13. Evangelische Landessynode

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1 ISSN Evangelische Landessynode Aalen, 14. Juli :30 Uhr 39. Sitzung unter dem Vorsitz des Präsidenten Neugart und des Stellv. Präsidenten Schubert Anwesend vom Oberkirchenrat: Landesbischof July, Direktorin Rupp, Prälatin Wulz, Prälaten Dieterich, Mack, Maier, C., Oberkirchenrätin Junkermann, Oberkirchenräte Baur, Hartmann, Dr. Kastrup, Küenzlen, Pfisterer, Wille, Pfarrer Eberhardt Fehlende Synodale: Gäste: Frau Danner, Ellinger, Dr. Hennig, Hirsch, Leitlein, Frau Lesiow, Watschke Bankkauffrau Balser, Vertreterin der Bayerischen Landessynode; Bischof Dr. Filo, Evangelisch-Lutherische Kirche Augsburgischen Bekenntnisses in der Slowakei; Pfarrer Fritz, Stellv. Präsident der Badischen Landessynode; Oberkirchenrätin Krüger, Thüringische Landeskirche; Schmid, Vertreter des Diözesanrats; Landrat Pavel; Oberkirchenrat Vetter, Pressesprecher der EKD Inhaltsübersicht: I. Grußworte Präsident , 1652, 1667, 1668 Landrat Pavel Bischof Dr. Filo Pfarrer Fritz II. Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und anderer Gesetze (Beilage 50) B e r i c h t Seite Präsident , 1658, 1659 Müller , 1659 Direktorin Rupp Dolde, Martin Schmückle mit Antrag Nr. 19/ A u s s p r a c h e Seite Präsident , 1662, 1663, 1666 Direktor Rupp Frau Wähling , 1661, 1662 Munzinger , 1663 Bauch , 1664 Haag Schubert, Gerhard , 1664 Frau Schneider Dolde, Marc , 1665, 1666 Frau Bartsch , 1663 Kraft , 1664, 1666 Schaude Dr. Dalferth Frau Forth Dr. Deuschle

2 Evangelische Landessynode 39. Sitzung 14. Juli 2006 Landesbischof July Frau Dr. Hausding Müller (Verweisung an den Rechtsausschuss) III. Änderung der Geschäftsordnung der Württembergischen Evangelischen Landessynode (Beilage 51) B e r i c h t Präsident Müller A u s s p r a c h e Präsident Frau Oberman Schäffer (Verweisung an den Rechtsausschuss) IV. Der Islam in Württemberg miteinander leben lernen B e r i c h t Seite Stellv. Präsident Schubert , 1671 Dr. Dalferth mit den Anträgen Nr. 11/06, Nr. 12/06, Nr. 13/06, Nr. 14/06, Nr. 15/06 und Nr. 16/ A u s s p r a c h e z u m A n t r a g N r. 1 1 / 0 6 Stellv. Präsident Schubert , 1672, 1673, 1674, 1675, 1677, 1680, 1681, , 1683, 1684, 1685, 1686, 1687, 1688, 1689 Kern mit Änderungsantrag Nr. 11a/06 und Nr. 11d/ , 1680, 1681, 1687, 1688 Dr. Eckstein mit Änderungsantrag Nr. 11b/ , 1687 Munzinger mit Änderungsantrag Nr. 11c/ , 1674, 1687 Dr. Rohloff , 1674, 1677, 1681 Frau Dr. Hausding , 1681 Dolde, Martin , 1677, 1683 Fritz , 1683 Frau Mühlbauer Teich , 1679, 1684 Schaude , 1677, 1687 Frau Maier, Margret Stern Hühnerbein Frau Dr. Pfeiffer mit Änderungsantrag Nr. 11d-1/ , 1688 Schmückle Nau , 1679, 1685 Bauch , 1686 Fleischmann Kafka Kraft Frau Forth , 1681 Dr. Dalferth Frau Brünner Dr. Neudorfer Seite Frau Oberman Stricker Neugart Dr. Schöllkopf Haag Frau Stötzer-Rapp Frau Dölker Hinderer Frau Hettinger Oberkirchenrat Küenzlen Treiber Frau Hartmann Prälat Dieterich , 1687 Landesbischof July Ruhl Veit (Rücknahme der Änderungsanträge Nr. 11a/06, Nr. 11b/06 und Nr. 11c/06) Maier, Philippus Abstimmung über Änderungsantrag Nr. 11d-1/06 (Ablehnung) Abstimmung über Änderungsantrag Nr. 11d/06 (Annahme) Abstimmung über Antrag Nr. 11/06 (Annahme) Klingler A u s s p r a c h e z u m A n t r a g N r. 1 2 / 0 6 Stellv. Präsident Schubert , 1690 Frau Dr. Hausding mit Änderungsantrag Nr. 12a/ Oberkirchenrat Küenzlen Dr. Dalferth Munzinger Abstimmung über Änderungsantrag Nr. 12a/06 (Annahme) A u s s p r a c h e z u m A n t r a g N r. 1 3 / 0 6 Stellv. Präsident Schubert Munzinger mit Änderungsantrag Nr. 13a/ Abstimmung über Änderungsantrag Nr. 13a/06 (Ablehnung) Abstimmung über Antrag Nr. 13/06 (Annahme) A u s s p r a c h e z u m A n t r a g N r. 1 4 / 0 6 Stellv. Präsident Schubert Frau Hering Abstimmung (Annahme) A u s s p r a c h e z u m A n t r a g N r. 1 5 / 0 6 Stellv. Präsident Schubert , 1691 Frau Hering Schaude Frau Hartmann (Fortsetzung der Beratungen am 15. Juli 2006) V. Sonstiges (Glückwünsche, Verabschiedungen) Präsident

3 13. Evangelische Landessynode 39. Sitzung 14. Juli Präsident: Liebe Synodale, liebe Gäste! Wir setzen die unterbrochene Sitzung der Landessynode fort. Zunächst danke ich dem Synodalen Nau herzlich für seine Andacht. (Beifall) Wir haben in ihm auch einen profunden Kenner des Fußballs kennen gelernt und ich war immer gespannt, wann er zum Elfmeterschießen kommt. Aber bis dahin hat es doch nicht mehr gereicht. Vielleicht bei einer nächsten Andacht. Ich begrüße unter uns heute Morgen ganz herzlich den Landrat des Ostalbkreises, Herrn Klaus Pavel. (Beifall) Lieber Herr Landrat Pavel, wir danken Ihnen für Ihr Interesse an der Arbeit unserer Synode, danken Ihnen für Ihr Hiersein. Wir wissen alle, der Ostalbkreis ist einer der flächenmäßig größten Kreise Baden-Württembergs, sodass sehr viele Verpflichtungen täglich auf Sie warten. Umso mehr schätzen wir es, dass Sie heute Morgen zu uns gekommen sind, um nachher auch ein Grußwort an uns zu richten. Ein herzliches Willkommen gilt auch unserem Vertreter der Badischen Landessynode, Herrn Pfarrer Fritz. Er ist nicht mehr Schuldekan in Konstanz, ist aber heute Morgen aus Konstanz zu uns angereist. Lieber Herr Fritz, wir freuen uns immer, wenn wir Sie bei uns begrüßen können. Auch Sie werden im Verlaufe der Tagung noch ein Grußwort an uns richten. (Beifall) Neben ihm sitzt auch Frau Balser. Frau Balser, wir freuen uns, dass wir auch Sie als Vertreterin der Bayerischen Landessynode bei uns begrüßen können. Sie hatten einen etwas kürzeren Weg, weil sie von Neu-Ulm hier nach Aalen kommen. Gestern war ihr Landesbischof unter uns. Wir freuen uns, wenn die Verbindung nicht nur nach Baden, sondern auch nach Bayern gegeben ist. Dann darf ich Sie, sehr verehrter Herr Landrat Pavel, um Ihr Grußwort bitten. Landrat Pavel: Hochverehrter Herr Landesbischof, verehrter Herr Präsident, verehrte Mitglieder der Landessynode. Viele bekannte Gesichter sehe ich, auch einen guten Freund, Martin Bauch. Ich darf Sie alle herzlich heute Vormittag hier in Aalen im Ostalbkreis begrüßen. Ich will Ihnen, verehrter Herr Präsident, gleich sagen, warum wir beim Dekan Nau noch nicht zum Torschuss gekommen sind. Ganz einfach deshalb, weil wir dies hier gemeinsam auf der Ostalb machen. Lieber Herr Dekan Nau, wir, die Dekane und der Landrat, sind ein unglaublich starkes Team. Wir sind im Alltag und im normalen Spiel unschlagbar. (Heiterkeit) Ich will es schon so sagen und damit gleichzeitig den Grund verbinden, weshalb ich gerne gekommen bin: Um Ihnen ein Dankeschön zu sagen für die Zusammenarbeit im Alltag zwischen den beiden Dekanen Herrn Nau und Herrn Haller, dem Ostalbkreis, überhaupt der gesamten kommunalen Familie, die aus 42 Städten und Gemeinden besteht und die Verantwortung für rund Einwohner hat. Wir machen eine gute gemeinsame Arbeit. Wir versuchen, die Herausforderungen dieser Tage und dieser Zeit gemeinsam zu lösen. Es gibt den berühmt-berüchtigten - ich darf das so sagen, lieber Herr Nau Runden Tisch der Dekane und des Landrates und in der Regel kommt dort nur Gutes heraus. Wir versuchen gemeinsam, starke Präventionsarbeit für alle Lebenslagen zu leisten, wenn Sie so wollen, vom Kindergarten bis zum Pflegeheim. Alles, was dazwischen ist, ist in gleicher Weise dabei, die Beratungsstellen für die wichtigen Herausforderungen dieser Tage bis hin zu dem Thema, das wir begründet haben: ein regionales Bündnis für Arbeit. Wir sind in großer Sorge, dass in dieser Gesellschaft eine Schieflage dann entsteht, wenn wir glauben, dass nur noch die Höchstqualifizierten in der Arbeitswelt gefragt sind und die anderen, nämlich sehr viele, überhaupt keine Perspektive mehr haben. Daran arbeiten wir. Da wollen Kirche im Ostalbkreis und der Ostalbkreis selber Anwalt derer sein, die keinen Job, keinen Beruf haben. Wir wollen uns über bemerkenswerte Beschäftigungsinitiativen darum kümmern. Das ist ein Produkt unserer Zusammenarbeit. (Beifall) Ich will noch etwas Besonderes erwähnen, weil ich Herrn Dekan Haller und Herrn Pfarrer Richter sehe die Vesperkirche in Wasseralfingen, etwas außergewöhnlich Positives. Das ist ein Treffpunkt, bei dem sich Menschen mit großer Freude treffen, um die Begegnung, die Gemeinschaft und das Miteinander zu praktizieren. Es sind schon vorbildliche und beispielhafte Initiativen, die von der Kirche mit Unterstützung der kommunalen Ebene ausgehen und zu einem sehr guten Ergebnis führen. Deshalb, meine Damen und Herren, will ich Ihnen Dankeschön sagen. Weil sie als Landessynode letztlich die Rahmenbedingungen setzen müssen, damit eine solche Arbeit überhaupt möglich ist. Lassen Sie mich zwei aktuelle Themen dieser Tage benennen, wo ich glaube, dass Sie selber sich große Gedanken machen und wir dieses am besten gemeinsam machen können. Ich habe heute gelesen, dass in Ihrem Bericht, verehrter Herr Landesbischof, das Thema Bildung gestern ein wichtiges Thema war. Die demographische Entwicklung wird uns zeigen viel zu spät reagiert die Politik darauf, dass die Schulen alle miteinander in Nöte kommen. Wir haben schon vor Monaten im Ostalbkreis dargelegt, in welche Schwierigkeiten insbesondere die Hauptschulen kommen. Wenn wir Hauptschulen haben, bei denen in den Abschlussklassen gerade einmal drei bis fünf noch eine Lehrstelle bekommen und die anderen keine Perspektive haben, dann muss uns das angehen. Dann müssen wir uns damit beschäftigen, und wir müssen möglicherweise über Verbundlösungen das Thema Bildung und Erziehung mehr in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses rücken und dürfen nicht nur sagen: Es ist halt so. (Beifall) Ich sage einfach: Das können wir am besten gemeinsam gut machen, nicht nur in Stuttgart, sondern am besten regional, in regionaler Verantwortung und mit regionalen Initiativen. Das Zweite, was uns hier auf der Ostalb schon bewegt, weil wir in den vergangenen Monaten einige Beispiele hatten und weil noch in diesem Jahr über Zuwanderung auch von der Gesetzgeberseite nachgedacht wird: Wir auf der Ostalb und ich persönlich können nicht damit einverstanden sein, dass Jugendliche von Flüchtlingsfamilien, die hier geboren sind, hier aufwachsen und hier zur Schule gehen, von heute auf morgen plötzlich abgeschoben werden. (Lebhafter Beifall) Das können wir eigentlich nicht akzeptieren. Da denke ich, auch hier muss eine starke Allianz der kirchlichen Vertreter und der kommunalen Politik da sein, weil ich glaube, dass dort eine hohe Kompetenz, was diese Fragen der Menschlichkeit angeht, vorhanden ist. Vielleicht können wir auch in sol-

4 1652 (Landrat Pavel) 13. Evangelische Landessynode 39. Sitzung 14. Juli 2006 chen Punkten zusammenarbeiten und uns auch laut und deutlich melden. Ich habe ohnehin den Eindruck, dass wir ein bisschen selbstbewusster auftreten sollten und dass wir sagen sollten: Wir nehmen die Probleme am besten regional selber in die Hand. (Beifall) Der Herr Dekan Nau lächelt. Ich bin ein starker Verfechter der regionalen Kompetenz, weil ich glaube, in Berlin, in Brüssel und sonst wo werden die Probleme nicht so kompetent erkannt, wie wir es hier in Schwäbisch Gmünd, in Aalen, in Ellwangen, in Bopfingen und Neresheim Sie merken schon, im Ostalbkreis muss man immer gleich mehrere Raumschaften nennen vielleicht am besten können. Mit großem Interesse habe ich gelesen, welch gewaltige Themen Sie gestern schon behandelt haben und heute und morgen auch noch behandeln. Ich wünsche Ihnen dazu Glückauf, dass Sie das Tor immer treffen. Der Ball ist rund, und der Ball ist gut. Jetzt darf ich Ihnen noch ein Geheimnis verraten. Wissen Sie, warum die Weltmeisterschaft so erfolgreich war? Das liegt hauptsächlich am Ball. Und wissen Sie, wo die Grundsubstanz des Weltmeisterballs produziert wird? (Zurufe: im Ostalbkreis!) Im Ostalbkreis, ja, das ist wahr, (Heiterkeit) und zwar bei der Firma Holzmühle in Rosenberg. Dort werden die Grundsubstanzen des Weltmeisterballs produziert. Deshalb ist das alles so gut gegangen. Das ist auch der Grund, weshalb sich Dekan Nau so gut ausgekannt hat, was diesen Ball angeht. In diesem Sinne: Nicht den Ball immer nur flach halten, sondern auch einmal weite Flanken geben. Viel Erfolg der Evangelischen Landeskirche Württemberg. (Lebhafter Beifall) Präsident: Herr Landrat Pavel, herzlichen Dank für dieses aufmunternde Grußwort und auch für die dargebotene Hand, Probleme gemeinsam zwischen Kommunen, Landkreisen, Landeskirche und Kirchen anzupacken. Ich denke, in der gegenwärtigen Zeit ist es außerordentlich wichtig, unsere Stimme gemeinsam zu erheben und Probleme auch gemeinsam anzugehen. Herzlichen Dank. Man hat auch gemerkt, dass durch die Verwaltungsreform die Schulen inzwischen Ihnen zugeordnet sind, sodass Sie auch zum Thema Bildung in jetziger Zeit Stellung beziehen können. Vielen Dank dafür. Ich habe schon gestern Herrn Generalbischof Dr. Julius Filo unter uns begrüßt. Er ist Bischof unserer Partnerkirche, der Evangelischen Kirche Augsburgischen Bekenntnisses der Slowakei. Seine Amtszeit wird im Laufe dieses Jahres enden. Umso mehr, lieber Julius, freuen wir uns, dass du heute unter uns bist und auch ein Grußwort an uns richten wirst. Bitte schön. Bischof Dr. Filo: Verehrter, lieber Bruder Präsident, verehrter, lieber Bruder Bischof, liebe Schwestern und Brüder, hohe Synode der Partnerkirche, der Evangelischen Landeskirche in Württemberg! Ich freue mich sehr, dass ich unter euch sein darf und euch die Grüße unserer Evangelischen Kirche Augsburgischen Bekenntnisses in der Slowakei überbringen darf. Ich möchte das mit einem Bibelwort machen. Heute früh habe ich in den Losungen gelesen. Da ist ein Wort, das mich sehr ermuntert hatte: Siehe, es kommt die Zeit, spricht der Herr, dass man zugleich ackern und ernten, zugleich keltern und säen wird, und die Berge werden von süßem Wein triefen, und alle Hügel werden fruchtbar sein. Eine wunderbare Vision, die vor uns liegt, eine Zusage Gottes, die an uns gerichtet ist. Ich glaube, es ist auch etwas, was uns als Partnerkirchen betrifft. Das dürfen wir aufnehmen. Ich bin froh, dass ich bei dieser Synode sein darf und mit euch im Sinne unserer gewachsenen christlichen familiären Partnerschaft einige Ideen teilen kann. Es war für mich zum Beispiel eine große Freude, dem Bericht von Bruder Bischof zuzuhören. Unser Glaube hat einen öffentlichen Charakter. Ja, Privatisierung des Glaubens steht im Widerspruch mit dem Auftrag Gottes. Wir dürfen unseren Glauben nicht in unsere Herzen einschließen und nur für uns selbst privatisieren. Wir haben einen Missionsauftrag bekommen. Das heißt, wir sind gesandt. Ich möchte mich für diesen entscheidenden Akzent bedanken, was eigentlich sehr wohl für uns in der Slowakei gemeinsam ist. Ich möchte ein paar Beispiele nennen, wo es sich bei uns in der heutigen Zeit zeigt. Wir haben in diesem Jahr drei Aktivitäten in der Form einer öffentlichen Podiumsdiskussion durchgeführt, wo wir Politiker und christliche Vertreter, auch unsere Kirche, eingeladen haben, zum Beispiel zum Thema Vorbehalte des Gewissens. Das sollte ein Abkommen zwischen Staat und Kirche sein, zwischen katholischer Kirche und Staat und elf Kirchen, wobei wir die größte sind. Dieses Abkommen ist zwar nicht unterschrieben worden, aber das Thema ist sehr wichtig. Bei dieser Podiumsdiskussion waren drei Minister und mehrere wichtige Persönlichkeiten unter großer Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit dabei. Oder ich nenne zum Beispiel das Thema Religion Kirche und Politik. Dabei haben wir sogar einen hohen Gast aus eurer Kirche bekommen. Es war Herr Birzele, der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Diakonie bei euch, der auch einen Beitrag geleistet hatte, der sehr wohl verstanden worden ist. Oder ein Thema war Kirche und Familie. Wir haben außerdem noch das Thema Kirche und Liberalismus vor. Als ich die Schrift Kirche der Freiheit gesehen habe, habe ich gehofft, davon werde ich etwas für dieses Thema, das für uns wichtig ist, benützen können. Wir wollen eine Kirche der Freiheit sein und die Freiheit auch in der Gesellschaft und öffentlich richtig ausnützen. Am 30. April 2004 hat unser Land einen Tag der Feierlichkeiten anlässlich unseres Beitritts zur Europäischen Union gefeiert. Das war für mich ein Tag, wo ich wirklich gespürt habe, dass Gott uns sehr segnet. Kirchen, besser gesagt: unsere Kirche zuerst, aber dann alle Kirchen zusammen haben vorgeschlagen, dass dieser Tag mit einem ökumenischen Gottesdienst angefangen werden soll, wozu auch alle Mitglieder des Parlaments, der Regierung und Botschafter in unserem Land eingeladen werden, und das geschah auch. Das war in unserer großen evangelischen Kirche in Bratislava, wo ich vor zwölf Jahren, auch in Anwesenheit unseres Bruders Bischof, damals als Assistent von Bruder Bischof Sorg, in mein Amt eingeführt worden bin. Dort haben wir uns versammelt. Die Kirche war voll. Es waren wahrscheinlich noch nie zuvor so viele Politiker zusammen mit Christen in einer Kirche anwesend, und wir haben uns versprochen, dass wir unsere Gaben mit euro-

5 (Bischof Dr. Filo) 13. Evangelische Landessynode 39. Sitzung 14. Juli päischen Bürgern teilen wollen, die Glaubensgaben, für katholische Bischöfe eine Feier des Glaubens. Die katholische Wochenzeitung hat geschrieben: Durch die Tore einer Kirche in die EU. Das war wirklich wichtig. An diesem Tag hatte ich das Gefühl: Jetzt kannst du in Rente gehen. (Heiterkeit) Das Thema öffentlicher Charakter des Glaubens wollen wir mit euch teilen und uns gegenseitig unterstützen. Unsere Partnerschaft trägt Früchte. Das ist der zweite Punkt, den ich andeuten wollte. Ich möchte mich für diese Partnerschaft bedanken. Wir haben in diesem Jahr zwei Altenheime eröffnet, in Temewar und Suschani, was auch mit eurer Hilfe möglich war. Auch die zweite Stufe von Koschitza wurde unlängst beendet. Die Diakonie muss als Teil der Mission Gottes in unserem Land ergänzt werden. Dort verlassen wir uns sehr auf eure fachliche und organisatorische Hilfe. Auch das Jugendzentrum in Wertislavko ist jetzt in Betrieb. Das ist eine gute Nachricht. Es wird begleitet durch einen internationalen Aufsichtsrat, den wir berufen haben. Drittens möchte ich euch dazu gratulieren, dass eure Kirche die nächste Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes veranstalten wird. Ihr wisst vielleicht, dass wir das zweite Land waren, das eine Einladung ausgesprochen hatte. Es gab in diesem Fall einen Wettbewerb, und wir haben verloren, aber sehr knapp, muss ich sagen. Ich weiß nicht, ob Sie das mitbekommen haben. Aber wir haben uns mit Bruder Heiner Küenzlen, als das passiert war, versprochen, und ich habe das auch öffentlich in Bethlehem gesagt, als die Entscheidung gefallen war, dass wir euch bei dieser Aufgabe unterstützen werden, wenn es von euch gewünscht wird. Wir würden gerne an der Vorbereitung beteiligt sein. (Beifall) Ich möchte euch bitten, für unsere Kirche weiterhin zu beten, aber auch jetzt in der Zeit wichtiger Entscheidungen. Sie wissen wahrscheinlich schon, dass bei uns vor zwölf Jahren ein neues System der Wahlen eingeführt worden ist. Nun gelten sechsjährige Perioden. In diesem Jahr werden die Vorstände der Distrikte sowie der Gesamtkirche gewählt. Im Ostdistrikt ist der Vorstand schon bekannt. Bruder Bischof Igor Mischina ist geblieben. Im Westdistrikt werden die Stimmen heute gezählt, und auf der gesamtkirchlichen Ebene werden die Wahlen an den nächsten drei Sonntagen in den Gemeinden durchgeführt. Das ist bei uns bei uns eine Urwahl, die Mitglieder der Gemeinden dürfen ihre Stimme abgegeben. Wir lernen, wie man Demokratie christlich leben soll. Das ist nicht immer leicht, auch bei den Wahlen zeigt sich das. Aber wir wissen, dass wir unserem Gott gehören. Das ist unsere Sicherheit. Deswegen schauen wir auch zuversichtlich in die Zukunft. Ich möchte mich für mich selbst, aber auch für die ganze Kirche bedanken für die so würde ich es nennen ganzheitliche Unterstützung der Mission Gottes in unserer Kirche, die wir von eurer Seite erfahren. Wir haben die Gemeinschaft im Glauben. Wenn wir uns treffen, freuen wir uns. Diese Freude spüre ich auch heute und in diesen Tagen. Wir bekommen eure Hilfe in verschiedener Form, und dafür möchte ich euch herzlich danken, euch, euren Gemeinden, allen, die uns in dieser Aufgabe, dieser Mission begleiten. Ich bin froh, dass wir Früchte davon sehen. Vielleicht kommen sie nicht gleich. Sie werden nicht zugleich mit dem Säen geerntet, aber sie kommen sehr bald, und das ist unsere große Freude. Vielen Dank und Gottes Segen für euch. (Beifall) Präsident: Sehr geehrter, lieber Bruder Generalbischof Dr. Julius Filo, wir danken Dir ganz herzlich für Deine warmherzigen Worte und für die Zeichen der Verbundenheit zwischen Deiner und unserer Kirche. Dein Engagement für die Dreierpartnerschaft zwischen Deiner Kirche und der Evangelisch-Lutherischen Kirche Thüringens und unserer Württembergischen Evangelischen Landeskirche verdient höchste Anerkennung. Deshalb bedauern wir es sehr, dass Du heute letztmals als Generalbischof unserer Partnerkirche anlässlich einer Tagung der Landessynode unter uns weilst. Deine insgesamt zwölfjährige Amtszeit als Generalbischof endet Ende Oktober dieses Jahres, da eine Wiederwahl nicht mehr möglich sein wird. Wie wichtig Dir die Partnerschaft mit unserer Württembergischen Landeskirche war und ist, wird dadurch deutlich, dass Du während Deiner Amtszeit aus den unterschiedlichsten Anlässen immer wieder unsere Landeskirche besucht hast. Schon bald nach Deiner Einsetzung zum Generalbischof der Evangelischen Kirche Augsburgischen Bekenntnisses in der Slowakei am 30. Oktober 1994 hast Du am 21. November 1994 an einer Sitzung unserer Synode teilgenommen. Damals hast Du in Deinem Grußwort ganz besonders auf die Bedeutung der Partnerschaft hingewiesen: Eigentlich kann man sagen, dass wir diese ständigen Kontakte für wichtig gehalten haben und dass wir von denen sehr viel Kraft für unsere Mission zu Hause bekommen haben. Außerdem hast Du damals in deinem Grußwort zwei wichtige Programmpunkte für die Arbeit Deiner Kirche genannt: ganzheitliche Mission in Form von Dienst des Wortes und Dienst der Liebe und Überwindung der geistlichen Isolation. Beim Besuch von drei Tagungen der slowakischen Generalsynode in Svit im Jahr 1996, in Martin im Jahr 1998 und in Bratislava im Jahr 2002 konnte ich selbst miterleben, wie diese Programmpunkte, die Du damals vor unserer Synode genannt hast, sich auch in den Themen der Synoden widerspiegelten. So lautete das Thema in Svit Zur Freiheit hat uns Christus befreit, in Martin Arbeit der Kirche in der Schule und in Bratislava Familie das geistliche Haus der Kirche. Gerne denke ich noch an die drei Generalsynoden zurück und an die eindrucksvollen Gottesdienste, die in ihrem Rahmen stattfanden. Ein besonderes Erlebnis für die Mitglieder unseres Ältestenrats war die Begegnung mit Vertreterinnen und Vertretern der Generalsynode Deiner Kirche und der Synode der Evang.- Luth. Kirche in Thüringen vom 11. bis 14. September 2003 in Bratislava. Das Treffen, das auf Deine Initiative hin zustande kam, stand unter dem Thema: Das vereinigte Europa braucht die christlichen Kirchen. In der gemeinsamen Erklärung, die wir am Ende des Treffens verabschiedeten, heißt es: Europa braucht das gemeinsame Zeugnis der Christen. Damit wollen wir der Orientierungslosigkeit und dem Werteverfall unserer Zeit begegnen. Angesichts der bevorstehenden EU-Erweiterung wollen wir unsere Partner-

6 1654 (Präsident) 13. Evangelische Landessynode 39. Sitzung 14. Juli 2006 schaft verstärken. Durch unsere Zusammenarbeit wollen wir ein Zeugnis von Jesus Christus und seiner Liebe für diese Welt geben. Der christliche Beitrag zu einem gemeinsamen Europa liegt in vielfältigen ökumenischen Begegnungen. Ökumenische Begegnungen waren und sind für Dich, lieber Bruder Julius Filo, immer ein unverzichtbarer und wichtiger Beitrag für das Zusammenwachsen der Kirchen und auch für das gemeinsame Europa. Deshalb hast Du Dich auch in ganz besonderer Weise dafür eingesetzt. Wir danken Dir für das geschwisterliche Miteinander und für Dein Engagement als Brückenbauer zwischen den unterschiedlichsten Bereichen verschiedener Kirchen. Als Generalbischof war Dir die Partnerschaft mit Württemberg immer ein ganz besonderes Anliegen, weshalb Du sie immer aktiv gepflegt hast. Wir würden uns freuen, Dich auch dann bei uns begrüßen zu können, wenn Du nicht mehr Generalbischof bist. Unsere besten Wünsche begleiten Dich auf Deinem weiteren Weg. Als Ermutigung und Stärkung für diesen weiteren Weg spreche ich Dir die Worte aus dem Propheten Jesaja 40,15 zu: Fürchte dich nicht, ich bin mit dir, weiche nicht, denn ich bin dein Gott, ich helfe dir auch, ich halte dich durch die rechte Hand meiner Gerechtigkeit. Als kleinen Gruß möchten wir Dir einige CDs mit Liedern aus unserem Evangelischen Gesangbuch überreichen. Diese Lieder sollen Dich an unsere Kirche, aber auch an unsere gute Partnerschaft erinnern. (Beifall). Ehe wir mit der Tagesordnung fortfahren, habe ich noch die schöne Aufgabe, einem Geburtstagskind unsere herzlichen Glückwünsche übermitteln zu können. Unser Mitsynodaler Dr. Hauser feiert heute Geburtstag. Es ist anerkennenswert, dass er diesen Geburtstag in der Synode fernab seines Dienstortes Schramberg verbringt. Herr Dr. Hauser, wir gratulieren Ihnen sehr herzlich zu Ihrem Geburtstag und wünschen Ihnen für das neue Lebensjahr alles Gute und Gottes Segen. (Beifall) Einen weiteren Glückwunsch möchte ich vor der Synode aussprechen. Das Ereignis liegt wohl schon einige Wochen zurück; aber die Synode hat in der Zwischenzeit noch nicht getagt. Der Landeskirchenausschuss hat Anfang Mai Sie sind davon unterrichtet worden Herrn Oberkirchenrat Hans-Dieter Wille zum Prälaten von Heilbronn berufen. Lieber Herr Wille, wir freuen uns über Ihre Berufung zum Prälaten von Heilbronn und wünschen Ihnen für Ihre Aufgabe alles Gute, Gottes Segen, viel Weisheit und Gottes Kraft. Wir hoffen, dass der Wechsel von Stuttgart nach Heilbronn für Sie nicht zu beschwerlich werden wird. Ich denke, das Amt des Prälaten wird für Sie in Ihren letzten Dienstjahren noch einmal eine neue Herausforderung und damit eine neue Motivation sein. Sie werden weiterhin dem Kollegium des Oberkirchenrats angehören und sich von daher vor allen Dingen auf die Arbeit in den Gemeinden auch auf den Predigtdienst konzentrieren. Herzlichen Glückwunsch und Gottes Segen! Als kleines Zeichen möchte ich Ihnen auch noch einen Blumenstrauß überreichen. (Beifall) Verehrte Synodale, wir kommen nunmehr zu Tagesordnungspunkt 10: Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und anderer Gesetze. Schon zu Beginn der Amtszeit der 13. Landessynode wurden verschiedene Anträge zur Änderung der Kirchenverfassung eingebracht und zur Beratung an den Rechtsausschuss verwiesen; dies waren die Anträge Nr. 18/02, Nr. 23/02 und Nr. 32/03. Nachdem sich der Rechtsausschuss mehrfach und eingehend mit den durch diese Anträge angestoßenen Verfassungsänderungen und einem vom Oberkirchenrat dazu abgegebenen Votum zu ihren Auswirkungen auf das Gefüge der Verfassung inhaltlich befasst hatte, legte der Rechtsausschuss der Synode am 8. April 2004 den Antrag Nr. 11/04 vor. Ziel dieses Antrags war es, eine Meinungsbildung in der Synode zur erreichen, um sich daran inhaltlich zu orientieren und sich bei der Vorbereitung von Vorschlägen in Gesetzesform auf die Regelungen beschränken zu können, für deren Beschluss die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht werden könnte. In dem genannten Antrag geht es um die Frage der Amtszeitbegrenzung kirchenleitender Ämter. Der Antrag lautete: Der Rechtsausschuss wird gebeten, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und auch anderer Kirchlicher Gesetze vorzubereiten, für die Begrenzung der Amtszeit folgender kirchlicher Ämter: Landesbischof, Prälaten, geistliche Oberkirchenräte, weltliche Oberkirchenräte und Dekane. Damals fand eine lebhafte Aussprache statt. Die Synode hat dem Antrag nach Modifizierung durch einen Änderungsantrag zugestimmt, der den Wortlaut hatte, dass dem Antrag Nr. 11/04 noch die Worte mit der Möglichkeit der Wiederwahl angefügt werden sollten. Der Rechtsausschuss hat auf der Basis dieser Beschlüsse den Entwurf eines Artikelgesetzes erarbeitet und bringt dieses Gesetz nunmehr in der Landessynode ein. Ich darf den Vorsitzenden des Rechtsausschusses bitten, das Artikelgesetz, das Ihnen ja rechtzeitig zugegangen ist, einzubringen. Müller: Liebe Mitsynodale! Der Rechtsausschuss hat mich dazu verdonnert, Ihnen alles zu erklären. Natürlich würden Sie am liebsten abstimmen, ob wir die Amtszeit begrenzen oder nicht, und den Rest sollten wir machen. Aber die Juristen sind pingelig. Ich darf Ihnen das an einem Beispiel aus der heute schon angesprochenen Lebenswelt verdeutlichen. Jeder von Ihnen sagt: Der Ball ist rund. Das ist nicht richtig. Die FIFA-Regel lautet: Der Ball ist regelgerecht, wenn er kugelförmig ist. Das ist auch notwendig. Denn wäre die Regel nicht so, würden uns die Italiener beim nächsten Mal mit Frisbeescheiben überraschen. (Heiterkeit) Aber wie gesagt, ich gehe nun einmal an das trockene Geschäft heran und erläutere es Ihnen im Einzelnen. Angestoßen durch drei Anträge zu Verfassungsfragen der Herr Präsident hat sie genannt, ich nenne sie ausführlicher, nämlich Nr. 18/02 Wähling, Nr. 23/02 König und Nr. 32/03 Dr. Deuschle hatte der Rechtsausschuss beschlossen, zwar keine Totalrevision der Verfassung anzustreben, jedoch die Weiterentwicklung bestehender Strukturen. In einem ersten Arbeitsschritt wurde zunächst die Frage der Amtszeitbegrenzung kirchenleitender Ämter aufgegriffen. Wir haben im vorletzten Sommer deshalb vor der mühsamen Detailarbeit um eine Grundsatzent-

7 (Müller) 13. Evangelische Landessynode 39. Sitzung 14. Juli scheidung bitten wollen. Der Rechtsausschuss gab dabei keine inhaltliche Empfehlung für die Abstimmung. Er war nach Prüfung der theologischen und rechtlichen Vorgaben zu dem Ergebnis gekommen, es hätten sich keine zwingenden Argumente für oder gegen eine Amtszeitbegrenzung ergeben. Als Einleitung der Debatte muss ich das an dieser Stelle noch einmal kurz wiederholen. Ich hatte gesagt, insbesondere vermögen wir keine zwingenden theologischen Vorgaben zu erkennen, auch der wohl durch eine Verfassungsänderung nicht antastbare Kern unserer Kirchenverfassung wird nicht verändert. Eine Verschiebung des verfassungsrechtlichen Systems trete allerdings ein, aber dies ist nicht von vornherein unzulässig. Der innerkirchliche Vergleich lässt die Entscheidung gleichfalls offen. Der diachrone Blick in die Tradition zurück spricht zwar eher gegen eine Amtszeitbegrenzung, der Blick auf andere Kirchenverfassungen zeigt aber, dass solch eine Begrenzung ebenfalls möglich ist und teilweise praktiziert wird. Anders jedoch der außerkirchliche Vergleich. Vor allem im staatlichen Bereich ist die Amtszeitbegrenzung eigentlich im Regierungsbereich selbstverständlich geworden. Von diesem Vergleich her erhält der kirchenpolitische Wille zur Amtszeitbegrenzung starke Unterstützung. Der sonstige gesellschaftliche Vergleich gibt wenig her. Im Wirtschaftlichen ist das Zusammenspiel von Kapital und Management wohl kaum vergleichstauglich, im Vereinsleben andererseits dürfte die Vereinskultur sehr unterschiedlich sein. Deshalb: Letztendlich muss eine vernünftige Beurteilung der strukturellen Auswirkungen einer Amtszeitbegrenzung durch die Synodalen den Ausschlag geben. Sie sind unserer Bitte damals nur teilweise entgegengekommen. Wohl in der Vermutung, der Rechtsausschuss freut sich über jeden Arbeitsauftrag, haben Sie schließlich gebeten, eine detaillierte Ausarbeitung mit allen Folgeregelungen in Einzelgesetzen der Synode vorzulegen, damit Sie dann die Grundsatzentscheidungen vollständig in Überblick über die rechtlichen Folgen treffen können. Der Rechtsausschuss wurde deshalb beauftragt, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Kirchenverfassungsgesetzes und auch anderer Kirchlicher Gesetze vorzubereiten für die Begrenzung der Amtszeit folgender kirchlicher Ämter: Landesbischof, Prälaten, geistliche Oberkirchenräte, weltliche Oberkirchenräte und Dekane, mit der Möglichkeit der Wiederwahl. Der Ausschuss hat diese Arbeit in vielen Sitzungen getan in Zusammenarbeit mit dem Oberkirchenrat. Damit aber kein Missverständnis entsteht, weise ich ausdrücklich darauf hin, dass der Oberkirchenrat Formulierungshilfe im technischen Sinn geleistet hat. Dies bedeutet nicht, dass dahinter auch eine inhaltliche Zustimmung seitens des Oberkirchenrats steht. Ein eigenes Interesse hat er vielleicht dennoch gehabt. Vielleicht hat er sich gesagt, für den Fall, dass wir es schlussendlich doch nicht verheben können, helfen wir doch lieber von Anfang an mit, dass die Regelungen dann brauchbar werden. Sei es wie es sei: Auf jeden Fall an dieser Stelle ein herzlicher Dank vor allem an Herrn Dr. Frisch, aber auch an die sonstigen Mitarbeiter für ihre Hilfe. Der Rechtsausschuss legt nun auf Grund des erbetenen Auftrags den ausgearbeiteten Gesetzentwurf, Beilage 50, vor. Nach unserer Kirchenverfassung haben Ausschüsse nicht das Recht zur Gesetzesinitiative. Die Beilage 50 wird deshalb als ein aus der Landessynode selbst hervorgehender Gesetzesvorschlag in dieser Form eingebracht, der zur abschließenden Beratung wieder an den Rechtsausschuss zu verweisen ist. Hier können dann Anregungen aus der heutigen Debatte, aber auch noch spätere Anregungen aus den Gesprächskreisen aufgegriffen und erforderlichenfalls eingearbeitet werden. Da es sich auch um verfassungsändernde Regelungen handelt, wird am Ende eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich sein, und wir werden vor den Abschlussberatungen miteinander ringen müssen, welche Kompromisse wir notfalls treffen. Wenn wir eine Zwei-Drittel-Mehrheit für das Artikelgesetz heute brauchen, dann ändert das nichts daran, dass die einfachen Artikelgesetze später wieder auch einfach durch den Gesetzgeber geändert werden können. Zum besseren Verständnis vorweg ein grundsätzlicher Überblick vor allen Einzelheiten. Wie gesagt, der Synodalauftrag war vorgegeben, die Begrenzung der Amtszeit von den genannten Ämtern. Wir haben dann im Rechtsausschuss in mühevoller Arbeit zunächst folgende Grundsatzentscheidungen getroffen, die dem Gesetzentwurf nun zugrunde liegen: Zweitens. Die Amtszeitbegrenzung wird über die Dekane hinaus auch für bestimmte Sonderpfarrstellen vorgesehen. Drittens. Es wird generell eine zehnjährige Amtsperiode vorgeschlagen. Die zehn Jahre begründe ich jetzt nicht groß. Ich weise nur darauf hin, dass in anderen Landeskirchen Perioden zwischen acht und zwölf Jahren gewählt worden sind, und dass wir in Württemberg, also 1979, schon einmal eine Amtszeitbegrenzung vorübergehend für das Bischofsamt gehabt haben, damals wurden auch zehn Jahre genommen. Viertens. Die bisherigen Besetzungsgremien werden beibehalten mit der Besonderheit, dass der Landeskirchenausschuss im Falle der Wahl von Prälaten oder Oberkirchenräten als erweitertes Kollegium zusammentritt. Fünftens. Sowohl für Prälaten und geistliche Oberkirchenräte als auch für weltliche Oberkirchenräte wird in gleicher Weise ein ausschließliches Kirchenbeamtenverhältnis auf Zeit begründet. Sechstens. Für Prälaten und geistliche Oberkirchenräte wie auch für den Landesbischof wird die Option der Rückkehr oder Aufnahme in den Pfarrdienst nach Ablauf der Amtszeit vorgesehen. Bei weltlichen Kirchenbeamten schlagen wir keine solchen Optionen vor. Siebtens. Bei Dekanen und den bestimmten Sonderpfarrstellen bleibt das Pfarrerdienstverhältnis dem Grunde nach bestehen. Achtens. Durch spezifische Besoldungs- und Versorgungsregelungen werden ein hinreichender Anreiz und eine angemessene Absicherung als Ausgleich für die Amtszeitbegrenzung und ihre vom Dienstnehmer nicht steuerbaren Risiken angestrebt. Neuntens. Neben weiteren Einzeländerungen wird auch vorgeschlagen, dass Ständiger Ausschuss und Ältestenrat mit denselben Mitgliedern besetzt werden. Dies führt

8 1656 (Müller) 13. Evangelische Landessynode 39. Sitzung 14. Juli 2006 zu einer Änderung der jeweiligen Mitgliederzahl. Für das Verfassungsorgan Ständiger Ausschuss wird die Bezeichnung Geschäftsführender Ausschuss vorgesehen. Die Regelung der Mitgliedschaft im Ältestenrat wird in der Geschäftsordnung vorgenommen, insofern wird auf die Beilage 51 Bezug genommen. Das sind die Grundlinien. Ich erläutere nun die Einzelheiten. Wir haben eine Reihe von redaktionellen Änderungen vorgenommen; die zähle ich nicht auf, sie liegen in meiner schriftlichen Begründung vor. Zu den sachlichen Änderungen noch einige Hinweise: Nehmen Sie am besten neben der Beilage 50 die Ihnen vorgelegte Synopse zur Hand. Artikel 1. Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes: Ziffer 1. Ein Blick in ihren Terminkalender, liebe Synodale, genügt. Die Bestimmung dass die Landeskirche in der Regel alle zwei Jahre zusammentritt, ist wirklich nicht mehr zeitgemäß. Zweitens. Nach 21 Abs. 3 kann jetzt kommt versteckt der wichtigste Teil die Landessynode Anträge, Wünsche und Beschwerden an den Landesbischof und an den Oberkirchenrat richten und von ihm Auskunft und Akteneinsicht verlangen. Die bisherige Formulierung an die Kirchenleitung, meint sachlich das Gleiche, kann aber zu Missverständnissen führen und übersehen lassen, dass die Landessynode ebenfalls Kirchenleitung ausübt. Deshalb wollen wir, dass da kein Missverständnis in der Verfassung ist. Das möchte ich an dieser Stelle durch die Änderung klarstellen. Viertens. In der Sommersynode 2003 gab es bei der Beratung des Gottesdienstbuches 1 einige Irritationen. Durch die Einfügung in 22 soll für künftige Fälle eine Auseinandersetzung darüber vermieden werden, ob die nur der Zustimmung der Landessynode bedürftigen Änderungen von kirchlichen Büchern darüber hinaus als Rechtsgrundlage auch Änderungen der als Gesetze zu beschließenden Lehr- und Gottesdienstordnungen erfordern. Die rechtstechnischen Einzelheiten an dieser Stelle sind ein bisschen unangemessen für dieses Problem. Aber wir wollen so klar werden, dass es bei einer rechtlichen Kontrolle kein Problem gibt. Ich will die Diskussion nicht mehr wiederholen. Auf jeden Fall sowohl Gottesdienstordnung in Gesetzesform wie kirchliche Bücher. Wie schnell es da Debatten gibt, haben wir gestern gesehen. Kirchliche Bücher brauchen schlussendlich eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Wir wollen klarstellen, man muss nicht auseinander fieseln, wo es genau hingehört. Wenn es im kirchlichen Buch geregelt ist und zwei Drittel zustimmen, soll es in Ordnung sein. Fünftens. Buchstabe b) und c). 26 Ständiger Ausschuss und Ältestenrat haben bisher eine unterschiedliche Mitgliederzahl. Es ist vorgesehen, dass die Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses zugleich Mitglieder des Ältestenrats sein sollen. Die Mitgliederzahl wird deshalb neu geregelt; dem Ausschuss sollen neben dem Präsidenten und seinen Stellvertretern zwölf gewählte Mitglieder angehören, für die auch zwölf Stellvertreter gewählt werden. Die neue Bezeichnung Geschäftsführender Ausschuss enthält keine sachliche Änderung. Sie ist aber angemessen, nachdem die Synode inzwischen regelmäßig tagt. Siebtens. Die obsolet gewordene Regelung in 28 für die Jahre, in welchen die Landessynode nicht zusammentritt, kann entfallen. Achtens. In 29 Abs. 1 haben wir die Voraussetzung für die Befugnis, Anordnungen zu erlassen, etwas besser gefasst. Es genügt, dass die sofortige Einberufung der Landessynode entweder nicht möglich oder der Bedeutung der Sache nicht angemessen ist. In Absatz 2 haben wir allerdings eine inhaltliche Änderung vorgenommen. Die bisherige Bestimmung Anordnungen gemäß 23 erlässt der Landesbischof haben wir gestrichen. Es geht um Eilanordnungen. Auch in den Fällen des 23, nämlich kirchliche Bücher oder Erklärungen nach Artikel 10a EKD-Grundordnung, in denen grundsätzlich die Zustimmung der Landessynode genügt, soll im Eilfall trotzdem auch die Synode beteiligt werden, wenigstens durch die Zuständigkeit des Geschäftsführenden Ausschusses. Vielleicht verstehen Sie es nachher, wenn Sie in Ruhe nachlesen. Absatz 3 erleichtert die Zusammenarbeit von Geschäftsführendem Ausschuss und Landessynode bei Eilanordnungen. Die Landessynode kann weiterhin beim nächsten Zusammentritt eine Anordnung außer Kraft setzen, aber es wird Spielraum geschaffen, eine Anordnung des Geschäftsführenden Ausschusses kann prinzipiell ein Jahr in Kraft bleiben. Man ist nicht unter Eildruck, dass unbedingt zwingend in der nächsten Synode darüber beschlossen werden muss. Neuntens. 31 haben wir sprachlich verbessert. Das erklärt sich selber. Zehntens. 32 Die Zuständigkeit des Landeskirchenausschusses als Besetzungsgremium soll erhalten bleiben. Die Bestimmungen werden aber im Einzelnen revidiert und es wird auch eine differenzierte Regelung vorgeschlagen. Natürlich wird es umstritten sein, wie alles. Ich erläutere zunächst einmal, was es ist. In der Schlussdebatte kann man dann erläutern, warum. Erst einmal wie es vorgesehen ist. Absatz 1 sieht eine Vergrößerung auf neun Mitglieder vor. Zu dem Landesbischof und dem Präsidenten der Landessynode treten sieben weitere gewählte Mitglieder hinzu, für die jeweils auch ein persönlicher Stellvertreter gewählt wird. Dieses Gremium behält gemäß Absatz 2 seine Zuständigkeit bei der Besetzung der mit dem Amt des Dekans verbundenen Pfarrstellen und anderer besonderer wichtiger Stellen. Absätze 3 und 4 sehen jedoch für die Ernennung der Prälaten und der übrigen Mitglieder des Oberkirchenrats zwar keine Verlagerung der Zuständigkeit auf das Plenum der Landessynode vor was zum Teil gewünscht wurde, die Zahl der Mitglieder soll aber in einem erweiterten Landeskirchenausschuss auf achtzehn erhöht werden. Dies wird erreicht durch das Hinzutreten der Stellvertreter. Dabei werden zwei Stellvertreter des Präsidenten hinzugezogen, denn auf einen weiteren Vertreter des Landesbischofs kann verzichtet werden, da dessen Stellung in Absatz 5 mit einem Widerspruchsrecht ausreichend gestärkt wird. Der Vorschlag eines erweiterten Landeskirchenausschusses stellt einerseits einen Kompromiss dar zwischen einer breiten Beteiligung durch die ganze Landessynode und andererseits dem Problem der zu wahrenden Vertraulichkeit, die das Gremium kleiner machen

9 (Müller) 13. Evangelische Landessynode 39. Sitzung 14. Juli muss. Darüber kann man debattieren, aber wir haben die Probleme alle gesehen. Nicht, dass wir das einfach aus Naivität vorgeschlagen haben. Dahinter steckt ein Kompromiss. Absatz 4 enthält vor allem die Amtszeitbegrenzungsregelung für Prälaten und übrige Mitglieder des Oberkirchenrats einschließlich des Vorbehaltes für die Geltung der Ruhestandsvorschriften. Absatz 5. Der Landesbischof erhält ein Widerspruchsrecht. Dieser Widerspruch kann in einer gesonderten Abstimmung mit Zwei-Drittel-Mehrheit überstimmt werden. Elftens. Die Änderungen in 34 betreffen die Amtszeitbegrenzung für das Bischofsamt. Zwölftens. In 35a wird nun ein Ruhegehaltsanspruch des Landesbischofs auch für den Fall des Ablaufes der Amtszeit vorgesehen. Dreizehntens. 39 regelt das Zusammenwirken von Geschäftsführendem Ausschuss und Oberkirchenrat. In Absatz 1 haben wir auch eine Änderung vorgenommen. Es entfällt das Recht des Geschäftsführenden Ausschusses, bei Vorbereitung von Gesetzesentwürfen an Beratungen des Oberkirchenrates teilzunehmen. Angesichts der synodalen Zuständigkeit im Gesetzgebungsverfahren ist dieses Recht entbehrlich. Das ist auch eine Belastung für den Ständigen Ausschuss. Die Befugnis des Oberkirchenrates in Absatz 2, im Einzelfall den Geschäftsführenden Ausschuss dennoch einzuladen, bleibt jedoch unberührt. Nun kommen wir zu den Einzelheiten in den weiteren Artikelgesetzen: Artikel 2 Vollzugsverordnung zum Kirchenverfassungsgesetz Zweitens. Bei den gemeinsamen Beratungen des Oberkirchenrats und des Geschäftsführenden Ausschusses entfällt nun wiederum die Alternative Vorbereitung von Gesetzesentwürfen. Artikel 4 Württembergisches Pfarrergesetz Erstens. In 6 Abs. 3 wird für den Landesbischof sowie für Prälaten und sonstige geistliche Mitglieder des Oberkirchenrates die Möglichkeit der Rückkehr oder Aufnahme in den Pfarrdienst nach Ablauf der Amtszeit vorgesehen. Ich weiß, ich strenge Sie an, aber Sie haben dem Rechtsausschuss das Geschäft vor die Füße gelegt. Wir sind Monate, wenn nicht Jahre dahinter gesessen. Sie dürfen nur das Ergebnis heute genießen. Das ist eine wunderbar lockere Sache für Sie. (Beifall) Drittens. In 34 wird zunächst in Absatz 1 definiert, wer Dekan ist. Absatz 7 enthält die Amtszeitbegrenzung für Dekane sowie die Möglichkeit der Wiederernennung. Das Pfarrerdienstverhältnis bleibt bestehen, auch wenn keine Wiederernennung erfolgt. In dem eher seltenen Fall, dass dann keine andere Pfarrstelle übertragen wird, wird ein Übergangsgeld entsprechend 53 Abs. 2 gewährt, auch ist der Pfarrer danach verpflichtet, Dienstaufträge im pfarramtlichen Dienst zu übernehmen. Allerdings: Die Gewährung dieses Übergangsgeldes als solches ist zeitlich nicht befristet, insbesondere ist keine Versetzung in den Wartestand nach Ablauf der Jahresfrist des 57 Abs. 3 vorgesehen. Für die Höhe des Übergangsgeldes schließlich gilt der Mindestsockelbetrag in Höhe des jeweiligen Grundgehaltes aus der Besoldungsgruppe P2. Jemand der Dekan wird, geht inzwischen gewisse Risiken ein, aber er hat auf jeden Fall die Gewissheit, nicht unter P2 zu fallen. Viertens: In 35 Abs. 5 wird das ist etwas, was wir hinzugenommen haben für die dort im Einzelnen aufgezählten Pfarrer mit Sonderaufträgen das sind solche Pfarrer, die im Pfarrstellenbesetzungsgesetz hervorgehoben sind, aus dieser Gruppe haben wir Einzelne ausgewählt eine Amtszeitbegrenzung und entsprechende Absicherung wie zuvor bei Dekanen nach 34 eingeführt. 23e bleibt unberührt. Was heißt das? Auch unabhängig von dieser Amtszeitbegrenzungsregelung kann man im Einzelfall auch ein Dienstverhältnis auf Zeit gemäß 23e auch weiterhin möglich bleiben. Der Oberkirchenrat hat das alles erklärt. Bei verschiedenen Stellen ist das manchmal angemessener. Diese Möglichkeit soll erhalten bleiben. Sechstens: In 72 wird nun klargestellt, dass das Pfarrdienstverhältnis endet, wenn ein Pfarrer als Oberkirchenrat zum Kirchenbeamten auf Zeit ernannt wird. Dem entspricht im Übrigen die Änderung unter Nr. 1 zu 6 Abs. 3, dass nach Ablauf der Amtszeit ein Anspruch auf Wiederaufnahme in den ständigen Pfarrdienst besteht. Siebtens. Durch den neuen 75a wird klargestellt, dass die Amtszeitbegrenzungsregelungen für Dekane und Pfarrer mit Sonderaufträgen, die als solche nicht in die Kirchenverfassung aufgenommen werden, weil die Dekane grundsätzlich nicht ein Institut der Kirchenverfassung sind, im Sinne von 18 der Kirchenverfassung gleichgestellte Bestimmungen enthalten. Sie sind also auch nur erschwert mit Zwei-Drittel-Mehrheit abänderbar, und zwar im Gegensatz zu anderen Gesetzesänderungen. Artikel 5: Pfarrbesoldungsgesetz. Die Überschrift zu 17, Wahrung des Besitzstandes bei Stellenwechsel oder bei Rückstufung einer Pfarrstelle, wird ergänzt um den Fall des Ablaufes der Amtszeit. Bei dieser Gelegenheit wird nun auch eine sonstige Änderung vorgenommen. In Absatz 1 wird für alle Fälle klargestellt, dass die Acht-Jahresfrist für die Besitzstandswahrung an das Innehaben einer Stelle einer höheren Besoldungsgruppe und nicht an das Erhalten entsprechender Bezüge geknüpft ist; sonst würde es ja so gut wie nie bei unseren Regelungen greifen, da man diese erst ab 49 bekommt. Absatz 4 sieht bei der Rückkehr von Landesbischof, Prälaten oder sonstigen geistlichen Mitgliedern des Oberkirchenrats in ein Pfarrdienstverhältnis gemäß 6 Abs. 3 Pfarrergesetz besondere Besitzstandsregelungen vor, weil die ja diese Amtszeitbegrenzung bekommen. Prälaten und sonstige geistliche Mitglieder des Oberkirchenrats sollen zumindest nicht schlechter gestellt werden als weltliche Mitglieder des Oberkirchenrats, für die nur der Ruhestand, keine Rückkehr in ein Beamtenverhältnis, vorgesehen ist. Der Verweis auf 19 Abs. 2 Pfarrbesoldungsgesetz bezieht sich auf den Dienstwohnungsausgleich. Artikel 9: Pfarrerversorgungsgesetz. In 4 Abs. 2 wird, vergleichbar der Besitzstandswahrung im Besoldungs-

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