RYÛKYÛ KOBUDÔ TESSHINKAN KYÔ KAI - EUROPE -
|
|
- Herta Färber
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 RYÛKYÛ KOBUDÔ TESSHINKAN KYÔ KAI - EUROPE - Leitfaden für Dôjô-Leiter & Prüfer Seite 1 von 9
2 Leitfaden für Dôjô-Leiter & Prüfer (Stand: ) Allgemeines 1) Der Technische Direktor für Europa autorisiert die Technischen Direktoren (Sektions-Leiter) für die jeweiligen europäischen Länder. 2) Die Technischen Direktoren der Länder (Sektions-Leiter) sind für die ordnungsgemäße Organisation und die Einhaltung dieses Leitfadens in ihren Ländern verantwortlich. 3) Alle Zahlungen haben in bar in Euro oder in Yen zu erfolgen! Mitglieder & Pässe 1) Der Schüler soll spätestens mit der Prüfung zum 5. Kyû (Gelbgurt) seinen Tesshinkan-Pass als Nachweisdokument seiner Entwicklung (Lehrgänge & Prüfungen) im Tesshinkan- Kobudô erhalten. Der Tesshinkan-Pass ist durch den Dôjô-Leiter bzw. Prüfer beim Technischen Direktor seines Landes (Sektions-Leiter) gegen die festgelegte Gebühr (zurzeit 5,00 Euro pro Stück + Versand) spätestens 14 Tage vor dem geplanten Prüfungstermin anzufordern. A) Bei Studenten und Schülern ist es möglich, den 5. und 4. Kyû zu prüfen, ohne dass diese schon einen Tesshinkan-Pass haben müssen. Der Prüfling erhält dann nach bestandener Prüfung nur die bestätigte europäische Tesshinkan-Kyû-Urkunde. 2) Spätestens mit der Prüfung zum 3. Kyû (Grüngurt) ist durch den Schüler gleichzeitig ein Antrag auf Mitgliedschaft im RYÛKYÛ KOBUDÔ TESSHINKAN KYÔ KAI zu stellen (Download Website), verbunden mit der Zahlung der einmaligen Mitgliedsgebühr (zurzeit 50,00 Euro bzw Yen) und der Abgabe eines Passbildes (3x4 cm). Dieser Antrag ist an den Technischen Direktor des jeweiligen Landes (Sektions-Leiter) weiterzuleiten, der ihn dem Stiloberhaupt des RYÛKYÛ KOBUDÔ TESSHINKAN KYÔ KAI übergibt, alternativ dem Technischen Direktor für Europa. Seite 2 von 9
3 Prüferlizenzen 1) Kyû-Prüfungen darf jeder Tesshinkan-DAN-Träger abnehmen, der eine Dôjô-Lizenz für das laufende Jahr vom Stiloberhaupt des RYÛKYÛ KOBUDÔ TESSHINKAN KYÔ KAI besitzt. 2) Zusätzlich bestimmt die erreichte DAN-Graduierung die Prüferkategorie: C-Prüfer: B-Prüfer: A-Prüfer: ab 2. DAN Tesshinkan, darf im eigenen Land den 5. & 4. KYÛ prüfen. ab 3. DAN Tesshinkan, darf europaweit bis zum 1. KYÛ prüfen. DAN-Prüfungen werden grundsätzlich durch das Stiloberhaupt des RYÛKYÛ KOBUDÔ TESSHINKAN KYÔ KAI abgenommen. Inhaber des 4. DAN dürfen in Kommissionen à zwei Mitglieder bis zum 2. DAN abnehmen. Inhaber des 4. DAN dürfen in Kommissionen à drei Mitglieder bis zum 3. DAN abnehmen. Inhaber des 5. DAN dürfen in Kommissionen à drei Mitglieder bis zum 4. DAN abnehmen. Alle Mitglieder der Kommission müssen die jeweils erforderliche Graduierung (4. oder 5. DAN) inne haben. 3) Der Prüfer hat vor seiner ersten Aktivität als Prüfer eine Prüferschulung beim Technischen Direktor für Europa zu absolvieren, diese ist in seinem Tesshinkan-Pass zu dokumentieren. Seite 3 von 9
4 KYÛ - Prüfungen Prüfungsprogramm Alle Kyû-Prüfungen innerhalb Europas werden nach Maßgabe des von TAMAYOSE HIDEMI bestätigten Kyû-Prüfungsprogrammes für Europa von 2004 (KOBUDÔ) durchgeführt. 1) Vor der Prüfung: Prüfungsorganisation A) Bis 20 Tage vor der geplanten Prüfung haben sich die Prüflinge über das ausrichtende Dôjô oder direkt beim Prüfer zur ausgeschriebenen Prüfung anzumelden. (* Welcher Schüler stellt sich welcher Prüfung? * Wieviel Schüler stellen sich insgesamt welchen Prüfungen?) B) Vom Prüfer sind bis 14 Tage vor dem geplanten Prüfungstermin die entsprechende Anzahl von Prüfungsurkunden (5,00 Euro pro Stück + Versand) und Urkundennummern pro Kyû-Grad beim Technischen Direktor seines Landes (Sektions- Leiter) anzufordern. C) Der Prüfling hat das Formblatt für Kyû-Prüfungen (Download Website) sorgfältig mit seinen persönlichen Angaben auszufüllen und dieses zusammen mit der Prüfungsgebühr rechtzeitig vor der Prüfung dem Prüfer zu überreichen. D) Der Prüfer hat sich vor der Prüfung davon zu überzeugen, dass der Prüfling alle organisatorischen Voraussetzungen für die angestrebte Prüfung erfüllt: Mindestalter eingehalten? Vorbereitungszeit seit der letzten Prüfung eingehalten? E) Sind die organisatorischen Voraussetzungen für eine angestrebte Prüfung nicht erfüllt, darf der Prüfling nicht geprüft werden. F) Ausnahmen von den Voraussetzungen zu einer Kyû-Prüfung sind nur in begründeten Einzelfällen und in Absprache und mit Genehmigung des Technischen Direktors des jeweiligen Landes (Sektions-Leiter) erlaubt. Seite 4 von 9
5 2) Prüfungsablauf: A) Jede Kyû-Prüfung ist in einem würdigen Rahmen durchzuführen. B) Prüfer und Prüfling haben sich durch ein angemessenes Auftreten auszuzeichnen. C) Das festgelegte Prüfungsprogramm ist verbindlich. Vorkenntnisse aus vorherigen Prüfungen dürfen erforderlichen Falls stichprobenartig wiederholt abverlangt werden. D) Die Zeremonie, Kommandos und Technikansagen haben in japanischen Termini zu erfolgen. 3) Nach der Prüfung: A) Vom Prüfer ist der neue Kyû-Grad im Tesshinkan-Pass des Prüflings unter Rank Kyû einzutragen: * Spalte Date : im oberen Bereich: Datum und Ort, im unteren Bereich: Prüfername in Druckschrift und Urkunden-Nr. * Spalte Stamp / Signature : Namensstempel des Prüfers und seine Unterschrift. B) Außerdem erhält der Prüfling eine europäische Tesshinkan-Kyû-Urkunde ausgehändigt, die vom Prüfer ordnungsgemäß auszufüllen und abzustempeln ist. C) Die ordnungsgemäß ausgefüllten Kyû-Formblätter und der Verbandsbeitrag der Prüfungsgebühr sind vom Prüfer innerhalb von vier Wochen nach Stattfinden der Prüfung dem Technischen Direktor des jeweiligen Landes (Sektions-Leiter) zuzusenden. D) Die Technischen Direktoren der Länder (Sektions-Leiter) haben die gesammelten Personal- und Prüfungsdaten des vergangenen Kalenderjahres jährlich bis zum 31. Dezember an den Technischen Direktor für Europa in einer Liste zu übergeben. Seite 5 von 9
6 Prüfungsgebühren A) Für jede Kyû-Prüfung hat der Schüler eine Prüfungsgebühr zu entrichten. Die Prüfungsgebühr setzt sich zurzeit zusammen aus: 5,00 Euro Urkundengebühr, 5,00 Euro Aufwandsentschädigung für den Prüfer, 0,00-20,00 Euro (je nach Kyû-Grad) Verbandsbeitrag. B) Der Verbandsbeitrag pro Prüfung ist vom Prüfer nach der Prüfung an den Technischen Direktor seines Landes (Sektions-Leiter) abzuführen, die diese Gelder zur Finanzierung von Tesshinkan-Seminaren und -Wettkämpfen und für Tesshinkan- Werbemittel in seinem Land zu verwenden hat. Verfahren bei Nichtbestehen einer Prüfung Im Falle des Nichtbestehens einer Prüfung ist folgendermaßen zu verfahren: A) Im Tesshinkan-Pass des Prüflings wird in der Spalte Stamp / Signature des entsprechenden Kyû-Grades in kleiner Schrift das Datum der nichtbestandenen Prüfung eingetragen. B) Die Prüfungsgebühr kann nicht zurückerstattet werden, da die Prüfung erfolgt ist und die europäische Tesshinkan-Kyû-Urkunde in der Regel bereits vorbereitend ausgefertigt wurde. C) Die vorbereitete europäische Tesshinkan-Kyû-Urkunde ist zu vernichten. D) Die nun wieder freie Urkundennummer ist innerhalb von vier Wochen dem Technischen Direktor des Landes (Sektions-Leiter) zur weiteren Verwendung zurück zu melden. E) Der Schüler kann sich einer erneuten Prüfung des nichtbestandenen Kyû-Grades nach einer weiteren Absolvierung der regulären Vorbereitungszeit stellen. Seite 6 von 9
7 Dôjô - Lizenzen Damit man offiziell Tesshinkan Kobudô in seinem Dôjô lehren darf, ist es notwendig, vom Stiloberhaupt des RYÛKYÛ KOBUDÔ TESSHINKAN KYÔ KAI eine Dôjô-Lizenz zu erwerben. Dôjô-Lizenzen werden ausschließlich vom Stiloberhaupt erteilt. TAMAYOSE HIDEMI SENSEI hat betont, dass man diese Lizenz nicht zwangsläufig erhält, sondern dass er sehr genau darauf achtet, dass der Lizenzinhaber tatsächlich gutes Tesshinkan lehrt. (Prinzipiell ist dies auf Okinawa ein übliches Vorgehen. Hat ein Senpai mindestens den 5. Dan erreicht, darf er seinen Sensei fragen, ob er ein eigenes Dojo eröffnen darf. Genehmigt das sein Sensei, zahlt der Senpai eine jährliche Gebühr an ihn, damit er sein System dort lehren darf. Das Ganze ist vergleichbar mit einem Computer-Programm. Will man es nutzen, muss man eine Lizenz kaufen.) Da es zurzeit noch nicht so viele hochgraduierte SENPAI im TESSHINKAN KYÔ KAI gibt, hat TAMAYOSE HIDEMI folgende Kriterien zum Erhalt einer Dôjô-Lizenz festgelegt (2009): mindestens 5 Jahre Tesshinkan-Mitglied, mindestens 3 Jahre Schwarzgurt, einmalige Aufnahmegebühr von zurzeit Yen, jährliche Lizenzgebühr von zurzeit Yen. Die Erteilung der Dôjô-Lizenz wird durch eine Urkunde legitimiert. Der Lizenzzeitraum ist jeweils bis zum 22. Mai, dem Gründungsdatum des RYÛKYÛ KOBUDÔ TESSHINKAN KYÔ KAI, des Folgejahres begrenzt und muss jährlich erneuert werden. Dazu haben die Inhaber einer Dôjô-Lizenz jährlich bis zum 31. März ihren schriftlichen Verlängerungsantrag inklusive der Lizenzgebühr (zurzeit YEN) beim Technischen Direktor ihres jeweiligen Landes (Sektions-Leiter) einzureichen, der diese gesammelt an das Stiloberhaupt des RYÛKYÛ KOBUDÔ TESSHINKAN KYÔ KAI, alternativ an den Technischen Direktor für Europa, weiterleitet. Nordhausen, den Frank Pelny Technical director RYÛKYÛ KOBUDÔ TESSHINKAN KYÔ KAI - EUROPE Seite 7 von 9
8 RYÛKYÛ KOBUDÔ TESSHINKAN KYÔ KAI - EUROPE (0) Seite 8 von 9
9 Seite 9 von 9
Prüfungsverfahrensordnung für KYU- und DAN-Prüfungen
1 Prüfungsverfahrensordnung für KYU- und DAN-Prüfungen 1. Allgemeines Alle stattfindenden KYU- und DAN-Prüfungen müssen nach der jeweils gültigen Prüfungsordnung für KYU- und DAN-Grade und nach der vorliegenden
MehrStand: Mai 2011 PRÜFUNGSORDNUNG
Stand: Mai 2011 PRÜFUNGSORDNUNG Prüfungsordnung Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis PRÜFUNGSORDNUNG... 1 A. Grundsatzordnung... 3 1. Präambel... 3 2. Richtlinien zum Erwerb von Kyu- und Dan-Graden im Judo...
MehrErstmals und einmalig: Kukkiwon Spezial Danprüfung in Europa
Erstmals und einmalig: Kukkiwon Spezial Danprüfung in Europa 22. 24. November 2013 in Sindelfingen / Deutschland Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um meine Hochschätzung für Ihr Engagement um die Förderung
MehrKampfrichterordnung Stand:
Kampfrichterordnung Stand: November 2005 Kampfrichterordnung Seite 2 von 5 1. Die Kampfrichterordnung regelt das gesamte Kampfrichterwesen im DJB für den Judobereich. Das Kampfrichterwesen umfasst die
MehrFinanz- und Beitragsordnung des 1. Suhler Sportverein 06 e.v.
Finanz- und Beitragsordnung des 1. Suhler Sportverein 06 e.v. 1 Haushaltsplan Zu erwartende Einnahmen und Ausgaben sind in einem Haushaltsplan zu veranschlagen den Ausgaben und Einnahmen des vergangenen
MehrGrundsatz- und Verfahrensordnung für Judoprüfungen
Grundsatz- und Verfahrensordnung für Judoprüfungen Grundsatz- und Verfahrensordnung für Judoprüfungen 1 von 5 1. Grundsatz Diese Ordnung gilt für alle Kyu- und Dan-Prüfungen im Bereich des Badischen Judo-
MehrGemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen
BGBl. III - Ausgegeben am 9. März 2015 - Nr. 32 1 von 7 (Übersetzung) Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem
MehrLeitfaden für. : Kreisschiedsrichterwart
Westdeutscher Volleyball Verband Leitfaden für Kreisschiedsrichterwarte Inhaltsverzeichnis Themen Seite Abkürzungen... 1 Lehrgangsplanung... 2 Rahmenterminplan... 2 Zusatzlehrgänge... 2 Teilnehmerzahl...
MehrDURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG GENERAL TRAINER SALES
Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6
MehrAnmeldung zur Bachelor Thesis
Anmeldung zur Bachelor Thesis Name, Vorname: Matrikelnummer: Hiermit bestätige ich, dass ich die Richtlinien und Hinweise für Bachelor Thesis und Bachelor Abschlusskolloquium Die Formblätter Nr. 1, 2,
MehrHiermit beantrage ich die Aufnahme als Vollmitglied in den Bundesverband Fenster Türen Fassaden Sachverständiger e.v. für den.
Aufnahmeantrag Blatt 1 von 5 Hiermit beantrage ich die Aufnahme als Vollmitglied in den Bundesverband Fenster Türen Fassaden Sachverständiger e.v. für den Fachbereich: Name: Vorname: Titel: Geb. Straße:
MehrAMTSBLATT. für die Stadt Templin. 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den
AMTSBLATT für die Stadt Templin 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den 13.04.2010 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung Hinweis der verbandsangehörigen Gemeinde Stadt Templin 1 des Abwasserzweckverbandes
MehrMerkblatt Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg Dezernat 41 Fachplanung, Luftfahrtpersonal Merkblatt Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen (gültig für Lizenzen, welche noch nicht in eine Lizenz
Mehr8. AUGUST Königlicher Erlass über den europäischen Feuerwaffenpass. Inoffizielle koordinierte Fassung
8. AUGUST 1994 - Königlicher Erlass über den europäischen Feuerwaffenpass (offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 10. Oktober 1997) Inoffizielle koordinierte Fassung Die vorliegende
MehrDas DJJV-Sportabzeichen
Das DJJV-Sportabzeichen Entwurf zur Mitgliederversammlung Stand vom 27.1.07 Inhaltsverzeichnis: 1. Vorwort... 2 2. Allgemeines... 2 3. Teilnahme... 3 4. Abnahmeberechtigung... 4 5. Prüfungsmaterialien...
MehrMLS BC ARBEIT: Regularien zu Prüfung und Bachelorarbeit 0107 STUD / BETREUER 1/3
MLS BC ARBEIT: Regularien zu Prüfung und Bachelorarbeit 0107 STUD / BETREUER 1/3 Folgende Durchführungsbestimmungen für die Bachelorarbeit werden vom Prüfungsausschuß festgelegt: zu 7 Abs. 3 1. Der Antrag
MehrInformationen zum Werdegang eines Schiedsrichterprüfers im NVV
- Landesschiedsrichterwart und Lehrreferat - Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10 30169 Hannover Tel: 0511/98193-11 email: lehrreferat@nvv-online.de Informationen zum Werdegang eines Schiedsrichterprüfers im
MehrWichtige Informationen zur Bachelorarbeit (SPO 29) Studiengang Betriebswirtschaft für kleine und mittlere Unternehmen
Wichtige Informationen zur Bachelorarbeit (SPO 29) Studiengang Betriebswirtschaft für kleine und mittlere Unternehmen Inhalt 1. Allgemeines zur Bachelorarbeit 2. Studien- und Prüfungsordnung (SPO 29) 3.
MehrWESTDEUTSCHER FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIKVERBAND E. V. Nutzungsbedingungen für DFBnet Pass Online
WESTDEUTSCHER FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIKVERBAND E. V. Nutzungsbedingungen für DFBnet Pass Online Nutzungsbedingungen für DFBnet Pass Online 1. Allgemeines 1.1 Pass Online ist eine Webapplikation des
MehrWichtige Informationen zur Bachelorarbeit (SPO 29) Studiengang Betriebswirtschaft für kleine und mittlere Unternehmen
Wichtige Informationen zur Bachelorarbeit (SPO 29) Studiengang Betriebswirtschaft für kleine und mittlere Unternehmen Inhalt 1. Allgemeines zur Bachelorarbeit 2. Studien- und Prüfungsordnung (SPO 29) 3.
Mehr2. Junior Karate League 2016 Bonstetten
2. Junior Karate League 2016 Bonstetten Datum: Sonntag, 5. Juni 2016 Adresse: Sportzentrum Schachen Schuelrain 8906 Bonstetten Patronat: Swiss Shukokai Karate Organisator: SSK Karate Center Albis, Affoltern
MehrBachelor-Studiengang Biochemie
Bachelor-Studiengang Biochemie Bachelor-Arbeit und mündliche Abschlussprüfung zum B.Sc. Prüfungssekretariat Biochemie Dekanat für Biowissenschaften, INF 234, 5. OG, Raum 515 Bachelor-Prüfung Die Bachelor-Prüfung
MehrOrganisatorische Hinweise für die Anfertigung juristischer Seminararbeiten
TU Bergakademie Freiberg Institut für Europäisches Wirtschafts- und Umweltrecht Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht Prof. Dr. G. Ring Organisatorische Hinweise
MehrDURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG GENERAL TRAINER CALL CENTER
Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6
MehrDJJV-Sportabzeichen JJ-Jugendsportabzeichen
DJJV-Sportabzeichen Inhaltsverzeichnis: 1. Vorwort...2 2. Allgemeines...2 3. Anerkennung durch den DOSB...3 4. Teilnahme...4 5. Abnahmeberechtigung...5 6. Prüfungsmaterialien...6 7. Durchführung...7 8.
MehrHinweise zur Anfertigung der Projektarbeiten. Fakultät Wirtschaft Studiengang BWL-Bank
Hinweise zur Anfertigung der Projektarbeiten Fakultät Wirtschaft Studiengang BWL-Bank Stand: Januar 2013 2 Inhalt 1. Formaler Rahmen und Ziel 2. Thema 3. Gestaltung und Umfang 4. Zeitlicher Ablauf und
MehrRichtlinien und Hinweise. zum Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Thesis
Richtlinien und Hinweise zum Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Thesis Das Formblatt 1 (Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Thesis) ist vollständig digital ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben dem
MehrAnmeldemodalitäten und Voraussetzungen zur Prüfung zum ISTQB Certified Tester, Advanced Level nach Syllabus 2007
Anmeldemodalitäten und Voraussetzungen zur Prüfung zum ISTQB Certified Tester, Advanced Level nach Syllabus 2007 Voraussetzungen Um die Prüfung zum ISTQB Certified Tester, Advanced Level, ablegen zu dürfen,
MehrInformationen zur Verlängerung und Erneuerung von Lizenzen und Berechtigungen
Informationen zur Verlängerung und Erneuerung von Lizenzen und Berechtigungen Nachfolgend finden Sie Hinweise und Informationen zur Verlängerung/Erneuerung von Lizenzen und Berechtigungen. Die Hinweise
MehrDURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG GENERAL TRAINER PERSONALITY
Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6
MehrÜbergangsregelung für die Schwerpunkte der Fachrichtung TCM
Übergangsregelung für die Schwerpunkte Genehmigt am 18.12.2014 von Vorstand Geändert am 10.11.2015 von Vorstand QSK NO Übergangsregelung TCM Schwerpunkte 151110 A.docx Seite 1/6 OdA AM, Bahnhofstrasse
MehrDurchführungsbestimmungen für die Erteilung des "Gütezeichens AuS für AuS-Ausbildungsstätten
VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. Energietechnische Gesellschaft (ETG) FA V2.2 Arbeiten unter Spannung Güteausschuss AuS BG ETEM Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro
MehrIHK Information Gefahrgutfahrer
IHK Information Gefahrgutfahrer Ausbildung und Prüfung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-CARD) Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz
MehrOrdnung. für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg. Vom 18.
Ordnung für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg Vom 18. Mai 2004 Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen
MehrAntrag auf Genehmigung des Betrieblichen Auftrages
Antrag auf Genehmigung des Betrieblichen Auftrages Berufsbezeichnung / Einsatzgebiet / Abschlussprüfung Teil 2 Sommer 20 Winter 20 / 20 Antragsteller/-in (Prüfungsteilnehmer) Name Vorname Anschrift PLZ
MehrDie Delegiertenversammlung des Schweizerischen American Football Verbands erlässt, gestützt auf Art. 12 Abs. 1 Bst. f der Statuten, als Reglement:
ses. Lizenzreglement (LR) vom 4. November 00 Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen American Football Verbands erlässt, gestützt auf Art. Abs. Bst. f der Statuten, als Reglement: I. Allgemeine
MehrAnmeldung. zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. - Güterkraftverkehr -
Handelskammer Hamburg Abteilung Sach- und Fachkundeprüfungen Adolphsplatz 1 20457 Hamburg Telefax: (040) 36138-61318 Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - Güterkraftverkehr
MehrAnmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (VO vom 24. Juni 2008)
Industrie- und Handelskammer Chemnitz Geschäftsbereich Bildung Postfach 464 09004 Chemnitz Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (VO vom 24. Juni 2008) Ich melde
MehrMerkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife und für Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife
Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Merkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife und für Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife
MehrMerk blatt. IHK Information Gefahrgutfahrer. Ausbildung und Prüfung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
Stand: 1. Januar 2013 Merk blatt IHK Information Gefahrgutfahrer Ausbildung und Prüfung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR-Bescheinigung) Industrie- und Handelskammer
MehrFinanzordnung MANNSCHAFTSPORTRAITS,TRAININGSZEITEN, CHRONIK AKTUELLES, INFORMATIONEN, TERMINE, FORMULARE.
Finanzordnung AKTUELLES, INFORMATIONEN, TERMINE, FORMULARE Erster Titel. Allgemeines 1 Wesen der Finanzordnung 2 Gültigkeit 3 Verwendung der Mittel 4 Verwaltung der Mittel Zweiter Titel. Einnahme 5 Mitgliedsbeiträge
MehrMaßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Gassystemeinbauprüfung (GSP) und Gasanlagenprüfung (GAP)
03-2006 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Gassystemeinbauprüfung (GSP) und Gasanlagenprüfung (GAP) DEUTSCHES KRAFTFAHRZEUGGEWERBE Zentralverband Herausgeber: Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.v.
MehrPrüfungslehrgang Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen
Bezirksverband Frankfurt a.m. e.v. Staatlich anerkannte Schule für den Rettungsdienst Adelonstr. 31 in 65929 Frankfurt-Höchst Telefon 069 450013205 FAX 069 450013295 Prüfungslehrgang Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen
MehrBachelor-Studiengang Biochemie
Bachelor-Studiengang Biochemie Informationen für Erstsemester zur Abwicklung studienbegleitender Prüfungen Prüfungssekretariat Biochemie Dekanat für Biowissenschaften, INF 234, 5. OG, Raum 515 Aufbau des
MehrMerkblatt Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg Dezernat 41 Fachplanung, Luftfahrtpersonal Merkblatt Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen In Abhängigkeit von der Art des Luftfahrzeuges zu dessen
MehrSportbootführerscheine 2014 Kurse an der TH-Wildau
Sportbootführerscheine 2014 Kurse an der TH-Wildau Herzlich Willkommen bei der Wassersportausbildung in der TH Wildau. Folgende Führerscheine werden im Frühjahr 2014 ausgebildet: Sportbootführerschein
MehrPrüfung zum BLV-Ausbilder
Prüfung zum BLV-Ausbilder Die Prüfung zum BLV-Ausbilder umfasst den Lernstoff des Ausbildungsleitfadens. Dieser wird in den Grundkursen A C umfassend vermittelt. Die Prüfung zum BLV-Ausbilder wurde vom
MehrDokumentenvorlage zum Teilnahmewettbewerb
Dokumentenvorlage zum Teilnahmewettbewerb Auftraggeber: Die nachfolgenden Dokumente dienen zur Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen. Die Dokumentenvorlage ermöglicht eine effektivere Bewertbarkeit der
Mehr1.1 Allgemeine Bestimmung für die Praktika aqua-kids.ch von swimsports.ch
1 Praktikum 1.1 Allgemeine Bestimmung für die Praktika aqua-kids.ch von swimsports.ch Ziele des Praktikums Selber tun Sich selber hinterfragen, sich hinterfragen lassen Erfahrungen sammeln Übungs- und
MehrBeitragsordnung. Eisenbahner-Sportverein Dresden e.v.
Beitragsordnung Eisenbahner-Sportverein Dresden e.v. Stand: 21.11.2013 Gliederung I. Grundlage und Beschlussfassung... 3 II. Allgemeines... 3 III. Beitragsgruppen... 3 IV. Nachweise für Beitragsermäßigungen...
MehrMerkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife
Merkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife und fachgebundener Hochschulreife A. Deltaprüfung Nach dem Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz LHG) wird die
MehrGRUNDSATZORDNUNG FÜR DAS PRÜFUNGSWESEN (JUDO) IM BJV E. V. (PRÜFUNGSORDNUNG)
Lt. Beschluss Prüferhauptversammlung (PHV) 11. Dez. 2004 und MV BJV 23. Jan. 2005 Zuletzt geändert mit Beschluss PHV 29. Nov. 2014 und MV BJV 11. Jan. 2015 GRUNDSATZORDNUNG FÜR DAS PRÜFUNGSWESEN (JUDO)
MehrBayerischer Sportschützenbund e.v. Richtlinien. für die Ausstellung von Bescheinigungen. gem. 14 WaffG
Bayerischer Sportschützenbund e.v. Richtlinien für die Ausstellung von Bescheinigungen gem. 14 WaffG (Bedürfnisbescheinigungen) genehmigt vom Landesausschuss am 23.11.2009 Stand 18.11.2009-1 - Inhaltsverzeichnis:
MehrAnmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Bitte in Druckschrift ausfüllen!)
Identnummer (füllt IHK aus): Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Bitte in Druckschrift ausfüllen!) Prüfungstermin (tt.mm.jjjj): (Termine unter www.erfurt.ihk.de) Ich
MehrSONNE 08 Berlin-Wannsee e.v.
SONNE 08 Berlin-Wannsee e.v. Finanz- und Beitragsordnung i. d. Erstfassung vom 08.03.2008 Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 2 2 Geschäftsjahr... 2 3 Haushaltsplan...
MehrOrdnung für das Masterstudium Computer Science an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel
6.710Md Ordnung für das Masterstudium Computer Science an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Vom. Dezember 01 Vom Universitätsrat genehmigt am 0. Januar 016 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche
MehrWaffen, die in eine "Waffenbesitzkarte" (sogenannte "grüne" WBK) und
1 Waffenerwerb für Sportschützen Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe ( 14 WaffG) Der Hessische Schützenverband e.v. ist durch den Deutschen Schützenbund e.v., der am 7. November 2003
MehrWESTDEUTSCHER FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIKVERBAND E. V. Nutzungsbedingungen für DFBnet Pass Online
WESTDEUTSCHER FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIKVERBAND E. V. Nutzungsbedingungen für DFBnet Pass Online Nutzungsbedingungen für DFBnet Pass Online 1. Allgemeines 1.1 Pass Online ist eine Webapplikation des
MehrPraktisches Studiensemester
Praktisches Studiensemester Infoveranstaltung Dieter Bößenecker Anja Traube Prof. Dr. Cornelius Pöpel 1 Roadmap Dauer des Praktikums Auswahl des Unternehmens Kriterien für Genehmigung Erlass der praktischen
MehrAnschließend beim Klassenlehrer vorzeigen, gegenzeichnen lassen und in die Mappe abheften!
-Formblatt 1- Projektprüfung Jahrgang 10 LAUFZETTEL Name: Klasse: Unterschrift Fachlehrer/ Klassenlehrer Themen des Gesprächs und Notizen 1. Sichtungstreffen Datum: 2. Sichtungstreffen Datum: 3. Sichtungstreffen
MehrKonformitätsbestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten
Konformitätsbestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten gemäß 15 Abs. 2 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 2 Signaturverordnung bestätigt hiermit gemäß dass
MehrFacharztweiterbildung Kinder- und Jugendmedizin
Eric Gevaert Facharztweiterbildung Kinder- und Jugendmedizin Dr. med. Patrick D. Boldt Voraussetzungen gemäß WBO für Kinder- und Jugendmedizin o 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte
MehrAusbildungskonzept. der. Selbstregulierungsorganisation nach Geldwäschereigesetz. VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen
Ausbildungskonzept der Selbstregulierungsorganisation nach Geldwäschereigesetz VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen in Sachen Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
MehrPreisliste gültig ab 01.07.2015
Preisliste gültig ab 01.07.2015 Boxenmiete (monatlich): Heu/Stroh/Wasser/Wiese/Strom: 120,00 Pferd Gesamt: 170,00 Heu/Wasser/Wiese/Strom: 90,00 Pferd Gesamt: 140,00 Heu/Stroh/Wasser/Wiese/Strom 100,00
MehrPrüfungsordnung. Zertifizierte Weiterbildung Experte Betriebliche Haftpflichtversicherung (DMA)
Prüfungsordnung Gültig ab 01.07.2008 In der geänderten Fassung vom 01.03.2010 Zertifizierte Weiterbildung Experte Betriebliche Haftpflichtversicherung (DMA) 1 I. Abschnitt Prüfungsausschüsse 1 Prüfungsaußenstellen
MehrSSO-Weiterbildungsreglement. Praxisadministratorin SSO. Praxisadministrator SSO
SSO-Weiterbildungsreglement Praxisadministratorin SSO Praxisadministrator SSO Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet.
MehrAntrag auf Übernahme der Kosten im Rahmen
Antrag auf Übernahme der Kosten im Rahmen Umzug innerhalb des Landkreises hier: Unterkunft, Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkaution ( 22 Absätze 4 bis 6 SGB II) Wegzug aus dem Landkreis hier: der Kosten
MehrRichtlinien und Hinweise. für den Antrag zum Abschlusskolloquium
Richtlinien und Hinweise für den Antrag zum Abschlusskolloquium Das Abschlusskolloquium muss mit dem entsprechenden Formular beantragt werden Zum Abschlusskolloquium kann nur zugelassen werden, wer am
MehrDeutsche Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie
Deutsche Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie Kriterien zur Ernennung als Dozent, Leiter eines Weiterbildungszentrums und Supervisor PRÄAMBEL Die Deutsche Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie
MehrMerkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit
Merkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit Beschluss des Prüfungsausschusses vom 07.02.2006: Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, soll die Anmeldung zur Bachelorarbeit innerhalb von 6 Wochen erfolgen (siehe
MehrFERNLEHRGANG FACHBERATERKURS FÜR INTERNATIONALES STEUERRECHT 2014
ANMELDUNG FERNLEHRGANG FACHBERATERKURS FÜR INTERNATIONALES STEUERRECHT 2014 Vorname Nachname Straße / Hausnummer PLZ Ort Telefon Mobil E-Mail Rechnungsadresse (falls abweichend) Firma Straße / Hausnummer
MehrPrüfungsordnung. zum. Certified Disability Management Professional (CDMP) kurz: Disability Manager. (in der Fassung vom 22.
Anlage 2 Prüfungsordnung zum Certified Disability Management Professional (CDMP) kurz: Disability Manager (in der Fassung vom 22. Februar 2007) Seite 1 1 Geltung und Ziel 1) Diese Prüfungsordnung regelt
MehrOrganisations- und. Ablaufplan. in der Blasmusik und Spielleutemusik. Qualifikationsstufe D
Organisations- und Ablaufplan in der Blasmusik und Spielleutemusik Qualifikationsstufe D Durchführungsbestimmungen und Hinweise Stand: 1. Oktober 2009 1 I. Organisatorisches Zuständigkeit für die Durchführung
MehrHessischer Schützenverband e.v.
Hessischer Schützenverband e.v. 1 Waffenerwerb für Sportschützen Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe ( 14 WaffG) Der Hessische Schützenverband e.v. ist durch den Deutschen Schützenbund
MehrWie melde ich mich zu meinen Klausuren an? Ein kleiner Leitfaden zur QISPOS-Anmeldung
Wie melde ich mich zu meinen Klausuren an? Ein kleiner Leitfaden zur QISPOS-Anmeldung Wer am Fachbereich Mathematik und Informatik eine Klausur mitschreiben und die Teilnahme an einer Veranstaltung prüfungsrechtlich
MehrSchiedsrichterordnung. gem. 6, Abs. 5 Satzung des HVV
gem. 6, Abs. 5 Satzung des HVV In der Fassung vom 28. Mai 2011 Inhalt 1 Allgemeine Bestimmungen 2 Schiedsrichterkommission (SRK) 3 Lizenzen 4 Schiedsrichtertätigkeit 5 Sanktionen 6 Gebühren und Aufwandsentschädigungen
MehrTURNVEREIN DERICHSWEILER 1885 e.v.
TURNVEREIN DERICHSWEILER 1885 e.v. Finanz- und Wirtschaftsordnung Ziffer 1 Geltungsbereich Diese Finanz- und Wirtschaftsordnung regelt die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Turnverein Derichsweiler
MehrPrüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Fachhochschule Frankfurt am Main
Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte für den Studienbereich Rechtsund Wirtschaftswissenschaften
MehrHinweise zur Handhabung der Prüfungsanmeldung "Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende" - Englisch
Hinweise zur Handhabung der Prüfungsanmeldung "Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende" - Englisch Inhalt Dieses PDF-Dokument besteht aus zwei Teilen: 1. Hinweise zur Handhabung
MehrMerkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch Hebräisch
Dezernat 48 Postfach 59817 Arnsberg Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch Hebräisch 1. Allgemeine Hinweise 1.1 Grundlage der Anforderungen in den o. g. Erweiterungsprüfungen
MehrJMLA Jungmusikerleistungsabzeichen Die kombinierte Prüfung Kärntner Blasmusikverband Kärntner Landesmusikschulwerk gültig ab 2005
JMLA Jungmusikerleistungsabzeichen Die kombinierte Prüfung Kärntner Blasmusikverband Kärntner Landesmusikschulwerk gültig ab 2005 1. Allgemeines... 2 2. Anmeldung... 2 3. Musikkunde (theoretischer Teil
MehrKrankenkassenindividuelle Förderung. nach 20h SGB V. Antragsunterlagen für die Projektförderung. der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen
Krankenkassenindividuelle Förderung nach 20h SGB V Antragsunterlagen für die Projektförderung der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen Damit die gesetzlichen Krankenkassen/ -verbände über eine Förderung
MehrPersonal-Stammblatt für Helferinnen und Helfer, die steuerfreie Aufwandsentschädigungen ( 3 Nr. 26 EStG) erhalten
Personal-Stammblatt für Helferinnen und Helfer, die steuerfreie Aufwandsentschädigungen ( 3 Nr. 26 EStG) erhalten Nachname Vorname Titel Adresszusatz Straße Nr. Plz Ort Telefon Fax email Beruf (bitte ankreuzen)
MehrPRÜFUNGSORDNUNG FÜR WERTUNGSRICHTER
PRÜFUNGSORDNUNG FÜR WERTUNGSRICHTER Prüfungsordnung für die Ausbildung zum Wertungsrichter Inhalt 1 Zweck der Prüfung 3 2 Prüfungskommission 3 3 Zulassungsvoraussetzungen 4 4 Anmeldung zur Prüfung 4 5
MehrGymnasiale Oberstufe. Abitur 2017
Gymnasiale Oberstufe 1 Abitur 2017 Abitur 2017 2 Meldung zur Abiturprüfung und Wahl der Prüfungsfächer am Ende von Q2.1, also vor den Weihnachtsferien, spätestens am 16.12.16 Abgabe der ausgefüllten Meldebögen
MehrErster Basketball-Club Rostock e. V.
Beitragsordnung des Vereins Erster Basketball-Club Rostock EBC Rostock Geschäftsstelle Altkarlshof 1 18146 Rostock Tel.: 0381-2522371 Fax: 0381-2522370 www.ebcrostock.de office@ebcrostock.de 1 Beiträge
MehrXpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz
Xpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz Prüfungsordnung 1 Prüfungseinrichtung (1) Die Masterprüfungszentrale Xpert Culture Communication Skills (MPZ) - angesiedelt im Bayerischen Volkshochschulverband
Mehr- Gehen Sie auf und klicken Sie dort auf Jetzt anmelden.
1. Benutzer-Account anlegen: - Gehen Sie auf http://dsh.uni-mannheim.de/home und klicken Sie dort auf Jetzt anmelden. - Haben Sie bereits einen Benutzer-Account (bestehend aus E-Mailadresse und Passwort)?
MehrA r c h i t e k t u r der Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Antrag Name: Vorname: Matr.-Nr. PLZ Ort: Straße: Geboren am: in: Staatsang.: e-mail-adresse Tel.-Nr. / Handy ( b i t t e d e u t l i c h ) An den Vorsitzenden des Prüfungsamtes A r c h i t e k t u r der
MehrRechtsverordnung über das kirchliche Kollektenwesen
Kollektenordnung KollO 602-1 Rechtsverordnung über das kirchliche Kollektenwesen Vom 23. Juni 2003 KABl. 2003, S. 69 1 Geltungsbereich Inhaltsverzeichnis 1 I. Allgemeine Bestimmungen 2 Verantwortlichkeit
MehrAufnahmeantrag. Name: Vorname: Straße: PLZ, Wohnort: Geb.-Datum: Tel.: Mobil-Nr.: E-Mail: Fax:
Aufnahmeantrag Name: Vorname: Straße: PLZ, Wohnort: Geb.-Datum: Tel.: Mobil-Nr.: E-Mail: Fax: Art der Mitgliedschaft: Aktiv: Passiv: Jugend: Versicherung vorhanden?: Ja: (bitte Nachweis beifügen) Nein:
MehrRichtlinie. 1. Grundsätzliches. 2. Antrag. Teilnahme an Feuerwehrwettbewerben in Österreich und Südtirol
Richtlinie Teilnahme an Feuerwehrwettbewerben in Österreich und Südtirol 1. Grundsätzliches 1.1 Die Teilnahme deutscher Feuerwehren an Feuerwehrwettbewerben in Österreich und Südtirol ist aufgrund gegenseitiger
MehrStudienabschluss Studiengänge der Eingangsstufe H13
Studienabschluss Studiengänge der Eingangsstufe H13 Liebe Studierende Sie schliessen Ihr Studium an der PH Zürich nach dem Frühlingssemester 2016 ab. Im 5. und 6. Semester werden Sie ihre Diplomprüfungen
MehrGestalter/in für visuelles Marketing Prüfungskonzept
Gestalter/in für visuelles Marketing Prüfungskonzept Prüfungselemente nach Verordnung Praktische Arbeitsaufgabe / 21h Konzept Mai/Juni oder November/Dezember Höchstens 5h Präsentation und Fachgespräch
MehrFörderverein die Rasselbande Mittagsbetreuung der Grundschule an der Dieselstraße. Elternvertrag
Elternvertrag zwischen dem Förderverein an der Grundschule Dieselstraße: Nachname (Erziehungsberechtigter) Vorname (Erziehungsberechtigter) Name des Kindes Geburtsdatum Anschrift Telefon (tagsüber) Aufnahmedatum
MehrDEUTSCHER SEGLER-VERBAND. Anerkennungsgrundsätze für gewerbliche Segelschulen und Prüfungsverfahren von Segellehrern
DEUTSCHER SEGLER-VERBAND Anerkennungsgrundsätze für gewerbliche Segelschulen und Prüfungsverfahren von Segellehrern vom 17. Oktober 1970 in der Fassung vom 11. Oktober 2015 A. GRUNDLAGEN DER ANERKENNUNG
MehrGeprüfter Anbietereintrag www.providerliste.ch Beschreibung
Webservices. Zu fairen Preisen. Unkompliziert und persönlich. Geprüfter Anbietereintrag www.providerliste.ch Beschreibung WebTooL.NeT GmbH +41715447171 Klusstrasse 22 Fax +41715447172 CH-9000 St.Gallen
MehrDer Europäische Computerführerschein an der Klara-Oppenheimer-Schule
Der Europäische Computerführerschein an der Klara-Oppenheimer-Schule Diese Präsentation finden Sie auch unter www.klara-oppenheimer-schule.de Start Service & Downloads European Computer Driving Licence
MehrGebrauchtwagen mit Garantie. Leitfaden zur Schadenabwicklung inklusive Garantieumfang
Gebrauchtwagen mit Garantie Leitfaden zur Schadenabwicklung inklusive Garantieumfang Gebrauchtwagenkauf ohne Sorgen! Auf unsere Gebrauchten ist Verlass! Jedes Fahrzeug egal ob jung oder alt wird, bevor
MehrAntragsformular A9. Antrag auf Akkreditierung einer Supervisionsveranstaltung AKNR: / 000
Antragsformular A9 Antrag auf Akkreditierung einer Supervisionsveranstaltung AKNR: 27678020 / 000 (Bitte dieses Feld nicht beschriften!) Mit diesem Antragsformular können nur fortlaufende Supervisionsveranstaltungen
Mehr