Beate und Rüdiger Singer, 1406 Sw 11th St, Cape Coral 33991, Florida, USA Senggigässli 35, 3800 Matten b. Interlaken, Schweiz

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1 AGB Beate und Rüdiger Singer, 1406 Sw 11th St, Cape Coral 33991, Florida, USA Senggigässli 35, 3800 Matten b. Interlaken, Schweiz Vermieter: Floridahome Feelgood Beate und Rüdiger Singer Mieter: Gast, der die Buchung vorgenommen hat mit den dazugehörigen Personen 1. Mietvertrag 1.1 Der Mietvertrag wird nach Massgabe der Ausschreibung verbindlich, d.h. der Inhalt des Mietvertrages bestimmt sich nach den Angaben der gültigen Internetdarstellung und der schriftlichen Bestätigung. Der Mietvertrag kommt mit Zugang der Mietbestätigung beim Anmelder zustande. 1.2 Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Vermieter. 2. Zahlung 2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Vermietungsbestätigung durch den Vermieter wird der Gesamtbetrag fällig Geht der Gesamtbetrag nicht sofort bzw. innerhalb von 7 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung beim Vermieter ein, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. Hierfür darf der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr verlangen. 2.2 Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Vermietungsleistung. 2.3 Der Schlüsselcode sowie umfangreiche Informationen werden nach Eingang der Gesamtzahlung an den Mieter übermittelt. 3. Mietbestätigung Der Mieter erhält vom Vermieter eine Buchungsbestätigung mit den relevanten Daten per E- Mail zugesandt. 4. Änderungen 4.1 Werden vom Mieter Änderungen z.b. hinsichtlich des Mietbeginns oder das anzumietenden Floridahome Feelgood vorgenommen, die der Vermieter erfüllen kann, ist der Mietpreis gültig, der für das geänderte Wohnobjekt und den Anmietungszeitraum

2 entsprechend der jeweils gültigen Saisonpreise im Internet ausgeschrieben ist. Der Vermieter kann eine Umbuchungsgebühr erheben. 4.2 Von Leistungsänderungen wird der Vermieter den Mieter unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Mieters bleibt unberührt. 4.3 Bis zu Beginn des Mietverhältnisses kann der Mieter sich nach Mitteilung an den Vermieter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Eine Erhöhung der Personenzahl ist nur in dem Masse möglich wie es die Art und Ausstattung des Wohnobjektes zulässt und wird gemäss gültigen saisonalen Tarif anteilig verrechnet. Dies bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Bei einer Unterschreitung der gebuchten Personenanzahl, geänderter An- und Abreisezeiten auch von einzelnen Personen erfolgt kein Preisnachlass. 5. Rücktritt / Stornierung - Umbuchung 5.1 Rücktritt seitens des Mieters Dieser sollte im Interesse des Mieters unter Beifügung der Mietbestätigung schriftlich erfolgen. Massgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. In diesem Falle werden pauschalierte Rücktrittskosten erhoben und sind sofort fällig: Bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Mietbeginn 10% des Gesamt-Mietpreises. Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Mietbeginn 25% des Gesamt-Mietpreises Bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Mietbeginn 50% des Gesamt-Mietpreises Bei Rücktritt bis 1 Woche vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen 100% des Gesamt- Mietpreises. 5.2 Für Umbuchungen gelten die gleichen Regelungen wie bei Rücktritten. 5.3 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen berücksichtigt. 6. Rücktritt des Vermieters 6.1 Wird die Vermietung des Mietobjektes infolge unvorhergesehener Unbewohnbarkeit, oder durch höhere Gewalt (z.b. Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Vermieter den Vertrag kündigen. Bei Kündigung erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. 6.2 Ergeben sich diese Umstände nach Beginn des Mietverhältnisses, kann der Mietvertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. 6.3 Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter trotz Abmahnung durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält.

3 6.4 Kündigt der Vermieter den Mietvertrag nach 6.3, verfällt der Mietpreis. 6.5 Bei Vertragskündigung aus vorgenannten Gründen gehen Mehrkosten aus erhöhten Rückbeförderungskosten zu Lasten des Mieters. 6.6 Ist eine Abreise zum Mietzeitende infolge höherer Gewalt (Wettersituation, ) nicht möglich, so kann der Mietzeitraum durch den Vermieter zu anteiligen Kosten verlängert werden. 7. Reiserücktrittskosten -Versicherung Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Mietpreis nicht eingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und weitergehender Versicherungen wird empfohlen. 8. Haftung des Vermieters 8.1.Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht 8.2. Der Vermieter haftet für die ordnungsmässige Erbringung der vertraglich vereinbarten Vermietungsleistung Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Verlust, die während oder in Folge eines Aufenthaltes erlitten werden Der Vermieter haftet nicht für defekte oder ausser Betrieb gestellte technische Geräte, soweit ihm diese nicht bekannt waren oder bekannt gemacht wurden. Er muss nach Bekanntwerden für schnellstmöglichen Ersatz sorgen Der Vermieter haftet nicht für Unbequemlichkeiten oder Belästigungen, die ausserhalb seiner Verantwortlichkeit oder durch Dritte verursacht werden Der Vermieter haftet nicht für Unfälle im Innen- und Aussenbereich, Pool- und Terrassenbereich Eltern haften für Ihre Kinder. 9. Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung 9.1 Sie sind in Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. 9.2 Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen

4 Ansprüche insoweit nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.b. nicht vor, wenn Mängelanzeige und Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden. Wenden Sie sich für Abhilfeersuchen unverzüglich, per Telefax, oder telefonisch an die Hausverwaltung und/oder den Vermieter damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen. 9.3 Ansprüche wegen vertraglich nicht erbrachter Vermietungsleistungen können sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit gegenüber dem Vermieter nur schriftlich geltend machen. 10. Pflichten des Mieters Das Ferienhaus wird mit der gebuchten Personenanzahl bewohnt. Zusätzliche Personen bedürfen der Zustimmung des Vermieters und werden anteilig berechnet. Die Mieter müssen das Ferienhaus sowie seine Einrichtung sorgfältig behandeln und etwaige Schäden sofort der Hausverwaltung / dem Vermieter melden. Dieser kann Schadenersatz verlangen. Das gilt auch für nachträglich festgestellte, vom Mieter verursachte Schäden Der Mieter muss die Hausregeln beachten, die im Haus ausliegen. Hierzu gehören auch die nächtlichen Ruhezeiten Der Mieter trennt in die bereitgestellten Boxen den Müll Die Endreinigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt, das Haus ist jedoch besenrein zu verlassen, ebenso Spülmaschine ausgeräumt Das Ferienhaus ist mit einer zentralen Klimaanlage ausgestattet und optimal auf das Haus eingestellt. Nehmen Sie nur Änderungen an der Einstellung nach Absprache mit der Hausverwaltung vor Der Pool wird durch die Hausverwaltung gepflegt und gewartet und ist optimal eingestellt. Nehmen Sie nur Änderungen an der Einstellung nach Absprache mit der Hausverwaltung vor. 11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Insbesondere die ESTA-Registrierung muss für alle Reisenden, die im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) in die USA einreisen möchten, erledigt werden Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen gehen zu Ihren Lasten.

5 12. Sonstige Bestimmungen und Hinweise Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Mietbedingungen zu Folge. Dies gilt insbesondere bei Buchungen des Floridahome Feelgood bei Homeaway, Tripadvisor, Wimdu und Airbnb und deren Vernetzungen Haustiere sind nicht erlaubt Im Haus ist das Rauchen nicht gestattet. Auf der Terrasse - bei geschlossenen Türen und Fenstern - und in der Poolarea erlauben wir das Rauchen. Bitte achten Sie auf die regelgerechte Entsorgung von Asche und Zigarettenresten Eine Strompauschale in Höhe von US$ 25,00 pro Woche wird Ihnen zur Verfügung gestellt. Ein Mehrverbrauch (verursacht z.b. durch Hinzuschalten der elektrischen Poolheizung, laufende Klimaanlage bei geöffneten Fenstern und/oder Türen, etc) wird Ihnen mit US$ 0,15 pro KWh in Rechnung gestellt. 13. Ansprüche und Schäden Für Unfälle im Ferienhaus und der dazugehörigen Aussenanlage, auch 3. Personen gegenüber können wir keine Haftung übernehmen. 14. Gerichtsstand Als Gerichtsstand gilt das Obergericht des Kanton Bern als vereinbart.

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2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Vermietungs-bestätigung werden Anzahlungen wie folgt fällig: Vermieterbedingungen von TANGER d.o.o. - Touristbüro Luna Rossa 1. Mietvertrag 1.1 Der Mietvertrag wird nach Maßgabe der Ausschreibung verbindlich, d.h. der Inhalt des Mietvertrages bestimmt sich nach

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