Bachelor Design (B.A. Design) an der Fachhochschule Münster im Fachbereich Design

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1 Bachelor Design (B.A. Design) an der Fachhochschule Münster im Fachbereich Design Studium 1 Inhalte und Verlauf 2 Kommunikationsdesign 2 Illustration 2 Mediendesign 3 Produktdesign Zugangsvoraussetzungen 4 Allgemein 6 Praktikum (3 Monate berufsbezogenes Grundpraktikum) 9 Eignungsprüfung Bachelor Design 14 Verlaufsplan

2 Studium Inhalte und Verlauf Der Studiengang Design qualifiziert die Studierenden für den beruflichen Alltag u.a. für die Tätigkeit als angestellte Designer in Designbüros, in Designabteilungen von Unternehmen oder als selbstständige Designer. Als solche werden sie u.a. in folgenden Bereichen arbeiten (alphabetisch): Ausstellungsgestaltung / Buchillustration / Corporate Design / Corporate Identity / Design Management / Editorialdesign / Film- und Videoproduktion / Fotografie / Informationsgestaltung / interaktive Medien / Interfacegestaltung / Kommunikationsdesign / Leit- und Orientierungssysteme / Messegestaltung / Präsentationsgestaltung / Produktentwicklung / Produktdesign / Unternehmenskommunikation / Verpackungsentwicklung / Verpackungsdesign / Wissenschaftsillustration. Die dem Curriculum des Studienganges Bachelor Design (B.A. Design) zugrunde liegende Idee zielt darauf ab, den Arbeitsprozess des Designs im Studienverlauf abzubilden. Denken, Darstellen, Entwerfen und Bearbeiten sind die Kompetenzbausteine, die als ganzheitliches Vermögen in den komplexen Vorgang des Gestaltens einfließen. Diese Kompetenzen, die jeder Designer im Berufsleben beherrschen muss, sind in allen Modulen verteilt über die sechs Semester anteilig repräsentiert. Die grundständige Ausbildung der ersten drei Semester ist gekennzeichnet durch stärkere Aufteilung der Vermittlung von Einzelkompetenzen, während im weiteren Verlauf des Studiums die Vermittlung der Kompetenzen zunehmend gebündelt wird und in einen ganzheitlich konzeptuell-gestalterischen Arbeitsprozess einfließt, der durch integrierte Lehrformen in den Projektmodulen geübt und gefestigt wird. Ablesbar ist diese Struktur im Curriculum an einer vertikalen Struktur einerseits, die Komponenten des Arbeitsprozesses abbildet, und an einer horizontalen Gliederung in Semester andererseits, die das fortschreitende Anspruchsniveau repräsentiert. Ein entscheidendes Profilelement der langjährigen Studienkultur am Fachbereich Design ist die enge Verzahnung der vier Studienschwerpunkte Kommunikationsdesign, Illustration, Mediendesign und Produktdesign. Die Studierenden entscheiden sich erst nach dem gemeinsamen Beginn im Verlauf des Studiums für einen der vier Studienschwerpunkte. Denken, Darstellen, Entwerfen und Bearbeiten sind die Kompetenzbausteine Profilelement ist die enge Verzahnung der Studienschwerpunkte

3 Studienschwerpunkt Kommunikationsdesign Kommunikationsdesigner übersetzen Inhalte, sie vermitteln bildliche Botschaften und prägen die Kommunikation unserer Gesellschaft: mit statischen und bewegten Bildern, im zwei- und dreidimensionalen Raum. Angesichts der heutigen Vielfalt an Medien brauchen Gestalter eine starke konzeptionelle Kompetenz: Eine der zentralen Fähigkeiten ist es heute, komplexe Inhalte zu strukturieren und medial erfahrbar zu machen. Darüber hinaus besteht die Aufgabe darin, die Fülle visueller Ausdrucksmöglichkeiten zur Darstellung dieser Inhalte intelligent und professionell einzusetzen. Unser Studienkonzept berücksichtigt diese Anforderungen: Im Studium Kommunikationsdesign wird deshalb medienübergreifendes Wissen vermittelt. Studierende sollen lernen, gestalterisch, analytisch und wissenschaftlich zu denken. Im Rahmen des Studiums werden alle Arbeitsfelder der modernen Unternehmenskommunikation, mit Schwerpunkten wie Corporate Design/Corporate Identity, Editorial-Design, Informationsgestaltung, berücksichtigt. Sie vereinen in zunehmendem Maße fast alle klassischen Berufe des grafischen Gewerbes. Studienschwerpunkt Illustration Dieser Studienschwerpunkt umfasst die Arbeitsfelder fiktionale Illustration und Buchillustration sowie mediengestützte Sach- und Wissenschaftsillustration. Arbeitsschwerpunkte liegen in der verlagsorientierten Illustration (Kinder- und Jugendbuch, Sachbuch), in der Zeitschriftenillustration und in der bildlichen Wissensvermittlung für Fachbücher, Presse, Fernsehen, Online-Publikationen oder Ausstellungen. Das Studium vermittelt die Konzeption, Planung und das Verständnis für spezifische Arbeitsprozesse anhand exemplarischer Illustrationsprojekte. Neben den traditionellen handwerklichen Techniken sind digitale Illustrationstechniken Gegenstand der Ausbildung. Studienschwerpunkt Mediendesign Die Arbeitsfelder Bewegtbild, Interaktive Anwendungen und Online- Medien, 3D-Visualisierung sowie Fotografie bestimmen die Ausbildung in diesem Studienschwerpunkt. Studierenden werden praxisorientierte Kenntnisse und Fertigkeiten in medialen und multimedialen Anwendungen vermittelt; dazu gehören z.b. die Entwicklung von multimedialen Präsentationen, Internet-Projekten oder anderen interaktiven Anwendungen, die Konzeption und Produktion von Kurzfilmen, Musik- oder Werbespots, Trailern sowie Animationsfilmen. Ein besonderer Arbeitsschwerpunkt liegt im Bereich Informationsgestaltung und Wissensvermittlung. Der Bereich Fotografie umfasst vorwiegend die Arbeitsfelder Bildjournalismus, Editorial- und Dokumentarfotografie sowie Unternehmenskommunikation. Durch die fächerübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Disziplinen werden die spezifischen Anforderungen an Fotografie in den verschiedenen Zusammenhängen technisch, inhaltlich und gestalterisch vermittelt.

4 Studienschwerpunkt Produktdesign Die Arbeitsfelder dieses Studienschwerpunktes sind das klassische Produktdesign mit seinen weitreichenden Facetten vom Konsumgüterdesign, Produktsystemen und -familien über Messe- und Ausstellungsgestaltung sowie Verpackungsdesign. Die vermittelten Lehrinhalte reichen von Modellbau- und Fertigungstechniken, CAD bis zur Planung, Konzeption und zum Entwurf von unterschiedlich komplexen Designprojekten und zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Thema Produktdesign. Die regelmäßigen Industrie- und Wirtschaftskooperationen wie auch Exkursionen lassen die Lehre sehr realitätsnah werden.

5 Zugangsvoraussetzungen (Auszug) Allgemein Dreijährige höhere Berufsfachschule für Gestaltung mit dem Berufsabschluss: Gestaltungstechnische/r Assistent/in, Schwerpunkte Grafik, Medien/Kommunikation Abitur Fachoberschule Dreijährige höhere Berufsfachschule für Technik Zweijährige höhere Berufsfachschule (Erwerb der Fachhochschulreife bis einschließlich ) in Verbindung mit einem einjährigen einschlägigen Praktikum (gelenktes Praktikum) oder einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung oder Zweijährige höhere Berufsfachschule (Erwerb der Fachhochschulreife ab dem ) in Verbindung mit einem halbjährigen einschlägigen Praktikum (gelenktes Praktikum) oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung Zweijährige Höhere Handelsschule* Nachweis der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung (siehe Anlagen) Weitere Informationen und Anmeldung zum Feststellungsverfahren im Fachbereich Design, Tel.:

6 Gymnasium Klasse 12 (Versetzung nach Klasse 13)* Abschlusszeugnis der Jahrgangsstufe 12 der neu gestalteten gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II* Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil) der gymnasialen Oberstufe, des Abendgymnasiums und des Kollegs der Länder Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein* oder Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil) des Gymnasiums aus anderen Bundesländern mit einem Zeugnisdatum vor 1983* andere Zeugnisse (auf schriftliche Anfrage) vom Kultusminister als gleichwertig anerkannte Vorbildungsnachweise Beruflich qualifizierte Bewerberinnen u. Bewerber gemäß 49 Abs. 6 Hochschulgesetz (HG) NRW (Meisterinnen u. Meister, Absolventinnen u. Absolventen zweijähriger Fachschulen) (Für Bewerbungen nach 49 Abs. 6HG bitte gesondertes Infomaterial anfordern) * jeweils in Verbindung mit dem Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder eines einjährigen gelenkten Praktikums 3 Monate = 13 Wochen Praktikum (Die Ableistung eines besonderen Praktikums ist nicht erforderlich, wenn die Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit oder ein Praktikum im Rahmen einer schulischen Ausbildung bereits studiengangbezogen ist (und Nachweis der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignungsprüfung)).

7 Für die Zulassung zum B.A. Designstudium wird bei jeder Art von Studienplatzvergabe (ZVS oder Hochschule) neben dem Nachweis der Fachhochschulreife und der Bescheinigung über das abgeleistete dreimonatige berufsbezogene Praktikum der Nachweis der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung verlangt. Dazu führt der Fachbereich Design jährlich zweimal eine Eignungsprüfung durch. Die Anmeldung zur Eignungsprüfung erfolgt mit dem beigefügten Anmeldebogen. Dieser muss sorgfältig ausgefüllt bis zum 01. Oktober (für das Sommersemester) bzw. bis zum 15. März (für das Wintersemester) an den Fachbereich Design gesandt werden. Ab diesem Datum erfolgt innerhalb einer Woche die schriftliche Einladung zur Eignungsprüfung. Diese besteht aus einer Mappenprüfung als Vorauswahl, einem Fragebogen zur Feststellung der gestalterischen Interessen sowie einer praktischen und mündlichen Prüfung. Zur Mappenprüfung wird ein Thema von der Prüfungskommission des Fachbereichs Design vorgegeben. Das Thema, der Fragebogen und die Ausführungsbedingungen werden mit der Einladung versandt und zeitgleich zum Download bereitgestellt. Praktikum Ausgestaltung des dreimonatigen Praktikums Praktische Tätigkeiten in manuellen oder maschinellen Arbeits- oder Darstellungstechniken, in metall-, holz-, kunststoff- oder textilverarbeitenden Betrieben, z.b. Metall: Gold- und Silberschmiede, Metallbau, Schlosserei; Holz: Schreinerei, Tischlerei, Ladenbau, Innenarchitekten; Kunststoff: Kunststoffverarbeitung; Textilverarbeitung: Polsterei, Schneiderei, Weberei, Druckmusterentwurf; Produkt- und Industriedesigner, Zeichenbüros (technischer Zeichner, Architekten), Modell- und Formenbau, Messe- und Ladenbau, Steinmetzerei, Bildhauerei, Malerhandwerk, Schaufenstergestalter. Oder praktische Tätigkeiten in manuellen oder maschinellen Arbeits- und Darstellungstechniken, insbesondere in grafischen / fotografischen Betrieben, z.b. Werbeagenturen, Grafik-Designer, Druckereien (Buch-, Offset-, Siebdruck), Druckvorlagenhersteller, Fotosatz- und reprotechnische Betriebe (Druckvorbereitung, Schilder, Stempel, Gravuren, Leuchtreklame, Aufkleber), Fotostudios, Foto-Fachlabore, Werbefotografie (Fotowerbung), Video-Clip-Herstellung, Buchbinder, Konstruktionsbüros oder auch bei Fernsehanstalten und Videoproduktionsfirmen. Nachweis Das dreimonatige Praktikum ist vor der Aufnahme des Studiums abzuleisten und bei der Einschreibung im Studierendensekretariat nachzuweisen (Bescheinigung des Arbeitgebers mit Angabe der ausgeübten Tätigkeiten und genauem Anfangs- und Enddatum). Anrechnung von Zeiten auf das Praktikum Auf das Praktikum können Zeiten einer einschlägigen Berufsausbildung, einschlägiger Tätigkeiten im Rahmen der Ausbildung in Klasse 11 der Fachoberschule oder einschlägiger Tätigkeiten im Rahmen des dem Erwerb der Fachbezug des Praktikums

8 Zugangsberechtigung dienenden Jahrespraktikums (= einjähriges gelenktes Praktikum, s. unter Nr. 4) ganz oder teilweise angerechnet werden. Die Zeit des Wehr-, Zivil- oder Entwicklungsdienstes kann bis zu sechs Monaten auf das Praktikum angerechnet werden, soweit die ausgeübten Tätigkeiten mit den für die einschlägigen Ausbildungsbereiche geforderten Tätigkeiten nach der Ausbildungsordnung für die Klasse 11 der Fachoberschule vergleichbar sind. Über die Anrechnung entscheidet die Dekanin oder der Dekan des Fachbereichs Design. Ausgestaltung des einjährigen gelenkten Praktikums Das einjährige gelenkte Praktikum (Jahrespraktikum) zum Erwerb der Fachhochschulreife muss der praktischen Ausbildung in Klasse 11 der Fachoberschule entsprechen und sollte auf den Studiengang bezogen sein. Es sollte, wenn es nicht einschlägig auf die Schulausbildung ausgerichtet sein muss, die Tätigkeiten enthalten, wie sie im Praktikum (siehe unter Nr. 1) gefordert werden. Für Auskünfte über die gelenkten Praktika und für Entscheidungen über die Anrechenbarkeit von Zeiten des Wehr-, Zivil- oder Entwicklungsdienstes, eines ökologischen oder freiwilligen sozialen Jahres und der Kindererziehung sind für das Land NRW die Bezirksregierungen Dezernate 42 in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster zuständig. Sofern die Fachhochschulreife durch eine schulische Ausbildung (z.b. zweijährige höhere Handelsschule, Abschluss der Jahrgangsstufe 12 der neu gestalteten gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II) und ein einjähriges gelenktes Praktikum erworben wurde, sind folgende Fälle zu unterscheiden: Das einjährige gelenkte Praktikum war studiengangbezogen und umfasste die Tätigkeiten, die im Praktikum gefordert werden (siehe unter Nr. 1). Die Ableistung des dreimonatigen Praktikums vor Studienbeginn entfällt. Das einjährige gelenkte Praktikum war nicht studiengangbezogen. In diesem Fall ist das dreimonatige Praktikum nach Nr. 1 abzuleisten und nachzuweisen. Ausgestaltung des halbjährigen gelenkten Praktikums Im Praktikum soll ein möglichst breites Spektrum der nachfolgend aufgeführten Arbeitsbereiche abgedeckt werden. Insbesondere sollen die Praktikantinnen und Praktikanten grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen über den Aufbau und die Funktion der betrieblichen Organisation, Über die Anrechnung entscheidet der Dekan / die Dekanin

9 die Abwicklung eines Gesamtprodukts/-auftrags, die Sozialstrukturen und gesellschaftlichen Konsequenzen betrieblicher Handlungen erwerben. Es ist in hierfür geeigneten Unternehmen durchzuführen, die sicherstellen, dass eine Anleitung durch eine Fachkraft erfolgt. Die inhaltliche Ausgestaltung des Praktikums richtet sich nach der Fachrichtung des Bildungsganges bzw. in der Fachrichtung Technik nach dem fachlichen Schwerpunkt. Betriebsspezifische Besonderheiten können ebenfalls berücksichtigt werden. Der betriebliche Einsatz der Informationsund Kommunikationstechnologie soll als integraler Bestandteil in jedem Praktikum vermittelt werden. Die zuständige Schule prüft die Einschlägigkeit des Praktikums. Sie entscheidet über die Anerkennung des Praktikums und bescheinigt der Schülerin oder dem Schüler das einschlägige Praktikum entsprechend dem tatsächlich geleisteten Umfang. Berufspraktische Tätigkeiten wie z.b. eine nicht abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht, Zeiten des Wehr-, Zivil- oder Entwicklungsdienstes, eines ökologischen oder freiwilligen sozialen Jahres und der Kindererziehung können insgesamt bis zu höchstens zwölf Wochen auf das Praktikum angerechnet werden, soweit die ausgeübten Tätigkeiten den Arbeitsbereichen der jeweiligen Fachrichtung und ggf. dem jeweiligen Schwerpunkt zuzuordnen sind. Betriebspraktika aus der Sekundarstufe I werden nicht anerkannt. Zugangsvoraussetzungen im Ausnahmefall gemäß 49 Abs. 6HG Von der Fachhochschulreife kann abgesehen werden, wenn eine über die studiengangbezogene Eignung hinausgehende besondere konzeptionell-gestalterische Begabung und eine den Anforderungen der Fachhochschule entsprechende Allgemeinbildung nachgewiesen wird. Zunächst muss die besondere konzeptionell-gestalterische Begabung durch eine Prüfung im Fachbereich Design nachgewiesen werden, sodann kann die Prüfung zur Feststellung der Allgemeinbildung von der oberen Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung) durchgeführt werden. Die Schule prüft die Einschlägigkeit des Praktikums besondere konzeptionell-gestalterische Begabung

10 Eignungsprüfung Die Eignungsprüfung dient dazu, die konzeptionelle und gestalterische Begabung der Studienbewerberin/des Studienbewerbers festzustellen. Denn nur eine ausreichende Begabung lässt ein erfolgreiches Designstudium mit qualifiziertem Abschluss erwarten. Die Eignungsprüfung besteht aus zwei Abschnitten, die an zwei aufeinander folgenden Tagen absolviert werden: 1. Prüfung von konzeptionell künstlerisch-gestalterischen, thematisch vom Fachbereich vorgegebenen Arbeitsproben aller Bewerberinnen/Bewerber (Mappe) 2. Die Zulassung zur Klausur ist abhängig von der konzeptionell und künstlerisch-gestalterischen Qualität der eingereichten Arbeiten (Mappe). Klausur mit einer zweiteiligen Aufgabenstellung sowie Präsentation dieser Arbeit einschließlich eines Gespräches mit den Mitgliedern der Feststellungskommission. Präsentation und Gespräch sollen der Kommission sowohl erweiterte Informationen zur Beurteilung der Arbeiten geben als auch einen persönlichen Eindruck des Bewerbers vermitteln, um seine fachliche und persönliche Eignung einschätzen zu können. 1. Die Mappe mit den künstlerisch-gestalterischen Arbeitsproben Die zur Eignungsprüfung einzureichende Mappe muss Folgendes enthalten: 10 bis max. 20 Arbeitsproben, nach einem durch den Fachbereich Design vorgegebenen, assoziativen Thema, mit denen der Bewerber seine besonderen gestalterischen Interessen und Fähigkeiten nachweisen soll. Das Thema und die Ausführungsbedingungen werden mit der Einladung versandt und zeitgleich dazu zum Download bereitgestellt. Die Arbeiten können ganz individuelle Ergebnisse künstlerischer, gestalterischer, spielerischer, angewandter oder funktioneller Beschäftigung sein, die zu bildnerischen Darstellungen führt. Die Arbeit soll zeigen, inwieweit der Bewerber fähig ist, zeitbegrenzt eine themenbezogene Aufgabenstellung zu bearbeiten und in diesem Rahmen individuelle und originelle Lösungsvorschläge zu entwickeln. Schriftliche, konzeptionelle Erläuterungen sollen eine halbe DIN-A4-Seite nicht überschreiten. Die Arbeitsproben dürfen das Format 70 x 100 cm nicht überschreiten und müssen in einer Mappe eingereicht werden. Alle künstlerisch-gestalterischen Techniken sind zugelassen. Bei plastischen Objekten sind fotografische Dokumentationen (Mindestformat 18 x 24 cm) einzureichen, die ein klares Bild auch von Details ermöglichen. Der Mappe mit den Arbeitsproben ist eine unterschriebene, schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass er die Arbeiten selbstständig angefertigt hat, beizufügen sowie der vom Fachbereich Design ausgegebene und ausgefüllte Fragebogen zur Darstellung der individuellen und besonderen gestalterischen Interessen des Bewerbers. Der Fragebogen wird mit der Einladung versandt und zeitgleich dazu zum Download bereitgestellt. Skizzenbücher, die den Ideenfindungsprozess dokumentieren, sind ausdrücklich erwünscht Die Arbeitsproben sollen erkennbar machen, wie gut die Bewerber, ausgehend von der vorgegebenen Aufgabenstellung, kreativ, konzeptionell und künstlerisch-gestalterisch Projekte entwickeln und darstellen können. Es werden folgende Gesichtspunkte erwartet und begutachtet: Erfindungsgabe, Gestaltungsfähigkeit, eine kreative und/oder experimentelle Auseinandersetzung mit dem Thema. Für die Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung oder der besonderen künstlerisch/ gestalterischen Begabung wird die Mappe mit den Arbeitsproben nach den Kriterien Wahrnehmungsfähigkeit, Vorstellungsfähigkeit und Darstellungsfähigkeit beurteilt. Im Internet werden regelmäßig die Mappenberatungstermine ausgeschrieben. Wir empfehlen dringend, diese zu besuchen. Feststellung der Konzeptionell-künstlerischen Begabung Format max. 70 x 100 cm Alle Techniken Themenblock (10 bis 20 Arbeiten) Erfindungsgabe, Gestaltungsfähigkeit, Wahrnehmungsfähigkeit, Vorstellungsfähigkeit und Darstellungsfähigkeit

11 Die Prüfung der Arbeitsproben Alle Bewerberinnen und Bewerber werden vom Fachbereich Design der Fachhochschule Münster schriftlich benachrichtigt, wann die Mappe und der vom Fachbereich Design ausgegebene Fragebogen, gemeinsam mit den Arbeitsproben, einzureichen sind. Diese Mappe ist deutlich sichtbar mit Namen und der in dem Schreiben angegebenen Bewerbungsnummer zu bezeichnen. Die Bewerbungsnummer ist unbedingt anzugeben, um den formalen Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten. Die Mappe mit den Arbeitsproben ist zum mitgeteilten Termin und Zeitpunkt von jeder Bewerberin/jedem Bewerber persönlich im Fachbereich Design der Fachhochschule Münster abzugeben und abzuholen. Nur in Notfällen sind beauftragte Personen mit schriftlicher Vollmacht zugelassen. Bewerberinnen und Bewerber, deren eingereichte Arbeitsproben für ein Studium am Fachbereich Design der Fachhochschule Münster keine ausreichende konzeptionell künstlerisch-gestalterische Qualität erkennen lassen, scheiden aus dem weiteren Verfahren aus. Sie müssen am Abend der Mappenprüfung ihre Arbeitsproben wieder abholen und erhalten eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Mappenprüfung. Die zur Klausur zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber, deren Bewerbungsnummern in einer Liste ausgehängt werden, erhalten ihre Arbeitsproben nach Abschluss der Klausur zurück.

12 2. Die Klausur Die Klausur findet am Tag unmittelbar nach der Mappenprüfung statt. Sie besteht aus einer zweiteiligen Aufgabenstellung: einer konzeptionell künstlerisch-gestalterischen zeichnerischen Übung mit erweiterten Darstellungsmöglichkeiten; zum Beispiel Text-Bild-Kombinationen, Fläche-Raum-Beziehungen, einer darauf aufbauenden, dreidimensionalen Material- und Objektstudie. (Mitzubringen sind: Materialien nach eigenem Ermessen; Papier, Schere, Stifte, Pinsel, Farben, Kleber!) Die Prüfungsaufgaben werden den Bewerberinnen/Bewerbern unmittelbar vor der Klausur mitgeteilt. Die Bewertung der Prüfungsaufgaben durch die Lehrenden des Fachbereichs Design erfolgt nach den gleichen Kriterien wie bei den eingereichten Arbeitsproben. Die Ergebnisse werden einzeln der Kommission in einem Gespräch präsentiert. Dies soll der Kommission sowohl erweiterte Informationen zur Beurteilung der Arbeiten geben als auch einen persönlichen Eindruck des Bewerbers vermitteln, um seine fachliche und persönliche Eignung einschätzen zu können. Die Ergebnisse der Klausur (bestanden/nicht bestanden) werden an der Informationstafel des Prüfungsamtes nach Abschluss der Prüfung ausgehängt. Das endgültige Ergebnis der Eignungsprüfung erhalten die Bewerber und Bewerberinnen schriftlich einige Tage später. Eine bestandene Eignungsprüfung gilt in der Regel für die vier auf das Datum der Feststellung folgenden Einschreibungstermine.

13 Mappenrückgabe Bewerberinnen und Bewerber, deren eingereichte Arbeitsproben für ein Studium am Fachbereich Design der Fachhochschule Münster keine ausreichende konzeptionell künstlerisch-gestalterische Qualität erkennen lassen und aus dem weiteren Verfahren ausscheiden, müssen am Abend der Mappenprüfung ihre Arbeitsproben wieder abholen. Eine Lagerung der Mappen ist nicht möglich. Die Klausurteilnehmer können ihre Bewerbungsmappen mit den Arbeitsproben nach Abschluss der Klausurbewertung durch die Prüfungskommissionen abholen. Danach stehen aus verwaltungstechnischen Gründen nur noch zwei Termine zur Verfügung, an denen die Bewerbungsmappen abgeholt werden können. Diese Termine werden zusammen mit den schriftlichen Absagen den Bewerbern bekannt gegeben. Bei Abholung durch Dritte ist eine von der Bewerberin/dem Bewerber ausgestellte Vollmacht vorzuzeigen. Generell erfolgen die Verwahrung und der Transport der Mappen und Arbeitsproben von der Abgabe bis zur Rückgabe auf Risiko der Bewerberinnen und Bewerber. Für Arbeitsproben, die zum festgelegten Zeitpunkt nicht abgeholt werden, und für Schäden jedweder Art ist eine Haftung ausgeschlossen. Zusammenfassung: Zugangsvoraussetzungen und künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung zum Designstudium am Fachbereich Design der Fachhochschule Münster im Überblick: Eignungsprüfung. Fachhochschulreife (bei Nachweis einer besonderen konzeptionell künstlerisch-gestalterischen Begabung kann auf Antrag hin in einem Sonderverfahren die Zugangsberechtigung zur Eignungsprüfung/zum Studium gewährt werden). Praktikum in einem einschlägigen Betrieb (vgl. Studieninformation zum Praktikum), Praktikumsdauer: 3 Monate (13 Wochen) Bewerbungsfristen: 01. Oktober (für das Sommersemester) / 15. März (für das Wintersemester) Bewerbungsmappe: Inhalt: Darstellungen zu vorgegebenem assoziativem Thema. Das Thema und die Ausführungsbedingungen werden mit der Einladung versandt und zeitgleich dazu zum Download bereitgestellt. Schriftliche, konzeptionelle Erläuterung (max. eine halbe DIN-A4-Seite). Format: maximal 70 x 100 cm Umfang: 10 bis 20 Arbeitsproben (nur Originale!) Bei plastischen Objekten sind fotografische Dokumentationen (Mindestformat 18 x 24 cm) einzureichen, die ein klares Bild auch von Details ermöglichen. Medien: Videos auf CD-ROM als Quicktime, digitale/interaktive Arbeiten auf CD-ROM in HTML bzw. nur als Player, dto. bei Animationen; Bilder oder grafische Entwürfe ausdrucken oder als gängige Plattform-übergreifende Formate wie pdf, tif, pic, jpg vorlegen. Offene Dateien aus z.b. Photoshop, Freehand, Illustrator, InDesign, QXP o.ä. werden nicht akzeptiert. Alle Datenträger bitte mit exaktem Inhaltsverzeichnis, Dateinamen o.ä. sowie genutztem Player oder Bildformat und unbedingt mit Informationen über das CD-Format (Windows/Mac o.ä.) versehen. Fotos: nur als Papierabzug, nicht als Dia. Skizzenbuch/bücher Unterschriebene Erklärung über die Eigenhändigkeit der Arbeitsproben. Ausgefüllter Fragebogen zur Darstellung der individuellen und besonderen gestalterischen Interessen des Bewerbers Der Fragebogen wird mit der Einladung versandt und zeitgleich dazu zum Download bereitgestellt. Eignungsprüfung Fachhochschulreife Praktikum Bewerbungsmappe

14 Ablauf 1. Tag: Mappenprüfung bis Uhr: Abgabe der Mappen. ab ca Uhr: Aushang der Liste der Bewerber/innen, die zur Klausur zugelassen sind. ab ca Uhr: Ausgabe der Mappen mit beigefügtem schriftlichem Bescheid über das Ergebnis der Mappenprüfung an die Bewerber/innen, die aus dem weiteren Verfahren ausscheiden. 2. Tag: Klausur 8.00 bis Uhr: Klausur. ab Präsentationen der Klausurarbeiten und Gespräche. ab ca Uhr: Aushang der Listen der Bewerber/innen, die zum Studium zugelassen sind. ab ca Uhr: Ausgabe der Mappe an alle Teilnehmer der Klausurprüfung.

15 Adressen Fachbereich Design Studienberatung Leonardo-Campus Münster (T) a.dornhege@fh-muenster.de Fachhochschule Münster Studierendensekretariat Hüfferstraße Münster Postanschrift: Postfach Münster (T) (T)

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