Verkürzte Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege für Pflegehelfer gem. 44 GuKG. (Diplom 13)

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1 Verkürzte Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege für Pflegehelfer gem. 44 GuKG. (Diplom 13) Die verkürzte Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege für Pflegehelfer umfasst eine theoretische und eine praktische Ausbildung in der Dauer von insgesamt Stunden. Ausbildungsziele gem. 2. GuKG Ziele der Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege sind: 1. die Befähigung zur Übernahme und Durchführung sämtlicher Tätigkeiten, die in das Berufsbild des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege fallen, 2. die Vermittlung von Kenntnissen über den Aufbau, die Entwicklung und die Funktionen des menschlichen Körpers und der menschlichen Psyche, 3. die Vermittlung einer geistigen Grundhaltung der Achtung vor dem Leben, der Würde und den Grundrechten jedes Menschen, ungeachtet der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Hautfarbe, des Alters, des Geschlechts, der Sprache, der politischen Einstellung und der sozialen Zugehörigkeit, und eines verantwortungsbewussten, selbständigen und humanen Umganges mit gesunden, behinderten, kranken und sterbenden Menschen, 4. die Vermittlung von Kenntnissen und der Anwendung von Methoden zur Erhaltung des eigenen physischen, psychischen und sozialen Gesundheitspotentials, 5. die Ausrichtung der Pflege nach einer wissenschaftlich anerkannten Pflegetheorie und deren Erkennung als einen analytischen, problemlösenden Vorgang sowie zielgerichtetes und eigenverantwortliches pflegerisches Handeln unter Bedachtnahme auf die beruflichen Kompetenzen und ethischen Grundprinzipien, 6. die Vermittlung von Kenntnissen für die Planung, Ausführung, Dokumentation und Evaluierung einer optimalen Pflege unter Berücksichtigung der physischen, psychischen und sozialen Aspekte des Lebens, sofern sie Gesundheit, Krankheit, Behinderung und Sterben betreffen, und 7. die Förderung kreativer Arbeit, Kommunikation und Kooperation in persönlichen, fachspezifischen und anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen zur Sicherung der Pflegequalität und Unterstützung der Weiterentwicklung der Pflegepraxis durch forschungsorientiertes Denken. Voraussetzungen: Berufsberechtigung in der Pflegehilfe gem. den Bestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes. Ausübung der Tätigkeit in der Pflegehilfe in einem Dienstverhältnis durch 2 Jahre vollbeschäftigt oder entsprechend länger bei Teilzeitbeschäftigung. 1

2 Die Ausbildung ist wie folgt aufgegliedert: Theoretische Ausbildung, 2. Ausbildungsjahr, 690 Stunden Unterrichtsfach Berufsethik und Berufskunde der Gesundheits- und Krankenpflege Grundlagen der Pflegewissenschaften und Pflegeforschung Gesundheits- und Krankenpflege Pflege von alten Menschen Palliativpflege Hauskrankenpflege Hygiene und Infektionslehre Ernährung, Kranken- und Diätkost Biologie, Anatomie, Physiologie Allgemeine und spezielle Pathologie, Diagnose und Therapie Gerontologie, Geriatrie und Gerontopsychiatrie Pharmakologie Berufsspezifische Ergonomie Soziologie, Psychologie, Pädagogik und Sozialhygiene Kommunikation, Konfliktbewältigung, Supervision und Kreativitätstraining Elektronische Datenverarbeitung, fachspezifische Informatik, Statistik und Dokumentation Berufsspezifische Rechtsgrundlagen Fachspezifisches Englisch Art der Prüfung *Im Rahmen der Einzelprüfung des 2. Ausbildungsjahres sind auch die Kenntnisse und Fertigkeiten über die Lehrinhalte des 1. Ausbildungsjahres der Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege zu überprüfen. Die Kenntnisse und Fertigkeiten der Lehrinhalte des 1. Ausbildungsjahres sind durch zu erwerben Theoretische Ausbildung, 3. Ausbildungsjahr, 470 Stunden Unterrichtsfach Berufsethik und Berufskunde der Gesundheits- und Krankenpflege Grundlagen der Pflegewissenschaften und Pflegeforschung Gesundheits- und Krankenpflege Pflege von alten Menschen Palliativpflege Hauskrankenpflege Allgemeine und spezielle Pathologie, Diagnose und Therapie Erste Hilfe, Katastrophen- und Strahlenschutz Gesundheitserziehung und -förderung im Rahmen der Pflege, Arbeitsmedizin Berufsspezifische Ergonomie Soziologie, Psychologie, Pädagogik und Sozialhygiene Kommunikation, Konfliktbewältigung, Supervision und Kreativitätstraining Strukturen und Einrichtungen des Gesundheitswesens, Organisationslehre Fachspezifisches Englisch Art der Prüfung Einzelprüfung *Im Rahmen der Einzelprüfung des 3. Ausbildungsjahres sind auch die Kenntnisse und Fertigkeiten über die Lehrinhalte des 1. und 2. Ausbildungsjahres der Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege zu überprüfen. Die Kenntnisse und Fertigkeiten der Lehrinhalte des 1. Ausbildungsjahres sind durch zu erwerben 2

3 Praktische Ausbildung, 2. und 3. Ausbildungsjahr Fachbereich Stunden Akutpflege im operativen Fachbereich 400 Akutpflege im konservativen Fachbereich 400 Langzeitpflege/rehabilitative Pflege 200 Extramurale Pflege, Betreuung und Beratung 160 Wahlpraktikum nach Wahl des Schülers 200 Akutpflege/LZ/rehab. Pflege/extramurale Pflegenach Wahl der Schule 160 sbezogenes Praktikum nach Wahl der Schule 160 Gesamt 1680 Schulautonomer Bereich 80 Verkürzte Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege für Pflegehelfer gem. 44 GuKG (Diplom 13) berufsbegleitend von 27. Oktober 2016 bis 17. Dezember 2018 Gesamt: 1110 Theoriestunden ohne inkl. Schulautonomer Bereich 1 Oktober 40 UE Dezember 30 UE November 40 UE Jänner UE Dezember 40 UE Februar 40 UE Jänner UE März 40 UE Februar Mi-So 50 UE April 40 UE März 50 UE Mai Mi-Sa 40 UE April 50 UE Juni 40 UE Mai 40 UE Juli 40 UE Juni 40 UE August 40 UE Juli 40 UE September 40 UE August 40 UE Oktober 40 UE September 40 UE November 40 UE Oktober 40 UE Dezember 40 UE November 40 UE Dezember Ende 2. Abj. 600 UE Ende 3. Abj. 510 UE Die Unterrichtszeit beginnt um 08:30 Uhr und endet um 17:30 Uhr Eine Anwesenheit der Theoriemodule ist die Voraussetzung für die Zulassung zu den Einzelprüfungen als auch zur kommissionellen Abschlussprüfung! Voraussichtliche kommissionelle : Voraussichtliche Diplomierung:

4 ANMELDEFORMULAR Hiermit melde ich mich verbindlich bei der EMG Akademie für Gesundheit GmbH & Co KG zur berufsbegleitenden Verkürzten Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege für Pflegehelfer gem. 44 GuKG (Diplom 13) an. Teilnehmer: Kurskosten inkl. Prüfungsgebühr: 8.900,00 (USt-frei gem. 6 (1) Z 11 UStG) 1160 Theoriestunden, 80 Std. schulautonomer Bereich, 1680 Praktikumsstunden von 27. Oktober 2016 bis 17. Dezember 2018 Vor- und Nachname: Soz.Vers/Geb.Dat.: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon/Mobil: Rechnungsadresse: Name: Anschrift: UID Nummer bei Firma Telefon/ Fax: Ort, Datum: Anmeldung unter: Per Post: EMG Akademie für Gesundheit GmbH & Co KG; 8142 Wundschuh, Neuschloss 1 Fax: +43 (0) Teilnehmer sowie Rechnungsträger bestätigen mit der Unterschrift, die im Anhang befindlichen AGB s gelesen, verstanden und akzeptiert Unterschrift Vertragspartner/Rechnungsträger firmenmäßige Zeichnung Unterschrift Teilnehmer 4

5 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anmelderichtlinien Wir haben bei unseren Lehrgängen begrenzte Teilnehmerzahlen, daher erfolgt die Reservierung der Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge. Anmeldeschluss ist jeweils 7 Tage vor Beginn der Lehrgänge. Anmeldungen erfolgen ausschließlich mit unserem Vordruck und sind nach Unterfertigung rechtsverbindlich. Formulare können Sie aus unserer Homepage entnehmen. Programm-, Preisänderungen: Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Beim Großteil der angebotenen Veranstaltungen ist ein Teilnehmer-Minimum gefordert. Wird dieses unterschritten, kann die Veranstaltung abgesagt werden. 2. Zahlungsbedingungen Die gebühr überweisen Sie bitte umgehend nach Erhalt der Rechnung. Bei Versäumnis von Zahlungsfristen behalten wir uns, abgesehen von der Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung, auch die außergerichtliche Geltendmachung unserer Forderungen durch einen Anwalt oder durch ein Inkassobüro vor. Wir sind berechtigt, die dabei zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen.eine an Lehrgängen ist nur möglich, wenn am ersten Kurstag eine Zahlungsbestätigung vorgelegt wird. 3. Teilzahlungsvereinbarung Besteht eine individuelle schriftliche Teilzahlungsvereinbarung werden bei Zahlungsverzug 30 Euro Mahngebühr sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12% p. a. verrechnet. 4. Stornogebühr Im Falle einer Verhinderung ist eine schriftliche Stornierung erforderlich. Diese ist bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos. Nach dieser Frist wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent der gebühr, bei Nichterscheinen zur Veranstaltung die volle gebühr in Rechnung gestellt. Das Einsetzen eines Ersatzteilnehmers ist möglich. 5. Prüfungen Der Ablauf der jeweiligen Lehrgänge ist durch die jeweils gültige Lehrgangsordnung bestimmt. Nach bestandenen Prüfungen und dem Erfüllen der vorausgesetzten Anforderungen wird ein Zeugnis mit der jeweilig erreichten Qualifikation ausgestellt. Vortragsänderungen sind aufgrund der langfristigen Planung möglich. Beim Großteil der angebotenen Lehrgänge ist ein Teilnehmerminimum gefordert. Wird dieses unterschritten, kann ein Ausbildungsvorhaben abgesagt werden. Alle Lehrgänge können nur vorbehaltlich mit der Genehmigung des Landeshauptmannes abgehalten werden. 6. Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel häufig nur in einer geschlechtsspezifischen Formulierung ausgeführt. Selbstverständlich stehen alle Veranstaltungen beiden Geschlechtern gleichermaßen offen. 7. Grundsätzliches Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein oder nach erfolgtem Vertragsabschluss unwirksam oder nicht durchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit aller anderen Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 5

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