Außenwirtschaft aktuell / 2016

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1 Außenwirtschaft aktuell / 2016 Das große GlobalConnect-Spezial: Forum am 26. und 27. Oktober 2016 Gültigkeitsfrist für Langzeit-Lieferantenerklärungen Neue IHK-Studie für Ursprungsmarkierung Herausforderungen bei Entsendungen nach China

2 Inhalt Im Blickpunkt 5 GlobalConnect 2016 die Welt der Außenwirtschaft zu Gast in Stuttgart Internationaler Warenverkehr 10 Zollverfahren, Sicherheitsregelungen: Harmonisiertes System 2017 Zollkodex der EU ATLAS: Neues zum Endverwender ATLAS-Codierungen: Neue Merkblätter Ausgangsabfertigung von Verbrauchsteuerund Erstattungswaren 11 Präferenzen: Langzeit-Lieferantenerklärungen: Gültigkeitsfrist (Langzeit-)Erklärung-IHK als Ursprungsnachweis Ursprungsangabe Europäische Union Pan-Euro-Med-Freihandelszone ITA: Weitgehende Zollfreiheit für IT-Produkte Ägypten: Ursprungserklärung auf Rechnung 13 Ursprungszeugnisse, Bescheinigungen: Ursprungsmarkierung: Neue IHK-Studie Brasilien: Apostillen 13 Carnet ATA: Brasilien: Carnet ATA jetzt auch anwendbar 13 Exportkontrolle: Technologietransfer und Non-Proliferation Elfenbeinküste: Embargo aufgehoben Liberia: Embargo aufgehoben Iran: Endverbleibserklärungen Ersatzteillieferungen: Das BAFA informiert 14 Importregelungen EU: Konfliktmineralien Import von Eisen- und Stahlerzeugnissen 15 Länderspezifisches und Sonstiges: Korea: Registrierungspflicht für ausländische Lebensmittelimporteure Türkei: Registrierungspflicht für Textilexporteure Türkei: Angabe der Steuernummer des Empfängers 15 Änderungen beim Antidumpingverfahren Rechtssicher auf Auslandsmärkten 16 Besondere Herausforderungen bei Entsendungen nach China Außenwirtschaftsfinanzierung und -förderung 18 Hermesdeckungen für Iran wieder möglich 18 Umwelttechnik 19 Exportinitiative für Umwelttechnologien Ideenwettbewerb developpp.de 2016 Europa News 20 EU-US-Datenschutzschild: Leitfaden für Bürger veröffentlicht 20 Handelsbeschränkende Maßnahmen erreichen Höchststand 21 Kommission hält an Reform der Entsenderichtlinie fest Länder und Märkte 22 Europa 23 GUS- und Balkanstaaten 24 Asien und Ozeanien 26 Amerika 30 Afrika, Nah- und Mittelost Länder Spezial 31 KUKA und Co Automatisierungsmarkt China 33 Barcelona / Katalonien 4.0 BW International 35 IHK-Unternehmerreise nach Tschechien 35 Israel: Delegationsreise zum Thema Cybersicherheit Internationale Projekte und Ausschreibungen 37 Horizont 2020: Fast Track to Innovation 37 Begünstigte aus EU-Programmen veröffentlicht 37 EU-Sektorseminar Wasser in den EU- Drittstaatenprogrammen 37 UN-Beschaffungsseminar Bonn 38 Recherchedienst gtai 38 Übersicht Rubriken 40 Literatur- und Internet-Tipps 41 Termine 45 Messe News und Termine 46 Publikationen 47 Ansprechpartner

3 Im Blickpunkt: GlobalConnect Spezial GlobalConnect 2016 die Welt der Außenwirtschaft am 26. und 27. Oktober 2016 zu Gast in Stuttgart Quelle: IHK Region Stuttgart (IHK Region Stuttgart) Zum fünften Mal treffen sich Außenwirtschaftsinteressierte aus aller Welt in Stuttgart. Die Global- Connect ist Deutschlands größtes Forum für Export und Internationalisierung und bietet den Teilnehmern ein umfangreiches Portfolio an Informationen rund um das Auslandsgeschäft. Entdecken Sie auf den folgenden Seiten Näheres in dieser Spezial-Ausgabe zur diesjährigen GlobalConnect in Stuttgart. Baden-Württemberg zählt zu den wirtschaftlich stärksten Gegenden Europas. Die Region Stuttgart hat darin eine besondere Vorreiterrolle. Hier ist die Industriedichte am höchsten, viele Unternehmen aus der Region sind Weltmarktführer ihrer Branche und finden hier ideale Bedingungen, um in direkten Kontakt mit ihren Kunden, Zulieferern und internationalen Geschäftspartnern zu treten. Auf diese einzigartige Stärke unserer Unternehmen sind wir stolz, und wir möchten sie darin weiter unterstützen. Das Forum GlobalConnect bietet dazu außergewöhnliche Chancen: Für Unternehmen, die erst Fuß fassen möchten auf neuen Märkten, für Betriebe, die ihr Auslandsengagement ausweiten wollen, und für Exporttreibende, die ihre Kontakte auffrischen möchten die GlobalConnect hat für jeden die richtige Antwort parat und lässt keine Wünsche offen. Nutzen Sie die Chance, sich für den internationalen Markt fit zu machen. Ich lade Sie herzlich ein: Treffen Sie die Experten der deutschen Auslandshandelskammern und weiterer Institutionen zu einem persönlichen, individuellen Gespräch, besuchen Sie unsere Veranstaltungen, ergänzen Sie Ihr Außenhandels-Know-how und vernetzen Sie sich weltweit! Tassilo Zywietz Geschäftsführer Außenwirtschaft und Dienstleistungen der IHK Region Stuttgart Geschäftsführer der IHK-Exportakademie GmbH Außenwirtschaft aktuell 9-10/2016 5

4 Im Blickpunkt: GlobalConnect Spezial Individuelle Gesprächstermine auf den Internationalen Beratungstagen (IBT) Experten aus über 40 Ländern haben sich bisher angemeldet, um auf den Internationalen Beratungstagen am 26. und 27. Oktober alle individuellen Fragen des Auslandsgeschäftes zu klären. Für den Start auf einem neuen Markt oder einer Ausweitung ihrer Präsenz vor Ort können Sie individuelle Gespräche mit den AHK-Vertretern führen. Angemeldet haben sich beispielsweise die Deutsch-Amerikanische Handelskammer, die Handelskammer Deutschland-Schweiz, die AHK Greater China sowie die Deutsch-Iranische Industrie- und Handelskammer. Internet Um persönliche Gespräche zu vereinbaren, registrieren Sie sich einfach kostenlos unter Ansprechpartner Caroline Hüttner Telefon Netzwerken mit der Kooperationsbörse Die Partner des Enterprise Europe Network organisieren auch in diesem Jahr wieder die Kooperationsbörse auf der Global- Connect und bieten eine gute Ergänzung zu den Internationalen Beratungstagen. Im Rahmen der Kooperationsbörse können kleine und mittelständische Firmen individuelle Gespräche mit in- und ausländischen Firmenvertretern vereinbaren. Abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen, die Sie in Ihrem Kooperationsprofil festlegen, erhalten Sie bereits im Vorfeld der Messe detaillierte Auskünfte über potenzielle Gesprächspartner. Internet Zugang zur Kooperationsbörse erhalten Sie kostenlos unter Ansprechpartner Dorothee Minne Telefon Kostenfreier Eintritt für die GlobalConnect: Sie möchten kostenlosen Eintritt auf die GlobalConnect und individuelle Gespräche mit Marktexperten der AHKs und weiterer Institutionen auf den Internationalen Beratungstagen (IBT) führen? Dann melden Sie sich bei uns oder registrieren sich unter Wir laden Sie herzlich ein. Seien Sie dabei! 6 Außenwirtschaft aktuell 9-10/2016

5 Im Blickpunkt: GlobalConnect Spezial Diverse Außenhandelskammern und Beratungsunternehmen bieten Ihnen bei den Internationalen Beratungstagen auf der GlobalConnect 2016 kostenlose Beratungsgespräche an: Länder von A bis J Länder von K bis P Länder von R bis V Ägypten: Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer Algerien: Deutsch-Algerische Industrie- und Handelskammer Bahrain: Delegation der Deutschen Wirtschaft für Saudi-Arabien, Bahrain und Jemen Belgien: Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer Brunei: German Asean Chamber Network Bulgarien: Deutsch-Bulgarische Industrie- und Handelskammer China: Außenhandelskammer Greater China Finnland: Deutsch-Finnische Handelskammer Frankreich: Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer Hongkong: Außenhandelskammer Greater China Indien: Deutsch-Indische Handelskammer Indonesien: German Asean Chamber Network Iran: Deutsch-Iranische Industrie- und Handelskammer Italien: DEInternational Italia Srl Jemen: Delegation der Deutschen Wirtschaft für Saudi-Arabien, Bahrain und Jemen Kontakt Júlio Neto Telefon international@stuttgart.ihk.de Kambodscha: German Asean Chamber Network Kanada: Canadian-German Chamber of Industry Katar: Deutsch-Emiratische Industrie- und Handelskammer Korea: Korean-German Chamber of Industry and Commerce Kuwait: Deutsch-Emiratische Industrie- und Handelskammer Laos: German Asean Chamber Network Luxemburg: Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer Malaysia: German Asean Chamber Network Marokko: Deutsche Industrie- und Handelskammer in Marokko Myanmar: German Asean Chamber Network Niederlande: Deutsch-Niederländische Industrie- und Handelskammer Oman: Deutsch-Emiratische Industrie- und Handelskammer Österreich: Deutsche Handelskammer in Österreich Philippinen: German Asean Chamber Network Portugal: Deutsch-Portugiesische Industrie- und Handelskammer Russland: Deutsch-Russische Außenhandelskammer Saudi-Arabien: Delegation der Deutschen Wirtschaft für Saudi-Arabien, Bahrain und Jemen Schweden: Deutsch-Schwedische Handelskammer Schweiz: Handelskammer Deutschland Schweiz Serbien: Deutsch-Serbische Wirtschaftskammer Singapur: German Asean Chamber Network Slowakei: Deutsch-Slowakische Industrieund Handelskammer Spanien: Deutsche Handelskammer für Spanien Taiwan: Außenhandelskammer Greater China Thailand: German Asean Chamber Network Tschechien: Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammer Tunesien: Deutsch-Tunesische Industrieund Handelskammer USA: German American Chamber of Commerce New York Vereinigte Arabische Emirate: Deutsch-Emiratische Industrieund Handelskammer Vietnam: German Asean Chamber Network Außenwirtschaft aktuell 9-10/2016 7

6 Im Blickpunkt: GlobalConnect Spezial Verleihung des GlobalConnect Awards und Wahl des Publikumslieblings auf dem Abendempfang der GlobalConnect am 26. Oktober 2016 (Messe Stuttgart) Bereits zum fünften Mal wird im Rahmen der GlobalConnect der Preis der Wirtschaft verliehen. Mit dem Award werden herausragende unternehmerische Leistungen in Export und Internationalisierung in den Kategorien Newcomer, Hidden Champion und Global Player ausgezeichnet. Eine siebenköpfige Experten-Jury gab im Juli die neun Nominierten bekannt, die weiterhin die Chance auf den Global- Connect Award haben. Ausschlaggebend für die jeweilige Entscheidung sind Kriterien wie Nischenbesetzung, Vernetzung oder ein besonderer Beitrag für Umwelt und Gesellschaft. Zu den nominierten Unternehmen in der Kategorie Newcomer zählen die Kristall- Turm GmbH & Co. KG, die Industrial Solar GmbH und die Wine Lion GmbH. In der Kategorie Hidden Champion wurden die ecom instruments GmbH, die MetallArt Metallbau Schmid GmbH und die RMA Kehl GmbH & Co. KG nominiert. Aussichten auf den GlobalConnect Award in der Kategorie Global Player haben die Pilz GmbH, die SICK AG sowie die GFT Technologies SE. Zudem wird in diesem Jahr erneut unter allen nominierten Unternehmen ein Publikumspreis verliehen. Alle Interessierten sind eingeladen, über ein Online-Voting auf der Webseite der GlobalConnect ( für ihren Favoriten zu stimmen. Unter allen, die abstimmen, wird ein hochwertiger Markenkoffer verlost. Welches dieser Unternehmen in der jeweiligen Kategorie den GlobalConnect Award gewinnen wird und wer sich Publikumsliebling nennen darf, gibt Frau Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut MdL, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg, beim Abendempfang der GlobalConnect am 26. Oktober 2016 bekannt. Moderiert wird die Veranstaltung von Frau Natalia Wörner, Schauspielerin und gebürtige Stuttgarterin. Ansprechpartner Slim Derouiche Telefon Wirtschaftstag Russland am 27. Oktober 2016 von 10:00 bis 16:30 Uhr auf der GlobalConnect (Messe Stuttgart) Inhalt und Zielgruppe Die Lage ist nicht gerade rosig: Der Außenhandel zwischen Baden-Württemberg und Russland ist stark eingebrochen. Die Sanktionen der EU gegen Russland sind seit nunmehr über zwei Jahren in Kraft, und Fortschritte in der Umsetzung des Minsk-II-Abkommens sind kaum zu beobachten. Was heißt das für die Unternehmen? Die Wirtschaft arrangiert sich nolens volens mit dem schwierigen Umfeld und versucht pragmatisch die Geschäfte abzuwickeln, die in der derzeitigen Lage möglich sind. Dennoch eröffnen sich auch gerade jetzt neue Geschäftschancen und Modelle in Russland, die Flexibilität und zum Teil eine gewisse Risikobereitschaft vorausgesetzt sehr lukrativ sein können. Ohne Lamento will dieser Kongress im Austausch mit erfahrenen Managern und Russlandexperten herausarbeiten, wie der russische Markt einzuschätzen ist und wie er bestmöglich oder auch alternativ bearbeitet werden kann. Wissensvermittlung durch kompetente Vorträge, inspirierendes Brainstorming in Podiumsdiskussionen und Networking in den Pausen geben den Teilnehmern das Rüstzeug für ein erfolgreiches Russlandgeschäft. 8 Außenwirtschaft aktuell 9-10/2016

7 Im Blickpunkt: GlobalConnect Spezial Referenten und Programm Mit einem Großaufgebot von 15 Sprechern wird zu allen aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen in Russland und den Herausforderungen im Russlandgeschäft informiert. Es finden Paneldiskussionen und Vorträge im Wechsel statt. Inhaltlich werden 4 Themenblöcke behandelt: Aktuelle Wirtschaftslage in Russland Lokalisierung und Importsubstitution Branchencheck und Branchenforum Eurasische Wirtschaftsintegration Im ersten Block wird der Delegierte der Deutschen Wirtschaft in Russland, Herr Matthias Schepp, auf die Chancen in der Krise eingehen und Dr. Ricardo Giucci von Berlin Economics eine makroökomische Auswertung mit interessanten Schlussfolgerungen zur russischen Wirtschaftspolitik vornehmen. Im Panel zur Lokalisierung und Importsubstitution berichten Firmen wie zum Beispiel RotoFrank und Aesculap über den Aufbau eigener Werke in Russland. Im Branchencheck werden ausgewählte Branchen, die derzeit Wachstumspotenziale bieten, beleuchtet und vorgestellt. In der anschließenden Podiumsdiskussion stellen Vertreter von SAP, Eisenmann Umwelttechnik und der russischen Firma NTZ Privodnaja Technika ihre Geschäftsmodelle und Vermarktungsstrategien vor und berichten von ihren Erfahrungen in Russland. Das Thema Eurasische Wirtschaftsintegration wirft einen Blick in die Zukunft und versucht ein bigger picture zu zeichnen sowie geopolitische Aspekte der Entwicklung aufzuzeigen. Interessante Unterthemen wie Made in Russia, Absicherung von Devisenschwankungen, Zollrecht und Zertifizierung für die EAWU und vieles mehr werden in den Vorträgen und Panels angesprochen. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der IHK Rhein-Neckar und der Deutsch- Russischen Auslandshandelskammer statt. Termin und Veranstaltungsort Die Veranstaltung findet am 27. Oktober 2016 von 10:00 bis 16:30 Uhr im Rahmen der GlobalConnect auf der Messe Stuttgart beim Flughafen statt. Einen Überblick über die Vielzahl weiterer Veranstaltungen, die auf der GlobalConnect angeboten werden, finden Sie unter: Teilnahmeentgelt Das Teilnahmeentgelt beträgt 195 Euro. Eine Eintrittskarte für die GlobalConnect am 27. Oktober 2016 ist im Preis enthalten, ebenso wie die Möglichkeit, das kostenlose Matching-Tool der GlobalConnect zu nutzen. Weiterhin sind Tagungsmaterialien im Preis enthalten, sowie ein Mittagsbuffet und Tagungsgetränke. Anmeldung Das vollständige Programm sowie das Anmeldefax finden Sie auf unserer Webseite unter der Dokumentennummer Bei Interesse können Sie sich sowohl per Antwortfax als auch online über unsere Veranstaltungsdatenbank anmelden: Anmeldeschluss ist der 20. Oktober Ansprechpartnerin Barbara Effenberger Telefon barbara.effenberger@stuttgart.ihk.de Außenwirtschaft aktuell 9-10/2016 9

8 Internationaler Warenverkehr Harmonisiertes System 2017 (IHK Region Stuttgart) Zum kommenden Jahreswechsel werden sich mehr Warennummern / Zolltarifnummern als sonst ändern, weil die Grundlage der Warennummer, das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung von Waren des internationalen Handels (HS), überarbeitet worden ist. Das HS bildet die ersten sechs Stellen der Warennummer / Zolltarifnummer und wird weltweit von fast allen Staaten angewendet. Das aktuell gültige System HS 2012 wird zum 1. Januar 2017 durch das HS 2017 ersetzt. Zweck der Überarbeitung ist es, Änderungen im internationalen Handel abzubilden, seien es technische Neuerungen oder geänderte Handelsvolumina einzelner Warenarten. Internet Einen Überblick der Änderungen vom HS 2012 zum HS 2017 finden Sie unter Dokumentennummer Zollkodex der EU (IHK Region Stuttgart) Am 1. Mai 2016 ist der Unionszollkodex (UZK), das neue EU- Zollrecht, vollständig in Kraft getreten. Internet Einen Überblick über die wesentlichen Änderungen sowie den aktualisierten UZK Leitfaden (Stand 07/2016) finden Sie unter Dokumentennummer 8383 ATLAS: Neues zum Endverwender (IHK Region Stuttgart) In der ATLAS Info 2947/16 wurde mitgeteilt, dass ab 21. August 2016 endlich eine Lösung für das Thema Endverwender erreicht worden ist: Genehmigungsbescheide des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weisen mitunter Empfänger und Endverwender aus. Rechtlich möglich sind unmittelbare Lieferungen genehmigter Güter an den in der Genehmigung genannten Empfänger oder den Endverwender. Ab 21. August 2016 ist es dementsprechend in ATLAS-Ausfuhr möglich, eine unmittelbare Lieferung auch an den in der Genehmigung genannten Empfänger anzumelden. Zuvor gab es Schwierigkeiten, weil das Feld Endverwender in der Ausfuhranmeldung entfernt worden war und somit abweichende Informationen zwischen der Ausfuhrgenehmigung und der Ausfuhrerklärung in ATLAS zu Klärungsbedarf bei der Abfertigung geführt haben. ATLAS-Codierungen: Neue Merkblätter (IHK Region Stuttgart) Das elektronische Zollsystem ATLAS (Automatisiertes Tarifund Lokales Zoll-Abwicklungs-System) verlangt bei Zollanmeldungen Angaben darüber, ob eine Ware ausfuhrgenehmigungspflichtig ist oder sonstigen Beschränkungen unterliegt. Diese Angaben erfolgen in Form von Codierungen. Es existieren zwei unterschiedliche Typen von Codierungen: EU-einheitliche und deutsche. Ein verlässliches Instrument, um die für eine Zollanmeldung erforderliche Codierung herauszufinden, ist der Elektronische Zolltarif (EZT). Generell sind die Codierungen tagesaktuell im elektronischen Zolltarif (EZT) enthalten. Die Entscheidung, welche der Alternativen für die jeweilige Ware richtig ist, trifft der Anmelder. Weitere Informationen sowie den Zugang zu den Zollmerkblättern finden Sie unter Dokumentennummer Ausgangsabfertigung von Verbrauchsteuer- und Erstattungswaren (Zoll.de) Die Anwendung des Art. 329 Abs. 8 UZK-IA bereitet erhebliche Schwierigkeiten. Danach ist es seit dem 1. Mai 2016 nicht mehr möglich, das Ausfuhrverfahren so mit dem Versandverfahren zu kombinieren, dass die Ausgangszollstelle im Binnenland 10 Außenwirtschaft aktuell 9-10/2016

9 Internationaler Warenverkehr liegt (vorgezogene Ausgangsabfertigung), wenn verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung oder Erstattungswaren im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik befördert werden. Die Mitgliedstaaten haben der Europäischen Kommission zu Art. 329 Abs. 8 UZK- IA Bedenken in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vorgetragen. Die Kommission erarbeitet deshalb in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten eine neue Fassung. Es zeichnet sich deutlich ab, dass die aktuelle Rechtslage keinen Bestand haben wird und ein endgültiger Rechtstext aber noch nicht vorliegt. Deshalb ist die Anwendung des Art. 329 Abs. 8 UZK-IA ausgesetzt, bis die Beratungen der EU-Kommission abgeschlossen sind und eine finale Fassung dieser Vorschrift vorliegt. Langzeit-Lieferantenerklärungen: Gültigkeitsfrist (IHK Region Stuttgart) Für alle seit 1. Mai 2016 ausgestellten Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE) gilt, dass das Ausstellungsdatum maßgeblich ist. Eine LLE kann ausgehend vom Ausstellungsdatum entweder bis zu 24 Monate in die Zukunft oder bis zu 12 Monate in die Vergangenheit ausgestellt werden. Daraus folgt, dass bei einer unterjährigen Ausstellung einer Jahreserklärung zwei Lieferantenerklärungen ausgestellt werden müssen. Weitere Informationen finden Sie unter Dokumentennummer und in der nachstehenden Grafik. Die IHK-Organisation bemüht sich nach wie vor, eine Änderung der Vorschrift zum Jahreswechsel zu erreichen. Außenwirtschaft aktuell 9-10/

10 Internationaler Warenverkehr (Langzeit-)Erklärung-IHK als Ursprungsnachweis (IHK Region Stuttgart) Die Erklärung-IHK ist eine weitere Möglichkeit, den handelspolitischen Ursprung einer Ware nachzuweisen. Sie kann auch als Vorpapier für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses dienen. Internet Ein Muster (deutsch-englisch) in der Fassung Juli 2016 finden Sie unter Dokumentennummer Ursprungsangabe Europäische Union (IHK Region Stuttgart) Die Frage, ob der Begriff Europäische Gemeinschaft oder Europäische Union als Ursprungsangabe angegeben werden soll, beschäftigt weiterhin. Generell gilt: Für alle seit 2011 abgeschlossenen Abkommen (unter anderem Südkorea, Peru, Kolumbien, Zentralamerika, Georgien) lautet die Ursprungsangabe für Ursprungsware der EU auf Ursprungserklärungen: Europäische Union oder European Union sowie die Abkürzung EU. Auch für folgende Staaten der Pan- Euro-Med-Zone sollte Europäische Union verwendet werden: Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz; Albanien, Montenegro, Kosovo, Serbien; Ägypten, Färöer In einer aktualisierten Übersicht können Sie ersehen, auf welchem Dokument Sie welche Bezeichnung verwenden sollten. Internet Die Übersicht finden Sie unter Dokumentennummer Pan-Euro-Med-Freihandelszone (IHK Region Stuttgart) Die Integration der Mittelmeeranrainer und der EU führt zu einer neuen Freihandelszone. Die Regelungen sind kompliziert (Kumulationsvermerk), müssen aber nicht genutzt werden. Die EU-Kommission hat am 5. Juli 2016 eine aktuelle Matrix zum Stand der Abkommen veröffentlicht. Internet Die aktuelle Matrix sowie weitere Informationen finden Sie unter Dokumentennummer ITA: Weitgehende Zollfreiheit für IT-Produkte (IHK Region Stuttgart) Der Zollabbau hat am 1. Juli 2016 begonnen. 65 Prozent der vom ITA (plurilateralen Abkommen für Informationstechnologie) erfassten Waren werden sofort zollfrei, bei den meisten übrigen werden die Zölle in vier Stufen abgeschafft, so dass diese ab Juli 2019 zollfrei sind. Die Industrie- und Handelskammer ist sehr interessiert, wie sich dieser Abbau in der Praxis auswirkt. Nehmen Sie sich fünf Minuten und teilen uns Ihre Erfahrungen mit. Mail: Weitere Informationen und die aktuelle Liste mit den genauen Warennummern und Zollsätzen finden Sie unter Dokumentennummer Ägypten: Ursprungserklärung auf Rechnung (Zoll.de) Die ägyptische Zollverwaltung akzeptiert Ursprungserklärungen auf der Rechnung und auf der Rechnung EUR- MED nur dann, wenn auf dieser Rechnung ausschließlich Ursprungswaren aufgeführt werden. Mischsendungen mit Waren mit und ohne präferenziellen Ursprung sollten mit getrennten Rechnungen ausgefertigt werden. Der Nachweis eines präferenziellen Warenursprungs bei der Einfuhr in Ägypten ist erforderlich, um Zollbegünstigungen in Anspruch nehmen zu können. 12 Außenwirtschaft aktuell 9-10/2016

11 Internationaler Warenverkehr Ursprungsmarkierung: Neue IHK-Studie (IHK Region Stuttgart) Markierungsvorschriften sind weltweit sehr unterschiedlich, die Informationen sind häufig nicht verlässlich. Deswegen hat die IHK Region Stuttgart eine Studie zu den ausländischen Markierungsvorschriften in Auftrag gegeben. Die Vorschriften wurden direkt im Ausland in 108 Ländern recherchiert. Internet Die Studie sowie weitere Informationen zu Made in Germany finden Sie unter Dokumentennummer Brasilien: Apostillen (IHK Region Stuttgart) Seit dem 14. August ist Brasilien dem Haager Apostillen Übereinkommen beigetreten. Die Ausstellung von Apostillen obliegt in Baden-Württemberg dem Regierungspräsidium. Brasilien: Carnet ATA jetzt auch anwendbar (IHK Region Stuttgart) Insgesamt haben 76 Länder das Carnet ATA-Abkommen abgeschlossen. Mit dem Anschluss von Brasilien zum 28. Juni 2016 erweitert sich die Einsatzmöglichkeit auf dem südamerikanischen Kontinent. In Frage kommt das Carnet für Berufsausrüstung, Messe und Ausstellungen. Ebenfalls können Waren für wissenschaftliche beziehungsweise kulturelle Verwendungszwecke und Sportgeräte von Privatleuten mit Carnet ATA nach Brasilien vorübergehend eingeführt werden. Das Carnet ATA ist ein international anerkanntes Zolldokument, ein Warenpass, der bei der vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr bestimmter Warengruppen eingesetzt wird. Es gestattet die zoll- und mehrwertsteuerfreie vorübergehende Einfuhr von Waren bis zu einem Jahr. Technologietransfer und Non-Proliferation (IHK Region Stuttgart) Im Zeitalter der Digitalisierung gerät der elektronische Transfer von sensitiver Technologie immer mehr in den Fokus der Exportkontrolle. Das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) hat seinen Leitfaden zum Thema Technologietransfer und Non-Proliferation für Industrie und Wissenschaft aktualisiert. Weitere Informationen finden Sie unter Dokumentennummer Elfenbeinküste: Embargo aufgehoben (IHK Region Stuttgart) Mit der Verordnung (EU) 2016/907 des Rates vom 9. Juni 2016 werden die Sanktionen gegen die Elfenbeinküste vollständig aufgehoben. Bis zur Änderung der deutschen Außenwirtschaftsverordnung bleiben die Waffenembargos gegen die Elfenbeinküste bestehen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Liberia: Embargo aufgehoben (IHK Region Stuttgart) Mit der Verordnung (EU) 2016/983 des Rates vom 20. Juni 2016 werden die Sanktionen gegen Liberia vollständig aufgehoben. Bis zur Änderung der deutschen Außenwirtschaftsverordnung bleiben die Waffenembargos gegen Liberia bestehen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Weitere Informationen zur vorübergehenden Einfuhr mit Carnet ATA finden Sie unter ww.stuttgart.ihk.de Dokumentennummer Außenwirtschaft aktuell 9-10/

12 Internationaler Warenverkehr Iran: Endverbleibserklärungen (IHK Region Stuttgart) Die Anforderungen an die erforderlichen Endverbleibserklärungen hat sich teilweise geändert. Ausfuhren von Gütern des Anhanges I der Iran-Verordnung (NSG-Güter) Zur bisherigen Endverbleibserklärung, die mit dem Briefkopf des Endverwenders versehen sein muss, ist zusätzlich die neue EVE-Anhang I erforderlich. Ausfuhren von Gütern des Anhangs II der Iran Verordnung Bei der Ausfuhr von Gütern des anhangs II in den Iran wird eine gesonderte Endverbleibserklärung EVE-Anhang II benötigt. Ausfuhren von erfassten Dual-Use- Gütern der VO 428/2009 Hier können die gängigen Endverbleibserklärungen genutzt werden. Bei Ausfuhren von Gütern der Anhänge VIIA, VIIB sowie von nichtgelisteten Gütern in den Iran gibt es keine Änderung. Weitere Informationen sowie die Mustervorlagen erhalten Sie auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Ersatzteillieferungen: Das BAFA informiert (IHK Region Stuttgart) Was ist bei der Lieferung von Ersatzteilen und Komponenten aus exportkontrollrechtlicher Sicht zu beachten? Welche Verfahrenserleichterungen gibt es, wenn eine Genehmigung erforderlich ist? Eine neue Publikation des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert. Internet Sie finden die Publikation unter Dokumentennummer Konfliktmineralien: EU schränkt den Handel mit Konfliktmineralien ein (IHK Region Stuttgart) Die EU hat sich darauf verständigt, Unternehmen der EU für die Herkunft von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold verantwortlich zu machen. Diese Wertstoffe werden bei der Herstellung von Mobiltelefonen, Autos und Schmuck verarbeitet. Die Kommission wird nun Maßnahmen erarbeiten, darunter ein Berichtswesen, um die Lieferkette transparenter zu gestalten. Vergleichbar dürfte dies mit der EU-Holzhandelsverordnung werden, welche den illegalen Holzeinschlag unterbinden soll. Import von Eisen- und Stahlerzeugnissen: Wiedereinführung Überwachungsdokument (IHK Region Stuttgart) Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Stahlindustrie in der Europäischen Union im Zusammenhang mit den weltweiten Überkapazitäten im Stahlsektor, hat die EU die Überwachung von Eisen- und Stahlimporten wieder eingeführt. Ausgenommen sind: Norwegen, Island und Liechtenstein. Unternehmen, welche eine Einfuhr planen, müssen einen Antrag auf Ausstellung eines Überwachungsdokuments stellen. Seit 9. Juli 2016 können Anträge nur noch über das elektronische ELAN-System gestellt werden. Bis 15. August wurde die Übergangsfrist für Einführer verlängert, die ein Überwachungsdokument beantragt, dieses aber bei der Einfuhrabfertigung noch nicht vorliegen haben. Die Maßnahme führt zu einem massiven Aufwand, in der Abwicklung gibt es erhebliche technische und administrative Probleme. Internet Welche Waren betroffen sind, den Zugang zum ELAN-System sowie weitere Informationen finden Sie unter Dokumentennummer Außenwirtschaft aktuell 9-10/2016

13 Internationaler Warenverkehr Korea: Registrierungspflicht für ausländische Lebensmittelimporteure (IHK Region Stuttgart) Seit dem 5. August 2016 müssen sich alle ausländischen Lebensmittelimporteure vor der Einfuhr nach Korea beim Ministerium für Lebensmittelund Medikamentensicherheit registrieren. Zu beachten ist, dass eine Registrierung sieben Tage vor der Einfuhr erfolgen muss. Betroffen sind folgende Produkte: Lebensmittel Zugehörige Apparate, Behälter und Verpackungen Funktionelle Nahrungsmittel Lebensmittelzusatzstoffe tierische Erzeugnisse Die Registrierung kann unter folgendem Link erfolgen: Türkei: Registrierungspflicht für Textilexporteure (IHK Region Stuttgart) Deutsche Exporteure, die Textilien, Farbstoffe, Bettausstattungen und bestimmte Möbel in die Türkei einführen, müssen sich registrieren lassen. Der Kreis der betroffenen Waren wurde unter anderem auf Schuhe, Leder und Reißverschlüsse erweitert. Internet Die aktuelle Liste sowie eine Übersicht der Registrierungsstellen finden Sie unter Dokumentennummer Änderungen bei Antidumpingverfahren (Handelskammer Hamburg) Folgende Änderungen haben sich bis einschließlich 19. August 2016 ergeben: Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücke mit Ursprung in der VR China und Thailand (Position 7307) Einstellung der teilweisen Interimsüberprüfung Kabel und Seile aus Stahl mit Ursprung in der VR China, ausgeweitet auf die Einfuhren aus der Rep. Korea (Position 7312) Änderung der endgültigen Antidumpingmaßnahmen hochdauerfester Betonstabstahl mit Ursprung in der VR China (Positionen 7214, 7228) Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen Aspartam mit Ursprung in der VR China (Position 2924) Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen Terephthalsäure und ihre Salze mit Ursprung in der Rep. Korea (Position 2917) Einleitung eines Untersuchungsverfahrens kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus Stahl mit Ursprung in der VR China und in der Russischen Föderation (Positionen 7209, 7211, 7225) Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen, auch rückwirkend auf die zollamtlich erfassten Einfuhren Türkei: Angabe der Steuernummer des Empfängers (IHK Region Stuttgart) Bei Sendungen in die Türkei ist die Angabe des HS-Codes sowie die Angabe der 10-stelligen Steuernummer des türkischen Empfängers auf dem AWB erforderlich. Wir empfehlen die Angabe auf der Rechnung. Internationaler Warenverkehr Marc Bauer Telefon Telefax Außenwirtschaft aktuell 9-10/

14 Rechtssicher auf Auslandsmärkten Besondere Herausforderungen für die Personalabteilungen bei Entsendungen nach China starker Veränderungsprozess erkennbar (Kai Mütze, IAC Unternehmensberatung GmbH) Entsendungen nach China sind in vielen Unternehmen an der Tagesordnung, da im Land der aufgehenden Sonne ein besonders großer, wenn auch sich wandelnder Markt erkennbar ist. Deutsche Großunternehmen sind schon seit Jahren in China aktiv. Aber auch für eine Mehrheit der kleinen und mittelständischen Firmen gehört China bereits zu den Top 5 Auslandsmärkten. Entsendungen nach China sind allerdings in der administrativen Abwicklung nicht vergleichbar mit Entsendungen innerhalb der EU. Allein schon die rechtlichen Bestimmungen wie das Einreise- und Aufenthaltsrecht oder die Regelungen eines möglicherweise anzuwendenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung weichen von den bekannten Regelungen innerhalb der EU ab. Nicht zuletzt ist auch das Arbeitsrecht in der Anwendung anders als in anderen Ländern. Der Volkskongress hat in den letzten Jahren mehrfach die gesetzlichen Regelungen und Reglementierungen für Mitarbeitereinsätze ausländischer Unternehmen in China angepasst. Zuletzt durch die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und China. Diese rechtlichen Änderungen treten mit Wirkung zum 1. Januar 2017 in Kraft und führen dazu, dass die Frage der rechtlichen Eingliederung eines Mitarbeiters in der Tochtergesellschaft in China stärker fokussiert wird. Hintergrund ist, dass China schneller in den Genuss von Steuereinnahmen kommen möchte. Entsendungen von Mitarbeitern nach China wurden in der Vergangenheit ausschließlich über Entsendeverträge geregelt, dennoch werden seit 2015 vermehrt zusätzlich lokale Anstellungsverträge nach chinesischem Recht geschlossen. Somit ist eine rechtliche Zuordnung des Mitarbeiters an die aufnehmende Gesellschaft in China eindeutig erkennbar. Dass diese Notwendigkeit in China Einzug hält, verwundert den Praktiker nicht, da so der chinesische Staat schneller in die steuerlichen Flüsse der persönlichen Steuer des Mitarbeiters kommt. Die Personalabteilungen stellt dies aber vor zusätzliche Herausforderungen: sie müssen den entsandten Mitarbeitern die Notwendigkeit dieses lokalen Vertrags genau erklären. Zeitgleich werden für den Mitarbeiter im lokalen Anstellungsvertrag Rechte und Pflichten eines anderen Rechtssystems geregelt. Und nicht zuletzt müssen durch den lokalen Vertrag auch der Tochtergesellschaft in China die Einkommensverhältnisse aus der Beschäftigung offengelegt werden. Mit dieser erhöhten Transparenz müssen deutsche Unternehmen nun umgehen. Genau diese Ausrichtung ist in China eine wesentliche Veränderung und wird durch die chinesische Regierung strategisch vorangetrieben. Eine strategische Veränderung macht sich auch in den aufenthaltsrechtlichen Regelungen bemerkbar. So ist durch die Einführung einer neuen Visakategorie in den letzten Jahren der Unterschied einer Anstellung in China und einer Einreise befristet auf maximal 180 Tage Aufenthalt durch die Schaffung der Visakategorie M verschärft worden. Diese Visakategorie gibt den deutschen Unternehmen zwar die Möglichkeit, dass ihre Mitarbeiter in China für kurzfristige Arbeitseinsätze vereinfacht einreisen können, jedoch nur bis zu einem maximalen Aufenthalt von 180 Tagen und somit unterhalb der Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens. Daher hat der chinesische Gesetzgeber auch deutlich gemacht, dass mit der Visakategorie M eine Steuerabführung in China nicht möglich ist. Diese Kategorie kann nicht eingesetzt werden, wenn eine sofortige Steuerpflicht, beispielsweise durch eine Kostenübernahme in China, eingetreten ist. Hierzu wird im Regelfall das Arbeitsvisum der Kategorie Z benötigt und ein- 16 Außenwirtschaft aktuell 9-10/2016

15 Rechtssicher auf Auslandsmärkten hergehend eine Anlehnung an die lokale chinesische Einheit, was häufig durch die Vorlage eines lokalen Anstellungsvertrags als Nachweis abverlangt wird. Es bleibt abschließend festzuhalten, dass die Änderungen der chinesischen Gesetzgebung massive Auswirkungen auf die internationalen Mitarbeitereinsätze haben werden und die Personalabteilungen in Deutschland sich zunehmend mit den Veränderungen auseinandersetzen müssen. Die Entsendungen nach China sind damit in der Vorbereitung komplizierter und müssen durch die Personalabteilungen abgestimmt in den Bereichen Steuerrecht, Einreise- und Aufenthaltsrecht, anzuwendendes Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht erarbeitet werden. Gleichzeitig müssen die Faktoren in der jeweiligen Gehaltsabrechnung abgebildet werden. Artikel von Kai Mütze, Geschäftsführer der IAC Unternehmensberatung GmbH, Wolfhagen bei Kassel. Die IAC Unternehmensberatung GmbH hat sich auf die internationalen Mitarbeitereinsätze weltweit spezialisiert und berät annähernd 240 Kunden in ganz Deutschland und Europa. Kai Mütze ist Fachbuchautor und Praktiker mit über 17 Jahren Berufserfahrung im internationalen Personalmanagement. Die Serie Rechtssicher auf Auslandsmärkten informiert unter anderem über die Themen Vertragsgestaltung, Länderrisiken und Inkasso. Ihre IHK-Ansprechpartnerinnen Internationales Wirtschaftsrecht und internationale Handelspolitik Silke Helmholz Telefon Claudia Schneider Telefon Veranstaltungstipp: IHK-Seminar: Personalherausforderungen in China Von der Personalbeschaffung zur Entsendung Termin: Dienstag, 6. Dezember 2016 Uhrzeit: 9:00 17:00 Uhr Ort: IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30, Stuttgart Teilnehmerentgelt: 150 Euro (inklusive Verpflegungspauschale) Wir laden Sie herzlich zu unserem China-HR Tag ein und thematisieren mit unseren Experten aus China alle relevanten Fragestellungen vom effizienten Personalmanagement bis hin zur Rekrutierung lokaler Arbeitskräfte, zur Entsendung von Mitarbeitern und zu den wichtigsten arbeitsrechtlichen Aspekten. Sprecher: Kai Mütze, Geschäftsführer, IAC Unternehmensberatung GmbH Michael Teubenbacher, Senior Manager, General Manager CPC Consulting (Beijing) Co., Ltd. Dr. Nils Seibert, Deputy General Manager, AHK Greater China Shanghai Dr. Oliver Prüfer, Deputy General Manager & Head of HR, AHK Greater China Beijing Michael Graf, Head of Performance Management und Erna Gugel, Consultant International Assignments, Festo AG & Co. KG Anmeldung: Bis zum 28. November 2016 unter mit der Veranstaltungs-Nr Ihre IHK-Ansprechpartnerinnen Sonja Bachofer Telefon Claudia Schneider Telefon Außenwirtschaft aktuell 9-10/

16 Außenwirtschaftsfinanzierung und -förderung Hermesdeckungen für Iran wieder möglich (Exportkreditgarantien / IHK Region Stuttgart) Mit der Begleichung der Altschulden durch den Iran am 20. Juni 2016 ist die Deckung von Exportgeschäften (Exportkreditgarantien) in den Iran wieder möglich. Die seit 1. Juli 2016 gültige neue Beschlusslage sieht vor, dass für die Deckung von Exportgeschäften mit Kreditlaufzeiten von mehr als 360 Tagen grundsätzlich Sicherheiten des iranischen Finanzministeriums oder der Zentralbank notwendig sind. Gleiches gilt für kurzfristige Geschäfte (Kreditlaufzeit bis 360 Tage). Allerdings kann im Kurzfristbereich auf iranische Staatssicherheiten verzichtet werden, wenn folgende Rahmenbedingungen gegeben sind: der ausländische Kunde ein verbundenes Unternehmen des Exporteurs ist der ausländische Kunde zu einem internationalen Konzern gehört, dessen Bonität außer Zweifel steht Sicherheiten einer iranischen Bank vorliegen, über die es aussagekräftige und belastbare Informationen gibt Sicherheiten aus Drittstaaten vorliegen Im Sammeldeckungsbereich besteht für ausfuhrgenehmigungspflichtige Waren sowie für alle Waren, die ganz oder teilweise zur Errichtung oder zum Betrieb einer Anlage für kerntechnische Zwecke bestimmt sind, keine Deckungsmöglichkeiten. Des Weiteren gilt, dass für bankbesicherte Geschäfte (außer mit der iranischen Zentralbank) keine Limite eingerichtet werden, sondern über jedes konkrete Einzelgeschäft entschieden wird (sogenannte APG-einmalig ). Weiterhin schwierig gestaltet sich dagegen der Zahlungsverkehr beziehungsweise die Zahlungsabwicklung. Zwar sind seit Mitte Februar viele iranische Banken wieder an das Finanznachrichtensystem SWIFT angeschlossen, allerdings müssen direkte Kontobeziehungen zwischen europäischen und iranischen Banken erst wieder aufgebaut werden beziehungsweise müssen vor dem Hintergrund weiter bestehender US- Sanktionen geprüft werden. In seiner Juli- Sitzung hat der Interministerielle Ausschuss die Bank of Industry and Mine (BIM) als Akkreditivbank für das Kurzfristgeschäft im Bereich der Exportkreditgarantien generell anerkannt. Die im iranischen Staatsbesitz befindliche Bank gehörte bis zum Inkrafttreten der Iran-Sanktionen zu den vom Bund als Sicherheitengeber akzeptierte Bank. Internet Kontakt Niederlassung Stuttgart Felix Brücher Telefon felix.bruecher@eulerhermes.com Einzeldeckungen Ingo Schwutke Telefon ingo.schwutke@eulerhermes.com Sammeldeckungen Karina Lasch Telefon karina.lasch@eulerhermes.com Umwelttechnik: Neue Märkte, neue Chancen durch Internationalisierung (bw-i / Umwelttechnik BW) Gemäß zweier Studien zur Internationalisierung der Umwelttechnik, die Baden-Württemberg International (bw-i) gemeinsam mit Umwelttechnik BW in Auftrag gegeben hatte, versprechen die Märkte China, USA und Brasilien die größten Potenziale für Umwelttechnikunternehmen in Baden-Württemberg. Doch es finden sich auch Staaten wie Südafrika und Australien unter den wichtigsten zehn Zielländern. Augenmerk sollten Unternehmer aus der Branche außerdem auf den indischen, den türkischen und südkoreanischen Markt, aber auch auf die EU-Staaten Frankreich und Großbritannien legen. Die Studien wurden von der Beratungsfirma Prognos und der Forschungsstelle für Internationales Management und Innovation an der Universität Hohenheim erstellt. Sie untersuchten nicht nur die Umwelttechnikmärkte als Ganzes 18 Außenwirtschaft aktuell 9-10/2016

17 Außenwirtschaftsfinanzierung und -förderung auch die einzelnen Segmente wie zum Beispiel Luftreinhaltung oder Abwassertechnik wurden auf ihre globalen Potenziale hin überprüft. Unternehmen, die sich für einen Zielmarkt interessieren, der sich unter den Top-Ten (China, USA, Indien, Türkei, Brasilien, Frankreich, Großbritannien, Australien, Südafrika, Südkorea) der beiden Umwelttechnik-Internationalisierungsstudien befindet, können die Unterlagen (Länderprofile / Leitmarktprofile / zusammenhängende Branchenprofile) beim Technologie- und Innovationszentrum Umwelttechnik und Ressourceneffizienz Baden-Württemberg GmbH (Umwelttechnik BW) anfordern. Kontakt Umwelttechnik BW Anette Zimmermann Telefon anette.zimmermann@ umwelttechnik-bw.de Exportinitiative für Umwelttechnologien (AHK) Das Bundesumweltministerium (BMUB) startete am 7. März 2016 eine Exportinitiative für Umwelttechnologien, mit der die exportorientierten Aktivitäten der deutschen Umweltwirtschaft flankiert werden sollen. Zudem soll die Initiative dazu beitragen, in ausgewählten Zielländern die Vermittlung und Anwendung grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastrukturen zu beschleunigen und die Rahmenbedingungen hierfür zu verbessern. Von den insgesamt 43 Projekten führen acht Auslandshandelskammern nun Projekte in den Themenbereichen Abfall- oder Wasserwirtschaft durch: Saudi-Arabien, Philippinen, Kenia (alle Wasser), Chile, Südafrika, Türkei, Indonesien (alle Abfall- / Kreislaufwirtschaft) und Ecuador (Abwasser und Abfall). Jede AHK erstellt eine Analyse zu den vorliegenden Bedingungen und Herausforderungen, um dann in einem Workshop mit Experten und Stakeholdern des Ziellandes und deutschen Wissensträgern über Lösungen zu diskutieren und konkrete Projektideen zu erarbeiten. Unternehmensvertreter / Experten aus den Bereichen Abfall- / Kreislaufwirtschaft und Wasserwirtschaft können die von den Auslandshandelskammern erstellten Anforderungsprofile bei der IHK Region Stuttgart anfordern. Kontakt Thomas Bittner Telefon thomas.bittner@stuttgart.ihk.de 4. Ideenwettbewerb developpp.de 2016 Nächster Stichtag: 15. November 2016 (IHK Region Stuttgart) Vom 15. November bis 31. Dezember 2016 findet der vierte developpp.de-ideenwettbewerb 2016 statt. Der Wettbewerb richtet sich an alle Unternehmen, die in Entwicklungs- und Schwellenländern aktiv werden und ihr Engagement nachhaltig gestalten wollen. Im Rahmen von developpp.de werden Unternehmen finanziell und fachlich unterstützt. Jedes Unternehmen, das die Mindestkriterien erfüllt (mindestens zehn Mitarbeiter, mindestens eine Million Euro Umsatz, seit mindestens drei Jahren am Markt) und mit einem nachhaltigen und breitenwirksamen Vorhaben überzeugt, kann einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Projektkosten (maximal Euro) erhalten. Das Programm wird durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert und durch drei Durchführungsorganisationen umgesetzt (sequa ggmbh, Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit GIZ, Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft DEG. Unternehmen können frei wählen, bei welcher der oben genannten Institutionen Projektvorschläge eingereicht werden. Weitere Informationen zum developpp.de finden sich auf der Webseite. Hier sind auch die erforderlichen Vordrucke zur Teilnahme am Wettbewerb hinterlegt. Internet Außenwirtschaft aktuell 9-10/

18 Europa News EU-US-Datenschutzschild: Leitfaden für Bürger veröffentlicht (EU-News) Der neue EU-US-Datenschutzschild ist einsatzbereit: Seit dem 1. August können sich Unternehmen beim US- Handelsministerium für die Aufnahme in die Datenschutzschild-Liste registrieren und eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen. Gleichzeitig veröffentlicht die Europäische Kommission einen Bürger-Leitfaden. Dieser fasst zusammen, welche Wege jeder Einzelperson offenstehen, wenn sie der Ansicht ist, dass bei der Verwendung der sie betreffenden personenbezogenen Daten die Datenschutzvorschriften nicht berücksichtigt wurden. Unter dem Datenschutzschild unterliegen Unternehmen in den USA strengeren Auflagen zum Schutz der personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger. Ist ein EU-Bürger der Auffassung, dass seine Daten im Rahmen des Datenschutzschilds missbraucht wurden, stehen ihm mehrere Möglichkeiten der Streitbeilegung offen, von denen er leicht und ohne große Kosten Gebrauch machen kann. Idealerweise wird sich das Unternehmen selbst um die Beschwerde kümmern und das Problem lösen. Außerdem steht ein kostenloses Verfahren der alternativen Streitbeilegung zur Verfügung. Einzelpersonen können sich auch an ihre nationalen Datenschutzbehörden wenden, die dann zusammen mit der Federal Trade Commission dafür sorgen, dass Beschwerden nachgegangen und abgeholfen wird. Kann der Fall nicht auf andere Weise gelöst werden, gibt es als letztes Mittel ein Schiedsverfahren. Für Rechtsschutzbegehren von EU-Bürgern, die den Bereich der nationalen Sicherheit betreffen, ist eine von den US-Nachrichtendiensten unabhängige Ombudsstelle zuständig. US-amerikanische Unternehmen bestätigen zur Aufnahme in die Datenschutzschild-Liste mittels Selbstzertifizierung, dass sie die in der Regelung festgelegten hohen Datenschutzstandards erfüllen. Sie müssen ihre Registrierung jedes Jahr verlängern lassen. Das US-Handelsministerium wird überwachen und aktiv prüfen, ob die Unternehmen über problemlos einsehbare Datenschutzbestimmungen verfügen, die mit den einschlägigen Grundsätzen des Datenschutzschilds in Einklang stehen. Die USA haben sich verpflichtet, die Liste der Mitglieder des Datenschutzschilds stets auf dem neuesten Stand zu halten und Unternehmen, die nicht mehr teilnehmen, zu streichen. Handelsbeschränkende Maßnahmen erreichen Höchststand Studien zeigen: Protektionismus auf dem Vormarsch (DIHK) Die EU-Kommission und die Welthandelsorganisation (WTO) haben Berichte zum aktuellen Stand von Handelsbarrieren veröffentlicht. Diese offenbaren, dass die Anzahl der handelsbeschränkenden Maßnahmen derzeit einen Höchststand seit der Wirtschaftskrise erreicht. In ihrem Bericht über protektionistische Trends im globalen Handel stellt die EU- Kommission fest, dass innerhalb von 18 Monaten 200 neue handelsbeschränkenden Maßnahmen in den 31 beobachteten Ländern ergriffen wurden. Am stärksten betroffen sind Rohstoffe, IKT- (Informations- und Kommunikationstechnologie) und Energieprodukte. Dabei wurden am häufigsten Produktverbote, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Lizenzen angewandt, aber auch Beschränkungen im öffentlichen Beschaffungswesen sind gängige Maßnahmen. Zu den wichtigsten Anliegen der EU zählen Einschränkungen beim Zugang zu öffentlichen Aufträgen in China, Restriktionen einiger Länder bei der Einfuhr von Stahl unter Verletzung von WTO-Regeln, Erhöhungen der Zölle auf IKT-Produkte trotz des bestehenden Informationstechnologie- Abkommens (ITA) in Indien, sowie verschiedene Importsubstitutionsmaßnahmen in Russland. Dagegen kann eine positive Entwicklung bezüglich einiger langjähriger Handelsbarrieren in Argentinien verzeichnet werden. Insgesamt sind Schwellenländer für etwa die Hälfte aller neuen Maßnahmen, die zwischen Juni 2014 und Dezember 2015 eingeführt wurden, verantwortlich. Aber auch G20-Mitglieder zählen zu handelsbeschränkenden Ländern. Dies geht aus dem WTO-Bericht über handelspolitische Maß- 20 Außenwirtschaft aktuell 9-10/2016

19 Europa News nahmen der G20 hervor, welcher 145 neue Maßnahmen zwischen Oktober 2015 und Mai 2016 identifiziert. In der DIHK-Umfrage Going International 2016 hatten bereits im Frühjahr Prozent der befragten Unternehmen angegeben, dass sie eine Zunahme an Handelsbarrieren wahrnehmen. Kommission hält an Reform der Entsenderichtlinie fest (EU-News) Nach sorgfältiger Prüfung der Stellungnahmen einer Reihe von nationalen Parlamenten ist die Europäische Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die geplante Reform der Entsenderichtlinie nicht gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt. Die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen erklärte: Die Entsendung von Arbeitnehmern ist naturgemäß eine grenzüberschreitende Angelegenheit. Die Juncker-Kommission setzt sich nach wie vor entschlossen für die Freizügigkeit von Personen ein, und zwar auf der Grundlage von Regeln, die für alle klar und fair sind und in der Praxis durchgesetzt werden. Mehrere nationale Parlamente hatten im Mai eine sogenannte Subsidiaritätsbeschwerde bei der Kommission eingelegt und damit in Frage gestellt, ob das Ziel der vorgeschlagenen Änderungsrichtlinie nicht besser auf nationaler Ebene erreicht werden könnte. Die Kommission hat heute in einer Mitteilung ihre Meinung dazu dargelegt. Die Stimmen der nationalen Parlamente sind von großer politischer Bedeutung für die Kommission, und ich bin sehr dankbar dafür, dass sich die Parlamente in dieser Sache aktiv einbringen. Wir haben alle Argumente der nationalen Parlamente sorgfältig geprüft und ihre Bedenken mit ihnen erörtert. Alles in allem sind wir zu dem Schluss gekommen, dass der Vorschlag voll und ganz mit dem Grundsatz der Subsidiarität vereinbar ist, und wir werden daher an unserem Vorschlag festhalten, sagte Sozialkommissarin Thyssen. Die Überarbeitung der Arbeitnehmerentsenderichtlinie geht auf eine klare Zusage dieser Kommission zurück, die wie in ihren politischen Leitlinien dargelegt auf einen vertieften und faireren Binnenmarkt abstellt. Die Überarbeitung sieht vor, dass entsandte Arbeitnehmer in der Regel in den Genuss der gleichen Vorschriften über Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen kommen wie lokale Arbeitnehmer. Die Kommission hat die Subsidiaritätsbedenken der nationalen Parlamente sorgfältig geprüft und mit ihnen in einem offenen politischen Dialog alle aufgeworfenen Fragen erörtert, ehe sie ihre Schlussfolgerungen gezogen hat. Zweck der Überprüfung der vorgebrachten Argumente war es, festzustellen, ob das Ziel der vorgeschlagenen Änderungsrichtlinie tatsächlich besser auf Unionsebene erreicht werden kann. Die Kommission bekräftigt, dass es angebracht ist, die Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern auf EU-Ebene festzulegen, wie dies seit 1996 der Fall gewesen ist. Mit dem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass für am gleichen Ort tätige Arbeitnehmer die gleichen Bestimmungen gelten, unabhängig davon, ob es sich um lokale oder entsandte Arbeitnehmer handelt. Die Verpflichtung aller Mitgliedstaaten, die einschlägigen Vorschriften in allen Wirtschaftsbranchen anzuwenden, kann nicht auf nationaler Ebene festgelegt werden; dies muss auf Unionsebene erfolgen. Der Vorschlag berücksichtigt zudem uneingeschränkt und ausdrücklich die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten bei der Lohnfestsetzung im Einklang mit nationalen Gepflogenheiten. Während sich die Überprüfung der Argumente durch die Kommission nach dem Subsidiaritätskontrollmechanismus auf die Frage der Subsidiarität beschränkte, übermittelt die Kommission darüber hinaus den nationalen Parlamenten individuelle Antworten, in denen sie auf deren spezifische Anmerkungen und Bedenken eingeht, die nicht unbedingt die Subsidiarität betreffen. Enterprise Europe Network Thomas Bittner Telefon Telefax ihk.de Dorothee Minne Telefon Telefax ihk.de Außenwirtschaft aktuell 9-10/

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