Weiterbildung Hygiene in Alten- und Pflegeheimen gem. 64 GuKG (WB Hyg. 03)
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- Alma Winkler
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1 Weiterbildung Hygiene in Alten- und Pflegeheimen gem. 64 GuKG (WB Hyg. 03) berufsbegleitend Durch diese Weiterbildung werden Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege auf die Anforderungen und Tätigkeiten einer/eines Hygienebeauftragten bei der Pflege und Betreuung von Menschen im Langzeitbereich vorbereit. Sie umfasst insgesamt 200 Stunden, welche in 160 Theoriestunden und 40 Praktikumsstunden aufgegliedert ist. Die Unterrichtseinheiten finden berufsbegleitend, in Form von Modulen, statt. Ein Modul besteht aus drei Tagen und wird einmal pro Monat absolviert. In Summe sind das sechs Module bis zur Abschlussprüfung. Ausbildungsziele: Ansprechperson für Angelegenheiten der Hygiene Erstellung von Hygieneplänen (Standards) Richtlinien im Umgang mit Infektionskrankheiten Schulungen des Personals Voraussetzungen: Diplom für Gesundheits- und Krankenpflege
2 Inhalte des Lehrganges (Theorie): LF I - Epidemiologie, Mikrobiologie, Immunologie (30 UE) Infektionslehre - Begriffe Bakteriologie Leben und Arten von Bakterien (Staphylokokken, E- coli, Salmonellen, ) Legionellen und Pseudomonaden Virologie Hepatitis A, B, u. C, Noroviren, Rotaviren, Multiresistente Erreger Gastroneterititiden Parasiten Behandlung, Schutzmaßnahmen Schädlinge - Schutzmaßnahmen Impfungen LF II a - Technische Hygienemaßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionen (30 UE) Händehygiene Händewaschen, hyg. Händedesinfektion, Händepflege +Übungen, pers. Hygiene Reinigung und Desinfektion Flächendesinfektion, Bodendesinfektion, Sanitäranlagen Jahresprüfplan Reinigungs- u- Desinfektionsplan, SOPs, Fachrichtlinien Pflege und Umgang mit geschlossenen Harndrainagesystemen Hygienische Probleme bei Injektionen, Infusionen und Venenkathetern Hygiene bei Inhalationstherapie Hydrotherapie Wäsche in Alten- und Pflegeheimen Entsorgung von Abfall Allg. Hygienerichtlinien bei Baumaßnahmen Hygienische Anforderungen bei den Raumlufttechnischen Anlagen Basiswissen Hygiene in der Küche für Alten- und Pflegeheime Risikomanagement in der Hygiene für Alten- und Pflegeheime Hygieneüberprüfung eines Alten- und Pflegeheimes Abschlussprüfung Abschlussprüfung
3 LF II b - Hygienemaßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionen (40 UE) Umgebungsuntersuchung, Abnahmekriterien und Befundinterpretation Erstellen eines Hygieneplans, Erstellen von Durchführungsnachweisen Richtiger Einsatz von Desinfektionsmittel Händehygiene Haut- und Schleimhautantiseptik PEG Sonden - Versorgung Tracheostoma hygienische Aspekte bei der Versorgung Verbandwechsel Isolierung aus pflegerischer Sicht (Maßnahmen) Sanitätsbehördliche Einschau Erstellen einer Checkliste Gesetzliche Grundlagen Erstellen einer Schulungseinheit für Personalschulungen Persönliche Hygiene Umgang mit Wäsche (Bewohnerwäsche/Dienstkleidung) Küchenhygiene/Lebensmittelhygiene; Anforderungen an das Küchenpersonal MRSA/ESBL Umgang mit multiresistenten Erregern aus pflegerischer Sicht Tuberkulose Umgang mit Tieren in Pflegeeinrichtungen LF III - Kommunikation (30 UE) Kommunikation und Gesprächsführung Rhetorik, freie Rede Verhandlung und Konferenz Didaktik für Fortbildung/Schulung und Anleitung Arbeitsorganisation und Zeitmanagement Informationsgewinnung Grundlagen der Führung Stressmanagement Teamarbeit Fördern der Selbstständigkeit und Entscheidungsbereitschaft sowie Ertragen von Frustration Verhalten in Grenzbereichen und Reflexion LF IV - Ethik (20 UE) Was ist Ethik? Ziele, Aufgaben und Funktion von Ethik Ethik im Zentrum der Pflege/-Hygienequalität Ethische Entscheidungsfindung Ethische Reflexion der Hygiene Hygiene im Spannungsfeld zwischen Qualität und Macht der Hygienefachkraft Umgang mit schwierigen KollegInnen Partizipation als Werkzeug einer gemeinsamen Definition Abschlussprüfung Teilnahme Teilnahme
4 LF V - Berufsspezifische Rechtsgrundlagen (10 UE) Hygienerechtliche Bestimmungen für KA und Pflegeheime Sanitätsrechtliche Bestimmungen in Bezug auf Hygiene Teilnahme Weiterbildung für Hygienebeauftragte(r) für Alten- und Pflegeheime gem. 64 GuKG (WB Hyg. 3) berufsbegleitend 09. Februar 2015 bis 30. Juni 2015 THEORIE-MODULE (1 Modul = 3 Tage = 10 UE/Tag = 160 Theoriestunden) Februar bis März bis April Di-Do bis Mai bis Juni bis Juni bis Die Unterrichtszeit beginnt um 08:30 Uhr und endet um 17:30 Uhr. Eine 80%ige Anwesenheit der Theoriemodule ist die Voraussetzung für die Zulassung zu den Einzelprüfungen als auch zur Abschlussprüfung! Abschlussprüfung: 30. Juni 2015 (Bei Versäumen der Abschlussprüfung, aus welchen Gründen auch immer sowie bei einer Nachprüfung werden 150 Euro an Prüfungskosten sofort fällig!) voraussichtliche Zeugnisübergabe: 30. Juni 2015 Kurskosten inkl. Prüfungsgebühren: 2.150,00 exkl. USt
5 ANMELDEFORMULAR Hiermit melde ich mich verbindlich bei der EMG Akademie für Gesundheit GmbH & Co KG zur berufsbegleitenden Weiterbildung Hygienebeauftragte(r) für Alten- und Pflegeheime (WB Hyg. 03) gem. 64 GuKG an. Teilnehmer: Vor- und Nachname: Soz.Vers/Geb.Dat.: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon/Mobil: Rechnungsadresse: Name: Kosten: 2.150,00 exkl. USt. 160 Theoriestunden, 40 Praktikumsstunden 09. Februar 2015 bis 30. Juni Anschrift: Telefon/ Fax: Ort, Anmeldung unter: Per Post: EMG Akademie für Gesundheit GmbH & Co KG; 8142 Wundschuh, Neuschloss 1 Fax: Teilnehmer sowie Rechnungsträger bestätigen mit der Unterschrift, die im Anhang befindlichen AGB s gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Unterschrift Vertragspartner/Rechnungsträger firmenmäßige Zeichnung Unterschrift Teilnehmer
6 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anmelderichtlinien Wir haben bei unseren Lehrgängen begrenzte Teilnehmerzahlen, daher erfolgt die Reservierung der Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge. Anmeldeschluss ist jeweils 7 Tage vor Beginn der Lehrgänge. Anmeldungen erfolgen ausschließlich mit unserem Vordruck und sind nach Unterfertigung rechtsverbindlich. Formulare können Sie aus unserer Homepage entnehmen. 2. Zahlungsbedingungen Die Teilnahmegebühr überweisen Sie bitte umgehend nach Erhalt der Rechnung. Bei Versäumnis von Zahlungsfristen behalten wir uns, abgesehen von der Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung, auch die außergerichtliche Geltendmachung unserer Forderungen durch einen Anwalt oder durch ein Inkassobüro vor. Wir sind berechtigt, die dabei zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen. Eine Teilnahme an Lehrgängen ist nur möglich, wenn am ersten Kurstag eine Zahlungsbestätigung vorgelegt wird. 3. Teilzahlungsvereinbarung Besteht eine individuelle schriftliche Teilzahlungsvereinbarung werden bei Zahlungsverzug 30 Euro Mahngebühr sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12% p. a. verrechnet. 4. Stornogebühr Im Falle einer Verhinderung ist eine schriftliche Stornierung erforderlich. Diese ist bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos. Nach dieser Frist wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent der Teilnahmegebühr, bei Nichterscheinen zur Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Das Einsetzen eines Ersatzteilnehmers ist möglich. 5. Prüfungen Der Ablauf der jeweiligen Lehrgänge ist durch die jeweils gültige Lehrgangsordnung bestimmt. Nach bestandenen Prüfungen und dem Erfüllen der vorausgesetzten Anforderungen wird ein Zeugnis mit der jeweilig erreichten Qualifikation ausgestellt. Vortragsänderungen sind aufgrund der langfristigen Planung möglich. Beim Großteil der angebotenen Lehrgänge ist ein Teilnehmerminimum gefordert. Wird dieses unterschritten, kann ein Ausbildungsvorhaben abgesagt werden. Alle Lehrgänge können nur vorbehaltlich mit der Genehmigung des Landeshauptmannes abgehalten werden. 6. Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel häufig nur in einer geschlechtsspezifischen Formulierung ausgeführt. Selbstverständlich stehen alle Veranstaltungen beiden Geschlechtern gleichermaßen offen. 7. Grundsätzliches Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein oder nach erfolgtem Vertragsabschluss unwirksam oder nicht durchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit aller anderen Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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