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1 Weißbuch zum Stand der Umsetzung des Qualitätssicherungshandbuchs der Länderarbeitsgemeinschaft Gemeinsame Abfall- DV-Systeme der Länder - GADSYS für das Geschäftsjahr 2015 Stand: , Dokumentenname: QS-Weißbuch_GADSYS_2015.pdf

2 Inhalt 1. Einführung Nutzung und Weiterentwicklung des Abfallüberwachungssystems ASYS ASYS-Einsatz in den Abfallbehörden in den Ländern Bearbeitung von im eanv geführten Dokumenten in den Ländern Nutzung der unterschiedlichen ASYS-Bereiche in den Ländern Führung von Begleitformularen in elektronischer Form Weiterentwicklung des Abfallüberwachungssystems ASYS Programmerweiterungen Einzeloptimierungen und Behebung von Mängeln Nutzung und Weiterentwicklung der Webanwendung zur Mengenmeldung im Rahmen von freiwilligen Rücknahmen gemäß 26 KrWG Nutzung und Weiterentwicklung des Recherche-Tools IPA-KON Nutzung und Weiterentwicklung der Zentralen Koordinierungsstelle Abfall ZKS- Abfall Nachrichtenaustausch über die ZKS-Abfall Anzahl der bei der ZKS-Abfall registrierten Betriebe Nutzung des Länder-eANVs Löschung von nicht abgeholten Dokumenten aus dem Länder-eANV- Sammelpostfach Weiterentwicklung der Zentralen Koordinierungsstelle ZKS Programmerweiterungen Behebung von Mängeln Betriebsanmerkungen des Rechenzentrumsbetreiber KDO Pflegebericht IBM Service Helpdesk Aufgabenbereiche des SHDs Anfragevolumen Auswertungen zum Nachweisverfahren Anzahl der geführten Begleitscheine Zeitlicher Verlauf der Anzahl der geführten Nachweisdokumente Gesamtanzahl der am Begleitscheinverfahren beteiligten Betriebe Anzahl der pro Betrieb geführten Begleitscheine Stand der Registrierung der am elektronischen Nachweisverfahren beteiligten Betriebe Nutzung der elektronischen Signatur durch die Nachweispflichtigen

3 5.7. Vollständigkeit des Austausches der Begleitscheindaten zwischen der für den Entsorger und der für den Erzeuger zuständigen Behörde Vollständigkeit des Datenbestandes der Entsorgungsnachweise in den Ländern Einhaltung der Fristen zur Vorlage der Begleitscheine bei der Behörde und der Frist zur Weitergabe an die für den Erzeuger zuständige Behörde Fehler in Schlüsselangaben und bezüglich Übereinstimmung mit den Nachweisen in Begleitscheinen beim ersten Eingang im Entsorgerland Anzeige- und Erlaubnisverfahren Auswertungen zum Anzeigeverfahren Auswertungen zum Erlaubnisverfahren Nutzung der Webanwendung für das elektronische Anzeige- und Erlaubnisverfahren eaev Auswertungen zur Anerkennung von Betrieben gemäß Altfahrzeugverordnung Auswertungen zum Entsorgungsfachbetriebsverfahren Zusammenfassung Anlage 1 - Verzeichnis der Abkürzungen Anlage 2 - Verzeichnis der Tabellen Anlage 3 - Verzeichnis der Abbildungen Anhänge Anhang 1 - Aufschlüsselung und Erläuterung der Fehlerkategorien (Hinweis: Die GADSYS-Adressenliste, die in früheren Versionen des QS-Weißbuchs als Anlage veröffentlicht wurde, wird als selbstständiges Dokument geführt und kann in der jeweils aktuellen Version von der Homepage asysnet.de heruntergeladen werden.) 3

4 1. Einführung Für eine effektive Überwachung der Abfallentsorgung sind aktuelle, umfassende und verlässliche Informationen zum Entsorgungsgeschehen von grundlegender Bedeutung. Ohne den Einsatz moderner Informationstechnologie ist die Bereitstellung und Auswertung der erforderlichen Daten dabei nicht mehr denkbar. Um ihren Abfallbehörden die benötigten Informationen und EDV-Werkzeuge effektiv bereitstellen zu können, haben die Länder mit Abschluss der Verwaltungsvereinbarung gemeinsame Abfall DV Systeme GADSYS eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Die beiden Säulen dieser Zusammenarbeit sind die gemeinsame Entwicklung und der gemeinsame Betrieb von Software sowie ein intensiver elektronischer Austausch von Daten und Informationen. Durch die Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens ab dem 01. April 2010 und des elektronischen Anzeige- und Erlaubnisverfahrens ab dem 15. April 2014 sind die Wirtschaftsunternehmen unmittelbar in den elektronischen Austausch von Daten zum Entsorgungsgeschehen einbezogen worden. Das vorliegende Qualitätssicherungs-Weißbuch dokumentiert die Nutzung und die Weiterentwicklung der von der Länderarbeitsgruppe GADSYS betriebenen DV-Systeme: - ASYS - dem von den Behörden im Rahmen der Abfallüberwachung eingesetzten Abfallüberwachungssystem - ZKS-Abfall - der Zentrale Koordinierungsstelle Abfall, - eaev - der Webanwendung für das elektronischen Anzeige- und Erlaubnisverfahren - IPA-KON- dem Recherche-Tool für abfallrechtliche Daten - und der Webanwendung zur Mengenmeldung im Rahmen von freiwilligen Rücknahmen. Zudem werden Zahlen und Fakten zum elektronischen Nachweisverfahren (eanv), zum Anzeige- und Erlaubnisverfahren (eaev), zur Anerkennung von Betrieben gemäß Altfahrzeugverordnung und zum Entsorgungsfachbetriebsverfahren dargestellt. 4

5 2. Nutzung und Weiterentwicklung des Abfallüberwachungssystems ASYS 2.1. ASYS-Einsatz in den Abfallbehörden in den Ländern Wesentliches Element der Zusammenarbeit der Länder im Bereich der Abfallüberwachung ist die Nutzung des Abfallüberwachungssystems ASYS als einheitliche Softwarebasis. Im folgenden Abschnitt wird dokumentiert, wie intensiv ASYS - über den zwingenden Einsatz in der jeweiligen Landesknotenstelle hinaus in den Ländern genutzt wird. Die Angaben wurden mittels eines Fragebogens im März/April 2016 bei den Ländern erfragt. Insgesamt kommt ASYS zurzeit in 408 Behörden zum Einsatz und wird von etwas mehr als Anwendern genutzt (vgl. Tabelle 1). Die Einbindung der nachgeordneten Behörden in den ASYS-Verbund führt jedes Land in eigener Verantwortung durch. Dabei wird ASYS in einigen Ländern nahezu flächendeckend in allen an der Abfallüberwachung beteiligten Behörden eingesetzt, während in anderen Ländern nicht alle nachgeordneten Behörden in den ASYS-Verbund einbezogen sind. In einigen Ländern wird ASYS nicht nur im Bereich der Umweltverwaltung, sondern auch darüber hinaus in anderen Behörden (Polizeidienststellen bzw. Statistisches Amt) genutzt. Technisch kommt beim ASYS-Einsatz in den Ländern in aller Regel eine zentrale Datenbank zum Einsatz, auf die alle Behörden des jeweiligen Landes zugreifen. Ein landesinterner Austausch von Daten ist daher in der Regel nicht erforderlich. Nur in einem Land werden aufgrund der dortigen besonderen Konstellation landesintern zwei ASYS-Datenbanken betrieben. Auch die Bereitstellung der Software erfolgt zumeist mittels zentral pflegbarer Lösungen. So wird ASYS den Anwendern in fast allen Flächenländern über einen Anwendungsserver zur Nutzung bereitgestellt. Hierdurch kann der Aufwand für die Programmpflege deutlich reduziert werden. Weitere Angaben zu den technischen Umgebungen, in den ASYS eingesetzt wird (wie z.b. Datenbanktypen und Versionen, Betriebssysteme), sind einer regelmäßig durch die IKA erstellten Übersicht zu entnehmen. 5

6 Baden- Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland- Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen insgesamt Tabelle 1 - Einsatz von ASYS in den Ländern Anzahl der Dienststellen, in denen ASYS eingesetzt wird Anzahl der ASYS-Nutzer ASYS-Einsatz - in der obersten Landesbehörde (z.b. Ministerium, Senat) - in den oberen/mittleren Landesbehörden (z.b. Regierungspräsidien, Landesamt, Umweltbehörde) - in den unteren Landesbehörden (z.b. Staatliche Ämter, Gewerbeaufsichtsämter) - in den unteren kommunalen Behörden (z.b. Landkreise, Landratsämter, Städte, Bezirksämter u. ä.) - in den Bergbehörden (z.b. Landesbergamt, Bergamt) o o o O o o * - * o o * - * * o - o o - o - - in der Landesgesellschaft * in Polizeidienststellen o - - * - o * * im Statistischen Landesamt o o o o - o O o o o o o o o ASYS wird in diesem Behördentyp eingesetzt * ASYS wird nur in einem Teil der Behörden dieses Behördentyps eingesetzt o ASYS wird in diesem Behördentyp nicht eingesetzt - dieser Behördentyp existiert nicht oder nimmt keine Funktionen als Abfallbehörde wahr 6

7 2.2. Bearbeitung von im eanv geführten Dokumenten in den Ländern Für Begleitscheine, Entsorgungsnachweise und Sammelentsorgungsnachweise ist die Notwendigkeit der Erfassung mit der Aufnahme des elektronischen Nachweisverfahrens entfallen. Gleichzeitig hat der elektronische Austausch dieser Dokumente über die ASYSinterne Kommunikation eine entscheidende Bedeutung für die Vollständigkeit der den Behörden vorliegenden Daten erlangt. Eine ständige Kontrolle der technischen Zuverlässigkeit des Datenaustausches ist daher unverzichtbar (vgl. Abschnitt 5.7). Die Erfahrungen aus der Praxis des elektronischen Nachweisverfahrens haben jedoch gezeigt, dass über die technische Zuverlässigkeit des Datenaustausches hinaus auch detaillierte, von allen Ländern einzuhaltende Verarbeitungsregeln für diese Datenkategorien notwendig sind, um den Behörden eine verlässliche Datenbasis für ihre Arbeit bereitstellen zu können. Die Qualitätssicherungs-AG GADSYS hat in den letzten Jahren eine Reihe von entsprechenden Festlegungen erarbeitet und im Frühjahr 2013 eine um diese ergänzte Version des Qualitätssicherungshandbuch vorgelegt. Zu diesen Grundsätzen gehören auch Verarbeitungsregeln, die die Übereinstimmung der in ASYS erfassten Daten mit den zugehörigen den Nachweispflichtigen vorliegenden elektronischen Dokumenten sicherstellen sollen. Die nachfolgende Tabelle enthält neben allgemeinen Angaben zur Bearbeitung von Begleitscheinen, Entsorgungsnachweisen und Sammelentsorgungsnachweisen eine Übersicht, inwieweit die Länder diese Empfehlungen einhalten. Die Angaben wurden mittels eines Fragebogens im März/April 2016 bei den Ländern erfragt. 7

8 Baden- Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen Tabelle 2 - Bearbeitung von Entsorgungs- und Sammelentsorgungsnachweisen Entsorgungs- und Sammelentsorgungsnachweise Anzahl der Dienststellen, die EN/SN im Grundverfahren bestätigen Anzahl der Dienststellen, die EN/SN im privilegierten Verfahren bearbeiten Übernahme der elektronischen Dokumente nach ASYS Als EDV-Instrument zur Bearbeitung (Bestätigung, Prüfung) von Entsorgungs- und Sammelentsorgungsnachweisen wird im Wesentlichen ASYS eingesetzt Wenn nein, welches andere EDV-Instrument wird im Wesentlichen eingesetzt? o o o - - Individualsoftware AZORIS Individualsoftware AZORIS ZEDAL, Individualsoftware NGS (Legende s. Tabellenende) 8

9 Baden- Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen Fortsetzung Tabelle 2 - Bearbeitung von Entsorgungs- und Sammelentsorgungsnachweisen Einhaltung der Empfehlungen zur Bearbeitung elektronischer Dokumente Die Angaben der Nachweispflichtigen in den elektronischen Entsorgungsnachweisen werden ggf. im ASYS-Datenbestand durch die Behörden korrigiert. o o o o Wenn ja: - Korrekturen werden auch vorgenommen, wenn das eigene Land nur Entsorgerland und nicht Erzeuger- bzw. nicht einziges Sammelgebietsland ist. - Korrekturen werden auch in den wesentlichen Schlüsselfeldern vorgenommen (Betriebsnummern, Abfallschlüssel, Nachweisnummern, Mengen, Datumsangaben). - Werden Korrekturen durch die Behörde vorgenommen, wird in aller Regel auch ein neues Behörden-Layer erzeugt und an alle beteiligten Nachweispflichtigen gesandt. o o o o ja * ja, teilweise o nein 9

10 Baden- Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen Tabelle 3 - Bearbeitung von Begleitscheinen Begleitscheine Anzahl der Dienststellen, die Begleitscheine bearbeiten (Prüfung, Fehlernachverfolgung usw.) Übernahme der elektronischen Dokumente nach ASYS Als EDV-Instrument zur Bearbeitung (Prüfung, Fehlerbearbeitung usw.) von BGS wird im Wesentlichen ASYS eingesetzt. Wenn nein, welches andere EDV-Instrument wird im Wesentlichen eingesetzt? Nutzung des ASYS-Moduls zur Erstellung der Meldung nach 3 UStatG Nutzung des ASYS-Moduls zur Überprüfung der Mengenmeldung aus den PRTR-Berichten o Eigenentwicklung o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o (Legende s. Tabellenende) 10

11 Baden- Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen Fortsetzung Tabelle 3 - Bearbeitung von Begleitscheinen Einhaltung der Empfehlungen zur Bearbeitung elektronischer Dokumente Die Angaben elektronischer Begleitscheine werden ggf. im ASYS-Datenbestand durch die Behörden korrigiert. o o o o o o o Wenn ja: Korrekturen werden auch vorgenommen, wenn das eigene Land nur Entsorgerland und nicht Erzeuger-/Sammelgebietsland ist. Korrekturen werden auch in den wesentlichen Schlüsselfeldern vorgenommen (Betriebsnummern, Abfallschlüssel, Nachweisnummern, Mengen, Datumsangaben). Werden Korrekturen durch die Behörde vorgenommen, wird in aller Regel auch ein neues Behörden-Layer erzeugt und an alle beteiligten Nachweispflichtigen gesandt. o - - o - * * o (Legende s. Tabellenende) 11

12 Baden- Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen Fortsetzung Tabelle 3 - Bearbeitung von Begleitscheinen Instrumente zur Bearbeitung von Fehlern in der Begleitscheinführung Zur Mitteilung von inhaltlichen Fehlern im Begleitschein werden BMU-Quittungen an den Absender der Nachricht genutzt. Zur Mitteilung von inhaltlichen Fehlern im Begleitschein werden Behörden- Ergänzungslayer mit Fehlerprotokoll genutzt. Zur Mitteilung von inhaltlichen Fehlern im Begleitschein werden BMU-Mitteilungen genutzt. Zur Mitteilung von inhaltlichen Fehlern im Begleitschein werden Instrumente außerhalb des eanvs genutzt (Anschreiben, s, Faxe, Telefonate usw.). o o * * o o * o o o * o o o o o o o * * o ja * ja, teilweise o nein 12

13 2.3. Nutzung der unterschiedlichen ASYS-Bereiche in den Ländern Zwischen den Ländern erfolgt über den Austausch der elektronischen Nachweisdokumente hinaus ein intensiver Austausch von Daten. Der Umfang des Datenaustausches ist im Qualitätssicherungshandbuch GADSYS festgelegt. Ziel des Datenaustausches ist es dabei, alle Daten, für die ein Austausch vereinbart worden ist, vollständig und möglichst aktuell auszutauschen. Soweit nicht bereits die zugrundeliegenden Dokumente vollständig elektronisch geführt werden, ist die Erfassung der entsprechenden Daten in ASYS naturgegebener Maßen die grundlegende Voraussetzung für ihre Weitergabe über den ASYS-Kommunikationsverbund. Die nachfolgenden Tabellen geben Auskunft inwieweit diese Voraussetzung für die einzelnen Datenkategorien in den Ländern gegeben ist. Die Angaben wurden mittels eines Fragebogens im März/April 2016 bei den Ländern erfragt. Sie geben den zum Zeitpunkt der Abfrage aktuellen Verfahrensstand wieder. Ggf. sind zu einem früheren Zeitpunkt erstellte Daten (z.b. zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Genehmigungen und Bescheide) noch nicht entsprechend der Angaben erfasst worden. 13

14 Baden- Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen Tabelle 4 - Erfassung und Bearbeitung von Anzeigen nach 53 KrWG und Erlaubnissen nach 54 KrWG Anzeigen nach 53 KrWG Anzahl der Dienststellen, die Anzeigen nach 53 entgegennehmen Erfassung in ASYS - Anzeigen für Beförderer und Sammler Erfassung in ASYS - Anzeigen für Makler und Händler Anmerkungen (Hinweise auf nicht erfasste Inhalte) Erlaubnisse nach 54 KrWG Anzahl der Dienststellen, die Erlaubnisse nach 54 erteilen Erfassung in ASYS - Erlaubnisse für Beförderer Erfassung in ASYS - Erlaubnisse für Makler und Händler Zeitverzug im Versand der Erlaubnisse von der Erteilung bis zum Versand (in Wochen oder 0 für innerhalb einer Woche oder t für tagesaktuell) Anmerkungen (Hinweise auf nicht erfasste Inhalte) k.a. 0-4 t t 0 t 1 t t 3 t Auflagen ja * ja, zum Teil o nein k.a. keine Angabe 14

15 Baden- Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen Tabelle 5 - Anerkennung von Entsorgergemeinschaften, Zustimmung zu Überwachungsverträgen Anerkennung von Entsorgergemeinschaften Anzahl der Dienststellen, die Entsorgergemeinschaften anerkennen Erfassung der Stammdaten der im Bundesland ansässigen Entsorgergemeinschaften in ASYS o o o Zustimmung zu Überwachungsverträgen zwischen technischen Überwachungsorganisationen und Entsorgungsfachbetrieben Anzahl der Dienststellen, die Überwachungsverträgen zustimmen Erfassung der Stammdaten der im Bundesland ansässigen technischen Überwachungsorganisationen in ASYS o o ja o nein k.a. keine Angabe 15

16 Baden- Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen Tabelle 6 - Erfassung und Bearbeitung von Entsorgungsfachbetriebszertifikaten Entsorgungsfachbetriebszertifikate für Beförderer Anzahl der Dienststellen, die Entsorgungsfachbetriebszertifikate für Beförderer erfassen Erfassung der Zertifikate aller im eigenen Bundesland ansässigen Betriebe in ASYS Anmerkungen (Hinweise auf nicht erfasste Inhalte) Entsorgungsfachbetriebszertifikate für Entsorger Anzahl der Dienststellen, die Entsorgungsfachbetriebszertifikate für Entsorger erfassen Erfassung wenn Hauptsitz im Bundesland Erfassung in ASYS o * Anmerkungen (Hinweise auf nicht erfasste Inhalte) Erfassung wenn Hauptsitz im Bundesland (Legende s. Tabellenende) 16

17 Baden- Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen Fortsetzung Tabelle 6 - Erfassung und Bearbeitung von Entsorgungsfachbetriebszertifikaten Entsorgungsfachbetriebszertifikate für Makler / Händler Anzahl der Dienststellen, die Entsorgungsfachbetriebszertifikate für Makler / Händler erfassen Erfassung in ASYS o Anmerkungen (Hinweise auf nicht erfasste Inhalte) Erfassung wenn Hauptsitz im Bundesland ja * ja, teilweise o nein 17

18 Baden- Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen Tabelle 7 - Erfassung und Bearbeitung von Bescheiden nach 26 KrWG Bescheide nach 26 KrWG Anzahl der Dienststellen, die Bescheide nach 26 KrWG bearbeiten Erfassung in ASYS o o o o * Anmerkungen (Hinweise auf nicht erfasste Inhalte) ja * ja, teilweise o nein 18

19 Baden- Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen Tabelle 8 - Erfassung und Bearbeitung der Stammdaten von Betriebsstätten Erzeuger-Betriebsstätten Erfassung in ASYS Entsorger-Betriebsstätten Erfassung in ASYS Erfassung der Positivkataloge o * * * Nutzung des ASYS-Zusatzmoduls LEA o o o o o o o o o o o o o o Beförderer- / Sammler-Betriebsstätten Erfassung in ASYS Behörden-Betriebsstätten Erfassung in ASYS o (Legende s. Tabellenende) 19

20 Baden- Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen Fortsetzung Tabelle 8 - Erfassung und Bearbeitung der Stammdaten von Betriebsstätten Makler-/Händler-Betriebsstätten Erfassung in ASYS Bevollmächtigte Erfassung in ASYS o ja * ja, zum Teil o nein k.a. keine Angabe 20

21 Baden- Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen Tabelle 9 - Erfassung und Bearbeitung der Daten zu Notifizierungen Notifizierungs- und Begleitformulare Anzahl der Dienststellen, die Notifizierungen bearbeiten Erfassung in ASYS: Notifizierungsformulare o o o o o Erfassung in ASYS: Begleitformulare o o o o * Einsatz eines anderen EDV-Systems o o O o o o o o o o o Wenn ja, welches? Einzelentwicklung Microsoft Excel iwaste move - - Individual software NGS; Projekt NL/NGS: ZEDAL e-tfs - Eigenentwicklung Zur Erstellung der statistischen Daten zur Weitergabe an das Umweltbundesamt wird der ASYS-Bereich Begleitformularstatistik genutzt. o o o O o o o o o o o o ja * ja, zum Teil o nein 21

22 2.4. Führung von Begleitformularen in elektronischer Form Nach der erfolgreichen Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens entsprechend der NachwV auf nationaler Ebene besteht bei vielen Beteiligten der Wunsch, auch bei der Durchführung des Notifizierungsverfahrens entsprechend der EG-AbfallverbringungsVO elektronische Verfahren nutzen zu können. Die elektronische Führung von Dokumenten im Rahmen des Notifizierungsverfahren ist entsprechend der derzeitigen Regelungen der EG-AbfallverbringungsVO nur unter bestimmten Bedingungen und nur im Einzelfall möglich. Zum genauen Ablauf elektronischer Verfahren werden keine Aussagen gemacht. Bei der Einführung entsprechender Verfahren sind zunächst diese rechtlichen Voraussetzungen zu beachten. Zudem ist es notwendig, ein zwischen den beteiligten Behörden und den Anbietern von entsprechenden Softwarelösungen abgestimmtes Verfahren festzulegen. Die Länderarbeitsgruppe GADSYS hat bereits im Jahr 2013 die Beschreibung eines entsprechenden Verfahrens erstellt und interessierten Softwareherstellern zur Verfügung gestellt. Das beschriebene Verfahren versucht, die für das elektronische Abfallnachweisverfahren existierenden Instrumente möglichst weitgehend auf die elektronische Führung von Begleitformularen zu übertragen. Wesentlich sind dabei - die Nutzung der BMU-Schnittstelle - die Nutzung der ZKS-Abfall zur Übertragung der Dokumente - die Nutzung des Abfallüberwachungssystems ASYS auf Behördenseite - die Beachtung der Erfahrungen aus dem Projekt etfs Im Rahmen eines von der Firma ZEDAL AG gemeinsam mit der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfällen mbh und dem Ministerie van Infrastructuur en Milieu der Niederlande erfolgreich durchgeführten Projekts etfs wurden dabei wichtige Grundlagen zur Nutzung der EUDIN-Schnittstelle zur Führung elektronischer Begleitformulare gelegt. Das Abfallüberwachungssystem ASYS wurde im Herbst 2013 für den Empfang von entsprechend der Verfahrensbeschreibung elektronisch geführten Begleitformularen ertüchtigt. Auch andere Anbieter von eanv-systemen haben ihre Systeme zwischenzeitlich um die Möglichkeit der elektronischen Führung und Übermittelung von Begleitformularen erweitert (u.a. die Firma Fritz & Macziol). Im Jahr 2015 war in vier Bundesländern die elektronische Führung und Übermittlung von Begleitformularen im Rahmen mindestens einer Notifizierung zugelassen. In vier weiteren Bundesländern sind entsprechende Zulassungen in Vorbereitung (vgl. Tabelle 10). 22

23 Baden- Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen Tabelle 10 - Führung von Begleitformularen in elektronischer Form Begleitformulare in elektronischer Form Wurde die elektronische Führung und Übermittlung von Begleitformularen im Rahmen mindestens einer Notifizierung zugelassen, für die Behörden in Ihrem Bundesland zuständig sind? o o o o o o o o o o o o Wenn ja: - bei wie vielen Notifizierungen? Wie viele Begleitformulare wurden 2015 ganz oder teilweise elektronisch geführt und übermittelt? Wenn nein: - Sind entsprechende Zulassungen geplant oder in Vorbereitung? o o o o - o - - o - o o ja o nein 23

24 2.5. Weiterentwicklung des Abfallüberwachungssystems ASYS Programmerweiterungen Nur durch eine ständige Anpassung des Abfallüberwachungssystems ASYS an rechtliche, technische und organisatorische Änderungen im Bereich der Abfallüberwachung, kann das hohe qualitative Niveau der Anwendung erhalten werden. Optimierungen im Programm steigern die Akzeptanz der Anwendung und können zu einer verbesserten Datenqualität beitragen. Durch inhaltliche Erweiterungen kann das programmtechnisch und organisatorisch Erreichte auch in weiteren Bereichen der Abfallüberwachung nutzbar gemacht werden. Im Jahr 2015 wurden im Rahmen folgender Projekte Änderungen, Erweiterungen und Optimierungen in ASYS umgesetzt: - Ergänzung Import von Erzeugerstammdaten als XML-Datei und (Auslieferung mit der Version 6.02 / ) - Ergänzung der Standardkonfiguration Textformulare für Begleitschein-Fehlerschreiben (Auslieferung mit der Version 6.02 / ) - Ertüchtigung des internen und externen Viewers zur Anzeige von elektronisch geführten Begleitformularen (Auslieferung mit der Version 6.04 / ) Für die Folgejahre ist folgendes Projekt in Vorbereitung: - Optimierung der ASYS-Benutzeroberfläche (funktionale und inhaltliche Optimierung, Ertüchtigung für einen Einsatz in Verbindung mit zukünftigen JAVA-Versionen, Aktualisierung der eingesetzten Entwicklungstools) (Erarbeitung der Anforderungen bis Ende Oktober 2015; für 2016 ist die Durchführung des Vergabeverfahrens und die Beauftragung geplant.) Einzeloptimierungen und Behebung von Mängeln Eine möglichst zeitnahe Klärung von Problemen und die Behebung von Fehlern ist ein wesentlicher Baustein zur Steigerung der Akzeptanz des Abfallüberwachungssystems ASYS bei den Abfallbehörden. In den elektronischen Verfahren können Anwendungs- und Programmfehler direkten Einfluss auf die erstellten Dokumente haben. Im Rahmen der Betreuung des Abfallüberwachungssystems ASYS nimmt die IKA laufend Meldungen und Anfragen zu ASYS entgegen. Die Meldungen können in die folgenden Kategorien eingeteilt werden: - Meldungen zu Fehlern in ASYS, die ältere Bereiche der Anwendung betreffen. Diese werden im Rahmen des ASYS-Pflegevertrages behoben. - Meldungen zu Fehlern in ASYS, die Bereiche und Funktionalitäten betreffen, die in jüngerer Zeit im Rahmen von Projekten zur Erweiterung von ASYS überarbeitet bzw. neu entwickelt wurden. Diese Fehler werden im Rahmen der Abnahme des jeweiligen Projektes bzw. nach der Abnahme im Rahmen der Gewährleistung (in der Regel für einen Zeitraum von zwei Jahren) behoben. - Optimierungsvorschläge. Bei diesen wird von der IKA zunächst geprüft, ob und wie der Optimierungswunsch umgesetzt werden könnte, ob die Umsetzung mit dem übrigen Programmverhalten verträglich wäre und wie groß der Umsetzungsaufwand wäre. Im Anschluss erfolgt die Umsetzungsentscheidung durch die zuständigen Gremien der Länder und ggf. die Umsetzung. - Fragen und Support. Hierbei handelt es sich um Fragen zur Bedienung und Konfiguration von ASYS sowie um Bitten zur Unterstützung bei der Installation, beim Betrieb und der Nutzung von ASYS. 24

25 Anzahl Meldungen Die im Folgenden dargestellten Angaben wurden anhand des Ticketsystems JIRA ermittelt. Diese ist das zentrale Instrument zur Bearbeitung und Dokumentation der von den Ländern eingehenden Meldungen. JIRA ist unter einsehbar. An die IKA wurden im Rahmen der Programmbetreuung im Jahr Meldungen übermittelt - im Vorjahr lag diese Gesamtzahl der Meldungen bei etwa 550. Die Anzahl Meldungen hat sich damit erneut deutlich erhöht. Für den erneuten Anstieg scheint zum einen die Einführung des Ticketsystems JIRA, das die Meldung von Problemen und Anregungen an die IKA für die Länder deutlich vereinfacht, im Herbst 2014 und zum anderen eine Häufung von Meldungen im Rahmen des Umstieges auf die ASYS-Versionsreihe 6, der in dem meisten Ländern zum Jahreswechsel 2014/2015 Mit knapp der Hälfte der Meldungen werden Fehler der Anwendungen gemeldet. Ein Drittel stellen Optimierungswünsche dar. Bei einem Fünftel handelt es sich um Fragen oder um Supportbitten. Abbildung 1 - Anzahl Fehlermeldungen und Optimierungsvorschläge ASYS Optimierungsvorschläge Support 300 Fehlermeldungen Nutzung und Weiterentwicklung der Webanwendung zur Mengenmeldung im Rahmen von freiwilligen Rücknahmen gemäß 26 KrWG Sofern Hersteller oder Vertreiber nach Gebrauch ihrer Erzeugnisse die zurückbleibenden Abfälle freiwillig zurücknehmen, ist dies gemäß 26 KrWG den zuständigen Behörden anzuzeigen. Die zuständigen Behörden sollen in diesen Fällen auf Antrag Befreiungen von den Nachweispflichten aussprechen. Die Befreiungen werden dabei in der Regel mit Nebenbestimmungen verbunden, hierzu gehört regelmäßig die Auflage, dass der begünstigte Hersteller/Vertreiber den betroffenen Landesknotenstellen bestimmte, die freiwillige Rücknahme betreffende Mengenmeldungen übermittelt. Eine Möglichkeit zur Vorlage der Auflistungen zu den zurückgenommenen Abfällen ist die elektronische Mengenmeldung über das durch die Länderarbeitsgruppe GADSYS betriebene Webportal Insgesamt gibt es derzeit 173 Unternehmen aus 13 Bundesländern, die die Seite asysnet.de für Mengenmeldungen aufgrund einer entsprechenden Regelung in ihrem Befreiungsbescheid 25

26 nach 26 KrWG nutzen können. Die Zahl der Unternehmen ist damit gegenüber dem Vorjahr um etwa 9% angestiegen. Schon im Jahr 2014 wurden durch einige beteiligte Behörden Probleme bezüglich der Qualität der über die in die Homepage asysnet.de eingebundene Webanwendung erfassten Daten thematisiert und eine Optimierung der Webanwendung mit dem Ziel einer verbesserten Datenqualität und einer größeren Anwenderfreundlichkeit angeregt. Um diese Ziele zu erreichen war es zunächst notwendig vor einer Neugestaltung der Webanwendung den fachlichen Rahmen stärker einzugrenzen als bisher. Als entsprechende Festlegung hat die QS-AG im Jahr 2014 Empfehlungen zur Gestaltung von Befreiungsbescheiden zu 26 KrWG erstellt. Bei der Neugestaltung der Webanwendung, die bis zum September 2016 abgeschlossen werden soll, sollen nur noch die in der Empfehlung beschriebenen Varianten bezüglich der zu meldenden Daten berücksichtigt werden. 26

27 Baden- Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen Tabelle 11 Nutzung der Webanwendung zur Mengenmeldung im Rahmen von freiwilligen Rücknahmen gemäß 26 KrWG Bescheide nach 26 KrWG Festlegung einer Meldung der zurückgenommen Mengen über die Homepage asysnet.de im Bescheid Anzahl der Bescheide nach 26 KrWG, in denen eine Meldung der zurückgenommen Mengen über die Homepage asysnet.de festgelegt wurde o o o ja * ja, teilweise o nein 27

28 2.7. Nutzung und Weiterentwicklung des Recherche-Tools IPA-KON In Ergänzung des Abfallüberwachungssystems ASYS betreibt die Länderarbeitsgruppe GADSYS gemeinsam mit dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) das EDV-System IPA-KON. Es bietet die Möglichkeit, über eine in einem Browser zu öffnende Oberfläche Recherchen zu an der Abfallentsorgung beteiligten Erzeugern und Entsorgern sowie zu Einzel- und Sammelentsorgungsnachweisen direkt in den ASYS-Datenbanken der Länder durchzuführen. In Umsetzung des gemäß 14 AbfAEV durch die Länder einzurichtenden Registers aller Anzeigen und Erlaubnisse wurde IPA-KON im Jahr 2015, um die Möglichkeit ergänzt, Recherchen nach Anzeigen und Erlaubnissen sowie nach Maklern, Händlern, Beförderern und Sammlern durchzuführen. Das Recherche-Tool IPA-KON steht allen an der Überwachung der Abfallentsorgung beteiligten Behörden zur Nutzung zur Verfügung. Derzeit gibt es 86 IPA-KON nutzende Behörden, in denen IPA-KON 2250 potentiellen Nutzern zur Verfügung steht. Es handelt sich dabei um das Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) und weitere Behörden aus 14 Bundesländern. Die Anzahl der registrierten IPA-KON-Anwender ist damit gegenüber dem Vorjahr erneut leicht angestiegen. 28

29 Bundesamt für Güterverkehr Baden- Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen Tabelle 12 - Nutzung der Anwendung IPA-KON IPA-KON Nutzung der Anwendung IPA-KON o o Anzahl der Dienststellen, in denen IPA-KON eingesetzt wird Anzahl der IPA-KON-Nutzer o ja nein 29

30 3. Nutzung und Weiterentwicklung der Zentralen Koordinierungsstelle Abfall ZKS-Abfall 3.1. Nachrichtenaustausch über die ZKS-Abfall Entsprechend 20 NachwV ist es die wesentliche Aufgabe der ZKS-Abfall, die Übermittlung der zwischen den am elektronischen Nachweisverfahren beteiligten Betrieben und Behörden auszutauschenden Dokumente sicherzustellen. Auch im elektronischen Anzeige- und Erlaubnisverfahren sowie beim Datenaustausch zwischen den Landesknotenstellen ermöglicht die ZKS-Abfall den Datenaustausch zwischen Betrieben und Behörden bzw. zwischen den Behörden untereinander. Von der virtuellen Poststelle der ZKS-Abfall waren im Jahr 2015 dabei knapp 30 Mio. elektronische Versandvorgänge zu verarbeiten. Wesentlichen Anteil an den Vorgängen hatten dabei die Übermittlung von Nachweisdokumenten unter den beteiligten Unternehmen und Behörden (47 Prozent) und der Versand von Quittungen zu den einzelnen Dokumenten (37 Prozent). Daneben hatte auch die Übermittlung von ASYS-internen Nachrichten zwischen den Landesknotenstellen einen relevanten Anteil am gesamten Nachrichtenaufkommen (8 Prozent). Der Rest der zu verarbeiteten Nachrichten entfiel auf technische Nachrichtentypen wie z.b. sogenannte Adressanfragen und -auskünfte (etwa 5 Prozent) (vgl. Abbildung 2). Bei den Dokumenten nach NachwV liegt der größte Anteil bei den Begleitscheinen mit etwa kommunizierten Nachrichten pro Werktag, gefolgt von Entsorgungsnachweisen (vgl. Tabelle 13). Den über 2,2 Millionen im Jahre 2015 insgesamt geführten Nachweisdokumenten (im Wesentlichen Begleitscheine; vgl. Abschnitte 5.1 und 5.2) stehen damit etwa 8,7 Millionen Übermittlungen entsprechender Dokumente über die ZKS-Abfall gegenüber. Die Diskrepanz bei den Angaben erklärt sich durch den regelmäßig mehrfachen Austausch eines Begleitscheins zwischen den Beteiligten während des Ablaufs der Nachweisführung. Soweit die in den unterschiedlichen Rollen Beteiligten nicht identisch sind und nicht das identische eanv-system nutzen, sind bei einem im Einzelentsorgungsnachweisverfahren geführten Begleitschein sechs und bei einem im Sammelentsorgungsnachweisverfahren geführten Begleitschein drei Übermittlungen über die ZKS notwendig (vgl. 11 NachwV). Bei den technischen Dokumenten haben die BMU-Quittungen mit ca kommunizierten Nachrichten pro Werktag den größten Anteil, gefolgt von Adressanforderungen bzw. - auskünften mit jeweils rund (vgl. Tabelle 14). Die Anzahl der täglich übermittelten ASYSinternen Nachrichten beträgt etwa Die in diesem Abschnitt dargestellten Werte sind dem ZKS-Software-Tool "Verwaltungsdienst Admin" beispielhaft für einen typischen Werktag der Jahres 2013, 2014 bzw entnommen. Als Datengrundlage wird ein typischer Werktag ausgewählt, d.h. z.b. ein Dienstag, der nicht in einer Woche liegt, in der Feiertage oder Schulferien sind. 30

31 Tabelle 13 - Anzahl der fachlichen Nachrichten nach Nachrichtentypen der BMU- Datenschnittstelle Nachrichtentypen Anzahl der Dokumente an einem typischen Werktag 2013 Anzahl der Dokumente an einem typischen Werktag 2014 Anzahl der Dokumente an einem typischen Werktag 2015 Begleitschein (BGS) Entsorgungsnachweis / Sammelentsorgungsnachweis (ENS) Abfallverbringungsdokument (AVD) Registerauszug (RG) Übernahmeschein (UNS) Mitteilung (MT) AGS-Bescheid (EGB) Registeranforderung (RA) Ergänzendes Formblatt (EGF) Tabelle 14 - Anzahl der technischen Dokumente nach Nachrichtentyp Nachrichtentypen Anzahl der Dokumente an einem typischen Werktag 2013 Anzahl der Dokumente an einem typischen Werktag 2014 Anzahl der Dokumente an einem typischen Werktag 2015 Quittung QT Adressauskunft ASZ Adressanforderung AST Adressantwort ASL Registrierungsantrag ANI Begleitscheinnummernanforderung NRA Begleitscheinnummernzuteilung NRZ Registrierungsquittung RQT Adressanfrage ASA Registrierungsauftrag AUI Registrierungsantrag RAN

32 Abbildung 2 - Anteil der Dokumenttypen am Nachrichtenaustausch der ZKS-Abfall Begleitschein BGS 45,9% Quittung QT 37,3% andere Dokumente 2,5% Entsorgungsnachweis / Sammelentsorgungsnachw eis ENS 1,4% Adressanforderung AST 2,4% Adressauskunft ASZ 2,5% ASYS-interner Nachrichtentyp ASY 8,1% 3.2. Anzahl der bei der ZKS-Abfall registrierten Betriebe Voraussetzung zur Teilnahme eines Betriebes am Datenaustausch über die ZKS-Abfall ist seine Registrierung bei dieser. Die Registrierung ist damit gleichbedeutend mit der in 17 NachwV verpflichtend vorgeschriebenen Eröffnung eines elektronischen Empfangszugangs. Die Anzahl der bei der ZKS-Abfall registrierten Betriebe betrug im Januar 2015 insgesamt rund Betriebe. Im Vergleich zum Januar 2015 entspricht dies einem Anstieg um ca. 10 Prozent. Der Anstieg ist dabei in erster Linie auf rund Neuregistrierungen in der Rolle Erzeuger zurückzuführen. Im Gegensatz dazu ist die Anzahl der am elektronischen Nachweisverfahren beteiligten Betriebe seit mehreren Jahren nahezu konstant (vgl. Abschnitt 5.3). Der hierzu im scheinbaren Widerspruch stehende stetige Anstieg der Anzahl der registrierten Betriebe hat seine Ursache darin, dass bei der ZKS-Abfall registrierte Betriebe ihre Registrierung in aller Regel auch dann aufrechterhalten, wenn sie nicht mehr am elektronischen Abfallnachweisverfahren teilnehmen. Ein Vorgehen zur Löschung entsprechender Registrierungen existiert derzeit nicht. Außerdem müssen Betriebe im Rahmen ihrer Registerpflicht für einen bestimmten Zeitraum für behördliche Anfragen erreichbar bleiben, selbst wenn sie nicht mehr im Rahmen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens aktiv sind. Zudem ist zu beachten, dass es sich wie in Abschnitt 5.3 dargestellt bei den neu registrierten Betrieben nicht zwingend um eigenständige Unternehmen handelt, die sich erstmals registrieren. Neben den ca in den Rollen Erzeuger, Beförderer und Entsorger registrierten Betriebsstätten waren auch die in der Rolle Bevollmächtige registrierten Betriebe mit knapp Betriebsstätten relevant. Die Anzahl der bei der ZKS-Abfall registrierten Betriebe und ihre Zuordnung zu den einzelne abfallwirtschaftlichen Rollen wurde durch eine Auswertung der Registrierungsdatenbank der ZKS-Abfall im Februar 2016 ermittelt. 32

33 Abbildung 3 - Anzahl der bei der ZKS-Abfall registrierten Betriebsstätten insgesamt: registrierte Betriebsstätten Erzeuger ,1% Behörden 92 0,1% Provider 136 0,2% Sonstige 144 0,2% Beförderer ,0% Zwischenlager 500 0,6% Makler 521 0,7% Bevollmächtigte ,2% Entsorger ,0% 3.3. Nutzung des Länder-eANVs Die Zielsetzung des von den Ländern betriebenen eanv-systems Länder-eANV ist es, Betrieben die nur in geringem Umfang am Nachweisverfahren teilnehmen, eine Alternative zu den Angeboten kommerzieller Hersteller zu bieten. Das Länder-eANV ermöglicht es, alle für eine ordnungsgemäße Nachweisführung notwendigen Dokumente elektronisch zu führen. Die in diesem Abschnitt dargestellten Werte basieren auf in der 24. und 25. KW 2010 bzw. 2011, in der 20. und 21. KW 2013, in der 10. bis 12. KW 2014, in der KW 2015 und in der KW 2016 durchgeführten Auswertungen der ASYS-Datenbanken der Länder. Diese wurden zusammen mit im Juni 2011, im August 2012, im März 2013 und im Januar 2014 und 2015 und im Februar 2016 aus der Registrierungsdatenbank der ZKS-Abfall ermittelten Daten zu den von den einzelnen Betrieben als sogenanntes Hauptpostfach genutzten Postfach innerhalb der virtuellen Poststelle der ZKS-Abfall ausgewertet. Es wurde angenommen, dass alle Betriebsstätten, die als Hauptpostfach das Sammel-Postfach aller Länder-eANV-Nutzer angaben, das Länder-eANV zur Bearbeitung der Nachweisdokumente nutzen. Angaben zu weiteren durch die Betriebsstätte genutzten Postfächern wurden nicht berücksichtigt. Insgesamt nutzten im Jahr 2015 etwa Betriebe das Länder-eANV. Damit blieb ihre Zahl gegenüber dem Vorjahr konstant. Auch die Verteilung auf die abfallwirtschaftlichen Rollen blieb dabei annähernd konstant. Mit einem Anteil von ca. 72,0 Prozent im Jahr 2015 sind es vor allem Erzeuger, die das Länder-eANV nutzen. Die zweitstärkste Gruppe sind die Beförderer mit 24,7 Prozent gefolgt von den Entsorgern mit ca. 3,4 Prozent. Dabei ist die Anzahl der Betriebe in der Gruppe der Erzeuger nach einem leichten Rückgang im Jahr 2014 auf etwa 4600 im Jahr 2015 auf etwa 4700 gering gestiegen. Die Anzahl der Beförderer, die das Länder-eANV nutzen, ist leicht zurückgegangen von etwa 1700 im Jahr 2012 auf ca in Die Zahl der das Länder-eANV nutzenden Entsorger hat sich dagegen in diesem Zeitraum nur wenig geändert. und liegt bei etwa 220 (vgl. Abbildung 4). 33

34 Anteil Länder-eANV Anzahl Abbildung 4 - Anzahl der das Länder-eANV nutzenden Betriebsstätten Entsorger Beförderer Erzeuger Der Anteil der Länder-eANV-Nutzer an allen am eanv beteiligten Betrieben blieb nach einem leichten Rückgang von etwa 21,9 Prozent im Jahr 2013 auf ca. 20,7 Prozent im Jahr 2014 annähernd konstant und lag 2015 bei etwa 20,6 Prozent. Diese Konstanz zeigt sich auch, wenn die Rollen einzeln betrachtet werden. Bei den Beförderern sank der Anteil leicht von ca. 25,7 auf etwa 25,3 Prozent im Jahr 2015 Der Anteil der Länder-eANV-Nutzern bei den Erzeugen blieb mit ca.21,2 bzw. 21,7 und bei den Entsorgern mit 7,1 bzw. 6,9 Prozent praktisch konstant (vgl. Abbildung 5). Abbildung 5 - Anteil der das Länder-eANV nutzenden Betriebsstätten 30% 25% 20% 15% 10% 5% alle Rollen Erzeuger Entsorger Beförderer Erzeuger alle Rollen 0% Beförderer Entsorger 34

35 Anzahl Länder-eANV-Nutzer Der überwiegende Anteil der das Länder-eANV nutzenden Betriebe gehört zu den beiden am elektronischen Nachweisverfahren beteiligten Gruppen der Erzeuger und Beförderer, die in ihrer Mehrheit nur wenige elektronische Dokumente führen (vgl. Abbildung 18). Zudem nutzen auch innerhalb der Gruppen tendenziell jene Betriebe das Länder-eANV, die nur wenige Vorgänge zu bearbeiten haben (vgl. Abbildung 6 und Abbildung 18). Abbildung 6 - Länder-eANV-Nutzer: Anzahl der pro Betriebsstätte geführten Begleitscheine Entsorger 1000 Beförderer Erzeuger <= 1 BGS / Quartal <= 1 BGS / Monat <= 1 BGS / Woche <= 1 BGS / Tag > 1 BGS / Tag Beförderer Entsorger alle Rollen Erzeuger alle Rollen Anzahl Begleitscheine im Kalenderjahr 2015 <= 1 BGS / Quartal: Betrieb ist beteiligt an bis zu 4 Begleitscheinen im Jahr, entsprechend im Mittel an einem Begleitschein im Quartal <= 1 BGS / Monat : Betrieb ist beteiligt an bis zu 12 Begleitscheinen im Jahr, entsprechend im Mittel an einem Begleitschein im Monat <= 1 BGS / Woche: Betrieb ist beteiligt an bis zu 52 Begleitscheinen im Jahr, entsprechend im Mittel an einem Begleitschein in der Woche <= 1 BGS / Tag: Betrieb ist beteiligt an bis zu 365 Begleitscheinen im Jahr, entsprechend im Mittel an einem Begleitschein am Tag > 1 BGS / Tag: Betrieb ist beteiligt an mehr als 365 Begleitscheinen im Jahr, entsprechend im Mittel an mehr als einem Begleitschein am Tag Aufgrund dieser Zusammensetzung der das Länder-eANV nutzenden Betriebe hat das LändereANV bezogen auf die Vorgangszahlen einen deutlich geringeren Anteil am elektronischen Nachweisverfahren als bezogen auf die Anzahl der nutzenden Betriebe. Der Anteil des LändereANVs bezogen auf die tatsächliche Führung von Begleitscheinen betrug dabei im Jahr 2015 etwa 3,5 Prozent (vgl. Abbildung 7). Zusammenfassend zeigen die ermittelten Werte, dass das Länder-eANV seine Zielgruppe erreicht, nämlich die nur gelegentlich am elektronischen Nachweisverfahren beteiligten Betriebe aus den Gruppen der Erzeuger und Beförderer. Die Nutzung durch andere Betriebe insbesondere durch Entsorger ist dagegen gering. 35

36 Anteil Länder-eANV Abbildung 7 - Anteil des Länder-eANV an der Führung von Begleitscheinen 8% 7% 6% 5% 4% 3% geführt als Entsorger geführt als Beförderer geführt als Erzeuger insgesamt geführt 2% insgesamt geführt 1% geführt als Erzeuger 0% geführt als Beförderer geführt als Entsorger 3.4. Löschung von nicht abgeholten Dokumenten aus dem Länder-eANV- Sammelpostfach In der Vergangenheit hat es sich gezeigt, dass viele Nutzer des Länder-eANVs die für Sie im Länder-eANV bereitgestellten Dokumente nicht abfordern. Die LAG GADSYS hat daraufhin die Nutzungsordnung der ZKS-Abfall zum geändert. Die Änderung erlaubt es der ZKS- Abfall zukünftig Dokumente, die älter als 6 Monate sind, aus den Postfächern zu löschen. Die ZKS-Abfall wird von dieser generellen Regelung auf absehbarer Zeit nur in Bezug auf das Postfach des Länder-eANVs Gebrauch machen bzw. machen können, da hier für das Löschen von Dokumenten in anderen Postfächern außer dem des Länder-eANVs die technischen Voraussetzungen fehlen. Im Regelverfahren erfolgt die Löschung von entsprechenden Dokumenten dabei künftig monatlich wurden die nicht abgeholten Dokumente aus den Länder-eANV-Sammelpostfach monatlich gelöscht. Es handelte sich dabei für 2015 insgesamt um Dokumente; monatlich zwischen und Dokumente, welche die Altersgrenze von über 6 Monaten erreicht hatten (vgl. Abbildung 8). Den weitaus größten Anteil der gelöschten Dokumente hatten beim Löschvorgang im März 2015 mit zwei Dritteln die Begleitscheine, gefolgt von den BMU-Quittungen mit knapp über einem Viertel (vgl. Abbildung 9). 36

37 Anzahl Abbildung 8 - Anzahl aus dem Länder-eANV-Sammelpostfach gelöschter Dokumente Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Abbildung 9 - Anteil der Dokumenttypen an den aus dem Länder-eANV-Sammelpostfach gelöschten Dokumenten Löschvorgang März 2015 BGS 66,5% andere 0,8% ENSN 1,4% UNS 4,7% QT 26,6% 37

38 3.5. Weiterentwicklung der Zentralen Koordinierungsstelle ZKS Programmerweiterungen Nur durch eine laufende Aktualisierung der innerhalb der ZKS-Abfall eingesetzten Basiskomponenten entsprechend der von den jeweiligen Herstellern veröffentlichten Updates kann die langfristige Betriebssicherheit der ZKS-Abfall sichergestellt werden. Im Jahr 2015 wurden dabei folgende Komponenten aktualisiert: Änderungen der Prüfbibliothek Update der Signaturanwendungskomponente Update der Virtuellen Poststelle Governikus von 3.8 auf 3.9 Update von JAVA und Tomcat von 7 auf 8 Update von der Oracle Datenbanken von 11 auf 12 Anpassungen an die Standardkonfiguration der zu verwendenden Zertifikate. Zu den Releasewechseln kommen diverse Patcheinspielungen und Konfigurationsänderungen hinzu. So z. B. beim LeANV Delete Tool, Servicemodul, Beweissicherungsarchiv, Verzeichnisdiensts, Red Hat Linux, Java Development Kit, Schema in Datenbanktabellen, Logging, Poolsize, Traffic Analyzer, Governikus Monitoring Behebung von Mängeln Für die Bearbeitung der Meldungen wird als Fehlermanagementsystem seit Juni 2014 die Software Jira verwendet. Fehlermeldungen werden grundsätzlich von der IKA an die KDO gerichtet. Die Fehler werden in die Kategorie A - betriebsverhindernd und Kategorie B - leichte Störung unterteilt. In Jira wurden Fehlermeldungen und Analyseanfragen erfasst; 41 Einträge wurden als Kategorie A Fehler bewertet. Im Rahmen der Softwarepflege wurden von IBM 151 Fehler und Anfragen bearbeitet. Die vom Softwarehersteller behobenen Fehler werden in der Regel nicht einzeln in der ZKS- Abfall eingespielt, sondern zu größeren Auslieferungsversionen zusammengefasst, die auch andere Updates von Systemkomponenten beinhalten können. Bevor eine neue Version auf der Produktivumgebung (PU) der ZKS-Abfall installiert wird, wird sie von der IKA auf der Integrierten Testumgebung (ITU) getestet und den eanv-softwareherstellern auf der Modifizierten Testumgebung (MTU) zum Test angeboten. Aufgrund der Testergebnisse ist auf der ITU eine höhere Versionsfolge zu verzeichnen als auf der PU der ZKS-Abfall. 38

39 Tabelle 15 - Versionsfolgen der ZKS-Abfall Version Monat ITU MTU PU Februar März April Mai Juni Juli Oktober November November Dezember 2015 Im November ist auf der Produktionsumgebung die Version der ZKS-Abfall wieder auf die Version zurückgenommen worden. Ursache hierfür war, dass die Version unter der Last des Echtbetriebs sich als nicht stabil lauffähig erwies. Lasttests kann die IKA auf den Testumgebungen jedoch nicht ausführen, da die LAG GADSYS die Umsetzung von Lasttests als nicht wirtschaftlich angesehen hat. Fehler, die erst unter Betriebslast auftreten, können somit erst im Echtbetrieb entdeckt und anschließend behoben werden Betriebsanmerkungen des Rechenzentrumsbetreiber KDO Der Rechenzentrumsbetreiber der ZKS-Abfall, der Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg KDO, erstellt für die IKA Monatsberichte über den Zustand des Betriebes der ZKS-Abfall. Die KDO weist in ihren Berichten auch darauf hin, welche Themenbereiche aus ihrer Sicht kurzoder mittelfristig zu behandeln sind. Zu diesen Themen gehörte 2015 u.a.: Horizontale Skalierbarkeit des Servicemoduls Bei Vorliegen einer höheren Last sollen bei Bedarf weitere Knoten des Servicemoduls gestartet werden können, um den Durchsatz der ZKS-Abfall steigern zu können. Derzeit sind bei der ZKS-Abfall zwei Servicemodulknoten aktiv. Im Betrieb wurde festgestellt, dass beim Einsatz weitere Servicemodulknoten die Gesamtperformance niedriger ist als bei zwei Instanzen. Die IKA hat den Vorgang auf der Betriebskonferenz am thematisiert. Die Steuerungsgruppe/ Länderarbeitsgruppe GADSYS hat die Umsetzung der horizontalen Skalierbarkeit des Servicemoduls beschlossen. Die Umsetzung wurde im November 2015 mit der Version installiert. Sie wurde jedoch wegen Lastproblemen auf der Produktionsumgebung wieder zurückgenommen werden. Servicemodul Es treten nach KDO-Aussage auf der Servicemodul-Datenbank gehäuft Oracle-Fehler (ORA Fehler, sogenannte Deadlocks) auf. Nach IBM-Analyse treten diese Fehler nur im BPM- Schema auf und dies insbesondere beim Löschen von Prozessinstanzen. Auf dieses Schema wird außer durch den nächtlichen Aufräumjob nur durch die jbpm-bibliothek zugegriffen. Diese Bibliothek ist ein Standardbestandteil der DB, sie wird jedoch von der ZKS-Abfall nicht verwendet. IBM hat im Oktober 2014 vereinzelt Deadlooks in den Logs gefunden. IBM sieht hierin keine Probleme für den Betrieb. Im geplanten Review der ZKS-Abfall wird überprüft, welche alten Komponenten sukzessive durch neuere zu ersetzen sind. Die jbpm-bibliothek gehört auch dazu. Die IKA hat den Vorgang auf der Betriebskonferenz (Teilnehmer: GADSYS, 39

40 IBM, KDO) am thematisiert. Die Steuerungsgruppe / Länderarbeitsgruppe GADSYS hat beschlossen, dass eine Umstellung des Zugriffs auf die jbpm-datenbank derzeit nicht umgesetzt wird und dass die in diesem Zusammenhang auftretenden Dead-Locks im Betrieb akzeptiert werden. Zwischenzeitlich konnte jedoch eine Lösung entworfen werden, in der die relevante jbpm-tabelle nicht länger benötigt wird. Dies soll 2016 umgesetzt werden. Trustcentererreichbarkeit und VPS-Probleme (Auswirkungen auf ServiceModulknoten) Die Governikus KG selbst hat ein Stabilitätsproblem bei den VPS Systemen bekannt gegeben, welches z.b. nach einer Nichterreichbarkeit eines Trustcenters auftreten kann. Das heißt die Governikus Systeme erholen sich nicht von selbst. Normalerweise werden diese nicht weiter verwendbaren Anfragen automatisch gelöscht. Dazu gibt es einen entsprechenden Löschjob, der manchmal nicht korrekt arbeitet. Dieses Verhalten wird von der KDO ebenfalls bei anderen Betreibern beobachtet. Der Workaround ist zurzeit das Durchstarten der Systeme. Sollte der oben genannte Fall auftreten, dass die Governikus Systeme durchgestartet werden müssen, kann dies nach KDO-Beobachtungen auch Einfluss auf die ServiceModulknoten haben. Diese sind dann unter Umständen auch durchzustarten Pflegebericht IBM IBM erstellt im Rahmen der ZKS-Softwarepflege für die IKA kurze Quartalsberichte über deren Pflegetätigkeiten. Im Berichtszeitraum traten die Änderungen in der BMU-Schnittstelle in Kraft. Im Januar 2015 sind mehrere Störungen aufgetreten, da die Umsetzung der Änderungen durch einige externe Softwarehersteller zum Teil nicht vollständig war. Es sich hat gezeigt, dass das praktizierte Testverfahren nicht ausreicht, um Störungen dieser Art im Produktivbetrieb zu vermeiden. Externe Systeme wie z.b. die Software externer Softwarehersteller sind nicht Bestandteil der Testumgebung der ZKS-Abfall, daher können diese auch nicht in der Testumgebung vorab gegen die neue Version der ZKS-Abfall getestet werden. Neben der Softwarefehlerbehebung werden beispielhaft IBM-Aktivitäten im Rahmen des Pflegevertrages aufgeführt: - Unterstützung bei der Analyse von Nachrichten, die nicht den nach dem geltenden Vorschriften entsprechen. - Unterstützung bei der Analyse von Quittungen, die von einer Prüf-Bibliothek erzeugt wurden und die bei einem externen Beteiligten immer noch im Einsatz war. - Unterstützung bei der Analyse von vermeintlich schemavaliden Adressanfragen, deren Fehlerbild aber nicht reproduzierbar war. - Unterstützung bei der Analyse von Details (KeyValues) der Prüfung von ECDSA- Signaturen. - Unterstützung bei der Analyse von Betriebszuständen, die durch ungültige Nachrichten ausgelöst wurden. - Unterstützung bei der Analyse von Instabilitäten, die mutmaßlich durch mangelhafte Erreichbarkeit von Trustcentern verursacht werden, sowie von Störungen, die durch Nachrichten mit großen Dateianhängen ausgelöst wurden. - Unterstützung bei der Analyse von Betriebszuständen nach Neustarts wegen der Nichterreichbarkeit von bestimmten Trustcentern. - Überprüfung und Aktualisierung des Sicherheitskonzeptes. - Unterstützung bei der Analyse von Problemen beim Zugriff auf die Datenbank. Erstellung eines spezifischen SQL-Skripts. - Unterstützung bei der Analyse der Auswirkungen über die geplante Abschaltung eines TrustCenters auf Governikus und auf die ZKS-Abfall. - Unterstützung bei der Analyse von Problemen bei der Signatur in neueren Java- Versionen bei unterschiedlichen Browsern. 40

41 - Unterstützung bei der Analyse der Fragen zur Nutzung bestimmter kryptographischer Verfahren (rsa-sha256 vs. sha256-rsa-mgf1) im eanv. - Analyse PSS-Padding in eanv-dokumenten sowie Änderungen im AVV. - Analyse der neuen Datenbanken unter Oracle 12 c bei der KDO. 41

42 4. Service Helpdesk 4.1. Aufgabenbereiche des SHDs Der Service Helpdesk SHD als Organisationseinheit der IKA ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen und Auskünfte zur ZKS-Abfall und zur Webanwendung für das elektronische Anzeigeund Erlaubnisverfahren für alle Unternehmen. Bearbeitet und gelöst werden hier Anliegen und Fragestellungen, die sich durch das eaev und das eanv, insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung des Länder-eANVs, ergeben können. Aus den Erfahrungen, die das SHD bei der Lösung von unterschiedlichsten Anwenderproblemen gewonnen hat, entwickelten sich verschiedene Tools und Strategien, die den eanv-nutzern das Arbeiten vereinfachen sollten und einen besseren Informationsfluss zum Anwender gewährleisteten. Dies waren insbesondere: - Die kontinuierliche Weiterentwicklung eines ausführlichen Nutzerhandbuches für das Länder-eANV und die Registrierungsanwendung und Bereitstellung auf der Website - Erstellung und kontinuierliche Aktualisierung von über Textbausteinen für die Beantwortung wiederkehrender Fragen - Erstellung von schriftlichen Handlungsanweisungen für die Registrierung von Betriebsstätten, die Erstellung von Begleitscheinen oder die Durchführung eines Providerwechsels - Pflege der FAQ-Liste auf - Informationen zu Störungen und Wartungsarbeiten auf - Durchführung von umfangreichen praxisnahen Tests neuer ZKS-Abfall-Versionen auf der ITU / MTU, welche die Softwarehersteller nicht leisten können - Erfassung der Meldungen von Fehlern und Problemen mit kommerziellen Anbietern von eanv-lösungen und Kommunikation mit den Anbietern 4.2. Anfragevolumen Schwerpunkt der Aufgaben des SHD waren im Berichtsjahr die Annahme und Bearbeitung von Anfragen der Wirtschaftsbeteiligten. Das SHD ist montags bis donnerstags von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr und freitags von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr unter der Rufnummer (99 ct/min aus dem dt. Festnetz) telefonisch erreichbar. Im Jahr 2015 wurde das SHD mal telefonisch angewählt (im Jahr mal). Hiervon konnten Anrufe angenommen werden (2014: 7.354); dies entspricht einer mittleren Erreichbarkeit von 89,2 %. Der Rückgang der Anrufzahl ist mit der Einführung des elektronischen Anzeige- und Erlaubnisverfahrens und mit dem stabilen Regelbetrieb des eanvs zu begründen. 42

43 Die verschiedenen Anrufursachen hat die IKA aufgenommen und in Gruppen zusammengefasst. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 16 - Ursachen für Anfragen an den Service Helpdesk Anfrageursachen in 2015 waren: Allgemeine Fragen zu Registrierung/ Kontoeröffnung 33,5% Umgang mit und Handhabung von Formularen 20,5% Bedienung des Länder-eANV 16,8% Fragen zu einzelnen Systemkomponenten 13,7% Weiterleitung von Nachrichten 4,1% Anfragen zu KrWG 3,4% Sonstiges 3,2% Störungen Produktivsystem 2,2% Verbleib Dokumente 1,5% Prüfzifferberechnung 1,1% 43

44 Anzahl 5. Auswertungen zum Nachweisverfahren 5.1. Anzahl der geführten Begleitscheine 18 Abs.1 der NachwV sieht vor, dass die Nachweispflichtigen und die Behörden im Rahmen des elektronischen Nachweisverfahrens alle zur Nachweisführung notwendigen Dokumente in Form von strukturierten Nachrichten nach den Vorgaben der durch das BMU veröffentlichten Schnittstelle austauschen. Ab dem verbindlichen Inkrafttreten der Regelungen zum elektronischen Nachweisverfahren am 01.April 2010 sind Begleitscheine sowie Einzel- und Sammelentsorgungsnachweise somit in aller Regel in elektronischer Form zu führen und den Behörden zu übermitteln. Ab dem Jahr 2010 wurde in regelmäßigen Abständen der Eingang von Dokumenten bei den Behörden differenziert nach noch in Papierform und schon in elektronischer Form geführten Dokumenten ausgewertet. Die in diesem und im folgenden Abschnitt dargestellten Werte basieren auf in der 20. und 21. KW 2013, in der 10. bis 12. KW 2014, in der KW 2015 und in der KW 2016 durchgeführten Auswertungen der ASYS- Datenbanken der Länder. Bei der Anzahl der elektronisch geführten Dokumente wurden nur solche Dokumente berücksichtigt, die der BMU-XML-Schnittstelle entsprechen Im Jahr 2015 wurden ca Begleitscheine geführt. Nach einer leichten Zunahme von 2013 auf 2014 stieg damit die Anzahl von ca im Jahr 2014 geführten Begleitscheinen erneut - um etwa 2,2 Prozent (vgl. Abbildung 10) - an. Die Anzahl in Papierform geführter Begleitscheine spielte dabei wie bereits in den vorangegangenen Jahren keine Rolle mehr. Abbildung 10 - Gesamtzahl der geführten Begleitscheine Etwa über 41,8 Prozent der insgesamt geführten Begleitscheine wurden 2015 im Sammelentsorgungsverfahren geführt. Der Anteil erhöhte sich dabei leicht gegenüber 41,5 Prozent im Jahr 2014 und 40,6 Prozent in 2013 (vgl. Abbildung 11). 44

45 Anzahl Abbildung 11 - Verteilung der Begleitscheine auf das Einzel- und Sammelentsorgungsverfahren Einzelentsorgungsverfahren Sammelentsorgungsverfahren Geht man von einer durchschnittlichen Anzahl von etwa 2,5 Übernahmescheinen pro Begleitschein im Sammelentsorgungsverfahren aus, werden bundesweit etwa 2,3 Millionen Übernahmescheine im Rahmen der Sammelentsorgung geführt. Hinzu kommen die bei der Annahme von Kleinmengen geführten Übernahmescheine, deren Anzahl sich jedoch nicht abschätzen lässt. Die angenommene durchschnittliche Anzahl von etwa 2,5 Übernahmescheinen pro Sammel-Begleitschein wurde auf Basis einer Stichprobenabfrage in drei Ländern geschätzt. Dabei wurden nur im Zeitraum vom bis zum geführte Sammel-Begleitscheine berücksichtigt, bei denen die zugehörigen Übernahmescheinnummern strukturiert eingetragen waren Zeitlicher Verlauf der Anzahl der geführten Nachweisdokumente In den nachfolgenden Abbildungen wird die Anzahl der geführten Nachweisdokumente pro Tag dargestellt. Das Bezugsdatum ist dabei für die Begleitscheine entweder das Annahmedatum (vgl. Abbildung 12) oder das Eingangsdatum bei der Behörde (vgl. Abbildung 13). Die beiden Kurven geben dabei die Anzahl der in Papierform bzw. im elektronischen Nachweisverfahren geführten Dokumente wieder. Die Trendlinien geben jeweils den gleitenden Mittelwert über einen Zeitraum von sieben Tagen wieder. Für die Zuordnung zu einem Eingangsdatum war dabei das Datum des ersten Eingangs maßgeblich. Während bei einer Darstellung pro Annahmedatum die Anzahl der geführten Begleitscheine nur durch das tatsächliche Entsorgungsgeschehen bestimmt wird, haben technische und organisatorische Probleme bei der elektronischen Nachweisführung direkten Einfluss auf die Anzahl der pro Tag bei den Behörden eingehenden Begleitscheine. Differenzen im Verlauf beider Kurven lassen daher solche Probleme offensichtlich werden. Dies zeigt sich deutlich im gleichmäßigeren Verlauf der Kurve bei einer Darstellung pro Annahmedatum. Auf dieses wirken sich nur Witterungseinflüsse (vgl. Abbildung 12: z.b. stark verringerte Zahl der geführten Begleitscheine im Monat Februar 2011) sowie Feiertage und Ferienzeiten aus (vgl. Abbildung 12: Rückgang der Zahl der geführten Begleitscheine innerhalb jeweils kurzer Zeiträume, die jeweils mit dem Zeitpunkt von Feiertagen korrelieren bzw. starker Rückgang jeweils zum Jahreswechsel). 45

46 Der Anteil der in elektronischer Form entsprechend der BMU-Schnittstelle geführten Begleitscheine war bis unmittelbar vor dem verbindlichen Inkrafttreten der Regelungen zur elektronischen Nachweisführung am 01.April 2010 sehr gering. Sowohl der lange Übergangszeitraum von mehr als drei Jahren ab dem 01.Februar 2007 als auch die Bemühungen der Länder und eanv-softwareanbieter, die Nachweispflichtigen zu einem möglichst frühen Einstieg in das elektronische Nachweisverfahren zu ermuntern, hatten offensichtlich nicht den erhofften Erfolg. Technische Probleme der ZKS-Abfall können zur Folge haben, dass über einen gewissen Zeitraum deutlich weniger bzw. nahezu keine Dokumente bei den Behörden eingehen. Der Rückstand wird dann durch einen vermehrten Dokumenteneingang in der Folgezeit wieder ausgeglichen. Dass offenbar trotz Störungen für alle stattgefundenen Entsorgungsvorgänge Begleitscheine geführt worden sind, zeigt der Verlauf der Anzahl der Begleitscheine pro Annahmedatum. Auch für entsprechende Störungszeiträume liegt die Anzahl der pro Annahmedatum geführten Begleitscheine dabei auf einem mit den jeweiligen vorherigen bzw. nachfolgenden Zeiträumen vergleichbarem Niveau. Im Jahr 2015 sind entsprechende Störungszeiträume im 4.Quartal erkennbar (vgl. Abbildung 12 und Abbildung 13). 46

47 Anzahl pro Tag Abbildung 12 - Anzahl Begleitscheine pro Annahmedatum eanv / XML gesamt Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan.16 Annahmedatum 47

48 Anzahl pro Tag Abbildung 13 - Anzahl Begleitscheine pro Eingangsdatum eanv / XML gesamt Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan.16 Eingangsdatum 48

49 Für Einzel- und Sammelentsorgungsnachweise wurde die Anzahl der Dokumente pro Eingangsdatum bei der Behörde (vgl. Abbildung 14 und Abbildung 15) ausgewertet. Die beiden Kurven geben auch hier die Anzahl der in Papierform bzw. im elektronischen Nachweisverfahren geführten Dokumente wieder. Die Trendlinien geben jeweils den gleitenden Mittelwert über einen Zeitraum von sieben Tagen (Auswertungen zu Begleitscheinen bzw. von 14 Tagen Auswertungen zu Entsorgungsnachweisen) wieder. Bei Entsorgungsnachweisen wurde die Anzahl der in den ASYS-Datenbanken enthaltenen einzelnen Versionen der Dokumente gruppiert nach dem jeweiligen Eingangsdatum bestimmt. Ein mehrfach bei den Behörden eingegangener Entsorgungsnachweis wurde dabei auch mehrfach berücksichtigt. Bezüglich der Anzahl der bei Behörden eingegangenen Einzel- und Sammelentsorgungsnachweise zeigen sich die bereits für den Begleitschein geschilderten Phänomene in ähnlicher Weise. Aufgrund der insgesamt deutlich geringeren Fallzahlen jedoch in nicht so ausgeprägter Form (vgl. Abbildung 14 und Abbildung 15). 49

50 Anzahl pro Tag Abbildung 14 - Anzahl Einzelentsorgungsnachweise pro Eingangsdatum 300 eanv / XML gesamt Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan.16 Eingangsdatum 50

51 Anzahl pro Tag Abbildung 15 - Anzahl Sammelentsorgungsnachweise pro Eingangsdatum 70 eanv / XML gesamt Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan.16 Eingangsdatum 51

52 Anzahl 5.3. Gesamtanzahl der am Begleitscheinverfahren beteiligten Betriebe Entsprechend der Regelungen der NachwV sind Begleitscheine obligatorisch elektronisch zu führen. Die am Begleitscheinverfahren beteiligten Betriebe stellen daher den ganz überwiegenden Anteil der am elektronischen Nachweisverfahren beteiligten Betriebe. Hinzu kommt eine nicht genau zu beziffernde Zahl von Betrieben, die freiwillig die Instrumente des elektronischen Nachweisverfahrens auch für Abfallströme nutzen, die nicht oder nicht elektronisch nachweispflichtig sind. Die in diesem und im folgenden Abschnitt dargestellten Werte basieren auf in der 20. und 21. KW 2013, in der 10. bis 12. KW 2014, in der KW 2015 und in der KW 2016 durchgeführten Auswertungen der ASYS- Datenbanken der Länder. Es wurde angenommen, dass jede in mindestens einem Begleitschein angegebene behördliche Nummer eine Betriebstätte repräsentiert. Zahlendreher in den im Begleitschein angegebenen Betriebsnummern führen daher zu einer leichten aber vernachlässigbaren Überschätzung der Betriebsanzahlen. Trat ein Betrieb in zwei abfallwirtschaftlichen Rollen auf (etwa als Beförderer und Entsorger) wurde dieser Betrieb in jeder Kategorie als einzelner Betrieb berücksichtigt. In den Jahren seit Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens waren jeweils etwas mehr als Betriebe am Begleitscheinverfahren beteiligt. Die Zahl stieg dabei ca im Jahr 2013 auf etwa im Jahr 2014 und schließlich auf im Kalenderjahr Abbildung 16 - Anzahl der am Begleitscheinverfahren beteiligten Betriebsstätten Entsorger Beförderer Erzeuger Die am Begleitscheinverfahren beteiligten Betriebe unterliegen einer relativ hohen Fluktuation. Nur ca. 78,7 Prozent der im Jahr 2015 am Begleitscheinverfahren beteiligten Betriebe waren auch im Jahr 2014 an diesem beteiligt, ca. 21,3 Prozent hingegen waren 2014 nicht beteiligt (vgl. Abbildung 17). Ursache für die Fluktuation dürfte zumindest zum Teil ein nicht kontinuierlicher oder gar nur einmaliger Anfall gefährlicher Abfälle bei einigen der beteiligten Betriebsstätten sein. Dies gilt z.b. auch für Bauvorhaben, soweit für diese eine eigenständige Erzeugernummer vergeben wird. Da die Auswertung auf den in den elektronischen Nachweisdokumenten genannten behördlichen Betriebsnummern basiert, kann jedoch nicht gefolgert werden, dass alle im Jahr 2015 beteiligten "Betriebe", die 2014 nicht beteiligt waren, immer Firmen repräsentieren, die erstmalig vom elektronischen Nachweisverfahren und allen damit verbundenen 52

53 Anzahl Betriebe Notwendigkeiten (wie Beschaffung von Signaturkarten, Lesegeräten und Einarbeitung der Mitarbeiter, Registrierung bei der ZKS-Abfall) betroffen waren. Vielmehr dürfte es sich bei einem Teil der neuen "Betriebe" faktisch nur um neue behördliche Nummern handeln. Wie groß dieser methodisch bedingte Effekt tatsächlich ist, lässt sich auch aufgrund der unterschiedlichen Praxis bei der Vergabe von Betriebsnummern in den Ländern (z.b. bei Anfallstellen im Bereich von Baustellen oder bezüglich des Standortbezug der behördlichen Nummer) nicht abschätzen. Abbildung 17 - Fluktuation der am Begleitscheinverfahren beteiligten Betriebsstätten Betrieb führte nur in diesem Jahr Begleitscheine Betrieb führte in diesem und im Vorjahr Begleitscheine

54 Anzahl Betriebe 5.4. Anzahl der pro Betrieb geführten Begleitscheine Der betriebliche Aufwand für die Nachweisführung bezogen auf den einzelnen Begleitschein nimmt mit der Anzahl der von einem Betrieb insgesamt zu führenden Begleitscheine deutlich ab. Neben dem Aufwand für die notwendige fachliche Qualifizierung der mit der Nachweisführung betrauten Mitarbeiter treten im elektronischen Nachweisverfahren dabei der Aufwand zur Beschaffung der notwendigen Soft- und Hardware inklusive der Beschaffung von Signaturkarten auf. Die Häufigkeit der Führung von Begleitscheinen kann daher als Maßstab für den vom Betrieb auf den einzelnen Begleitschein bezogenen zu leistenden Aufwand für die Nachweisführung betrachtet werden. In der Gruppe der Entsorger überwiegt auch im Jahr 2015 deutlich die Zahl der Betriebe, die häufig Begleitscheine führen. Etwa ein Drittel der insgesamt am Begleitscheinverfahren beteiligten Entsorger führen dabei mehr als einen Begleitschein am Tag, etwas mehr als ein weiteres Drittel führt mindestens einen Begleitscheinen in der Woche (vgl. Abbildung 18). In der Gruppe der Erzeuger überwiegen dagegen die Betriebe, die nur wenige Begleitscheine führen. Die größte Gruppe dabei sind die etwa Erzeuger (ca. 30 Prozent aller Erzeuger), die maximal einen Begleitschein im Quartal, also höchstens vier Begleitscheine im Jahr führen. Bei den Beförderern ist keine deutliche Tendenz hin zu einer geringen bzw. hohen Anzahl der insgesamt geführten Begleitscheine ersichtlich. Abbildung 18 - Anzahl der pro Betriebsstätte geführten Begleitscheine Entsorger 4000 Beförderer 3000 Erzeuger 2000 alle Rollen <= 1 BGS / Quartal <= 1 BGS / Monat <= 1 BGS / Woche <= 1 BGS / Tag > 1 BGS / Tag Beförderer Entsorger alle Rollen Erzeuger Anzahl Begleitscheine im Kalenderjahr 2015 <= 1 BGS / Quartal: Betrieb ist beteiligt an bis zu 4 Begleitscheinen im Jahr, entsprechend im Mittel an einem Begleitschein im Quartal <= 1 BGS / Monat : Betrieb ist beteiligt an bis zu 12 Begleitscheinen im Jahr, entsprechend im Mittel an einem Begleitschein im Monat <= 1 BGS / Woche: Betrieb ist beteiligt an bis zu 52 Begleitscheinen im Jahr, entsprechend im Mittel an einem Begleitschein in der Woche <= 1 BGS / Tag: Betrieb ist beteiligt an bis zu 365 Begleitscheinen im Jahr, entsprechend im Mittel an einem Begleitschein am Tag > 1 BGS / Tag: Betrieb ist beteiligt an mehr als 365 Begleitscheinen im Jahr, entsprechend im Mittel an mehr als einem Begleitschein am Tag 54

55 Anteil registrierte Betriebsstätten 5.5. Stand der Registrierung der am elektronischen Nachweisverfahren beteiligten Betriebe Gemäß 17 Abs.1 der NachwV haben alle zur Nachweisführung Verpflichteten die für den Empfang elektronischer Dokumente erforderlichen Zugänge zu eröffnen. Entsprechend der Konzeption der ZKS-Abfall ist die Eröffnung eines elektronischen Empfangszugangs technisch und organisatorisch umgesetzt in der Registrierung von Betrieben bei der ZKS-Abfall. Während der Registrierung müssen dabei alle betroffenen Betriebe gegenüber der ZKS-Abfall erklären, über welches elektronische Postfach innerhalb der virtuellen Poststelle der ZKS-Abfall (gleichbedeutend mit dem elektronischen Empfangszugang des 17 NachwV) sie für alle anderen am Nachweisverfahren beteiligten Betriebe erreichbar sind. Während des Registrierungsprozesses werden die von den Betrieben gemachten Angaben zum Betrieb von den zuständigen Behörden geprüft. Die Daten zu allen registrierten Betrieben und insbesondere zum Postfach, über das sie erreichbar sind, werden von der ZKS-Abfall veröffentlicht. Entsprechend diesen rechtlichen Voraussetzungen besteht für alle Betriebe, die zur Führung von elektronischen Begleitscheinen verpflichtet sind, auch eine Verpflichtung, sich bei der ZKS- Abfall zu registrieren. Die in diesem Abschnitt dargestellten Werte basieren auf in der 20. und 21. KW 2013, in der 10. bis 12. KW 2014, in der KW 2015 und in der KW 2016 durchgeführten Auswertungen der ASYS-Datenbanken der Länder. Der Registrierungsstatus der Betriebe wurde anhand der in den ASYS-Datenbanken der Länder vorhandenen Registrierungsaufträge bestimmt. Es wurde angenommen, dass jede in mindestens einem Begleitschein angegebene behördliche Nummer eine Betriebstätte repräsentiert. Zahlendreher in den im Begleitschein angegebenen Betriebsnummern führen daher zu einer leichten aber vernachlässigbaren Unterschätzung der des Anteils der registrierten Betriebsstätten. Etwa 98,8 Prozent der im Jahr 2015 am elektronischen Begleitscheinverfahren beteiligten Betriebsstätten sind ihrer Pflicht zur Registrierung bei der ZKS-Abfall nachgekommen. In der Gruppe der Entsorger liegt der Anteil bei ca. 99,7 Prozent, für die Erzeuger etwa 99,0 Prozent und bei den Beförderern bei ca. 97,7 Prozent. Insbesondere bei Beachtung der methodisch bedingten Ungenauigkeit der Auswertung, die zu einer Unterschätzung des Anteils der registrierten Betriebe führt (s.o.), kann von einer Registrierung nahezu aller beteiligten Betriebe ausgegangen werden. Abbildung 19 - Anteil der registrierten Betriebsstätten an den am Begleitscheinverfahren beteiligten Betriebsstätten 100% 98% 96% 94% 92% 90% 88% Erzeuger Beförderer Entsorger alle Rollen 86% 84% 82% 80% alle Rollen Entsorger Beförderer Erzeuger 55

56 Anteil Betriebsstätten, die elekrtonisch signieren 5.6. Nutzung der elektronischen Signatur durch die Nachweispflichtigen 31 NachwV ermöglichte es den zur Führung eines Begleitscheins verpflichteten Erzeugern und Beförderern, in einer Übergangszeit bis zum 01.Februar 2011 die elektronischen Begleitscheine in Abweichung von 19 Abs.1 NachwV nicht mit einer elektronischen Signatur zu versehen, sondern stattdessen einen handschriftlich zu unterschreibenden sogenannten Quittungsbeleg zu führen. Seit dem 01.Februar 2011 besteht einheitlich für alle am Begleitscheinverfahren Beteiligten die Pflicht, die elektronischen Dokumente elektronisch zu signieren. Die in diesem Abschnitt dargestellten Werte basieren auf in der 20. und 21. KW 2013, in der 10. bis 12. KW 2014, in der KW 2015 und in der KW 2016 durchgeführten Auswertungen der ASYS-Datenbanken der Länder. Es wurde jeweils ausgewertet, ob für die Betriebstätte in mindestens einem in dem jeweils betrachteten Zeitraum geführten elektronischen Begleitschein signiert worden ist. Der Anteil der Betriebsstätten, die im Jahr 2015 elektronische Signaturen leisteten, betrug bei einer Betrachtung aller am Begleitscheinverfahren beteiligten Betriebsstätten aller abfallwirtschaftlichen Rollen 99,6 Prozent. Während die beteiligten Entsorger nahezu vollständig elektronisch signieren, ist bei den Erzeugern und Beförderern der Anteil der Betriebe, die keine elektronischen Signaturen leisten etwas höher. Er liegt bei den Beförderern mit 0,6 Prozent am höchsten. Abbildung 20 - Anteil der Betriebsstätten, die elektronischen Signaturen leisten, an den am Begleitscheinverfahren beteiligten Betriebsstätten 100% 95% 90% 85% 80% 75% Erzeuger Beförderer Entsorger alle Rollen 70% alle Rollen 65% Entsorger 60% Beförderer Erzeuger 56

57 5.7. Vollständigkeit des Austausches der Begleitscheindaten zwischen der für den Entsorger und der für den Erzeuger zuständigen Behörde Entsprechend den Regelungen des 11 NachwV nimmt die für die Entsorgungsanlage zuständige Behörde im Begleitscheinverfahren den Begleitschein vom Entsorger entgegen und leitet diesen an die für den Erzeuger bzw. das Einsammlungsgebiet zuständige Behörde weiter. Auch vor der Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens erfolgte die Weiterleitung dabei nicht nur in Form der für die Erzeugerbehörde vorgesehenen Begleitscheinausfertigung, sondern im Rahmen des ASYS-internen Datenaustausches in elektronischer Form. Durch den elektronischen Austausch der Begleitscheindaten war nur in Ausnahmefällen eine Erfassung der Begleitscheine im Erzeugerland notwendig. Seit 2004 wird der Umfang und die Vollständigkeit des Begleitscheinaustausches durch die Qualitätssicherungs-AG GADSYS ermittelt. Die Vollständigkeit des Austausches der Begleitscheindaten zwischen den Ländern wird quartalsweise jeweils etwa 4 bis 8 Wochen nach Ende des Quartals durch einen Abgleich der Datenbestände der Länder kontrolliert. Hierzu werden mit Hilfe einer Abfrage in den ASYS-Datenbanken der Länder zu allen Ländergrenzen überschreitende Entsorgungsvorgängen die Nummern der jeweiligen Begleitscheine sowie die beteiligten Länder ermittelt. Anschließend erfolgt ein Abgleich der Datenbestände auf Basis der Begleitscheinnummern. Etwas mehr als ein Viertel der bundesweit geführten Begleitscheine betreffen Entsorgungsvorgänge, die Ländergrenzen überschreiten (vgl. Abbildung 10 und Tabelle 17). Die Gesamtzahl der zwischen den Ländern auszutauschenden Begleitscheine stieg dabei im Jahr 2015 leicht gegenüber dem Vorjahr. Von den auszutauschenden Datensätzen wurden im Jahr ,9 Prozent elektronisch zwischen Entsorger- und Erzeugerland ausgetauscht. Die Vollständigkeit des Datenaustausches hat dabei im Vergleich zum Vorjahr leicht zugenommen und war in den vergangenen Jahren insgesamt auf sehr hohem Niveau. Auf Basis der Ergebnisse der quartalsweisen Überprüfung der Vollständigkeit des Austausches der Begleitscheindaten zwischen den Ländern wurde von den Entsorgerländern der erneute Versand der im Erzeugerland fehlenden Begleitscheine an diese veranlasst. Durch diese Maßnahme konnten die Defizite in den im Erzeugerland vorliegenden Begleitscheindaten beseitigt werden. Tabelle 17 - Datenaustausch im Bereich Begleitscheine im Jahresvergleich Anzahl der auszutauschenden Begleitscheine Vollständigkeit des Austausches Anteil manuelle Erfassung im Erzeugerbundesland ,5% 97,2% 94,5% 96,9% 96,8% 99,1% 99,7% 99,9% 99,9% 99,7% 99,9% 13,8% 11,5% 12,9% 11,2% 12,3% 2,7% <0,1% <0,1% <0,1% <0,1% <0,1% Die Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens hat mittelbar und unmittelbar Einfluss auf die Vollständigkeit des Austausches der Begleitscheine zwischen den Ländern: - Bereits seit Juli 2009 dient die virtuelle Poststelle der ZKS-Abfall als zentrale Drehscheibe für den Datenaustausch zwischen den Ländern. Die Knotenstellen der Länder besitzen in der VPS jeweils ein eigenes Postfach. Der Zugriff auf dieses erfolgt über das Internet unter Nutzung des OSCI-Protokolls. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte der Datenaustausch zwischen den Ländern noch über den Kommunikationsserver der IKA über das TESTA-/DOI-Netz unter Nutzung des FTP-Protokolls. Tendenziell scheint 57

58 Vollständigkeit des Datenaustauschs dabei der Datenaustausch über die VPS der ZKS-Abfall zuverlässiger zu sein als der Datenaustausch über den Kommunikationsserver der IKA (vgl. Abbildung 21: Anstieg der Vollständigkeit des BGS-Austausches im dritten Quartal 2009; die Rückgang der Vollständigkeit des Begleitscheinaustausches im zweiten Quartal hatte seine Ursache in Problemen bei Umstieg auf die Kommunikation über die virtuellen Poststelle der ZKS- Abfall). - Im Jahr 2014 blieb die Vollständigkeit in den ersten drei Quartalen auf konstant sehr hohem Niveau. Ursache für Defizite waren dabei in der Regel wie in den Vorjahren individuelle Fehler bei der ASYS-internen Verarbeitung einzelner Datenpakete. Im letzten Quartal 2014 ging die Vollständigkeit zurück, was auf technische Schwierigkeiten bei der Umstellung auf ASYS der Versionsreihe 6 und beim Wechsel der Zertifikate der Knotenstellenpostfächer in den einzelnen Bundesländern zurückzuführen ist. (Vgl. Abbildung 21.) - Im ersten Quartal 2015 stieg die Vollständigkeit wieder und erreichte in den folgenden Quartalen wieder das sehr hohe Niveau vor der Umstellung auf Versionsreihe 6. Abbildung 21 - Vollständigkeit des Datenaustausches im Bereich Begleitscheine 100% 99% 98% 97% 96% 95% 94% 2009 I 2009 III 2010 I 2010 III 2011 I 2011 III 2012 I 2012 III Quartal 2013 I 2013 III 2014 I 2014 III 2015 I 2015 III 5.8. Vollständigkeit des Datenbestandes der Entsorgungsnachweise in den Ländern Im Jahr 2015 wurde erstmalig eine Auswertung zur Vollständigkeit des in den ASYS Datenbanken der Länder vorliegenden Datenbestandes bezüglich der Entsorgungsnachweise durchgeführt. Ziel der Auswertung war es, die Zuverlässigkeit des zwischen den Ländern vereinbarten Datenaustausches zu überprüfen. Die Vollständigkeit des Austausches der Entsorgungsnachweisdaten zwischen den Ländern wurde quartalsweise jeweils etwa 4 bis 8 Wochen nach Ende des Quartals durch einen Abgleich der Datenbestände der Länder kontrolliert. Hierzu werden mit Hilfe einer Abfrage in den ASYS-Datenbanken der Länder zu allen Ländergrenzen überschreitenden Nachweisen die Nummern der jeweiligen Nachweise sowie die beteiligten Länder ermittelt. Anschließend erfolgt ein Abgleich der Datenbestände auf Basis der Nachweisnummern. Berücksichtigt wurden alle zum Zeitpunkt der Abfrage gültigen Nachweise. Entsprechend der Ergebnisse der Auswertung erfolgt der Austausch der Entsorgungsnachweise mit einer großen Zuverlässigkeit. 99,3 Prozent der länderübergreifenden, gültigen Einzelentsorgungsnachweise waren im Mittel aller Quartale in beteiligten Ländern vorhanden. Der Anteil der vorhandenen Sammelentsorgungsnachweisen 58

59 Tage betrug in den Entsorgerländern 98,8 Prozent und in den Sammelgebietsländern 95,7 Prozent. Durch Behebung eines Konfigurationsproblems in einem Land im Nachgang zur Weitergabe der Ergebnisse an die Länder konnte die Vollständigkeit der Sammelentsorgungsnachweise in den Sammelgebietsländern im Verlauf des Jahres verbessert werden Einhaltung der Fristen zur Vorlage der Begleitscheine bei der Behörde und der Frist zur Weitergabe an die für den Erzeuger zuständige Behörde Entsprechend den Regelungen des 11 NachwV übermittelt der Entsorger den Begleitschein innerhalb von 10 Tagen nach Annahme des Abfalls an die für ihn zuständige Behörde. Diese leitet den Begleitschein innerhalb von weiteren 10 Tagen an die für den Erzeuger bzw. das Einsammlungsgebiet zuständige Behörde weiter. Für den Zeitraum vom Zeitpunkt der Annahme des Abfalls bis zur Übermittlung des Begleitscheins an die für den Erzeuger bzw. das Einsammlungsgebiet zuständige Behörde ergibt sich somit nach 11 NachwV eine Gesamtfrist von 20 Tagen. Die Einhaltung dieser Frist wird durch die Qualitätssicherungs-AG GADSYS seit mehreren Jahren überprüft. Die in diesem Abschnitt dargestellten Werte wurden jeweils in der Mitte des Folgejahres anhand einer Abfrage in den ASYS-Datenbanken der Länder ermittelt. Die Bestimmung der Gesamtfrist nach 11 erfolgte dabei für eine Stichprobe von etwa 10 Prozent aller Begleitscheine zu Entsorgungsvorgängen, die Ländergrenzen überschritten. Die Zuordnung zu den Jahren bzw. zu den Quartalen erfolgte auf Basis des Annahmedatums. Die Aktualität der den Erzeugerländern vorliegenden Begleitscheindaten hat sich im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr minimal verringert. Im Mittel lag die Zeitspanne vom Zeitpunkt der Annahme des Abfalls bis zur Übermittlung des Begleitscheins an die für den Erzeuger bzw. das Einsammlungsgebiet zuständige Behörde bei rund 7 Tagen. Damit lag sie wie schon in den Jahren seit einschließlich 2011 unter der nach 11 vorgesehenen Frist von 20 Tagen, die in den Jahren bis einschließlich 2010 zum Teil deutlich überschritten wurde (vgl. Abbildung 22). Abbildung 22 - Zeitraum vom Zeitpunkt der Annahme des Abfalls bis zur Übermittlung des Begleitscheins an die für den Erzeuger bzw. das Einsammlungsgebiet zuständige Behörde Jahr 59

60 Achsentitel Abbildung 23 - Zeiträume zwischen Annahme des Abfalls, Eingang bei der für den Entsorger zuständigen Behörde und Übermittlung des Begleitscheins an die für den Erzeuger bzw. das Einsammlungsgebiet zuständige Behörde Mittelwert von Annahme bis Eingang Mittelwert von Eingang bis Versand Mittelwert von Versandfrist I 2010 III 2011 I 2011 III 2012 I 2012 III 2013 I Quartal 2013 III 2014 I 2014 III 2015 I 2015 III Fehler in Schlüsselangaben und bezüglich Übereinstimmung mit den Nachweisen in Begleitscheinen beim ersten Eingang im Entsorgerland In Frühjahr 2013 wurde durch einen Beschluss der LAG GADSYS das Qualitätssicherungs- Handbuch GADSYS erstmals um verbindliche Regelungen zur Bearbeitung von Fehlern in der Begleitscheinführung ergänzt. Hierzu wurde ein Verfahren verbindlich festgelegt, entsprechend dem bestimmte besonders schwerwiegende Fehler in der Begleitscheinführung bei Entsorgungsvorgängen, die Bundeslandgrenzen überschreiten, grundsätzlich durch das für den Entsorger zuständige Bundesland zu bearbeiten sind (s. Anhang 1 - Aufschlüsselung und Erläuterung der Fehlerkategorien). Die berücksichtigten Fehler lassen sich dabei grob in folgende Gruppen einteilen: - fehlende bzw. inkonsistente Angaben - vom jeweiligen Entsorgungsnachweis abweichende Angaben - Bezugnahme auf Entsorgungsnachweise, die den Behörden nicht vorliegen - Bezugnahme auf Entsorgungsnachweise, die nicht genutzt werden dürfen (z.b. aufgrund ausstehender Bestätigung oder Verfristung bzw. Untersagung der Nutzung) - Bezugnahme auf Entsorgungsnachweise außerhalb ihrer zeitlichen Gültigkeit - Bezugnahme auf Entsorgungsnachweise, zu denen in ASYS keine konsistenten Daten vorliegen Seit Beginn des Jahres 2013 werden regelmäßig unter Beteiligung aller Länder Auswertungen zum Auftreten entsprechender Fehler bei beim ersten Eingang der Begleitscheine im Entsorgerland durchgeführt. Die Anzahl der Fehler in bei den Behörden eingehenden Begleitscheinen wird dabei quartalsweise jeweils etwa 4 bis 8 Wochen nach Ende des Quartals erstmals im 1. Quartal 2013 mit Hilfe einer Abfrage in den ASYS-Datenbanken der Länder ermittelt. Berücksichtigt wurden dabei die Fehlermeldungen entsprechend der Tabelle 3 des Qualitätssicherungshandbuchs GADSYS einer Stichprobe von etwa 10 Prozent aller als Entsorgerland erstmalig vom Nachweispflichtigen in Empfang genommenen Begleitscheinen. Die Ergebnisse der Auswertung (vgl. Tabelle 18) zeigen, dass der Anteil der Begleitscheine mit entsprechenden Fehlern im Jahr 2015 erneut verringert hat. Mehr als 99 Prozent der 60

61 Begleitscheine gingen im Jahr 2015 ohne entsprechende Fehler bei den Behörden ein gegenüber einem Vorjahreswert von knapp 99 Prozent). Tabelle 18 - Anzahl der Fehler in Schlüsselangaben und bezüglich Übereinstimmung mit den Nachweisen pro Begleitschein beim ersten Eingang im Entsorgerland Fehleranzahl pro Begleitschein Anteil 2013 Anteil 2014 Anteil (fehlerfrei) 97,42% 98,79% 99,36% 1 2,54% 1,14% 0,59% 2 0,03% 0,07% 0,04% 3 <0,01% <0,01% <0,01% 4 <0,01% <0,01% <0,01% 31,9 Prozent der aufgetretenen Fehler hatten ihre Ursache darin, dass der Transport nicht innerhalb der Gültigkeit des genannten Entsorgungsnachweises stattfand. Bei 19,6 Prozent lag der angegeben Nachweis nicht vor oder war als gestrichen gekennzeichnet. 15,3 Prozent aller Fehlermeldungen bezogen sich auf fehlende Angaben, 12,7 Prozent auf vom Nachweis abweichende Angaben. In 8,6 Prozent waren die Daten im Begleitschein inkonsistent, d.h. das eingetragene Annahmedatum lag nach dem Eingangsdatum bei der Behörde oder in der Zukunft. 7,9 Prozent aller Fehler fielen in die Kategorie "Nachweisnutzung unzulässig", d.h. der im Begleitschein genannte Entsorgungsnachweis durfte nicht genutzt werden (aufgrund fehlender Bestätigung bzw. Verfristung, oder aufgrund einer Nutzungsuntersagung in einer behördlichen Bestätigung bzw. behördlichen Anordnung). 4 Prozent der Fehler ergaben sich aus einem nicht konsistenten Datenbestand, d.h. für den im Begleitschein angegebene Nachweis lag im ASYS- Datenbestand des Entsorgerlandes für den Zeitpunkt des Transportes mehr als eine nicht gestrichenen Version vor. Bei der Interpretation dieser Ergebnisse muss beachtet werden, dass die Ursache für das Auftreten von Fehlern dieser zwei Kategorien auch in einem nicht aktuellen bzw. nicht konsistenten ASYS-Datenbestand liegen können. Abbildung 24 - Fehler in Begleitscheinen bei erstem Behördeneingang nach Kategorien Transport außerhalb Nachweisgültigkeit 31,9% Nachweis liegt nicht vor 19,6% Nachweisdatenbestand nicht konsistent 4,0% Nachweisnutzung unzulässig 7,9% fehlende Angaben in BGS 15,3% inkonsistente Daten in BGS 8,6% Angaben im BGS abweichend von Nachweis 12,7% 61

62 6. Anzeige- und Erlaubnisverfahren Im Juni 2012 trat die Anzeigepflicht gemäß 53 KrWG für gewerbsmäßig tätige Abfallmakler, - händler, -beförderer und -sammler in Kraft. Mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren trat die Anzeigepflicht im Juni 2014 auch für die Unternehmen in Kraft, die ihre abfallwirtschaftliche Tätigkeit nur im Rahmen anderer wirtschaftlichen Unternehmungen ausführen. Noch vor dem Inkrafttreten der Anzeigepflicht für die Gruppe wurden die Regelungen zu den Anzeige- und Erlaubnispflichten gemäß 53 und 54 KrWG im Dezember 2013 durch die Anzeige- und Erlaubnisverordnung AbfAEV konkretisiert. Die in diesem Abschnitt dargestellten Werte basieren auf einer in der KW 2016 durchgeführten Auswertung der ASYS-Datenbanken der Länder Auswertungen zum Anzeigeverfahren Insgesamt wurden in den Jahren 2012 bis 2015 etwa Anzeigen gemäß 53 KrWG erstattet. Die Gesamtzahl der erstatteten Anzeigen liegt damit deutlich unter der in der Begründung zum Referentenentwurf der AbfAEV vom Sommer 2012 genannten Schätzung. Insbesondere die erst zu einem späteren Zeitpunkt in der AbfAEV ergänzte Mengenschwelle für die Anzeigepflicht (vgl. 7 Abs.9 AbfAEV) dürfte für die Diskrepanz ursächlich sein. Entsprechend der unterschiedlichen Termine des Inkrafttretens der Anzeigepflicht für die die abfallwirtschaftliche Tätigkeit gewerbsmäßig bzw. für die diese nur im Rahmen anderer wirtschaftlichen Unternehmungen ausführenden Unternehmen zum 01.Juni 2012 bzw. zum 01.Juni 2014 waren diese beiden Jahren deutliche Schwerpunkte der Anzeigenerstattung. Das zweistufige Inkrafttreten der Anzeigenpflicht ist auch deutlich bei der Verteilung der Anzeigen auf die beiden Formen der Tätigkeit zu erkennen. Während in den Jahren 2012 und 2013 Anzeigen ganz überwiegend von gewerbsmäßig abfallwirtschaftlich tätigen Unternehmen gestellt wurden, stellten die die abfallwirtschaftliche Tätigkeit nur im Rahmen anderer wirtschaftlichen Unternehmungen ausführenden Unternehmen 2014 etwa 56,3 Prozent der Anzeigenden. Ihr Anteil ging im Jahr 2015 auf ca. 31 Prozent zurück. (vgl. Abbildung 25.). Betrachtet man den gesamten Zeitraum von 2012 bis 2015 haben die gewerbsmäßig abfallwirtschaftlich tätigen Unternehmen einen Anteil von etwa 73,8 Prozent an den Anzeigenden. 62

63 Anzahl Abbildung 25 - Anzeigen nach 53 KrWG: Art der angezeigten Tätigkeit im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen gewerbsmäßig keine Angabe oder nicht eindeutig Die Erstattung einer Anzeige ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn das Unternehmen für die ausgeführte abfallwirtschaftliche Tätigkeit keine Erlaubnis besitzt (vgl. 53 Abs.1 KrWG). Eine Erlaubnispflicht besteht dabei für alle gewerbsmäßig tätigen Abfallmakler, -händler, - beförderer und -sammler, wenn sich ihre Tätigkeit auf gefährliche Abfälle bezieht. Unternehmen, welche die abfallwirtschaftliche Tätigkeit nur im Rahmen anderer wirtschaftlichen Unternehmungen ausführen, sind dagegen grundsätzlich von der Erlaubnispflicht befreit (vgl. 12 Abs.1 Nr.12 AbfAEV). Entsprechend dieser Regelungen und des zweistufigen Inkrafttretens der Anzeigenpflicht wurden mit den in den Jahren 2012 und 2013 überwiegend von gewerbsmäßig tätigen Unternehmen erstatteten Anzeigen ganz überwiegend eine auf nicht gefährliche Abfälle bezogene Tätigkeit angezeigt (vgl. Abbildung 26). Erst mit dem Inkrafttreten der Anzeigepflicht auch für die die abfallwirtschaftliche Tätigkeit nur im Rahmen anderer wirtschaftlichen Unternehmungen ausführenden und damit auch bei einem Umgang mit gefährlichen Abfällen von der Erlaubnispflicht befreiten Unternehmen steigt der Anteil der auf eine auch gefährliche Abfälle bezogene Tätigkeit deutlich an. Betrachtet man den gesamten Zeitraum von 2012 bis 2015 haben die Anzeigen, mit denen eine auch auf gefährliche Abfälle bezogenen Tätigkeit angezeigt wurde, haben diese einen Anteil von ca. 16,2 Prozent an allen Anzeigen. Etwa 5000 Anzeigende haben sich bei der Erstattung ihrer Anzeige nach 53 bezüglich der Befreiung von der Erlaubnispflicht auf ihren Status als Entsorgungsfachbetrieb berufen. 63

64 Anzahl Abbildung 26 - Anzeigen nach 53 KrWG: gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle gefährliche nicht gefährliche keine Angabe oder nicht eindeutig Betrachtet man den gesamten Zeitraum von 2012 bis 2015 haben die im Ausland ansässigen Anzeigenden einen Anteil von etwa 22,5 Prozent an allen Anzeigenden (insgesamt etwa Unternehmen). Von diesen wiederum haben ca. 35,5 Prozent ihren Sitz in Polen, gefolgt von in den Niederlanden ansässigen Unternehmen mit ca. 21,1 Prozent, Tschechien mit rund 9,6 Prozent und Rumänien mit etwa 5,1 Prozent. Abbildung 27 - Anzeigen nach 53 KrWG: Staat des Hauptsitzes des Anzeigenden insgesamt: anzeigende Betriebe DE ,5% übrige ,5% RO 618 1,1% CZ ,2% NL ,8% PL ,0% 64

65 Anzahl Nach einem Spitzenwert von ca ausländischen Anzeigenden im Jahr 2012 als dem Jahr des Inkrafttretens der Anzeigepflicht für gewerbsmäßig tätige Unternehmen lag die Zahl der durch im Ausland ansässigen Anzeigenden erstattete Anzeigen in den Folgejahren recht konstant bei etwa (vgl. Abbildung 28.) Abbildung 28 - Anzeigen nach 53 KrWG: Hauptsitz in Deutschland oder im Ausland Deutschland Ausland Staat nicht eindeutig Auswertungen zum Erlaubnisverfahren Seit Ablösung der Transportgenehmigungspflicht und der Pflicht zur Genehmigung von Vermittlungsgeschäften durch die neue Erlaubnispflicht im Juni 2012 bis zum Ende des Jahres 2015 sind insgesamt rund Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis bei den Behörden eingegangen. Die Zahl der eingehenden Anträge lag in den Jahren 2014 und 2015 recht konstant etwa 900 (vgl. Abbildung 29). Etwa 13,5 Prozent der Antragsteller in den Jahren 2012 bis 2015 waren im Ausland ansässig. 65

66 Anzahl Abbildung 29 - Erlaubnisanträge nach 54 KrWG: Hauptsitz in Deutschland oder im Ausland Deutschland Ausland Staat nicht eindeutig Nutzung der Webanwendung für das elektronische Anzeige- und Erlaubnisverfahren eaev Die 8 und 11 der AbfAEV sehen vor, dass die Länder ein durch die Betriebe optional zu nutzendes elektronisches Anzeige- und Erlaubnisverfahren einzurichten haben. In Umsetzung dieser Festlegung hat die Länderarbeitsgruppe GADSYS am 15. April 2014 die Webanwendung für das elektronische Anzeige- und Erlaubnisverfahrens zur Nutzung durch die betroffenen Betriebe freigeschaltet. Für in Baden-Württemberg ansässige Betriebe wurde die Webanwendung zu Beginn des Jahres 2015 freigeschaltet. In den Jahren 2014 und 2015 wurden insgesamt ca Anzeigen und ca. 160 Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis über die Webanwendung an die Behörden übersandt. Der Anteil der über die Webanwendung erstatteten Anzeigen an allen Anzeigen beträgt dabei etwa 50,9 Prozent, der Anteil der über die Webanwendung erstatteten Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis etwa 8,6 Prozent. 66

67 Anzahl Anzahl Abbildung 30 - Anzeigen nach 53 KrWG: Art der Erstattung Papierform online Abbildung 31 - Erlaubnisanträge nach 54 KrWG: Art der Antragstellung Papierform online

68 7. Auswertungen zur Anerkennung von Betrieben gemäß Altfahrzeugverordnung Nach 7 Abs. 2a AltfahrzeugV sind alle zur Anerkennung von Betreiben gemäß der Altfahrzeugstelle berechtigten Sachverständigen verpflichtet, einer von den Ländern einzurichtenden Stelle die von ihnen anerkannten Demontagebetriebe, Schredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung von Altfahrzeugen zu melden. Die gemeinsame Stelle sammelt diese Informationen zentral für die gesamte Bundesrepublik und stellt sie sowohl der Öffentlichkeit als auch den Vollzugsbehörden zur Verfügung. Die Länder haben die Länderarbeitsgruppe GADSYS mit der Umsetzung der gemeinsamen Stelle nach 7 Abs. 2a AltfahrzeugV betraut. Seit 2005 stehen Informationen über die gemäß AltfahrzeugV anerkannten Betriebe der Öffentlichkeit über die Internetseite zur Verfügung. Die in diesem Abschnitt dargestellten Angaben wurden aus der Datenbank der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge ermittelt. Ende des Jahres 2015 lagen der gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge die Anerkennungen von insgesamt 1345 als Demontagebetriebe, Schredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung von Altfahrzeugen anerkannten Betrieben vor (vgl. Abbildung 32). Hinzu kamen Angaben zu 109 als Annahmestelle anerkannten Betrieben sowie von 11 im Ausland ansässigen anerkannten Betrieben, die der gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge von den Sachverständigen auf freiwilliger Basis gemeldet worden waren. Ende des Jahres 2015 waren insgesamt 160 Sachverständige, Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen zur Meldung von anerkannten Betrieben an die gemeinsame Stelle berechtigt. Abbildung 32 - Anzahl der gemäß AltfahrzeugV anerkannten Betriebe insgesamt: 1345 anerkannte Betriebe (Stand ) Demontagebetriebe ,4% Sonstige Anlagen 23 1,7% Schredderanlagen 39 2,9% Die Gesamtzahl der der gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge gemeldeten Betriebe ist damit im Vergleich zu den Vorjahren nahezu konstant geblieben (vgl. Abbildung 33). 68

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