Graduate Research School (GRS)

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1 Graduate Research School (GRS) Merkblatt Research Stays Abroad Förderinstrument der Graduate Research School (GRS) Säule 1

2 1. Ziele Das Instrument der Research Stays Abroad eröffnet Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern der BTU Cottbus - Senftenberg die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Promotion bzw. PostDoc-Phase einen Forschungsaufenthalt von 2 bis 12 Wochen an ausgewiesenen universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im In- und Ausland durchzuführen. Durch ihren fachlichen Austausch sowie die nationale und internationale Vernetzung tragen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler so zur strategischen Ausrichtung der BTU als forschungsorientierte und überregional sichtbare Universität bei. Wesentliches Ziel der Research Stays Abroad ist der Erwerb einer Zusatzqualifikation in einer frühen Forschungsphase verbunden mit einer substantiellen Arbeitsleistung (z.b. Veröffentlichungen nach peer-review -Verfahren, Vorbereitung von Forschungsanträgen, Erwerb von neuen wissenschaftlichen Methoden). Diese Arbeitsleistung soll erreicht werden durch die persönliche Interaktion von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern der BTU mit Angehörigen von externen Partnereinrichtungen. 2. Antragsstellung 2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt ist grundsätzlich jede Nachwuchswissenschaftlerin und jeder Nachwuchswissenschaftler der BTU, unabhängig vom jeweiligen Status (akad. Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, eingeschriebene Doktorandinnen und Doktoranden, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden). Gefördert wird die aktive Teilnahme an Maßnahmen, die eine Zusatzqualifikation im Rahmen der eigenen Forschung darstellen (s. auch Deliverables in Abschnitt 2.3). 2.2 Auswahlkriterien Qualität der eingereichten Unterlagen (unvollständige Anträge müssen leider aus formalen Gründen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden) Profil der Forschungseinrichtung (wissenschaftliche Exzellenz) Bedeutung des Forschungsaufenthaltes für die eigene Promotion bzw. das eigene PostDoc-Projekt (schlüssig dargestellt auch für Nicht-Experten) Beitrag zur Vernetzung der Forschung (Mehrwert für die BTU-Forschungsstrategie; Nachhaltigkeit der Maßnahme in Form von Publikationen, Antragsstellungen, etc.) Wurden ggf. andere Finanzierungsquellen gesucht (z.b. DAAD, EU, etc.) Was wird nicht gefördert? Felduntersuchungen bzw. Feldforschung im Rahmen der Promotion bzw. PostDoc- Phase (diese stellen keine Zusatzqualifikation dar) Aufenthalte, die nicht mit einem eigenen Beitrag und einer substantiellen Arbeitsleistung verbunden sind (z.b. reine Anbahnungsreisen, Reisen zur Kontaktpflege mit Kooperationspartnern o. Lehrtätigkeiten an Partneruniversitäten können nicht gefördert werden) 1

3 2.3 Beantragung und Förderung Die Antragstellung erfolgt i.d.r. in Deutsch oder Englisch. Bei Dokumenten in einer anderen Sprache fügen Sie bitte eine formlose Arbeitsübersetzung ins Deutsche oder Englische bei. Der Antrag kann nach Veröffentlichung der Ausschreibung innerhalb der genannten Fristen eingereicht werden. Sie finden die aktuelle Ausschreibung auf unserer Webseite. Form des Antrags: a. Antragsformular b. Tabellarischer Lebenslauf mit Publikationsliste der letzten drei Jahre c. Befürwortung der Leiterin / des Leiters des Fachgebiets bzw. Dekanin/Dekans (kurze schriftliche Stellungnahme) d. Einladung der externen Forschungseinrichtung Bitte reichen Sie die vollständigen Unterlagen in einer PDF-Datei zu der entsprechenden Frist per ein: robert.rode@b-tu.de Zuschusshöhe: Grundsätzlich werden Mobilitätszuschüsse nur unter Haushaltsvorbehalt bewilligt. Gewährt wird ein Mobilitätszuschuss gem. den Reisekostenpauschalen des DAAD für Kongress- und Vortragsreisen. Für Reisen innerhalb Deutschlands kann ein Reisekostenzuschuss bis zu 150 EUR gewährt werden. Bei kostenpflichtiger Unterbringung vor Ort kann für die Dauer des Forschungsaufenthaltes eine Pauschale i.h.v. 150 EUR/Woche gewährt werden. Teilnahmegebühren (z.b. für spezielle Workshops) können anteilig bis zu 50 % bezuschusst werden, sollten der GRS ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Über die Höhe der Zuschüsse für Teilnahmegebühren entscheidet die GRS im Rahmen der Auswahlsitzung. Die GRS kann Forschungsaufenthalte nur anteilig finanzieren. Werden Finanzierungsmöglichkeiten von dritter Seite in Anspruch genommen, so müssen diese mit der Förderung durch die GRS verrechnet werden. Sollten die o. genannten Pauschalen für Reise- und Aufenthaltskosten die tatsächlichen Kosten übersteigen, so reduziert sich der Mobilitätszuschuss um die Differenz. Belege für Reise und Unterkunft bzw. Teilnahmegebühren müssen zur Abrechnung eingereicht werden. Akzeptiert werden nur Originalrechnungen, die i.d.r. auf den/die Teilnehmer/in ausgestellt sind und in denen die MwSt. ausgewiesen ist. Zur Auszahlung des Mobilitätszuschusses beachten Sie bitte die Hinweise auf unserer Webseite: 2

4 Deliverables : Die Nachhaltigkeit der Maßnahme wird u.a. durch Veröffentlichungen und/oder Antragsstellungen erreicht. In ihren Anträgen müssen Bewerberinnen und Bewerber die Arbeitsleistung konkret benennen. Nach Abschluss der Maßnahme müssen geförderte Kandidatinnen und Kandidaten einen entsprechenden Nachweis einreichen. Wesentliche Erfolgsfaktoren sind: Erwerb neuer Methoden: Geförderte Kandidatinnen und Kandidaten (i.d.r. Promovierende) können an speziellen Workshops oder Graduiertenprogrammen teilnehmen, die dem Erwerb neuer Methoden im Kontext ihrer Forschung dienen. Publikationen: Geförderte Kandidatinnen und Kandidaten müssen nachweisen, dass Veröffentlichungen durch die Förderung der GRS ermöglicht wurden ( Acknowledgments ). Erwartet werden Publikationen nach peer review -Verfahren in ausgewiesenen nationalen und internationalen Fachzeitschriften und Sammelbänden. Antragsstellungen: Es wird erwartet, dass geförderte Kandidatinnen und Kandidaten den Kurzforschungsaufenthalt zur Vorbereitung von eigenen Antragsstellungen bei der DFG, EU (z.b. Marie Skłodowska-Curie actions), Alexander von Humboldt-Stiftung (z.b. Forschungsstipendium für Auslandsaufenthalte) und weiteren Fördereinrichtungen nutzen. Gemeinsame Antragsstellungen: Geförderte Kandidatinnen und Kandidaten können mit dem Forschungsaufenthalt zur Vernetzung der Forschung an der BTU beitragen, indem sie gemeinsame Antragsstellungen mit universitären bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit vorbereiten. 3. Auswahl Die eingegangenen Anträge werden durch die Geschäftsstelle der GRS auf fristgerechten Eingang und Vollständigkeit geprüft. Nach Eingang des vollständigen Antrags erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten eine schriftliche Bestätigung der GRS-Geschäftsstelle. Anschließend werden trifft die GRS-Leitung eine Auswahl und die Mobilitätszuschüsse bewilligt. Es folgt die Zusage an die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber. Ihr Ansprechpartner für Rückfragen: Robert Rode Graduate Research School (GRS) T +49 (0) E robert.rode@b-tu.de I 3

5 Übersicht Auswahlverfahren Research Stays Abroad Bewerbungsunterlagen Bewerbung Bewerbungseingang GRS Geschäftsstelle Eingangsbestätigung Prüfung (ca. 1-2 Wochen) formal vollständig Mitteilung voraus. Auswahldatum Begutachtung (ca. 3-4 Wochen) Evaluation und Auswahl durch GRS- Leitung Versand der Förderbescheide (ca. 2-3 Wochen nach Auswahlsitzung) Bewilligung Bewilligung Research Stay Abroad 4

6 5

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