre. Bei der Erstbewilligung eines Antrags können bei entsprechender Beantragung und unter Berücksichtigung des Haushaltsrahmens Fördermittel für bis zu zwei Jahre vergeben werden, wobei die Bewilligung für das 3. Projektjahr unter dem Vorbehalt erfolgen muss, dass dem DAAD die Haushaltsmittel durch den Geldgeber zur Verfügung gestellt werden. Soll die Kooperation im dritten Jahr fortgesetzt werden, ist ein förmlicher Verlängerungsantrag zu stellen. 1 Die Group of Eight ist ein Zusammenschluss der acht größten Forschungsuniversitäten Australiens: University of Adelaide, Australian National University in Canberra, University of Melbourne, Monash University in Melbourne, University of New South Wales in Sydney, University of Queensland in Brisbane, University of Sydney, University of Western Australia in Perth. 1 von 9
2 Antragsvoraussetzung ist ein konkretes wissenschaftliches Forschungsvorhaben, an dem Wissenschaftler aus beiden Ländern gemeinsam arbeiten wollen. Auf australischer sind an dem Programm ausschließlich die Mitgliedshochschulen der Group of Eight beteiligt: University of Adelaide Australian National University University of Melbourne Monash University University of New South Wales University of Queensland University of Sydney University of Western Australia Es können deshalb nur Anträge mit Kooperationspartnern dieser Hochschulen akzeptiert werden. Im Antrag soll das wissenschaftliche Ziel des Projektes unter dem Aspekt der Kooperation zwischen Deutschland und Australien ausführlich dargestellt werden. Es genügt nicht, allein wissenschaftliche Fragestellungen allgemeiner Art aufzubereiten, derer sich die beiden Forschergruppen annehmen wollen. Notwendige, aber allein nicht ausreichende Voraussetzung für die Förderung eines Projektes ist die gute Qualität der Forschergruppen und der Projekte. Als zusätzliche Kriterien werden bei der Auswahl in besonderem Maße berücksichtigt: die Relevanz der Kooperation (Notwendigkeit der Beteiligung des gewählten Partners) die Nachwuchsförderung die Komplementarität der beiderseitigen Vorhaben (methodisch, inhaltlich, apparativ) die Einbeziehung von Partnern aus Wirtschaft und Industrie Förderungsfähig sind ausschließlich die spezifisch personenbezogenen Mehrkosten, soweit sie sich durch den Austausch beteiligter Wissenschaftler, Doktoranden und Diplomanden ergeben. Die Grundfinanzierung des Projektes (Personal- und Sachkosten auf beiden n) muss aus anderen Mitteln gesichert sein. Projektbezogene Nebenkosten (Materialaufwendungen, Rechenzeiten etc.) können nicht übernommen werden. Es wird Wert darauf gelegt, dass die wechselseitigen Besuche der jeweiligen Partnerinstitute in einem ausgewogenen Verhältnis stehen und es sich insbesondere für die Projektverantwortlichen schwerpunktmäßig um kurzzeitige Aufenthalte handelt. Nicht gefördert werden können bereits bestehende, von anderer finanzierte Projekte der deutsch-australischen Kooperation in Forschung und Technologie, die auch den Personenaustausch einschließen reine Ausbildungsvorhaben reine Seminarveranstaltungen bilaterale Kooperationen, die nur einen Ausschnitt aus anderweitig finanzierten multilateralen Kooperationen darstellen 2. Termine (jeweils Datum des Poststempels) Antragstermin für einen Förderbeginn ab ist der Die Nichteinhaltung der Termine führt zur formalen Ablehnung des Antrags. Der Antrag des deutschen Projektverantwortlichen ist an den DAAD, der Antrag des australischen Projektverantwortlichen ist parallel an das Research Office seiner Hochschule zu richten. Die deutschen Antragsteller verwenden die Antragsformulare des DAAD, die australischen die der Group of Eight. Adresse für Antragsteller aus Deutschland: Adresse für Antragsteller aus Australien für 2 von 9
3 weitere Informationen: DAAD Frau Ruth Eberlein Ref. 424 Postfach Bonn Tel.: 0228/ Fax: 0228/ Internet: The Group of Eight Mr Tim Payne Deputy Executive Director PO Box 4008, Manuka ACT 2603 Tel.: Fax: tim.payne@go8.edu.au Internet: 3 von 9
4 3. Fördersätze Fördersätze bei Aufenthalten in Australien Teilbetrag I (Tagessätze für den Aufenthalt am Partnerinstitut) 1-14 Tage 15 Tage 30 Tage 1 Monat und länger Kategorie 1 - Hochschullehrer - promovierte Wissenschaftler 108,-- 77,-- entfällt für Kategorie I Kategorie 2 - Diplomanden - Doktoranden, Graduierte 77,-- 46, ,-- Teilbetrag II (Fahrtkostenpauschale) 1.450, ,-- Die Pauschalen decken die Reisekosten ab sowie sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Reise an das ausländische Gastinstitut stehen (wie z.b. Übergepäck wegen Materialtransport). Bei wesentlichen Änderungen der rechtlichen Bedingungen oder der tatsächlichen Berechnungsgrundlagen behält der DAAD sich eine entsprechende Veränderung der oben genannten Förderungssätze und/oder Abrechnungsmodalitäten vor. 4. Antragsunterlagen Bitte achten Sie auf gute Lesbarkeit Ihrer Unterlagen und reichen Sie diese bitte einseitig bedruckt, ungeheftet und ohne Klarsichthüllen ein. Bitte legen Sie Ihren Antrag einschließlich aller Anlagen in 2-facher Ausfertigung vor. Der gesamte Antrag ist vollständig und in deutscher oder englischer Sprache auszufüllen. Um die Vollständigkeit Ihres Antrages zu gewährleisten, benutzen Sie bitte zur Kontrolle die nachfolgende Checkliste sowie die Hinweise zum Ausfüllen des Antrags. Die Checkliste sowie die mit Ihrer Adresse versehene Eingangsbestätigung des DAAD reichen Sie bitte mit Ihrem Antrag ein. 5. Auswahl und Bewilligung Der DAAD prüft zunächst die Anträge nach formalen Gesichtspunkten (Erfüllung der Antragsvoraussetzungen, Vollständigkeit u.ä.). Nach Abschluss einer nationalen Vorauswahl erfolgt die endgültige Auswahl der zu fördernden Projekte in Abstimmung der australischen und deutschen. Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie im Ende Oktober Erfolgreiche Anträge können ab gefördert werden. Der DAAD kann bei entsprechendem Antrag die Fördermittel direkt für 2 Jahre bewilligen, wobei die Bewilligung ab dem Kalenderjahr 2009 unter dem Vorbehalt erfolgen muss, dass dem DAAD die Haushaltsmittel durch den Geldgeber zur Verfügung gestellt werden. 4 von 9
5 5 von 9
6 6. Anlage Promovierte Wissenschaftler Promovierte Wissenschaftler, die nicht in leitender Position an einer Hochschule bzw. an einem Forschungsinstitut tätig sind, verfügen in aller Regel nicht über ein eigenes Budget für die von ihnen durchgeführten Forschungsprojekte. Die erbetenen Angaben betreffen die Grundfinanzierung des Projektes, die von einem Hochschullehrer bzw. Institutsleiter der Forschungseinrichtung zu bestätigen sind. Hiermit bestätige ich, dass die für die Realisierung des Projektes notwendige Grundfinanzierung (Sach und Personalkosten) auf deutscher vorhanden ist. Datum Unterschrift des Projektverantwortlichen Die Verfügbarkeit der Ausstattung im Rahmen des Projekts wird hiermit bestätigt. Datum Unterschrift des Projektverantwortlichen 6 von 9
7 7. Hinweise zum Ausfüllen des Antragsformulars Projektbezogener Personenaustausch mit... Punkt 1 Punkt 2 Punkt 4 Punkt 8 Punkt 9a) Punkt 10 Punkt 11 Punkt 12 Punkt 13 Punkt 14: Anlagen Punkt 15/16 Punkt 18 bitte Zielland und Namen des Programms angeben: Australien - Group of Eight Australia Germany Joint Research Co-operation Scheme 2008 bitte nennen Sie den Titel Ihres Projekts in deutscher oder englischer Sprache Fachblock - bitte tragen Sie hier Ihren Fachblock nach dem folgenden Fächerschlüssel ein: A = Sprach- u. Kulturwissenschaften B = Rechts-, Wirtschafts- u. Sozialwissenschaften C = Mathematik, Naturwissenschaften D = Humanmedizin E = Veterinärmedizin, Agrar-, Forst- u. Ernährungswissenschaften F = Ingenieurwissenschaften G = Sonstige Hier bitte genaue Bezeichnung der Stellung/Dienstbezeichnung des Projektverantwortlichen angeben. Im Falle eines befristeten Dienstverhältnisses bitte hier zusätzlich angeben, wann das Dienstverhältnis endet. Bitte machen Sie ebenfalls Angaben zur Grundfinanzierung des Projekts (Personal- und Sachkosten) aus eigenen Mitteln Wenn ein Projekt mit dem selben Partnerinstitut abgeschlossen wurde, ist im Rahmen der Projektbeschreibung das neue Projekt im Vergleich zum vorherigen zu erläutern und eine Kopie des Projektabschlußberichts beizufügen. Angaben zu den... auf deutscher Besuchsplanung bitte so detailliert wie möglich eintragen. Bitte alle Reisenden namentlich aufführen. Bitte berechnen Sie die Kosten der einzelnen Reisen auf Grundlage der Pauschalen (Tagessätze und Fahrtkosten) entsprechend der Ausschreibung. Bitte tragen Sie die geplanten Besuche entsprechend den Kalenderjahren ein. Verwenden Sie pro Kalenderjahr ein gesondertes Blatt. Kopieren Sie dazu die 3 des Antragsformulars in der erforderlichen Anzahl (in der Regel zwei mal!). Bitte analog zu 3 ausfüllen. (Die Kosten für die Reisen der australischen Arbeitsgruppe werden nicht berechnet!) a) Bitte erstellen Sie zunächst eine kurze Projektbeschreibung (max. 6 Zeilen) b) Bitte nehmen Sie auf gesonderten Blättern (max. 5 n) in der u.g. Reihenfolge zu jedem Punkt einzeln Stellung. Bitte vermerken Sie auch Fehlanzeigen: 1. Gründe für die Wahl des Projektpartners 2. Stand der Forschung/Technik 3. Vorarbeiten zur australisch-deutschen Kooperation 4. Komplementarität der beiden Arbeitsgruppen hinsichtlich der Projektziele, Arbeitsmethodik, apparativen Ausstattung etc. 5. Nachwuchsförderung (Einbindung von Diplomanden, Doktoranden, Post- Docs) 6. industrielle/sonstige Verwertbarkeit der Projektergebnisse 7. Liste der wichtigsten, für das Projekt relevanten Publikationen Ihrer Arbeitsgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre Bitte legen Sie genau dar, welche Ziele Sie ursprünglich hatten und welche Ziele Sie bereits erreicht bzw. nicht erreicht haben. Konkretisieren Sie die nächsten Teilziele u. ggf. neue Zielsetzung des Projekts unter Vorlage eines detaillierten Arbeitsplans. Bitte fügen Sie einen Sachbericht über das erste Förderungsjahr bei. Curriculum vitae des Projektverantwortlichen und der promovierten Projektteilnehmer Curriculum vitae und letztes Hochschulzeugnis der nicht promovierten Projektteilnehmer. Liste der wichtigsten projektrelevanten Publikationen Ihrer Arbeitsgruppe der letzten 5 Jahre (bitte keine kompletten Publikationslisten oder Publikationen einreichen!). Unterschrift des deutschen Projektverantwortlichen Sichtvermerk der Verwaltung Ihrer Hochschule/Forschungseinrichtung 7 von 9
8 8. CHECKLISTE Neuantrag Verlängerungsantrag 2. Projektjahr Verlängerungsantrag 3. Projektjahr Name des Antragstellers (mit Titel): Deutsche Australische Der Antrag ist mit allen Anlagen in zweifacher Ausfertigung (einseitig bedruckt, ungeheftet und ohne Klarsichthüllen) beigefügt. Angaben zur Drittmittelförderung Reiseplanung für die deutsche Projektgruppe mit Angabe der Reisdaten zum Partnerinstitut (je nach Kalenderjahr 2008, 2009) einschließlich Berechnung nach den Fördersätzen für Australien Reiseplanung für die australische Projektgruppe Projektbeschreibung Datum, Unterschrift des deutschen und australischen Projektverantwortlichen Sichtvermerk der Verwaltung Curriculum Vitae des Antragstellers und aller Projektteilnehmer auf deutscher letztes Hochschulzeugnis aller nominierten Doktoranden und Diplomanden auf deutscher Publikationsliste der letzten 5 Jahre Vordruck Eingangsbestätigung mit Eintrag der Adresse, an die die Bestätigung gehen soll 8 von 9
9 DAAD Deutscher Akademischer Austausch Dienst German Academic Exchange Service Referat 424 Japan, Korea, Australien, Neuseeland, Ozeanien DAAD Postfach D Bonn Ansprechpartner/in: Ruth Eberlein Telefon: (0228) Fax: (0228) Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: 424/ppp-re Datum: Group of Eight Australia Germany Joint Research Cooperation Scheme 2008 Sehr geehrte(r) Projektverantwortliche(r), wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages zum für das Jahr Er wird beim DAAD unter dem Namen des deutschen Projektverantwortlichen registriert. Wir bitten Sie deshalb, diesen Namen bei jeder Korrespondenz anzugeben. O Ihr Antrag ist vollständig O Ihr Antrag ist unvollständig, bitte reichen Sie folgende Unterlagen je 2-fach nach: O Lebenslauf von: O Letztes Hochschulzeugnis von: O Sichtvermerk der Hochschul- bzw. Institutsverwaltung O Anlage Promovierte Wissenschaftler O Sonstiges: Die fehlenden Unterlagen sind bis spätestens nachzureichen. Wir weisen darauf hin, dass nach diesem Termin eingehende Unterlagen für die Begutachtung Ihres Antrages nicht mehr berücksichtigt werden können. Die Entscheidung zu Ihrem Antrag erhalten Sie schriftlich Ende Oktober Mit freundlichen Grüßen i.a. Ruth Eberlein Kennedyallee 50, D Bonn, Tel. (0228) 882-0, Fax: (0228) ,
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