DVB Bank SE Frankfurt am Main WKN ISIN DE Anpassung der Entsprechenserklärung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "DVB Bank SE Frankfurt am Main WKN 804550 ISIN DE0008045501. Anpassung der Entsprechenserklärung"

Transkript

1 DVB Bank SE Frankfurt am Main WKN ISIN DE Anpassung der Entsprechenserklärung Vorstand und Aufsichtsrat der DVB Bank SE haben in ihrer zwölften Entsprechenserklärung vom 6. Dezember 2013 zu den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 13. Mai 2013 für den Zeitraum 2013 und 2014 u.a. erklärt, dass die DVB Bank SE im Jahr 2013 Ziffer DCGK nicht entsprochen hat, dies aber künftig tun werde. Hinsichtlich dieser zukunftsgerichteten Aussage bedarf es einer Anpassung der Entsprechenserklärung dahingehend, dass Ziffer DCGK auch künftig nicht vollständig entsprochen wird. Zwar wird die DVB Bank SE aufgrund des durch das CRD IV Umsetzungsgesetz vom 28. August 2013 in das KWG eingefügten 25d Abs. 11 KWG n.f. künftig einen Nominierungsausschuss einrichten, doch soll dieser entgegen Ziffer nicht ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt werden. 25d Abs. 11 KWG n.f. weist dem Nominierungsausschuss Aufgaben zu, die nicht nur von den Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat vorbereitet werden sollten. Daher soll der Nominierungsausschuss der DVB Bank SE auch mit einem Vertreter der Arbeitnehmer besetzt werden. Es wird jedoch sichergestellt, dass die Wahlvorschläge an die Hauptversammlung nur durch die Anteilseignervertreter im Ausschuss bestimmt werden. Die angepasste Entsprechenserklärung lautet: DVB Bank SE Frankfurt am Main WKN ISIN DE Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der DVB Bank SE zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat der DVB Bank SE haben am 7. März 2014 der nachstehenden dreizehnten Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 13. Mai 2013) zugestimmt. 1

2 Zeitraum 2013 Den Empfehlungen in ihrer Fassung vom 15. Mai 2012 entsprach die DVB Bank SE 2013 mit folgenden Ausnahmen: Ziffer Absatz 4 Satz 1 und Satz 3 und Ziffer Absatz 5; Ziffer Absatz 1 Satz 3 und Ziffer Absatz 2; Ziffer Absatz 1 Satz 2; Ziffer 5.2 Absatz 2 Satz 1 Alt. 2 und Satz 2; Ziffer Satz 1, Satz 2 und Satz 3; Ziffer 5.3.3; Ziffer Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 und Ziffer Absatz 3 Satz 1 und Satz 2; Ziffer Satz 1 und Satz 3; Ziffer Absatz 1 Satz 3 Alt. 1 und Alt. 2 und Ziffer Absatz 2 Satz 2; Ziffer Satz 2 und Ziffer Zeitraum 2013 und 2014 Den Empfehlungen in ihrer Fassung vom 13. Mai 2013 entsprach die DVB Bank SE 2013 und wird diesen Empfehlungen auch in Zukunft entsprechen bis auf die folgenden Ausnahmen: Ziffer Absatz 4 Satz 1 und Satz 3 und Ziffer Absatz 5; Ziffer Absatz 1 Satz 3 und Ziffer Absatz 2 und Absatz 3; Ziffer Absatz 1 Satz 2; Ziffer Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 und Ziffer Absatz 3 Satz 1 und Satz 2; Ziffer Satz 1; Ziffer Absatz 1 Satz 2 Alt. 1 und Alt. 2 und Ziffer Absatz 2 Satz 2; Ziffer Satz 2 und Ziffer Darüber hinaus hat die DVB Bank SE 2013 den Ziffern Absatz 3 sowie den Ziffern 5.2 Absatz 2, Satz 1, Satz 2 und Satz 3, und Satz 3 nicht entsprochen, wird aber künftig diesen Ziffern mit Ausnahme von Ziffer entsprechen. Begründungen für die Zeiträume und 2014: Ziffer Absatz 3 Bei Versorgungszusagen für die Vorstandsmitglieder hat der Aufsichtsrat beim angestrebten Versorgungsniveau bisher nicht den daraus abgeleiteten jährlichen sowie den langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigt. Der Aufsichtsrat ist bestrebt, dieses Kriterium künftig mit einzubeziehen. Ziffer Absatz 4 Satz 1 und Satz 3 und Absatz 5 Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder der DVB Bank SE sehen keine Regelungen zu Abfindungscaps vor. Die derzeitige personelle Zusammensetzung des Vorstands besteht seit mehreren Jahren unverändert, die Anstellungsverträge wurden bislang nicht um einen Abfindungscap erweitert. Der Aufsichtsrat ist bestrebt, Regelungen zu Abfindungscaps bei den Vorstandsmitgliedern in Zukunft zu vereinbaren. Darüber hinaus können die Parteien bei einvernehmlicher Vertragsaufhebung von Abfindungsregelungen jederzeit abweichen, sodass eine solche Regelung lediglich eine Richtschnur darstellt, die als Formalakt angesehen werden muss. 1 Falls nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich um den Corporate Governance Kodex in der Fassung des 13. Mai

3 Ziffer Absatz 1 Satz 3, Absatz 2, Absatz 3 Die Hauptversammlung hat am 9. Juni 2011 gemäß 286 Absatz 5 HGB beschlossen, die Vergütung des Vorstandes nicht individuell offenzulegen (Opt-Out Beschluss). Ziffer Absatz 1 Satz 2 Der Aufsichtsrat sorgt für eine langfristige Nachfolgeplanung, indem er für das Vorstandsamt die für das Geschäftsmodell der DVB Bank SE am besten geeigneten Kandidaten aussucht. Die spezielle Expertise im Transport Finance-Bereich spielt dabei die entscheidende Rolle. Darüber hinaus gehende Kriterien wie Geschlecht oder Nationalität sind nicht relevant, sodass auch nicht angestrebt wird, den Vorstand nach diesen Kriterien zusammenzusetzen. Ziffer 5.2 Absatz 2 Satz 1 Alt. 2 (Fassung 15. Mai 2012) In der Gesellschaft gibt es keinen Ausschuss, der Aufsichtsratssitzungen vorbereitet. Diese Vorbereitung geschieht in unmittelbarer Kommunikation zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstand. Ein Ausschuss wird aufgrund der gut eingeübten Praxis für nicht notwendig erachtet. Die Gesellschaft geht vielmehr davon aus, dass die Einbeziehung eines Ausschusses zu einem Effizienzverlust führt. Ziffer 5.2 Absatz 2 Satz 2 Der Aufsichtsrat hat bisher keinen Prüfungsausschuss (Audit Committee) eingerichtet. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 21. November 2013 beschlossen, mit Beginn des Jahres 2014 einen Prüfungsausschuss einzurichten. Damit beabsichtigt die DVB Bank SE, dieser Kodexziffer künftig zu entsprechen. Die Gesellschaft wird der Empfehlung folgen, dass der Aufsichtsratsvorsitzende nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehat. Ziffer Satz 1, Satz 2 und Satz 3 Die Prüfungsergebnisse wurden bisher dem gesamten Aufsichtsrat vorgelegt. Die Feststellung des Jahresabschlusses hat in der Aufsichtsratssitzung im Beisein der Prüfer stattgefunden, sodass die Aufsichtsratsmitglieder jederzeit das Recht und die Möglichkeit hatten, Fragen an die Prüfer zu richten. Darüber hinaus erfolgten jährliche Berichterstattungen durch die interne Revision sowie den Bereich Compliance. Auch im Rahmen dieser Berichterstattungen hatten die Aufsichtsratsmitglieder bislang das Recht und die Möglichkeit, Fragen an die internen Prüfer zu richten. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 21. November 2013 beschlossen, mit Beginn des Jahres 2014 einen Prüfungsausschuss einzurichten. Der Aufsichtsrat wird einen Vorsitzenden für den Prüfungsausschuss auswählen, der über Kenntnisse in der Anwendung von Rechnungslegungsvorschriften und internen Kontrollverfahren verfügt. Damit beabsichtigt die DVB Bank SE, dieser Kodexziffer künftig zu entsprechen. Ziffer Der Aufsichtsrat des Unternehmens hat bisher keinen Nominierungsausschuss gebildet, vielmehr verfolgte die DVB Bank SE die folgende erfolgreiche Praxis: Die seitens des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zu adressierenden Wahlvorschläge wurden zunächst zwischen dem Vorstand und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats eingehend 3

4 erörtert, anschließend im gesamten Aufsichtsrat intensiv diskutiert und entschieden. In diesem Abstimmungsprozess wurden vor allem jene Persönlichkeiten identifiziert, die über die nötige Transport Finance-Expertise verfügen und die darüber hinaus die in der Satzung der Gesellschaft verankerten Grundsätze erfüllen. Dieser differenzierte, mehrstufige Abstimmungsprozess zwischen Vorstand und Aufsichtsrat hat sich bewährt. So konnten bislang ausgewiesene Shipping- und Aviation- Experten für den Aufsichtsrat der DVB Bank SE gewonnen werden. Aufgrund der neuen KWG Regulierung hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21. November 2013 beschlossen, einen Nominierungsausschuss mit Beginn des Jahres 2014 einzurichten. Nach Ziffer soll der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt sein. 25d Abs. 11 KWG n.f., der die Errichtung eines Nominierungsausschusses vorsieht, weist diesem Aufgaben zu, die nicht nur von den Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat vorbereitet werden sollten. Daher wird die DVB Bank SE im Einklang mit Ziffer DCGK zwar einen Nominierungsausschuss errichten, doch soll dieser entgegen der Empfehlung in Ziffer auch mit einem Vertreter der Arbeitnehmer besetzt werden. Es wird jedoch sichergestellt, dass die Wahlvorschläge an die Hauptversammlung nur durch die Anteilseignervertreter im Ausschuss bestimmt werden. Ziffer Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 Der Aufsichtsrat hält eine konkrete Zielfestlegung für eine Zusammensetzung gemäß Ziffer Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 nicht für angebracht. Der Aufsichtsrat setzt sich so zusammen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Insofern wird bei der Kandidatensuche darauf geachtet, dass die Kandidaten die für das Geschäftsmodell der DVB Bank SE notwendige Expertise mitbringen sowie die in der Satzung der Gesellschaft verankerten Grundsätze erfüllen. Kriterien wie Geschlecht oder Nationalität sind nicht relevant, sodass derartige Ziele auch nicht festgelegt werden. Aufgrund der Tatsache, dass eine Zielfestlegung unterbleibt, finden auch die Kodexziffern Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 keine Anwendung. Ziffer Satz 1 Die Gesellschaft hielt eine Einzelwahl gemäß Satz 1 bei der Wahl zum Aufsichtsrat bislang nicht für zielführend. Bei der Kandidatenauswahl achtet die Gesellschaft auf Ausgewogenheit in fachlicher und persönlicher Hinsicht. Die Kandidaten werden nach den in der Satzung der Gesellschaft verankerten Grundsätzen ausgesucht. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass die einzelnen Geschäftsfelder, in denen die Gesellschaft tätig ist, auch durch Aufsichtsratsmitglieder hinreichend repräsentiert werden. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung daher stets Kandidaten vor, deren fachliche und persönliche Kompetenzen aufeinander abgestimmt sind. Die Gesellschaft geht davon aus, dass dieses Teamkonzept auch bei Einzelwahl in künftigen Hauptversammlungen nicht gefährdet wird. 4

5 Ziffer Satz 3 Aufgrund der derzeitigen Beteiligungsverhältnisse an der Gesellschaft ergeben sich die Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz aus der Mehrheitsbeteiligung heraus, sodass die Gesellschaft eine Bekanntmachung gemäß Satz 3 bisher als überflüssig angesehen hat. Die Gesellschaft wird aber künftig eine solche Bekanntmachung vornehmen. Ziffer Absatz 1 Satz 3 Alt. 1 (Fassung 15. Mai 2012) und Ziffer Absatz 1 Satz 2 Alt. 1 Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juni 2008 erhält der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende die gleiche Vergütung wie die Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden weder ein zeitlicher noch ein fachlicher Mehraufwand notwendig war. Von einer zwischen der Position des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und einer bloßen Mitgliedschaft differenzierenden Vergütungsstruktur wird daher auch weiterhin abgesehen. Ziffer Absatz 1 Satz 3 Alt. 2 (Fassung 15. Mai 2012) und Ziffer Absatz 1 Satz 2 Alt. 2 Die Gesellschaft unterscheidet bei der Vergütungsregelung nicht zwischen Vorsitz und bloßer Mitgliedschaft in den Aufsichtsratsausschüssen. Aufgrund des vergleichbaren Arbeitsaufwandes, den alle Mitglieder des jeweiligen Ausschusses (z. B. Kreditausschuss) aufzuwenden haben, erachtet die Gesellschaft eine Unterscheidung zwischen Vorsitz und bloßer Mitgliedschaft in einem Ausschuss weder als notwendig noch als sachdienlich. Ziffer Absatz 2 Satz 2 Die Hauptversammlung hat 2007 die variable Vergütungskomponente gestrichen. Dahinter steht die Auffassung, dass ein Aufsichtsrat als Kontrollorgan der Gesellschaft angemessen aber ergebnisunabhängig vergütet werden soll. Der Komponente der Angemessenheit wurde dadurch Rechnung getragen, dass die Hauptversammlung 2007 im Zuge der Streichung der variablen Vergütungskomponente die feste Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder heraufgesetzt hat. Ziffer Satz 2 Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat in den Aufsichtsratssitzungen regelmäßig und zeitnah über die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft sowie des DVB Bank Konzerns. Dieser Informationsfluss umfasst auch die Berichterstattung über besondere Vorkommnisse. Darüber hinaus erstattet der Vorstandsvorsitzende dem Aufsichtsratsvorsitzenden einmal monatlich Bericht über die aktuelle Lage des DVB Bank Konzerns. In besonderen Situationen erfolgt diese Berichterstattung unverzüglich. Eine über diesen kontinuierlichen Kommunikationsprozess hinausgehende Erörterung der Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung und der Halbjahresfinanzberichte des Aufsichtsrats mit dem Vorstand jeweils vor deren Veröffentlichung wird nicht als notwendig erachtet. Ziffer Es existieren derzeit keine Aktienoptionsprogramme und ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme innerhalb des DVB Bank Konzerns, sodass diese Kodexziffer keine Anwendung findet. 5

6 Alle bisher veröffentlichten Entsprechenserklärungen sind auf der Webseite der DVB Bank SE unter > Investoren > Corporate Governance > Entsprechenserklärung aufgelistet und stehen zum Download zur Verfügung. Frankfurt am Main, 7. März 2014 DVB Bank SE Für den Aufsichtsrat: Frank Westhoff Vorsitzender Der Vorstand: Wolfgang F. Driese, Vorsitzender des Vorstands Ralf Bedranowsky, Mitglied des Vorstands Bertrand Grabowski, Mitglied des Vorstands Dagfinn Lunde, Mitglied des Vorstands 6

Zeitraum 2013 Den Empfehlungen in ihrer Fassung vom 15. Mai 2012 entsprach die DVB Bank SE 2013 mit folgenden Ausnahmen:

Zeitraum 2013 Den Empfehlungen in ihrer Fassung vom 15. Mai 2012 entsprach die DVB Bank SE 2013 mit folgenden Ausnahmen: DVB Bank SE Frankfurt am Main WKN 804550 ISIN DE0008045501 Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der DVB Bank SE zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance

Mehr

Zeitraum entsprach die DVB Bank SE den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex im Wesentlichen.

Zeitraum entsprach die DVB Bank SE den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex im Wesentlichen. DVB Bank SE Frankfurt am Main WKN 804550 ISIN DE0008045501 Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der DVB Bank SE zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance

Mehr

Geschäftsbericht 2013. Corporate Governance Bericht

Geschäftsbericht 2013. Corporate Governance Bericht Geschäftsbericht 2013 Corporate Governance Bericht Corporate-Governance-Bericht Der Deutsche Corporate Governance Kodex richtet sich an börsennotierte Gesellschaften und nach 161 Absatz 1 Satz 2 AktG auch

Mehr

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG gemäß 161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG gemäß 161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex Deutsche Börse AG Entsprechenserklärung Mai 2012 Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG gemäß 161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex Nach 161 Aktiengesetz (AktG)

Mehr

Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG

Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG Die aktuelle sowie alle bisherigen Entsprechenserklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex sind im Internet dauerhaft zugänglich auf der Website www.vtg.de

Mehr

Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat der adidas AG Herzogenaurach

Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat der adidas AG Herzogenaurach Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat der adidas AG Herzogenaurach Fassung vom 4. August 2008 adidas AG Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat 1 Einsetzung (1)

Mehr

Entsprechenserklärung gemäß 161 Aktiengesetz

Entsprechenserklärung gemäß 161 Aktiengesetz Entsprechenserklärung gemäß 161 Aktiengesetz Marenave Schiffahrts AG Valentinskamp 24, 20354 Hamburg ISIN: DE000A0H1GY2 1. Die letzte Entsprechenserklärung wurde am 15. Dezember 2016 abgegeben. Vorstand

Mehr

3.8 Abs. 3 In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden.

3.8 Abs. 3 In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden. Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der MS Industrie AG, München, ( Jährliche Erklärung 2015 ) zu den aktuellen Empfehlungen vom 5. Mai 2015 der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance

Mehr

- Empfehlungen an die Gesellschaftsorgane, die durch soll gekennzeichnet sind,

- Empfehlungen an die Gesellschaftsorgane, die durch soll gekennzeichnet sind, Gemeinsamer Corporate Governance Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats der Schloss Wachenheim AG zum 25. September 2015 gemäß Ziffer 3.10 Deutscher Corporate Governance Kodex und Erklärung gemäß

Mehr

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der transtec AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 AktG

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der transtec AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 AktG Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der transtec AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 AktG Nach 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich

Mehr

Ziff. 4.2.3, 4. Absatz des Kodex (Vergütung des Vorstands)

Ziff. 4.2.3, 4. Absatz des Kodex (Vergütung des Vorstands) Erklärung zur Unternehmensführung ( 289a HGB) SCA Hygiene Products SE ist aufgrund eines mit der SCA Group Holding BV, Amsterdam/Niederlande, bestehenden Beherrschungsvertrags eng in den SCA-Konzern eingebunden.

Mehr

Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft November 2016 Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG zur Beachtung

Mehr

Erklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Schaltbau Holding AG

Erklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Schaltbau Holding AG Erklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Schaltbau Holding AG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG ( Entsprechenserklärung ) Vorstand

Mehr

Ausschüsse hat der Aufsichtsrat nicht gebildet, vgl. dazu die nachfolgende Erklärung nach 161 AktG.

Ausschüsse hat der Aufsichtsrat nicht gebildet, vgl. dazu die nachfolgende Erklärung nach 161 AktG. Bericht zur Unternehmensführung Vorstand und Aufsichtsrat der cash.medien AG begrüßen die in den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex kodifizierten Regeln. Diese bilden

Mehr

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG Die persönlich haftende Gesellschafterin (die HORNBACH Management AG handelnd durch ihren Vorstand) und der Aufsichtsrat der HORNBACH Holding

Mehr

BERICHT ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT

BERICHT ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT Bericht des Aufsichtrats Corporate-Governance-Bericht BERICHT ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT Nach den in Deutschland geltenden Grundsätzen des Deutschen Corporate Governance Kodex

Mehr

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat des PSVaG. Zuletzt geändert durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13. November 2014. Aufgaben und Verantwortung

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat des PSVaG. Zuletzt geändert durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13. November 2014. Aufgaben und Verantwortung Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat des PSVaG Zuletzt geändert durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13. November 2014 1 Aufgaben und Verantwortung (1) Aufgaben und Verantwortung des Aufsichtsrats ergeben

Mehr

Berichte, Stellungnahmen und Erklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG gemäß 161 AktG - Geschäftsjahre 2013 bis 2017

Berichte, Stellungnahmen und Erklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG gemäß 161 AktG - Geschäftsjahre 2013 bis 2017 Corporate Governance Berichte, Stellungnahmen und Erklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG gemäß 161 AktG - Geschäftsjahre 2013 bis 2017 2017 (Fassung vom 7.12.2017) Erklärung des

Mehr

Das sog. TransPuG wurde inzwischen vom Bundestag und Bundesrat beschlossen. Es kann abgerufen werden von der Seite des BMJ unter:

Das sog. TransPuG wurde inzwischen vom Bundestag und Bundesrat beschlossen. Es kann abgerufen werden von der Seite des BMJ unter: (gilt ab sofort, mit Ausnahme der Änderungen in den 170 ff. die erst ab dem Abschluss für das Geschäftsjahr 2001 bzw. 2002 gelten) allgemeine Hinweise Das sog. TransPuG wurde inzwischen vom Bundestag und

Mehr

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex Gemäß 161 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften dazu verpflichtet, einmal im Geschäftsjahr zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers

Mehr

Deutscher Corporate Governance Kodex

Deutscher Corporate Governance Kodex Deutscher Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung 2013 der MOLOGEN AG gemäß 161 Aktiengesetz Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

Mehr

Ziffer S. 1. Ziffer S. 1

Ziffer S. 1. Ziffer S. 1 Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Intertainment Aktiengesellschaft zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 Vorstand

Mehr

M. Tech Technologie und Beteiligungs AG. Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009

M. Tech Technologie und Beteiligungs AG. Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 M. Tech Technologie und Beteiligungs AG Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 Zusammensetzung des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der M.Tech Technologie und Beteiligungs AG setzte sich im

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 315 Abs. 5 HGB i.v.m. 289a HGB

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 315 Abs. 5 HGB i.v.m. 289a HGB Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 315 Abs. 5 HGB i.v.m. 289a HGB Stand: 14. März 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG... 1 2. Angaben

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB

Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB Wir sehen die Erklärung zur Unternehmensführung als Chance, die Stabilität und Nachhaltigkeit der Unternehmensführung der MEDICLIN Aktiengesellschaft (MediClin)

Mehr

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex Gemäß 161 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften dazu verpflichtet, einmal im Geschäftsjahr zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers

Mehr

Compliance-Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der M. Tech Technologie und Beteiligungs AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 AktG

Compliance-Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der M. Tech Technologie und Beteiligungs AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 AktG Compliance-Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der M. Tech Technologie und Beteiligungs AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 AktG 1. Compliance-Erklärung (26.03.2010) Nach 161 AktG

Mehr

Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2013

Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2013 Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2013 FORIS AG Kurt-Schumacher-Str. 18-20 53113 Bonn Tel.: +49 228 95750-0 Fax: +49 228 95750-27 info@foris.de www.foris.de Vorstand und Aufsichtsrat der

Mehr

Entsprechenserklärung 2006 nach 161 AktG 1/6

Entsprechenserklärung 2006 nach 161 AktG 1/6 1/6 Corporate Governance Der Begriff Corporate Governance steht für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen,

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung

Erklärung zur Unternehmensführung Erklärung zur Unternehmensführung Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der Schweizer Electronic AG. Der Vorstand

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat der Pironet NDH Aktiengesellschaft (nachfolgend kurz Pironet oder Gesellschaft ) hat im Geschäftsjahr 2015 die ihm nach Gesetz, Satzung

Mehr

zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 Aktiengesetz (AktG)

zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 Aktiengesetz (AktG) Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 Aktiengesetz (AktG) zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161

Mehr

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat. der mybet Holding SE gemäß 161 AktG

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat. der mybet Holding SE gemäß 161 AktG Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der mybet Holding SE gemäß 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft sind gemäß 161 Aktiengesetz verpflichtet, jährlich eine Entsprechenserklärung

Mehr

Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Deutsche Bank Aktiengesellschaft (10. März 2016)

Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Deutsche Bank Aktiengesellschaft (10. März 2016) Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Deutsche Bank Aktiengesellschaft (10. März 2016) 1 Zusammensetzung und Leitung (1) Der Ausschuss besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden

Mehr

Im Detail umfasst die Erklärung zur Unternehmensführung gem. 289a HGB:

Im Detail umfasst die Erklärung zur Unternehmensführung gem. 289a HGB: SYZYGY.NET Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2013 (Corporate Governance Bericht) Der Begriff Corporate Governance (CG) umschreibt international anerkannte Grundsätze zur verantwortungsvollen

Mehr

adidas AG Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat

adidas AG Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat adidas AG Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat 1 Einsetzung (1) Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der adidas AG besteht auf der Grundlage der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats

Mehr

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex Gemäß 161 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften dazu verpflichtet, einmal im Geschäftsjahr zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers

Mehr

Corporate Governance Kodex. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat (Verweis DCGK 3.1 ff./beteiligungshinweise I. 1.-5.)

Corporate Governance Kodex. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat (Verweis DCGK 3.1 ff./beteiligungshinweise I. 1.-5.) Corporate Governance Kodex degewo hat den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der jeweiligen von der für die Beteiligungsführung zuständigen Stelle des Landes Berlin herausgegebenen Fassung

Mehr

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. 161 AktG

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. 161 AktG Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass seit Abgabe der letzten Erklärung mit Ausnahme der dargestellten Sachverhalte den Empfehlungen

Mehr

Entsprechenserklärung nach 161 AktG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung nach 161 AktG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung nach 161 AktG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Vorstand und Aufsichtsrat der _wige MEDIA AG haben die letzte Entsprechenserklärung nach Maßgabe von

Mehr

Corporate Governance Bericht/ Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB

Corporate Governance Bericht/ Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB Stand: 26. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG... 1 2. Angaben zu angewandten Unternehmensführungspraktiken... 2 3. Zusammensetzung

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats 2014

Bericht des Aufsichtsrats 2014 Bericht des Aufsichtsrats 2014 Im Geschäftsjahr 2014 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben sorgfältig wahrgenommen. In den Sitzungen des Aufsichtsrats

Mehr

Rechtliche Grundlagen des Jahresabschlusses

Rechtliche Grundlagen des Jahresabschlusses www.boeckler.de August 2009 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Rechtliche Grundlagen des Jahresabschlusses Kapitel 6 Die Aufgaben des Aufsichtsrats Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse: Informationen

Mehr

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der LS telcom AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 AktG vom 30.

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der LS telcom AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 AktG vom 30. Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der LS telcom AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 AktG vom 30. November 2016 Nach 161 AktG in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Mehr

Erklärung der PEH Wertpapier AG zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB und Corporate Governance Bericht

Erklärung der PEH Wertpapier AG zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB und Corporate Governance Bericht Erklärung der PEH Wertpapier AG zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB und Corporate Governance Bericht Wirkungsvolle Corporate Governance ist Teil unseres Selbstverständnisses. Die wesentlichen Grundlagen

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung der paragon AG nach 289a HGB

Erklärung zur Unternehmensführung der paragon AG nach 289a HGB Erklärung zur Unternehmensführung der paragon AG nach 289a HGB Die Unternehmensführung der paragon AG als deutsche Aktiengesellschaft wird durch das Aktiengesetz, die Satzung des Unternehmens, die freiwillige

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung

Erklärung zur Unternehmensführung Erklärung zur Unternehmensführung Vorstand und Aufsichtsrat geben die Erklärung zur Unternehmensführung für die thyssenkrupp AG und zugleich für den Konzern gemäß 315d, 289f HGB ab. Entsprechenserklärung

Mehr

Corporate Governance Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB

Corporate Governance Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB Corporate Governance Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB Im Folgenden berichten der Vorstand und der Aufsichtsrat über die Corporate Governance bei der Heliocentris Energy Solutions

Mehr

A. Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG

A. Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG Erklärung Die Erklärung beinhaltet die Entsprechenserklärung, Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Joh. Friedrich Behrens AG

Mehr

Entsprechenserklärung

Entsprechenserklärung Entsprechenserklärung Vorstand und Aufsichtsrat der TTL Information Technology AG erklären gemäß 161 AktG i.v. m. 15 EGAktG: Die TTL AG hat den im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen

Mehr

CORPORATE GOVERNANCE- BERICHT

CORPORATE GOVERNANCE- BERICHT 26 CORPORATE GOVERNANCE- BERICHT Zur Sicherstellung einer nachhaltigen, wertschaffenden Unternehmens entwicklung folgt die Unternehmens Invest AG den Grundsätzen und Prinzipien der Transparenz und einer

Mehr

Entsprechenserklärung zur Corporate Governance gem. 161 AktG

Entsprechenserklärung zur Corporate Governance gem. 161 AktG Masterflex Aktiengesellschaft, Gelsenkirchen ISIN: DE0005492938 Entsprechenserklärung zur Corporate Governance gem. 161 AktG Der Begriff Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf

Mehr

Geschäftsordnung für den Risikoausschuss des Aufsichtsrats der Deutsche Bank Aktiengesellschaft (10. März 2016)

Geschäftsordnung für den Risikoausschuss des Aufsichtsrats der Deutsche Bank Aktiengesellschaft (10. März 2016) Geschäftsordnung für den Risikoausschuss des Aufsichtsrats der Deutsche Bank Aktiengesellschaft (10. März 2016) 1 Zusammensetzung und Leitung (1) Der Ausschuss besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden

Mehr

Deutscher Corporate Governance Kodex Erklärung gemäß 161 AktG

Deutscher Corporate Governance Kodex Erklärung gemäß 161 AktG Deutscher Corporate Governance Kodex Erklärung gemäß 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat der Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, erklären, dass seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung

Mehr

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. 161 AktG

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. 161 AktG Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass seit Abgabe der letzten Erklärung mit Ausnahme der dargestellten Sachverhalte den Empfehlungen

Mehr

Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG der Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG (ELIKRAFT AG) WKN: / ISIN: DE

Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG der Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG (ELIKRAFT AG) WKN: / ISIN: DE Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG der Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG (ELIKRAFT AG) WKN: 525400 / ISIN: DE0005254007 Stand: 15.05.2017 Vorstand und Aufsichtsrat der ELIKRAFT AG erklären gemäß

Mehr

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. 161 AktG

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. 161 AktG Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass seit Abgabe der letzten Erklärung mit Ausnahme der dargestellten Sachverhalte den Empfehlungen

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB für das Geschäftsjahr 2015

Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB für das Geschäftsjahr 2015 Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB für das Geschäftsjahr 2015 Gute Corporate Governance ist Voraussetzung und Ausdruck verantwortungsvoller Unternehmensführung. Vorstand und Aufsichtsrat

Mehr

Telefónica Deutschland Holding AG München WKN: A1J5RX ISIN: DE000A1J5RX9. Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der

Telefónica Deutschland Holding AG München WKN: A1J5RX ISIN: DE000A1J5RX9. Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der München WKN: A1J5RX ISIN: DE000A1J5RX9 Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am 7. Mai 2013, um 10.30 Uhr in der Event-Arena im Olympiapark, Toni-Merkens-Weg 4 in 80809 München,

Mehr

Jahresfinanzbericht 2015 Geschäftsbericht KonzeptREALTECH EMPOWERING YOUR ENTERPRIS

Jahresfinanzbericht 2015 Geschäftsbericht KonzeptREALTECH EMPOWERING YOUR ENTERPRIS Geschäftsbericht 2015 KonzeptREALTECH EMPOWERING YOUR ENTERPRIS URHEBERRECHTE UND WARENZEICHEN 2016 REALTECH AG. Alle Rechte vorbehalten. Dieses Dokument enthält vertrauliche und rechtlich geschützte Informationen.

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Damen und Herren, 042 AN UNSERE AKTIONÄRE Sehr geehrte Damen und Herren, mit großer Sorgfalt hat der Aufsichtsrat auch im Geschäftsjahr 2010 die ihm durch Gesetz, Satzung der Gesellschaft und seine Geschäftsordnung obliegenden

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung gem. 289a HGB mit Corporate Governance Bericht 2013

Erklärung zur Unternehmensführung gem. 289a HGB mit Corporate Governance Bericht 2013 Erklärung zur Unternehmensführung gem. 289a HGB mit Corporate Governance Bericht 2013 Unser Handeln wird von den Grundsätzen einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung und -kontrolle

Mehr

Compliance-Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der SWARCO Traffic Holding AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 AktG

Compliance-Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der SWARCO Traffic Holding AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 AktG Compliance-Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der SWARCO Traffic Holding AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 AktG 1. Compliance-Erklärung (3. März 2011) Nach 161 AktG haben Vorstand

Mehr

Gemeinsamer Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat der ElringKlinger AG zur Corporate Governance

Gemeinsamer Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat der ElringKlinger AG zur Corporate Governance Gemeinsamer Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat der ElringKlinger AG zur Corporate Governance Gute Corporate Governance ist nach unserer Überzeugung wesentlicher Bestandteil für den nachhaltigen Unternehmenserfolg.

Mehr

Geschäftsbericht 2004 SINGULUS TECHNOLOGIES Fokus auf neue Technologien

Geschäftsbericht 2004 SINGULUS TECHNOLOGIES Fokus auf neue Technologien Geschäftsbericht 2004 SINGULUS TECHNOLOGIES Fokus auf neue Technologien 04 05 Bericht des Aufsichtrats 04 Bericht des Vorstands 08 Ziele und Strategien 12 SINGULUS & Hollywood 16 Die Aktie 20 Bericht des

Mehr

Corporate Governance Kodex

Corporate Governance Kodex Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 1. Präambel Der vorliegende Deutsche Corporate Governance Kodex (der Kodex ) stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung gem. 289a HGB

Erklärung zur Unternehmensführung gem. 289a HGB Erklärung zur Unternehmensführung gem. 289a HGB Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen, Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation sind

Mehr

Brief an unsere Aktionäre

Brief an unsere Aktionäre Brief an unsere Aktionäre Liebe Aktionäre, liebe Leserinnen und Leser, unsere Position als führender Entwicklungsdienstleister für unseren Mutterkonzern Unify ermöglicht uns die Teilnahme an einem spannenden,

Mehr

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

BERICHT DES AUFSICHTSRATS BERICHT DES AUFSICHTSRATS Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, im Geschäftsjahr 2017 stand für die voxeljet AG weiterhin Innovation und Ausbau der internationalen Strukturen als Vorbereitung für den

Mehr

Corporate Governance Bericht 2006

Corporate Governance Bericht 2006 Das wesentliche Corporate Governance Thema im Jahr 2006 war in Deutschland die erweiterte Regelung zur differenzierten Offenlegung der Vorstandsgehälter. Vor diesem Hintergrund beschloss die Regierungskommission

Mehr

Offenlegung des Vergütungssystems der. Bayern Card-Services GmbH - -Finanzgruppe. nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Offenlegung des Vergütungssystems der. Bayern Card-Services GmbH - -Finanzgruppe. nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung Offenlegung des Vergütungssystems der Bayern Card-Services GmbH - -Finanzgruppe nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung für das Geschäftsjahr 2015/2016-1 - Präambel... 3 1. Governance Strukturen... 4 2.

Mehr

Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Tagesordnungspunkt 1

Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Tagesordnungspunkt 1 Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates und des Vorstandes Tagesordnungspunkt 1 "Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. April 2015 mit dem Lagebericht des Vorstandes, dem Corporate Governance-Bericht

Mehr

Aktualisierung der Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex

Aktualisierung der Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex Aktualisierung der Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft Gruppe Aktiengesellschaft geben nach pflichtgemäßer

Mehr

Berichte, Stellungnahmen und Erklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG gemäß 161 AktG - Geschäftsjahre 2002 bis 2012

Berichte, Stellungnahmen und Erklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG gemäß 161 AktG - Geschäftsjahre 2002 bis 2012 Corporate Governance Berichte, Stellungnahmen und Erklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG gemäß 161 AktG - Geschäftsjahre 2002 bis 2012 2013 (Fassung vom 10.12.2013) Erklärung

Mehr

Corporate Governance Bericht

Corporate Governance Bericht Corporate Governance Bericht Der im Oktober 2002 veröffentlichte österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK) richtet sich vorrangig an österreichische und börsennotierte Aktiengesellschaften. Grundlage

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB Die Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB ist Bestandteil des Lageberichts. Gemäß 317 Absatz 2 Satz 3 HGB sind die Angaben nach 289a HGB nicht

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung der paragon AG nach 289a HGB

Erklärung zur Unternehmensführung der paragon AG nach 289a HGB Erklärung zur Unternehmensführung der paragon AG nach 289a HGB Die Unternehmensführung der paragon AG als deutsche Aktiengesellschaft wird durch das Aktiengesetz, die Satzung des Unternehmens, die freiwillige

Mehr

Fragebogen zur Effizienzprüfung des Aufsichtsrats

Fragebogen zur Effizienzprüfung des Aufsichtsrats Fragebogen zur Effizienzprüfung des Aufsichtsrats Der hier abgedruckte Fragebogen dient als Anregung für den Umgang mit dem Thema Effizienzprüfung. Der Fragebogen wurde von einer Arbeitsgruppe des DGB-Arbeitskreises

Mehr

- Empfehlungen an die Gesellschaftsorgane, die durch soll gekennzeichnet sind,

- Empfehlungen an die Gesellschaftsorgane, die durch soll gekennzeichnet sind, Gemeinsamer Corporate Governance Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats der Schloss Wachenheim AG zum 20. September 2018 gemäß Ziffer 3.10 Deutscher Corporate Governance Kodex und Erklärung gemäß

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung

Erklärung zur Unternehmensführung Erklärung zur Unternehmensführung Diese Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB beinhaltet unsere Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex, die Erläuterung unserer Unternehmensführungspraktiken

Mehr

ERKLÄRUNG DES VORSTANDS UND

ERKLÄRUNG DES VORSTANDS UND ERKLÄRUNG DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS DER LS TELCOM AG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX NACH 161 AKTG Nach 161 AktG in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009

Mehr

Corporate Governance-Bericht 2008

Corporate Governance-Bericht 2008 Als führender Spezialist im internationalen Transport Finance-Geschäft fühlt sich die DVB den Prinzipien verantwortungsvoller Unternehmungsführung verpflichtet. 1. Corporate Governance in der DVB Die DVB

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB

Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB Die Unternehmensführung und die Unternehmenskultur der Senator Entertainment AG entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und bis auf wenige Ausnahmen den

Mehr

Corporate Governance Bericht/ Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB

Corporate Governance Bericht/ Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB Stand: April 2010 Inhaltsverzeichnis 1. Angaben zu angewandten Unternehmensführungspraktiken... 1 2. Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat... 1 2.1 Vorstand... 1 2.2 Aufsichtsrat... 1 2.3 Aufsichsratsausschuss...

Mehr

DCGK. Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB und Corporate Governance Bericht

DCGK. Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB und Corporate Governance Bericht DCGK Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB und Corporate Governance Bericht Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB und Corporate Governance Bericht Die Unternehmensführung der ALBIS

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung

Erklärung zur Unternehmensführung Erklärung zur Unternehmensführung Corporate Governance Bericht Erklärung nach 161 AktG zur Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der Dr. Hönle AG vom 03. November 2016

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289f und 315d HGB

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289f und 315d HGB Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289f und 315d HGB Als börsennotierte Aktiengesellschaft gibt die Turbon AG gemäß 289f und 315d HGB eine Erklärung zur Unternehmensführung ab. Die Erklärung zur Unternehmensführung

Mehr

Entsprechenserklärung zum CORPORATE GOVERNANCE Kodex

Entsprechenserklärung zum CORPORATE GOVERNANCE Kodex Entsprechenserklärung zum CORPORATE GOVERNANCE Kodex Der Deutsche Corporate Governance Kodex ( DCGK ) enthält international anerkannte Standards für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung.

Mehr

Information zu Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung der E.ON SE am 8. Juni 2016

Information zu Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung der E.ON SE am 8. Juni 2016 Information zu Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung der E.ON SE am 8. Juni 2016 Beschreibung der Änderungen des Vergütungssystems für den Vorstand der E.ON SE Weiterentwicklung des Vorstandsvergütungssystems

Mehr

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, Bericht des Aufsichtsrates Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, das abgelaufene Geschäftsjahr war ein etwas durchmischtes Jahr für die Masterflex SE. Klar positiv zu vermerken ist der fortgesetzte

Mehr

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 Aktiengesetz (AktG)

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 Aktiengesetz (AktG) Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 Aktiengesetz (AktG) Die persönlich haftenden Gesellschafter sowie der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat der Hella KGaA Hueck & Co.

Mehr

Corporate Governance-Bericht mit Erklärung zur Unternehmensführung

Corporate Governance-Bericht mit Erklärung zur Unternehmensführung Corporate Governance-Bericht mit Erklärung zur Unternehmensführung 1. Corporate Governance-Bericht mit Erklärung zur Unternehmensführung 2 1.1 Grundsätze der Unternehmensführung 2 1.2 Arbeitsweise von

Mehr

Erklärung des s und des s zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG und der SinnerSchrader AG erklären, dass im Berichtszeitraum seit der letzten

Mehr

Public Corporate Governance Bericht 2015. zum Public Corporate Governance Kodex des Bundes

Public Corporate Governance Bericht 2015. zum Public Corporate Governance Kodex des Bundes Public Corporate Governance Bericht 2015 zum Public Corporate Governance Kodex des Bundes - 2 - Gemeinsamer Bericht von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe Rückbau-

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Gemeinsamer Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat der ElringKlinger AG zur Corporate Governance

Gemeinsamer Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat der ElringKlinger AG zur Corporate Governance Gemeinsamer Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat der ElringKlinger AG zur Corporate Governance Gute Corporate Governance ist nach unserer Überzeugung wesentlicher Bestandteil für den nachhaltigen Unternehmenserfolg.

Mehr

Zapf Creation AG. Rödental. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289 a HGB für das Geschäftsjahr 2009

Zapf Creation AG. Rödental. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289 a HGB für das Geschäftsjahr 2009 Zapf Creation AG Rödental Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289 a HGB für das Geschäftsjahr 2009 1 1. Corporate Governance 1.1. Vorbemerkung Die Grundsätze des Deutschen Corporate Governance Kodex

Mehr

Entsprechenserklärung

Entsprechenserklärung Entsprechenserklärung des Verwaltungsrats der Staramba SE zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG Der Verwaltungsrat der Staramba SE (die Gesellschaft

Mehr