ANBOT auf Abschluss einer BESTANDVEREINBARUNG

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1 ANBOT auf Abschluss einer BESTANDVEREINBARUNG zwischen Ferdinand Saint Julien-Wallsee, Römerweg 50, 6370 Kitzbühel, Österreich, UID-Nummer ATU , als Vermieter und Herrn / Frau: Geb.: Adresse: Telefon: und Mitreisende (diese Informationen sind laut Meldegesetz notwendig) - Erwachsene: (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Wohnort) Kinder unter 15 Jahren: (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Wohnort) alle zusammen als Mieter wird folgende Bestandvereinbarung (Mietvertrag) geschlossen: Seite 1 von 5

2 1. Mietgegenstand Vermietet wird das Haus Römerweg 50, 6370 Kitzbühel, Österreich ( Kitz Chalet ) für eine Maximalbelegung von 8 Personen mit seiner gesamten Einrichtung und dem Garten, wie unter dargestellt, für die in der Buchungsbestätigung angegebene Dauer. Von der Vermietung ausgeschlossen sind der Dachboden des Hauses Römerweg Mietdauer / Anzahl der Gäste 2.1. Die Mindestmietdauer beträgt grundsätzlich eine Woche (Samstag bis Samstag), sofern keine Änderungen unter Ziffer 2.3. vereinbart werden. Die rechtsgrundlose Weiterbenützung nach Ende der vereinbarten Bestandzeit bewirkt keine stillschweigende Verlängerung dieser Vereinbarung Die Räumlichkeiten stehen dem Mieter am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist das Haus bitte bis spätestens 11:00 Uhr zu verlassen Die Räumlichkeiten werden vermietet von bis Anzahl der Gäste: Gesamtanzahl der Gäste: - davon Erwachsene - davon Kinder unter 15 Jahre zum Zeitpunkt der Anmietung. 3. Miete/Kaution 3.1. Die Miete für oben genannten Zeitraum beträgt inklusive MwSt. laut Preiskalender, insgesamt EUR Die Miete beinhaltet automatisch 13% Mehrwertsteuer, Tourismusabgaben für bis zu 8 Personen, Endreinigung sowie sämtliche Betriebskosten wie Heizung, Kaminholz, Warmwasser, Wasser, Strom, Schneepflug, Fernsehen, Internet, etc Die für die Dauer des Bestandverhältnisses zu hinterlegende Kaution beträgt EUR 1.000,00 (inkl. MwSt.) Die Kaution wird nach Beendigung des Bestandverhältnisses rücküberwiesen, sofern das Haus mängelfrei übergeben wurde und das Inventar vollständig ist. 4. Vertragsabschluss / Zahlungsweise 4.1. Der Mieter ist an dieses Anbot 14 Tage lang gebunden. Der Vertrag kommt mit Annahme des Vermieters unter der Bedingung zustande, dass der Mieter innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Annahmeerklärung eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises auf das Konto des Vermieters (einlangend!) bezahlt und der Vermieter das Anbot durch Unterschrift bestätigt. Seite 2 von 5

3 4.2. Der Restbetrag und die Kaution von 1.000,00 müssen spätestens 6 Kalenderwochen vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein. Im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung behält sich der Vermieter das Recht vor, vom Mietvertrag zurückzutreten. Er ist dann berechtigt eine Entschädigung nach den Pauschalen gem. Punkt 7 dieser Vereinbarung geltend zu machen Erfolgt der Abschluss des Vertrages weniger als 6 Wochen vor Mietbeginn, hat die Zahlung des gesamten Mietentgeltes und der Kaution sofort nach Erhalt der Annahmeerklärung zu erfolgen Kommt der Mieter mit Zahlungen teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Vermieter nach Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz entsprechend den in Punkt 7.2. angeführten Stornogebühren zu verlangen. 5. Sorgfaltspflichten 5.1. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand inkl. Inventar mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Alle während der Mietzeit eintretenden Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Durch den Mieter oder seine Mitreisenden und Gäste verursachte Schäden sind vom Mieter zu erstatten Ist während der Mietzeit keine Person im Mietgegenstand anwesend, sind sämtliche Haus- und Balkontüren abzusperren und alle Fenster zu schließen. Entstehen durch Nichteinhaltung dieser Bestimmung Schäden (inkl. Diebstahl) haftet der Mieter für diese Schäden. 6. Hausordnung Der Mieter ist verpflichtet, sich an die dem Vertrag angeschlossene Hausordnung zu halten. Die Hausordnung ist Gegenstand dieser Vereinbarung und ist den Mitreisenden bzw. Gästen zur Kenntnis zu bringen. 7. Umbuchung / Rücktritt / Eintrittsrechte 7.1. Die Umbuchung einer bereits gebuchten und angezahlten Buchung ist bis 4 Monate vor dem Anfangstermin möglich sofern die umgebuchten Daten verfügbar sind Ein allfälliger Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter ist ausschließlich schriftlich (Post, ) möglich. Für den Fall seines Rücktritts gelten folgende Stornoregelungen (maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter): Bis 5 Monate vor Mietbeginn keine Stornogebühr Zwischen 5 Kalendermonaten und 3 Kalendermonaten vor Mietbeginn 30% des gesamten Mietentgeltes Zwischen 3 Kalendermonaten und 6 Kalenderwochen vor Mietbeginn 50% des gesamten Mietentgeltes. Seite 3 von 5

4 Ab 6 Kalenderwochen vor Mietbeginn 100% des gesamten Mietentgeltes Die Stornogebühr wird um allfällige Vorteile, die aus einer Ersatzvermietung im vereinbarten Zeitraum erlangt werden, vermindert, sofern ein vom Vermieter akzeptierten Ersatzmieter gefunden wird Der Vermieter kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist auflösen, wenn der Mieter, seine Mitreisenden oder Gäste durch ihr Verhalten andere gefährden oder sich sonst grob vertragswidrig verhalten oder in einer Art, die es dem Vermieter unzumutbar macht, den Vertrag weiter aufrecht zu erhalten. In diesem Fall behält der Vermieter den Anspruch auf den gesamten Mietentgeltes und muss sich lediglich den Wert etwaiger ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer eventuellen anderweitigen Verwendung des Mietobjekts im vereinbarten Zeitraum erlangt werden. 8. Haftung 8.1. Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Unternehmers für die gewissenhafte Bearbeitung der Mietanmeldung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung aus der Bestandvereinbarung. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist auf die Höhe des Mietentgeltes beschränkt, soweit ein Schaden vom Vermieter weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Für den Fall, dass der Vermieter dem Mieter Fremdleistungen Dritter vermittelt, die der Mieter dann in Anspruch nimmt, wird klargestellt, dass dadurch keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und dem Vermieter begründet wird Darüber hinaus übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung, insbesondere haftet er nicht für den Verlust von Wertsachen des Mieters Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die während seines Aufenthalts durch ihn, einen Mitreisenden oder einen seiner Gäste entstehen. Des weiteren haftet der Mieter für die Einhaltung sämtlicher Vertragsbedingungen durch seine Mitreisenden bzw. Gäste. 9. Sonstiges 9.1. Der Mieter verfügt über eine aufrechte Haushaltsversicherung Bei dringend notwendigen Instandhaltungsarbeiten ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter oder einem von ihm beauftragten Dritten Zutritt zum Haus zu gewähren Mehrere Mieter haften hinsichtlich aller Verpflichtungen zur ungeteilten Hand (jeder Mieter kann von dem Vermieter hinsichtlich aller Verpflichtungen auch alleine (bis zur vollen Höhe der Forderung) in Anspruch genommen werden. Seite 4 von 5

5 9.4. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Der Gerichtstand ist Kitzbühel, Österreich, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen Bankverbindung des Vermieters: Inhaber: Ferdinand Saint Julien-Wallsee Bankinstitut: Raiffeisenbank Ottnang-Wolfsegg reg.gen.m.b.h. Marktplatz Wolfsegg Österreich IBAN: AT BIC: RZOOAT2L400 Mieter: Unterschrift: Vermieter: Unterschrift: Ort/Datum: Ort/Datum: Seite 5 von 5

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