Das elektronische Abfallnachweisverfahren. eanv. Wo stehen wir? Wo wollen wir hin?

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1 Das elektronische Abfallnachweisverfahren eanv Wo stehen wir? Wo wollen wir hin?

2 eanv (Allgemeines) Inkrafttreten der novellierten Nachweisverordnung am elektronische Nachweis- und Registerführung für gefährliche Abfälle ist seit dem verpflichtend Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur ist für alle Beteiligten seit dem verpflichtend

3 eanv (Allgemeines) hoheitlicher Bereich Erzeugerbehörden Entsorgerbehörden IKA Infor.koordinierende Stelle ASYS ASYS-Adapter ZKS Zentrale Koordinierungsstelle Länder-eANV Virtuelle Poststelle ASYS Dezentraler eanv- Dienstleister 1 Dezentraler eanv- Dienstleister 2 Erzeuger Entsorger Erzeuger Entsorger Erzeuger Entsorger Beförderer Beförderer Beförderer

4 eanv in der Vorabkontrolle Der erste vollelektronischer und signierter Nachweis erreichte die SAM am 15. Oktober 2009, signiert vom Entsorger im Quittungsbelegverfahren mit qualifizierter elektronischer Bestätigung durch die SAM am selben Tag. Seitdem erreichten die SAM bis Ende September 2012 ca von Entsorgern und seit dem auch vollumfänglich von den Erzeugern signierte elektronische Entsorgungsnachweise entweder: o durch die Entsorger aus Rheinland-Pfalz direkt über die ZKS oder o durch die Entsorgerbehörden über das behördeninterne System ASYS.

5 eanv in der Vorabkontrolle Nachweisformulare/elektronische Dokumente: DEN, VE, DA, AE, Anhänge sowie EGF und AGS-Bescheid:

6 eanv in der Vorabkontrolle Grundsätzliche Probleme: a) Mit Einführung des eanv wesentlich erhöhter Arbeitsaufwand, Nachweisbearbeitung in der Spitze bis zu 50% zeitlicher Mehraufwand Problem deutlich reduziert b) Sehr hoher Beratungsaufwand insb. im Bereich der Abfallerzeuger Problem deutlich reduziert c) Fehlende Registrierungen der Erzeuger, eanv- Durchführung nur vom Entsorger d) Jede (auch unwichtige) Änderung eines Nachweises wird über die ASYS-Kommunikation versandt. Der Versand ist unkommentiert (keine Hinweise über ein mögliches Anschreiben mehr), so dass erheblicher Prüfaufwand besteht. aktuelle Tendenz Problem nicht mehr nennenswert Problem unverändert

7 eanv in der Vorabkontrolle Nutzungs- und Kommunikationsprobleme: aktuelle Tendenz a) Zum Teil bestanden erhebliche Informationsdefizite zum eanv insb. bei Abfallerzeugern Problem nicht mehr nennenswert b) Anfängliche Akzeptanzprobleme bei vielen Beteiligten, bei wenigen heute noch (z. B. öffentliche Auftraggeber) Problem deutlich reduziert c) Weiterhin erheblicher Personal-, Zeit- und Kostenaufwand bei allen Beteiligten Problem deutlich reduziert d) Nur noch selten unbürokratische Hilfe und Unterstützung bei Fehlern in den Nachweisen möglich Problem deutlich reduziert

8 eanv in der Vorabkontrolle Nutzungs- und Kommunikationsprobleme: e) Starres System der Rollenregistrierung verursacht Probleme bei der Erstellung von Nachweisen, wenn bestimmte Rollen im Vorfeld nicht registriert wurden Problem deutlich reduziert f) Bedienungsunfreundliche Nutzung des LeANV (wird aber weiter optimiert), aber auch bei den kommerziellen Anbieterlösungen (Aufgabe bifa) Problem deutlich reduziert g) Kommunikationsprobleme zwischen den Providern, beim Empfang und der Darstellung von Daten durch die Provider h) Umsetzungsprobleme der BMU-Schnittstelle bei einigen Providern (MTU-Nutzung Stresstest für Provider ) aktuelle Tendenz Problem deutlich reduziert Problem nicht mehr nennenswert

9 eanv in der Vorabkontrolle Nutzungs- und Kommunikationsprobleme: aktuelle Tendenz i) Gelegentliche Datenverluste zwischen Versand und Empfang Problem nicht mehr nennenswert j) Mehrfache Übermittlung von bereits bearbeiteten Nachweisen erhöhen den Prüfaufwand, abgehängte AGS-Bescheide müssen erneut angehängt werden Problem nicht mehr nennenswert k) Versandprobleme aus dem Behördensystem über die ZKS zu den Postfächern der Verpflichteten Problem nicht mehr nennenswert l) Fehlendes (DV) technisches Verständnis, z. B. bei der Erstellung von Ergänzungslayern (neuer Layer durch Signatur) Problem deutlich reduziert

10 eanv in der Verbleibskontrolle Verbleibskontrolle (z. B. BS bei EN) rosa weiß blau gelb Erzeuger Beförderer Entsorger Entsorgerbehörde Erzeugerbehörde altgold grün

11 eanv in der Verbleibskontrolle Elektronische Nachweisdokumente bestehen aus mehreren Layern (Schichten). Beispiel Begleitschein: Erzeugerlayer (Angaben Erz.) Befördererlayer (Angaben Erz. und Bef. ) Entsorgerlayer (Angaben Erz., Bef. und Ents.)

12 eanv in der Verbleibskontrolle die Layer entsprechen einem Stapel Folien auf einem Overheadprojektor. Die Inhalte der unteren Folien bleiben sichtbar die vorgesehene Reihenfolge der Bearbeitung der Begleitscheine muss (unabhängig vom Versand) eingehalten werden Korrekturen an Begleitscheinen müssen in der jeweiligen ROLLE auf einem ERGÄNZUNGSLAYER eingetragen werden Im Register muss nur die jeweils letzte.xml-fassung mit allen existierenden Layern gespeichert werden

13 grundsätzliche eanv in bundesweite der Verbleibskontrolle Regelung: seit gibt es keine Sonderregelungen mehr lediglich Störungen des Kommunikationssystems sind möglich Anwendung 22 NachwV

14 eanv in der Verbleibskontrolle 22 Abs. 1 Satz 5: Der Nachweispflichtige, der eine Störung feststellt, muss allen Beteiligten sowie den Behörden die Störung melden (sofern sie nicht in angemessener Frist behebbar ist) 22 Abs. 1 Satz 1: Die Begleitscheine werden (dann) als Papierbeleg oder als Quittungsbeleg geführt

15 eanv in der Verbleibskontrolle 22 Abs. 1 Satz 4: Der Quittungsbeleg oder Papierbeleg bleibt beim Entsorger, der ihn nach 24 Abs. 1 und 2 NachwV in sein Register einstellt 22 Abs. 4: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Behebung der Störung müssen die Abläufe dann nochmals (von allen Beteiligten) elektronisch nachvollzogen werden

16 eanv in der Verbleibskontrolle EDV-gestützte Fehlererkennung mit z. Zt. 26 Prüfregeln BS-Anzahl davon fehlerhaft Fehlerquote [%] 10,6 11,2 10, ,6 5,03 4, lag die Fehlerquote bei 30 %! Nach Einführung eanv ist die Fehlerquote zurückgegangen! Bisher waren jährlich sind mehr als Begleitscheine zu korrigieren. hoher Arbeitsaufwand für alle Beteiligten!

17 eanv in der Verbleibskontrolle Sehr häufige Fehler sind: Korrekturen werden vorgenommen, es erfolgt kein Versand, z. B. Versand erfolgt nicht an alle Beteiligten, insbesondere Behörden werden vergessen Versand erfolgt wie während der Entsorgung, allerdings vergisst ein Beteiligter die Weiterleitung

18 eanv : Wo stehen wir? eanv funktioniert und gilt allgemein als etabliert Entsorgungsnachweise werden schneller bearbeitet als früher Bearbeitung von Begleitscheinen ist weniger aufwändig als früher (deutlich reduzierte Fehlerquote) Automatisierte Erstellung des abfallrechtlichen Registers (Ausnahme: z. B. Länder e-anv) finanzieller Aufwand für Etablierung und Betrieb des elektronischen Systems ist/war hoch Einsparung diverser manueller Tätigkeiten führt zu Kostenreduzierungen und Prozeßsicherheit

19 eanv : Wo wollen wir hin? Weitere Verbesserung der Prozesse/Abläufe z. B. durch bessere Kompatibilität mit Betriebssoftware oder Anpassung der Betriebsabläufe Höhere Akzeptanz des Verfahrens erreichen, z. B. durch Etablierung der qes Doppelte Buchführung (Transportbegleitpapiere + Register) durch papierenen Parallelbetrieb verhindern Anwendung des eanv auch für nicht nachweispflichtige Abfälle z. B. bei der Registerführung Verbesserungen beim Einsatz mobiler Geräte wie z. B. Smartphones und Tablet-PC

20 Sonderabfallprobleme zu men lösen

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