Beförderungs- und Tarifbestimmungen Mariazellerbahn GÜLTIG AB Änderungen, Satz- und Druckfehler vorbehalten

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1 Beförderungs- und Tarifbestimmungen Mariazellerbahn GÜLTIG AB Änderungen, Satz- und Druckfehler vorbehalten

2 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich Beförderungsvertrag Anspruch auf Beförderung Von der Beförderung ausgeschlossene Personen Verhalten der Fahrgäste Mitnahme von Reisegepäck und Tieren Beförderung von Fahrrädern Verhalten bei außerplanmäßigem Halt Verspätung und Ausfall von Zügen Einzelfahrt Vollpreis Einzelfahrt Kind Einzelfahrt Vorteilsticket Familie Vorteilsticket Gruppenticket Aufpreis 1. Klasse Fahrrad-Tageskarte Hunde-Tageskarte Waggonpauschalen Sondertickets Anerkannte Netzkarten und Sonderfahrausweise Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen und/oder Assistenz-Hund Platzreservierung Ausgabe von Fahrkarten Hin- und Rückfahrt Fahrtunterbrechungen Durchtarifierung von und zu anderen Verkehrsunternehmen Onlinetickets Gutscheine Stornierung, Umtausch, Erstattung Preistabellen... Fehler! Textmarke nicht definiert. Beförderungs- und Tarifbestimmungen Mariazellerbahn Seite 2 von 16

3 Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Die Tarif- und Beförderungsbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen sowie zur Mitnahme von Tieren und Sachen in den Zügen (fahrplanmäßige Züge und Sonderzüge) der Mariazellerbahn, die durch die Niederösterreichische Verkehrsorganisationsgesellschaft m.b.h. (NÖVOG) betrieben wird. Das Hausrecht in den Zügen der Mariazellerbahn wird durch ihr Betriebspersonal wahrgenommen. Die Fahrgäste erkennen mit dem Betreten der Fahrzeuge die Beförderungs- und Tarifbestimmungen der Mariazellerbahn und gegebenenfalls sonstige Beförderungsbestimmungen an. 2 Beförderungsvertrag Mit dem Erwerb des Fahrausweises erkennt der Fahrgast die Beförderungsbedingungen, die Tarifbestimmungen und die öffentlich bekannt gemachten Fahrpreise in ihrer jeweils gültigen Fassung als Inhalt des Beförderungsvertrags an. Mit Betreten des Verkehrsmittels tritt der Beförderungsvertrag in Kraft. Bei Verkehrsunternehmen übergreifenden Fahrten gilt der Beförderungsvertrag jeweils für das Verkehrsunternehmen, dessen Beförderungsmittel gerade benützt wird. Beförderungs- und Tarifbestimmungen Mariazellerbahn Seite 3 von 16

4 Beförderungsbestimmungen 3 Anspruch auf Beförderung Anspruch auf Beförderung besteht, wenn der Reisende die für die Beförderung maßgebenden Vorschriften einhält und den behördlichen Anordnungen und den sonstigen allgemeinen Anforderungen des Personals der Mariazellerbahn entspricht. die Beförderung mit fahrplanmäßig verkehrenden Zügen bei ausreichendem Platzangebot möglich ist die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die von der NÖVOG nicht zu verantworten sind und deren Auswirkungen sie auch nicht abwenden kann. 4 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen Von der Beförderung können folgende Personengruppen ausgeschlossen werden, die Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen: Personen die unter Einfluss alkoholischer oder anderer berauschender Mittel stehen Personen mit ansteckenden Krankheiten, die die Gesundheit der mitreisenden Fahrgäste oder des Betriebs gefährden Personen mit geladenen Schusswaffen, es sei denn, dass sie Angehörige der Exekutive sind und zum Führen von Schusswaffen berechtigt sind Personen, die auf Grund ihres Verhaltens oder mangelnder Reinlichkeit Fahrgäste belästigen oder Fahrzeuge verschmutzen Personen, die den Anweisungen des Betriebspersonals nicht Folge leisten Von der Beförderung können außerdem folgende Personen ausgeschlossen werden: Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr ohne Begleit- oder Aufsichtsperson Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis, welche die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes verweigern Fahrgäste, die ihr Beförderungsentgelt mit Geldscheinen von 200,- oder 500,- bezahlen, wenn das Fahrpersonal nicht wechseln kann und kein Einverständnis über die Ausstellung einer Quittung über das Wechselgeld erzielt werden kann. Der Ausschluss von der Beförderung erfolgt in der Regel durch den ausführenden Betriebsdienst der Mariazellerbahn. Personen, die von der Fahrt gemäß Zif. 4 ausgeschlossen wurden, haben keinen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises. Beförderungs- und Tarifbestimmungen Mariazellerbahn Seite 4 von 16

5 5 Verhalten der Fahrgäste Fahrgäste haben sich so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen vorschreiben. Fahrgäste haben den Anordnungen des Zugpersonals, insbesondere der Zugbegleiter und der Lokführer, sowie des Bahnhofspersonals, Folge zu leisten. Bei Missachtung der Anordnungen des Zugpersonals kann die NÖVOG eine Gebühr in der Höhe von 60,- einheben. Fahrgästen ist insbesondere untersagt: a) sich während der Fahrt mit dem Triebfahrzeugführer zu unterhalten b) die Türen außerhalb von Bahnhöfen und Haltestellen eigenmächtig zu öffnen c) bei Ankündigung der bevorstehenden Abfahrt oder Schließung der Türe das Fahrzeug zu betreten oder zu verlassen und sich im gekennzeichneten Türbereich aufzuhalten d) Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen oder hinausragen zu lassen e) während der Fahrt auf- und abzuspringen f) den Bahnkörper außerhalb der Übergänge zu betreten und zu überqueren sowie Tunnelstrecken zu betreten g) die Benutzbarkeit der Fahrzeuge insbesondere der Durchgänge und der Ein- und Ausstiege zu beeinträchtigen h) Tonwiedergabe, Rundfunkgeräte, Fernsehgeräte, Musikinstrumente in den Zügen zu benutzen. Jeder Fahrgast ist verpflichtet sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen. Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Begleitern. Sie haben insbesondere zur Sicherheit der Kinder dafür zu sorgen, dass die Kinder nicht auf den Sitzplätzen stehen oder ohne Begleitung im Fahrzeug herumlaufen. In allen Zügen und auf den Stationen, insbesondere auf den Bahnsteigen, gilt Rauchverbot, sofern keine gesonderten Raucherbereiche ausgewiesen sind. Bei Zuwiderhandlung wird ein Entgelt in Höhe von 60,- eingehoben. Das ungerechtfertigte Auslösen eines Brandalarms im Zug oder auf Bahnhofsanlagen wird unbeschadet einer straf- oder zivilrechtlichen Weiterverfolgung mit einer Gebühr in Höhe von 100,- geahndet. Eine missbräuchliche Betätigung der Notbremse oder andere Sicherheitseinrichtungen wird unbeschadet einer straf- oder zivilrechtlichen Weiterverfolgung mit einer Gebühr in Höhe von 100,- geahndet. In Anlagen und Betriebsmitteln der Mariazellerbahn dürfen nur mit Zustimmung der NÖVOG Ankündigungen vorgenommen (z.b. Affichierung von Plakaten, Verteilung von Flugblättern) und Waren angeboten und verkauft werden. Die NÖVOG erhebt von Personen, die trotz eines Hinweises dieses Verbot nicht beachten, 60,-. Die NÖVOG erhebt von Personen, die Anlagen, Betriebsmittel oder Ausrüstungsgegenstände der Eisenbahn verunreinigen oder Abfälle zurücklassen 60,-. Übersteigen die tatsächlichen Reinigungs- oder Beseitigungskosten diesen Betrag, gilt dieser Betrag als Anzahlung. Sie erhebt von Personen, die solche Anlagen, Betriebsmittel oder Ausrüstungsgegenstände beschädigen, die Instandsetzungskosten oder verlangt eine Sicherheitsleistung. Personen ohne gültigen Fahrausweis dürfen in einem zur Abfahrt bereitstehenden Zug nicht verweilen. Die NÖVOG erhebt von Personen, die dieses Verbot nicht beachten, 60,-. Beförderungs- und Tarifbestimmungen Mariazellerbahn Seite 5 von 16

6 6 Mitnahme von Reisegepäck und Tieren Die Mitnahme von Reisegepäck ist nach Maßgabe des vorhandenen Laderaums grundsätzlich erlaubt, insofern keine gefährlichen, illegalen oder explosiven Stoffe transportiert werden. Das Reisegepäck kann unter den Sitzbänken, auf den Gepäckablagen, in den vorgesehenen Mehrzweckbereichen bzw. im Gepäckabteil untergebracht werden. Sperrige Gegenstände sind grundsätzlich im Gepäckabteil unterzubringen. Hiebei ist den Anweisungen der Zugbegleiter unbedingt Folge zu leisten. Tiere, sofern sie nicht den betrieblichen Ablauf stören und keine Gefahr für Personen, Sachen oder die Mariazellerbahn darstellen, sind unter Aufsicht ihres Besitzers zu befördern. Die Besitzer haften grundsätzlich für ihre Tiere. Hunde die nicht in Behältnissen befördert werden, werden gegen Entgelt befördert für diese Hunde besteht Beißkorb- und Leinenpflicht! Gefährliche Tiere werden nicht befördert. 7 Beförderung von Fahrrädern Einsitzige, zweirädrige Fahrräder (hierin eingeschlossen sind ebenfalls Falt- oder Klappfahrräder, die sich in unverpacktem Zustand befinden) werden nach Maßgabe des vorhandenen Laderaums gegen ein Entgelt transportiert. Fahrräder sind grundsätzlich im Fahrrad- oder Gepäckwagen bzw. in den dafür vorgesehenen Mehrzweckbereichen zu transportieren. Der Fahrgast hat beim Ein- und Ausladen den Anweisungen des Zugpersonals Folge zu leisten. Alle anderen Fahrräder, wie zum Beispiel mehrsitzige Fahrräder, Liegefahrräder, mehrspurige Fahrräder oder teilbare Fahrräder sowie Fahrradgespanne können nur nach Maßgabe des vorhandenen Laderaums transportiert werden. Ein Anspruch auf Beförderung solcher Fahrräder besteht nicht. 8 Verhalten bei außerplanmäßigem Halt Bei außerplanmäßigem Halt ist auf Durchsagen des Zugpersonals zu achten. Ein Aussteigen ist nur erlaubt, wenn dies durch das Zugpersonal angeordnet wird. Zu beachten ist hierbei, dass das Verweilen im Zug der eigenen Sicherheit dient. 9 Verspätung und Ausfall von Zügen Verspätung und Ausfall eines Zuges begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung. Die NÖVOG wird jedoch bei Ausfall oder verhinderter Weiterfahrt des Zuges, soweit möglich, für die Weiterbeförderung der Reisenden sorgen. Beförderungs- und Tarifbestimmungen Mariazellerbahn Seite 6 von 16

7 Tarifbestimmungen Grundsätzlich gelten auf der Mariazellerbahn die Bestimmungen des ÖPT Österreichischer Eisenbahn-Personen- und -Reisegepäcktarif. Auf der Strecke St. Pölten Hbf. Mariazell kommen bei Ausstellung von Fahrkarten des Verkehrsverbundes Niederösterreich-Burgenland die Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Niederösterreich-Burgenland (VVNB) zur Anwendung. Auf der Strecke Mitterbach Mariazell kommen bei Ausstellung von Fahrkarten des Steirischen Verkehrsverbundes Tarifbestimmungen des Steirischen Verkehrsverbundes (VST) zur Anwendung. Über die genannten Bestimmungen hinaus gelten folgende Tarifbestimmungen der NÖVOG in den Zügen der NÖVOG auf der Strecke St. Pölten Hbf. St. Pölten Alpenbahnhof Kirchberg a. d. Pielach Mariazell: 10 Einzelfahrt Vollpreis Personen ab dem 16. Lebensjahr (ab dem 15. Geburtstag) zahlen auf der Mariazellerbahn den Vollpreis. Grundsätzlich fahren Fahrgäste zum Vollpreis zu den Tarifen der Verkehrsverbünde VVNB und VST. Für Fahrten außerhalb des Regimes der Verkehrsverbünde VVNB und VST (Durchtarifierung von und zu anderen Verkehrsunternehmen gem. Zif. 26) kommen die Fahrpreise gem. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. zur Anwendung. Die Einzelfahrt Vollpreis (nur Hinfahrt) ist einen Tag gültig. Wenn nicht anders verlautbart, ist das der Ausgabetag der Fahrkarte. Hin- und Rückfahrkarten sind 7 Tage gültig, wobei die Hinfahrt am 1. oder am 2. Geltungstag angetreten werden muss und die Rückfahrt innerhalb von 7 Tagen ab dem ersten Gültigkeitstag des Tickets angetreten werden muss. Auf Wunsch kann das Ticket für einen bestimmten Reisetag vorausdatiert werden, wobei das Ticket maximal 2 Monate im Voraus ausgestellt werden kann. Wird mit Fahrausweisen für Hin- und Rückfahrt zuerst die Rückfahrt angetreten, so wird der Fahrausweis für die Hinfahrt ungültig. Bei durchgehenden Tickets zu Bahnhöfen der ÖBB kommen die Bestimmungen aus Zif. 24 und 26 zur Anwendung. 11 Einzelfahrt Kind Eine Einzelfahrt Kind kann für Personen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (bis zum Tag vor dem 15. Geburtstag) in Anspruch genommen werden. Es wird eine Ermäßigung von 50% auf den Vollpreis gewährt, wobei der Betrag auf volle 10 Euro-Cent-Beträge aufgerundet wird. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (bis zum Tag vor dem 6. Geburtstag) werden in Begleitung gratis befördert, je Begleitperson jedoch höchstens 2 Kinder. Jedes weitere Kind zahlt den Kinderpreis auch wenn es das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Als Begleitung können auch Kinder ab dem 7. Lebensjahr (6. Geburtstag fungieren). Die Einzelfahrt Kind (nur Hinfahrt) ist einen Tag gültig. Wenn nicht anders verlautbart, ist das der Ausgabetag der Fahrkarte. Hin- und Rückfahrkarten sind 7 Tage gültig, wobei die Hinfahrt am 1. oder am 2. Geltungstag angetreten werden muss und die Rückfahrt innerhalb von 7 Beförderungs- und Tarifbestimmungen Mariazellerbahn Seite 7 von 16

8 Tagen ab dem ersten Gültigkeitstag des Tickets angetreten werden muss. Auf Wunsch kann das Ticket für einen bestimmten Reisetag vorausdatiert werden, wobei das Ticket maximal 2 Monate im Voraus ausgestellt werden kann. Wird mit Fahrausweisen für Hin- und Rückfahrt zuerst die Rückfahrt angetreten, so wird der Fahrausweis für die Hinfahrt ungültig. Bei durchgehenden Tickets zu Bahnhöfen der ÖBB kommen die Bestimmungen aus Zif. 24 und 26 zur Anwendung. Die Fahrpreise sind in der Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. dargestellt. 12 Einzelfahrt Vorteilsticket Das Vorteilsticket kann ausschließlich von Personen in Anspruch genommen werden, die als Inhaber einer gültigen ÖBB Vorteilscard zum Bezug von Vorteilstickets berechtigt sind. Folgende gültige ÖBB VorteilsCards berechtigen zum Bezug von Vorteilstickets: VorteilsCard Classic VorteilsCard MasterCard VorteilsCard mit Zahlungsfunktion VorteilsCard Classic Carsharing VorteilsCard Club Classic VorteilsCard Club Carsharing VorteilsCard <26 VorteilsCard Club <26 VorteilsCard Senior VorteilsCard Club Senior VorteilsCard Spezial VorteilsCard Club Spezial VorteilsCard Blind VorteilsCard Club Blind VorteilsCard Zivildienst VorteilsCard Österreichisches Bundesheer vorläufige VorteilsCard Es werden 45% Ermäßigung auf den Vollpreis gewährt, wobei der Betrag auf volle 10 Euro- Cent-Beträge aufgerundet wird. Die Fahrpreise sind in der Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. dargestellt. Inhaber einer VorteilsCard ohne Lichtbild sind gegenüber dem Zugpersonal verpflichtet, Ihre Identität mit einem gültigen Lichtbildausweis nachweisen. Die Einzelfahrt Vorteilsticket (nur Hinfahrt) ist einen Tag gültig. Wenn nicht anders verlautbart, ist das der Ausgabetag der Fahrkarte. Hin- und Rückfahrkarten sind 7 Tage gültig, wobei die Hinfahrt am 1. oder am 2. Geltungstag angetreten werden muss und die Rückfahrt innerhalb von 7 Tagen ab dem ersten Gültigkeitstag des Tickets angetreten werden muss. Auf Wunsch kann das Ticket für einen bestimmten Reisetag vorausdatiert werden, wobei das Ticket maximal 2 Monate im Voraus ausgestellt werden kann. Beförderungs- und Tarifbestimmungen Mariazellerbahn Seite 8 von 16

9 Wird mit Fahrausweisen für Hin- und Rückfahrt zuerst die Rückfahrt angetreten, so wird der Fahrausweis für die Hinfahrt ungültig. Bei durchgehenden Tickets zu Bahnhöfen der ÖBB kommen die Bestimmungen aus Zif. 24 und 26 zur Anwendung. 13 Familie Vorteilsticket Das Vorteilsticket Familie kann in Anspruch genommen werden, wenn mindestens zwei der Berechtigten - unter denen sich mindestens ein Elternteil und mindestens ein Kind befinden müssen - in derselben Zugverbindung gemeinsam in derselben Wagenklasse reisen. Die mitreisenden Elternteile reisen zum um 45% ermäßigten Tarif, wobei der Betrag auf volle 10 Euro-Cent-Beträge aufgerundet wird. Die Beförderung von Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr erfolgt im Zuge der ÖBB VorteilsCard Familie unentgeltlich. Berechtigte Kinder ab dem 15. Geburtstag, solange für diese Familienbeihilfe bezogen wird, reisen zum Preis der Eltern (45% Ermäßigung auf den Vollpreis). Alleine reisende Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr dürfen mit der ÖBB VorteilsCard Familie auch ohne Elternteil reisen, wobei ein Kind den ermäßigten Fahrpreis bezahlt und die vom zahlenden Kind begleiteten Kinder unentgeltlich befördert werden. Die VorteilsCard Familie muss mit dem Namen des/r Kindes/r (gültiger Lichtbildausweis) übereinstimmen. Das Vorteilsticket Familie (nur Hinfahrt) ist einen Tag gültig. Wenn nicht anders verlautbart, ist das der Ausgabetag der Fahrkarte. Hin- und Rückfahrkarten sind 7 Tage gültig, wobei die Hinfahrt am 1. oder am 2. Geltungstag angetreten werden muss und die Rückfahrt innerhalb von 7 Tagen ab dem ersten Gültigkeitstag des Tickets angetreten werden muss. Auf Wunsch kann das Ticket für einen bestimmten Reisetag vorausdatiert werden, wobei das Ticket maximal 2 Monate im Voraus ausgestellt werden kann. Wird mit Fahrausweisen für Hin- und Rückfahrt zuerst die Rückfahrt angetreten, so wird der Fahrausweis für die Hinfahrt ungültig. Bei durchgehenden Tickets zu Bahnhöfen der ÖBB kommen die Bestimmungen aus Zif. 24 und 26 zur Anwendung. Die der Fahrpreisberechnung zu Grunde liegenden Fahrpreise sind in der Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. dargestellt. 14 Gruppenticket Eine Gruppe hat Anspruch auf eine 25% Fahrpreisermäßigung auf den Vollpreis, wobei der Betrag auf volle 10 Euro-Cent-Beträge aufgerundet wird (=Gruppenpreis, dargestellt in Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.), wenn sie aus mindestens 20 zahlenden Fahrgästen besteht. Je 20 zahlenden Fahrgästen wird die jeweils 21. Person gratis mitbefördert. Eine Kinder-/Schülergruppe (Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr bzw. Schüler im Klassenverband) hat Anspruch auf eine 50% Fahrpreisermäßigung auf den Vollpreis (=Kinderpreis, dargestellt in Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.), wenn Beförderungs- und Tarifbestimmungen Mariazellerbahn Seite 9 von 16

10 sie aus mindestens 20 zahlenden Fahrgästen besteht. Je 20 zahlenden Fahrgästen wird die jeweils 21. und 22. Person gratis mitbefördert. Eine Gruppe kann jeweils nur ausschließlich aus vollzahlenden Gruppenmitgliedern oder ausschließlich aus Kindern/Schülern gebildet werden. Bei Kinder-/Schülergruppen können allerdings die 2 gratis mitfahrenden Personen je 20 zahlenden Fahrgästen auch erwachsene Begleitpersonen sein. Das Gruppenticket ist einen Tag gültig. Wenn nicht anders verlautbart, ist das der Ausgabetag der Fahrkarte. Auf Wunsch kann das Gruppenticket für einen bestimmten Reisetag vorausdatiert werden, wobei das Ticket maximal 6 Monate im Voraus ausgestellt werden kann. 15 Aufpreis 1. Klasse Für die Benützung der 1. Wagenklasse (Comfort Class) auf der Mariazellerbahn wird ein entfernungsabhängiger Zuschlag zu einer gültigen Fahrkarte für die 2. Klasse eingehoben. Wurde im Vorverkauf ein Fahrausweis 1. Klasse erworben und sind aber keine Plätze in der 1. Wagenklasse verfügbar, kann das Zugpersonal die Benützung der 2. Wagenklasse bestätigen. Eine Erstattung kann gem. Zif. 29 der Tarifbestimmungen erfolgen. Der Aufpreis 1. Klasse ist für eine Fahrt an einem Tag gültig. Wenn nicht anders verlautbart, ist das der Ausgabetag der Karte. Auf Wunsch kann der Aufpreis 1. Klasse für einen bestimmten Reisetag vorausdatiert werden, wobei das Ticket maximal 2 Monate im Voraus ausgestellt werden kann. Der Aufpreis 1.Klasse kann nur bei NÖVOG-Verkaufsstellen erworben werden. Die Tarife der Aufpreise für die Benützung der 1. Wagenklasse werden in der Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. dargestellt. 16 Fahrrad-Tageskarte Einsitzige, zweirädrige Fahrräder (hierin eingeschlossen sind ebenfalls Falt- oder Klappfahrräder, die sich in unverpacktem Zustand befinden) werden gegen ein Entgelt transportiert. Als Entgelt wird ein Pauschalpreis (Fahrrad-Tageskarte) unabhängig von der Entfernung für eine Einzelfahrt, Wochen- oder Monatskarte erhoben. Die Fahrrad-Tageskarte ist einen Tag auf der Mariazellerbahn gültig. Wenn nicht anders verlautbart, ist das der Ausgabetag der Fahrkarte. Auf Wunsch kann die Fahrrad-Tageskarte für einen bestimmten Reisetag vorausdatiert werden, wobei das Ticket maximal 2 Monate im Voraus ausgestellt werden kann. Die Fahrrad-Tageskarte kann nur bei NÖVOG-Verkaufsstellen erworben werden. Der Preis der Fahrrad-Tageskarte ist in Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. dargestellt. 17 Hunde-Tageskarte Für Hunde, die nicht in einem Behältnis befördert werden, ist eine Hunde-Tageskarte zu lösen. Die Hunde-Tageskarte ist einen Tag auf der Mariazellerbahn gültig. Wenn nicht anders verlautbart, ist das der Ausgabetag der Fahrkarte. Auf Wunsch kann die Hunde-Tageskarte für einen bestimmten Reisetag vorausdatiert werden, wobei das Ticket maximal 2 Monate im Beförderungs- und Tarifbestimmungen Mariazellerbahn Seite 10 von 16

11 Voraus ausgestellt werden kann. Die Hunde-Tageskarte kann nur bei NÖVOG-Verkaufsstellen erworben werden. Der Preis der Hunde-Tageskarte ist in Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. dargestellt. 18 Waggonpauschalen Der Pauschalpreis für die Nutzung eines Waggons des Typs SR (Salonwagen), AR (Gesellschaftswagen) bzw. WR (Buffet- oder Speisewagen) berechtigt zur exklusiven Nutzung des angemieteten Waggons auf der gebuchten Strecke der Mariazellerbahn. Die Waggonpauschale beinhaltet Fahrkarten für eine festgelegte Anzahl von Fahrgästen in der festgelegten Wagenklasse. Die Waggonpauschale für Buffetwagen beinhaltet zusätzlich die Reservierung von 25 Sitzplätzen 2. Klasse in einem dem Buffetwagen benachbarten Waggon. Bei Buchung einer Waggonpauschale für die Hin- und Rückfahrt kann die Rückfahrt -nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten- auch innerhalb von 7 Tagen nach der Hinfahrt angetreten werden. Eine Buchung/Reservierung von Waggonpauschalen ist bis spätestens 14 Tage vor Fahrtantritt bei NÖVOG-Verkaufsstellen durchzuführen. Die Tarife der Waggonpauschalen und die darin umfassten Fahrkarten werden in der Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. dargestellt. 19 Sondertickets Bestimmte, im Fahrplan gekennzeichnete fahrplanmäßige Züge, sowie Sonderfahrten auf der Mariazellerbahn sind nur mit Sondertickets zu benützen. Alle anderen Fahrkartenarten haben in diesen Zügen keine Gültigkeit. Sondertickets berechtigen aber zur Absolvierung der gesamten oder eines Teils der Fahrt auch in fahrplanmäßigen Zügen. Bei Benützung fahrplanmäßiger Züge ist eine Erstattung (gem. Zif. 29 der Tarifbestimmungen Mariazellerbahn) des Differenzbetrags zwischen dem standardmäßigen Fahrpreis und dem Preis des Sondertickets allerdings nur bei Verschulden der Mariazellerbahn (z.b. Ausfall des Sonderticket-pflichtigen Zuges) möglich. Für Zugfahrten, die nur mit Sondertickets zu benützen sind, besteht Reservierungspflicht. Das Ticket ist daher grundsätzlich nur am Tag der reservierten Fahrt gültig, dies gilt auch, wenn die Rückfahrt mit einem fahrplanmäßigen Zug angetreten wird. Die Tarife der Sondertickets sind in der Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. bis Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. dargestellt. 20 Anerkannte Netzkarten und Sonderfahrausweise Folgende Netzkarten und Sonderfahrausweise werden innerhalb der auf den Ausweisen genannten Gültigkeitsdauer anerkannt: Beförderungs- und Tarifbestimmungen Mariazellerbahn Seite 11 von 16

12 Österreich Card: Classic, Familie, <26, Senior, Spezial jeweils für die 2. und 1. Wagenklasse. Interrail Österreich Pass Jugendliche, Erwachsene und Kinder; Interrail Global Pass Jugendliche, Erwachsene und Kinder, Senioren jeweils für die 2. und 1. Wagenklasse. Außertarifarische Fahrbegünstigung ATF jeweils für die 2. und 1. Wagenklasse. Für die Benützung der ersten Wagenklasse mit einem Fahrbegünstigungsausweis 1. Klasse ist ein Aufpreis gem. Zif. 15 zu bezahlen. Gästekarte Fachverband der Schienenbahnen in der 2. Wagenklasse Gästekarte VVNB in der 2. Wagenklasse Gästekarte BMVIT in der 2. Wagenklasse 21 Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen und/oder Assistenz-Hund Blinde, Rollstuhlfahrer, Schwerkriegsbeschädigte oder Personen, die in ihrem Österreichischen Behindertenpass den Vermerk Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson eingetragen haben, können eine Begleitperson und/oder einen Assistenz-Hund unentgeltlich mitnehmen. 22 Platzreservierung Einzelplatzreservierung In den im Fahrplan besonders gekennzeichneten Zügen können Einzelreisende Sitzplätze reservieren. Eine Reservierung kann ausschließlich online über im Zuge eines Ticketkaufs erfolgen. Die Sitzplatzreservierung ist bei gleichzeitigem Ticketkauf gratis. Eine Sitzplatzreservierung kann maximal für die Anzahl Reisende vorgenommen werden, für die auch Fahrkarten im selben Online-Buchungsprozess erworben wurden. Im Falle der Einlösung eines Gutscheines kann für gekennzeichnete Züge auch nachträgliche eine kostenlose Sitzplatzreservierung erfolgen. Dazu dient der auf dem Gutschein angegebene Reservierungscode beim Reservierungsprozess auf der einmaligen Identifikation. Nach einmaligem Gebrauch des Reservierungscodes erlischt dessen Gültigkeit. Fahrradplatzreservierung In den im Fahrplan besonders gekennzeichneten Zügen können Einzelreisende Fahrradplätze unter im Zuge eines Ticketkaufs reservieren. Die Fahrradplatzreservierung ist bei gleichzeitigem Ticketkauf gratis. Eine Fahrradplatzreservierung kann maximal für die Anzahl Fahrräder vorgenommen werden, für die auch Fahrkarten im selben Online-Buchungsprozess erworben wurden. Gruppenreservierung Gruppenreservierungen werden für Gruppen gem. den Definitionen unter Zif. 14 vorgenommen. Die Reservierungen können online unter oder telefonisch bei den am Fahrplan oder auf sonstigen Werbemitteln angegebenen Stellen vorgenommen werden. Waggonpauschalen Beförderungs- und Tarifbestimmungen Mariazellerbahn Seite 12 von 16

13 Die Reservierung von Waggonpauschalen gem. Zif. 18 ist obligatorisch vorgesehen. Die Reservierungen können online unter oder telefonisch bei den am Fahrplan oder auf sonstigen Werbemitteln angegebenen Stellen vorgenommen werden. Sonderzüge Für reservierungspflichtige Sonderzüge mit Sonder-Fahrpreisen gem. Zif. 19 besteht grundsätzlich Reservierungspflicht. Die Reservierung ist in den Fahrpreisen gem. Zif. 19 inkludiert. Eine Reservierung kann im Internet unter oder telefonisch bei den am Fahrplan oder auf sonstigen Werbemitteln angegebenen Stellen vorgenommen werden. 23 Ausgabe von Fahrkarten Fahrkarten können vorab im Internet unter an besetzten Fahrkartenschaltern an der Mariazellerbahn, an Fahrkartenschaltern der ÖBB, an Fahrausweisautomaten der ÖBB und ohne Aufpreis in den Zügen der Mariazellerbahn gekauft werden. In Zügen, die ohne Zugbegleiter fahren, hat der Fahrgast unmittelbar nach Fahrtantritt einen Fahrschein beim Triebfahrzeugführer zu lösen, andernfalls kann eine Kontrollgebühr gem. Zif des ÖPT eingehoben werden. In Zügen, die mit Zugbegleiter fahren, hat der Fahrgast dem Zugbegleiter unaufgefordert mitzuteilen, wenn er noch eine Fahrkarte benötigt, andernfalls kann eine Kontrollgebühr gem. Zif des ÖPT eingehoben werden. 24 Hin- und Rückfahrt Bei Fahrausweisen für Hin- und Rückfahrt wird der Fahrpreis getrennt für die Hinfahrt und für die Rückfahrt berechnet. Der Fahrpreis für die Hin- und Rückfahrt ist somit der doppelte Preis der einfachen Fahrt. Bei Sondertickets oder Wagenpauschalen können besondere Fahrpreise für die Hin- bzw. die Hin- und Rückfahrt festgesetzt sein. Diese sind unter Zif. 18 und 19 dargestellt. Für Fahrten über eine Gesamtentfernung von über 100km, die nicht unter das Regime des VVNB fallen (bei durchgehenden Tickets zu Bahnhöfen der ÖBB) können keine Hin- und Rückfahrkarten ausgestellt werden. 25 Fahrtunterbrechungen Eine Fahrtunterbrechung innerhalb der Gültigkeitsdauer der Fahrkarte ist zulässig, wenn die beabsichtigte Fahrtunterbrechung beim Zugpersonal angekündigt und von diesem durch einen Vermerk auf der Fahrkarte bestätigt wurde. Gruppen müssen für jede Teilstrecke der unterbrochenen Fahrt die Reservierung einzeln vornehmen. 26 Durchtarifierung von und zu anderen Verkehrsunternehmen Innerhalb der Verkehrsverbünde VVNB und VST können gemäß der dort gültigen Tarifbestimmungen durchgehende Verbundtickets im gesamten Verbundraum ausgestellt werden. Beförderungs- und Tarifbestimmungen Mariazellerbahn Seite 13 von 16

14 Für Tickets zwischen einem Bahnhof der Mariazellerbahn und ausgewählten Bahnhöfen der ÖBB, die nicht unter das Regime des VVNB fallen, wird der Fahrpreis für die Mariazellerbahn aufgrund der Tarifbestimmungen Mariazellerbahn und der Fahrpreis für die ÖBB-Strecke aufgrund der Tarifentfernung der ÖBB nach der jeweiligen Preistafel des PT/ÖBB bis und ab dem Übergangsbahnhof St. Pölten Hbf. berechnet. Der Gesamtpreis wird durch Zusammenzählen der Fahrpreise für die Teilstrecken ermittelt. Durchgehende Tickets können zum Vollpreis, zum ermäßigten Preis (Vorteilstickets) und zum Kinderpreis ausgestellt werden. Die Ausstellung durchgehender Tickets 1.Klasse, von Online-Tickets und von Gruppentickets ist nicht möglich. Für Fahrten über eine Gesamtentfernung bis 100km, die nicht unter das Regime des VVNB fallen (bei durchgehenden Tickets zu Bahnhöfen der ÖBB), sind für die einfache Fahrt sowie für die Hin- und Rückfahrt jeweils einen Tag gültig. Fahrten über eine Gesamtentfernung von über 100km, die nicht unter das Regime des VVNB fallen (bei durchgehenden Tickets zu Bahnhöfen der ÖBB) sind für die Hinfahrt 2 Tage gültig für diese Fahrten können keine Hin- und Rückfahrkarten ausgestellt werden. Die zur Anwendung gelangenden Tarife für die Fahrtstrecke auf der Mariazellerbahn sind in der Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. bis Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. dargestellt. 27 Onlinetickets Als Online Tickets zum Selbstausdruck gibt es die auf dargestellten Produkte für Fahrten auf der Mariazellerbahn. Diese können über erworben werden. Online-Tickets können für den angegebenen Fahrgast und maximal 5 Mitreisende ausgestellt werden. In bestimmten Zügen können im Zuge des Kaufs eines Online-Tickets Sitzplätze und/oder Fahrradplätze gemäß den Bestimmungen unter Zif. 22 mit reserviert werden. Das Online-Ticket kann für einen bestimmten Reisetag vorausdatiert werden, wobei das Ticket maximal 2 Monate im Voraus ausgestellt werden kann. Die Geltungsdauer der Online Tickets beträgt - sofern diese nicht an eine bestimmte Zugverbindung gebunden sind 1 Tag für die Hinfahrt und 7 Tage bei Hin- und Rückfahrt. Bei der Bestellung werden vom Reisenden Vor- und Nachname, -Adresse und Zahlungsart erfasst. Der Reisende ist verpflichtet, alle Inhalte der Bestellung vor Betätigung des Bestell-Buttons auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Nach erfolgreicher Buchung wird das Ticket direkt auf dem Bildschirm angezeigt und per an die angegebene -Adresse im.pdf-format verschickt. Das Online Ticket ist vom Reisenden auf Papier im DIN A 4-Hochformat auszudrucken. Auf dem Papier-Ausdruck ist das Ticket, ggf. zusammen mit der Sitzplatzreservierung, und der ausgewählten Verbindung dargestellt. Online-Tickets sind personalisiert und können nur von jener Person benützt werden, auf die das Online-Ticket ausgestellt ist und deren Mitreisende. Inhaber von Online Tickets sind gegenüber dem Zugpersonal verpflichtet, Ihre Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder mit einer VorteilsCard mit Lichtbild nachzuweisen. Bei Mehrpersonen-Fahrkarten muss die buchende Person ihre Identität nachweisen. Beförderungs- und Tarifbestimmungen Mariazellerbahn Seite 14 von 16

15 Die Buchungsdaten werden auf dem Online-Ticket in einem 2D-Code verschlüsselt dargestellt. Bei Kontrolle des Online-Tickets durch das Zugpersonal wird der 2D-Code in ein Kontrollgerät eingelesen, das prüft, ob das Ticket gültig ist bzw. ob es schon verwendet wurde. Im Falle einer missbräuchlichen Verwendung (z. B. unerlaubte Mehrfachnutzung eines Online Tickets) liegt eine Reise ohne gültige Fahrkarte vor. In diesem Fall wird dem Reisenden die Kontrollgebühr gemäß den Tarifbestimmungen des ÖPT verrechnet. Darüber hinaus wird Missbrauch zur Strafanzeige gebracht. Um die Kontrolle des 2D-Codes durch das Zugpersonal zu ermöglichen, darf der Ticketausdruck an der Stelle des 2D-Codes nicht geknickt oder gefaltet werden. Der Preis des Online Tickets Vollpreis berechnet sich nach dem Vollpreis Fahrpreis gemäß der Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.. Der Preis des Online Vorteilstickets berechnet sich nach dem ermäßigten Fahrpreis gemäß der Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.. Der Preis des Online Tickets Kind berechnet sich nach dem ermäßigten Fahrpreis gemäß der Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.. Der Preis des Online Gruppentickets berechnet sich nach dem Gruppen-Fahrpreis gemäß der Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.. Für Online-Tickets besteht kein Anspruch auf Erstattung gem. Zif. 29 der Tarifbestimmungen Mariazellerbahn. 28 Gutscheine Eine auf dargestellte Produktpalette kann auch online als Gutschein ausgestellt werden. Online-Ticket-Gutscheine werden nach demselben Ablauf erstellt, wie Online-Tickets. Der unter Zif. 27 beschriebene Ablauf zum Erwerb, zur Ausstellung und zur Kontrolle des Online-Tickets sowie die Bestimmungen zur Errechnung des Fahrpreises sowie zur missbräuchlichen Verwendung gelten sinngemäß. Online-Ticket-Gutscheine sind allerdings nicht personalisiert. Online-Ticket-Gutscheine können bis maximal 1 Jahr nach dem angegebenen 1.Gültigkeitstag verwendet werden. Bei Hin- und Rückfahrkarten, die als Gutschein ausgestellt wurden, muss die Rückfahrt spätestens 7 Tage nach der Hinfahrt angetreten werden, wobei die Rückfahrt noch innerhalb der maximalen Gültigkeitsdauer liegen muss. 29 Stornierung, Umtausch, Erstattung Die Stornierung einer Fahrkarte ist nur unmittelbar nach Kauf bei jenem Mitarbeiter möglich, der die Fahrkarte verkauft hat. In diesem Fall wird der der bezahlte Betrag rückerstattet. Ein Umtausch einer Fahrkarte ist nur unmittelbar nach Kauf bei jenem Mitarbeiter möglich, der die Fahrkarte verkauft hat. Die Fahrpreisdifferenz zwischen der ursprünglich gekauften Fahrkarte und der eingetauschten Fahrkarte wird entweder rückerstattet oder muss vom Fahrgast beglichen werden. Beförderungs- und Tarifbestimmungen Mariazellerbahn Seite 15 von 16

16 Eine Erstattung wegen Nichtbenützung der 1. Klasse bei nicht vorhandenen freien Plätzen ist unter Bestätigung des Sachverhalts auf der Fahrkarte durch den Zugbegleiter möglich. Eine Teilerstattung wegen (teilweiser) Nichtbenützbarkeit des Leistungsumfanges eines Sondertickets bei Verschulden der Mariazellerbahn (z.b. Ausfall des Sonderticket-pflichtigen Zuges) ist möglich. Bei Ersatzbeförderung mit fahrplanmäßigen Zügen wird dabei für die betroffene (Teil-)Fahrtstrecke der Differenzbetrag zwischen dem standardmäßigen Fahrpreis (Vollpreis, Kind) und dem Fahrpreis des Sondertickets erstattet. Eine Erstattung wegen Nichtbenützung eines Tickets kann unter Vorlage der Fahrkarte vor dem ersten Gültigkeitstag der Fahrkarte erfolgen. Eine Erstattung am ersten Geltungstag der Fahrkarte kann nur unter Vorlage einer Nichtbenützungsbescheinigung beantragt werden. Diese Nichtbenützungsbescheinigung kann nur am Fahrkarten-Kaufbahnhof bzw. am beabsichtigten Fahrtantrittsbahnhof durch das Personal am Fahrkartenschalter bzw. durch das Zugpersonal auf der Fahrkarte selbst ausgestellt werden. Die Erstattung kann jeweils an besetzten Bahnhöfen beantragt bzw. bei der Niederösterreichischen Verkehrsorganisationsgesellschaft m.b.h. NÖVOG, Riemerplatz 1, 3100 St. Pölten durchgeführt werden. Es kommen die Selbstbehalte gem. Zif ÖPT zur Anwendung. Eine Erstattung nach dem ersten Geltungstag der Fahrkarte ist nicht möglich. Online-Tickets können grundsätzlich nicht storniert, umgetauscht oder erstattet werden. Personen, die von der Fahrt gemäß Zif. 4 ausgeschlossen wurden haben keinen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises. Beförderungs- und Tarifbestimmungen Mariazellerbahn Seite 16 von 16

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