Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote, Christine Stahl, Susanna Tausendfreund BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom

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1 Bayerischer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/ Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote, Christine Stahl, Susanna Tausendfreund BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom.0.00 Rechtsextremistische in Bayern (008 bis 00) II. sonstige rechtsextremistische Der Verfassungsschutzbericht nennt für das Jahr 008 insgesamt.783 rechtsextremistisch motivierte, davon 68 Gewaltdelikte, und für das Jahr 009 insgesamt.638 rechtsextremistisch motivierte, davon 53 Gewaltdelikte. Politik und Gesellschaft sind aufgerufen, rechtsextremistischer Gewalt entschieden entgegenzutreten und dafür Sorge zu tragen, dass die Anzahl rechtsextremistischer reduziert wird. Dafür ist eine differenzierte Betrachtung und vertiefte Analyse dieser geboten. Der Zeitraum, auf den sich die folgenden Fragen erstrecken, bezieht sich auf die Jahre 008 bis 00. Wir bitten um eine jeweils nach den drei Jahren aufgeschlüsselte Beantwortung der Fragen. Bei allen Fragen bitten wir darüber hinaus einerseits um eine bayernweite Übersicht und andererseits um Beantwortung aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, wo die jeweiligen stattgefunden haben, sowie unterteilt nach den jeweiligen Straftatbeständen. Wir fragen die Staatsregierung:. Welche sonstigen rechtsextremistisch motivierten (also ohne Gewalteinwirkung) sind in den Jahren 008 und 009 und bislang im Jahr 00 in Bayern bekannt geworden (bitte unter genauer Aufschlüsselung der jeweiligen Straftatbestände)? a) Wie viele dieser hatten einen fremdenfeindlichen, antisemitischen oder neonazistischen (bitte unter Aufschlüsselung nach den jeweiligen Straftatbeständen)? b) Wie viele und welche fremdenfeindlichen und antisemitischen wurden bekannt, deren Täter nicht dem rechtsextremistischen Umfeld zuzuordnen sind?. In welchen dieser Fälle wurden wie viele Tatverdächtige festgenommen und in wie vielen Fällen wurde Untersuchungshaft angeordnet? a) In welchen dieser Fälle wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und wie ist jeweils der Stand des Verfahrens (aufgeschlüsselt nach: Einstellung des Verfahrens unter Angabe des jeweiligen Einstellungsgrundes, Anklageerhebung, Verurteilung, andauernde Ermittlungen)? b) Wie viele Straftäter wurden wegen dieser zu welchen Strafen verurteilt? 3.) Wie viele der sonstigen rechtsextremistisch motivierten sind von Frauen verübt worden (bitte aufgeschlüsselt nach ) und wie schätzt die Staatsregierung das Ausmaß und die Entwicklung rechtsextremistischer Frauenkriminalität ein? Antwort des Staatsministeriums des Innern vom Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Als Grundlage für die nachfolgenden Antworten wurde das mit Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und senatoren des Bundes und der Länder (IMK) zum eingeführte Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK) herangezogen. Danach werden als politisch motivierte Kriminalität bezeichnet und erfasst:. Alle, die einen oder mehrere Straftatbestände der sogenannten klassischen Staatsschutzdelikte erfüllen, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann. Als solche klassischen Staatsschutzdelikte gelten die folgenden Straftatbestände: 80 83, a, 87 9, a, 0 04 a, e, h, 9 a, 9b, 34 a oder 4 a des Strafgesetzbuches (StGB).. Im Übrigen aber auch, die ebenso in der Allgemeinkriminalität begangen werden können (wie z. B. Tötungs und Körperverletzungsdelikte, Brandstiftungen, Widerstandsdelikte, Sachbeschädigungen), jedoch nur, wenn in Würdigung der gesamten Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte für eine politische Motivation gegeben sind, weil sie: den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.

2 Seite Bayerischer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/6360 Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten, sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben, durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, sich gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status richten (sog. Hasskriminalität); dazu zählen auch Taten, die nicht unmittelbar gegen eine Person, sondern im oben genannten Zusammenhang gegen eine Institution oder Sache verübt werden. Die erfassten Sachverhalte werden im Rahmen einer mehrdimensionalen Betrachtung unter verschiedenen Gesichtspunkten bewertet. Hierbei werden insbesondere Feststellungen zur Qualität des Delikts, zur objektiven thematischen Zuordnung der Tat, zum subjektiven Tathintergrund, zur möglichen internationalen Dimension der Tat und zu einer ggf. zu verzeichnenden extremistischen Ausprägung der Tat getroffen. In diesem Zusammenhang wurde auch der Bereich der Gewaltdelikte erweitert und bundeseinheitlich festgelegt. Die für die Beantwortung notwendigen Erhebungen wurden mit erheblichem personellen Aufwand beim Bayer. Landeskriminalamt (BLKA) durchgeführt. Für eine umfassende Beantwortung, insbesondere der Fragen, a und b, liegen Statistiken und Erhebungen nicht vor. Es wäre hierfür eine umfassende und unverhältnismäßig arbeitsaufwendige Sachverhaltsermittlung unter Einbindung der sachbearbeitenden Staatsanwaltschaften im Justizbereich, der sachbearbeitenden Staatsschutzdienststellen bei den Polizeipräsidien und der Gerichte erforderlich. Eine Aufschlüsselung der nach Landkreisen und kreisfreien Städten, die manuell erfolgen muss, war wegen der großen Zahl nicht möglich. Die im Folgenden für das Jahr 00 (Tatzeitraum ) aufgeführten Zahlen stellen keine abschließende Statistik dar, sondern können sich aufgrund von Nachmeldungen noch (teilweise erheblich) verändern. Sonstige rechtsextremistische in Bayern Auswertung für das Tatjahr 008: Zu.: (ohne Gewalt) Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten ( 04 StGB) Öffentliche Aufforderung zu ( StGB) Gefangenenbefreiung ( 0 StGB) Hausfriedensbruch ( 3 StGB) 59 Volksverhetzung ( 30 StGB) Gewaltdarstellung ( 3 StGB) Falsche uneidliche Aussage ( 53 StGB) 36 Beleidigung ( 85 StGB) Üble Nachrede ( 86 StGB) Verleumdung ( 87 StGB) Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens ( 88 StGB) 3 Nötigung ( 40 StGB) 7 Bedrohung ( 4 StGB) Diebstahl ( 4 StGB) Urkundenfälschung ( 67 StGB) 6 Sachbeschädigung ( 303 StGB) 9 Gemeinschädliche Sachbeschädigung Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger 79 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger 38 Verstöße gegen das Versammlungsrecht (VersG) Unterstützung einer verbotenen Vereinigung 3 Verstöße gegen das KunstUrhG (KunstUrhG) Zu. a): Fremdenfeindlicher fremdenfeindlichem Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten ( 04 StGB) Öffentliche Aufforderung zu ( StGB) 46 Volksverhetzung ( 30 StGB) Gewaltdarstellung ( 3 StGB) 4 Beleidigung ( 85 StGB) Nötigung ( 40 StGB) Bedrohung ( 4 StGB) 7 Sachbeschädigung ( 303 StGB)

3 Drucksache 6/6360 Bayerischer Landtag 6. Wahlperiode Seite 3 Gemeinschädliche Sachbeschädigung 39 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Antisemitischer antisemitischem 9 Volksverhetzung ( 30 StGB) 8 Beleidigung ( 85 StGB) 3 Sachbeschädigung ( 303 StGB) 4 Gemeinschädliche Sachbeschädigung 6 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Neonazistischer neonazistischem Öffentliche Aufforderung zu ( StGB) Gefangenenbefreiung ( 0 StGB) Hausfriedensbruch ( 3 StGB) Volksverhetzung ( 30 StGB) Falsche uneidliche Aussage ( 53 StGB) 4 Beleidigung ( 85 StGB) Üble Nachrede ( 86 StGB) Verleumdung ( 87 StGB) Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens ( 88 StGB) Nötigung ( 40 StGB) 5 Bedrohung ( 4 StGB) Diebstahl ( 4 StGB) Urkundenfälschung ( 67 StGB) 5 Sachbeschädigung ( 303 StGB) 3 Gemeinschädliche Sachbeschädigung Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger 4 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger 38 Verstöße gegen das Versammlungsrecht (VersG) Unterstützung einer verbotenen Vereinigung 3 Verstöße gegen das KunstUrhG (KunstUrhG) Zu. b): Im Tatzeitraum 008 wurde eine fremdenfeindlich moti vierte Straftat ( 30 StGB Tatort: Lkrs. Kulmbach) ge meldet, die von der sachbearbeitenden Staatsschutz Dienst stelle dem Phänomenbereich PMK Sonstiges bzw. nicht zuzuordnen zugewiesen wurde. Zu.: Die Tabellen enthalten ermittelte Tatverdächtigte/Beschul digte. Statistiken, denen zu entnehmen ist, inwieweit in den genannten Fällen Festnahmen durchgeführt worden sind, gibt es nicht. (ohne Gewalt) Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten ( 04 StGB) Öffentliche Aufforderung zu ( StGB) Gefangenenbefreiung ( 0 StGB) Anzahl der Tatverdächtigen Hausfriedensbruch ( 3 StGB) 5 49 Volksverhetzung ( 30 StGB) 79 Falsche uneidliche Aussage ( 53 StGB) 3 Beleidigung ( 85 StGB) 4 Üble Nachrede ( 86 StGB) Verleumdung ( 87 StGB) Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens ( 88 StGB) 3 Nötigung ( 40 StGB) 4 Bedrohung ( 4 StGB) Diebstahl ( 4 StGB) Urkundenfälschung ( 67 StGB) 0 Sachbeschädigung ( 303 StGB) 30 Gemeinschädliche Sachbeschädigung 4 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen ( 86 StGB) 605 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger 70 Organisationen ( 86 a StGB) Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsor ganen ( 90 b StGB) 37 Verstöße gegen das Versammlungsrecht 44 (VersG) Unterstützung einer verbotenen Vereinigung Verstöße gegen das KunstUrhG 3 (KunstUrhG) 3 Statistiken, denen zu entnehmen ist, inwieweit in den o. g. Fällen Untersuchungshaft angeordnet worden ist, existieren nicht. Zu. a): Die vorstehend dargestellten wurden von den örtlich zuständigen Staatsschutz Dienststellen der Bayer. Polizei dem BLKA im Wege des Kriminalpolizeilichen

4 Seite 4 Bayerischer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/6360 Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD PMK) gemeldet. Es ist davon auszugehen, dass in jedem Fall aufgrund des Le galitätsprinzips (Verfolgungszwang nach 5 Abs. und 63 StPO) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Teilfrage nach dem jeweiligen Stand des Verfahrens (auf geschlüsselt nach: Einstellung des Verfahrens unter Angabe des jeweiligen Einstellungsgrundes, Anklageerhebung, Ver urteilung, andauernde Ermittlungen) vor. Zu. b): Frage nach Verurteilungen vor. Zu 3.: Im Tatjahr 008 wurden im Bereich sonstige rechtsextre mistisch motivierte (ohne Gewalt) insgesamt 74 weibliche Tatverdächtige ermittelt. Bei einem Gesamttäteraufkommen von 00 Personen be trägt der Anteil der Frauen 7,5 %. Im Vergleich dazu wurden in der Polizeilichen Kriminalsta tistik für den Freistaat Bayern im Jahr 008 für alle Delikte ohne Gewaltkriminalität insgesamt Tatverdächtige festgestellt. Der Anteil der weiblichen Tatverdächtigen (70 39 Personen) betrug dabei 5,3 %. Sonstige rechtsextremistische in Bayern Auswertung für das Tatjahr 009: Zu.: (ohne Gewalt) Öffentliche Aufforderung zu ( StGB) 9 Hausfriedensbruch ( 3 StGB) Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von ( 6 StGB) 0 Volksverhetzung ( 30 StGB) Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen ( 66 StGB) 5 Beleidigung ( 85 StGB) Üble Nachrede ( 86 StGB) Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens ( 88 StGB) Nachstellung ( 38 StGB) Nötigung ( 40 StGB) 8 Bedrohung ( 4 StGB) 4 Diebstahl ( 4 StGB) 68 Sachbeschädigung ( 303 StGB) 3 Gemeinschädliche Sachbeschädigung 7 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger 5 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Verunglimpfung des Bundespräsidenten ( 90 StGB) 3 Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole ( 90 a StGB) 7 Verstöße gegen das Versammlungsrecht Unterstützung einer verbotenen Vereinigung Verstöße gegen das KunstUrhG (KunstUrhG) Verstöße gegen das WaffG Zu. a): Fremdenfeindlicher fremdenfeindlichem Hausfriedensbruch ( 3 StGB) 83 Volksverhetzung ( 30 StGB) 0 Beleidigung ( 85 StGB) Üble Nachrede ( 86 StGB) Nötigung ( 40 StGB) 3 Bedrohung ( 4 StGB) 6 Sachbeschädigung ( 303 StGB) 6 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Antisemitischer antisemitischem Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von ( 6 StGB) 8 Volksverhetzung ( 30 StGB) Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen ( 66 StGB) 3 Beleidigung ( 85 StGB) 4 Sachbeschädigung ( 303 StGB) Gemeinschädliche Sachbeschädigung 3 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger

5 Drucksache 6/6360 Bayerischer Landtag 6. Wahlperiode Seite 5 Neonazistischer neonazistischem Öffentliche Aufforderung zu ( StGB) 8 Hausfriedensbruch ( 3 StGB) 46 Volksverhetzung ( 30 StGB) Beleidigung ( 85 StGB) Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens ( 88 StGB) Nachstellung ( 38 StGB) 5 Bedrohung ( 4 StGB) 4 Diebstahl ( 4 StGB) 58 Sachbeschädigung ( 303 StGB) Gemeinschädliche Sachbeschädigung 7 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger 76 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Verunglimpfung des Bundespräsidenten ( 90 StGB) 3 Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole ( 90 a StGB) 7 Verstöße gegen das Versammlungsrecht Unterstützung einer verbotenen Vereinigung Verstöße gegen das KunstUrhG (KunstUrhG) Verstöße gegen das WaffG Zu. b): Im Tatzeitraum 009 wurden zwei antisemitisch motivierte ( x 30 StGB Tatort: Lkrs. Weilheim Schon gau bzw. Kreisfr. Stadt München) gemeldet, die von den sachbearbeitenden Staatsschutz Dienststellen dem Phäno menbereich PMK Ausländer zugewiesen wurden. Zu.: Die Tabellen enthalten ermittelte Tatverdächtigte/Beschul digte. Statistiken, denen zu entnehmen ist, inwieweit in den genannten Fällen Festnahmen durchgeführt worden sind, gibt es nicht. (ohne Gewalt) Anzahl der Tatverdächtigen 7 Volksverhetzung ( 30 StGB) 49 0 Beleidigung ( 85 StGB) Üble Nachrede ( 86 StGB) Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens ( 88 StGB) 3 Nachstellung ( 38 StGB) Nötigung ( 40 StGB) 6 Bedrohung ( 4 StGB) 6 Diebstahl ( 4 StGB) 7 Sachbeschädigung ( 303 StGB) 5 Gemeinschädliche Sachbeschädigung 4 Verbreiten von Propagandamitteln 6 verfassungswidriger Organisationen ( 86 StGB) 605 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger 693 Organisationen ( 86 a StGB) 3 Verunglimpfung des Staates und 3 seiner Symbole ( 90 a StGB) 6 Verstöße gegen das Versammlungsrecht 6 Unterstützung einer verbotenen Vereinigung Verstöße gegen das WaffG Zu. a): Die vorstehend dargestellten wurden von den örtlich zuständigen Staatsschutz Dienststellen der Bayer. Polizei dem BLKA im Wege des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD PMK) gemeldet. Es ist davon auszugehen, dass in jedem Fall aufgrund des Le galitätsprinzips (Verfolgungszwang nach 5 Abs. und 63 StPO) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Teilfrage nach dem jeweiligen Stand des Verfahrens (auf geschlüsselt nach: Einstellung des Verfahrens unter Angabe des jeweiligen Einstellungsgrundes, Anklageerhebung, Ver urteilung, andauernde Ermittlungen) vor. Zu. b): Frage nach Verurteilungen vor. Zu 3.: Im Tatjahr 009 wurden im Bereich sonstige rechtsextre mistisch motivierte (ohne Gewalt) insgesamt 46 weibliche Tatverdächtige ermittelt. Bei einem Gesamttäteraufkommen von 933 Personen beträgt der Anteil der Frauen 4,93 %. Im Vergleich dazu wurden in der Polizeilichen Kriminalsta tistik für den Freistaat Bayern im Jahr 009 für alle Delikte ohne Gewaltkriminalität insgesamt Tatverdächtige festgestellt. Der Anteil der weiblichen Tatverdächtigen ( Personen) betrug dabei 5, %.

6 Seite 6 Bayerischer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/6360 Sonstige rechtsextremistische in Bayern Auswertung für das Tatjahr 00 (Tatzeitraum ): Zu.: (ohne Gewalt) Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von ( 6 StGB) 9 Volksverhetzung ( 30 StGB) Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen ( 3 a StGB) Störung der Totenruhe ( 68 StGB) 9 Beleidigung ( 85 StGB) Üble Nachrede ( 86 StGB) Verleumdung ( 87 StGB) 3 Nötigung ( 40 StGB) 4 Bedrohung ( 4 StGB) Diebstahl geringwertiger Sachen ( 48 a StGB) Fälschung beweiserheblicher Daten ( 69 StGB) 49 Sachbeschädigung ( 303 StGB) 5 Gemeinschädliche Sachbeschädigung Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger 839 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger 3 Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole ( 90 a StGB) 3 Verstöße gegen das Versammlungsrecht Unterstützung einer verbotenen Vereinigung Verstöße gegen das KunstUrhG (KunstUrhG) Zu. a): Fremdenfeindlicher fremdenfeindlichem Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von ( 6 StGB) 45 Volksverhetzung ( 30 StGB) 5 Beleidigung ( 85 StGB) Nötigung ( 40 StGB) Bedrohung ( 4 StGB) 7 Sachbeschädigung ( 303 StGB) 3 Gemeinschädliche Sachbeschädigung 0 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Antisemitischer antisemitischem 3 Volksverhetzung ( 30 StGB) Störung der Totenruhe ( 68 StGB) Beleidigung ( 85 StGB) Bedrohung ( 4 StGB) Diebstahl geringwertiger Sachen ( 48 a StGB) 6 Sachbeschädigung ( 303 StGB) 6 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Neonazistischer (ohne Gewalt) mit neonazistischem Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von ( 6 StGB) 5 Volksverhetzung ( 30 StGB) Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen ( 3 a StGB) 3 Beleidigung ( 85 StGB) Üble Nachrede ( 86 StGB) Verleumdung ( 87 StGB) Nötigung ( 40 StGB) Fälschung beweiserheblicher Daten ( 69 StGB) 36 Sachbeschädigung ( 303 StGB) Gemeinschädliche Sachbeschädigung Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger 803 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ( 86a StGB) 3 Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole ( 90a StGB) Verfassungsorganen ( 90b StGB) 3 Verstöße gegen das Versammlungsrecht Unterstützung einer verbotenen Vereinigung Verstöße gegen das KunstUrhG (KunstUrhG) Zu. b): Im Tatzeitraum 00 ( ) wurden zwei antisemitisch motivierte ( x 30 StGB Tatort: Lkrs. Günzburg bzw. Kreisfr. Stadt München) gemeldet, die von den sachbearbeitenden Staatsschutz Dienststellen dem Phänomenbereich PMK Ausländer zugewiesen wurden.

7 Drucksache 6/6360 Bayerischer Landtag 6. Wahlperiode Seite 7 Weiterhin wurde eine fremdenfeindlich motivierte Straftat ( 85 StGB Tatort: Kreisfr. Stadt Augsburg) mitgeteilt, die dem Phänomenbereich PMK Sonstiges/nicht zuzuord nen zugeteilt wurde. Zu.: Die Tabellen enthalten ermittelte Tatverdächtigte/Beschul digte. Statistiken, denen zu entnehmen ist, inwieweit in den genannten Fällen Festnahmen durchgeführt worden sind, gibt es nicht. (ohne Gewalt) Anzahl der Tatverdächtigen 47 Volksverhetzung ( 30 StGB) 58 7 Beleidigung ( 85 StGB) 7 Üble Nachrede ( 86 StGB) Nötigung ( 40 StGB) 3 Bedrohung ( 4 StGB) 3 3 Sachbeschädigung ( 303 StGB) 5 4 Gemeinschädliche Sachbeschädigung 4 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen ( 86 StGB) 38 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger 447 Organisationen ( 86 a StGB) 3 Verunglimpfung des Staates und 3 seiner Symbole ( 90 a StGB) 3 Verstöße gegen das Versammlungsrecht Unterstützung einer verbotenen Vereinigung Verstöße gegen das KunstUrhG (KunstUrhG) 3 Zu. a): Die vorstehend dargestellten wurden von den örtlich zuständigen Staatsschutz Dienststellen der Bayer. Polizei dem BLKA im Wege des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD PMK) gemeldet. Es ist davon auszugehen, dass in jedem Fall aufgrund des Le galitätsprinzips (Verfolgungszwang nach 5 Abs. und 63 StPO) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Teilfrage nach dem jeweiligen Stand des Verfahrens (auf geschlüsselt nach: Einstellung des Verfahrens unter Angabe des jeweiligen Einstellungsgrundes, Anklageerhebung, Ver urteilung, andauernde Ermittlungen) vor. Zu. b): Frage nach Verurteilungen vor. Zu 3.: Im Tatjahr 00 (Auswertezeitraum ) wurden im Bereich sonstige rechtsextremistisch motivierte (ohne Gewalt) insgesamt 35 weibliche Tatver dächtige ermittelt. Bei einem Gesamttäteraufkommen von 570 Personen beträgt der Anteil der Frauen 6,4 %. Die Zahlen für die Polizeiliche Kriminalstatistik für den Freistaat Bayern im Jahr 00 liegen noch nicht vor. Es ist jedoch davon auszugehen, das der Anteil der weiblichen Tatverdächtigen im Bereich der Tatverdächtigen ohne Ge waltkriminalität deutlich über den oben angeführten 6,4 % liegen dürfte (PKS 008: 5,3 % und PKS 009: 5, %).

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