Landesinitiative: Teilhabe an Arbeit Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen. Netzwerktreffen Attendorn-Dünschede

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1 Landesinitiative: Teilhabe an Arbeit Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen Netzwerktreffen Attendorn-Dünschede

2 Ausgangslage Menschen mit Behinderungen werden nur selten in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes ausgebildet bzw. sozialversicherungspflichtig beschäftigt Menschen mit Behinderungen finden in NRW Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Außenarbeitsplätze sind ein wichtiges Element zur Schaffung arbeitsmarktnaher Beschäftigungsmöglichkeiten. Derzeit stehen jedoch für weniger als 4% der Werkstattbeschäftigten in NRW Außenarbeitsplätze zur Verfügung.

3 Ziele Es wird angestrebt, NRW-weit zusätzliche Außenarbeitsplätze zu initiieren. Insbesondere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sowie soziale Einrichtungen einschließlich eingetragener Vereine werden angesprochen. Eine Förderung ist aber ebenfalls für gewerbliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber möglich. Landesbehörden sind von der Förderung ausgeschlossen. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, im Arbeitsumfeld des allgemeinen Arbeitsmarktes ihre Fähigkeiten zu entwickeln. Langfristiges Ziel soll, wenn es möglich ist, der Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis sein.

4 Projektträger Das Projekt wird durchgeführt vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales und den beiden Landschaftsverbänden in Kooperation mit der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit. Es wird finanziert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie mit Mitteln der Landschaftsverbände. Projektlaufzeit Das Projekt umfasst einen Zeitraum von zwei Jahren, beginnend am

5 Bausteine des Projektes Finanzielle Förderung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Öffentlichkeitsarbeit Evaluation

6 Finanzielle Förderung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Bei der Einrichtung eines Außenarbeitsplatzes vereinbart die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber mit der Werkstatt ein Entgelt für die erbrachte Dienstleistung der/des Werkstattbeschäftigten. Dieses Entgelt wird in Höhe von 50% max. in Höhe von 350,00 gefördert. Die Förderung ist befristet auf 12 Monate die Zahlung erfolgt nach Ablauf der 12 Monate.

7 Öffentlichkeitsarbeit Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden im Rahmen von Informationsveranstaltungen über die Beschäftigungsform Außenarbeitsplätze informiert. Geplant ist, in jeder Mitgliedskörperschaft eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Darüber hinaus erfolgen Präsentationen bei Arbeitgebervereinigungen, Branchenverbänden, Kammern, Innungen, usw..

8 Evaluation Um Kriterien festlegen zu können, die den Erfolg von Außenarbeitsplätzen beeinflussen, wird eine Evaluation des Projektes in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dienen dazu, das Konzept der Außenarbeitsplätze langfristig zu verbessern. Fragestellungen könnten z.b. sein: Welche Motive bewegen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Menschen mit Behinderungen einen Außenarbeitsplatz zur Verfügung zu stellen? oder Welche Faktoren sind ausschlaggebend für einen erfolgreichen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt?

9 Antragsverfahren Vereinbarung eines Außenarbeitsplatzes Beantragung der finanziellen Förderung beim LWL durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber (Antrag + Vertrag im Original) Erstellung des Bescheides durch die Projektstelle beim LWL Nach Ende der Förderlaufzeit (max. 12 Monate): formloser Mittelabruf mit den entsprechenden Nachweisen (Rechnungen der Werkstatt im Original + Nachweise der Kontoflüsse im Original)

10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ansprechpartnerin: Martina Große Halbuer

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