Anträge in den Schwerpunktbereichen der BTU Cottbus-Senftenberg zu thematischen Clustern und Micro-Clustern der Graduate Research School (GRS)

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1 AUSSCHREIBUNG Anträge in den Schwerpunktbereichen der BTU Cottbus-Senftenberg zu thematischen Clustern und Micro-Clustern der Graduate Research School (GRS) Förderbeginn ab November 2017

2 1. Hintergrund Die Brandenburgische Technische Universität (BTU) Cottbus-Senftenberg versteht sich als forschungsintensive Universität, deren Forschungsprofil sowohl grundlagen- als auch anwendungsorientierte Bereiche umfasst. Als wichtigen Teil der Forschungsprofilierung richtet die BTU in der Graduate Research School (GRS) weitere Cluster vor allem in den Forschungsschwerpunkten ein. Die Cluster tragen zur Bildung von kritischen Massen in innovativen Forschungsbereichen der BTU bei und verbinden diese zugleich mit der Strategie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Vor diesem Hintergrund zielt die Förderung darauf, dass nach Ablauf der Förderperiode die Cluster in drittmittelfinanzierte Verbundvorhaben überführt werden. In erster Linie sollen die Verbundvorhaben entweder durch die DFG oder das EU-Forschungsrahmenprogramm gefördert werden. Somit trägt die Maßnahme zur DFG-Fähigkeit bzw. zur Erhöhung der EU-Forschungsförderung an der BTU bei. 2. Antragsstellung 2.1 Antragsberechtigung und Ziele der Förderung Die Ausschreibung richtet sich an Hochschullehrer/innen der BTU, die beabsichtigen, ab 2017 neue Cluster im Rahmen der GRS einzurichten. Die Ziele der Förderung von Clustern konzentrieren sich auf folgende Bereiche: 1) Die Förderung von exzellenten Nachwuchswissenschaftler/innen durch auf die Promotionsphase ausgerichtete Qualifikationsprogramme (Nachwuchsförderung) 2) Die gezielte Weiterentwicklung der Forschungsschwerpunkte der BTU durch den Ausbau von Forschungskooperationen und fachübergreifende Zusammenarbeit (Interdisziplinarität und Vernetzung) 3) Die Internationalisierung der Ausbildung von Doktorand/innen (Internationalisierung) Die Förderung dient zur Vorbereitung von Projektanträgen, um die Cluster nach Ablauf der Förderperiode in Verbundvorhaben zu überführen, i.d.r. gefördert durch die DFG oder EU. 2.2 Beantragung und Förderung Geplant ist die Einrichtung von ein bis zwei thematischen Clustern und ein bis zwei Micro- Clustern, die als Teil der GRS ab 2017 gefördert werden sollen. Cluster sind flexible Einrichtungen der internen Forschungsförderung mit zwei zentralen Zielen: 1) Die Cluster vernetzen interdisziplinär und überregional Forschungsvorhaben in den Schwerpunktbereichen der BTU 2) Sie dienen als Instrument der strukturierten Promotionsförderung Die Cluster betreuen ihre Doktorand/innen entsprechend der jeweiligen Fachkultur, indem sie die fachliche Qualifikation koordinieren. Überfachliche und Fakultäten übergreifende Kooperationen in der Ausbildung von Doktorand/innen innerhalb der jeweiligen Cluster sind jederzeit möglich, sofern die beteiligten Hochschullehrer/innen fachübergreifende 1

3 Schwerpunkte setzen möchten. Überdies wird erwartet, dass die Doktorand/innen an dem Qualifikationsprogramm der GRS teilnehmen. Tabelle 1: Varianten der Förderung Merkmale I. Anzahl beteiligte Hochschullehrer/innen der BTU II. III. Umfang der Stipendien Möglichkeiten zur Überführung in Verbundvorhaben 1 1. Variante: Thematische Cluster ca HL, Beteiligung von internationalen Kooperationspartnern anderer Forschungseinrichtungen erforderlich für EU- Verbundvorhaben 2. Variante: Micro-Cluster ca.4-6 HL, Ko-Leitung auch durch promovierte Nachwuchswissenschaftler/innen möglich, Beteiligung von (internationalen) Kooperationspartnern anderer Forschungseinrichtungen erforderlich ca. 5-6 ca. 2-3 DFG Graduiertenkolleg, Schwerpunktprogramm oder Sonderforschungsbereich; auch Marie-Skłodowska-Curie- Maßnahmen der EU (insbes. Innovative Ausbildungsnetze für Forschende wie z.b. Europäische Ausbildungsnetze o. Europäische Industriedoktorgrade) DFG Forschergruppe; Marie- Skłodowska-Curie-Maßnahmen der EU (insbes. Innovative Ausbildungsnetze für Forschende wie z.b. Gemeinsame Europäische Doktorgrade); auch Leibniz Graduate Schools oder Helmholtz- Nachwuchsgruppe Zeitlicher Ablauf der Ausschreibung und Verfahren Das Verfahren der Ausschreibung ist zweistufig. Im ersten Schritt reichen die Antragssteller/innen eine Darstellung des Vorhabens in Kurzform ein (1. Stufe). Die Antragsskizzen werden durch die Hochschulleitung in Abstimmung mit der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs unter Berücksichtigung der Forschungsschwerpunkte der BTU bewertet. Nach Abschluss der Auswertung der Antragsskizzen werden die Antragssteller/innen über das Ergebnis informiert und erhalten im Falle einer Befürwortung eine Aufforderung zur Einreichung eines Einrichtungsantrags in ausführlicher Form (2. Stufe). Die ausführlichen Anträge werden unter Einbeziehung externer Fachgutachter/innen evaluiert, die gegenüber dem Gründungspräsidenten eine Empfehlung zur Förderung der Cluster abgeben. Auf dieser Grundlage und in Abstimmung mit der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs entscheidet die 1 Bitte beachten Sie, dass in 2016 bereits vier thematische Cluster eingerichtet wurden mit dem Ziel, diese in DFG Graduiertenkollegs zu überführen. Eine breitere Streuung der Antragstellung für neue Verbundvorhaben erscheint vor diesem Hintergrund sinnvoll. Dennoch ist die Beantragung eines thematischen Clusters mit dem Ziel der Überführung in ein DFG Graduiertenkolleg grundsätzlich weiterhin möglich. Die Beantragung eines Micro-Clusters bietet sich insbesondere an, wenn Kooperationen mit anderen Forschungseinrichtungen (universitär u./o. außeruniversitär) bereits bestehen und diese sowohl in die Ko-Betreuung der Stipendiaten sowie in die Beantragung eines Verbundvorhabens eingebunden werden können. 2

4 Hochschulleitung abschließend über die Auswahl der zur Förderung vorgesehenen Cluster. Mit der Einbindung externer Gutachter/innen wird eine wettbewerbliche Vergabe der Förderung gewährleistet. Tabelle 2: Zeitlicher Ablauf Fristen Bis 15. Januar 2017 Bis Mitte Februar 2017 Bis 14. April 2017 Bis Mitte Juni 2017 Bis Anfang Juli 2017 Bis Ende September 2017 Bis Ende Oktober 2017 Ab 1. November 2017 Ablauf Einreichung der Anträge in Kurzform (1. Stufe) Auswahl der Vorhaben zur Einreichung eines Einrichtungsantrags Einreichung der ausführlichen Anträge (2. Stufe) Evaluierung der Anträge durch externe Gutachter/innen Auswahl der zur Förderung vorgesehenen Anträge Ausschreibung der Stipendien Vergabe der Stipendien Beginn der Förderung (für drei Jahre) Auswahlkriterien Wesentliche Auswahlkriterien sind: 1) Die wissenschaftliche Exzellenz der beteiligten Hochschullehrer/innen unter Berücksichtigung ihrer Forschungskooperationen und eigenen Publikationen. 2) Die Einbindung der Doktorand/innen in ein Forschungsprogramm, dessen hohe wissenschaftliche Qualität und die damit verbundene Innovation sowie möglichst auch dessen Interdisziplinarität und Internationalität. 3) Besonders berücksichtigt werden solche Anträge, die vergleichbar mit dem Matching- Funds-Prinzip eine anteilige Komplementierung vorsehen (z.b. Aufstockung der Stipendien, etc.). Je konkreter die Matching-Funds zur anteiligen Finanzierung des Clusters im Antrag benannt werden, desto stärker kann dieses Auswahlkriterium berücksichtigt werden. Die Hochschulleitung und die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs können neben den drei o. genannten Auswahlkriterien auch hochschulstrategische Gesichtspunkte in Betracht ziehen, im Besonderen wenn die Mittel nicht ausreichen sollten, um alle Anträge zu fördern Förderung Die Förderung von Clustern erfolgt i.d.r. in Form von Promotionsstipendien. Die monatliche Höhe der Stipendien muss durch die Antragsteller/innen begründet sein. Die Förderung der Stipendiat/innen umfasst i.d.r. drei Jahre. Eine Verlängerung um einige Monate soll in 3

5 begründeten Fällen möglich sein. Näheres zur Vergabe der Stipendien regelt die BTU- Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Stipendien vom 12. Oktober Die GRS führt jährliche Evaluationen der Doktorand/innen durch, auf deren Grundlage über die Weiterführung der Stipendien um jeweils ein weiteres Jahr entschieden wird Hinweise zur Antragstellung Die Anträge werden in Bezug auf die Forschungsschwerpunkte gestellt, zu denen sich jeweils ausgewiesene Hochschullehrer/innen der BTU zusammenfinden. Sie sollen gemeinsam definierte Forschungsziele aufzeigen und die Beiträge der einzelnen beteiligten Hochschullehrer/innen und ihrer Doktorand/innen definieren. Die Anträge für die Einrichtung von Clustern werden durch Hochschullehrer/innen der BTU als Sprecher/innen für die jeweiligen Cluster eingereicht. Bei Micro-Clustern ist eine Ko- Leitung durch promovierte Nachwuchswissenschaftler/innen möglich, wenn dies zur Beantragung des Verbundvorhabens sinnvoll erscheint. Die fachliche Einbindung und finanzielle Beteiligung (s. Punkt 3 Auswahlkriterien) externer Forschungseinrichtungen als assoziierte Partner ist ausdrücklich erwünscht. Die Anträge können, um die Möglichkeit einer externen internationalen Begutachtung zu eröffnen, in englischer Sprache verfasst sein und sollen sich im Aufbau und Format an den Vorgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft für Verbundvorhaben orientieren. Die GRS wird sich bemühen, die häufig gestellten Fragen (FAQs) auf ihrer Webseite zu veröffentlichen und kontinuierlich zu aktualisieren. Daher empfiehlt es sich, die Antworten vor Einreichung regelmäßig zu prüfen. Die ersten FAQs sind voraussichtlich ab Ende November 2016 online unter: (suchen Sie unter dem Reiter Förderung nach Cluster u. den entsprechenden FAQs) Einreichen der Anträge: Die Anträge in Kurzform sind bis zum 16. Januar 2017 (18 Uhr) in elektronischer Form (PDF) bei der Vize-Präsidentin für Forschung der BTU über die Graduate Research School einzureichen: Ihr Ansprechpartner für Rückfragen: Robert Rode Graduate Research School (GRS) T +49 (0) E robert.rode@b-tu.de E robert.rode@b-tu.de 2 Eine Überarbeitung der Rahmenrichtlinie ist geplant. Bis dahin bleibt die existierende Richtlinie in Kraft. 4

6 Kurzform des Antrags (1. Stufe) 3 - Wahl der Fördervariante - Titel des Vorhabens u. Benennung der Fördervariante - Designierte/r Sprecher/in des Clusters - Motivation und Ziele in Kurzform (max Zeichen inkl. Leerzeichen) - Liste der i.d.r. das Cluster tragenden Hochschullehrer/innen mit Fakultäts- u. Institutszugehörigkeit (ausdrücklich erwünscht ist auch die Einbindung von Nachwuchswissenschaftler/innen in einem fortgeschrittenen Stadium der wissenschaftlichen Karriere, denen Verantwortung im Cluster übertragen wird) - Liste von insgesamt bis zu fünf thematisch relevanten Publikationen aus dem Kreis der beteiligten Wissenschaftler/innen der letzten drei Jahre; bitte treffen Sie eine Auswahl und verzichten Sie auf eine Auflistung pro Wissenschaftler/in - Liste von insgesamt bis zu drei thematisch relevanten Drittmittelprojekten aus dem Kreis der beteiligten Wissenschaftler/innen der letzten fünf Jahre; bitte treffen Sie eine Auswahl und verzichten Sie auf eine Auflistung pro Wissenschaftler/in - Kurze Übersicht zum Umfang der beantragten Förderung unter Angabe der Anzahl der Stipendien und der vorgesehenen Stipendienhöhe - Kurze Übersicht zu Art und Umfang eigener Drittmittel, die als Matching-Funds zur anteiligen Finanzierung des Clusters dienen sollen (s. Auswahlkriterien Pkt. 3); bitte verzichten Sie z.b. auf eine Auflistung von Drittmittelprojekten, die nicht diesem Kriterium entsprechen 3 Bitte das entsprechende Antragsformular verwenden und verzichten Sie auf zusätzliche Anhänge, da diese nicht berücksichtigt werden. 5

7 Antrag in ausführlicher Form (2. Stufe) - Titelblatt - Inhaltsverzeichnis - Beschreibung der Forschungsidee, -ziele u. -schwerpunkte des Clusters - Stand der Forschung und Vorarbeiten der beteiligten Wissenschaftler/innen - Kurze Skizzierung der Promotionsthemen - Erläuterung des Qualifizierungs- u. Betreuungskonzepts - Auswahl der Doktorandinnen und Doktoranden und Erläuterung zur Einbindung weiterer Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler (z.b. promovierende Mitarbeiter/innen, Postdoktorand/innen, etc.) - Darstellung des Beitrags des Clusters zur Internationalisierungsstrategie der BTU 4 - Erläuterung zu den Potentialen einer Überführung der Cluster in Strukturen der DFG- o. EU-Verbundförderung bzw. in Strukturen weiterer Organisationen (z.b. Helmholtz- Gemeinschaft, Leinbiz-Gemeinschaft) - Benötigte Stipendien, ggf. weitere Mittel 5 (Kleingeräte, sonstige) - Forschungsprofile der beteiligten Hochschullehrer/innen und Wissenschaftler/innen: Bitte fügen Sie als Anhang die Forschungsprofile der beteiligten Hochschullehrer/innen und Wissenschaftler/innen (z.b. Postdoktorand/innen) bei und weisen sie auf folgende Punkte hin: a. Stationen der akademischen Ausbildung b. Stationen der bisherigen beruflichen wissenschaftlichen Tätigkeit c. Betreute Dissertationen der letzten 5 Jahre d. Eingeworbene Drittmittelprojekte, die für das beantragte Cluster von Relevanz sind e. Publikationsverzeichnis Publikationsverzeichnisse sollten Angaben zu den jeweils drei bis zehn wichtigsten wissenschaftlichen Originalarbeiten der beteiligten Hochschullehrer/innen bzw. Wissenschaftler/innen enthalten. Bei der Erstellung sind folgende Hinweise zu berücksichtigen: Bitte unterscheiden Sie bei der Auflistung der Publikationen zwischen: (1) Arbeiten, die in Publikationsorganen mit einer wissenschaftlichen Qualitätssicherung zum Zeitpunkt der Antragstellung erschienen oder endgültig angenommen sind (referiert) (2) Andere Veröffentlichungen (nicht-referiert) Zusätzlich können erteilte bzw. angemeldete Patente angeben werden. Hier ist die Anzahl nicht begrenzt. Bitte unterscheiden Sie hier zwischen angemeldeten und erteilten Patenten. 4 Vgl. Kap. 10 Internationalisierung im HEP der BTU Cottbus-Senftenberg ( ); weitere Informationen zur BTU-Internationalisierungsstrategie: 5 Bitte beachten Sie, dass die Beantragung von Reisemitteln für Konferenzteilnahmen oder Kurzforschungsaufenthalte der Stipendiaten hier nicht möglich ist. Die Doktorand/innen können zu diesem Zweck die entsprechenden Förderinstrumente der GRS nutzen (u.a. Mobilitätszuschüsse). 6

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