Corporate Design-Leitfaden des AMS Steiermark für PartnerInneninstitutionen (PI)

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1 Corporate Design-Leitfaden des AMS Steiermark für PartnerInneninstitutionen (PI) Allgemeine Bestimmungen Das Arbeitsmarktservice Steiermark ist gemeinsam mit unterschiedlichen PartnerInneninstitutionen (PI) in der aktiven Arbeitsmarktpolitik der Steiermark tätig. Damit kommt es seinem gesetzlichen Auftrag nach, arbeitsuchenden Menschen Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt und Betrieben Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Suche nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anzubieten. Dabei hat das Arbeitsmarktservice die Verpflichtung, die Öffentlichkeit und die Anspruchsgruppen über den Arbeitsmarkt und über Ziele, Strategien und Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu informieren. Daher verpflichten sich alle PI mit einer aufrechten Fördervereinbarung bzw. einem aufrechten Werkvertrag zu Kooperationshinweisen auf Drucksorten und Werbemitteln und zur Zusammenarbeit im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Gleichzeitig ist die Verwendung des AMS-Logos nur PI mit einer aufrechten Fördervereinbarung bzw. einem aufrechten Werkvertrag gestattet. Diese PI werden ersucht, sämtliche die Öffentlichkeitsarbeit betreffende Produktionen bzw. Veröffentlichungen vor ihrer Durchführung zeitgerecht mit dem AMS, Abteilung Förderungen, abzustimmen. Im Sinne des Gender Mainstreaming erwartet sich das Arbeitsmarktservice Steiermark von seinen PI einen geschlechterspezifisch sensiblen Umgang in Sprache und Bildern. In allen Darstellungen sind die Perspektiven der Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt sichtbar zu machen. Das AMS Steiermark unterscheidet grundsätzlich zwischen: (1) PI im Bereich der Bildung und (2) PI im Bereich der Beschäftigung (GBP, BG, SÖB) bzw. der Beratung und Betreuung (BBE). 1

2 A Bereich der Bildung 1.1 Kooperationshinweis mit AMS-Logo auf Drucksorten und Werbemitteln 1. Bereich der Bildung Alle o.g. PI des AMS Steiermark verpflichten sich zu folgender AMS-Präsenz in Kommunikationsmitteln: 1.1 Kooperationshinweis mit AMS-Logo auf Drucksorten und Werbemitteln Drucksorten Die o.g. PI verpflichten sich, das AMS-Logo auf allen Drucksorten zu Bildungsangeboten, die maßgeblich AMSfinanziert sind (z.b. Briefpapier, Flyer, Folder, Infoblätter, Einladungen, Plakate, Formulare, Notizblöcke etc.), anzubringen. Zu verwenden ist dafür das offizielle Logo des AMS Steiermark oder auch der jeweils finanzierenden Regionalen Geschäftsstelle des AMS Steiermark. Alle in Frage kommenden Logo-Varianten finden sich zum Download auf der Website des AMS Steiermark. Es ist darauf zu achten, dass bei gleichzeitiger Verwendung anderer Logos die Ellipsen-Ober- und -Unterkante als Größenbegrenzung heranzuziehen ist, die beiden Textzeilen Arbeitsmarktservice und Steiermark jedoch trotzdem keinesfalls weggelassen werden dürfen, da alle Elemente des Logos eine unverrückbare Einheit darstellen. Weder Proportionen noch Hintergrund noch Farben dürfen verändert werden. Auch ist das AMS-Logo auf weißem Hintergrund horizontal zentriert zu positionieren. Die zugehörige Textzeile Im Auftrag des oder Mit finanzieller Unterstützung des kann beliebig ausgewählt werden. Bei mehrseitigen Publikationen ist auf der letzten Seite der Vermerk Diese Publikation wird aus Mitteln des Arbeitsmarktservice (plus optional Standort der AMS-Geschäftsstelle) finanziert inkl. AMS-Logo anzubringen. Beispiel siehe Anhang, Muster Werbemittel Alle Werbemittel (z.b. Kugelschreiber etc.), die an Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Bildungsangeboten, welche maßgeblich AMS-finanziert sind, ausgegeben werden, sind mit dem Hinweis Im Auftrag des AMS Steiermark oder Mit finanzieller Unterstützung des AMS Steiermark zu versehen. Nach Möglichkeit ist auch das AMS-Logo zu verwenden. Bei Anbringung des Logos lautet der Finanzierungshinweis dann Im Auftrag des oder Mit finanzieller Unterstützung des. Beispiel siehe Anhang, Muster 2 2

3 A Bereich der Bildung 1.2 Impressum 1.3 Medienarbeit 1.4 Internet 1.5 Kooperationshinweis am Eingang 1.2 Impressum Die Angabe eines Impressums in Publikationen, insbesondere in Informationsbroschüren, die an Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Bildungsangeboten, welche maßgeblich AMS-finanziert sind, ausgegeben werden, ist für die PI verpflichtend. Im Impressum muss angeführt werden, wer für den Inhalt verantwortlich ist. Beispiel siehe Anhang, Muster Medienarbeit Im Falle aktiv betriebener Öffentlichkeitsarbeit (Pressearbeit, Marketing) verpflichten sich o.g. PI des AMS Steiermark zur vorherigen Zusendung der Unterlagen an die zuständige Sachbearbeiterin bzw. den zuständigen Sachbearbeiter der Förderabteilung des AMS Steiermark zur Information. Bei Anfragen von Medien ist die Kooperation bzw. Förderung durch das AMS Steiermark zu erwähnen. 1.4 Internet Wird ein maßgeblich vom AMS finanziertes Bildungsangebot auf der Website der PI publiziert, ist das AMS-Logo auf der Einstiegsseite zu platzieren und mit der Website des AMS Steiermark zu verlinken. Das Logo im internettauglichen Format findet sich zum Download auf der Website des AMS Steiermark. Beispiel siehe Anhang, Muster Kooperationshinweis am Eingang O.g. PI des AMS Steiermark, die mindestens ein Bildungsangebot durchführen, welches maßgeblich vom AMS finanziert wird, verpflichten sich für die Dauer des Förderzeitraumes bzw. für die Dauer des Vertragszeitraumes eine geeignete Hinweistafel am Eingang zu ihren Wirkungsstätten zu installieren. Darauf ist im unteren Teil, horizontal zentriert, das Logo des Arbeitsmarktservice Steiermark oder der jeweiligen Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Steiermark anzubringen. Beispiel siehe Anhang, Muster 5 3

4 A Bereich der Bildung 1.6 Teilnahmebestätigungen 1.7 ESF-Kofinanzierung 1.6 Teilnahmebestätigungen Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen können Zeugnisse bzw. Teilnahmebestätigungen ausgestellt werden. Diese haben ein steiermarkweit einheitliches Design aufzuweisen und müssen von den PI entsprechend hergestellt werden. Beispiel siehe Anhang, Muster ESF-Kofinanzierung Im Falle einer ESF-Kofinanzierung sind die PI verpflichtet, im Printbereich das ESF-Logo mit dem AMS-Logo gleichwertig anzubringen; dies gilt insbesondere in Farbe und Größe. D.h., es müssen beide Logos auf derselben Seite platziert sein, entweder in Farbe bzw. s/w gehalten und beide Logos müssen in der Größe gleichrangig sein (die Unterkante des ESF-Logos steht auf gleicher Höhe mit der Unterkante der AMS-Ellipse d.h. nicht mit dem AMS-Schriftzug). Die zugehörige Textzeile Im Auftrag des oder Mit finanzieller Unterstützung des kann beliebig ausgewählt werden. Sollte eine Publikation von AMS und ESF kofinanziert werden, ist zusätzlich auf der letzten Seite von Publikationen der Vermerk Diese Publikation wird aus Mitteln des Arbeitsmarktservice Steiermark und des Europäischen Sozialfonds finanziert inkl. AMS-Logo und ESF-Logo anzubringen. Beispiel siehe Anhang, Muster 7 4

5 B Bereich der Beschäftigung (GBP, BG, SÖB) PartnerInneninstitutionen in der Beratung und Betreuung (BBE) 2.1 Kooperationshinweis auf Drucksorten, Titelseiten und Werbemitteln 2. Bereich der Beschäftigung (GBP, BG, SÖB) PartnerInneninstitutionen in der Beratung und Betreuung (BBE) Alle o.g. PI des AMS Steiermark verpflichten sich zu folgender AMS-Präsenz in Kommunikationsmitteln: 2.1 Kooperationshinweis auf Drucksorten, Titelseiten und Werbemitteln Drucksorten Die PI verpflichten sich, das AMS-Logo auf allen Drucksorten bei mehrseitigen Publikationen auf der Titelseite anzubringen. Das gilt z.b. für Briefpapier, Flyer, Folder, Infoblätter, Einladungen, Plakate, Formulare, Notizblöcke etc. Zu verwenden ist dafür das offizielle Logo des AMS Steiermark. Das Logo findet sich zum Download auf der Website des AMS Steiermark. Es ist darauf zu achten, dass bei gleichzeitiger Verwendung anderer Logos die Ellipsen-Ober- und -Unterkante als Größenbegrenzung heranzuziehen ist, die beiden Textzeilen Arbeitsmarktservice und Steiermark jedoch trotzdem keinesfalls weggelassen werden dürfen, da alle Elemente des Logos eine unverrückbare Einheit darstellen. Weder Proportionen noch Hintergrund noch die Farben dürfen verändert werden. Auch ist das AMS-Logo auf weißem Hintergrund horizontal zentriert zu positionieren. Die zugehörige Textzeile Im Auftrag des oder Mit finanzieller Unterstützung des kann beliebig ausgewählt werden. Sollte eine Publikation vom AMS finanziert werden, ist zusätzlich auf der letzten Seite von Publikationen der Vermerk Diese Publikation wird aus Mitteln des Arbeitsmarktservice (plus optional Standort der AMS-Geschäftsstelle) finanziert inkl. AMS-Logo anzubringen. Beispiel siehe Anhang, Muster 1 5

6 B Bereich der Beschäftigung (GBP, BG, SÖB) PartnerInneninstitutionen in der Beratung und Betreuung (BBE) 2.1 Kooperationshinweis auf Drucksorten, Titelseiten und Werbemitteln 2.2 Impressum 2.3 Medienarbeit 2.4 Internet Werbemittel Alle von den o.g. PI hergestellten und verteilten Werbemittel (z.b. Kugelschreiber etc.) sind mit dem Hinweis Im Auftrag des AMS Steiermark oder Mit finanzieller Unterstützung des AMS Steiermark zu versehen. Wenn irgend möglich ist auch das AMS-Logo zu verwenden. Bei Anbringung des Logos lautet der Finanzierungshinweis dann Im Auftrag des oder Mit finanzieller Unterstützung des. Beispiel siehe Anhang, Muster Impressum Die Angabe eines Impressums in Publikationen, die von o.g. PI produziert werden, ist verpflichtend. Im Impressum muss angeführt werden, wer für den Inhalt verantwortlich ist. Beispiel siehe Anhang, Muster Medienarbeit Im Falle aktiv betriebener Öffentlichkeitsarbeit (Pressearbeit, Marketing) verpflichten sich o.g. PI des AMS Steiermark zur vorherigen Zusendung der Unterlagen zur Information an die zuständige Sachbearbeiterin bzw. den zuständigen Sachbearbeiter der Förderabteilung des AMS Steiermark. Bei Anfragen von Medien ist die Kooperation bzw. Förderung durch das AMS Steiermark zu erwähnen. 2.4 Internet Präsentiert sich eine PI des AMS Steiermark im Internet, ist das AMS-Logo auf der Einstiegsseite zu platzieren und mit der Website des AMS Steiermark zu verlinken. Das Logo im internet-tauglichen Format findet sich zum Download auf der Website des AMS Steiermark. Beispiel siehe Anhang, Muster 4 Für die -Kommunikation verpflichten sich die PI die Signatur der -Accounts der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Kooperationshinweis Im Auftrag des Arbeitsmarktservice Steiermark zu ergänzen. Beispiel siehe Anhang, Muster 8 6

7 B Bereich der Beschäftigung (GBP, BG, SÖB) PartnerInneninstitutionen in der Beratung und Betreuung (BBE) 2.5 Kooperationshinweis am Eingang 2.6 Inserate bzw. Werbeeinschaltungen 2.7 Veranstaltungen 2.5 Kooperationshinweis am Eingang O.g. PI des AMS Steiermark verpflichten sich während des Förderzeitraumes/Vertragszeitraumes eine geeignete Hinweistafel am Eingang zu ihren Wirkungsstätten zu installieren. Darauf ist im unteren Teil horizontal zentriert das Logo des Arbeitsmarktservice Steiermark anzubringen. Beispiel siehe Anhang, Muster Inserate bzw. Werbeeinschaltungen Bei sämtlichen Inseraten bzw. Werbeeinschaltungen in Printmedien (inkl. Produktwerbung) verpflichten sich o.g. PI zur Präsenz des AMS Steiermark durch das AMS-Logo mit dem Finanzierungshinweis Im Auftrag des oder Mit finanzieller Unterstützung des. Bei reinen Wortanzeigen sowie bei Hörfunkspots genügt ein verbalisierter Finanzierungshinweis. Bei Videospots ist in jedem Fall das Logo des AMS Steiermark zu verwenden. Hinweis zur Produktwerbung: Das Logo des AMS Steiermark und der Finanzierungshinweis müssen nicht auf den Produkten der PI vorhanden sein, jedoch sehr wohl auf Inseraten für die Produkte! Beispiel siehe Anhang, Muster Veranstaltungen Bei Veranstaltungen mit Öffentlichkeitscharakter verpflichten sich o.g. PI zur rechtzeitigen Information über Inhalt, Ort und teilnehmende Personen der geplanten Veranstaltungen an die zuständige Sachbearbeiterin bzw. an den zuständigen Sachbearbeiter der Förderabteilung des AMS Steiermark. 7

8 B Bereich der Beschäftigung (GBP, BG, SÖB) PartnerInneninstitutionen in der Beratung und Betreuung (BBE) 2.8 ESF-Kofinanzierung 2.8 ESF-Kofinanzierung Im Falle einer ESF-Kofinanzierung sind die PI verpflichtet, im Printbereich das ESF-Logo mit dem AMS-Logo gleichwertig anzubringen; dies gilt insbesondere in Farbe und Größe. D.h., es müssen beide Logos auf derselben Seite platziert sein, entweder in Farbe bzw. s/w gehalten, und beide Logos müssen in der Größe gleichrangig sein (die Unterkante des ESF-Logos steht auf gleicher Höhe mit der Unterkante der AMS-Ellipse d.h. nicht mit dem AMS-Schriftzug). Die zugehörige Textzeile Im Auftrag des oder Mit finanzieller Unterstützung des kann beliebig ausgewählt werden. Sollte eine Publikation von AMS und ESF kofinanziert werden, ist zusätzlich auf der letzten Seite von Publikationen der Vermerk Diese Publikation wird aus Mitteln des Arbeitsmarktservice Steiermark und des Europäischen Sozialfonds finanziert inkl. AMS-Logo und ESF-Logo anzubringen. Beispiel siehe Anhang, Muster 7 8

9 C Anhang Musterbeispiele Muster 1 Im Auftrag des Diese Publikation wird aus Mitteln des Arbeitsmarktservice Steiermark finanziert Muster 2 Vorderseite Rückseite Muster 3 Impressum 2011 Für den Inhalt verantwortlich: Projekt WORK is FUN, Schöpferstraße 33, 8010 Graz, Tel.: 0316 / Grafik/Layout: Stenner KG, 8010 Graz Druck: Bachernegg, Kapfenberg 9

10 C Anhang Musterbeispiele Muster 4 Muster 5 LEO LEPRO Lehrlingsprojekt Steiermark GmbH LERN- UND ENTWICKLUNGS- WERKSTÄTTE OSTSTEIERMARK GmbH Im Auftrag von Haustafel_2000x

11 C Anhang Musterbeispiele Muster 6 LEPRO Lehrlingsprojekt Steiermark GmbH Franz Mustermann, GF Muster 7 Im Auftrag des Diese Publikation wird aus Mitteln des Arbeitsmarktservice Steiermark und des Europäischen Sozialfonds finanziert. 11

12 C Anhang Musterbeispiele Muster 8 Franz Mustermann Geschäftsführung Lern- und Entwicklungswerkstätte GesmbH Musterstraße 7, 8020 Graz Im Auftrag des Arbeitsmarktservice Steiermark Muster 9 Im Auftrag des 12

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