Das Präferenzecht und das Territorialitätsprinzip

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1 Das Präferenzecht und das Territorialitätsprinzip Winfried Steinebrunner, Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung Dienstsitz Freiburg-

2 Länderinformation (CH) zum Stichtag Präferenzregelung Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der erischen Eidgenossenschaft (rsprungsregeln beinhaltet Protokoll Nr. 3 zum genannten Abkommen) auf die Regelung bezogener Fundstellennachweis im ER-Lex Portal Territorialitätsprinzip Die Bedingungen zum Erwerb der rsprungseigenschaft müssen grundsätzlich ohne nterbrechung im Gebiet der jeweiligen Partei erfüllt werden. Artikel 12 Protokoll Nr. 3

3 Die wichtigsten Präferenzräume Entwicklungsländer (APS) FORMBLATT A E bis MAR(AKP) und ÜLG (übers Länder u. Gebiete) ER.1,ER.2 für Postsend. b kraine (ab ) Kosovo, Republik Moldau ER.1 E bis E F T A Norwegen, Liechtenstein, Island ( E W R ) ER.1 / ER-MED E bis ER.1 / ER-MED E bis Raum der paneuropäisch-mediterranen schrittweise Einführung ab , Raum der paneuropäischen >> wird in dieser Zone kumuliert, ist die ER-MED zu verwenden. Albanien / Serbien / Mazedonien / Montenegro Bosnien-Herzegowina / ER.1 E bis Zwischen diesen Staaten, der Türkei und der EG/E sog. S A P K u m u l i e r u n g EG/E Zollunion Türkei - für Waren des freien Verkehrs A.TR in Teilbereichen (Stahl,Landwirtsch.) für rsprungswaren ER.1 (LE) Chile / Mexiko / Kolumbien / Peru / Zentralamerika (ab ) ER.1 E bis SÜDKOREA nur E >> bis jeder, darüber als ermächtigter Ausf. ER = formeller rsprungsnachweis E = rsprungserklärung auf Rechnung bis zum gen. Wert in /Sendung, bei Ermächtigung auch darüber 9 Südafrika ER.1 E bis Die Pfeilspitzen zeigen, in welche Richtung für rsprungswaren Zollpräferenzen gewährt werden, (für landwirtschaftliche Waren nur eingeschränkt). Ägypten / Libanon / Jordanien / Algerien ER.1/ER-MED // E bis Syrien ER.1,ER.2 für Posts. bis 2820 Marokko / Tunesien ER.1 / ER-MED E bis 6.000,- Israel ER.1/ER-MED // E bis W. Steinebrunner, BWZ DS-Freiburg, Stand:

4 Die wichtigsten Präferenzräume SINGAPR Kanada SA ( >> TTIP) JAPAN E F T A Norwegen, Liechtenstein, Island ( E W R ) ER.1 / ER-MED E bis ER.1 / ER-MED E bis Raum der paneuropäisch-mediterranen schrittweise Einführung ab , Raum der paneuropäischen >> wird in dieser Zone kumuliert, ist die ER-MED zu verwenden. Albanien / Serbien / Mazedonien / Montenegro Bosnien-Herzegowina / ER.1 E bis Zwischen diesen Staaten, der Türkei und der EG/E sog. S A P K u m u l i e r u n g EG/E Zollunion Türkei - für Waren des freien Verkehrs A.TR in Teilbereichen (Stahl,Landwirtsch.) für rsprungswaren ER.1 (LE) Chile / Mexiko / Kolumbien / Peru / Zentralamerika (ab ) ER.1 E bis SÜDKOREA nur E >> bis jeder, darüber als ermächtigter Ausf. ER = formeller rsprungsnachweis E = rsprungserklärung auf Rechnung bis zum gen. Wert in /Sendung, bei Ermächtigung auch darüber 9 Südafrika ER.1 E bis Die Pfeilspitzen zeigen, in welche Richtung für rsprungswaren Zollpräferenzen gewährt werden, (für landwirtschaftliche Waren nur eingeschränkt). Ägypten / Libanon / Jordanien / Algerien ER.1/ER-MED // E bis Syrien ER.1,ER.2 für Posts. bis 2820 Marokko / Tunesien ER.1 / ER-MED E bis 6.000,- Israel ER.1/ER-MED // E bis

5 Die Präferenz-Zone nach dem Abkommen EG-Mazedonien Mazedonien EG/E ausr. Bearbeitung Vo Artikel 12 Protokoll Nr. 4 Abk EG/MK >> Territorialitätsprinzip << (1) Die in Titel II genannten Bedingungen(u.a.>>ausr. Bearbeitung nach Liste gem. Art 6) für den Erwerb der rsprungseigenschaft müssen vorbehaltlich der Artikel 3 und 4 und des Absatzes 3 des vorliegenden Artikels ohne nterbrechung in der Gemeinschaft oder in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien erfüllt werden.

6 Die Präferenz-Zone nach dem Abkommen EG-Mazedonien Mazedonien EG/E insg. ausreichende LE LE Bearbeitung Bearbeitung Bearbeitung LE Vo Artikel 12 Protokoll Nr. 4 Abk EG/MK >> Territorialitätsprinzip << (1) Die in Titel II genannten Bedingungen(u.a.>>ausr. Bearbeitung nach Liste gem. Art 6) für den Erwerb der rsprungseigenschaft müssen vorbehaltlich der Artikel 3 und 4 und des Absatzes 3 des vorliegenden Artikels ohne nterbrechung in der Gemeinschaft oder in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien erfüllt werden. schatter@vs.ihk.de.

7 Die Präferenz-Zone nach dem Abkommen EG- EG/E ausr. Bearbeitung Vo Artikel 12 Protokoll Nr. 3 Abk EG/CH >> Territorialitätsprinzip (1) Vorbehaltlich des Artikels 2 Absatz 1 Buchstabe c, der Artikel 3 und 4 und des Absatzes 3 müssen die in Titel II genannten Bedingungen für den Erwerb der rsprungseigenschaft ohne nterbrechung in der Gemeinschaft oder in der erfüllt werden

8 Die Präferenz-Zone nach dem Abkommen Mazedonien EG/E Artikel 12 Protokoll Nr. 4 (3) (2) rsprungswaren, die aus der Gemeinschaft oder aus der (bzw Mazedonien) in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, gelten vorbehaltlich der Artikel 3 und 4 als Erzeugnisse ohne rsprungseigenschaft, es sei denn

9 Präferenz-Zone Mazedonien EG/E Artikel 12 Protokoll Nr. 3 (3) ~ Der Verlust des rsprungs tritt NICHT ein, wenn bei der Wiedereinfuhr in die E nachgewiesen wird, dass es sich um die nämlichen Waren handelt und diese im Drittland nur in dem für die Erhaltung ihres Zustands erforderliche Maß behandelt wurden ( >> RÜCKWARE)

10 Territorialitätsprinzip >> Bearbeitung ohne nterbrechung 100 % Vo Bearbei tung Mazedonien EG/E wenn keine erneute ausreichende Bearbeitung Bearbeitung -mehr als minimal- Bearbeitung in der E unterbrochen Vo Artikel 12 Protokoll Nr. 3 >> Territorialitätsprinzip << (1) Vorbehaltlich des Artikels 2 Absatz 1 Buchstabe c, der Artikel 3 und 4 und des Absatzes 3 müssen die in Titel II genannten Bedingungen für den Erwerb der rsprungseigenschaft ohne nterbrechung in der Gemeinschaft oder in der erfüllt werden

11 Die Präferenz-Zone nach dem Abkommen EG- Mazedonien Bearbei tung 100 % Vo EG/E wenn keine erneute ausreichende Bearbeitung Artikel 12 Protokoll Nr. 3 Abk EG/CH ausr. Bearbeitung (2) rsprungswaren, die aus der Gemeinschaft oder aus der in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, gelten vorbehaltlich der Artikel 3 und 4 als Erzeugnisse ohne rsprungseigenschaft, es sei denn.>>einfuhr als Rückware Vo

12 TOLERANZ beim Territorialitätsprinzip > wenn im Abkommen vorgesehen, Wertzuwachs durch Bearbeitung bis zu 10 %, - bez. auf exw-preis - außerhalb der Präferenzzone zulässig Mazedonien Bearbeitung Bearbei tung Wertzuwachs 20.- /St = Vo pv Die Toleranz muss im jeweiligen Abkommen als Regelung enthalten sein. Sie ist jedoch nie anwendbar auch Waren des Textilsektors (Kapitel 50-62) EG/E insgesamt ausreichend Bearbeitung exw /St Vo Wertzuwachs außerh. max 10 %

13

14 (3) pv

15 Die wichtigsten Präferenzräume Das Territorilitätsprinzip gilt NICHT innerhalb von szonen Albanien / Serbien / Mazedonien / Montenegro Bosnien-Herzegowina / ER.1 E bis Die Pfeilspitzen zeigen, in welche Richtung Zollpräferenzen gewährt werden, (für landwirtschaftliche Waren nur eingeschränkt). E F T A Norwegen, Liechtenstein, Island ( E W R ) ER.1 / ER-MED E bis ER.1 / ER-MED E bis Artikel 12 Protokoll Nr. 4 Abk EG/MK >> Territorialitätsprinzip << Zwischen diesen Staaten, der Türkei und der EG/E sog. S A P K u m u l i e r u n g EG/E (1) Die in Titel II genannten Bedingungen Raum der paneuropäischen Zollunion Raum der paneuropäisch-mediterranen schrittweise Einführung ab , Türkei (u.a.>>ausr. Bearbeitung nach Liste gem. Art 6) für den Erwerb der rsprungseigenschaft müssen vorbehaltlich der Artikel 3 und 4 ( >> KMLIERNG) >> wird in dieser Zone kumuliert, ist die ER-MED zu verwenden. - für Waren des freien Verkehrs A.TR in Teilbereichen (Stahl,Landwirtsch.) für rsprungswaren ER.1 (LE) und des Absatzes 3 des vorliegenden Artikels ohne Syrien ER.1,ER.2 für Posts. bis 2820 Marokko / Tunesien ER.1 / ER-MED E bis 6.000,- nterbrechung in der Gemeinschaft oder in der Israel ER.1/ER-MED // E bis ehemaligen für jugoslawischen rsprungswaren Ägypten Republik / Libanon / Mazedonien Jordanien / Algerien erfüllt werden. ER.1/ER-MED // E bis

16 Die wichtigsten Präferenzräume Das Territorilitätsprinzip gilt NICHT bei Anwendung der E F T A Norwegen, Liechtenstein, Island ( E W R ) ER.1 / ER-MED E bis ER.1 / ER-MED E bis Raum der paneuropäisch-mediterranen schrittweise Einführung ab , Raum der paneuropäischen >> wird in dieser Zone kumuliert, ist die ER-MED zu verwenden. Albanien / Serbien / Mazedonien / Montenegro Bosnien-Herzegowina / ER.1 E bis Zwischen diesen Staaten, der Türkei und der EG/E sog. S A P K u m u l i e r u n g EG/E Zollunion Türkei - für Waren des freien Verkehrs A.TR in Teilbereichen (Stahl,Landwirtsch.) für rsprungswaren ER.1 (LE) Syrien ER.1,ER.2 für Posts. bis 2820 Marokko / Tunesien ER.1 / ER-MED E bis 6.000,- Die Pfeilspitzen zeigen, in welche Richtung für rsprungswaren Zollpräferenzen gewährt werden, (für landwirtschaftliche Waren nur eingeschränkt). Ägypten / Libanon / Jordanien / Algerien ER.1/ER-MED // E bis Israel ER.1/ER-MED // E bis

17 Die wichtigsten Präferenzräume Das Territorilitätsprinzip gilt NICHT bei Anwendung der E F T A Norwegen, Liechtenstein, Island ( E W R ) ER.1 / ER-MED E bis B ER.1 / ER-MED B E bis = Bearbeiten mehr als minimal Art 12 (1) Vorbehaltlich des Artikels 2 Absatz 1 Buchstabe c, der Artikel 3 und 4 ( = ) und des Absatzes 3 = E EG/E B = CH = E Zollunion Raum der paneuropäischen Türkei

18 Die wichtigsten Präferenzräume Das Territorilitätsprinzip gilt NICHT bei Anwendung der E F T A Norwegen, Liechtenstein, Island ( E W R ) ER.1 / ER-MED E bis EG/E = E ER.1 / ER-MED E bis Zollunion Raum der paneuropäisch-mediterranen schrittweise Einführung ab , Raum der paneuropäischen Türkei >> wird in dieser Zone kumuliert, ist die ER-MED zu verwenden. B = E = MA Syrien ER.1,ER.2 für Posts. bis 2820 Marokko / Tunesien ER.1 / ER-MED B E bis 6.000,- B = Bearbeiten mehr als minimal Ägypten / Libanon / Jordanien / Algerien ER.1/ER-MED // E bis Israel ER.1/ER-MED // E bis

19 Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft Long-term supplier s declaration for products having preferential origin status Déclaration à long terme du fournisseur concernant les produits ayant le caractère originaire à titre préférentiel ERKLÄRNG / DECLARATION / DÉCLARATION Der nterzeichner erklärt, dass die nachstehend bezeichneten Waren: I, the undersigned, declare that the goods described below: (1-2) Je soussigné déclare que les marchandises décrites ci-après: (1-2) Projektoren Typ TLP 23 und OVP 23,24,25 (1-2) die regelmäßig an which are regularly supplied to (3) qui font l objet d envois réguliers à (3).. Fribid-GmbH, Deicheleweg 13 Freiburg (3) geliefert werden, rsprungserzeugnisse originate in (4) sont originaires de 4).. der Europäischen Gemeinschaft / nion (Deutschland) (4) sind und den rsprungsregeln für den Präferenzverkehr mit and satisfy the rules of origin governing preferential trade with (5) et satisfont aux règles d origine régissant les échanges préférentiels avec (5).. (5) entsprechen. Er erklärt Folgendes (6): I declare that (6): Je déclare ce qui suit (6): CH, NO, IS, LI, TN, EG, IL, MA, Nur Teilnehmerstaaten der PAN-ERO-MED KMLIERNG angewendet mit Marokko..... (Name des Landes/der Länder) Cumulation applied with (name of the country/countries) Cumul appliqué avec (nom du/des pays) Keine angewendet No cumulation applied Aucun cumul appliqué

20 Die wichtigsten Präferenzräume Das Territorilitätsprinzip gilt NICHT bei Anwendung der E F T A Norwegen, Liechtenstein, Island ( E W R ) ER.1 / ER-MED E bis B ER.1 / ER-MED B E bis = Bearbeiten Mazedonien EG/E B Raum der paneuropäischen Zollunion Türkei Südafrika B = Bearbeiten

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