ASPOMA EUROPEAN OPPORTUNITIES FUND RECHENSCHAFTSBERICHT RECHNUNGSJAHR 2015 NAMENSÄNDERUNG PER (VORMALS NOUVELLE EUROPE II)

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1 ASPOMA EUROPEAN OPPORTUNITIES FUND NAMENSÄNDERUNG PER (VORMALS NOUVELLE EUROPE II) MITEIGENTUMSFONDS GEM. INVFG RECHENSCHAFTSBERICHT RECHNUNGSJAHR 2015 der Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft 1010 W i e n, S c h w a r z e n b e r g p l a t z 16

2 FONDSVERWALTUNG Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft Schwarzenbergplatz 16, A-1010 Wien AKTIONÄRIN Bank Gutmann Aktiengesellschaft AUFSICHTSRAT Dr. Richard Igler, Vorsitzender Dr. Hans-Jörg Gress, Vorsitzender-Stellvertreter Dr. Louis Norman Audenhove Univ.Prof. Dr. Stefan Bogner Dr. Primus Österreicher Helmut Sobotka STAATSKOMMISSÄRE Ministerialrätin Dr. Christine Müller-Niedrist Mag. Philipp Viski-Hanka, Stellvertreter VORSTAND Mag. Anton Resch Mag. Stephan Wasmayer FONDSMANAGEMENT MMag. Christoph Olbrich (bis 28. Februar 2015) FONDSMANAGEMENT ASPOMA Asset Management GmbH (ab 1. März 2015) BETREUER Mag. Silvia Pecha DEPOTBANK Bank Gutmann Aktiengesellschaft, Wien BANKPRÜFER BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien

3 Sehr geehrte Anteilsinhaber! Die Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft erlaubt sich, den Rechenschaftsbericht des ASPOMA European Opportunities Fund, Miteigentumsfonds gem. InvFG, für das Rechnungsjahr 2015 vorzulegen: Mit Umlaufbeschluss des Aufsichtsrates der Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft vom April 2015 wurde die Namensänderung von Nouvelle Europe II in "ASPOMA European Opportunities Fund" bewilligt. Die Änderung trat mit Wirkung vom 3. Juli 2015 in Kraft. Das Fondsvermögen beläuft sich per 31. Dezember 2015 auf EUR ,05. Die Anzahl der umlaufenden Anteile per 31. Dezember 2015 beläuft sich auf insgesamt Stück. Der errechnete Wert eines Anteiles zum Stichtag beträgt daher EUR 144,83. Die Ausschüttung für das Rechnungsjahr 2015 beträgt EUR 0,02 je Anteil. Die auf den ausschüttungsgleichen Ertrag entfallende KESt beläuft sich auf EUR 0,02 je Anteil. Die Auszahlung dieses Betrages wird am 15. Februar 2016 kostenfrei durch die Zahlstelle des Fonds, die Bank Gutmann Aktiengesellschaft, 1010 Wien, Schwarzenbergplatz 16, erfolgen. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, die Kapitalertragsteuer in Höhe von EUR 0,02 je Anteil einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Der Fonds ist seit 1. März 2015 für steuerliche Zwecke auch in Deutschland vertreten. Übersicht Rechnungsjahr Währung Fondsvermögen Errechneter Wert je Anteil 2013 EUR ,31 130, EUR ,11 135, EUR ,05 144,83

4 Entwicklung der Kapitalmärkte ASPOMA EUROPEAN OPPORTUNITIES FUND TÄTIGKEITSBERICHT PER 31. DEZEMBER 2015 In den ersten Wochen des Jahres 2015 kündigte die EZB ein Programm der Quantitativen Lockerung an und die Renditen europäischer Staatsanleihen sanken auf so tiefe Niveaus, wie sie davor noch nie erreicht worden waren. Im März begann die EZB monatlich rund 60 Milliarden EUR an Staatsanleihen, Pfandbriefe, Agencies und Anleihen ausgewählter privater Schuldner zu kaufen. Im April erreichten zehnjährige deutsche Staatsanleihen beinahe das Niveau von Null Prozent Rendite. Kürzer laufende deutsche Staatsanleihen rentierten negativ. Europäische Aktienindixes wiesen deutliche Kursanstiege auf. Der Euro verlor gegenüber dem USD im ersten Quartal knapp 12%. Inflationsraten leicht über den Erwartungen bereiteten den Kursanstiegen im Anleihebereich Ende April ein Ende und führten in einer schnellen Bewegung zu hohen Kursverlusten bei den lange laufenden Anleihen. Darüber hinaus kam es zu einer erneuten Zuspitzung der Griechenland-Krise im Zuge der Neuwahlen in Griechenland und schwierigen Verhandlungen zu einem neuen Rettungspaket. Mitte Juni zeigten daher nicht nur Anleihen eine negative Performance, auch Aktien und andere riskante Assets waren von ihren Hochs im April deutlich gefallen. Erst eine rasche Regierungsbildung und entsprechende Reformbereitschaft führte zu einer Beruhigung der Situation über den Sommer. Ab August führten mehrere sich verstärkende Risikoereignisse zu fallenden Aktienmärkten und steigenden Aufschlägen bei Unternehmensanleihen, aber auch zu steigenden Kursen der Staatsanleihen. Eine Abwertung der chinesischen Währung führte zu Zweifeln an der Robustheit des chinesischen Wachstums. Parallel gerieten auch die Anleihen und Aktien von Unternehmen im Rohstoffbereich stark unter Druck. Erneute Spekulationen bezüglich einer Ausweitung der außergewöhnlichen Maßnahmen der EZB unterstützten am Ende der Berichtssaison riskante Assetklassen und Staatsanleihen erneut, so dass die negativen Auswirkungen der Schwäche der Emerging Markets in den Kursbewegungen ausgeglichen wurde. Im vierten Quartal wurden die Finanzmärkte von verschiedenen Überraschungen stark bewegt. Verschiedene EZB-Mitglieder hatten im Vorfeld durch Andeutungen zu möglichen weiteren außergewöhnlichen Maßnahmen Erwartungen der Marktteilnehmer geweckt, die schlussendlich nicht erfüllt wurden. Die Ausdehnung des Kaufprogramms um sechs Monate, die Wiederanlage der Erträge und die Senkung des Einlagezinses auf minus 0,3 Prozent waren angesichts der aufgeheizten Stimmung eine Enttäuschung. Das Fed in den USA löste mit der ersten Zinserhöhung seit der Krise dagegen Erleichterung aus. Anlagestrategie des Fonds Der ASPOMA European Opportunities Fund ist ein aktiv gemanagter Aktienfonds. Der Fonds verfolgt Investmentideen in Aktien, die nach fundamentalen Gesichtspunkten, mit Rücksichtnahme auf die allgemeine Marktlage ausgewählt werden. Der Schwerpunkt der Veranlagung erfolgt in Aktien von Gesellschaften mit Sitz im europäischen Raum. Europäische Unternehmen, die durch ihre Präsenz in China und Asien mit ihren Produkten

5 und Dienstleistungen von der dynamischen Entwicklung, die in dieser Region stattfindet, profitieren, werden bevorzugt selektiert. Zusätzlich besteht die Möglichkeit auch Cash- Positionen und Derivate zu halten. Im Laufe des ersten Quartals 2015 kam es zu einer Neuausrichtung des Portfolios. Dabei wurde die Gewichtung von Finanz-, Versorgungs-, Telekommunikations- und Energietitel im Portfolio deutlich reduziert. Im Gegenzug wurden die Gewichtungen von Konsum- und Industrieunternehmen erhöht. Im weiteren Verlauf des Berichtsjahres blieb die Sektorallokation größtenteils unverändert. Bei der Einzeltitelauswahl kam es während des Berichtszeitraums zu kleinen Anpassungen. So wurde im Oktober neben einer Position in Voest Alpine AG, einem österreichischen Stahlund Automobilzulieferbetrieb, auch weitere Bankenaktien, wie die der HSBC Holding oder der Standard Chartered aufgenommen. Im Dezember wurde etwa die Aktie der Aixtron SE zur Gänze aus dem Portfolio verkauft. Die Performance während des Berichtszeitraums betrug 7,04%.

6 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens für das Rechnungsjahr 2015 ASPOMA European Opportunities Fund 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (in EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabezuschlages Ausschüttungsanteil AT in EUR Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 135,76 Ausschüttung am von EUR 0,50 je Anteil entspricht 0, Anteilen 0, ) Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 144,83 Gesamtwert inkl. durch Ausschüttung erworbene Anteile (Kurs am Extag in EUR: 146,62) 145,32 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr 7,04% Nettoertrag pro Anteil 9,56 2. Fondsergebnis 2015 a. Realisiertes Fondsergebnis in EUR Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Aufwendungen Zinserträge 0,00 Dividendenerträge ,91 Sonstige Erträge 0, ,91 Sollzinsen 0,00 0,00 Verwaltungsgebühren ,92 Kosten für den Wirtschaftsprüfer/Steuerberater ,23 Publizitätskosten und Aufsichtskosten ,76 Wertpapierdepotgebühren 0,00 Depotbankgebühren ,15 Kosten für externe Berater 0,00 Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds 0,00 Sonstige Aufwendungen -190, ,81 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,90 2) 3) Realisiertes Kursergebnis Realisierte Gewinne aus Wertpapiere ,14 derivate Instrumente 0,00 Realisierte Kursgewinne gesamt ,14 Realisierte Verluste aus Wertpapiere ,89 derivate Instrumente 0,00 Realisierte Kursverluste gesamt ,89 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,25 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,35 2) 3) b. Nicht realisiertes Kursergebnis Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses unrealisierte Gewinne ,52 unrealisierte Verluste , ,84 Ergebnis des Rechnungsjahres ,51 c. Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres ,84 Ertragsausgleich im Rechnungsjahr für Gewinnvorträge 0,00 Ertragsausgleich ,84 Fondsergebnis gesamt ,35 Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR ,75. 1) Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil am ) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR ,41

7 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens für das Rechnungsjahr 2015 ASPOMA European Opportunities Fund 3. Entwicklung des Fondsvermögens 2015 in EUR Fondsvermögen zu Beginn des Rechnungsjahres ,11 Ausschüttung am (für Ausschüttungsanteil AT ) ,50 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen ,40 Rücknahme von Anteilen ,47 Ertragsausgleich , ,09 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2 dargestellt) ,35 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres ,05 Aus dem realisierten Fondsergebnis inkl EA in Höhe von EUR ,19 wird ein Betrag von EUR 493,16 ausgeschüttet, der verbleibende Restbetrag wird auf neue Rechnung vorge-bzw auf Substanz übertragen.

8 Vermögensaufstellung per 31. Dezember 2015 Fonds: ISIN: ASPOMA European Opportunities Fund AT ISIN Zinssatz Wertpapier Währung Bestand Käufe / Zugänge Verkäufe / Abgänge Kurs Kurswert in EUR %-Anteil AKTIEN AKTIEN EURO AT Semperit AG Holding EUR , ,00 0,87 AT voestalpine AG EUR , ,00 1,18 DE BMW AG Stamm EUR , ,00 1,66 DE Carl Zeiss Meditec AG EUR , ,50 2,94 DE LEONI AG EUR , ,50 1,33 DE Fresenius Medical Care KGaA EUR , ,80 2,25 DE Henkel AG & Co.KGaA Vzg. EUR , ,50 1,90 DE Infineon Technologies AG EUR , ,50 1,41 DE Linde AG EUR , ,00 1,51 DE Daimler AG EUR , ,00 2,30 DE SAP AG EUR , ,20 1,27 DE Siemens AG Namen EUR , ,00 1,53 DE STADA Arzneimittel AG EUR , ,00 2,29 DE ElringKlinger AG EUR , ,00 2,25 DE000A1EWWW0 adidas AG EUR , ,60 1,69 DE000BASF111 BASF SE EUR , ,60 1,36 DE000KGX8881 KION GROUP AG EUR , ,00 1,95 ES Applus Services S.A. EUR , ,00 1,41 FR Sanofi S.A. EUR , ,00 1,68 FR Danone S.A. EUR , ,00 2,39 FR Pernod-Ricard S.A. EUR , ,00 2,26 FR LVMH Moet-Henn.-L.Vuitton EUR , ,00 0,83 FR Faurecia S.A. EUR , ,00 1,56 FR Schneider Electric SE EUR , ,00 1,52 FR Compagnie de Saint-Gobain S.A. EUR , ,73 2,15 FR Publicis Groupe S.A. EUR , ,00 1,52 IT Davide Campari-Milano S.p.A. EUR , ,00 1,50 NL Qiagen N.V. EUR , ,50 2,34 NL Boskalis Westminster N.V. EUR , ,00 1,05 AKTIEN BRITISCHE PFUND GB Aberdeen Asset Mgmt Plc GBP , ,30 1,59 GB Antofagasta PLC GBP , ,73 1,22 GB BHP Billiton PLC GBP , ,86 1,00 GB Diageo PLC GBP , ,14 1,73 GB Standard Chartered PLC GBP , ,59 0,88 GB HSBC Holdings PLC GBP , ,30 1,03 GB Oxford Instruments Plc GBP , ,92 1,02 GB Smith & Nephew PLC GBP , ,73 1,33 GB Carnival PLC GBP , ,59 2,27 GB Intertek Group PLC GBP , ,43 1,54 GB00BGLP8L22 IMI PLC GBP , ,41 1,33 GB00BK1PTB77 Aggreko PLC GBP , ,68 1,42 JE00B2R84W06 UBM PLC GBP , ,38 1,70 AKTIEN SCHWEIZER FRANKEN CH Syngenta AG CHF , ,27 1,94 CH Novartis AG Reg Shs CHF , ,08 1,47 CH Roche Holding AG Gen.Sch. CHF , ,24 1,71 CH LafargeHolcim Ltd. CHF , ,92 1,30 CH Dufry AG CHF ,64 2,26 CH Nestle S.A. CHF , ,99 1,79 CH Cie Financiere Richemont AG CHF , ,08 1,13 CH UBS Group AG CHF , ,65 1,58 AKTIEN SCHWEDISCHE KRONE SE Hexagon AB SEK , ,42 1,16 SE Elekta AB SEK , ,34 1,83 SE Getinge AB B SEK , ,49 2,03 SE Alfa Laval AB SEK , ,92 1,56 AKTIEN DÄNISCHE KRONEN DK Carlsberg AS B DKK , ,92 2,54 DK A.P. Moeller-Maersk A/S - B DKK ,27 1,34 DK Novo Nordisk AS DKK , ,03 2,06 SUMME DER ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENE WERTPAPIERE ,75 93,64 SUMME WERTPAPIERVERMÖGEN ,75 93,64

9 ISIN Zinssatz Wertpapier Währung Bestand Käufe / Zugänge Verkäufe / Abgänge Kurs Kurswert in EUR %-Anteil BANKGUTHABEN EUR-Guthaben ,86 6,65 SUMME ,86 6,65 ABGRENZUNGEN FÄLLIGE PRÜFUNGSKOSTEN ,00-0,11 DIVERSE GEBÜHREN ,56-0,18 SUMME ABGRENZUNGEN ,56-0,29 SUMME Fondsvermögen ,05 100,00 ERRECHNETER WERT ASPOMA European Opportunities Fund EUR 144,83 UMLAUFENDE ANTEILE ASPOMA European Opportunities Fund STUECK UMRECHNUNGSKURSE/DEVISENKURSE WÄHRUNG EINHEIT KURS in EUR Schweizer Franken CHF 1 = EUR 1, Dänische Kronen DKK 1 = EUR 7, Euro EUR 1 = EUR 1, Britische Pfund GBP 1 = EUR 0, Schwedische Krone SEK 1 = EUR 9, WÄHREND DES BERICHTSZEITRAUMES GETÄTIGTE KÄUFE UND VERKÄUFE IN WERTPAPIEREN SOWEIT SIE NICHT IN DER VERMÖGENSAUFSTELLUNG GENANNT SIND ISIN Zinssatz Wertpapier Währung Bestand Käufe / Zugänge Verkäufe / Abgänge AKTIEN SCHWEIZER FRANKEN CH Clariant AG Namen CHF 0, ,00 CH ABB Ltd. CHF 0, ,00 CH The Swatch Group AG Inhaber CHF 0,00 80,00 80,00 AKTIEN EURO BE Anheuser-Busch InBev N.V./S.A. EUR 0,00 450,00 BE Proximus S.A. EUR 0, ,00 DE Gerry Weber International AG EUR 0, ,00 DE Deutsche Telekom AG-Reg EUR 0, ,00 DE ThyssenKrupp AG EUR 0, ,00 DE Hannover Rückversicherung SE EUR 0,00 550,00 DE Allianz SE Namen EUR 0,00 815,00 DE000A0WMPJ6 AIXTRON SE EUR 0, , ,00 FI Sampo PLC EUR 0, ,00 FI Fortum Oyj EUR 0, ,00 FI Metso Corp. EUR 0, ,00 FR Total S.A. EUR 0, ,00 FR AXA S.A. EUR 0, ,00 FR Orange SA EUR 0, ,00 FR Engie S.A. EUR 0, ,00 GB00B03MLX29 Royal Dutch Shell - A Shs EUR 0, ,00 IT ENI S.p.A. EUR 0, ,00 IT Snam Rete Gas EUR 0, ,00 IT Terna S.p.A. EUR 0, ,00 NL Heineken N.V. EUR 0,00 600,00 AKTIEN BRITISCHE PFUND AU000000S320 South32 Ltd. GBP 0, , ,00 GB ARM Holdings Plc GBP 0, ,00 GB Rio Tinto PLC GBP 0,00 850,00 GB GlaxoSmithkline PLC GBP 0, ,00 GB Weir Group PLC. GBP 0, , ,00 GB00B1XZS820 Anglo American PLC GBP 0, , ,00 GB00BH4HKS39 Vodafone Group PLC GBP 0, ,00 GB00BQ1XTV39 Alent PLC GBP 0, , ,00 AKTIEN NORWEGISCHE KRONE NO Statoil ASA NOK 0, ,00

10 WÄHREND DES BERICHTSZEITRAUMES GETÄTIGTE KÄUFE UND VERKÄUFE IN WERTPAPIEREN SOWEIT SIE NICHT IN DER VERMÖGENSAUFSTELLUNG GENANNT SIND ISIN Zinssatz Wertpapier Währung Bestand Käufe / Zugänge Verkäufe / Abgänge AKTIEN SCHWEDISCHE KRONE SE Svenska Cellulosa AB B SEK 0, ,00 SE Swedish Match AB SEK 0, ,00 SE Nordea Bank AB SEK 0, ,00 SE Sandvik AB SEK 0, ,00 BEZUGSRECHTE BRITISCHE PFUND GB00BYZXCH29 BZR Standard Chartered GBP 0, , ,00 QOXAM BZR Alent PLC GBP 0, , ,00 BEZUGSRECHTE US DOLLAR QOXAM BZR HSBC Holdings PLC USD 0, , ,00 BEZUGSRECHTE SCHWEIZER FRANKEN CH BZR Dufry AG CHF 0,00 730,00 730,00 BEZUGSRECHTE EURO FR BZR Danone EUR 0, , ,00 FR BZR Publicis Groupe SA EUR 0,00 880,00 880,00 FR BZR Compagnie de Saint G EUR 0, , ,00 FR BZR Faurecia S.A EUR 0, , ,00 NL BZR Royal Dutch Shell EUR 0, , ,00 BEZUGSRECHTE BRITISCHE PFUND QOXAM BZR Glaxosmithkline PLC GBP 0, ,00 QOXAM BZR Vodafone Group PLC GBP 0, ,00 QOXAM BZR Glaxosmithkline PLC GBP 0, , ,00 QOXAM BZR Diageo PLC GBP 0, , ,00 QOXAM BZR Oxford Instruments PLC GBP 0, , ,00 QOXAM BZR Smith and Nephew GBP 0, , ,00 QOXAM BZR Weir Group PLC GBP 0, , ,00 QOXAM BZR Carnival PLC GBP 0, , ,00 QOXAM BZR Diageo PLC GBP 0, , ,00 QOXAM BZR Oxford Instrumnets GBP 0, , ,00 BEZUGSRECHTE US DOLLAR QOXAM BZR Anglo American PLC USD 0, , ,00 QOXAM BZR Anglo American PLC USD 0, , ,00 QOXAM BZR Carnival PLC USD 0, , ,00 QOXAM BZR Carnival PLC USD 0, , ,00 Berechnungsmethode des Gesamtrisikos Berechnungsmethode des Gesamtrisikos: Commitment Ansatz Total Return Swaps oder vergleichbare derivative Instrumente Ein Total Return Swap ist ein Derivat, bei dem die Gesamterträge des zugrundeliegenden Finanzinstruments gegen fest vereinbarte Zahlungen (fix oder variabel) getauscht werden. Im Berichtszeitraum wurden keine Total Return Swaps oder vergleichbare derivative Instrumente eingesetzt. Wien, am 15. Februar 2016 Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft Mag. Anton Resch m.p. Mag. Stephan Wasmayer m.p.

11 BESTÄTIGUNGSVERMERK Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. Dezember 2015 der Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft über den von ihr verwalteten ASPOMA European Opportunities Fund, Miteigentumsfonds gemäß InvFG, über das Rechnungsjahr vom 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2015 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp. Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung nach 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz 2011 unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt.

12 Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. Dezember 2015 über den ASPOMA European Opportunities Fund, Miteigentumsfonds gemäß InvFG, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG 2011 auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen diese Angaben in Einklang mit den übrigen Ausführungen im Rechenschaftsbericht. Wien, am 15. Februar 2016 BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag Josef Schima m.p. Wirtschaftsprüfer ppa Mag Nora Wiedermann m.p. Wirtschaftsprüfer

13 BERICHT DES AUFSICHTSRATES Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat während des Rechnungsjahres laufend Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Fondsbestimmungen überwacht. Die zum Bankprüfer bestellte BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat den Rechenschaftsbericht für den ASPOMA European Opportunities, Miteigentumsfonds gem. InvFG, über das Rechnungsjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2015 geprüft. Diese Prüfung gab keinen Anlass zu Beanstandungen, sodass dem vorliegenden Rechnungsabschluss zum 31. Dezember 2015 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Der Rechenschaftsbericht des Vorstandes und der Prüfungsbericht des Bankprüfers sind dem Aufsichtsrat vorgelegt worden. Der Aufsichtsrat hat diese Berichte geprüft und zustimmend zur Kenntnis genommen. Wien, am 15. Februar 2016 Der Vorsitzende des Aufsichtsrates Dr. Richard Igler m.p.

14 GRUNDLAGEN DER BESTEUERUNG des ASPOMA European Opportunities Fund Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Die Angaben entsprechen der aktuellen Rechtslage. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern 1. Anteile im Privatvermögen Ergebnis in EUR je Anteil a. Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. b. c. Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: Bei niedrigem Einkommensteuersatz 1) sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt trotz Endbesteuerung die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz: 0, Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,0405 0,0405 d. Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw auf deren Rückerstattung bzw Möglichkeit des Antrags gemäß 48 BAO (Details siehe Abschnitt B): 0,4454 e. Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Details siehe Abschnitt B): Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: f. Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: 0,3307 Details siehe Abschnitt B 1) 2) Eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nur dann sinnvoll, wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer als die KeSt ist. Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OHG, KG) Ergebnis in EUR je Anteil a. Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. 9) b. Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: c. Bei niedrigem Einkommensteuersatz 4) sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Statt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt (ohne Vorliegen einer Optionserklärung): 0, Darin enthalten: Einkünfte gemäß 37, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird: 0, Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 0,0405 0,0405 d. Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der Kapitalertragsteuer für ausländische Dividenden (Details siehe Abschnitt B.): 0,4454 e. Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Details siehe Abschnitt B.): Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: f. Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: 0,3307 Details siehe Abschnitt B. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns (Verlustes) berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) 5) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. Wenn im Hinblick auf eine fehlende Deklarierung als für die KESt auf Substanzgewinne befreites Depot ein Abzug dieser KESt erfolgt, obwohl dieses Depot als betriebliches Depot von der KESt auf Substanzgewinne befreit ist, kann zusätzlich auch diese KESt vom Finanzamt rückgefordert werden (siehe auch den Punkt 15 im Abschnitt B.). Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn im Übrigen auf Grund der Steuerabgeltung keine Rückforderung einer Kapitalertragsteuer erfolgt. 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) Ergebnis in EUR je Anteil a. - Zurechnungen: Ausschüttung 0, ausländische Abzugssteuern auf ausländische Dividendenerträge: 0, inländische KEST auf inländische Dividendenerträge: 0, ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds - ausschüttungsgleiche Substangewinne ausländ. Unterfonds: - steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) - Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge b. - Abrechnungen: 7) Beteiligungserträge gem. 10 Abs. 1 KStG: 0, Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Details siehe Abschnitt B.): - bereits in Vorjahren versteuerte Erträge - in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Subfonds - Ausschüttung aus der Fondssubstanz 9) c. Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur insoweit zulässig, als diese in Abzug gebracht wurde und an das Finanzamt abgeführt wurde) 8) - davon jedenfalls anrechenbar: KESt I auf inländische Dividenden 0,0443 0,0243 d. Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Körperschaftsteuer 7) (Details siehe Abschnitt B.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht: 0,0037 e. Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: 0,3307 Details siehe Abschnitt B. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und unter b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnung angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (Punkt 7) sind in den Spalten für betriebliche Anleger, juristische Personen, sowie Privatstiftungen Dividenden bestimmter ausländischer Aktiengesellschaften zur Gänze enthalten, während Dividenden inländischer Aktiengesellschaften und Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften aus bestimmten EU- und EWR-Staaten zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung des Vorabentscheidungsersuchens des UFS vom , GZ RV/0611-L/05 scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die im VwGH-Verfahren vom (2008/15/0064) vertretene Anrechnungsmethode sowie die dazu ergangene Auslegung des BMF vom mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. 8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividenden entfällt, ist er jedenfalls anrechenbar. 9) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen Ergebnis in EUR je Anteil a. in- und ausländische Kapitaleinkünfte: Einkünfte gemäß 13 Abs 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): steuerpflichtige Auslandsdividenden: 0,0037 b. Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 0,0243 c. Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,0037 d. Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 0,3307

15 B. Details und Erläuterungen in EUR pro Anteil Betriebliche Privat ASPOMA European Opportunities Fund Betriebliche Anleger/ Anleger/ stiftung ISIN: AT Privatanleger natürliche Personen juristische Rechnungsjahr: (zb OHG, Einzelfirmen usw.) Personen Einkünfte aus Ausschüttung: am mit Option ohne Option mit Option ohne Option Kapitalvermögen 1. Ausschüttung vor Abzug der KeSt II und III 0,0200 0,0200 0,0200 0,0200 0,0200 0, Zuzüglich a) einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,1132 0,1132 0,1132 0,1132 0,1132 0,1132 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds c) Steuerpflichtige Substanzgewinne inkl. Substanzgewinne aus Subfonds nach Verlustverrechnung d) Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 3. Ertrag 0,1332 0,1332 0,1332 0,1332 0,1332 0, Abzüglich a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden d) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0035 0,0035 e) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,1260 0,1260 f) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge g) Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne h) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Subfonds i) Ausschüttung aus der Fondssubstanz 16) j) Verlustverrechnung (nach Saldierung ao Ergebnis) 5. Verbleibender Ertrag 0,1332 0,1332 0,1332 0,1332 0,0037 0, Hievon endbesteuert 0,1332 0,1332 0,1332 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 16) 0,0037 0,0037 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung im Rahmen der 8. Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 144, , , , , ,8300 Detailangaben 9. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht a) Dividenden 6) 0,1297 0,1297 0,1297 0,1297 0,0037 0,0037 b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen gesamt 0,1297 0,1297 0,1297 0,1297 0,0037 0, von den im Ausland entr. Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: 7) 8) 9) 10) a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 17. a)) aus Aktien (Dividenden) 4) 0,4454 0,4454 0,4454 0,4454 aus Anleihen (Zinsen) aus ausländischen Fonds gesamt 0,4454 0,4454 0,4454 0, ) 11) b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 17. b)) aus Aktien (Dividenden) 0,3307 0,3307 0,3307 0,3307 0,3307 0,3307 aus Anleihen (Zinsen) aus ausländischen Fonds gesamt 0,3307 0,3307 0,3307 0,3307 0,3307 0,3307 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 17. c)) 0,4454 0, Beteiligungserträge a) inländische Dividenden 0,0035 0,0035 0,0035 0,0035 0,0035 0,0035 b) ausländische Dividenden 0,1297 0,1297 0,1297 0,1297 0,0037 0,0037 0,1332 0,1332 0,1332 0,1332 0,0072 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen (bzw in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung): 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden 14) 0,1297 0,1297 0,1297 0,1297 0,1297 0,1297 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) h) Substanzgewinne inkl. außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 13. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0243 0,0243 0,0243 0,0243 0,0243 0, Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) c) ausländische Dividenden 0,0162 0,0162 0,0162 0,0162 0,0162 0,0162 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) Österreichische KESt II (gesamt) 0,0162 0,0162 0,0162 0,0162 0,0162 0, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 16. Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,0200 0,0200 0,0200 0,0200 0,0200 0,0200 1) EUR -30,8464 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert. 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassen Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bwz rückerstattbar. 5) Dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 9. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung. 6) Sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind. 7) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden 8) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden.

16 9) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des BMF ( erhältlich. 12) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge endbesteuert. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 14) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 15) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann) 16) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten.

17 Betriebliche Privat ASPOMA European Opportunities Fund Betriebliche Anleger/ Anleger/ stiftung ISIN: AT Privatanleger natürliche Personen juristische im Rahmen der Rechnungsjahr: Ausschüttung am: (zb OHG, Einzelfirmen usw.) Personen Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Option ohne Option mit Option ohne Option 17. a) Zu Punkt 10. a) anrechenbare ausländische Steuern [WAA aus Aktien der Länder Bundesrep. Deutschland 0,0855 0,0855 0,0855 0,0855 Frankreich 0,0652 0,0652 0,0652 0,0652 Großbritannien 0,1174 0,1174 0,1174 0,1174 Italien 0,0061 0,0061 0,0061 0,0061 Norwegen 0,0020 0,0020 0,0020 0,0020 Schweiz 0,0748 0,0748 0,0748 0,0748 Schweden 0,0165 0,0165 0,0165 0,0165 Dänemark [WAAKAR] 0,0778 0,0778 0,0778 0,0778 Summe aus Aktien 0,4454 0,4454 0,4454 0,4454 [WAA aus Anleihen der Länder [WAANAR] Summe aus Anleihen [WAF aus Fonds der Länder [WAFOAR] Summe aus Fonds b) Zu Punkt 10. b) rückerstattbare ausländische Steuern [WAA aus Aktien der Länder Bundesrep. Deutschland 0,0648 0,0648 0,0648 0,0648 0,0648 0,0648 Frankreich 0,0651 0,0651 0,0651 0,0651 0,0651 0,0651 Italien 0,0045 0,0045 0,0045 0,0045 0,0045 0,0045 Norwegen 0,0014 0,0014 0,0014 0,0014 0,0014 0,0014 Schweiz 0,0998 0,0998 0,0998 0,0998 0,0998 0,0998 Schweden 0,0329 0,0329 0,0329 0,0329 0,0329 0,0329 Dänemark [WAAKRU] 0,0622 0,0622 0,0622 0,0622 0,0622 0,0622 Summe aus Aktien 0,3307 0,3307 0,3307 0,3307 0,3307 0,3307 [WAA aus Anleihen der Länder [WAANRU] Summe aus Anleihen [WAF aus Fonds der Länder [WAFORU] Summe aus Fonds c) Zu Punkt 10. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern [WAA aus Aktien der Länder Bundesrep. Deutschland 0,0855 0,0855 Frankreich 0,0652 0,0652 Großbritannien 0,1174 0,1174 Italien 0,0061 0,0061 Norwegen 0,0020 0,0020 Schweiz 0,0748 0,0748 Schweden 0,0165 0,0165 Dänemark [WAAKNI] 0,0778 0,0778 Summe aus Aktien 0,4454 0, Angabe einer allfälligen EU-Quellensteuer

18 Fondsbestimmungen gemäß InvFG 2011 ASPOMA European Opportunities Fund Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds ASPOMA European Opportunities Fund, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf (InvFG), wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) und wird von der Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft (nachstehend Verwaltungsgesellschaft genannt) mit Sitz in Wien verwaltet. Artikel 1 Miteigentumsanteile Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert, die auf Inhaber lauten. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden je Anteilsgattung dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. Artikel 2 Depotbank (Verwahrstelle) Die für den Investmentfonds bestellte Depotbank (Verwahrstelle) ist die Bank Gutmann AG, Wien. Zahlstellen für Anteilscheine sind die Depotbank (Verwahrstelle) oder sonstige im Prospekt genannte Zahlstellen. Artikel 3 Veranlagungsinstrumente und grundsätze Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG ausgewählt werden. Der ASPOMA European Opportunities Fund verfolgt eine aktive Managementstrategie, die sich bei der Auswahl von Veranlagungsinstrumenten auf besondere Opportunitäten konzentriert, die sich in der selektiven Gewichtung von Veranlagungsschwerpunkten im Rahmen der zulässigen Grenzen dieser Fondsbestimmungen manifestieren. Der Investmentfonds investiert überwiegend, dh zu mindestens 51 vh des Fondsvermögens, in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere in Form von direkt erworbenen Einzeltiteln, sohin nicht indirekt oder direkt über Investmentfonds oder über Derivate. Der Schwerpunkt der Veranlagung erfolgt in Aktien von Gesellschaften mit Sitz im europäischen Raum. Für den Investmentfonds dürfen auch bis zu 10 vh des Fondsvermögens Anteile anderer Investmentfonds erworben werden. Weiters dürfen Geldmarktinstrumente sowie Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten erworben werden. Derivative Instrumente dürfen sowohl zur Absicherung als auch als Teil der Anlagestrategie eingesetzt werden. Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung des obig beschriebenen Veranlagungsschwerpunkts für das Fondsvermögen erworben. Wertpapiere Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) werden zu mindestens 51 vh des Fondsvermögens erworben. ASPOMA European Opportunities Fund gültig ab

19 Geldmarktinstrumente Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 49 vh des Fondsvermögens erworben werden. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich oder dem Königreich der Niederlande begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 vh des Fondsvermögens erworben werden, sofern die Veranlagung in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt, wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 vh des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 vh des Fondsvermögens zulässig. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie den Kriterien betreffend die Notiz oder den Handel an einem geregelten Markt oder einer Wertpapierbörse gemäß InvFG entsprechen. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die die im vorstehenden Absatz genannten Kriterien nicht erfüllen, dürfen insgesamt bis zu 10 vh des Fondsvermögens erworben werden. Anteile an Investmentfonds Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 10 vh des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 10 vh des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese (OGAW bzw. OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 vh des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren. Anteile an OGA dürfen insgesamt bis zu 10 vh des Fondsvermögens erworben werden. Derivative Instrumente Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 49 vh des Fondsvermögens und zur Absicherung eingesetzt werden. Risiko-Messmethode(n) des Investmentfonds Der Investmentfonds wendet folgende Risikomessmethode an: Commitment Ansatz Der Commitment Wert wird gemäß dem 3. Hauptstück der 4. Derivate-Risikoberechnungsund MeldeV idgf ermittelt. Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten dürfen bis zu 49 vh des Fondsvermögens gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten. Im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportfolios kann der Investmentfonds den Anteil an Wertpapieren unterschreiten und einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen. Vorübergehend aufgenommene Kredite Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Investmentfonds vorübergehend Kredite bis zur Höhe von 10 vh des Fondsvermögens aufnehmen. Pensionsgeschäfte ASPOMA European Opportunities Fund gültig ab

20 Pensionsgeschäfte dürfen im gesetzlich zulässigen Umfang eingesetzt werden. Wertpapierleihe Wertpapierleihegeschäfte dürfen bis zu 30 vh des Fondsvermögens eingesetzt werden. Der Erwerb von Veranlagungsinstrumenten ist nur einheitlich für den ganzen Investmentfonds und nicht für eine einzelne Anteilsgattung oder eine Gruppe von Anteilsgattungen zulässig. Dies gilt jedoch nicht für Währungssicherungsgeschäfte. Diese können auch ausschließlich zugunsten einer einzigen Anteilsgattung abgeschlossen werden. Ausgaben und Einnahmen aufgrund eines Währungssicherungsgeschäfts werden ausschließlich der betreffenden Anteilsgattung zugeordnet. Artikel 4 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme Die Berechnung des Anteilswertes erfolgt in der Währung der jeweiligen Anteilsgattung. Der Wert der Anteile wird börsetäglich ermittelt. Ausgabe und Ausgabeaufschlag Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 3 vh zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft, aufgerundet auf die nächsten zwei Nachkommastellen. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung des Ausgabeaufschlages vorzunehmen. Rücknahme und Rücknahmeabschlag Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Anteilswert abgerundet auf die nächsten zwei Nachkommastellen. Es fällt kein Rücknahmeabschlag an. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Investmentfonds zum jeweiligen Rücknahmepreis gegen Rückgabe des Anteilscheines auszuzahlen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung des Rücknahmeabschlags vorzunehmen. Artikel 5 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Investmentfonds entspricht dem Kalenderjahr. Artikel 6 Anteilsgattungen und Erträgnisverwendung Für den Investmentfonds können sowohl Ausschüttungsanteilscheine und/oder Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug und/oder/als auch Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug ausgegeben werden. Für diesen Investmentfonds können verschiedene Gattungen von Anteilscheinen ausgegeben werden. Die Bildung der Anteilsgattungen sowie die Ausgabe von Anteilen einer Anteilsgattung liegen im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Erträgnisverwendung bei Ausschüttungsanteilscheinen (Ausschütter) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse (Zinsen und Dividenden) ASPOMA European Opportunities Fund gültig ab

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