Höhere Fachschule Pflege

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1 bz-gs Bildungszentrum Gesundheit und Soziales Höhere Fachschule Pflege Aufnahmeverfahren DNI zu HF Berufsbegleitender Bildungsgang Erstellt: D.Hofer (Rektor) Freigegeben: Christoph Knoll (Direktor) Version: 1.0 Überarbeitet: Seite 1 von 7

2 bz-gs Bildungszentrum Gesundheit und Soziales Verzeichnis 1 GRUNDSÄTZE INSTRUMENTE DES AUFNAHMEVERFAHRENS HF AM AUFNAHMEVERFAHREN BETEILIGTE FACHPERSONEN ORGANISATION UND ABLAUF... 4 ANMELDUNG... 4 VORSELEKTION... 4 EMPFEHLUNG DER PRAXIS... 4 KOGNITIVER TEST... 5 DEUTSCHARBEIT... 5 EINZELGESPRÄCH AUFNAHMEENTSCHEID / REPETITION GLEICHWERTIGKEIT VON AUFNAHMEVERFAHREN WEITERLEITUNG UND AUFBEWAHRUNG DER DOSSIERS KOSTEN DES AUFNAHMEVERFAHREN... 7 Erstellt: D.Hofer (Rektor) Freigegeben: Christoph Knoll (Direktor) Version: 1.0 Überarbeitet: Seite 2 von 7

3 1 Grundsätze Nebst einer abgeschlossenen Ausbildung als diplomierte Pflegefachperson Diplomniveau l, wird die Zulassung zur Höheren Fachschule Pflege (HF) vom Aufnahmeverfahren abhängig gemacht. Das Rektorat entscheidet gemäss dem eingereichten Dossier über Art und Umfang der einzelnen Elemente. Grundsätzlich orientiert sich das Verfahren nach dem Aufnahmeverfahren des 3-jährigen Vollzeitstudiengangs HF Pflege. Die Kandidatin / der Kandidat ist für das Einreichen aller verlangten Unterlagen selbst verantwortlich, welche zur Abklärung benötigt werden. Nicht vollständige Dossiers werden unbearbeitet zurückgeschickt. Der Aufnahmeentscheid ist 3 Jahre gültig. Das Aufnahmeverfahren wird dokumentiert. Die Dokumentation der Resultate wird als Teil des Personaldossiers geführt und bleibt im Besitz der Höheren Fachschule. Dem Konzept des Aufnahmeverfahrens für die HF liegen folgende Gesetze und Reglemente zugrunde: Berufsbildungsgesetz (BBG), Verordnung über die Berufsbildung (BBV), Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) vom 11. März 2005 (Stand am 1. November 2010) Rahmenlehrplan Pflege, mit dem geschützten Titel dipl. Pflegefachfrau HF / dipl. Pflegefachmann HF, Stand Seite 3

4 2 Instrumente des Aufnahmeverfahrens HF Dossierkontrolle / ggf. Portfolioerstellung zwecks Kompetenzbilanzierung. Empfehlung des zuständigen Praxisbetriebs. Einzelgespräch am Bildungszentrum Gesundheit und Soziales (BZ-GS). Zusätzliche Eignungsabklärung gemäss Auflagen BZ-GS können sein: Kognitiver Test oder Nachweis eines bereits durchgeführten äquivalenten Testverfahrens. Deutscharbeit oder Nachweis eines bereits durchgeführten äquivalenten Testverfahrens. 3 Am Aufnahmeverfahren beteiligte Fachpersonen Expertinnen und Experten des BZ-GS. 4 Organisation und Ablauf Anmeldung Die Anmeldung erfolgt durch das Einreichen eines Dossiers gemäss den Vorgaben. Vorselektion Die Kandidatinnen werden zum Aufnahmeverfahren HF Pflege eingeladen. Dossiers, die nicht den formalen Kriterien entsprechen, werden zurückgeschickt. Empfehlung der Praxis Die Preisempfehlung nimmt Stellung zu folgernden Eigenschaften der Kandidatin / des Kandidaten: Seite 4

5 Arbeitsleistung Belastbarkeit Konfliktfähigkeit Lernfähigkeit Kognitiver Test Der kognitive Test erfasst die sinngebende Verarbeitung von Signalen (Raven Test). Kandidatinnen mit Abschluss der gymnasialen Matura, Berufsmatura oder Fachmittelschule, müssen den kognitiven Test nicht absolvieren. Deutscharbeit Diese prüft das Textverständnis, die Fähigkeit zur Vernetzung und die sprachliche Ausdrucksfähigkeit. Kandidatinnen mit Abschluss der gymnasialen Matura, Berufsmatura oder Fachmittelschule, müssen die Deutscharbeit nicht absolvieren. Einzelgespräch Wenn ein Einzelgespräch an Stelle einer Preisempfehlung erfolgt, werden in der Regel folgende Kriterien überprüft: Berufsmotivation Berufsvorstellung Selbsteinschätzung Lernfähigkeit Kritikfähigkeit, Belastbarkeit Beziehungs- / Kommunikationsfähigkeit Mündliche Ausdrucksweise, Sprache Je nach Verlauf des Gespräches und der spezifischen Themenschwerpunkte, können sich auch zusätzliche Kriterien als beurteilungsrelevant herausstellen. Die Beurteilung erfolgt aber immer anhand der aufgestellten Kriterien des Einzelgesprächs des Aufnahmeverfahrens HF Pflege. Seite 5

6 Das Einzelgespräch wird durch Expertinnen der Schule durchgeführt. 5 Aufnahmeentscheid / Repetition Alle Elemente des Aufnahmeverfahrens HF Pflege müssen erfüllt, resp. nachgewiesen werden. Der Aufnahmeentscheid wird der Kandidatin schriftlich mitgeteilt. Das bestandene Aufnahmeverfahrens HF Pflege bleibt 3 Jahre gültig. Bei Nichtbestehen des Aufnahmeverfahren HF Pflege entscheiden das Rektorat der Schule über Umfang und Zeitpunkt der Repetition des ANV. In begründeten Ausnahmefällen kann das Rektorat die Kandidatin / den Kandidaten provisorisch in den Studiengang aufgenommen werden. Einzelne Prüfungselemente oder das ganze Aufnahmeverfahrens können maximal einmal repetiert werden. Seite 6

7 6 Gleichwertigkeit von Aufnahmeverfahren Sind dem Dossier Eignungsabklärungsresultate der Diplomniveau l Aufnahme beigelegt, welche als äquivalent den HF Aufnahmetestverfahren beurteilt werden, muss der Kognitiveund Deutschtest nicht absolviert werden. Gleichwertige andere beigebrachte Testresultate können ebenfalls anerkannt werden. Die Kandidatin muss den Nachweis des bestandenen Aufnahmeverfahrens mit genauen Angaben der Prüfungselemente und der Resultate erbringen. Das Rektorat der Schule entscheidet über die Gleichwertigkeit. Weitere Prüfungselemente unseres Aufnahmeverfahrens HF Pflege können für die Kandidatin durch das Rektorat der Schule angeordnet werden. Die Kandidatin ermächtigt die verantwortlichen Personen der Schule, mit der betreffenden externen Stellen Kontakt aufzunehmen. 7 Weiterleitung und Aufbewahrung der Dossiers Nach bestandenem Aufnahmeverfahren werden die Resultate im Dossier abgelegt.. Bei Nichtbestehen des Aufnahmeverfahrens werden die persönlichen Unterlagen retourniert, der Rest des Dossiers wird 3 Jahre aufbewahrt. Bei Rückzug der Kandidatur und bestandenem Aufnahmeverfahren, werden die Unterlagen 3 Jahre aufbewahrt. 8 Kosten des Aufnahmeverfahren Die Einschreibegebühr für den Studiengang HF Pflege beträgt CHF 1, unabhängig von der Anzahl der Prüfungselemente. Eine Repetition zieht keine zusätzlichen Gebühren nach sich 1 Gemäss kantonalen Vorgaben. Seite 7

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