ORDNUNG FÜR DIE PRÜFUNG ZUM NACHWEIS HEBRÄISCH-KENNTNISSE FACHBEREICH ERZIEHUNGS- UND KULTURWISSENSCHAFTEN FACHBEZOGENER LATEIN-, GRIECHISCH- UND

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1 FACHBEREICH ERZIEHUNGS- UND KULTURWISSENSCHAFTEN ORDNUNG FÜR DIE PRÜFUNG ZUM NACHWEIS FACHBEZOGENER LATEIN-, GRIECHISCH- UND HEBRÄISCH-KENNTNISSE beschlossen auf der 10. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Erziehungs- und Kulturwissenschaften am befürwortet in der 77. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre (ZSK) am genehmigt in der 121. Sitzung des Präsidiums am AMBl. der Universität Osnabrück Nr. 10/2009 vom , S. 1254

2 2 I N H A L T : 1 Regelungsbereich Zweck der sausschuss Aufbau und Umfang der Zulassung zur Zeugnis In-Kraft-Treten... 4 Anlage 1: beschreibungen...5 Anlage 2: Zeugnis... 10

3 3 1 Regelungsbereich (1) Diese Ordnung regelt die zum Nachweis fachbezogener Latein-, Griechisch- und Hebräisch-Kenntnisse an der Universität Osnabrück. (2) Es gelten die Vorschriften der Allgemeinen sordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Osnabrück, soweit diese Ordnung nichts anderes regelt. 2 Zweck der Durch die sollen Studierende Kenntnisse des auf die Fächer Evangelische Theologie und Katholische Theologie bezogenen Lateinischen (fachbezogene Lateinkenntnisse), Griechischen (fachbezogene Griechischkenntnisse) und bzw. oder Hebräischen (fachbezogene Hebräischkenntnisse) nachweisen. 3 sausschuss 1 Für die Organisation und Durchführung der bildet der Fachbereich Erziehungs- und Kulturwissenschaften einen sausschuss, dem drei Mitglieder aus der Professorengruppe, ein Mitglied aus der Mitarbeitergruppe sowie ein studentisches Mitglied angehören. 2 Die Mitglieder des sausschusses sowie deren Vertretungen werden getrennt nach Statusgruppen gewählt. 3 Die Institute für Katholische sowie für Evangelische Theologie schlagen je ein Mitglied aus der Professorengruppe sowie das studentische und das die Mitarbeitergruppe vertretende Mitglied vor. 4 Aufbau und Umfang der (1) (2) 1 Die für den Nachweis fachbezogener Lateinkenntnisse besteht aus einer mit en im Umfang von 14 LP verbundenen studienbegleitenden. 2 Im 2 des Pflichtbereichs ist eine in der Anlage 1 näher spezifizierte studienbegleitend zu erbringen. 3 Die inhaltlichen sind in der Anlage 1 dargelegt. Pflichtbereich Identifier SWS LP Dauer Voraussetzungen XX1. Latein für Theologen I Sem. -- XX2. Latein für Theologen II Sem. Nr. 1 Gesamtsumme Die für den Nachweis fachbezogener Griechischkenntnisse besteht aus einer mit en im Umfang von 14 LP verbundenen studienbegleitenden en. 2 Im 2 des Pflichtbereichs ist eine in der Anlage 1 näher spezifizierte studienbegleitend zu erbringen. 3 Die inhaltlichen sind in der Anlage 1 dargelegt. Pflichtbereich Identifier SWS LP Dauer Voraussetzungen XX3. Griechisch für Theologen I Sem. -- XX4. Griechisch für Theologen II Sem. Nr. 1 Gesamtsumme 8 14

4 4 (3) 1 Die für den Nachweis fachbezogener Hebräischkenntnisse besteht aus einer mit en im Umfang von 14 LP verbundenen studienbegleitenden. 2 Im 2 des Pflichtbereichs ist eine in der Anlage 1 näher spezifizierte studienbegleitend zu erbringen. 3 Die inhaltlichen sind in der Anlage 1 dargelegt. Pflichtbereich Identifier SWS LP Dauer Voraussetzungen XX5. Hebräisch für Theologen I Sem. -- XX6. Hebräisch für Theologen II Sem. Nr. 1 Gesamtsumme Zulassung zur (1) Zur wird zugelassen, wer an der Universität Osnabrück in einem Teilstudiengang Evangelische Religion oder Evangelische Theologie bzw. Katholische Religion oder Katholische Theologie eingeschrieben ist oder ein sonstiges fachliches Interesse geltend macht. (2) 1 Der Antrag auf Zulassung zur (Meldung) ist schriftlich beim sausschuss innerhalb des vom sausschuss hochschulöffentlich festgesetzten Zeitraumes zu stellen. 2 Der Meldung sind beizufügen 1. eine Immatrikulationsbescheinigung, 2. eine Erklärung darüber, ob eine entsprechende an einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes nicht bestanden wurde. (3) Über die Zulassung entscheidet der sausschuss. (4) Eine Abmeldung von der ist beim samt oder beim Prüfenden bis eine Woche vor Beginn der ohne Angabe von Gründen möglich. 6 Zeugnis 1 Über die bestandene stellt die Universität Osnabrück ein Zeugnis (Anlage 2) aus. 2 Dieses Zeugnis ist von der oder dem Vorsitzenden des sausschusses zu unterzeichnen. 7 In-Kraft-Treten Diese sordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsorgan der Universität Osnabrück in Kraft.

5 5 Anlage 1: beschreibungen Identifier XXX YYY 001 Latein für Theologen I Englischer Latin for theologians Grundkenntnisse der lateinischen Sprache, Verständnis der elementaren Strukturen der Sprache, korrekter Umgang mit lateinischen Wörtern, Begriffen und Sätzen Lautlehre, Formenlehre, Satzlehre, Grundwortschatz Übersetzung einfacher Texte aus Lehrbüchern des Lateinischen sowie aus der klassischen lateinischen Literatur (z.b. Caesar) komponenten 2 Sprachkurse (à 2 SWS, LP) jedes Wintersemester Veranstaltungsformen Sprachkurs Art der studienbegleitenden beschließendes 1 Studiennachweis Keine. Die erworbenen Qualifikationen werden im Zusammenhang mit dem Latein für Theologen II geprüft. Der Studiennachweis muss erlangt worden sein. Master of Education (Lehramt an Gymnasien), Evangelische Religion Master of Education (Lehramt an Gymnasien), Katholische Religion Identifier XXX YYY 002 Latein für Theologen II Englischer Latin for theologians Lesen, Übersetzen und Verstehen einfacher, für die Theologie relevanter lateinischer Texte Systematisch-theologische und kirchengeschichtliche Fachliteratur für die selbstständige wissenschaftliche Arbeit nutzen können Formenlehre, Satzlehre, Aufbauwortschatz lateinische Literaturgeschichte Übersetzung einfacher Texte aus der Vulgata, aus dem Denzinger/Hünermann, aus protestantischen Bekenntnissen sowie aus der Literatur der Kirchenväter und der Reformatoren komponenten 1 Sprachkurs und 1 Lektüreübung (evtl. als Tutorium) à 2 SWS (4+3 LP) jedes Sommersemester Veranstaltungsformen Sprachkurs, Lektüreübung (eventuell als Tutorium) Art der studienbegleitenden Keine Klausur (90 Minuten) und mündliche (15 Minuten und 15 Minuten Vorbereitungszeit)

6 6 beschließendes In der Klausur und in der mündlichen werden die gesamten in den en Latein für Theologen I und II zu vermittelnden Qualifikationen überprüft. Klausur: Aus der Vulgata oder einem anderen in II behandelten Text wird ein Textausschnitt von Wörtern ins Deutsche übertragen. Die Benutzung eines Wörterbuches ist gestattet. Mündliche : Aus der Vulgata oder einem anderen in II behandelten Text wird ein Textausschnitt von etwa 50 Wörtern gelesen und ins Deutsche übertragen. An die Übersetzung schließen sich Fragen über Wortformen, Wortableitungen und Satzlehre an. Die Benutzung eines Wörterbuches ist gestattet. Die Noten der Klausur und der mündlichen gehen gleich gewichtet in die note ein. Keine Master of Education (Lehramt an Gymnasien), Evangelische Religion Master of Education (Lehramt an Gymnasien), Katholische Religion Identifier XXX YYY 003 Griechisch für Theologen I Englischer Greek for theologians Grundkenntnisse der griechischen Sprache, Verständnis der elementaren Strukturen der Sprache, korrekter Umgang mit griechischen Wörtern, Begriffen und Sätzen Schrift- und Lautlehre, Formenlehre, Satzlehre, Grundwortschatz Übersetzung einfacher Texte aus Lehrbüchern des Griechischen sowie aus der klassischen griechischen Literatur (z.b. Platon) komponenten 2 Sprachkurse (à 2 SWS, LP) jedes Wintersemester Veranstaltungsformen Sprachkurs Art der studienbegleitenden beschließendes 1 Studiennachweis Keine. Die erworbenen Qualifikationen werden im Zusammenhang mit dem Griechisch für Theologen II geprüft. Der Studiennachweis muss erlangt worden sein. Master of Education (Lehramt an Gymnasien), Evangelische Religion Master of Education (Lehramt an Gymnasien), Katholische Religion

7 7 Identifier XXX YYY 004 Griechisch für Theologen II Englischer Greek for theologians Lesen, Übersetzen und Verstehen einfacher, für die Theologie relevanter griechischer Texte Exegetische, systematisch-theologische und kirchengeschichtliche Fachliteratur für die selbstständige wissenschaftliche Arbeit nutzen können Formenlehre, Satzlehre, Aufbauwortschatz, Stilistik griechische Literaturgeschichte Übersetzung einfacher Texte aus dem Novum Testamentum Graecum, aus altkirchlichen Bekenntnissen sowie aus der Literatur der Kirchenväter komponenten 1 Sprachkurs und 1 Lektüreübung (evtl. als Tutorium) à 2 SWS (4+3 LP) jedes Sommersemester Veranstaltungsformen Sprachkurs, Lektüreübung (eventuell als Tutorium) Keine Art der studienbegleitenden Klausur (90 Minuten) und mündliche (15 Minuten und beschließendes 15 Minuten Vorbereitungszeit) In der Klausur und in der mündlichen werden die gesamten in den en Griechisch für Theologen I und II zu vermittelnden Qualifikationen überprüft. Klausur: Aus dem Novum Testamentum Graecum wird ein mittelschwerer Textausschnitt von Wörtern ins Deutsche übertragen. Die Benutzung eines Wörterbuches ist gestattet. Mündliche : Aus dem Novum Testamentum Graecum wird ein Textausschnitt von etwa 50 Wörtern gelesen und ins Deutsche übertragen. An die Übersetzung schließen sich Fragen über Wortformen, Wortableitungen und Satzlehre sowie über elementare Kenntnisse der Stilistik an. Die Benutzung eines Wörterbuches ist gestattet. Die Noten der Klausur und der mündlichen gehen gleich gewichtet in die note ein. keine Master of Education (Lehramt an Gymnasien), Evangelische Religion Master of Education (Lehramt an Gymnasien), Katholische Religion Identifier XXX YYY 005 Hebräisch für Theologen I Englischer Hebrew for theologians Grundkenntnisse der hebräischen Sprache, Verständnis der elementaren Strukturen der Sprache, korrekter Umgang mit hebräischen Wörtern, Begriffen und Sätzen

8 8 komponenten Veranstaltungsformen Art der studienbegleitenden beschließendes Schrift- und Lautlehre, Silbenbildungslehre, Formenlehre, Satzlehre, Grundwortschatz Übersetzung einfacher Texte aus Lehrbüchern des Hebräischen sowie aus der Biblia Hebraica (z.b. Genesis, Psalmen) 2 Sprachkurse (à 2 SWS, LP) jedes Wintersemester Sprachkurs 1 Studiennachweis Keine. Die erworbenen Qualifikationen werden im Zusammenhang mit dem Hebräisch für Theologen II geprüft. Der Studiennachweis muss erlangt worden sein. Identifier XXX YYY 006 Hebräisch für Theologen II Englischer Hebrew for theologians Lesen, Übersetzen und Verstehen einfacher Texte aus der Biblia Hebraica Exegetische Fachliteratur für die selbstständige wissenschaftliche Arbeit nutzen können Formenlehre, Satzlehre, Aufbauwortschatz hebräische Literaturgeschichte Analyse und Übersetzung einfacher Texte aus der Biblia Hebraica komponenten 1 Sprachkurs und 1 Lektüreübung (evtl. als Tutorium) à 2 SWS (4+3 LP) jedes Sommersemester Veranstaltungsformen Sprachkurs, Lektüreübung (eventuell als Tutorium) Keine Art der studienbegleitenden Klausur (90 Minuten) und mündliche (15 Minuten und 15 Minuten Vorbereitungszeit) In der Klausur und in der mündlichen werden die gesamten in den en Hebräisch für Theologen I und II zu vermittelnden Qualifikationen überprüft. Klausur: Aus der Biblia Hebraica wird ein Textausschnitt in masoretischer Punktation von Wörtern ins Deutsche übertragen. Die Benutzung eines Wörterbuches ist gestattet. Die Übersetzung soll an dazu angegebenen Stellen begründet werden. Mündliche : Aus der Biblia Hebraica wird ein kurzer Text in masoretischer Punktation gelesen und übersetzt, es werden Formen bestimmt und die Syntax erklärt. Die Benutzung eines Wörterbuches ist gestattet.

9 9 beschließendes Die Noten der Klausur und der mündlichen gehen gleich gewichtet in die note ein. keine

10 10 Anlage 2: Zeugnis Fachbereich Erziehungs- und Kulturwissenschaften Zeugnis über die zum Nachweis fachbezogener Latein-, Griechisch- und Hebräisch*-Kenntnisse «Anrede» «Vorname» «Nachname» geboren am «GebDatum» in «GebOrt», hat die zum Nachweis fachbezogener Latein-, Griechisch- und Hebräisch-Kenntnisse mit der Gesamtnote «Note Text» «(Note x,x)» bestanden. Siegel Osnabrück, den «PrfDatum» Vorsitz des sausschusses <NamePrfAusschuss> * Bitte die jeweilige Sprache angeben und die anderen Optionen löschen.

11 11 Faculty of «Fachbereich» Certificate of subject-relevant knowledge of Latin, Greek and Hebrew * «Anrede» «Vorname» «Nachname» born on «GebDatum» at «GebOrt» has passed the examination. with the overall grade «Note Text» «(Note x,x)» Seal Osnabrück, den «PrfDatum» Chair of Examination Board «NamePrfAusschuss» *Please indicate the respective language and delete the other options.

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