Studienabschluss Studiengänge der Eingangsstufe H13
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- Josef Schmid
- vor 7 Jahren
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1 Studienabschluss Studiengänge der Eingangsstufe H13 Liebe Studierende Sie schliessen Ihr Studium an der PH Zürich nach dem Frühlingssemester 2016 ab. Im 5. und 6. Semester werden Sie ihre Diplomprüfungen absolvieren. Wir bitten Sie, folgende Informationen zur Kenntnis zu nehmen: Zulassung zu Diplomprüfungen: Voraussetzung zur Zulassung zu einer Diplomprüfung sind die erfüllten Leistungsnachweise im entsprechenden Fach. Erhalt des Lehrdiploms: Damit wir Ihr Lehrdiplom auf den 31. Juli 2016 datieren können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Sie haben die Diplomprüfungen bestanden. 2. Sie haben alle Leistungsnachweise erfüllt. 3. Ihre Akten müssen vollständig sein, d.h. die Nachweise für a) das ausserschulische Praktikum sowie b) den Nothelferausweis liegen der Geschäftsstelle Eingangsstufe vor. Nachweise/Dokumente nicht vollständig: Falls die unter Punkt 3 genannten Nachweise nicht vollständig sind, schliessen Sie Ihr Studium zwar mit dem Studiengang H13 ab, erhalten an der Diplomfeier lediglich einen Notenauszug mit einem Bestätigungsschreiben, dass Sie die Diplomprüfungen bestanden haben, jedoch nötige Nachweise für den erfolgreichen Studienabschluss noch nicht erbracht haben (vgl. S. 3, Fall A). Leistungsnachweise fehlen: Falls Ihnen einzelne Leistungsnachweise fehlen (vgl. S. 3, Fall B), brauchen Sie sich für das Herbstsemester 2016 nicht mehr zu immatrikulieren, sofern Sie die ausstehenden Nachleistungen bis spätestens 14 Tage vor Semesterbeginn, d.h. Montag, 5. September 2016 erfüllt haben. Sie erhalten Ihr Lehrdiplom dann mit Datum vom 30. September Werden die Nachleistungen später erbracht, bleiben Sie immatrikuliert und zahlen Semestergebühren (vgl. S. 3, Fall C). Nicht bestandene Diplomprüfungen oder Module: Falls Sie einzelne Diplomprüfungen nicht bestanden bzw. noch nicht absolviert haben, verlängert sich Ihr Studium um mindestens ein Semester. Diese Regelung gilt auch, wenn Sie einzelne Module nachholen müssen (siehe S. 3, Fall C). In diesem Fall werden Sie zur nächsten Diplomfeier eingeladen. Das Lehrdiplom erhalten Sie allenfalls bereits vorab per eingeschriebene Post. Termin Freitag, 3. Juni 2016: Bis am Freitag, 3. Juni 2016 müssen alle Ihre Leistungsnachweise eingetragen und alle Akten vollständig der Geschäftsstelle Eingangsstufe eingereicht sein. Dafür sind Sie selber verantwortlich. 1. Kontrollieren Sie sofort nach Semesterbeginn unter Ihren Persönliche Informationen im Studiweb, ob Ihre Leistungen vollständig eingetragen sind. 2. Falls Module noch nicht qualifiziert sind, melden Sie sich schriftlich per bei den verantwortlichen Dozierenden, um zu veranlassen, dass das Modul auf erfüllt gesetzt wird bzw. erfüllen Sie den noch ausstehenden Leistungsnachweis. 3. Falls die zuständige Person nicht erreichbar ist, wenden Sie sich direkt an die Bereichsleitung oder die Fachverantwortlichen*. (*siehe Seite 4)
2 Bitte bewahren Sie Ihre -Korrespondenz auf, um nachweisen zu können, dass Sie sich um die Vollständigkeit der Nachweise bemüht haben. Erwahrung der Noten: Am Donnerstag, 30. Juni 2016 sowie Montag, 11. Juli 2016 (also ein Tag vor der Diplomfeier) werden die Diplomnoten erwahrt und anschliessend für Sie im Studiweb unter Persönliche Informationen sichtbar gemacht. Über ungenügende Noten werden wir Sie nach der Erwahrung umgehend telefonisch oder per informieren. Zustellung des Lehrdiploms: Ihr Lehrdiplom wird auf den 31. Juli 2016 ausgestellt. Beachten Sie bitte: Da die letzten Noten erst einen Tag vor der Diplomfeier erwahrt werden, können wir Ihnen an der Diplomfeier nur die Bachelor-Urkunde überreichen. Das Lehrdiplom inkl. Transcript of records und Diploma Supplement werden wir Ihnen bis Ende August 2016 per eingeschriebene Post zustellen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich an die Geschäftsstelle der Eingangsstufe wenden: Tel Wir wünschen Ihnen ein gutes Abschlusssemester und grüssen Sie herzlich! Pädagogische Hochschule Zürich Prof. lic. phil. Elisabeth Hardegger Abteilungsleiterin Eingangsstufe Prof. dipl. math. Markus Brandenberg Abteilungsleiter Eingangsstufe Abteilung Eingangsstufe, Seite 2/5
3 Regelung Studienabschluss H13 Fall Konsequenzen Fall A Nachweise/ Dokumente nicht vollständig (Nothelferausweis, Nachweis ausserschulisches Praktikum) Abschluss mit dem Studiengang H13 Sie erhalten einen Notenauszug mit einem Bestätigungsschreiben, dass Sie das Studium bis auf die fehlenden Nachweise erfolgreich abgeschlossen haben. Sie können als Nachleister/in im Vikariatsstatus mit 90% Lohn während eines Jahres an einer festen Stelle an der Zürcher Volksschule unterrichten, wenn die Schulgemeinde einverstanden ist. Eine weitere Verlängerung ist nur in begründeten Fällen möglich (Zuständigkeit: Volksschulamt). Nachdem der fehlende Leistungsnachweis resp. die fehlenden Dokumente eingereicht werden, wird das Lehrdiplom auf das nächstmögliche Datum ausgestellt. Lehrdiplome werden alle zwei Monate auf folgende sechs Termine ausgestellt: o 30. September o 30. November o 31. Januar o 31. März o 31. Mai o 31. Juli Konnte das Lehrdiplom aufgrund eines fehlenden Nachweises von extern noch nicht ausgestellt werden, welches eine bereits früher erbrachte Leistung bestätigt, wird das Lehrdiplom entsprechend zurückdatiert. Das Datum der erbrachten Leistung ist massgebend. Beispiel: Wenn eine Sprachdiplomprüfung im Dezember erfüllt wird, der Nachweis jedoch erst im Juni eingereicht werden kann (Bearbeitungszeit der externen Stelle), wird das Lehrdiplom mit dem rückwirkenden Datum per 31. Januar ausgestellt. Sie bleiben nicht immatrikuliert. Sie bezahlen keine Semestergebühren. Sie erhalten an der Diplomfeier lediglich einen Notenauszug mit Bestätigungsschreiben. Fall B Einzelne Leistungsnachweise fehlen Studienzeitverlängerung: Abschluss 30. September 2016 oder später Sie erhalten Ihr Lehrdiplom mit Datum vom 30. September, sofern Sie die Nachleistungen bis 14 Tage vor Beginn des Herbstsemesters erfüllt haben. Sie können als Nachleister/in im Vikariatsstatus mit 90% Lohn während eines Jahres an einer festen Stelle an der Zürcher Abteilung Eingangsstufe, Seite 3/5
4 Volksschule unterrichten, wenn die Schulgemeinde einverstanden ist. Eine weitere Verlängerung ist nur in begründeten Fällen möglich (Zuständigkeit: Volksschulamt). Sie bleiben (unter der genannten Bedingung) nicht immatrikuliert. Sie bezahlen (unter der genannten Bedingung) keine Semestergebühren. Sie werden an die die nächste Diplomfeier eingeladen. Wird die genannte Bedingung nicht erfüllt, gelten die Regelungen des Falls C. Fall C Wiederholung bzw. Nachholen von Diplomprüfungen und Modulen Studienzeitverlängerung um ein oder zwei Semester: Abschluss 31. Januar 2017 oder 31. Juli 2017 Gesuche um Anstellung an der Zürcher Volksschule sind über die Schulgemeinde unter Nennung der Fakten und des Zeitplanes an das Volksschulamt zu stellen. Sie bleiben immatrikuliert. Sie bezahlen Semestergebühren. Sie werden an die nächste Diplomfeier eingeladen. Sie erhalten das Lehrdiplom allenfalls anfangs Februar 2017 per eingeschriebene Post. *Bereichsleitungen und Fachverantwortliche: Bildung und Erziehung 4bis8: Dorothea Tuggener BE-Module stufenübergreifend: Barbara Zumsteg Bewegung und Sport: Barbara Nafzger Deutsch: Thomas Dütsch Kunst und Design: Elisabeth Gaus Mathematik: Beatrice Noelle Medienbildung: Dorothea Tuggener Mensch und Umwelt: Judith Egloff Musik und Performance: Mathis Kramer Religion und Kultur: Barbara Nafzger Wie werden ungenügende Diplomnoten nachgeleistet? Grundlage Reglement über die Prüfungen an der Pädagogischen Hochschule Zürich, (vom 27. Okt. 2009) 19: Für die Erteilung von akademischen Titeln und Lehrdiplom müssen alle Diplomprüfungen bestanden sein (einzelne Diplomnote mindestens 4). Für die Wiederholung von ungenügenden Diplomnoten gilt 16 der Richtlinie über die Prüfungsmodalitäten an der Pädagogischen Hochschule Zürich, (vom 15. Januar 2015): Abteilung Eingangsstufe, Seite 4/5
5 Die Wiederholungsprüfungen sind in der Regel am nächsten regulären Prüfungstermin abzulegen, spätestens jedoch nach einem Jahr. Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem entsprechenden Bereich bzw. mit der entsprechenden Stelle für die Prüfungsorganisation auf und melden Sie sich für die Wiederholungsprüfung an. Studienverlängerung im Herbstsemester 2016: Für die Abgabe der Diplomarbeit gelten folgende Termine: Abgabetermin Vertiefungsarbeit Mittwoch, 13. April 2016 Abgabetermin Portfolio Mittwoch, 2. November 2016 Notenabgabe für alle Noten Montag, 2. Januar 2017 Erwahrung der Noten Donnerstag, 19. Januar 2017 Versand der Diplomunterlagen Anfangs Februar 2017 Hinweis für Studierende, die ihr Studium verlängern Sie dürfen in Ihrem Verlängerungssemester grundsätzlich keine zusätzlichen Module an der PH Zürich absolvieren. In Ausnahmefällen kann die Abteilungsleitung auf Gesuch hin den Besuch von Ergänzungsangeboten bewilligen. Lohnfragen Sobald Sie alle Ihre Leistungen erfüllt haben, melden wir dies der Bildungsdirektion des Kantons Zürich. Für Lohnfragen wenden Sie sich bitte an das Volksschulamt. Auskünfte zum Lohn erhalten Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber bzw. bei einer kantonalen Anstellung an der zürcherischen Volksschule unter Abteilung Eingangsstufe, Seite 5/5
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