Verfahrensordnung für Prüfungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verfahrensordnung für Prüfungen"

Transkript

1 KARATEDO ORGANIZATION Verfahrensordnung für Prüfungen SWKO SWISS WADO-KAI KARATEDO ORGANIZATION Dokument-Nr.: TK-005 Autoren: Vito Antico, TK SWKO Datum: 26. September 2003 Status: genehmigt Version: 1.4

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...2 Änderungshistorie Grundsätzliches Prüfungen in der SWKO Voraussetzungen an Prüfer Voraussetzungen an Kandidaten Verfahrensordnung für Kinder-Dan Prüfungen Prüfungsprogramm Voraussetzungen Wartezeiten für Kinder-Kyu und Dan Prüfungen Anmeldung zur Kinder-Dan Prüfung Bestehen der Prüfung Dan-Urkunden Verfahrensordnung für Erwachsenen-Kyu Prüfungen Prüfungsprogramm Auswärtige Prüfungen Graduierungen ohne technische Prüfung Überspringen eines Kyu-Grades Bestätigung von bereits bestehenden Graduierungen Wartezeiten Verfahrensordnung für Erwachsenen-Dan Prüfungen Prüfungsprogramm Wartezeiten, Mindestalter und Zulassung Technische Danprüfung Theoretische Danprüfung Ungültigkeitserklärung der Prüfungen Dan-Urkunden Genehmigung...10 Anhang 1: Anmeldeformular für Dan-Prüfungen...11 SWKO SEITE 2/12

3 Änderungshistorie Version Datum Erster Entwurf (GB) Anpassungen (GB) Anpassungen gemäss Sitzung GB mit TRI Synchronisierung mit den anderen Reglementen (TRI) Kleine Änderungen (TRI) Anpassung Wartezeiten und Mindestalter (GB) Abgleich einzelner Kapitel, Homolog. eines Dangrad bei Stilwechsel (TRI) Auszug aus dem Zentralstrafregister zur Anmeldung notwendig (TRI) Abgleich einzelner Kapitel (TRI) Theorieprüfung, Anpassungen der Struktur (TRI) Anpassung gemäss Sitzung GB, VA, TRI (TRI) Anpassung gemäss Ressortleiter-Sitzung 1/03 (TRI) Neu: 3.Dan und höher muss von PK eine Zulassung für die Prüfung erhalten. (Kapitel 5.2) Kinderdanprüfungen bis zum 16. Geburtstag, Kinder können auch Erwachenenprüfungsprogramm absolvieren (Kapitel 3.2) (TRI) Kinderdan-Prüfungen sind auf der Anmeldung zu vermerken (Kapitel 3.4) (TRI) Anpassung gemäss SKV Dan-Reglement (Kapitel 5.2) (TRI) 1. Grundsätzliches Durch diese Verfahrensordnung wird die Durchführung aller Prüfungen innerhalb der SWKO einheitlich geregelt. Sie legt allgemein verbindliche Normen fest, dient dem reibungslosen Ablauf der Prüfungen und dem Schutz der verliehenen Grade auf nationaler und internationaler Ebene. Ihre konsequente Einhaltung liegt daher im Interesse aller Mitglieder der SWKO. Bei den Prüfungen sind technisches Können und ab Dan-Graduierungen auch theoretisches Wissen nachzuweisen. Die Anforderungen sind in den entsprechenden Prüfungsprogrammen und Theorie-Scripten festgelegt. Diese Prüfungsprogramme sind gleichzeitig Ausbildungsrichtlinien für den Karate-Unterricht. Für die Graduierung ist nicht nur technisches Können, sondern auch das allgemeine persönliche Verhalten des Prüfungsteilnehmers innerhalb des Dojo s massgebend. Ebenso ist das Alter und die physische Konstitution zu berücksichtigen. 2. Prüfungen in der SWKO 2.1 Voraussetzungen an Prüfer Für Prüfungen bis und mit 2. Kyu ist der Dojo-Leiter zuständig, sofern er mindestens Träger des 1. Dan Wado-Ryu ist. Für Prüfungen zum 1. Kyu muss der Prüfer mindestens Träger des 3. Dan Wado-Ryu sein. Die 1. Kyu Prüfung kann auch an den für Dan-Prüfungen vorgesehenen offiziellen Terminen durch die Prüfungskommission abgenommen werden. Grundsätzlich werden alle Dan-Prüfungen von der Prüfungskommission SWKO abgenommen. Die TK kann für Dan Prüfungen externe Prüfungsexperten beiziehen oder Prüfungen ab 4. Dan im Ausland bei Wado-Ryu Experten bewilligen. SWKO SEITE 3/12

4 2.2 Voraussetzungen an Kandidaten Es wird erwartet, dass der Kandidat die formellen Vorschriften kennt und die technischen Anforderungen erfüllt. Für alle Prüfungskandidaten sind SKV-Pass und Lizenzmarke obligatorisch. 3. Verfahrensordnung für Kinder-Dan Prüfungen 3.1 Prüfungsprogramm Gültig ist: TK-011 Prüfungsprogramm 3.2 Voraussetzungen Das Mindestalter für den 1. Kinder-Dan Grad ist 13 Jahre. Fällt die Prüfung auf ein Datum nach dem 16. Geburtstag, gilt die Verfahrensordnung für das Erwachsenen Prüfungsprogramm. In ausserordentlichen Fällen kann die TK die Mindestlimite für das Alter herabsetzen. Dafür muss der TK- SWKO ein schriftlicher Antrag vorliegen. Generell kann auch das Erwachsenenprüfungsprogramm abgelegt werden. Dies muss jedoch auf der Anmeldung ausdrücklich vermerkt werden. 3.3 Wartezeiten für Kinder-Kyu und Dan Prüfungen Kinder, welche zur Dan-Prüfung zugelassen werden, müssen mindestens 6 Jahre Karate betreiben. Diese 6 Jahre ergeben sich aus den Wartezeiten für Kinder-Kyu-Grade: Bis 8. Kyu gelber Gürtel 6 Monat Bis 7. Kyu oranger Gürtel 6 Monat Bis 6. Kyu grüner Gürtel 6 Monate Bis 5. Kyu blauer Gürtel 6 Monate Bis 4. Kyu violetter Gürtel 8 Monate Bis 3. Kyu brauner Gürtel 9 Monate Bis 2. Kyu brauner Gürtel 9 Monate Bis 1. Kyu brauner Gürtel 10 Monate Bis 1. Dan schwarzer Gürtel 12 Monate Dies sind Minimal-Wartezeiten und können nur bei sehr grossem Einsatz angewendet werden. 3.4 Anmeldung zur Kinder-Dan Prüfung Die Anmeldung muss mit dem Formular im Anhang 1 erfolgen. Es ist zu vermerken, dass ein Kinder-Dan angestrebt wird. Der Anmeldung müssen folgende Dokumente beiliegen: - Empfehlungsschreiben des Dojo-Leiters Im Empfehlungsschreiben des Dojo-Leiters muss die psychische Prüfungsreife des Kindes sowie dessen Trainingsaufwand der letzten Jahre aufzeigt werden. Die Anmeldung muss beim Ressort Danwesen SWKO vier Wochen vor Prüfungsdatum erfolgen. SWKO SEITE 4/12

5 Für die Einschreibung zur Prüfung wird eine Einschreibegebühr von CHF erhoben. 3.5 Bestehen der Prüfung Der Kandidat wird sofort nach der Prüfung über das Resultat informiert. Der Kandidat hat das Recht, die Prüfungsresultate einzusehen. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung nach einer Wartezeit von jeweils mindestens sechs Monaten wiederholt werden. Falls der Kandidat beim Datum der Wiederholungsprüfung bereits 16 Jahre alt ist, muss die Erwachsenen-Dan Prüfung absolviert werden. Die Prüfung muss in jedem Falle gesamthaft wiederholt werden. Für Wiederholungsprüfungen wird eine Einschreibegebühr von CHF erhoben. 3.6 Dan-Urkunden Es wird ein Kinder-Dan-Register im SKWO geführt. Bei Bestehen der Prüfung zum Kinder-Dan wird eine SWKO-Dan-Urkunde ausgehändigt, die von der TL und vom Präsident SWKO unterschrieben ist. 4. Verfahrensordnung für Erwachsenen-Kyu Prüfungen 4.1 Prüfungsprogramm Gültig ist: TK-011 Prüfungsprogramm 4.2 Auswärtige Prüfungen In Ausnahmefällen kann eine Kyu-Prüfung mit Zustimmung des Dojo-Leiters an einem von der SWKO offiziell anerkannten Lehrgang im In- und Ausland abgelegt werden. Für eine auswärtige Prüfung zum 1.Kyu muss der Kandidat einen schriftlichen Antrag an die TK-SWKO stellen. 4.3 Graduierungen ohne technische Prüfung Kyu-Grade können nur in ganz ausserordentlichen Fällen für Erfolge an Einzelmeisterschaften auf SKV- Ebene ohne technische Prüfung verliehen werden. Es ist nur eine Verleihung auf den nächst höheren Grad zulässig. Es kann nur ein Kyu-Grad ohne technische Prüfung verliehen werden. 4.4 Überspringen eines Kyu-Grades Beim Überspringen eines Kyu-Grades ist die Leistung und die Vorbereitungszeit zu berücksichtigen. Es kann nur ein Kyu-Grad übersprungen werden. SWKO SEITE 5/12

6 4.5 Bestätigung von bereits bestehenden Graduierungen Graduierungen von Karatekas, die in ein SWKO-Dojo übertreten werden anerkannt, wenn die Graduierung durch eine vom SKV anerkannte Sektion vorgenommen wurde und in einem offiziellen Karate-Ausweis beglaubigt ist. Graduierungen von anderen Wado-Organisationen können durch die Prüfungskommission homologiert werden. Weist der Kandidat eine Graduierung in einem anderen Stil auf, kann die Prüfung zum nächst höheren Kyu- Grad frühestens nach einem Jahr abgelegt werden. 4.6 Wartezeiten Der Wartezeit für den Erhalt des nächst höheren Kyu-Grades beträgt: Bis 8. Kyu gelber Gürtel 1 Monat Bis 7. Kyu oranger Gürtel 1 Monat Bis 6. Kyu grüner Gürtel 2 Monate Bis 5. Kyu blauer Gürtel 3 Monate Bis 4. Kyu violetter Gürtel 5 Monate Bis 3. Kyu brauner Gürtel 6 Monate Bis 2. Kyu brauner Gürtel 9 Monate Bis 1. Kyu brauner Gürtel 9 Monate Dies sind Minimal-Wartezeiten und können nur bei sehr grossem Einsatz angewendet werden. 5. Verfahrensordnung für Erwachsenen-Dan Prüfungen 5.1 Prüfungsprogramm Für Prüfungen zum 1. bis 3. Dan Grad gilt: TK-011 Prüfungsprogramm TK-012 Theroretische Grundlagen 5.2 Wartezeiten, Mindestalter und Zulassung Für die Dan-Grade gelten folgende Mindestalter bzw. Wartezeiten: 1.Dan 16 Jahre 1 Jahr seit 1.Kyu 2.Dan 19 Jahre 2 Jahre seit 1.Dan 3.Dan 26 Jahre 3 Jahre seit 2.Dan 4.Dan 32 Jahre 4 Jahre seit 3.Dan Ein Kandidat kann nur zur Prüfung zugelassen werden, wenn er während der vorgeschriebenen Zeit regelmässig trainiert hat und dies im Empfehlungsschreiben des Dojo-Leiters bestätigt wird. Für Prüfungen zum 3.Dan und höher muss eine Empfehlung der Technischen Leitung SWKO eingeholt werden. Für die Zulassung zur Prüfung zum 5.Dan und höher gelten die Richtlinien gemäss SKV Dan-Reglement. SWKO SEITE 6/12

7 5.3 Technische Danprüfung Anmeldung Die Anmeldung muss mit dem Formular im Anhang 1 erfolgen. Der Anmeldung müssen folgende Dokumente beiliegen: - Lebenslauf (Persönlicher Werdegang, Karate-Laufbahn) - SKV-Pass - Auszug aus dem Zentralstrafregister - Empfehlungsschreiben des Dojo-Leiters - bestandene Theorie-Prüfung Die Anmeldung ist an das Ressort Danwesen zu richten und muss vier Wochen vor Prüfungsdatum dort eintreffen. Für die Einschreibung zur Prüfung wird eine Einschreibegebühr von CHF erhoben. Wenn der Kandidat im Zentralstrafregister vermerkt ist, wird das Ressort Danwesen vertraulich den Präsidenten SWKO unterrichten. Dieser entscheidet über eine allfällige Information der Prüfungskommission SWKO Durchführung der Prüfung Es werden zwei technische Dan-Prüfungen im Jahr durchgeführt. Diese sind jeweils Anfangs Juli und Anfangs Dezember. Genaue Daten werden im SWKO Datenkalender bekanntgegeben. Ort und Zeit werden vom Ressort Danwesen festgelegt und bekannt gegeben Bestehen der Prüfung Der Kandidat wird nach der technischen Prüfung sofort über das Resultat informiert. Der Kandidat hat das Recht, seine Prüfungsresultate einzusehen Nichtbestehen der Prüfung Bei Nichtbestehen kann die Prüfung nach einer Wartezeit von mindestens sechs Monaten wiederholt werden. Bei weiteren nicht bestandenen Prüfungen kann sich der Kandidat jeweils erst nach einer Wartezeit von einem Jahr erneut stellen. Die technische Prüfung muss in jedem Falle gesamthaft wiederholt werden. Für Wiederholungsprüfungen wird eine Einschreibegebühr von CHF erhoben Auswärtige Prüfung Grundsätzlich müssen die technischen Prüfungen zum 1. bis 3. Dan vor der Prüfungskommission SWKO abgelegt werden. Will ein Kandidat die technische Dan-Prüfung auswärtig ablegen (d.h. im Ausland oder in der Schweiz bei einem Prüfungsexperten ausserhalb der SWKO), muss er die TK-SWKO davon unterrichten. Es gelten die gleichen Anmeldeformalitäten. Zusätzlich muss das technische Prüfungsprogramm beigelegt werden. Bei Bewilligung erhält der Kandidat ein Empfehlungsschreiben der TK-SWKO. Der Kandidat hat die theoretische Danprüfung vorgängig zu absolvieren, auch wenn er die technische Prüfung auswärtig ablegt. SWKO SEITE 7/12

8 5.3.6 Graduierungen ohne technische Prüfung Dan Grade können nur in ganz ausserordentlichen Fällen unter folgenden Voraussetzungen ohne technische Prüfung verliehen werden: - Bei ausserordentlichen Erfolgen anlässlich von bedeutenden, internationalen Wettkämpfen. - Für mindestens zehnjährige ständige, verdienstvolle Mitarbeit im Vorstand oder in der TK der SWKO. - Für mindestens zehnjährige hervorragende Lehrbefähigung innerhalb der SWKO. Über die Verleihung entscheidet die TK im Einverständnis mit dem Vorstand. Eine Graduierung kann nur erfolgen, wenn seit der letzten Graduierung mindestens drei Jahre vergangen sind. Ein Dan-Grad kann nur einmal ohne technische Prüfung verliehen werden. Der Kandidat hat keine theoretische Danprüfung zu absolvieren Überspringen eines Dan-Grades Das Überspringen eines Dan-Grades ist grundsätzlich nicht erlaubt Homologation von bereits bestehenden Dan-Graduierungen Wado Graduierungen von Karatekas, die in ein SWKO-Dojo übertreten, werden anerkannt, wenn die Graduierung durch eine vom SWKO anerkannte Wado-Organisation vorgenommen wurde und in einem offiziellen Karate-Ausweis beglaubigt ist Homologation von bereits bestehenden Dan-Graduierungen aus anderen Stilen Weist der Kandidat eine Dan-Graduierung in einem anderen Stil auf, kann er seinen Grad durch eine Homologationsprüfung bestätigen lassen. Die Homologationsprüfung kann frühestens ein Jahr nach Eintritt in die SWKO abgelegt werden. Die Homologationsprüfung für bestehende Dan-Graduierungen aus anderen Stilen umfasst das technische und theoretische Prüfungsprogramm des entsprechenden Grades. Sie kann anlässlich einer regulären Danprüfung abgelegt werden. Erfolgreiche Homologationsprüfungen werden im SWKO Danregister eingetragen Homologation von Kinder-Dan Graduierungen Nach Erreichen des 16.Altersjahres kann der Kinder-Dan als Erwachsenen-Dan homologiert werden. Damit eine Homologation erfolgen kann, muss das Kind seit der Kinder-Dan Prüfung regelmässig trainiert haben. Dies muss bei der Anfrage zur Homologation schriftlich durch den Dojo-Leiter bestätigt werden. Dem Antrag zur Homologation erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie die Anmeldung zu einer Danprüfung. Der Kandidat hat für die Homologation die theoretische Danprüfung zu absolvieren. Erfolgreiche Homologationen werden im SWKO Danregister eingetragen. SWKO SEITE 8/12

9 5.4 Theoretische Danprüfung Prüfungsarten und -umfang Für 1. bis 3.Dan: - Multiple Choice Prüfung Für 2. und 3.Dan: - Schriftliche Arbeit über ein mit Karate zusammenhängendes Thema. oder alternativ: - Referat über ein mit Karate zusammenhängendes Thema Der Prüfungsumfang der Multiple Choice Prüfung richtet sich nach: TK-012 Theoretische Grundlagen Solange dieses Dokument nicht veröffentlich ist, ist der Prüfungsumfang der Multiple Choice Prüfung so einfach, dass er ohne zusätzlichen Lernaufwand abgelegt werden kann. Die schriftliche Arbeit soll 5-20 Seiten umfassen. Sie soll nach Möglichkeit in elektronischer Form vorliegen Anmeldung Für die theoretischen Prüfungen sind keine Anmeldungen notwendig Durchführung der Prüfung Es werden zwei theoretische Dan-Prüfungen im Jahr durchgeführt. Diese sind am selben Tag wie die technischen Danprüfungen. Für die theoretischen Prüfungen sind keine Anmeldungen notwendig. Die Schriftliche Arbeit muss elektronisch an das Ressort Danwesen eingereicht werden. Das Referat muss anlässlich eines öffentlichen Anlasses (z.b. Dan-Tag, Dojoleitertraining, Lehrgang) gehalten werden. Zur Beurteilung des Referats muss mindestens die Hälfte der Mitglieder der Prüfungskommission anwesend sein Bestehen der Prüfung Der Kandidat wird nach der theoretischen Prüfung schriftlich über das Resultat informiert. Der Kandidat hat das Recht, seine Prüfungsresultate einzusehen Nichtbestehen der Prüfung Die theoretische Prüfung muss im nichtbestandenen Teil (Mulitple Choice, schriftl. Arbeit oder Referat) wiederholt werden. 5.5 Ungültigkeitserklärung der Prüfungen Dan-Prüfungen haben nur dann Gültigkeit, wenn alle geforderten Bedingungen erfüllt werden. Bei Verstössen oder Täuschungen können Dan-Grade oder durchgeführte Prüfungen von der TK-SWKO als ungültig erklärt werden. SWKO SEITE 9/12

10 5.6 Dan-Urkunden Die SKV-Dan-Urkunde wird innerhalb nützlicher Frist durch das Ressort Danwesen zugestellt. Die Urkunde wird vom SKV-Präsidenten, SKV-Vizepräsident, dem SWKO Präsidenten sowie der TK SWKO unterschrieben. Der Dan-Grad wird im SKV Dan-Register publiziert. Über die Aushändigung der internationalen Urkunde entscheidet der internationale Verband. Sie muss vom Kandidaten bei der Prüfungskommission ausdrücklich bestellt und separat bezahlt werden. 6. Genehmigung Genehmigt durch die TK SWKO Kempttal, Gianni Baccaro Roberto Danubio Daniel Humbel Sandro Danubio Thomas Risch SWKO SEITE 10/12

11 Anhang 1: Anmeldeformular für Dan-Prüfungen Name:... Vorname:... Strasse:... Ort + PLZ:... Telefon:... Geburtsdatum:... Nationalität:... Geburtsort:... Heimatort:... Beruf:... Dojo:... Karatebeginn:... Prüfung zum:... Datum letzte Prüfung:... Dojoleiter:... Funktion im Dojo:... SWKO SEITE 11/12

12 Name Kihon Kumite Kata Resultat SWKO SEITE 12/12

Rahmenprüfungsordnung

Rahmenprüfungsordnung Ko = alte/ traditionelle Shin = neue / zeitgemäße Kan = Schule Die Tradition bewahren ohne zeitgemäße Veränderungen zu vernachlässigen. Rahmenprüfungsordnung WAS IST Koshinkan Karate? Koshinkan Koshinkan

Mehr

Grundsatz- und Verfahrensordnung für Judoprüfungen

Grundsatz- und Verfahrensordnung für Judoprüfungen Grundsatz- und Verfahrensordnung für Judoprüfungen Grundsatz- und Verfahrensordnung für Judoprüfungen 1 von 5 1. Grundsatz Diese Ordnung gilt für alle Kyu- und Dan-Prüfungen im Bereich des Badischen Judo-

Mehr

Prüfungsreglement Führerausweis für Yachten auf See Hochseeschein

Prüfungsreglement Führerausweis für Yachten auf See Hochseeschein Prüfungsreglement Führerausweis für Yachten auf See Hochseeschein Allgemeines Art. 1. Der Cruising Club der Schweiz CCS stellt vom Schweizerischen Seeschifffahrtsamt anerkannte Hochseescheine zur Führung

Mehr

Reglement für die Maturitätsprüfungen des schweizerisch-italienischen Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich

Reglement für die Maturitätsprüfungen des schweizerisch-italienischen Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich Liceo artistico Reglement für die Maturitätsprüfungen.5.8 Reglement für die Maturitätsprüfungen des schweizerisch-italienischen Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich (vom. August 998), A. Allgemeine

Mehr

Prüfungsreglement. Certified Tester

Prüfungsreglement. Certified Tester Prüfungsreglement Certified Tester Änderungskontrolle, Prüfung, Genehmigung Version Datum Beschreibung, Bemerkung Name oder Rolle 1.1 21.08.2012 Erstellung Prüfungsreglement aus Sarah Egger kompletter

Mehr

Reglement für die Abschlussprüfungen der kantonalen Handelsmittelschulen

Reglement für die Abschlussprüfungen der kantonalen Handelsmittelschulen Stand April 1998 KANTON ZÜRICH Reglement für die Abschlussprüfungen der kantonalen Handelsmittelschulen vom 14. Januar 1997 1 1 Der Kanton erteilt nach den Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über die

Mehr

Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP)

Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP) Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP) Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zur Zulassung zum Weiterbildenden

Mehr

Prüfungsreglement. Certified Tester

Prüfungsreglement. Certified Tester Prüfungsreglement Certified Tester Änderungskontrolle, Prüfung, Genehmigung Version Datum Beschreibung, Bemerkung Name oder Rolle 1.1 21.08.2012 Erstellung Prüfungsreglement aus kompletter Version 1.2

Mehr

1 1 Allgemeines... 3. 2 Organisation... 3

1 1 Allgemeines... 3. 2 Organisation... 3 Inhaltsverzeichnis 1 1 Allgemeines... 3 1.1 Ausgangslage... 3 1.2 Ziel... 3 2 Organisation... 3 2.1 Bewertungsausschuss Liste Experten & Gutachter Holzbau... 3 2.2 Bewertungsausschuss... 3 2.3 Aufnahmegesuch...

Mehr

ANMELDEFORMULAR ZUSATZMODULE BEREICH GESUNDHEIT STUDIENJAHR 2016-2017

ANMELDEFORMULAR ZUSATZMODULE BEREICH GESUNDHEIT STUDIENJAHR 2016-2017 Modules complémentaires Santé Zusatzmodule Gesundheit ANMELDEFORMULAR ZUSATZMODULE BEREICH GESUNDHEIT STUDIENJAHR 2016-2017 Einsendeschluss: 31. März 2016, Poststempel verbindlich Foto Die Ausbildung Zusatzmodule

Mehr

Prüfungsordnung. Zertifizierte Weiterbildung Experte Betriebliche Haftpflichtversicherung (DMA)

Prüfungsordnung. Zertifizierte Weiterbildung Experte Betriebliche Haftpflichtversicherung (DMA) Prüfungsordnung Gültig ab 01.07.2008 In der geänderten Fassung vom 01.03.2010 Zertifizierte Weiterbildung Experte Betriebliche Haftpflichtversicherung (DMA) 1 I. Abschnitt Prüfungsausschüsse 1 Prüfungsaußenstellen

Mehr

Bewertungskriterien für Gürtelprüfungen nach WKA Reglement

Bewertungskriterien für Gürtelprüfungen nach WKA Reglement Bewertungskriterien für Gürtelprüfungen nach WKA Reglement Gürtelfarbe Erreichbare Punkte (1-10) Min. zum Bestehen Gelb 70 Punkte 60 % Orange 70 Punkte 60 % Grün 80 Punkte 60 % Blau 90 Punkte 70 % Braun

Mehr

Hiermit beantrage ich die Aufnahme als Vollmitglied in den Bundesverband Fenster Türen Fassaden Sachverständiger e.v. für den.

Hiermit beantrage ich die Aufnahme als Vollmitglied in den Bundesverband Fenster Türen Fassaden Sachverständiger e.v. für den. Aufnahmeantrag Blatt 1 von 5 Hiermit beantrage ich die Aufnahme als Vollmitglied in den Bundesverband Fenster Türen Fassaden Sachverständiger e.v. für den Fachbereich: Name: Vorname: Titel: Geb. Straße:

Mehr

Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Fachhochschule Frankfurt am Main

Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Fachhochschule Frankfurt am Main Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte für den Studienbereich Rechtsund Wirtschaftswissenschaften

Mehr

Samuel Hahnemann Schule GmbH Brahmsstrasse 30-A, 8003 Zürich +41 (0)62 822 19 20 +41 (0)62 822 20 88 info@hahnemann.ch www.hahnemann.

Samuel Hahnemann Schule GmbH Brahmsstrasse 30-A, 8003 Zürich +41 (0)62 822 19 20 +41 (0)62 822 20 88 info@hahnemann.ch www.hahnemann. Samuel Hahnemann Schule GmbH Brahmsstrasse 30-A, 8003 Zürich +41 (0)62 822 19 20 +41 (0)62 822 20 88 info@hahnemann.ch www.hahnemann.ch Anrechnung fremder Lernleistungen (AfL) Wenn Sie bereits Kenntnisse,

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Wirtschaftsinformatik Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz

Mehr

Wettkampfvorschriften. Schaffhauser Frühlingswettkampf Ausgabe 2015

Wettkampfvorschriften. Schaffhauser Frühlingswettkampf Ausgabe 2015 Wettkampfvorschriften Schaffhauser Frühlingswettkampf Ausgabe 2015 1 Sinn und Zweck 2 2 Zuständigkeit 2 3 Art des Wettkampfes 2 4 Durchführungsmodus 2 5 Wettkampfausschreibung 2 6 Teilnahmebedingungen

Mehr

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung Projektmanager (TÜV )

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung Projektmanager (TÜV ) TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung Projektmanager (TÜV ) Projektmanager (TÜV ) Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg

Mehr

Anschlussbewilligung gemäss NIV Art. 15

Anschlussbewilligung gemäss NIV Art. 15 Anschlussbewilligung gemäss NIV Art. 15 Lehrgangsleitung Adrian Gysi eidg. dipl. Elektroinstallateur Sicher Umgang mit elektrischen Installationen Schutz für Sie Schutz für andere! Ausbildungsziel Anschlussbewilligung

Mehr

Reglement Ausbildung und Prüfung zum SUP Instruktor SKV/SWAV

Reglement Ausbildung und Prüfung zum SUP Instruktor SKV/SWAV Reglement Ausbildung und Prüfung zum SUP Instruktor SKV/SWAV 1. EINLEITUNG Die Ausbildungen und Prüfungen zum SUP Instruktor SKV/SWAV wird durch die Fachgruppe SUP, welche aus dem Schweizerischen Kanu-Verband

Mehr

Hallo Eintracht Fans,

Hallo Eintracht Fans, Stand 09072009 Hallo Eintracht Fans, es freut uns, dass Ihr einen Eintracht-Fanclub gründen und dem Kreis der offiziellen Fanclubs beitreten möchtet Strenge Bedingungen gibt es dafür nicht, dennoch gibt

Mehr

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere"

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung Spezialtierarzt FVH für Kleintiere Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere" 1 Spezialtierarztbezeichnung Für das Gebiet der Kleintiermedizin wird die Bezeichnung

Mehr

Reglement über die Aufnahme an die Berufsmittelschulen und den Berufsmaturitätsabschluss (Berufsmaturitätsreglement)

Reglement über die Aufnahme an die Berufsmittelschulen und den Berufsmaturitätsabschluss (Berufsmaturitätsreglement) Berufsmaturitätsreglement 413.326 Reglement über die Aufnahme an die Berufsmittelschulen und den Berufsmaturitätsabschluss (Berufsmaturitätsreglement) (vom 1. Oktober 2002) 1 Der Bildungsrat beschliesst:

Mehr

Aufnahmereglement der Pädagogischen Hochschule St.Gallen*

Aufnahmereglement der Pädagogischen Hochschule St.Gallen* Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 6. Aufnahmereglement der Pädagogischen Hochschule St.Gallen* vom 6. August 007 (Stand. Januar 05) Der Rat der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen erlässt

Mehr

Ressort Hunde. Ausbildungsstrukturen. Lawinensuche LW Geländesuche GS. Stand: 2012. Inhalt. 1. Zulassungsbedingungen 1.1 Zulassung LW 1.

Ressort Hunde. Ausbildungsstrukturen. Lawinensuche LW Geländesuche GS. Stand: 2012. Inhalt. 1. Zulassungsbedingungen 1.1 Zulassung LW 1. Ressort Hunde Ausbildungsstrukturen Lawinensuche LW Geländesuche GS Stand: 2012 Inhalt 1. Zulassungsbedingungen 1.1 Zulassung LW 1.2 Zulassung GS 2. Ausbildungsstruktur LW 2.1 Eintrittstest LW 3. Ausbildungsstruktur

Mehr

XII. ÖSTERR. GOJU RYU - MEISTERSCHAFT ÖSTERR. SHITO RYU MEISTERSCHAFT

XII. ÖSTERR. GOJU RYU - MEISTERSCHAFT ÖSTERR. SHITO RYU MEISTERSCHAFT XII. ÖSTERR. GOJU RYU - MEISTERSCHAFT ÖSTERR. SHITO RYU MEISTERSCHAFT WKF Regeln mit Abweichungen Termin: Samstag, 31. Mai 2014 Ort: PAHO-Halle, Jura-Soyfer-Gasse 3, 1100 Wien Zeitplan: Registrierung:

Mehr

Prüfungsreglement über die Weiterbildungsprüfung der Chiropraktik

Prüfungsreglement über die Weiterbildungsprüfung der Chiropraktik Prüfungsreglement über die Weiterbildungsprüfung der Chiropraktik ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art.1 Die Weiterbildungsordnung WBO und das Prüfungsreglement regeln die Grundsätze und die Voraussetzung für den

Mehr

Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung

Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung Anmeldung zur Prüfung Die Termine sind dem Vorlesungsverzeichnis und dem Aushang beim Prüfungsamt zu entnehmen. Terminänderungen werden per Aushang

Mehr

Höhere Fachschule Pflege

Höhere Fachschule Pflege bz-gs Bildungszentrum Gesundheit und Soziales Höhere Fachschule Pflege Aufnahmeverfahren DNI zu HF Berufsbegleitender Bildungsgang Erstellt: D.Hofer (Rektor) Freigegeben: Christoph Knoll (Direktor) Version:

Mehr

Gesuch um Vorbescheid für die Zulassung zur eidg. Berufsprüfung für Kommunikationsplanerin/ Kommunikationsplaner. Prüfungsjahr:

Gesuch um Vorbescheid für die Zulassung zur eidg. Berufsprüfung für Kommunikationsplanerin/ Kommunikationsplaner. Prüfungsjahr: Gesuch um Vorbescheid für die Zulassung zur eidg. Berufsprüfung für Kommunikationsplanerin/ Kommunikationsplaner (Prüfungsordnung vom 21. November 2008 Prüfungsjahr: Der Vorbescheid ergeht mit Blick auf

Mehr

Repetitionsseminare - Herbst/Winter 2015/2016

Repetitionsseminare - Herbst/Winter 2015/2016 Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidgenössischem Fachausweis Repetitionsseminare - Herbst/Winter 2015/2016 Das BWZ Rapperswil-Jona ist ein verlässlicher Partner für den Lehrgang Fachfrau/-mann

Mehr

Reglement zur Zertifizierung als Certified Business Process Professional CBPP Stand: 5.10.2010

Reglement zur Zertifizierung als Certified Business Process Professional CBPP Stand: 5.10.2010 Reglement zur Zertifizierung als Certified Business Process Professional CBPP Stand: 5.10.2010 INHALT 1. Einleitung...3 2. Zertifizierungsorganisation und -organe...3 3. Ausschreibung und Anmeldung...3

Mehr

3 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Externenprüfung (Bachelor of Arts) kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

3 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Externenprüfung (Bachelor of Arts) kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt: Satzung der Externenprüfungsordnung Gesundheits- und Tourismusmanagement (Bachelor of Arts) der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen vom 30. Juli 2013 in der Fassung der 1. Änderungssatzung

Mehr

Passfoto 1 Exemplar. Personalien. AHV-Nr. Geburtsdatum. Muttersprache. Bürgerort (Ortschaft + Kanton/Ausland: nur Land)

Passfoto 1 Exemplar. Personalien. AHV-Nr. Geburtsdatum. Muttersprache. Bürgerort (Ortschaft + Kanton/Ausland: nur Land) Anmeldung zur Berufsprüfung für Kommunikationsplanerin, Kommunikationsplaner 2016 Schriftliche Prüfung: 7./8. März 2016 in Zürich, Mündliche Prüfung: 14./15. April 2016 in Biel Bitte ausgefüllt, bis spätestens

Mehr

Anmeldung zur eidgenössischen Berufsprüfung "Tontechnikerin / Tontechniker" 27.08 bis 04.09.2015 in Bern

Anmeldung zur eidgenössischen Berufsprüfung Tontechnikerin / Tontechniker 27.08 bis 04.09.2015 in Bern Audio Engineering Society, Inc. Secretary s office: Swiss Section c/o Laura Goeldlin Examining Committee 15 Bd. Paderewski 26, CH-1800 Vevey Sound Technician aes.ec.ch@gmail.com Anmeldung zur eidgenössischen

Mehr

Eislaufclub Beider Basel

Eislaufclub Beider Basel Name: Anmeldung e Wintersaison 2015/16 (bitte alles mit BLOCKSCHRIFT ausfüllen) Vorname: Geburtsdatum: Geschlecht: weiblich männlich Strasse: PLZ, Ort: Mitglied ECB Kursanmeldung Höchster bestandener Sternli

Mehr

Jugendreglement Jugend 1 2007

Jugendreglement Jugend 1 2007 Jugendreglement Jugend 1 INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINES 3 1.1 GELTUNGSBEREICH 3 1.2 JUGENDOBMANN 3 2 JUGENDFÖRDERUNG 3 2.1 SEKTION POOL 3 2.2 VEREINE 3 3 JUGENDTRAINER 3 4 GRUNDSATZERKLÄRUNGEN 3 5 STRAFEN

Mehr

TÜV AUSTRIA CERT. Prüfungsordnung und Zertifizierungsprogramm zum/r zertifizierten Medizinprodukteberater/in

TÜV AUSTRIA CERT. Prüfungsordnung und Zertifizierungsprogramm zum/r zertifizierten Medizinprodukteberater/in TÜV AUSTRIA CERT Prüfungsordnung und Zertifizierungsprogramm zum/r zertifizierten Medizinprodukteberater/in 1 Geltungsbereich Die vorliegende Prüfungsordnung mit Zertifizierungsprogramm gilt für die Prüfung

Mehr

Fachausweis Texterin und Texter

Fachausweis Texterin und Texter Anmeldung zur Prüfung für den «Eidgenössischen Fachausweis Texterin und Texter» 2015 Schriftliche Prüfung: 26. Oktober 2015 Mündliche Prüfung: 23. November 2015 Bitte ausgefüllt, bis spätestens Dienstag,

Mehr

gestützt auf das Gesetz vom 12. Dezember 2002 über den Anwaltsberuf; auf Antrag der Sicherheits- und Justizdirektion,

gestützt auf das Gesetz vom 12. Dezember 2002 über den Anwaltsberuf; auf Antrag der Sicherheits- und Justizdirektion, Verordnung vom 1. Juli 2003 Inkrafttreten: 01.07.2003 über den Anwaltsberuf (AnwV) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesetz vom 12. Dezember 2002 über den Anwaltsberuf; auf Antrag der

Mehr

ORDNUNG 2-FÄCHER-BACHELOR ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE

ORDNUNG 2-FÄCHER-BACHELOR ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE ORDNUNG ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELOR-STUDIENGANG GRUNDBILDUNG SOWIE IM 2-FÄCHER-BACHELOR AN DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK Bekanntmachung

Mehr

Weiterbildung zum Berufstitel Dipl. Pflegefachfrau HF/ Dipl. Pflegefachmann HF

Weiterbildung zum Berufstitel Dipl. Pflegefachfrau HF/ Dipl. Pflegefachmann HF Weiterbildung zum Berufstitel Dipl. Pflegefachfrau HF/ Dipl. Pflegefachmann HF Sehr geehrte Damen und Herren Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an unserer Weiterbildung zum Berufstitel HF. Diese Weiterbildung

Mehr

Privatauftrag Vaterschaftstest

Privatauftrag Vaterschaftstest Privatauftrag Vaterschaftstest Wir beauftragen das Forensische Genetische Labor der Rechtsmedizin,, mit der Abklärung der Abstammung für: MUTTER: Strasse: Tel.: Vorname: PLZ / Ort: Geburtsdatum: KIND:

Mehr

Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal

Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Prüfungsreglement für Grad-1 und Grad-2 Kandidaten Freigegeben am 19.08.2014

Mehr

Handelsschule edupool.ch. Prüfungsordnung. Trägerschaft: Kaufmännischer Verband Schweiz. Gültig ab Ausbildung August 2014

Handelsschule edupool.ch. Prüfungsordnung. Trägerschaft: Kaufmännischer Verband Schweiz. Gültig ab Ausbildung August 2014 Trägerschaft: Kaufmännischer Verband Schweiz Prüfungsordnung Gültig ab Ausbildung August 2014 Geschäftsstelle Baarerstrasse 77, 6300 Zug Telefon 041 726 55 66, Fax 041 726 55 67, info@edupool.ch, www.edupool.ch

Mehr

für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005.

für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005. PH-Nr..5. Diplomreglement zum Master of Advanced Studies Pädagogische Hochschule Zürich in Bildungsmanagement sowie zum Master of Advanced Studies Pädagogische Hochschule Zürich in Bildungsinnovation (vom

Mehr

Merkblatt über die staatliche Prüfung für Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen

Merkblatt über die staatliche Prüfung für Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen Merkblatt über die staatliche Prüfung für Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen 1. Rechtsgrundlage Die staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher ist durch die Ordnung der Staatlichen Prüfung für

Mehr

Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (EG BGFA)

Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (EG BGFA) Synopse (ID 58) Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte [M09] Antrag des Obergerichts vom 9. August 05; Vorlage Nr. 54. (Laufnummer 5000)

Mehr

Theoretische Privatpilotenprüfung (A)

Theoretische Privatpilotenprüfung (A) Theoretische Privatpilotenprüfung (A) Ausgabe 1 1. Juni 2006 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 3 2. Prüfungsorganisation 3 3. Anmeldung 3 4. Prüfungsdauer und Hilfsmittel 4 5. Prüfungsdurchführung 5 6.

Mehr

Halle Eröffnung 07:30 Schiedsrichter Meeting 08:00 Turnier Eröffnung 08:30. Halle Eröffnung 07:30 Schiedsrichter Meeting 08:00 Turnier Eröffnung 08:30

Halle Eröffnung 07:30 Schiedsrichter Meeting 08:00 Turnier Eröffnung 08:30. Halle Eröffnung 07:30 Schiedsrichter Meeting 08:00 Turnier Eröffnung 08:30 Zeitplan Samstag 27. Februar 2010 Halle Eröffnung 07:30 Schiedsrichter Meeting 08:00 Turnier Eröffnung 08:30 Zeitplan Sonntag 28. Februar 2010 Halle Eröffnung 07:30 Schiedsrichter Meeting 08:00 Turnier

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Information und Dokumentation Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule

Mehr

Abschlussprüfung nicht bestanden. Allgemeine Grundlagen. 21. Juli 2015

Abschlussprüfung nicht bestanden. Allgemeine Grundlagen. 21. Juli 2015 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Abteilung Betriebliche Bildung Abschlussprüfung nicht bestanden Allgemeine Grundlagen 21. Juli 2015 2/9 Inhalt 1. Wie oft kann die Prüfung

Mehr

Anmeldung zur Berufsprüfung für PR-Fachleute 2016

Anmeldung zur Berufsprüfung für PR-Fachleute 2016 Schweizerischer Public Relations Verband SPRV Association Suisse de Relations Publiques ASRP Associazione Svizzera di Relazioni Pubbliche ASRP Anmeldung zur Berufsprüfung für PR-Fachleute 2016 Anmeldefrist:

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG GENERAL TRAINER CALL CENTER

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG GENERAL TRAINER CALL CENTER Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6

Mehr

Prüfungsordnung. für. Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation. der Unfallversicherung Bund und Bahn. in der Fassung vom Juni 2015

Prüfungsordnung. für. Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation. der Unfallversicherung Bund und Bahn. in der Fassung vom Juni 2015 Prüfungsordnung für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation der Unfallversicherung Bund und Bahn in der Fassung vom Juni 2015 1 / 12 Präambel Jede zunächst in Vorbereitung eingestellte Aufsichtsperson

Mehr

Anmeldeformular Sportklasse Gymnasium Bäumlihof Basel

Anmeldeformular Sportklasse Gymnasium Bäumlihof Basel Gymnasium Bäumlihof Anmeldeformular Sportklasse Gymnasium Bäumlihof Basel Angaben Schülerin/Schüler Name:... Vorname:... Strasse:... PLZ / Ort:... Kanton:... Telefon:... Natel:... E-Mail:... Geburtsdatum/Ort:...

Mehr

Geschäftsordnung Kampfrichterkommission

Geschäftsordnung Kampfrichterkommission Österreichischer Karatebund Austrian Karate Federation Kampfrichterkommission (ZVR: 720004573) ÖKB-Kampfrichterobmann Alois Wiesböck Tel: 0650/4292744 referee@karate-austria.at ÖKB-Büro Dr. Adolf Schärf

Mehr

ASF 2015_109. Reglement. über die Ausbildung zur Technikerin oder zum Techniker HF Bauführung. Der Staatsrat des Kantons Freiburg.

ASF 2015_109. Reglement. über die Ausbildung zur Technikerin oder zum Techniker HF Bauführung. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. Reglement vom 3. November 2015 Inkrafttreten: 14.09.2015 über die Ausbildung zur Technikerin oder zum Techniker HF Bauführung Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Verordnung des Eidgenössischen

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG GENERAL TRAINER PERSONALITY

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG GENERAL TRAINER PERSONALITY Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6

Mehr

Zuständiges Gericht oder Verwaltungsbehörde. Kantonale, öffentliche Liste gemäss Art. 28 BGFA

Zuständiges Gericht oder Verwaltungsbehörde. Kantonale, öffentliche Liste gemäss Art. 28 BGFA Angehörige von Mitgliedstaaten der EU / EFTA, die berechtigt sind, den Anwaltsberuf im Herkunftsstaat auszuüben Angehörige von Nicht-EU/ EFTA-Staaten, die berechtigt sind, den Anwaltsberuf im Herkunftsstaat

Mehr

Handbuch. Ehrenordnung. Wehlistraße 29/Stiege 1/TOP 111 1200 Wien. Telefon: 01 / 332 48 48 Fax: 01 / 332 48 48 48

Handbuch. Ehrenordnung. Wehlistraße 29/Stiege 1/TOP 111 1200 Wien. Telefon: 01 / 332 48 48 Fax: 01 / 332 48 48 48 Wehlistraße 29/Stiege 1/TOP 111 1200 Wien Telefon: 01 / 332 48 48 Fax: 01 / 332 48 48 48 E -Mail: office@oejv.com Homepage : www.oejv.com Inhaltsverzeichnis I. Ehrenpräsidentschaft II. Ehrenmitgliedschaft

Mehr

Fachliste 39. Verwaltung. An Mitglieder der INGBW, an der Eintragung in die Fachliste 39 Fachplaner für Brandschutz interessiert sind

Fachliste 39. Verwaltung. An Mitglieder der INGBW, an der Eintragung in die Fachliste 39 Fachplaner für Brandschutz interessiert sind F:\_FORMULAR_\Antrag\Antrag-FL-39.docx Fachliste 39 Verwaltung An Mitglieder der INGBW, an der Eintragung in die Fachliste 39 Fachplaner für Brandschutz interessiert sind Ingenieurkammer Baden-Württemberg

Mehr

Antrag auf Zulassung zur Patentanwaltschaft

Antrag auf Zulassung zur Patentanwaltschaft An den Vorstand der Patentanwaltskammer Postfach 26 01 08 80058 München Antrag auf Zulassung zur Patentanwaltschaft Hiermit beantrage ich meine Zulassung als Patentanwältin / Patentanwalt. I. Persönliche

Mehr

Datenschutzbeauftragter (TÜV )

Datenschutzbeauftragter (TÜV ) TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Prüf- und Zertifizierungsordnung Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Datenschutzbeauftragter

Mehr

HF-Studiengang Betriebsleiter/in in Facility Management HF

HF-Studiengang Betriebsleiter/in in Facility Management HF Aktuelles Foto 1Expl. aufgeklebt 1Expl. angeheftet Anmeldeformular Achtung: Das Formular kann Hand oder via PC ausgefüllt werden, muss jedoch ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden! HF-Studiengang

Mehr

Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen

Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen 40.6 Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen Vom 7. September 04 (Stand. Januar 05) Die Fachgruppe Übersetzungswesen (kurz: Fachgruppe), gestützt auf Absatz der Verordnung vom 7. Mai 0 ) über

Mehr

Akademische Prüfungsordnung. für die Sprachprüfung in Latein, Griechisch. oder in beiden Sprachen. an der Philosophischen Fakultät

Akademische Prüfungsordnung. für die Sprachprüfung in Latein, Griechisch. oder in beiden Sprachen. an der Philosophischen Fakultät Bitte beachten: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der amtliche, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text. Akademische Prüfungsordnung für die Sprachprüfung in Latein, Griechisch oder in beiden

Mehr

Kaufmännische Berufsmaturität (BM II)

Kaufmännische Berufsmaturität (BM II) Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2015 Kaufmännische Berufsmaturität (BM II) nach abgeschlossener Berufslehre 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Organisatorisches

Mehr

Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Public Service Management an der Universität Leipzig

Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Public Service Management an der Universität Leipzig UNIVERSITÄT LEIPZIG Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Public Service Management an der Universität Leipzig Vom xx.xx. 2013 Aufgrund des Gesetzes

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, (gültig für Studierende, die mit ihrer Ausbildung ab dem Studienjahr 01/01 begonnen haben) Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule

Mehr

Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 11 vom 23.06.2008, Seite 74-78

Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 11 vom 23.06.2008, Seite 74-78 Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 11 vom 23.06.2008, Seite 74-78 Externenprüfungsordnung der Universität Ulm für den weiterbildenden Masterstudiengang MBA in Actuarial

Mehr

Persönliche Daten zur Online-Immatrikulation an der FH Südwestfalen

Persönliche Daten zur Online-Immatrikulation an der FH Südwestfalen Persönliche Daten zur Online-Immatrikulation an der FH Südwestfalen Die Immatrikulation zum berufsbegleitenden Studium an der Fachhochschule Südwestfahlen erfolgt online. Die TAE übernimmt den Vorgang

Mehr

Richtlinie zur Vergabe von Zertifikaten durch das Sprachenzentrum der Technischen Universität Clausthal vom 3. Mai 2012 (Mitt. TUC 2012, Seite 130)

Richtlinie zur Vergabe von Zertifikaten durch das Sprachenzentrum der Technischen Universität Clausthal vom 3. Mai 2012 (Mitt. TUC 2012, Seite 130) Verwaltungshandbuch Richtlinie zur Vergabe von Zertifikaten durch das Sprachenzentrum der Technischen Universität Clausthal vom 3. Mai 2012 (Mitt. TUC 2012, Seite 130) 1. Vergabe von Zertifikaten im Rahmen

Mehr

Zum grundsätzlichen Verständnis die wichtigsten Schritte im Überblick:

Zum grundsätzlichen Verständnis die wichtigsten Schritte im Überblick: Hallo Eintracht Fans, es freut uns, dass Ihr einen Eintracht-Fanclub gründen und dem Kreis der offiziellen Fanclubs beitreten möchtet. Allzu strenge Bedingungen gibt es dafür nicht, dennoch gilt es, ein

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Version vom 15. Juli 2014 Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 26. Mai 2011, gestützt auf das Reglement

Mehr

Abwicklungsleitfaden Anmeldung zur Ausbildung zur IR-Berechtigung

Abwicklungsleitfaden Anmeldung zur Ausbildung zur IR-Berechtigung Flugschule-Marl Abwicklungsleitfaden Anmeldung zur Ausbildung zur IR-Berechtigung Hier haben wir kurz zusammengefasst, welche Schritte zur Anmeldung nötig sind: 1.) Fliegerarzt Sie benötigen ein Tauglichkeitszeugnis

Mehr

Die Unterrichtsveranstaltungen des Bachelorstudiengangs in Pflege werden in französischer Sprache abgehalten.

Die Unterrichtsveranstaltungen des Bachelorstudiengangs in Pflege werden in französischer Sprache abgehalten. (gültig für Studierende, die mit ihrer Ausbildung ab dem Studienjahr 01/01 beginnen) Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über die Fachhochschulen

Mehr

KLIENTENPROFIL VERSION NATÜRLICHE PERSON

KLIENTENPROFIL VERSION NATÜRLICHE PERSON SRO SAV/SNV 02 D_Kundenprofil_np März 2007 KLIENTENPROFIL VERSION NATÜRLICHE PERSON Dieses Formular ist nur zu verwenden wenn die Vertragspartei eine natürliche Person ist. Handelt es sich um eine Geschäftsbeziehung

Mehr

Pensionskasse Swatch Group (CPK) REGLEMENT ÜBER DIE TEILLIQUIDATION

Pensionskasse Swatch Group (CPK) REGLEMENT ÜBER DIE TEILLIQUIDATION Pensionskasse Swatch Group (CPK) REGLEMENT ÜBER DIE TEILLIQUIDATION REGLEMENT TEILLIQUIDATION 2/6 Das vorliegende Teilliquidationsreglement der Pensionskasse Swatch Group (CPK) stützt sich auf Artikel

Mehr

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung - 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.

Mehr

Anmeldeformular // Studienbeginn September 2014

Anmeldeformular // Studienbeginn September 2014 Anmeldeformular // Studienbeginn September 2014 Einschreibetermin für Kandidatinnen/ Kandidaten mit Schweizer Maturität: 30.04.2014 Einschreibetermin für Kandidatinnen/ Kandidaten mit anderen Diplomen

Mehr

IMMOBILIENSACHVERSTÄNDIGER

IMMOBILIENSACHVERSTÄNDIGER ANTRAG zur Zertifizierung IMMOBILIENSACHVERSTÄNDIGER bei Von der Zertifizierungsstelle auszufüllen: Ident-Nr Eingangsstempel 1. Antrag für (bitte nur einmal ankreuzen!) o Zertifizierungsprüfung (Praktiker

Mehr

Stempel und Unterschrift der Behörde

Stempel und Unterschrift der Behörde Anmeldende Behörde Ansprechpartner Straße Telefon PLZ, Ort Fax E-Mail Thüringer Verwaltungsschule Hinter dem Bahnhof 12 99427 Weimar I. Anmeldung zum spätester Anmeldetermin: 3 Monate vor Lehrgangsbeginn

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Pflege (gültig für Studierende, die mit ihrer Ausbildung ab dem Studienjahr 01/01 beginnen) Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt

Mehr

Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung

Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung 1. Grundsatz Die Stiftung vergibt Stipendien an in der Großgemeinde Homberg/Ohm wohnende Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Mehr

Nützliche Hinweise SEK II

Nützliche Hinweise SEK II Nützliche Hinweise SEK II A-Z Berufspädagogik Belegungen Uni im Rahmen des Wahlbereichs Sek II (Veranstaltungen des Masters of Arts in Educational Sciences) Belegungen Uni ausserhalb des Studiengangs Sek

Mehr

Tourenund. Kursreglement. Sektion Oberaargau SAC. 0 2. M ä rz 2 0 0 7

Tourenund. Kursreglement. Sektion Oberaargau SAC. 0 2. M ä rz 2 0 0 7 0 2. M ä rz 2 0 0 7 Tourenund Kursreglement Touren- und Kursreglement Seite 1 Inhaltsverzeichnis I Organisation Seite 2 Definition Art. 1, 2 Geltungsbereich Art. 3 Tourenkommission Art. 4, 5 Tourenprogramm

Mehr

AUSLANDSSTIPENDIUM AUS DEM UNTERSTÜTZUNGSVEREIN FÜR STUDIERENDE AUS DER LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT

AUSLANDSSTIPENDIUM AUS DEM UNTERSTÜTZUNGSVEREIN FÜR STUDIERENDE AUS DER LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT 1 Unterstützungsverein für Studierende aus der Land und Forstwirtschaft 3100 St. Pölten, Ferstlergasse 4 AUSLANDSSTIPENDIUM AUS DEM UNTERSTÜTZUNGSVEREIN FÜR STUDIERENDE AUS DER LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT

Mehr

die gelbe Jacke die rote Jacke die blaue Jacke die schwarze Jacke die violette Hose die rote Hose die grüne Hose die schwarze Hose

die gelbe Jacke die rote Jacke die blaue Jacke die schwarze Jacke die violette Hose die rote Hose die grüne Hose die schwarze Hose die blaue Jacke die rote Jacke die gelbe Jacke die schwarze Jacke die gelbe Jacke die rote Jacke die blaue Jacke die schwarze Jacke die schwarze Jacke die rote Jacke die blaue Jacke die gelbe Jacke die

Mehr

Informationsblatt Widerspruch gegenüber einer Organ- und/oder Gewebe- und/oder Zellenentnahme

Informationsblatt Widerspruch gegenüber einer Organ- und/oder Gewebe- und/oder Zellenentnahme Informationsblatt Widerspruch gegenüber einer Organ- und/oder Gewebe- und/oder Zellenentnahme Stand: Oktober 2014 Erläuterungen In Österreich sind Transplantation und Organspende im Organtransplantationsgesetz

Mehr

Berufsbildung der Schweiz Berufs- und höhere Fachprüfungen. universitäre. Diplome. Fachhochschulabschlüsse. Tertiärstufe. Pädag. hochschulen.

Berufsbildung der Schweiz Berufs- und höhere Fachprüfungen. universitäre. Diplome. Fachhochschulabschlüsse. Tertiärstufe. Pädag. hochschulen. Unterlagen zum Bildungswesen der Schweiz Berufsbildung der Schweiz Berufs- und höhere Fachprüfungen Berufsleute, die weiter kommen wollen, bereiten sich auf eine höhere Fachprüfung (HFP, im Gewerbe bekannt

Mehr

Gefahrgutbeauftragte: Bestellung, Schulung und Prüfung

Gefahrgutbeauftragte: Bestellung, Schulung und Prüfung Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 4815 Gefahrgutbeauftragte: Bestellung, Schulung und Prüfung Seit 1991 ist in Deutschland die Schulung von Gefahrgutbeauftragten Pflicht.

Mehr

53 Trinationaler Bachelorstudiengang Information & Communication Systems

53 Trinationaler Bachelorstudiengang Information & Communication Systems 53 Trinationaler Bachelorstudiengang Information & Communication Systems 1. Generelle Regelung 1.1. Generell gilt die Studien- und Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschulstandorte. Für die Hochschule

Mehr

Übersetzung aus der englischen Sprache

Übersetzung aus der englischen Sprache Übersetzung aus der englischen Sprache Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen für.tirol Domains (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

Mehr

Merkblatt ausländische Bildungsnachweise zu International Baccalaureate Diploma (IB)

Merkblatt ausländische Bildungsnachweise zu International Baccalaureate Diploma (IB) Merkblatt ausländische Bildungsnachweise zu International Baccalaureate Diploma (IB) Studienbewerber mit ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen dürfen nach erfolgreichem Durchlaufen des EBS Aufnahmeverfahrens

Mehr

Antrag auf Listung als Mediator der IHK Chemnitz

Antrag auf Listung als Mediator der IHK Chemnitz Antrag auf Listung als Mediator der IHK Chemnitz Auf der Grundlage des 5 MediationsG sowie unter Beachtung, dass die Tätigkeit eines Mediators sehr komplex ist und ein hohes Maß an Integrität, Reflexions-

Mehr

für die Zulassung zur Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis

für die Zulassung zur Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis MERKBLATT für die Zulassung zur Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis Aus- und Weiterbildung 1. Ohne Berufsausbildungsverhältnis können Sie zur Abschlussprüfung zugelassen werden,

Mehr

Zertifizierung Kundenberater Bank

Zertifizierung Kundenberater Bank Zertifizierung Kundenberater Bank Prüfungsreglement Version 1.4 21. Mai 2012 Status: akkreditiert durch SAS Zur besseren Lesbarkeit wird im vorliegenden Dokument ausschliesslich die männliche Schreibform

Mehr

ANMELDUNG FÜR DIE HANDELSSCHULE FÜR LEISTUNGSSPORTLER(INNEN) (4-jährig) mit Schwerpunkt Sportmanagement 2012 Sportart: Sportverband: Verein:

ANMELDUNG FÜR DIE HANDELSSCHULE FÜR LEISTUNGSSPORTLER(INNEN) (4-jährig) mit Schwerpunkt Sportmanagement 2012 Sportart: Sportverband: Verein: Eingangsstempel lfd. Nr. Anmeldefristen: 10. Februar 2012 bis 2. März 2012, Familienname (1) Sozialversicherungsnummer (1) Vorname/n (2) ANMELDUNG FÜR DIE HANDELSSCHULE FÜR LEISTUNGSSPORTLER(INNEN) (4-jährig)

Mehr