AMS OÖ Publizitäts- und Kennzeichnungsvorschriften für GeschäftspartnerInnen
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- Justus Buchholz
- vor 7 Jahren
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1 AMS OÖ Publizitäts- und Kennzeichnungsvorschriften für GeschäftspartnerInnen Wird zwischen dem AMS OÖ und GeschäftspartnerInnen eine Fördervereinbarung getroffen bzw. eine Arbeitsstiftung/Implacementstiftung gegründet, ist der/die jeweilige TrägerIn verpflichtet, dem AMS OÖ alle diesbezüglichen Aktivitäten in Marketing und Ö ffentlichkeitsarbeit zeitgerecht zur Kenntnis zu bringen und gegebenenfalls abzustimmen. Dies betrifft Print-Produkte, Internet- Homepage und PR-/Pressearbeit. Darüber hinaus wird hier die Außenkennzeichnung von Kurs-/Projekteinrichtungen festgelegt. 1. Print-Produkte: 1.1. Anwendungsbereiche: Broschüren, Folder, Informationsblätter, Inserate, Plakate; Einladungen, Formulare, Bestätigungen, Zeugnisse, einschlägiger Schriftverkehr mit Arbeitsuchenden und Betrieben, Bildungspläne AMS-Logo und Finanzierungshinweis: Die grafische Gestaltung der Publikationen steht den Kurs-/Projektträgern grundsätzlich frei. Erforderlich ist die gut sichtbare und leserliche Platzierung des AMS OÖ als Fördergeber/ Auftraggeber. Dazu gehören das AMS-Logo, gegebenenfalls in Kombination mit ESF-Logo, und ein textlicher Hinweis wie Im Auftrag des AMS bzw. In Kooperation mit dem AMS. Das Logo soll auf der Titelseite bzw. der ersten Umschlagseite der Publikation platziert werden. Der textliche Hinweis soll, wenn nicht auf der Titelseite, zumindest auf der U2 bzw. U4 (Rückseite) gemeinsam mit dem Logo erscheinen. Entfallen kann der textliche Hinweis bei bestimmten Formularen wie Bescheinigungen, Teilnahmebestätigungen, Anträgen.
2 Für TrägerInnen, die zu 100% vom AMS finanziert werden, gilt: AMS-Logo der auftraggebenden Geschäftsstelle des AMS mit Zusatz Im Auftrag des bzw. In Kooperation mit dem : Der textliche Finanzierungshinweis soll mindestens lauten: Diese(r) Kurs(e) / -abschnitt(e) / Publikation / Veranstaltung etc. wird (werden) aus Mitteln des Arbeitsmarktservice (plus optional Standort der AMS-Geschäftsstelle) finanziert. Diese Mindestformulierung kann anlassbezogen durch das AMS erweitert werden Für TrägerInnen, die vom AMS gemeinsam mit Mitteln aus ESF und/oder anderen FörderträgerInnen finanziert werden, gilt: AMS-Logo mit Zusatz + ESF-Logo (verbindlich) +/oder Logo anderer TrägerInnen (evtl.) Der textliche Finanzierungshinweis soll mindestens lauten: Diese(r) Kurs(e) / -abschnitt(e) / Publikation / Veranstaltung etc. wird (werden) aus Mitteln des Arbeitsmarktservice (plus optional Standort der AMS- Geschäftsstelle) und des Europäischen Sozialfonds finanziert. Diese Mindestformulierung kann anlassbezogen durch das AMS erweitert werden.
3 Für Arbeitsstiftungen gilt: AMS-Logo mit Zusatz In Kooperation mit dem und textlicher Finanzierungshinweis: Die TeilnehmerInnen an dieser Arbeitsstiftung erhalten vom AMS OÖ Schulungsarbeitslosengeld oder Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhalts. Diese Mindestformulierung kann anlassbezogen durch das AMS erweitert werden Gleichrangigkeit der Logos: Es ist in der Gestaltung von Publikationen auf optische Gleichrangigkeit zwischen - Logo des Kurs-/Projektträgers einerseits und - AMS-Logo bzw. AMS- + ESF-Logo (+ allfälligen weiteren Logos) andererseits zu achten. Das AMS-Logo muss durchgehend gleichrangig in Größe und Häufigkeit zum Logo des bzw. der Träger aufscheinen. Auch für den gemeinsamen Auftritt von AMS-Logo und ESF-Logo in einer Publikation gilt das Prinzip der Gleichrangigkeit: - AMS und ESF-Logo müssen gleichwertig, d.h. auf derselben Seite platziert werden. - beide Logos in Farbe oder s/w - beide Logos gleichrangig groß: die Unterkante des ESF-Logos auf einer Linie mit Unterkante der AMS-Ellipse (nicht mit dem AMS-Schriftzug!) 1.4. Wording in Broschüren Broschüren zu Förderangeboten richten sich sprachlich und inhaltlich an die potentiellen Teilnehmerinnen und Teilnehmer und sollen die Beraterinnen und Berater des AMS bei der Information über das Förderangebot unterstützen. Inhalt, Kapitelgliederung und Überschriften stehen frei, sollen jedoch unbedingt den Grundsätzen einer einfachen, verständlichen und auf die Leserinnen und Leser abgestimmten Sprache genügen. Besonders zu vermeiden sind umständliche, abstrakte und bürokratische Formulierungen; die organisatorischen Hinweise (Ort, Zeit, Anmeldung) sind möglichst kurz zu fassen. Auf eine Gender-konforme Sprache ist zu achten.
4 1.5. Impressum: Die Angabe eines Impressums (natürliche oder auch juristische Person, die für den Inhalt verantwortlich ist) ist verpflichtend. 2. Internet-Homepage Wird auf der Homepage von GeschäftspartnerInnen eine geförderte Maßnahme bzw. eine Arbeits/Implacementstiftung erwähnt/dargestellt, gelten die Vorschriften für Printprodukte und muss ein Link zur Homepage des AMS OÖ vorhanden sein. Adresse: 3. Presse- / PR-Arbeit Alle Aktivitäten im Bereich der Presse- und PR-Arbeit, die AMS-geförderte Kurse/Projekte bzw. eine Arbeits-/Implacementstiftung betreffen, sind dem AMS OÖ zur Kenntnis zu bringen und gegebenenfalls abzustimmen. Auf das AMS als Fördergeber ist hinzuweisen. Die Zustimmung des AMS OÖ zu Presse- und PR-Arbeit gilt für die einmalige Verwendung, sofern es nicht ausdrücklich anders vereinbart ist. Im Fall einer ESF- Kofinanzierung sind die ESF-Publizitätsvorschriften zu beachten, d.h. dass auf die Kofinanzierung durch den Europäischen Sozialfonds hingewiesen wird. 4. Verwendung des Logos Die Verwendung des Logos bezieht sich auf alle Werbe- und PR-Maßnahmen in Geschäftsfeldern, in denen der Geschäftspartner im Auftrag des oder aufgrund einer Vereinbarung mit dem AMS tätig ist. Explizit ausgeschlossen ist der Einsatz des Logos in anderen Geschäftsfeldern desselben Trägers oder Unternehmens. Für weitere Informationen oder Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die benötigten AMS-Logo-Varianten bzw. das ESF-Logo können jederzeit angefordert werden. Arbeitsmarktservice Oberösterreich, Abteilung Information & Marketing, Tel. (0732) 6963 DW oder 20234, FAX DW ams.oberoesterreich@ams.at
5 Grafische Details: AMS-Logo Das AMS-Logo stellt eine unveränderbare Einheit dar. Die Proportionen dürfen nicht verändert werden. Auch die Zusatzzeilen sind integrierte Bestandteile des Logos und müssen daher bei Größenveränderungen proportional mitvergrößert oder -verkleinert werden. Auch die Farben sind nicht veränderbar (siehe unten). Wird das Logo in der Öffentlichkeitsarbeit für eine Maßnahme eingesetzt, die nur in einem Bezirk stattfindet, wird der jeweilige Bezirk angeführt, sind mehrere Bezirke oder OÖ betroffen, wird das Logo mit den Zusatzzeilen Arbeitsmarktservice Oberösterreich verwendet. Zusatzzeilen müssen immer linksbündig an der Kante der Ellipse angesetzt werden. Das Logo darf nicht als Ersatz der Buchstaben AMS in einem Text oder Schriftzug verwendet werden. Die Schrift darf nur dann ergänzt werden, wenn die AMS-Schrift eingesetzt wird (wird bei Bedarf zur Verfügung gestellt). AMS-Farben Die Primärfarben im Druckbereich des neuen Corporate Designs sind der im Logo verwendete Blau- bzw. Rotton sowie ein Anthrazitgrau, das in bestimmten Drucksorten als Schriftfarbe Anwendung finden kann. Definition der Primärfarben: Blau = Pantone 286 (286C für gestrichenes Papier, 286U für ungestrichenes Papier), 100c/70m/0y/0k (Vierfarbzerlegung) Rot = Pantone 185 (185C für gestrichenes Papier, 185U für ungestrichenes Papier), 0c/100m/80y/0k (Vierfarbzerlegung) Grau = Pantone 431 (431C für gestrichenes Papier, 431U für ungestrichenes Papier), 20c/0m/0y/65k (Vierfarbzerlegung) Das Logo kann entweder in 4c- oder in s/w gedruckt werden (jeder lediglich einfärbige Schmuckfarbendruck ohne Schwarz ist daher unzulässig). Einfärbig ist das Logo immer 100% schwarz. Färbig stehen die Buchstaben AM immer weiß auf dem blauen Grund der Halbellipse. Der Buchstabe S ist immer rot, die Zusatzzeilen logo-blau. Andere Farben oder Farbkombinationen sind nicht zulässig. Das Farb-Logo ist möglichst auf weißem Grund zu positionieren. Auf keinen Fall dürfen Schwarz, dunkle Blautöne oder Rot als Hintergrundfarben für die Logo-Farbversion verwendet werden.
6 5. Kennzeichnung von Kurs-/Projekteinrichtungen: Gebäude, in denen für einen längeren Zeitraum und überwiegend Kurse/Projekte stattfinden, die im Auftrag des AMS OÖ durchgeführt werden, sind wie folgt zu kennzeichnen: Außenkennzeichnung durch ein Schild, Größe 50x40 cm, Materialvorschlag Aluverbund 2mm, weiß, folienverklebt, oder Klebefolie für Glasflächen, 50x40. Schrift Verdana fett 100 pt bzw. 40 pt. Abhängig von den Fördergebern gibt es Vorlagen in den Varianten: o o o o AMS OÖ AMS OÖ und Land OÖ AMS OÖ und ESF AMS OÖ und ESF und Land OÖ
7 Das jeweilige dieser Schilder ist unmittelbar unter oder neben dem Schild des Trägers anzubringen. Die Beschilderung kann im Rahmen der Förderung des Projekts gefördert werden; Bestellmöglichkeit besteht über FAB Proba, Werbeassistenz, Kontakt: 4020 Linz, Industriezeile 47a, Tel / Es können auch andere Firmen beauftragt werden, die Kosten werden jedoch maximal in der Höhe des FAB-Proba-Angebotes gefördert, Richtpreis 2012 für Aluschild 42, % MWST. Sollten diese vorgeschlagenen Schilder nicht verwendet werden können (z.b. einschränkende Vorschriften von Vermietern) sind angepasste Vorschläge zur Umsetzung der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des AMS OÖ zur Genehmigung zu übermitteln. Beflaggung: Hat ein Kursträger/Projektträger das Gebäude beflaggt, in dem für einen längeren Zeitraum und überwiegend Kurse und Projekte stattfinden, die im Auftrag des AMS OÖ durchgeführt werden, so ist auch eine Flagge einzusetzen, die auf die geförderten Kurse/Projekte hinweist. Muster nächste Seite. Analog zur Beschilderung finden Sie in der Beilage abhängig von den Fördergebern Vorlagen dazu. Die Anschaffung der Flaggen kann im Rahmen der Förderung des Projekts gefördert werden.
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