Verbindliche Seminaranmeldung Bitte an das MBZ faxen oder senden

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1 Verbindliche Seminaranmeldung Bitte an das MBZ faxen oder senden Malerbildungszentrum Fachbereich Maler und Lackierer im HBZ Brackwede e.v. Fon Fax MBZ Malerbildungszentrum Bielefeld Seminartitel Zeitraum Name, Vorname Unternehmen Postanschrift -Adresse Telefon, privat dienstlich Sind Sie Innungsmitglied? (wenn ja bitte die Innung nennen) Einzugsermächtigung. Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass die Seminargebühren ei alig IBAN SWIFT-BIC beim Kreditinstitut eingezogen werden. Die Teilbeträge erhalte ich durch die Teilnahmebestätigung mitgeteilt. Bei unberechtigtem Einzug habe ich die Möglichkeit, den Betrag durch mein Kreditinstitut zurückfordern zu lassen. Ort, Datum 1. Unterschrift (Bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen und akzeptieren.)

2 Der Fachbereich Maler/Lackierer (nachfolgend MBZ genannt), führt Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung in verschiedenen Handwerksbereichen (nachfolgend Vorbereitungslehrgang) sowie Workshops und Inhouse-Schulungen (nachfolgend Seminare) durch. Für die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen und Seminaren (nachfolgend Lehrgänge) gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 1 Anmeldungen (1) Die Anmeldung zu einem Lehrgang muss schriftlich mit dem an den Teilnehmenden übersandten verbindlichen Anmeldeformular erfolgen. Mit Übersendung der verbindlichen Anmeldung an das MBZ ist die Anmeldung seitens des Teilnehmenden verbindlich. (2) Der Lehrgangsvertrag kommt erst zustande, wenn durch das MBZ die verbindliche Anmeldung schriftlich bestätigt wird. (3) Die Teilnehmenden sind verpflichtet, sämtliche Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung gegenüber dem Meisterprüfungsausschuss nachzuweisen. Dies gilt auch für die Bildungsmaßnahmen, sofern erforderlich. Das MBZ übernimmt ausdrücklich nicht die Gewähr dafür, dass die Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind und die Teilnehmenden zur Prüfung zugelassen werden. (4) Sollte der Lehrgang bereits belegt sein, so werden die Teilnehmenden auf eine Warteliste für einen entsprechenden Folgelehrgang gesetzt und erhalten darüber Mitteilung. Wollen die Teilnehmenden diesen folgenden Lehrgang besuchen, bedarf es einer erneuten verbindlichen Anmeldung. Die Wartezeit wird angerechnet. (5) Ein Lehrgang erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl von Teilnehmern vorliegt. (6) Mit der verbindlichen Anmeldung zu den Vorbereitungslehrgängen fällt für jeden Vorbereitungsteil eine A eldegebühr vo,, x =, a. (7) Die Seminare stehen jeder Person offen, sofern keine Zulassungsbeschränkungen vorliegen. Die Teilnahme an einem Seminar begründet keinen Anspruch auf Prüfungszulassung. 2 Gebühren und Beihilfen (1) Die Kosten werden von den Teilnehmenden getragen. (2) Vor Beginn des Vorbereitungslehrgangs erhalten die Teilnehmenden den entsprechenden Zahlungsplan. Die hiermit festgestellten Zahlbeträge sind zu den genannten Terminen fällig. Ratenzahlungen sind in Teil I und II möglich. Bei Ratenzahlung entstehen pro Rate 10,00 Euro Bearbeitungsgebühren. (3) Im Falle eines Seminars erhalten die Teilnehmenden eine Rechnung über die anfallenden Kosten, die zu dem jeweils genannten Termin fällig sind. Überweisungen sind ausschließlich auf das Konto des MBZ unter Angabe der Seminarbezeichnung auszuführen. (4) Lehrgangsteilnehmende der Vorbereitungslehrgänge können bei den nach Landesrecht zuständigen Behörden Ausbildungsförderung (Meister-BAföG) beantragen. Seite 1 von 4

3 (5) Die Teilnehmenden werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kostenübernahmezusagen von dritter Seite, wie z. B. durch die Bundesagentur für Arbeit oder durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW- Bankengruppe), keinen Einfluss auf die Kostentragungspflicht gegenüber dem MBZ haben. Die Zahlungspflicht bezüglich der Kosten obliegt ausschließlich den Teilnehmenden. (6) Anträge auf Ausbildungsförderung sind von den Teilnehmenden selbst zu stellen. Antragsformulare stellt das MBZ zu gegebener Zeit zur Verfügung. Weitere Informationen dazu erteilt die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld, Campus 1 in Bielefeld (Tel.: 0521/5608-0). (7) Die für die Antragstellenden zuständigen Handwerkskammern erhalten zu Auskunftszwecken nach jedem Bewilligungsdurchlauf eine Liste von der Bezirksregierung Köln, Abteilung Ausbildungsförderung, aus der die Fördernummer, der Vor- und Zuname und das Bescheid-Datum des jeweiligen Antragstellenden auf Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) (sog. Meister-BAföG) ersichtlich sind. 3 Pflichten des Teilnehmenden (1) Die Teilnehmenden verpflichten sich, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und den Weisungen der Geschäftsleitung und den von ihr beauftragten Personen Folge zu leisten. (2) Verstoßen die Teilnehmenden nachhaltig und wiederholt gegen eine Pflicht aus diesem Vertrag oder gegen die Haus- oder Kantinenordnung, so kann dieser vom Unterricht zeitweise oder vollständig ausgeschlossen werden. In besonderen Fällen kann dieser Vertrag durch das MBZ ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden (außerordentliche Kündigung). (3) Bei Ausschluss vom Unterricht bzw. außerordentlicher Kündigung dieses Vertrages durch das MBZ bleibt Anspruch auf Bezahlung der Kosten bestehen. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 4 Rücktritt Für Vorbereitungslehrgänge gilt folgendes: (1) Die Teilnehmenden haben das Recht, von dem Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen und ohne zusätzliche Kosten zurückzutreten. Die Anmeldegebühr bleibt davon unberührt und wird den Teilnehmenden nicht erstattet. Die 14-tägige Frist beginnt mit dem Zugang der Bestätigung über die Lehrgangsplätze des Teilnehmenden durch das MBZ. (2) Für den Fall des Rücktritts nach der 14-tägigen Frist und vor Beginn des Vorbereitungslehrgangs wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 150,00 EUR berechnet. Die Anmeldegebühr bleibt davon unberührt. (3) Ein Rücktritt am Tage des Lehrgangsbeginns oder danach, auch wenn die 14-tägige Frist noch nicht abgelaufen ist, wird die volle Lehrgangsgebühr fällig. Für Seminare gilt folgendes: (4) 4 Absatz (1) und (3) gelten entsprechend. (5) Nehmen die Teilnehmenden nach der 14-tägigen Frist und vor Seminarbeginn das Rücktrittsrecht in Anspruch fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 % der ursprünglich zu entrichteten Kosten an. Seite 2 von 4

4 (6) Im Falle des 4 Absatz (2) und (5) kann der Rücktritt vom Vertrag nur schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs unter Angabe der Rücktrittsgründe erfolgen. Für die Fristwahrung kommt es nicht auf den Absendetag, sondern auf den Eingang beim MBZ an. 5 Kündigung (1) Die Teilnehmenden können vom Lehrgangsvertrag während des Lehrgangs mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende kündigen. (2) Die Kündigung hat schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang beim MBZ an. Für den Fall der Kündigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 150,00 EUR berechnet. Die Anmeldegebühr bleibt davon unberührt. (3) Eine nicht fristgerechte Kündigung wird für den nächstmöglichen Kündigungstermin wirksam. (4) Im Falle der Kündigung ist die Lehrgangsgebühr in der Höhe zu entrichten, welche dem Verhältnis der Lehrgangsdauer zu der Unterrichtsdauer bis zum Tag der Beendigung des Lehrgangsvertrages entspricht. (5) Eine außerordentliche Kündigung des Lehrgangsvertrages aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 6 Angaben zur Person / Datenschutzbedingungen (1) Die Teilnehmenden werden darauf hingewiesen, dass alle Angaben zur Person und dem beruflichen Werdegang, insbesondere bzgl. der Gesellenjahre, nach bestem Wissen und Gewissen zu erteilen haben. Das MBZ ist berechtigt, zur Lehrgangsabwicklung benötigte personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im erforderlichen Umfang zu verarbeiten. Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten erfolgt nur zur Erfüllung der Geschäftszwecke. Die Teilnehmenden haben Anspruch auf Auskunft nach den gesetzlichen Vorgaben. 7 Computernutzung (1) Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die Software, welche im Rahmen der Ausbildungszwecke zur Verfügung gestellt wurde, nur zu Schulungszwecken zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Des Weiteren sind die Teilnehmenden nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des MBZ-Personals durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. 8 Internetnutzung (1) Die Teilnehmenden dürfen den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z.b. pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten sowie das Aufrufen von Social Networks, insbesondere Facebook, MeinVZ und StudiVZ. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden. Seite 3 von 4

5 9 Änderungen und sonstige Vereinbarungen (1) Das MBZ behält sich vor, falls erforderlich Stunden- und Stoffpläne sowie Lehrgangstermine zu ändern. (2) Alle vertraglichen Änderungen bedürfen der Schriftform. 10 Salvatorische Klausel (1) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. 11 Gerichtsstand (1) Sofern die Teilnehmenden Kaufleute sind, ist der ausschließliche Gerichtsstand Bielefeld. Gelesen und akzeptiert: Ort, Datum 2. Unterschrift Seite 4 von 4

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