Deutsch-Argentinisches Hochschulzentrum (DAHZ-CUAA)

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1 Seite 1 von 8 Deutsch-Argentinisches Hochschulzentrum (DAHZ-CUAA) Förderbedingungen für die Förderung von Projekten im I.DEAR-Programm (Ingenieure Deutschland-Argentina) 1. Ausgeglichenheit der Reisen zu Studien-, Koordinierungs- und/oder Lehrzwecken In der Regel sollen pro Hochschule mindestens drei (3) Studierende pro Kohorte im Rahmen des I.DEAR- Projektes an die Partnerhochschule reisen. Die Austauschmaßnahmen der Geförderten zwischen den beiden Ländern sollen i. d. Regel ausgeglichen sein. D.h. die Anzahl der am Austausch partizipierenden Studierenden sowie auch der teilnehmenden Dozenten/innen, Wissenschaftlern/innen und Projektverantwortlichen soll zwischen den Ländern bzw. den Hochschulen ausgeglichen sein. Weiterhin sollen im Rahmen des I.DEAR-Projektes pro Kalenderjahr nicht mehr Projektverantwortliche und Lehrende (Dozenten/innen, Wissenschaftlern/innen und Projektverantwortliche) als Studierende reisen. 2. Sprachliche Vorbereitung und begleitende Sprachkurse Im Rahmen des I.DEAR-Programms sollen die Deutsch- und Spanischkenntnisse der teilnehmenden Studierenden gefördert werden (auch wenn Englisch Unterrichtssprache an den Partnerhochschulen ist). Zu diesem Zweck können die folgenden Sprachfördermaßnahmen gefördert werden: Studienbegleitende Sprachkurse für Studierende der Partnerhochschule/n (Incomings) an der jeweiligen Gasthochschule. Vorbereitende Sprachkurse für Studierende, die am I.DEAR-Programm teilnehmen, an der jeweiligen Heimathochschule (Outgoings). Vorgeschaltete Intensiv-Deutschkurse können in Ausnahmefällen und nur für Studierende der argentinischen Partnerhochschule/n gefördert werden. Sofern Studierende aus Argentinien am Ort ihrer Heimathochschule aufgrund fehlender Lehrangebote nicht in ausreichendem Maße die deutsche Sprache erlernen können, besteht die Möglichkeit der Förderung von bis zu dreimonatigen vorgeschalteten Intensiv-Deutschkursen an der deutschen Partnerhochschule. Die dafür notwendigen Fördermittel werden zusätzlich zu dem Höchstförderbetrag zur Verfügung gestellt. Dies schließt Ausgaben für eine mögliche Unterbringung in einer deutschen Gastfamilie, einem Studierendenwohnheim o.ä. während des Intensivsprachkurses ein. Online Deutschkurse der Deutsch-Uni Online (DUO) für Studierende der argentinischen Hochschule/n zur Vorbereitung auf den Aufenthalt in Deutschland und/oder begleitend zum Studium oder Praktikum in Deutschland (vgl. Anlage 4 der Ausschreibung für I.DEAR-Projekte 2017). 3. Dauer der Auslandsaufenthalte Die Dauer der Auslandsaufenthalte der teilnehmenden Studierenden soll i. d. Regel zwei (2) Semester betragen, wobei ein Semester dem Studium und ein weiteres der Absolvierung eines Praktikums in einem Unternehmen des jeweiligen Gastlandes dienen soll.

2 Seite 2 von 8 4. Praktika Für Studierende im Rahmen des I.DEAR-Programms ist die Absolvierung eines fachbezogenen Betriebspraktikums im Gastland vorgesehen. Die Vermittlung des Praktikums im Rahmen des Programms soll mit Hilfe der jeweiligen Gasthochschule ermöglicht werden. Das Praktikum sollte i. d. Regel eine Dauer zwischen 4 und 6 Monate umfassen. Sollten die Bemühungen um einen Praktikumsplatz in der Industrie und anderen Bereichen der Wirtschaft erfolgslos bleiben, kann das Praktikum in begründeten Ausnahmefällen in der außeruniversitären Forschung absolviert werden. Dies muss bei den zuständigen Stellen des DAHZ-CUAA von den Hochschulen beantragt werden. Wird im Zusammenhang mit dem Praktikum eine Vergütung gezahlt, so ist der/die Studierende dazu verpflichtet, dies dem/der Projektverantwortlichen der Gasthochschule mitzuteilen. Diese/r hat eine unmittelbare Mitteilungspflicht gegenüber dem DAHZ-CUAA. Die Vergütung des Praktikums in Deutschland wird auf den monatlichen Mobilitätszuschuss im Rahmen des I.DEAR-Programms angerechnet, sofern sie einen Betrag von 450 Euro pro Monat übersteigt. Die Praktika müssen von den Partnerhochschulen als Pflichtpraktika bescheinigt werden. Das entsprechende Formular ist der Ausschreibung als Anlage beigefügt (s. Anlage 5 der Ausschreibung für I.DEAR- Projekte 2017). Die Koordinatoren/innen sollen dem DAHZ-CUAA folgende Angaben über die Absolvierung der Praktika im Rahmen des Programms machen: Name der/des Studierenden; Betrieb bzw. Einrichtung in dem/der das Praktikum absolviert wird; Dauer des Praktikums unter Angabe des genauen Zeitpunkts des Beginns und der Beendigung; ggf. Höhe der Praktikumsvergütung. Den Koordinatoren/innen wird dafür ein Formular in Spanischer und Deutscher Sprache vom DAHZ- CUAA zur Verfügung gestellt (s. Anlage 5.1 der Ausschreibung für I.DEAR-Projekte 2017). Weiterhin sollen die Studierenden nach Beendigung der Studien- und Praktikumsphase einen Erfahrungsbericht in der Sprache des Gastlandes verfassen und diesen zusammen mit einer Kopie des Praktikumszeugnisses beim DAHZ-CUAA einreichen. Die Zustellung der Unterlagen an das DAHZ-CUAA kann für sämtliche Studierende per und in gebündelter Form über die/den jeweiligen Koordinator/in erfolgen. 5. Reisen von Dozenten/innen, Wissenschaftlern/innen und Beschäftigten der Hochschulen Um das gemeinsame I.DEAR-Projekt bzw. den Studierendenaustausch effizient zu gestalten, besteht für Dozenten/-innen, Wissenschaftler/-innen und Beschäftigte der Hochschulen die Möglichkeit, in begrenzter Anzahl Koordinierungsreisen zur Partnerhochschule durchzuführen. Diese sollen u.a. der Optimierung der Abstimmung der Studienpläne zwischen den beteiligten Partnerhochschulen dienen. Es können jährlich pro Austauschprojekt bis zu zwei (2) Koordinierungs- oder Dozentenreisen i. d. Regel bis zu einer Dauer von zehn (10) Tagen gefördert werden. Vorgesehen ist eine Reise der/des Projektverantwortlichen der argentinischen Hochschule an die deutsche Partnerhochschule und eine Reise der/des Projektverantwortlichen der deutschen Hochschule an die argentinische Partnerhochschule.

3 Seite 3 von 8 Für die Durchführung von Lehrveranstaltungen an der Partnerhochschule im Ausland im Rahmen des I.DEAR-Projekts können Reisen zu Lehrzwecken von Dozenten/-innen und/oder Wissenschaftler/innen gefördert werden. Die Dauer des Aufenthalts an der Partnerhochschule zu Lehrzwecken ist i. d. Regel auf maximal einen (1) Monat zu beschränken. 6. Förderzeitraum Die maximale Förderdauer liegt i. d. Regel bei vier (4) Jahren (bei jährlich positiv evaluiertem Zwischenbzw. Verwendungsnachweis inkl. Sachbericht). 7. Möglichkeit der Weiterförderung nach Ablauf des o.g. Förderzeitraums Vor der Beendigung des o.g. Förderzeitraums können die Hochschulpartner im Rahmen der regulären, in der Regel alle zwei Jahre erfolgenden, Neuausschreibungen für I.DEAR-Projekte erneut einen Antrag auf Förderung stellen. 8. Örtlichkeitsprinzip und Beantragung der Fördermittel Die Erstattung der Ausgaben für die I.DEAR-Projekte erfolgt nach dem Örtlichkeitsprinzip. D. h. sämtliche Mittel für Ausgaben, die in Deutschland anfallen, unabhängig von der Herkunft oder Nationalität der Person, werden im Finanzierungsplan der deutschen Hochschule (s. Anlage 3 der Ausschreibung für I.DEAR-Projekte 2017) beim Büro des Deutsch-Argentinischen Hochschulzentrums (DAHZ-CUAA) in Bonn (DAHZ Bonn) beantragt und den deutschen Partnerhochschulen als zuwendungsfähig erstattet. Dementsprechend werden alle Mittel für Ausgaben, die in Argentinien anfallen, von den argentinischen Partnerhochschulen in einem separaten Finanzierungsplan beim Büro des DAHZ-CUAA in Buenos Aires (CUAA Buenos Aires) beantragt und sind damit für die deutschen Hochschulen nicht zuwendungsfähig. 9. Zuwendungsfähige Ausgaben für Fördermaßnahmen der deutschen Hochschule Zuwendungsfähig in Deutschland sind folgende, durch die deutsche Partnerhochschule zu beantragende Ausgaben: 9.1 Personalmittel für die Projektdurchführung und Betreuung Mittel für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte, die das hauptberufliche wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Personal an der deutschen Hochschule bei der Durchführung und/oder Betreuung des I.DEAR-Projekts unterstützen. 9.2 Sachmittel Mobilität von Projektverantwortlichen im Inland Fahrtkosten innerhalb Deutschlands, die im Rahmen der Projektdurchführung für Beschäftigte der deutschen Hochschule sowie im Rahmen der Weiterreise vom Flughafen zum Hochschulstandort und zurück für Projektpartner der argentinischen Hochschule entstehen (analog Bundesreisekostengesetz (BRKG); Bahnfahrten zweiter Klasse, Flüge Economy-Class). Im Finanzierungsplan sind geschätzte Ausgaben anzugeben.

4 Seite 4 von Aufenthalte von Projektverantwortlichen im Inland Unterbringungs- und Verpflegungskosten innerhalb Deutschlands, die im Rahmen der Projektdurchführung für Beschäftigte der deutschen Hochschule entstehen (analog BRKG). Im Finanzierungsplan sind geschätzte Ausgaben anzugeben Sonstige Sachmittel im Inland Dies bezieht sich auf Ausgaben für z.b. Lehrmaterialien, Druckerzeugnisse, Übersetzungen, (Online-) Marketing, Seminare und Workshops, Veranstaltungen, Bewirtung im Rahmen projektrelevanter Veranstaltungen (Bewirtungsobergrenze von 30 Euro pro Person). Weiterhin können Ausgaben für Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten für Studierende im Rahmen von Exkursionen, die in unmittelbaren thematischen Zusammenhang mit dem geförderten Austauschprojekt stehen, analog zum BRKG (Bahnfahrten zweiter Klasse) erstattet werden. Beantragt werden können für die unter Punkt 9.1 und 9.2.1; und aufgeführten Ausgaben in der Regel bis zu Euro pro Kalenderjahr Sprachkurse Die hier aufgeführten Ausgaben für Sprachkurse können zusätzlich zu den o.g. Mitteln (unter 9.2.1; und 9.2.3) für jedes Kalenderjahr beantragt werden. In der Regel können für Sprachkurse bis zu Euro pro Kalenderjahr beantragt werden. a) Studienvorbereitende Sprachkurse an der deutschen Hochschule: Mittel für die sprachliche Vorbereitung bzw. Spanischkurse der für teilnehmende Studierende der deutschen Hochschule (Outgoings). b) Studienbegleitende Sprachkurse an der deutschen Hochschule: Mittel für Deutschkurse für teilnehmende Studierende der argentinischen Hochschule im Rahmen ihres Aufenthalts an der deutschen Hochschule (Incomings). c) Vorgeschaltete Deutsch-Intensivkurse für Studierende der argentinischen Partnerhochschule in Deutschland: Sofern am Ort der Heimathochschule keine ausreichende Sprachvorbereitung möglich ist, können in Ausnahmefällen Mittel für vorgeschaltete Präsenzintensivkurse am Spracheninstitut (o.ä.) der deutschen Hochschule für Studierende der argentinischen Partnerhochschule(n) für einen maximalen Zeitraum von drei (3) Monaten beantragt werden. Die Regelfördergrenze von Euro für die deutsche Hochschule erhöht sich in diesem Fall in bedarfsgerechter Weise. Mit der Förderung können der Aufenthalt der Studierenden gem. den regulären Aufenthaltspauschalen des DAHZ-CUAA (s. Punkt 9.3), die Ausgaben für eine Krankenversicherung (s. Punkt 9.3) sowie die Kosten einer Unterbringung in einer deutschen Gastfamilie, einem Studierendenwohnheim o.ä. abgedeckt werden. d) DUO-Online Deutschkurse für Studierende der argentinischen Partnerhochschule: Im Rahmen der Förderung können argentinische Studierende sowohl als Vorbereitung auf den Studienaufenthalt in Deutschland als auch begleitend DUO-Online Deutschkurse

5 Seite 5 von 8 absolvieren. Die Anmeldung zu den DUO Kursen erfolgt über das DAHZ Bonn. Die Kosten pro Teilnehmer/-in liegen bei 205 Euro und sind von der oben angegebenen Höchstsumme für Sprachkurse abzuziehen. Weitere Informationen zu den Kursen und zur Anmeldung finden Sie auf dem separaten Infoblatt zu den Deutsch-Uni Online Kursen im Rahmen des DAHZ. 9.3 Geförderte Personen Im Rahmen des I.DEAR-Programms werden in Deutschland Austausch-Mobilitäten von Studierenden, Graduierten, Dozenten/innen, Wissenschaftler/innen und Beschäftigten der Hochschule/n gemäß den Fördersätzen in Tabelle 1 finanziert: Tabelle 1: Ausgaben der deutschen Hochschule Incomings: Tagegelder, Aufenthaltspauschalen, Krankenversicherung Tagegelder für Dozenten/-innen, Wissenschaftler/-innen, Beschäftigte der argentinischen Hochschule Aufenthaltspauschale und Versicherung für Studierende der argentinischen Hochschule 1 bis 22 Tage 23 bis 31 Tage 800 Euro mtl. Aufenthaltspauschale Für einen halbmonatigen Aufenthalt, 1-15 Tage, kann die Hälfte der o.g. Pauschalen beantragt werden. Erst ab einer Aufenthaltsdauer von min. 16 Tagen kann die volle Pauschale beantragt werden. 104 Euro pro Tag Euro pauschal Versicherung* Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung der Continentale über den DAAD für Studierende der argentinischen Hochschule. Die Zahlung erfolgt vom DAHZ direkt an die Versicherung. Outgoings: Reisen Reisen von Dozenten/-innen, Wissenschaftler/-innen, Beschäftigten der deutschen Hochschule Reisen von Studierenden der deutschen Hochschule Euro einmalige Pauschale

6 Seite 6 von 8 analog Bundesreisekostengesetz (BRKG) Bahnfahrten zweiter Klasse, Flüge Economy-Class. Im Finanzierungsplan sind geschätzte Ausgaben anzugeben, höchstens jedoch ein Betrag von Euro. Dieser Betrag deckt ebenfalls die Fahrtkosten vom Hochschulstandort bzw. Heimatort in Deutschland zum Flughafen und zurück ab. Mit der Pauschale gelten die Ausgaben für den Hin- und Rückflug sowie die Fahrtkosten vom Hochschulstandort bzw. Heimatort in Deutschland zum Flughafen und zurück als abgedeckt. *Hinweis zur Versicherung für argentinische Studierende Für Studierende der argentinischen Hochschule kann eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung über den DAAD für die Dauer ihres Aufenthalts an der deutschen Partnerhochschule (Studium und Praktikum) abgeschlossen werden. Dieses Versicherungspaket deckt sowohl die Ein- als auch die Ausreise des Versicherten ab. Die Zahlungen für die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung werden vom DAAD direkt an die Versicherung (Die Continentale) geleistet. Information zum Versicherungstarif und zum Anmeldeverfahren können Sie dem Informationsblatt zur kombinierten Krankenversicherung über den DAAD entnehmen (vgl. Anlage 6 der Ausschreibung für I.DEAR-Projekte 2017). 10. Erstattungsfähige Ausgaben für Fördermaßnahmen der argentinischen Hochschule 10.1 Sachmittel Sonstige Sachmittel Ausgaben für z.b. Lehrmaterialien, Druckerzeugnisse, Übersetzungen, (Online-) Marketing, Seminare und Workshops, Veranstaltungen, Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten für Studierende im Rahmen von Exkursionen, die in unmittelbaren thematischen Zusammenhang mit dem geförderten Austauschprojekt stehen, erstattet werden. Beantragt werden können für die unter Punkt 10.1 aufgeführten Ausgaben in der Regel bis zu arg. Pesos pro Kalenderjahr Sprachkurse Mittel für die hier aufgeführten Ausgaben für Sprachkurse können zusätzlich zu den o.g. Mitteln (unter ) für jedes Kalenderjahr beantragt werden. In der Regel können für Sprachkurse bis zu arg. Pesos pro Kalenderjahr beantragt werden. a) Studienvorbereitende Sprachkurse an der argentinischen Hochschule: Mittel für die sprachliche Vorbereitung bzw. Deutschkurse der für teilnehmende Studierende der argentinischen Hochschule (Outgoings). b) Studienbegleitende Sprachkurse an der argentinischen Hochschule: Mittel für Spanischkurse für teilnehmende Studierende der deutschen Hochschule im Rahmen ihres Aufenthalts an der argentinischen Hochschule (Incomings).

7 Seite 7 von Geförderte Personen Im Rahmen des I.DEAR-Programms werden in Argentinien Austausch-Mobilitäten von Studierenden, Graduierten, Dozenten/innen, Wissenschaftler/innen und Beschäftigten der Hochschule/n gemäß den Fördersätzen in Tabelle 2 finanziert: Tabelle 2: Ausgaben der argentinischen Hochschule Incomings: Tagegelder, Aufenthaltspauschalen, Krankenversicherung Tagegelder für Dozenten/-innen, Wissenschaftler/-innen, Beschäftigte der deutschen Hochschule Aufenthaltspauschale und Versicherung für Studierende (Bachelor und Master) der deutschen Hochschule 1 bis 10 Tage 11 bis 30 Tage arg. Pesos mtl. Aufenthaltspauschale 1500 arg. Pesos pro Tag 850 arg. Pesos pro Tag Versicherung arg. Pesos pro Monat Outgoings: Reisen Reisen von Dozenten/-innen, Wissenschaftler/-innen, Beschäftigten der argentinischen Hochschule Reisen von Studierenden der argentinischen Hochschule Einmaliger Betrag für einen Hin- und Rückflug (Economy-Class) Einmaliger Betrag für einen Hin- und Rückflug (Economy-Class) Flugreisen werden entsprechend der gesetzlichen Regelung für den Erwerb von Flugtickets erstattet: gem. Verordnung N 1191/12 sowie Verwaltungstechnischer Erlass 244/2013 des Vorstands des Ministerkabinetts in Argentinien (Decisión Administrativa de Jefatura de Gabinete de Ministros). Nicht zuwendungsfähig in Deutschland und Argentinien sind u.a. Hardware (Computer, Drucker, etc.), Möbel, Büroausstattung (z.b. Ordnungs- und Schreibmittel, Bürogeräte oder -Maschinen, etc.), Veröffentlichungen bzw. Publikationen (z.b. zu Marketingzwecken) bei GATE-Germany, Gehälter o.ä. von Dozenten/-innen, Wissenschaftler/-innen oder Projektkoordinatoren/-innen, Entgelte für Beschäftigte der Hochschulen oder Beratungsdienstleistungen von Dritten, Sitzplatzreservierungen, Stornogebühren, etc..

8 Seite 8 von 8 Mehrbedarf an Fördermitteln Bei einem über zehn (10) Studierende hinausgehenden Bedarf an Mobilitäts- und Aufenthaltszuschüssen können unter den folgenden Voraussetzungen und auf Antrag der Partnerhochschulen über die reguläre Förderhöchstsumme hinausgehende Fördermittel zur Verfügung gestellt werden: Im betreffenden Haushaltsjahr bzw. in den betreffenden Haushaltsjahren stehen ausreichend Mittel zur Verfügung, die Mittel werden nur für jeweils eine Kohorte zur Verfügung gestellt und ausschließlich für die Förderung der Mobilität und des Aufenthalts von Studierenden verwandt.

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