Prüfungsverfahrensordnung für KYU- und DAN-Prüfungen
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- Jonas Christian Lang
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1 1 Prüfungsverfahrensordnung für KYU- und DAN-Prüfungen 1. Allgemeines Alle stattfindenden KYU- und DAN-Prüfungen müssen nach der jeweils gültigen Prüfungsordnung für KYU- und DAN-Grade und nach der vorliegenden Verfahrensordnung des KSKD durchgeführt werden. KSKD - Prüfungen sollen grundsätzlich in einem geeigneten würdigen Rahmen stattfinden. Die Prüfung sollte für alle beteiligten möglichst stressfrei gestaltet werden. Alle Prüfer sollten sich bewusst sein, das eine Prüfung auch eine große psychische Belastungskomponente beinhaltet, die es insbesondere bei Kindern abzumildern gilt. Der Prüfer hat darauf zu achten, dass die ungewohnte stressige Situation nicht durch andere Komponenten zusätzlich erschwert wird. Insbesondere wenn Beisitzer der Prüfung beiwohnen und ein verbaler Austausch von Meinungen und Wertungen notwendig ist, sollte dieser so dezent wie möglich sein und den geregelten Ablauf nicht stören. Die Anzahl der beteiligten Prüflinge ist in der Regel auf maximal 4 Teilnehmer gleichzeitig pro Prüfer zu begrenzen. 2. Verantwortlichkeit 1. Die eine Prüfung ausrichtenden Dojos und die jeweiligen Prüfer sind voll verantwortlich für die Einhaltung der vorliegenden Verfahrens - und Prüfungsordnung, sowie für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung. 2. Den KSKD Prüfern kommt durch Ihr Vorbild-Verhalten bei der Durchführung von Prüfungen eine ganz besondere Verantwortung zu, die Ihnen vom Chef-Trainer Pascal Petrella mit der Erteilung der jeweiligen Prüferlizenzstufe übertragen wurde.
2 3. Prüfungsberechtigung 2 1. Die Prüfungsberechtigung eines Prüfers ergibt sich aus der entsprechenden Eintragung seiner Lizenzstufe und Lizenzdauer in seinen Mitgliedsausweis, bzw. aus der auf der Homepage geführten Prüferliste der KSKD. 4. KYU-Prüfungen Bei der KSK - Deutschland können Dojo-Leiter und /oder Trainer ab dem 1. DAN den Antrag für die C-Prüferlizenz (bis zum 6. Kyu) 2. DAN den Antrag für die B-Prüferlizenz (bis zum 1. Kyu) 5. DAN den Antrag auf die A-Prüferlizenz (bis zum 3. Dan) schriftlich beim Cheftrainer Pascal Petrella (per mit Angabe von Namen, Dojo und Graduierung) beantragen. Ein Anrecht auf Prüferlizenzerteilung bzw. Prüferlizenzverlängerung besteht nicht. Bei mehreren Prüfern eines Dojos müssen die Prüferanwärter ein Empfehlungsschreiben ihres Dojos vorlegen. Nach Erteilung der Prüferlizenz wird diese in den Ausweis eingetragen. Bedingung zur Erlangung einer Prüferlizenz, bzw. zur Verlängerung der Prüferlizenz: Teilnahme an einem Prüferlehrgang vor der Erteilung der Prüferlizenz oder vor Ablauf der Prüferlizenz. Die Prüferlizenz hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Bei der Erstlizenzierung erhält jeder Prüfer, gegen eine Gebühr von 20,- (für Stempel + Versandkosten), einen individuellen Prüferstempel mit Namen und Prüfernummer. Nach dem Erlöschen der Lizenz muss der Stempel unaufgefordert zurückgegeben werden. Die aktuelle Prüferliste wird auf dieser Homepage veröffentlicht. Es sind nur die Personen, die in dieser Liste auf der KSK-Deutschland Homepage ( ) aufgeführt sind, prüfungsberechtigt. Die Prüfer erhalten durch die Erteilung der Prüferlizenz eine Vertrauensposition, der sie gerecht werden müssen. Prüfern, die gegen die Interessen der KSK- Deutschland verstoßen oder sich Unregelmäßigkeiten bei Prüfungen zuschulden kommen lassen, kann die Prüferlizenz vom Cheftrainer entzogen werden. Die Prüfungsgebühr für KYU - Prüfungen beträgt 5,-. Prüfungsmarken müssen von den Prüfern oder Dojos bei der Geschäftsstelle gegen Vorkasse bestellt werden. Preis: 3.- / Prüfungsmarke (der Prüfer erhält 2,- pro Prüfling)
3 3 5. Vorbereitung einer KYU - Prüfung Das ausrichtende Dojo hat vor der Prüfung: Eine Prüfungsliste zu erstellen. Rechtzeitig Prüfungsmarken bei der KSKD gegen Vorkasse (Überweisung) zu bestellen (Rechtzeitig heißt min. 1 Woche vor Prüfungstermin). Nach Zahlungseingang erfolgt die Versendung der Prüfungsmarken. Bei der Bestellung sollen Dojo Name und Dojo Nummer, Empfängeradresse sowie die Anzahl der benötigten Prüfungsmarken angegeben werden. Die Gültigkeit der Prüferlizenz durch Einsicht in den Mitgliedsausweis festzustellen Die Ausweise der Prüflinge einzusammeln und auf Ihre Gültigkeit zu kontrollieren (Jahressichtmarke vorhanden) sowie die Mindestwartezeit zu kontrollieren. Die Prüfer haben sich vor der Prüfung davon zu überzeugen, dass: genügend Prüfungsmarken vorhanden sind. Es dürfen nur Kandidaten geprüft werden, für die eine KSKD Prüfungsmarke vorhanden ist. der Prüfling einen gültigen KSKD - Ausweiß mit gültiger Jahressichtmarke vorgelegt hat. Prüflinge ohne KSKD - Ausweis und ohne gültige Prüfungsmarke grundsätzlich nicht geprüft werden dürfen. Die Prüfungsgebühr beträgt für alle KYU - Prüfungen, dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen, einheitlich Abwicklung einer KYU - Prüfung Die Prüfer haben nach der Prüfung: bei bestandener Prüfung in das entsprechende Feld des KSKD Ausweises die Prüfungsmarke einzukleben, das Datum der Prüfung eingetragen. Der Prüfer muss die Prüfung abstempeln und Unterschreiben. Bei nichtbestandener Prüfung Datum der Prüfung in das rechte Feld (wo die Marke eingeklebt wird) eintragen. die KSKD-Urkunde aushändigen und unterschreiben.
4 Das ausrichtende Dojo oder der Prüfer hat nach der Prüfung: 4 Innerhalb von 14 Tagen per die Prüfungsliste an den Geschäftsführer zu schicken (Datum und Ort der Prüfung, Prüfer, Name und Vorname der Prüflinge, bestanden ja / nein.) 7. Vorbereitungszeit für KYU - Prüfungen Mindestvorbereitungszeit für KYU - Prüfungen ab 15 Jahren bei 2 Trainingseinheiten / Woche: Bis zum 9. KYU (weißer Gürtel) 4 Monate Bis zum 8. KYU (gelber Gürtel) 3 Monate Bis zum 7. KYU (orangener Gürtel) 3 Monate Bis zum 6. KYU (grüner Gürtel) 3 Monate Bis zum 5. KYU (blauer Gürtel) 3 Monate Bis zum 4. KYU (blauer Gürtel) 3 Monate Bis zum 3. KYU (brauner Gürtel) 4 Monate Bis zum 2. KYU (brauner Gürtel) 6 Monate Bis zum 1. KYU (brauner Gürtel) 9 Monate Bei Kindern bis zum 10. Lebensjahr (bei 1 x wöchentlichem Training) gilt eine Vorbereitungszeitzeit von 10 Monaten. Von Jahren gilt eine Wartezeit von 8 Monate Wartezeit. Bei nichtbestandener Prüfung kann erst nach Ablauf eines Monats die Prüfung wiederholt werden. 8. Kinderprüfungen Die Prüfungsordnung gilt auch für Kinder. Der Zweck der Prüfung besteht darin, eine positive Bestätigung der erbrachten Leistung zu geben. Ein vorsichtige und behutsame Anleitung durch den Prüfer ist unbedingt notwendig, um die Prüfung nicht durch zu viel Druck oder übertriebener Strenge in eine angstbesetzte Situation zu verwandeln. Bei kleineren Kindern können noch psychologische Schwierigkeiten und Koordinationsprobleme hinzukommen. Für diese Gruppe sollte daher im Kihon auf die richtige Ausführung der Einzeltechnik statt auf die richtige Ausführung von Kombinationen geachtet werden.
5 5 Der Prüfer sollte bei der Kinderprüfung helfend eingreifen, den Kindern die Möglichkeit geben, Techniken oder die Kata bei Fehlern zu wiederholen. Die Prüfungsschwerpunkte bei der Kinderprüfung liegen: Weniger auf der kraftvollen Technikausführung sondern eher Im koordinativen Bereich, des richtigen Bewegungsablaufes, der Disziplin und der Konzentration Der Kata - Ablauf sollte stimmen Beim Kumite sollt die Distanz stimmen, Angriff und Block/Konter sollten im Ziel sein 9. Dan-Prüfungen DAN-Prüflinge bis zum 3. Dan müssen von einem höher graduierten Dan zur Prüfung vorgeschlagen werden. Der Mentor ist für das Niveau und die Leistung seines Schülers verantwortlich. Es gilt die Prüfungsordnung der KSK-Academy. DAN-Prüfungen dürfen nur von den Mitgliedern des Shihankai der Kase Ha Shotokan Ryu Karate Do - Academy oder vom Cheftrainer eingesetzten A- Prüfer abgehalten. Die Prüfungsgebühr für DAN-Prüfungen beträgt 100 (50 geht an die Familie Kase). Die DAN -Urkunde wird von der KSK- Academy oder der KSKD ausgestellt und von der Familie Kase bestätigt.
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