Leibniz-WissenschaftsCampi Hinweise zur Antragstellung
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- Juliane Blau
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1 Leibniz-WissenschaftsCampi Hinweise zur Antragstellung a) Antragsberechtigung Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft können Anträge für Leibniz-WissenschaftsCampi einreichen. 1 Die Anträge sind durch die federführende Leibniz-Einrichtung zu stellen. Die Bewilligung wird ausschließlich gegenüber der federführenden Leibniz-Einrichtung ausgesprochen. b) Höhe und Dauer der Förderung Förderdauer: bis zu 4 Jahre (einmalig Fortsetzungsantrag möglich, s.u.); Maximale Fördersumme: ,- Euro p.a.; Mindestens eine Hochschule muss beteiligt sein; Voraussetzung für die Förderung sind die verbindlichen Zusagen des Leibniz-Instituts, der kooperierenden Hochschule und/oder des Landes, eine vergleichbare, nach den Umständen des Einzelfalls angemessene Ko-Finanzierung zu leisten. Damit soll eine hinreichende Gesamtfinanzierung gewährleistet werden, wobei die beantragte Fördersumme etwa ein Drittel des verfügbaren Gesamtbudgets des Vorhabens ausmachen soll. Die Ko-Finanzierung kann auch in Form von Sach- oder Personalbeiträgen (Bereitstellung von Infrastruktur und verbindliche Personalgestellung) erfolgen. Die Angemessenheit des Gesamtbudgets und der Ko-Finanzierung wird im Begutachtungsverfahren beurteilt. Nach Ablauf der ersten drei Förderjahre ist es möglich, einmalig einen Fortsetzungsantrag für eine weitere Förderung über die Dauer von bis zu 4 Jahren zu stellen. Über diesen Fortsetzungsantrag wird ebenfalls innerhalb des hier festgelegten Verfahrens entschieden. Voraussetzung für eine Verlängerung ist das positive Ergebnis einer durch den SAS gemeinsam mit der/den beteiligte(n) Hochschule(n) organisierten, gutachtergestützten Evaluierung. Fortsetzungsanträge für eine zweite Förderperiode müssen Perspektiven für die Verstetigung des Leibniz-WissenschaftsCampus innerhalb der Programmatik und Strategie der beteiligten Einrichtungen oder eine Begründung zum Abschluss des Vorhabens enthalten. 1 Für die bestehenden WissenschaftsCampi, die vor 2014 eingerichtet wurden, besteht in einer Übergangszeit bis zur Ausschreibung im Jahr 2017 die Möglichkeit, nach Maßgabe der neuen Förderlinie einen Antrag zu stellen. Die für die Startphase der bestehenden WissenschaftsCampi bereits bewilligten Mittel bleiben im Neuantrag unberücksichtigt. März
2 c) Durchführung des Verfahrens Das Verfahren zur Antragstellung, Begutachtung und Förderentscheidung umfasst folgende Schritte: 1) Bekundung des Interesses zur Antragstellung gegenüber der Geschäftsstelle und Vorschläge für vier potentielle Gutachterinnen und Gutachter 2. 2) Antragserstellung und -einreichung durch die Leibniz-Einrichtung. 3) Die Geschäftsstelle prüft die Anträge auf Vollständigkeit und Erfüllung der Formalkriterien. 4) Die Geschäftsstelle holt mindestens zwei schriftliche wissenschaftliche Gutachten von externen, international ausgewiesenen wissenschaftlichen Expertinnen und Experten ein. 5) In der Auswahlsitzung des Senatsausschusses Strategische Vorhaben (SAS) werden die vorliegenden Anträge und Gutachten diskutiert. Anschließend entscheidet der SAS über die Förderempfehlungen an den Senat. 6) Der Senat der Leibniz-Gemeinschaft entscheidet über die Förderung des Vorhabens. Antragsteller/innen, deren Antrag abgelehnt wurde, können in der nächsten Antragsrunde, d.h. frühestens nach einem Jahr, erneut einen Antrag einreichen. Der Präsident der Leibniz-Gemeinschaft spricht die Bewilligungen des Senats aus. Er informiert die zuständigen Fachressorts des Bundes und der Länder der begünstigten Einrichtungen über die Bewilligungen. Die Leibniz-Geschäftsstelle stellt den Vorhaben die Mittel entsprechend der Entscheidungen des Senats zur Verfügung. In jährlichen Berichten informieren die geförderten Leibniz-WissenschaftsCampi den SAS über die Umsetzung ihrer Arbeitsprogramme. Die Geschäftsstelle der Leibniz-Gemeinschaft ist für die Dokumentation und Prüfung aller Verfahrensschritte zuständig. 2 Es sollen nur Personen benannt werden, die das Vorhaben ohne die Besorgnis der Befangenheit begutachten können. Die Kriterien möglicher Befangenheit finden Sie im gesonderten Erläuterungsblatt. Die von den Instituten benannten Personen sollen nicht über ihre Benennung informiert werden. Absprachen zwischen den Leibniz-Einrichtungen und möglichen Gutachterinnen und Gutachtern sind nicht zulässig. 2
3 d) Zeitplan für die Antragstellung in der Förderlinie Strategische Vernetzung/ Leibniz-WissenschaftsCampi Zeitplan für 2015/ ) Veröffentlichung der Ausschreibung 2.) Anmeldung zur Antragstellung mittels 1-seitiger Skizze und vier Vorschläge für Gutachter/innen 3.) Abgabefrist für die Einreichung der Anträge in der Geschäftsstelle 3 4.) Weiterleitung der Anträge an die Gutachter/innen 5.) Eingang der Gutachten in der Geschäftsstelle 6.) Weiterleitung der Gutachten an den SAS 16. März April Juni 2015 Juli September 2015 Oktober ) Auswahlsitzung des SAS Dezember ) Endgültige Förderentscheidung durch den Senat 9.) Versand der Bewilligungsbescheide 10.) Förderbeginn für die bewilligten Vorhaben März 2016 März/April Juni 2016 e) Kriterien der Antragsbegutachtung Die Gutachten sollen sich an folgenden Kriterien orientieren, die der SAS für seine Bewertung zugrunde legt: Wissenschaftliche Exzellenz und Ausgewiesenheit der Projektverantwortlichen Qualität des geplanten Vorhabens im internationalen Vergleich Reife des Vorhabens, Konkretion des Arbeitsprogramms und die Durchführbarkeit des Vorhabens Ausgewiesenheit der beteiligten Wissenschaftler/innen für den jeweiligen Forschungsgegenstand Originalität des Vorhabens / Themenfeldes im Verhältnis zum State of The Art (Originalität) Strukturelle und strategische Wirksamkeit Strategische Bedeutung des Vorhabens für die Leibniz-Gemeinschaft Bedeutung des Themas für den Standort Voraussetzungen am Standort (etwa bestehende Einrichtungen) Governancestruktur 3 Es handelt sich mit der Anmeldung und Antragseinreichung ausdrücklich nicht um ein zweistufiges Begutachtungsverfahren. Die Anmeldung zur Antragstellung dient lediglich dem Ziel, einen zügigen Ablauf des Verfahrens, u.a. durch die Möglichkeit einer rechtzeitigen Auswahl von Gutachterinnen und Gutachtern, zu gewährleisten. 3
4 In einem beispielhaften Modell wird der Leibniz-WissenschaftsCampus von einem Direktorium geleitet, das vom Rektorat/Präsidium der Hochschule und den Direktorien der beteiligten Leibniz-Einrichtungen bestimmt wird. Dieses Direktorium wählt den Sprecher des Leibniz-WissenschaftsCampus. In seinen weiteren Aufgaben, insbesondere der Qualitätssicherung und der Weiterentwicklung des Campus, wird das Direktorium von einer Lenkungsgruppe unterstützt, zusammengesetzt aus Projektleiterinnen und Projektleitern des Leibniz-WissenschaftsCampus. Eine hauptamtlich eingesetzte Geschäftsführung ist für die Koordination der Projekte und Partner sowie für die Umsetzung aller operativen Aufgaben einschließlich der Außendarstellung des WissenschaftsCampus verantwortlich. Ein international besetzter Wissenschaftlicher Beirat begleitet die wissenschaftliche Arbeit des Leibniz-WissenschaftsCampus. Verhältnis zu vergleichbaren Strukturen und thematischen Einrichtungen Aspekte der Personalentwicklung unter Berücksichtigung von Chancengleichheit und Nachwuchsförderung. Maßgeblich sind die Leitlinien für die Arbeitsbedingungen und die Karriereförderung promovierender und promovierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den Instituten der Leibniz-Gemeinschaft (März 2013) Internationalisierungsstrategie Vermittlung und Transferkonzept f) Evaluierung und Qualitätssicherung Die Evaluierung der Arbeit des Leibniz-WissenschaftsCampus und die kontinuierliche Qualitätssicherung sind zentrale Aufgaben der Leitungs- und Beratungsgremien. Das Direktorium ist für die Erstellung der Jahresberichte über die Arbeit des Leibniz- WissenschaftsCampus verantwortlich. Die jährlichen Sachberichte (im Umfang von maximal 8 Seiten exkl. aller Anlagen) werden dem SAS vorgelegt, der sie zur Kenntnis nimmt und daraus abgeleitete Empfehlungen gegenüber dem WissenschaftsCampus aussprechen kann. g) Antrag auf Einrichtung eines Leibniz-WissenschaftsCampus Anträge auf Einrichtung eines Leibniz-WissenschaftsCampus sind bis zum 29. Juni 2015 an die Geschäftsstelle (sas@leibniz-gemeinschaft.de) zu richten. Anträge sind im Regelfall in englischer Sprache einzureichen. Werden einzelne Dokumente in einer anderen Sprache eingereicht, ist ihnen eine Übersetzung beizufügen. Über Ausnahmen entscheidet die/der Vorsitzende des SAS. Die Geschäftsstelle der Leibniz-Gemeinschaft stellt allen Antragstellern eine Vorlage für den Antrag zur Verfügung. Der Antrag soll einen Gesamtumfang von 20 Seiten (exkl. aller Anlagen) nicht überschreiten. Mit jedem Antrag sind folgende Anlagen einzureichen: a. Literaturverzeichnis: für den gesamten Antragstext gilt, dass nicht veröffentlichte Arbeiten im Literaturverzeichnis nicht aufgeführt werden; davon ausgenommen sind Arbeiten, die zur Veröffentlichung eingereicht und bereits angenommen sind. In der Regel werden zudem nur Arbeiten aufgeführt, deren Resultate und Methoden im Antrag inhaltlich diskutiert werden; b. Governancestruktur (Organigramm des WissenschaftsCampus); 4
5 c. Entwurf einer Kooperationsvereinbarung bzw. Kopie der unterzeichneten Kooperationsvereinbarung; d. Die Lebensläufe der designierten Mitglieder des Direktoriums des beantragten Vorhabens (jeweils max. 2 Seiten inkl. max. 5 eigener Publikationen); e. ggf. die Kurzlebensläufe der weiteren Projektverantwortlichen (max. 1/2 Seite inkl. max. 5 eigener Publikationen pro Lebenslauf); f. Erklärung (durch abschließende Unterschrift), dass der Antrag so oder in ähnlicher Form nicht auch bei einer anderen Förderorganisation (DFG, BMBF, EU, etc.) gestellt worden ist; für die Kooperationspartner: g. für alle Partner, sofern noch keine unterzeichnete Kooperationsvereinbarung vorliegt: Mitwirkungserklärung/ Letter of Support; h. darüber hinaus ist förderlinienspezifisch die schriftliche Zusicherung der Ko-Finanzierung durch die beteiligten Partner und die federführende Einrichtung einzureichen; bei Kooperationen mit gewerblichen Unternehmen: i. Kooperationsvereinbarung unter Verwendung des Musters der DFG (Vordruck: DFG Vordruck ). Das Fehlen einer oder mehrerer verpflichtender Anlagen sowie das Einreichen formal fehlerhafter oder ungenügender Anträge kann zum Ausschluss des Antrages aus dem Verfahren führen. Der Antrag und alle erforderlichen Unterlagen müssen in elektronischer Form eingereicht werden. h) Kontakt für Rückfragen und Antragsberatung Leibniz-Gemeinschaft Dr. Barbara Schauenburg Referat Wissenschaft Förderlinie Strategische Vernetzung schauenburg@leibniz-gemeinschaft.de Chausseestraße 111, Berlin Tel.: Fax:
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