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1 ZULASSUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE BACHELORSTUDIENGÄNGE BETRIEBSÖKONOMIE TOURISMUS WIRTSCHAFTSINFORMATIK INFORMATION UND DOKUMENTATION DES BEREICHS WIRTSCHAFT & DIENSTLEISTUNGEN LISTE DER ABSCHLÜSSE, DIE DEN ZUGANG ZU DEN STUDIENGÄNGEN BETRIEBSÖKONOMIE TOURISMUS WIRTSCHAFTSINFORMATIK INFORMATION UND DOKUMENTATION DES BEREICHS WIRTSCHAFT & DIENSTLEISTUNGEN ERMÖGLICHEN Dieses Dokument stützt sich auf die folgenden Gesetzes- und Verordnungstexte: Bundesgesetz über die Fachhochschulen (FHSG) vom 6. Oktober 1995 Verordnung des EVD über die Zulassung zu Fachhochschulstudien vom 2. September 2005 Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen der HES-SO vom 18. September 2008 Richtlinien für die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen Betriebsökonomie, Tourismus, Wirtschaftsinformatik, Information und Dokumentation des Bereichs Wirtschaft & Dienstleistungen der HES-SO vom 12. Dezember In der nachstehenden Tabelle sind die häufigsten Zugangswege 1 festgelegt. Das Hauptziel dieses Dokuments besteht darin, sicherzustellen, dass die Bewerber/innen über die richtige Ausrichtung und die entsprechende Befähigung verfügen, um die gewählte Ausbildung mit Erfolg absolvieren zu können. Ausser gegenteiliger Angaben unter gelten diese Zulassungsbedingungen für das erste Studiensemester. 1 Sonderfälle werden von der Zulassungskommission der Standorte/Schulen nach Stellungnahme des Bereichsrats Wirtschaft & Dienstleistungen geregelt. Seite 1/7

2 A. Abschlüsse in der Schweiz 1. 2a. 2b. Kaufmännische Berufsmaturität mit EFZ in einem dem Bereich verwandten Beruf (siehe Liste unter 2a., 2b. und 2c.) Für die Studiengänge Betriebsökonomie und Tourismus Andere Berufsmaturität, die mit einem der folgenden EFZ erworben wurde: - EFZ Kaufmann/Kauffrau - EFZ Detailhandelsfachmann / Detailhandelsfachfrau - EFZ Detailhandelsangestellte/r - EFZ Mediamatiker/in Für den Studiengang Wirtschaftsinformatik Andere Berufsmaturität mit: - EFZ Kaufmann/Kauffrau - EFZ Detailhandelsfachmann / Detailhandelsfachfrau - EFZ Detailhandelsangestellte/r - EFZ Informatiker/in - EFZ Mediamatiker/in - EFZ Elektroniker/in - EFZ Multimediaelektroniker/in - EFZ Automatiker/in - EFZ Telematiker/in Zulassung 2 mit Aufnahmeprüfung VBE 3 Für den Studiengang Information und Dokumentation wird eine Berufserfahrung von 2 bis 4 Wochen im Bereich Information und Dokumentation empfohlen. 2 Für den Studiengang Tourismus sind in der nachstehenden Tabelle die Möglichkeiten aufgeführt, das Auswahlverfahren zu absolvieren. 3 Vorherige Berufserfahrung (VBE) von mindestens 39 Wochen effektiver Arbeitszeit, die 1 Jahr entspricht (für die Studiengänge Betriebsökonomie und Wirtschaftsinformatik muss die Berufspraxis in einem Tätigkeitsbereich erworben worden sein, der sich auf die Wirtschaft, die Verwaltung oder die Informatik bezieht; für den Studiengang Tourismus wird auch eine Tätigkeit im Bereich Tourismusmanagement berücksichtigt; für den Studiengang Information und Dokumentation wird auch eine Tätigkeit berücksichtigt, die sich auf die Arbeitswirklichkeit eines Dokumentations- und Informationsdienstes bezieht). Seite 2/7

3 2c. Für den Studiengang Information und Dokumentation Andere Berufsmaturität mit: - EFZ Informations- und Dokumentationsassistent/in - EFZ Buchhändler/in - EFZ Verlagsbuchhändler/in - EFZ Mediamatiker/in - EFZ Kaufmann/Kauffrau Zulassung 2 mit Aufnahmeprüfung VBE 3 Für Inhaber/innen eines EFZ Kaufmann/Kauffrau wird eine Berufserfahrung von 2 bis 4 Wochen im Bereich Information und Dokumentation empfohlen. 3. Andere Berufsmaturität mit einem anderen EFZ Ja 4. Fachmittelschulausweis + EFZ gemäss Liste Punkt 2 5a. Fachmaturität mit Ausrichtung Kommunikation - Information 5b. Andere Fachmaturität Ja 6. Eidg. anerkannte Gymnasialmaturität Ja 7. Eidg. anerkannte Gymnasialmaturität + EFZ gemäss Liste Punkt 2 Dieser Punkt betrifft nur die Studiengänge Information und Dokumentation, Tourismus und Wirtschaftsinformatik. Es muss keine Berufspraxis erworben werden, wenn der/die Bewerber/in eine Arbeitswelterfahrung gemäss den Anforderungen der Verordnung des EVD über die Zulassung zu Fachhochschulstudien vom 2. September 2005, Art. 5 Abs. 1 nachweisen kann. Für die Studiengänge Wirtschaftsinformatik und Betriebsökonomie werden die Passerelle-Ausbildungen, die in Zusammenarbeit mit den Schulen HEG Genève, HE-Arc und HES-SO Wallis angeboten werden, als gleichwertig mit der Berufspraxis betrachtet. Inhaber/innen einer gymnasialen Maturität, die an einer Universität von einem entsprechenden Studium definitiv ausgeschlossen wurden, werden innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren nach der Exmatrikulation von der Universität nicht zugelassen. Inhaber/innen einer gymnasialen Maturität, die an einer Universität von einem entsprechenden Studium definitiv ausgeschlossen wurden, werden innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren nach der Exmatrikulation von der Universität nicht zugelassen. Seite 3/7

4 8. HF-Diplom in Wirtschaftsinformatik, Informatik, Tourismus, Hotellerie oder Betriebsökonomie 4 Zulassung 2 mit Aufnahmeprüfung VBE 3 Zulassung mit Anerkennung von mindestens 60 Credits und höchstens 90 Credits. Die Anerkennungsprinzipien für Ausbildungsleistungen werden vom Bereichsrat definiert. Erwerb von mindestens 60 Credits im Rahmen eines Bachelorstudienprogramms für Wirtschaftswissenschaften (nach einem definitiven Ausschluss keine Zulassung innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren nach der Exmatrikulation von der Universität). 9. Für den Studiengang Wirtschaftsinformatik: universitäre Hochschule (Universitäten + ETH) in Verbindung mit dem jeweiligen Fachbereich und Erwerb von 60 Credits (nach einem definitiven Ausschluss keine Zulassung innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren nach der Exmatrikulation von der Universität 5 ). Ja Zulassung zum 3. Semester 10. Anderer FH-Studiengang + Erwerb von mindestens 60 Credits 11. Eidg. Fachausweise Zulassung mit Anerkennung von höchstens 60 Credits. Die Anerkennung von Ausbildungsleistungen erfolgt nach Stellungnahme des Bereichsrats. Der/die Bewerber/in wird zugelassen, wenn er/sie einen der in der beiliegenden Liste aufgeführten Fachausweise besitzt. 4 Dieser Punkt betrifft den Studiengang Information und Dokumentation nicht. 5 Dieser Punkt betrifft den Studiengang Information und Dokumentation nicht. Seite 4/7

5 B. Abschlüsse in Frankreich 12. Frankreich: Baccalauréat général L (Literatur), ES (Wirtschafts- und Sozialwissenschaften), S (Naturwissenschaften) mit einer Note von mind. 12/20 Zulassung mit Aufnahmeprüfung VBE Ja 13a. BTS mit Spezialisierung in dem entsprechenden Studiengang und einer mindestens einjährigen Berufserfahrung Anerkennung von 60 Credits. 13b. BTS mit Spezialisierung in dem entsprechenden Studiengang, ohne eine mindestens einjährige Berufserfahrung Zulassung zum 1. Studienjahr ohne die zusätzliche Anforderung einer Berufspraxis. 14. BTS ohne Spezialisierung in dem entsprechenden Studiengang Ja Seite 5/7

6 C. Sonstige Abschlüsse Zulassung mit Aufnahmeprüfung 6 VBE 15. Andere ausländische Abschlüsse, die den Zugang zu schweizerischen Universitäten ermöglichen s. Ja Es wird eine Aufnahmeprüfung gemäss der Referenzliste der CRUS 7 /Swiss ENIC verlangt. 16. Andere ausländische Berufsabschlüsse s. Ja Der Bereichsrat nimmt Stellung zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen sowie den Anforderungen einer eventuellen Prüfung und erstellt ein Register, das er den Schulen zur Verfügung stellt. Über alle Gesuche von Bewerbern und Bewerberinnen aus einem Land, das nicht in diesem Register enthalten ist, entscheidet der Bereichsrat. 17. Gemäss Art. 11 des Reglements über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen der HES-SO können die betroffenen Studiengänge Bewerber/innen sur Dossier zulassen. Der Bereichsrat nimmt zu allen Zulassungen sur Dossier Stellung. 6 Studiengänge Betriebsökonomie und Tourismus: Aufnahmeprüfung in den Fächern Finanzwesen und Betriebsökonomie, Mathematik, 1. Sprache (Deutsch/Französisch) und Kommunikation, 2. Landessprache, Englisch. Studiengang Wirtschaftsinformatik: Aufnahmeprüfung in den Fächern Finanzwesen und Betriebsökonomie, Mathematik, 1. Sprache (Deutsch/Französisch) und Kommunikation, Englisch. Studiengang Information und Dokumentation: Aufnahmeprüfung in den Fächern Mathematik, 1. Sprache (Deutsch/Französisch) und Kommunikation, 2. Landessprache, Englisch. Inhaber/innen eines anerkannten Fremdsprachendiplom des Niveaus B2 gemäss dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Europarat 2001), das innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren vor der Einreichung des Zulassungsgesuchs erworben wurde, können von den Prüfungen in dem entsprechenden Fach befreit werden. 7 Seite 6/7

7 Die vorliegenden Zulassungsbedingungen wurden vom Vorsitz des Leitungsausschusses am 12. Januar 2011 verabschiedet. Sie heben die Zulassungsbedingungen für die Bachelorstudiengänge Betriebsökonomie Tourismus Wirtschaftsinformatik Information und Dokumentation des Bereichs Wirtschaft & Dienstleistungen vom 30. September 2009 auf. Sie treten rückwirkend auf den 10. Dezember 2010 in Kraft. Anhang: Liste der eidg. Fähigkeitsausweise, die den Zugang zu den Bachelorstudiengängen Betriebsökonomie Tourismus Wirtschaftsinformatik Information und Dokumentation des Bereichs Wirtschaft & Dienstleistungen ermöglichen Seite 7/7

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