M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G
|
|
- Wilhelmine Berg
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach Stuttgart poststelle@km.kv.bwl.de Referaten 74 in den Regierungspräsidien Staatlichen Schulämtern öffentlichen Werkrealschulen, Hauptschulen, Grund- und Werkrealschulen und Grund- und Hauptschulen des Landes Baden-Württemberg Sonderschulen mit Bildungsgang Werkrealschule/Hauptschule des Landes Baden-Württemberg Stuttgart Durchwahl Telefax Name Gebäude S. Huber-Langendorf Königstr. 19a Aktenzeichen /1 (Bitte bei Antwort angeben) nachrichtlich: Staatl. Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung (GWHS) Staatl. Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung (Abt. Sonderschulen) Pädagogischen Fachseminaren Dem Justizministerium Herr Dr. Grube Auf dem Postweg: privaten Werkrealschulen und privaten Hauptschulen Sowie den privaten Sonderschulen mit Bildungsgang Hauptschule (Werkrealschule)
2 - 2 - Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der Hauptschulabschlussprüfung Klasse 9, der Abschlussprüfung für Schulfremde und der Zertifizierung der Herkunftssprache im Schuljahr 2011/2012 Sehr geehrte Damen und Herren, das Kultusministerium übersendet Ihnen die vorläufigen Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der Hauptschulabschlussprüfung Klasse 9 und der Abschlussprüfung für Schulfremde für das Schuljahr 2011/2012. Die vorstehend genannten Prüfungen werden im Schuljahr 2011/2012 erstmals nach der Werkrealschulverordnung vom (K. u. U., Heft 21/2009, S. 205) durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass die Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der Hauptschulabschlussprüfung vorläufig sind. Vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags könnten sich bereits für das Schuljahr 2011/2012 folgende Änderungen ergeben: - Wegfall der Bildungsempfehlung für Klasse 10 - Hauptschulabschlussprüfung ist sowohl nach Klasse 9 als auch nach Klasse 10 ("Hauptschulabschluss der zwei Geschwindigkeiten") möglich Daraus ergeben sich voraussichtlich folgende Konsequenzen zur Durchführung der Hauptschulabschlussprüfung: Die Schülerinnen und Schüler wählen nach einer Beratung durch die Lehrkraft bis zum eine der nachfolgenden Prüfungsoptionen. Option 1 - Hauptschulabschlussprüfung in Klasse 9 Schülerinnen und Schüler, die sich zur Hauptschulabschlussprüfung in Klasse 9 anmelden, nehmen teil an: - den schriftlichen Prüfungen in Deutsch, Mathematik und Englisch, sofern Englisch nicht abgewählt wurde - der Sprachprüfung, sofern Englisch nicht abgewählt wurde - der Themenorientierten Projektprüfung
3 - 3 - Option 2 - Hauptschulabschlussprüfung in Klasse 10 Schülerinnen und Schüler, die sich für die Hauptschulabschlussprüfung in Klasse 10 anmelden, nehmen in Klasse 9 nur an der Themenorientierten Projektprüfung teil. Option 3 - Mittlerer Schulabschluss in Klasse 10 Schülerinnen und Schüler, die sich für den Mittleren Schulabschluss in Klasse 10 anmelden, nehmen in Klasse 9 nur an der Themenorientierten Projektprüfung teil. Sie können jedoch auf freiwilliger Basis an der Hauptschulabschlussprüfung teilnehmen; es sind dann alle Prüfungsteile zu absolvieren. Bitte beachten Sie, dass sich gegebenenfalls weitere Änderungen des Schulgesetzes und der WRSVO ergeben können. Hierüber werden wir Sie zeitnah informieren. Die unteren Schulaufsichtsbehörden werden gebeten, das Schreiben nachrichtlich an die Förderschulen, die privaten Sonderschulen mit Bildungsgang Hauptschule bzw. Werkrealschule und an die privaten Sonderschulen mit Bildungsgang Förderschule weiterzuleiten. Wegen der behinderungsspezifischen Modifikationen der Prüfungsbedingungen an Sonderschulen mit Bildungsgang Hauptschule bzw. Werkrealschule ergeht ein gesondertes Schreiben. Die Schulleitungen sind verpflichtet, alle mit der Durchführung der Prüfung beauftragten Lehrerinnen und Lehrer zu Beginn des Schuljahres 2011/2012 die Kenntnisnahme der Ausführungsbestimmungen durch ihre Unterschrift bestätigen zu lassen. Die Unterschriftenliste ist aufzubewahren. Die Ausführungsbestimmungen sind jeder Lehrkraft als Kopie auszuhändigen. 1. Grundsätzliches In der Abschlussprüfung Klasse 9 der Werkrealschule und der Hauptschule soll nachgewiesen werden, dass das Ziel der Werkrealschule nach Klasse 9 bzw. der Hauptschule erreicht ist. In der Schulfremdenprüfung wird nachgewiesen, dass der Prüfungskandidat den Hauptschulabschluss erworben hat. Jeder Prüfling muss in allen Prüfungsteilen eine eigenständige Leistung erbringen, die individuell zugeordnet werden kann. Die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch werden schriftlich geprüft. Die Teilnahme an der themenorientierten Projektprüfung ist für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich. Sie wird in Klasse 9 durchgeführt.
4 - 4 - Die Sprachprüfung ist nach dem und vor Beginn der schriftlichen Prüfungen durchzuführen. Der Hauptschulabschluss kann ohne die Fremdsprache Englisch erworben werden. Es ist möglich, sich zum zweiten Halbjahr der Klasse 9 vom Englischunterricht abzumelden. 2. Prüfungsorganisation a) Die Schulen holen die versiegelten Prüfungsarbeiten ca. 2 Wochen vor Beginn der schriftlichen Abschlussprüfungen bei der unteren Schulaufsichtsbehörde ab und verwahren diese sicher. b) Der versiegelte Umschlag mit den Aufgaben ist am jeweiligen Prüfungstag von der Schulleitung und von der Fachlehrerin bzw. vom Fachlehrer frühestens drei Stunden vor Prüfungsbeginn zu öffnen und die Unversehrtheit der Aufgabentasche ist zu prüfen. Die Sonderschulen mit Bildungsgang Hauptschule bzw. Werkrealschule dürfen die Umschläge mit den Aufgaben wegen der dort notwendigen Änderungen bereits zehn Schultage vor der Prüfung öffnen. c) Der Beginn der schriftlichen Prüfungen wird jeweils zentral auf 8.30 Uhr festgesetzt. d) Die in den Lehrerhandreichungen aufgeführten Arbeits- und Pausenzeiten für die Schülerinnen und Schüler sind unbedingt zu beachten. e) Die unteren und oberen Schulaufsichtsbehörden sind an den Prüfungstagen ab 7.00 Uhr erreichbar. f) Die Prüfungsaufgaben sind vor der Ausgabe an die Schülerinnen und Schüler auf ihre Vollständigkeit hinsichtlich der Anzahl der Blätter und Anlagen zu überprüfen und ggf. zu ergänzen. Es ist sicherzustellen, dass die Prüflinge ausschließlich vollständige und den Prüfungsanforderungen der einzelnen Fächer entsprechende Prüfungsunterlagen erhalten. Festgestellte Abweichungen sind schriftlich festzuhalten und sofort per über die untere Schulaufsichtsbehörde dem Kultusministerium, Herrn Lingen (Georg.Lingen@km.kv.bwl.de), mitzuteilen. g) Die den Aufgabensätzen der schriftlichen Prüfungen beigefügten Korrekturhinweise sind zu beachten. h) Die Korrektoren sind darauf hinzuweisen, dass sie nach Übernahme der Prüfungsarbeiten für deren Verwahrung verantwortlich sind. i) Täuschungshandlungen: Bei den schriftlichen Prüfungen ist für eine ausreichende Aufsicht (mindestens zwei Lehrkräfte pro Prüfungsraum) zu sorgen.
5 - 5 - Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, oder wer nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit sich führt oder Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch leistet, begeht eine Täuschungshandlung. Das Mitführen von Handys und anderen kommunikationselektronischen Medien in der Prüfung ist verboten und gilt als Täuschungshandlung im Sinne von 23 der Werkrealschulverordnung. Die Schülerinnen und Schüler müssen hierüber und über die nach der Prüfungsordnung vorgesehenen Folgen nochmals eindeutig vor Prüfungsbeginn informiert werden. 3. Schriftliche Prüfungen 3.1 Deutsch Die Konzeption der schriftlichen Prüfung orientiert sich an dem integrativen Ansatz des Faches Deutsch. Die gestellten Aufgaben beziehen sich auf das Textverständnis zu einem Thema. Die Auswertung der Informationen aus den Texten, der Informationen zu den Texten und gegebenenfalls grafischen Darstellungen bilden die Grundlage für die Bearbeitung einer anwendungsorientierten, adressatenbezogenen Schreibaufgabe. Die Bearbeitungszeit beträgt 135 Minuten, eine separate Einlesezeit gibt es nicht. Während der gesamten Prüfungszeit ist ein Rechtschreibduden oder ein vergleichbares Rechtschreibwörterbuch zugelassen. Dieses Wörterbuch muss rechtzeitig vor der Prüfung auf handschriftliche Notizen geprüft werden und wird den Schülerinnen und Schülern zu Beginn der Prüfung ausgeteilt. 3.2 Mathematik Die schriftliche Prüfung im Fach Mathematik setzt sich aus den Grundkenntnissen und den Wahlaufgaben zusammen. Die Bearbeitungszeit beträgt für die Grundkenntnisse 45 Minuten, für die Wahlaufgaben 90 Minuten. Zwischen den beiden Prüfungsteilen ist für die gesamte Prüfungsgruppe eine Pause von mindestens 15 Minuten bis maximal 45 Minuten einzulegen. Für beide Prüfungsteile "Grundkenntnisse" und "Wahlaufgaben" werden als Hilfsmittel Geodreieck, Zirkel und Lineal zugelassen. Für die Bearbeitung der Wahlaufgaben sind zusätzlich Taschenrechner und eine Formelsammlung erlaubt. Die Formelsammlung muss rechtzeitig vor der Prüfung auf handschriftliche Notizen geprüft werden. Sie wird den Schülerinnen und Schülern beim Prüfungsteil "Wahlaufgaben" ausgegeben.
6 Englisch Die schriftliche Prüfung in Englisch besteht aus den Teilen "Hör- und Hör-/Sehverstehen", "Leseverstehen" und "Schreiben". Insgesamt stehen den Schülerinnen und Schülern dafür 90 Minuten zur Verfügung. Auf den Prüfungsteil "Hör- und Hör-/Sehverstehen" entfallen 30 Minuten, auf die Prüfungsteile "Leseverstehen" und "Schreiben" 60 Minuten. Eine Pause von 15 Minuten nach dem Prüfungsteil "Hör- und Hör-/Sehverstehen" ist vorzusehen. Der Prüfungsteil Hör- und Hör-/Sehverstehen wird mit Hilfe einer vom Kultusministerium zentral versandten Audio-CD geprüft. Die Schülerinnen und Schüler erhalten vor dem Abspielen der Aufgaben fünf Minuten Einlesezeit. Die reine Abspieldauer der Audio-CD beträgt ca. 20 Minuten. Nach dem Abspielen hat der Prüfling fünf Minuten Zeit, die Antworten in das vorgegebene "answer sheet" (Antwortraster) zu übertragen. Nur die dort gegebenen Antworten dürfen zur Bewertung herangezogen werden. Die Prüfungsteile "Leseverstehen" und "Schreiben" sind in einem Aufgabenpaket zusammengefasst. Im Prüfungsteil "Leseverstehen" muss die Schülerin beziehungsweise der Schüler die Antworten in das vorgegebene "answer sheet" übertragen. Nur die dort gegebenen Antworten dürfen zur Korrektur herangezogen werden. Das Wörterbuch darf beim "Leseverstehen" und beim "Schreiben" während der gesamten Prüfungszeit benutzt werden. Nicht erlaubt ist es beim "Hör-, Hör-/Sehverstehen". Dieses Wörterbuch muss rechtzeitig vor der Prüfung auf handschriftliche Notizen geprüft werden und wird den Schülerinnen und Schülern zu Beginn der Prüfung ausgeteilt. Ausländische und ausgesiedelte Schülerinnen und Schüler, die ab Klasse 7 in die Werkrealschule bzw. Hauptschule eingetreten sind, können in der Hauptschulabschlussprüfung als Ersatz für die Prüfung in der Fremdsprache eine Sonderfremdsprachenprüfung in ihrer Herkunftssprache ablegen, wenn die organisatorischen- und personellen Voraussetzungen gegeben sind (siehe Anlage 1: Merkblatt für Werkrealschulen und Hauptschulen und Anlage 2: Schüler-/ Elterninformation - Kopiervorlage). Die Sonderfremdsprachenprüfung ist für folgende Sprachen möglich: Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch, Ungarisch. Die gewählte Sprache wird schriftlich und mündlich geprüft.
7 Nachtermine schriftliche Prüfungen Nach der schriftlichen Prüfung ist der zuständigen unteren Schulaufsichtsbehörde mitzuteilen, wie viele Aufgabensätze in den einzelnen Fächern für den Nachtermin benötigt werden. 5. Sprachprüfung Die Schule legt den Prüfungstermin selbst fest. Er findet nach dem und vor Beginn der schriftlichen Prüfungen statt. Die Prüfung wird von der Fachlehrerin bzw. vom Fachlehrer der Klasse und einer weiteren vom Schulleiter bestimmten Fachlehrkraft abgenommen. Die Schülerinnen und Schüler werden in der Regel einzeln oder zu zweit geprüft. Die Sprachprüfung dauert etwa 15 Minuten je Schüler, als Tandemprüfung aufgrund der Zeitersparnis bei den Einweisungen ca Minuten. Es erfolgt eine individuelle Leistungsfeststellung. Im Anschluss an die Prüfung setzen die Lehrkräfte die Note fest und teilen sie der Schülerin beziehungsweise dem Schüler auf Wunsch mit. Über die jeweilige Prüfung wird eine Niederschrift gefertigt, die von den Mitgliedern des Fachausschusses unterschrieben wird. Das Kultusministerium gibt für diese mündliche Prüfung Englisch die Prüfungsteile vor: - monologisches Sprechen - dialogisches Sprechen - Sprachmittlung Die Note der Sprachprüfung und die Note der schriftlichen Prüfung werden gleich gewichtet. 6. Themenorientierte Projektprüfung Die themenorientierte Projektprüfung besteht aus einem Projekt, das in der Gruppe durchgeführt wird, wobei jede Schülerin und jeder Schüler eine individuelle Leistungsbewertung erhält, ergänzt durch eine verbale Beschreibung. Grundsätzlich gilt bei der Leistungsmessung die Trennung von Beobachten und Bewerten. Während des gesamten Projektverlaufs werden die Schülerinnen und Schüler in fachlichen und überfachlichen Kompetenzen beobachtet. Die Schule legt den Zeitraum für die themenorientierte Projektprüfung in Klasse 9 selbst fest. In begründeten Ausnahmefällen kann mit Genehmigung des Schulleiters die themenorientierte Projektprüfung auch als Einzelprüfung abgenommen werden.
8 - 8 - Die Projektprüfung gliedert sich in drei Phasen: 6.1 Vorbereitung -Themenfindung und Gruppenbildung -Ziele des Projekts -Projektinhalt -Zeitplan -Arbeitsplan -gegebenenfalls Kostenplan/-kalkulation -geplante Projektdokumentation -geplante Präsentation 6.2 Durchführung - mindestens 16 Unterrichtsstunden - die Projektgruppe arbeitet weitgehend selbstständig - die Lehrkraft beobachtet die Arbeit der Gruppe und kann durch offene Fragen Impulse geben 6.3 Präsentation -Vorstellung des Projektergebnisses durch die Gruppe sowie ein sich daran anschließendes Prüfungsgespräch. -die Präsentation dauert etwa Minuten -die gesamte Projektdokumentation ist vorzulegen -jedes Gruppenmitglied sollte in der der Präsentation einen aktiven Sprachpart übernehmen. 7. Optionale mündliche Prüfungen in den schriftlich geprüften Fächern Nach Bekanntgabe der Noten in den schriftlich geprüften Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch können die Schülerinnen und Schüler zusätzlich in diesen Fächern eine mündliche Prüfung ablegen. Die zusätzlich gewählten mündlichen Prüfungen sind spätestens am zweiten Unterrichtstag nach der Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsergebnisse zu benennen. Die Schülerinnen und Schüler werden dabei von der Fachlehrkraft beraten. Diese zusätzlichen mündlichen Prüfungen sollten dann empfohlen werden, wenn die Schülerin beziehungsweise der Schüler Chancen auf eine Verbesserung der Endnote im betreffenden Fach hat. Die mündliche Prüfung wird in der Regel als Einzelprüfung durchgeführt.
9 - 9 - Sie dauert je Schülerin beziehungsweise Schüler und Fach etwa 15 Minuten. Die Aufgaben werden von der Fachlehrkraft gestellt und überwiegend dem Bildungsplan der Klassen 7 bis 9 entnommen. Der Leiter des Fachausschusses kann die Aufgaben erweitern oder einschränken. Mit Zustimmung des Leiters des Fachausschusses kann den Schülerinnen und Schülern vor der mündlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch und den Schulfremden vor der mündlichen Prüfung im Fachgebiet "Politische und wirtschaftliche Bildung" Aufgaben schriftlich vorgelegt werden. In diesem Fall wird der Schülerin oder dem Schüler eine angemessene Vorbereitungszeit eingeräumt. Wählt eine Schülerin oder ein Schüler die optionale mündliche Prüfung im Fach Englisch, ist es durch die verpflichtende Sprachprüfung nach 30 WRSVO möglich, dass eine Schülerin oder ein Schüler zwei mündliche Prüfungen ablegt. Die optionale mündliche Prüfung im Prüfungsfach Englisch ist keine Wiederholung der Sprachprüfung. Überprüft werden Kompetenzen aus dem Bildungsplan für die Klassen 7-9 (z. B. Textverständnis, Wortschatz, Grammatik). Problembereiche aus der schriftlichen Prüfung können ebenfalls Gegenstand der optionalen mündlichen Prüfung sein. 9. Ermittlung des Prüfungsergebnisses Die Gesamtleistung errechnet sich jeweils aus dem Durchschnitt der Jahres- und Prüfungsleistung, wobei die Leistungen der schriftlichen und mündlichen Prüfung gleich zählen. Bei der Berechnung im Fach Englisch zählen die Noten der Sprachprüfung und der schriftlichen Prüfung je zur Hälfte. Wird zusätzlich eine mündliche Prüfung im Fach Englisch abgelegt, zählen bei der Berechnung der Prüfungsleistung schriftliche und mündliche Prüfung je ein Viertel, die Sprachprüfung zur Hälfte. In den Fächern und Fächerverbünden, in denen nicht geprüft wurde, gelten die Jahresleistungen als Gesamtleistungen. 10. Schulfremdenprüfung Die unteren Schulaufsichtsbehörden nehmen Meldungen bis spätestens 01. März jeden Jahres entgegen und beauftragen ausgewählte Werkrealschulen/Hauptschulen mit der Durchführung der Schulfremdenprüfung Schriftliche Prüfung Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch, falls dieses Fach gewählt wurde, sowie auf das Fachgebiet "Politische und wirtschaftliche Bildung".
10 Deutsch, Mathematik, Englisch Die Bearbeitungszeit beträgt in Deutsch und Mathematik je 135 Minuten, in Englisch 90 Minuten Politische und wirtschaftliche Bildung für Schulfremde Nach der Anmeldung zur Prüfung erhalten die Schulfremden zwei Texte als Vorbereitung auf die Prüfung. Die Aufgaben der schriftlichen Prüfung nehmen Bezug auf die in den Texten angesprochenen Themen. Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten. Zur Bearbeitung der Aufgaben dürfen die Vorbereitungstexte, das Grundgesetz (GG) und gegebenenfalls das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) benutzt werden. Die mit der Durchführung der Schulfremdenprüfung beauftragten Schulen werden gebeten, Exemplare des GG und des JArbSchG in ausreichender Anzahl bereit zu halten und den Prüflingen zur Verfügung zu stellen. Die Gesetzestexte sind rechtzeitig vor der Prüfung auf handschriftliche Notizen zu prüfen und werden den Schülerinnen und Schülern zu Beginn der Prüfung ausgeteilt. Für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen bzw. Sonderschulen mit entsprechendem Bildungsgang, die an der Schulfremdenprüfung teilnehmen, wird auf die Ausführungen der Prüfungsordnung zur Durchführung der Abschlussprüfung für Schulfremde verwiesen Mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer der schriftlichen Prüfung. Vor Beginn der mündlichen Prüfung wird den Bewerbern das Ergebnis der schriftlichen Prüfung mitgeteilt. Die mündliche Prüfung dauert je Prüfling und Fach etwa 15 Minuten Präsentationsprüfung für Schulfremde Da Schulfremde nicht an der themenorientierten Projektprüfung teilnehmen können (schulspezifische Terminierung, Meldetermin der Schulfremde zum 01. März), absolvieren die Prüflinge eine Präsentationsprüfung. Dazu reichen sie über die untere Schulaufsichtsbehörde ein Thema für eine Hausarbeit ein, das an die Schule, an der die Prüfung stattfindet, weitergeleitet wird. Die Schulleiterin beziehungsweise der Schulleiter der prüfenden Schule genehmigt das Thema.
11 Bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Zulassung nach 43 Abs. 2 WRSVO und nach Genehmigung des Hausarbeitsthemas lässt die untere Schulaufsichtsbehörde den Prüfling zur Prüfung zu. Der Prüfling legt die erstellte Hausarbeit, die bestimmten Kriterien entsprechen muss, (vgl. Handreichungen vom Oktober 2008 und Homepage des Kultusministeriums), am Tag der schriftlichen Prüfung im Fach "Politische und wirtschaftliche Bildung" der Prüfungsschule in zweifacher Ausfertigung vor. Die Präsentation des Themas und das Reflexionsgespräch zur Hausarbeit werden von der Schule, an der die Prüfung stattfindet, terminiert. Die Präsentation und das sich daran anschließende Prüfungsgespräch dauern 30 bis 60 Minuten. Für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen bzw. Sonderschulen mit entsprechendem Bildungsgang, die an der Schulfremdenprüfung teilnehmen, wird auf die Ausführungen der Prüfungsordnung zur Durchführung der Abschlussprüfung für Schulfremde verwiesen Ermittlung des Prüfungsergebnisses Die Note in den Prüfungsfächern, in denen schriftlich und mündlich geprüft wurde (Deutsch, Mathematik, ggf. Englisch, Politische und wirtschaftliche Bildung), wird aus dem Durchschnitt der Noten für die schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen gebildet. 11. Zusätzliche Zertifizierung der Herkunftssprache Zusätzlich zur Prüfung in Englisch wird eine Zertifizierung der Herkunftssprache angeboten. Die Zertifizierung ist für folgende Herkunftssprachen möglich: Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch, Ungarisch. Bei der Zertifizierung werden die Schülerinnen und Schüler schriftlich sowie auf Wunsch mündlich geprüft. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Johannes Bergner Ministerialrat Leiter des Referats "Werkrealschulen und Hauptschulen, Realschulen, Medienpädagogik"
M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G
M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de Referaten 74 in den Regierungspräsidien
MehrM I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G
M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de Abteilungen 7 in den Regierungspräsidien
MehrM I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G
M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de Abteilungen 7 in den Regierungspräsidien
MehrAusführungsbestimmungen zur Durchführung der Abschlussprüfung an Realschulen 2009
Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der Abschlussprüfung an Realschulen 2009 - Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Realschulen vom 10. Februar 2006 - Verordnung des Kultusministeriums
MehrM I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G
M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de Den Abteilungen 7 in den Regierungspräsidien
MehrInformationen zur Hauptschulabschlussprüfung 1. Allgemeine Hinweise
Informationen zur Hauptschulabschlussprüfung 1. Allgemeine Hinweise Im Krankheitsfall ist bei allen Prüfungen die Schule bis 8.00 Uhr telefonisch zu verständigen und spätestens am nächsten Tag ein ärztliches
MehrOrdentliche Abschlussprüfung
Abschlussprüfung an Realschulen Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Realschulen (Realschulabschlussprüfungsordnung) Auf Grund von 35 Abs. 3 und 89 Abs. 1, 2 Nr. 5 und Abs. 3
MehrMeldung zur Schulfremdenprüfung Hauptschule 2018
STAATLICHES SCHULAMT NÜRTINGEN An das Staatliche Schulamt Nürtingen Marktstraße 14 72622 Nürtingen z.hd. Frau Basler Meldung zur Schulfremdenprüfung Hauptschule 2018 Anmeldefrist: 31. Januar 2018 Bitte
MehrMELDUNG ZUR SCHULFREMDENPRÜFUNG HAUPTSCHULE Name : Vorname: Staatsangehörigkeit: geboren am: geboren in:
An das Staatliche Schulamt Ludwigsburg Mömpelgardstraße 26 71640 Ludwigsburg MELDUNG ZUR SCHULFREMDENPRÜFUNG HAUPTSCHULE 2009 Anmeldefrist: 1. März 2009 Bitte Antrag in Druckschrift ausfüllen! Personalbogen
MehrMeldung zur Schulfremdenprüfung Werkrealschule 2018
STAATLICHES SCHULAMT NÜRTINGEN An das Staatliche Schulamt Nürtingen Marktstraße 14 72622 Nürtingen z.hd. Frau Basler Meldung zur Schulfremdenprüfung Werkrealschule 2018 Anmeldefrist: 1. März 2017 Bitte
MehrWerkrealschulverordnung. Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an Werkrealschulen (Werkrealschulverordnung WRSVO)
Werkrealschulverordnung 6613-23 Seite 1 Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an Werkrealschulen (Werkrealschulverordnung WRSVO) vom 11. April 2012 (GBl. S. 334; K.u.U. S 69)
MehrHauptschulabschlussprüfung Leitfaden für Schüler und Schülerinnen Prüfungen... 1 Gewichtung der Prüfungen... 3 Bestehen und Nichtbestehen...
prüfung Inhaltsverzeichnis 1 Prüfungen... 1 a. Themenorientierte Projektprüfung... 1 b. Dezentrale Prüfung Englisch... 1 c. Schriftliche Prüfung Deutsch... 2 d. Schriftliche Prüfung Mathematik... 2 e.
MehrAbendrealschulen Abschlussprüfung. Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Abendrealschulen
Seite 1 Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Abendrealschulen Vom 5. September 2006 (GBl. S. 297; K.u.U. S. 302) Auf Grund von 23 Satz 1 Nr. 6 des Privatschulgesetzes in der Fassung
MehrHaftungsausschluss. Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Realschulen vom 10. Februar 2006 (GBI. 3/2006, S.
Haftungsausschluss Die Texte der einzelnen Gesetze / Verordnungen wurden eingescannt und Änderungen - soweit bekannt - eingearbeitet. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetzblatt und in
MehrSeite 1 Abschlussprüfung Waldorfschule, Realschulabschluss. Verordnung des Kultusministeriums über die Realschulabschlussprüfung
Seite 1 Verordnung des Kultusministeriums über die Realschulabschlussprüfung an Freien Waldorfschulen Vom 13. November 2006 (GBl. S. 369; K.u.U. S. 334) Auf Grund von 10 Abs. 2 und 23 Satz 1 Nr. 6 des
MehrVerordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Realschulen (Realschulabschlussprüfungsordnung)
Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Realschulen (Realschulabschlussprüfungsordnung) Vom 4. August 1994 (GBl. S. 417) Zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 19. April
MehrInformationen zur Schulfremdenprüfung 2017 an der Reinhold-Nägele-Realschule Weinstadt
Reinhold-Nägele-Realschule Beutelsbacher Str. 76 71384 Weinstadt Telefon (0 71 51) 3 69 06-0 Telefax (0 71 51) 3 69 06-25 Informationen zur Schulfremdenprüfung 2017 an der Reinhold-Nägele-Realschule Weinstadt
MehrStaatliches Schulamt Nürtingen
Staatliches Schulamt Nürtingen Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht
MehrDie Abschlussprüfung für Schulfremde zum Erwerb des Abschlusszeugnisses der Hauptschule
Theodor-Heuglin-Schule Die Abschlussprüfung für Schulfremde zum Erwerb des Abschlusszeugnisses der Hauptschule Theodor-Heuglin-Schule Hirschlanden-Schöckingen Prüfungsteile Schriftliche Prüfungen (Zeit-
Mehr10.1.1 Deutsch, Mathematik, Englisch Die Bearbeitungszeit beträgt in Deutsch und Mathematik je 135 Minuten, in Englisch 90 Minuten.
... Auszug aus den Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der Hauptschulabschlussprüfung am Ende von Klasse 9 und am Ende von Klasse 10, der Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde und der Zertifizierung
MehrM I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G
M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de Den Abteilungen 7 in den Regierungspräsidien
MehrInformationselternabend Abschlussklassen
Informationselternabend Abschlussklassen AUFBAU Grundlagen der Prüfung Phasen und Termine Abschlussnoten Weiterführende Informationen ABSCHLUSSPRÜFUNG SCHULJAHR 2015/16 Realschule (qualifizierender) Realschulabschluss
MehrMSA Mittlerer SchulAbschluss für die ISS MSA
MSA Mittlerer SchulAbschluss für die ISS Seit dem Schuljahr 2005/06 ist der Mittlere Schulabschluss (MSA) verbindlich für alle Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen (Sek-I-VO 33-47 und AV Prüfungen
MehrAblauf. Abschlussprüfung Jahrgang 9. Abschlussprüfung Jahrgang 10
Ablauf Abschlussprüfung Jahrgang 9 Abschlussprüfung Jahrgang 10 Logbuch, Homepage Mindestanforderungen Förderschulabschluss nach Klasse 9 UND Erfüllung der Mindestanforderungen in vier Kursen auf grundlegendem
MehrVereinbarungen zu den Zentralen Prüfungen Klasse 10
Vereinbarungen zu den Zentralen Prüfungen Klasse 10 Koordinatoren: Herr Bewier, Herr Pohl (SST, Ausland) Zur Vorbereitung der Zentralen Prüfungen findet ein Treffen aller beteiligten Kolleginnen und Kollegen
MehrBezirksregierung Münster. Merkblatt. über die Externenprüfung zum Erwerb des
Bezirksregierung Münster Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) entsprechend der Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse
MehrKoordinatoren: Herr Bewier, Frau Mandau (UdU), Herr Pohl (SST, Ausland)
Vereinbarungen zu den Zentralen Prüfungen Klasse 10 Koordinatoren: Herr Bewier, Frau Mandau (UdU), Herr Pohl (SST, Ausland) Zur Vorbereitung der Zentralen Prüfungen findet ein Treffen aller beteiligten
MehrInformationen zur Abschlussprüfung
Informationen zur Abschlussprüfung Schuljahr 2016 / 2017 Elternbrief Im September 2016 Sehr geehrte Eltern unserer Zehntklässler, damit Sie Ihre Tochter oder Ihren Sohn bestmöglich beim guten Gelingen
MehrLöwensteiner Str Wüstenrot Fon 07945/ Fax 07945/ Internet:
Löwensteiner Str. 14 71543 Wüstenrot Fon 07945/9439400 Fax 07945/9439402 Email: kontakt@gks-wuestenrot.de Internet: http://www.gks-wuestenrot.de HANDREICHUNG ZUR HAUPTSCHULABSCHLUSSPRÜFUNG AN DER GEORG-KROPP-SCHULE
MehrMerkblatt. über die Externenprüfung zum Erwerb des. Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10
Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10 entsprechend der Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I vom 22.10.2007
MehrZentrale Prüfungen Klasse 10 G9
Geschwister-Scholl-Gymnasium Münster Kinderhaus Zentrale Prüfungen Klasse 10 G9 Informationsveranstaltung 2018/19 Vorbemerkungen Im Abschlussverfahren der Klasse 10 gibt es nur in den Fächern Deutsch,
MehrIhr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover /
Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, 30001 Hannover An die Schulleitungen der Hauptschulen Grund- und Hauptschulen Haupt- und Realschulen Grund-, Haupt- und Realschulen Realschulen Kooperativen
MehrZentrale Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Jahr 2017
Zentrale Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Jahr 2017 Informationen für Schüler/innen und Eltern Für die Fächer Deutsch Mathematik Englisch Städtische Realschule Wen betreffen die ZPs? Städtische
MehrVereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II
Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (gem. Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.f. vom 24.10.2008) (Beschluss der Kultusministerkonferenz
Mehr10. Oktober Informationen zur Abschlussprüfung 2012/2013
Informationen zur Abschlussprüfung 2012/2013 1 Übersicht: Realschulabschlussprüfung Deutsch Englisch 2 Mathematik NWA / (Te, MuM, F) Alle übrigen Fächer Jahresleistung Jahresleistung Jahresleistung Jahresleistung
MehrVerordnung des Kultusministeriums zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften. Vom 11. April 2012
Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften Vom 11. April 2012 Auf Grund von 35 Absatz 3, 46 Absatz 1, 89 Absatz 1 und 2 Nummer 1 bis 5 und 7 und Absatz 3 sowie 100 a Absatz
Mehrüber die Externenprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife)
Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) entsprechend der Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I vom
Mehrdes Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 24. Jahrgang Potsdam, den 8. Dezember 2015 Nummer 27 Inhaltsverzeichnis Bildung
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 24. Jahrgang Potsdam, den 8. Dezember 2015 Nummer 27 Inhaltsverzeichnis I. Amtlicher Teil Bildung Seite Rundschreiben 9/15 vom 30. November 2015
MehrRunderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I APO S I
Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 12.07.2016 Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I APO S I ZP 10 auf dem Niveau Hauptschulabschluss (HSA) und auf dem Niveau Mittlerer
MehrOktober Informationen zur Abschlussprüfung 2019
Oktober 2018 Informationen zur Abschlussprüfung 2019 1 2 Übersicht: Realschulabschlussprüfung Deutsch Englisch Mathematik NWA / (Te, MuM, F) Alle übrigen Fächer Jahresleistung Jahresleistung Jahresleistung
MehrZentrale Prüfungen Klasse 11 Schuljahr
Zentrale Prüfungen Klasse 11 Schuljahr 2016-2017 Termine für die zentralen Prüfungen 2017 Schriftliche Prüfungen 2017 Deutsch: Dienstag, 16. Mai 2017 (Nachschreibtermin: Dienstag, 30. Mai 2017) Englisch:
MehrInformationen über die Zentrale Prüfung in der Klasse 10. im Schuljahr 2011/12 an der Theodor-Heuss-Realschule!
Informationen über die Zentrale Prüfung in der Klasse 10 im Schuljahr 2011/12 an der Theodor-Heuss-Realschule! Zielsetzung Anforderungsniveau sichern Leistungen vergleichbar machen Rückmeldung über Unterrichtserfolg
Mehrmit dieser Broschüre erhaltet ihr / erhalten Sie die wichtigsten Informationen über die anstehenden schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen.
Jahrgang 10: Abschlussprüfungen Schuljahr 2016/2017 Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, mit dieser Broschüre erhaltet ihr / erhalten Sie die wichtigsten Informationen über die anstehenden schriftlichen
MehrAllgemeine Informationen zur Externenprüfung zum Erwerb der Fachoberschulreife
Allgemeine Informationen zur Externenprüfung zum Erwerb der Fachoberschulreife 1 Allgemeinbildender schulischer Abschluss der Sekundarstufe I Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) kann außerhalb
MehrNeukonzeption. Projektprüfung Kl.9
Neukonzeption Projektprüfung Kl.9 2 Inhalt 1. Vorbemerkungen... 3 2. Ziele der Projektprüfung... 4 3. Schülervertrag... 5 3.1. Ziel... 5 3.2. Inhalt... 5 4. Elterninformation... 6 4.1. Ziel... 6 4.2. Inhalt...
MehrE l t e r n b r i e f I I I Informationen über die Organisation der Jahrgangsstufen 9 / 10
Wettenbergschule Schaal 60 35435 Wettenberg Wettenbergschule Gesamtschule des Landkreises Gießen Schaal 60 35435 Wettenberg Telefon: +49 (641) 82101 Telefax: +49 (641) 85134 http://www.wettenbergschule.de
MehrDie Senatorin für Kinder und Bildung Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Kinder und Bildung Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Kinder und Bildung Rembertiring 8-12 28195 Bremen An die Schulen des Sekundarbereichs I und des Sekundarbereichs II im Lande
MehrMeldung zur Schulfremdenprüfung Hauptschule 2017
An das Staatliches Schulamt Nürtingen Marktstraße 14 72622 Nürtingen Meldung zur Schulfremdenprüfung Hauptschule 2017 Anmeldefrist: 1. März 2017 Bitte Antrag in Druckschrift ausfüllen Personalbogen zur
MehrJahrgang 10: Abschlussprüfungen Schuljahr 2018/2019
Jahrgang 10: prüfungen Schuljahr 2018/2019 Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, mit dieser Broschüre erhaltet ihr / erhalten Sie die wichtigsten Informationen über die anstehenden schriftlichen
MehrRechtsvorschriften für die Durchführung der schriftlichen Prüfungen zum MSA Informationen für die Schüler
Rechtsvorschriften für die Durchführung der schriftlichen Prüfungen zum MSA Informationen für die Schüler 1. Verfahrenshinweise im Vorfeld, Befragung vor Prüfungsbeginn: Vor Beginn der Prüfung werden die
MehrMerkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife)
Bezirksregierung Detmold Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) entsprechend der Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse
MehrHinweise zur Realschulabschlussprüfung / Schulfremde 2018
Hinweise zur Realschulabschlussprüfung / Schulfremde 2018 Die Staatlichen Schulämter nehmen Meldungen bis zum 1. März jeden Jahres entgegen und beauftragen eine oder bei Bedarf mehrere öffentliche Realschulen
MehrRealschulabschlussprüfung Information der Auberlen-Realschule Fellbach für die Eltern und Schüler der Klassen 10
Realschulabschlussprüfung 2018 Information der Auberlen-Realschule Fellbach für die Eltern und Schüler der Klassen 10 1 Worum es geht! Die Klassen 10 werden im Jahr 2018 eine Abschlussprüfung durchführen.
MehrWichtige rechtliche Informationen zur Abschlussprüfung
Wichtige rechtliche Informationen zur Abschlussprüfung Was ist die rechtliche Grundlage für die Prüfungen? Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Realschulen (Realschulabschlussprüfungsordnung)
MehrSchriftliche Abschlussprüfungen 2019 hier: Informationen für den Schuljahrgang 10 der Integrierten Gesamtschule
Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, 30001 Hannover Niedersächsisches Kultusministerium An die Schulleitungen der Integrierten Gesamtschulen zur Kenntnis: Nieders. Landesschulbehörde nur
MehrWerkrealschulverordnung. Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an Werkrealschulen (Werkrealschulverordnung WRSVO)
zum Vorschriftenverzeichnis Seite 1 Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an Werkrealschulen ( WRSVO) vom 11. November 2009 (GBl. S. 693; K.u.U. S 205) Erster Teil Ausbildung
MehrLise-Meitner-Schule. Zentrale und landesweite Abschlussprüfungen
Lise-Meitner-Schule Kooperative Gesamtschule Stuhr-Moordeich Zentrale und landesweite Abschlussprüfungen am Ende des Sekundarbereichs I Schuljahr 2015 / 2016 H. Basedau (Hauptschulzweigleiter) D. Schweer-Hots
MehrVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Abschlußprüfungen an Mittelschulen des Freistaates Sachsen
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Abschlußprüfungen an Mittelschulen des Freistaates Sachsen Vom 16. April 1993 Aufgrund 62 Abs. 1 und 3 des Schulgesetzes für den Freistaat
MehrZentrale Prüfungen nach Klasse 10 Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte an der
Zentrale Prüfungen nach Klasse 10 Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte an der Abschlussvoraussetzung ZP10 als Voraussetzung, um den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den mittleren Schulabschluss
MehrNieders. Landesschulbehörde
Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, 30001 Hannover An die Schulleitungen der Hauptschulen Grund- und Hauptschulen Haupt- und Realschulen Grund-, Haupt- und Realschulen Realschulen Oberschulen
MehrSchriftliche Abschlussprüfungen 2015 hier: Informationen für den Schuljahrgang 10 der Integrierten Gesamtschule
Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, 30001 Hannover Niedersächsisches Kultusministerium An die Schulleitungen der Integrierten Gesamtschulen zur Kenntnis: Nieders. Landesschulbehörde nur
MehrInformationen zur Prüfungsordnung an Realschulen
Abschluss 2015 Informationen zur Prüfungsordnung an Realschulen Stand: September 2014 Abschlüsse an der Realschule nach der 10. Klasse Abschluss Erweiterter Sekundarabschluss I Sekundarabschluss I Realschulabschluss
MehrAbschlussprüfungen Haupt- Realschule, Gymnasium. Schuljahr 2017 / 2018
Abschlussprüfungen Haupt- Realschule, Gymnasium Elternabend 23.09.2017 Abschlussprüfungen Projekt-/ Präsentationsprüfung: Termine: - Hauptschule 9 /Realschule 9 - Realschule 10 / Gymnasium 10 Generelle
MehrVerordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung im Berufsvorbereitungsjahr (BVJVO)
Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung im Berufsvorbereitungsjahr (BVJVO) Vom 22. Juli 2004 (GBl. S. 658) Geändert durch Artikel 37 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GBl. S.
MehrVereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II
Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.12.1973 i.d.f. vom 08.12.2016) - 2 - Um die Vergleichbarkeit der in der
MehrPrüfungsordnung für die Handwerkskammern Freiburg, Karlsruhe, Mannheim und Stuttgart. Staatlich anerkannte(r) Betriebswirt/-in des Handwerks
Prüfungsordnung für die Handwerkskammern Freiburg, Karlsruhe, Mannheim und Stuttgart Staatlich anerkannte(r) Betriebswirt/-in des Handwerks Ausgabe: Stand Juli 2016 Handwerkskammern Baden-Württemberg Landesakademie
MehrRealschul-Abschlussprüfung Information der Ostertag-Realschule Leonberg für Schülerinnen, Schüler und Eltern der Klassen 10
Realschul-Abschlussprüfung 2015-16 Information der Ostertag-Realschule Leonberg für Schülerinnen, Schüler und Eltern der Klassen 10 1 Worum es geht! Wir informieren über die Anforderungen der Prüfungen
MehrMerkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses
Bezirksregierung Detmold Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses entsprechend der Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I vom 22.10.2007
Mehrzur Kenntnis: Niedersächsische Landesschulbehörde
Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, 30001 Hannover An die Schulleitungen der Haupttschulen Grund- und Hauptschulen Haupt- und Realschulen Grund-, Haupt- und Realschulen Grund- und Oberschulen
MehrSchuljahr 2018/2019 Prüfungen zum Abschluss des Realschulbildungsganges
Schuljahr 2018/2019 Prüfungen zum Abschluss des Realschulbildungsganges 1 Umfang der Prüfungen je eine schriftliche Prüfung in den Kernfächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine mündliche Prüfung nach
MehrAbschlussprüfungen 2017
Abschlussprüfungen 2017 Ich informiere Sie heute über. das Prüfungsverfahren die Abschlüsse nach Klasse 10 Prüfungen Die Abschlussprüfung besteht aus der schriftl. Prüfung in den Fächern Deutsch, Englisch
MehrInformationsblatt Abiturprüfung 2018/2019 BASS Nr. 2 Abitur für Externe
Informationsblatt Abiturprüfung 2018/2019 BASS 19-33 Nr. 2 Abitur für Externe Inhaltsverzeichnis 1. GRUNDSÄTZLICHES (BASS 1.-2. ABSCHNITT) 1 2. ABLAUF (BASS ABSCHNITT 3) 2 SCHRIFTLICHE PRÜFUNG 2 MÜNDLICHE
MehrAbschlussprüfung. Verordnung über die Versetzungen, Abschlüsse und Übergänge im Sekundarbereich I 27-39
Abschlussprüfung Verordnung über die Versetzungen, Abschlüsse und Übergänge im Sekundarbereich I 27-39 Die Prüfungsgremien verantwortlich für Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses Prüfungskommission Schulleitung
MehrAbschlussprüfung und Abschlüsse an der Realschule Sickte
Abschlussprüfung und Abschlüsse an der Realschule Sickte Termine im Schuljahr 2013/14: 07.05.2014 12.05.2014 14.05.2014 schriftliche Prüfung Deutsch schriftliche Prüfung Englisch schriftliche Prüfung Mathematik
MehrNiedersächsische Landesschulbehörde
Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, 30001 Hannover An die Schulleitungen der Hauptschulen Grund- und Hauptschulen Haupt- und Realschulen Grund-, Haupt- und Realschulen Grund- und Oberschulen
MehrMerkblatt. Besondere Prüfung 2009 für Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums
Anlage b Wackersberger Straße 59 81371 München Tel. (089) 233 434 20 Fax. (089) 233 434 32 info@mb-west.de www.mb-west.de Merkblatt Besondere Prüfung 2009 für Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums
Mehr1. Zulassung. 1.2 Die Zulassung bedarf eines förmlichen Antrags. Sie erfolgt durch die Schulaufsichtsbehörde oder deren Beauftragte oder Beauftragten.
Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.09.1974
MehrTerminübersicht für die allgemein bildenden Schulen im Schuljahr 2017/2018. Bekanntmachung vom 23. Mai Az.: /67/1
Terminübersicht für die allgemein bildenden Schulen im Schuljahr 2017/2018 Bekanntmachung vom 23. Mai 2016 Az.: 31-6610.6/67/1 1 Verfahren zum Übergang an die auf der Grundschule aufbauenden Schulen 1.1
MehrM I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G
M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de Über das Regierungspräsidium Stuttgart
MehrAbschlussprüfung an der Realschule
Abschlussprüfung an der Realschule Die Realschulabschlussprüfung Ziel der Realschulabschlussprüfung: Die Schülerinnen und Schüler sollen durch grundlegende Kompetenzen Orientierung in der gegenwärtigen
MehrRealschulabschlussprüfung Information der Auberlen-Realschule Fellbach für die Eltern der Klassen 10
Realschulabschlussprüfung 2014 Information der Auberlen-Realschule Fellbach für die Eltern der Klassen 10 1 Worum es geht! Die Klassen 10 werden im Jahr 2014 eine Abschlussprüfung durchführen. Wir informieren
MehrMerkblatt. Besondere Prüfung 2010 für Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums
Anlage b MB-Dienststelle Obb.-West Wackersberger Str. 59 81371 München Direktorate der Gymnasien in Obb-West Wackersberger Straße 59 81371 München Tel. (089) 233 434 20 Fax. (089) 233 434 32 Info@mb-west.de
Mehr(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i. d. F. vom )
Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.09.1974
Mehr1. Hauptschulabschluss
HAUPTSCHULZWEIG ABSCHLUSSPRÜFUNGEN UND DER HAUPTSCHULABSCHLUSS SCHULJAHR 2018-2019 Informationsabend Hauptschule, Jahrgang 9 1. 2 Ziel der Jahrgangsstufe 9 der Hauptschule: 22.06.2017 in Form des einfachen
MehrDurchführungsbestimmungen zu den Abschlussprüfungen in den Bildungsgängen der Hauptschule und der Realschule im Schuljahr 2008/2009
Durchführungsbestimmungen zu den Abschlussprüfungen in den Bildungsgängen der Hauptschule und der Realschule im Schuljahr 2008/2009 Erlass vom 20. November 2008 (ABl. 12/2008) II.2-170.000.109-66 Vorbemerkung
MehrAufsteigen und Abschluss am Ende der 9. Klasse
Aufsteigen und Abschluss am Ende der 9. Klasse Ole Lotta Was machen Ole und Lotta am Ende der 9. Klasse? 1 Begriffe (I) HSA RSA Erster allgemeinbildender Schulabschluss [ESA] Mittlerer Schulabschluss [MSA]
MehrSchuljahr 2016/2017 Prüfungen zum Abschluss des Realschulbildungsganges
Schuljahr 2016/2017 Prüfungen zum Abschluss des Realschulbildungsganges 1 Umfang der Prüfungen je eine schriftliche Prüfung in den Kernfächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine mündliche Prüfung nach
MehrTermine Mittlerer Schulabschluss Deutsch 18. Juni 2018 bayernweit Englisch oder Muttersprache. 19. Juni 2018 bayernweit
Termine Mittlerer Schulabschluss 2018 Praktische/mündliche Prüfungen Projektprüfung 30. April - 04. Mai 2018 Deutsch mdl. 17.-18. Mai 2018 schulintern Englisch mdl. 06./07. Juni 2018 Schriftliche Prüfungen
MehrHauswirtschaftliche Förderberufsfachschulen
Seite 1 Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Hauswirtschaftlichen Förderberufsfachschulen vom 11. Dezember 1979 (K.u.U. 1980 S. 190; GBl. 1980 S. 216) geändert durch:
MehrMittlerer Schulabschluss
Mittlerer Schulabschluss Prüfungsfächer Deutsch Mathematik Erste Fremdsprache Prüfung in besonderer Form: Fach unter bestimmten Vorgaben wählbar Schriftliche Prüfung Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache;
MehrFolgende Vorgaben sind in der Gemeinschaftsschulverordnung zu finden:
Kiel, den 14.09.2016 Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen, bedingt durch die aktuelle Gemeinschaftsschulverordnung vom 18.06.2014 muss als Teil der Abschlussprüfung zum Mittleren
MehrAnmeldung zur Fortbildungsprüfung Geprüfte/r Restaurator/in im Maler- u. Lackiererhandwerk
Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 4 80333 München Anmeldung zur Fortbildungsprüfung Geprüfte/r Restaurator/in im Maler- u. Lackiererhandwerk 1. Angaben zur Person: Frau Herr
MehrSCHILLER-OBERSCHULE SARSTEDT
SCHILLER-OBERSCHULE SARSTEDT Sarstedt, 22.03.2017 Leitfaden durch die Zentralen Abschlussprüfungen für Eltern und Schüler der Schiller-Oberschule Sarstedt Abschlüsse Nach dem 9. Jahrgang können folgende
Mehr