EnEV- und KfW-mäßige Bewertung innovativer Heizsysteme

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1 EnEV- und KfW-mäßige Bewertung innovativer Heizsysteme Expertenkreis Energie- und Umweltzentrum Hamburg Dipl.-Ing. B.- R. Kasper Quelle: Paradigma 1 EnEV- und KfW-mäßige Bewertung innovativer Heizsysteme Inhaltsverzeichnis 1 1. Was ist mit innovativer Heizungstechnik gemeint? 2. Klimaveränderungen 3. Verknappung trotz Fracking und Ölsandabbau 4. Wie funktioniert die EnEV? 5. KfW-Effizienzhäuser, Programme 151 und EnEV- und KfW-mäßige Bewertung innovativer Heizsysteme - Standardsystem mit BWK und thermischer Solaranlage -System für NEH 2

2 EnEV- und KfW-mäßige Bewertung innovativer Heizsysteme Inhaltsverzeichnis 2 - Gasbrennwertkessel und Luftkollektorsystem - zeotherm -etank - PV-Anlage und Wärmepumpe 9. EnEV 2014 Was ändert sich? Wie wirkt sich das aus? 3 1. Was ist hier mit innovativer Heizungstechnik gemeint? Aktueller Heizungsbestand in Deutschland Brennwerttechnik ist Stand der Technik von 1990 innovative Heizungstechnik hier Systeme, die durch Kombination verschiedener Techniken Synergieeffekte erzeugen, die nicht so einfach EnEV-mäßig bewertbar sind Quelle: ZIV 2012/13 4

3 2. Klimaveränderungen Wir beobachten: ab 2019 dürfen für öffentliche Neubauten und ab 2021 für alle anderen nur noch Niedrigstenergiehäuser gebaut werden (EU-Beschluss). EnEV 2002/04, Novellierungen 2007, 2009, 2014 usw. mit jeweils verschärften Anforderungen => Klimaschutz und Versorgungssicherheit Quelle: Prof. V. Quaschning, HTW Berlin 5 Stern-Report (1) Klimaschutz heute erfordert ca. 1% des BIP, das bedeutet auch Entwicklung innovativer Produkte, neue Geschäftsfelder kein Klimaschutz kostet ca. 5 bis 20% (überwiegend Reparaturen)z Quelle: Prof. N. Stern

4 Stern-Report (2) Quelle: Prof. N. Stern Schadensstatistik der Münchner Rückversicherung Quelle: Munich Re 8

5 3. Verknappung trotz Fracking und Ölsandabbau 9 Peak Oil Weltweites Fördermaximum: bei steigendem Verbrauch führt es zu einer Verknappung und damit zu starken Preissteigerungen zeitversetzt gilt dies auch für Gas, Kohle und Uran Quellen: BGR, Zentrum für Transformation der Bundeswehr 10

6 Ölsandabbau (1) Versuch der Lösung des Mengenproblems: Abbau nicht konventionellen Öls Ölsand (Alberta/Kanada Quelle: Jin Rezac/Greenpeace 11 Ölsandabbau (2) nicht konventionelles Erdöl Ölsand teuer, hoher Aufwand Verwüstung größerer Gebiete zusätzliche CO 2 -Emissionen löst das weltweite Verknappungsproblem nicht. 12

7 Fracking Versuch der Lösung des Mengenproblems: Fracking Erdgas aus Schiefergestein Quelle: UBA 13 Gasförderung in den USA Historische Gasförderung in den USA und Szenarioberechnungen bis 2050 mit Berücksichtigung von Schiefergas, Kohleflözgas und konventioneller Gasförderung billiges Gas führt zu wirtschaftlichen Fehlentwicklungen der Förderrückgang ist absehbar Quelle: ASPO 14

8 Fracking nicht konventionelles Erdgas Erdgas aus Schiefergestein teuer, hoher Aufwand, hoher Wasserverbrauch, ( m 3 pro Bohrung ) Einbringung giftiger Chemikalien ins Erdreich mit Gefahr fürs Grundwasser (rund 55 t bis 230 t pro Bohrung, d. h. für einen Sondenplatz mit sechs horizontal abgelenkten Bohrungen von durchschnittlich t Chemikalienbedarf) zusätzliche CO 2 -Emissionen löst das weltweite Verknappungsproblem nicht. Giftigkeit der Chemikalien 17 Substanzen sind klassifiziert als toxisch für aquatische Organismen 38 Substanzen als toxisch für die menschliche Gesundheit 8 Substanzen als karzinogen 6 Substanzen als vermutlich karzinogen 7 Substanzen als mutagen und 5 Substanzen haben Effekte auf die Reproduktivität. Quelle: UBA, EPA (US-Umweltbehörde), ergänzt 15 Rohölpreise (Jahresmittelwerte), Trend 16

9 Monatliche Nettoimportkosten in Mio. Euro z. B betrugen die Nettoimportkosten für Öl, Gas, Kohle in Deutschland im Jahr ,5 Mrd 3,5 % des BIP. Vor 10 Jahren lag dieser Wert noch bei 1,6 %. In 2012 pro Kopf vor 10 Jahren 404 Quelle: EnergyComment Bukold, Datenquelle Bafa 17 Endenergieverbrauch der privaten Haushalte Jeweils: linke Säule Energieträger, rechte Säule Energieverwendung Im Gebäudebestand den Heizwärmebedarf stark senken (Heizwärme betrifft die Gebäudehülle) und den Restbedarf durch erneuerbare Energien decken Umrechnung: 1 kwh 3600 kj 1 kj 0,278 Wh Quelle: Prognos AG 18

10 Reduzierung des Heizwärmebedarfs Quelle: Löhnert, Schulze Darup Wie funktioniert die EnEV? Bilanzgrenze Rechenweg Grenzwerte Lenkungsinstrument: stellt Mindestanforderungen Quelle: DIN V

11 Anforderungen der EnEV? Q P, geplant Q P,max und H T,geplant H T,max Es müssen immer beide Grenzwerte eingehalten werden 21 Referenzgebäude Quelle: EnEV

12 Berechnung der Kennwerte (1) Transmissionswärmeverlust H T = Σ (U i * A i * Fx i ) + ΔU WB * A [W/K] H T Grenzwert H T = [W/(m² * K] A Lüftungswärmeverlust H V = n * c L *ρ L * V [W/K] Jahresheizwärmebedarf Q h = F GT * (H T + H V ) η*(q i + Q s ) [kwh/a] Verluste Gewinne 23 Berechnung der Kennwerte (2) Endenergiebedarf Q E = Q h + Q h,t Q h,r Q h,l + Q w + Q w,t Q w,r [kwh/a] Jahresprimärenergiebedarf Q P = Q E * f P [kwh/a] Q P Grenzwert Q P = [kwh/(m² * a] A N Anlagenaufwandszahl e P = Q P / (Q h + Q w ) [-] 24

13 Legende (1) 25 Legende (2) 26

14 Primärenergiefaktoren Primärenergiefaktoren f P für verschiedene Energieträger, sie beinhalten die Verluste für Förderung, Umwandlung und Transport *) Werte entsprechend der EnEV 2002, 2007 und 2009 für EnEV ,4 und ab ,8 Quelle: DIN V KfW-Effizienzhäuser sanieren *) bauen KfW-Effizienzhäuser Q P max [%] relativ zum Referenzgebäude H T max, KfW [%] relativ zum Referenzgebäude H T max, EnEV [W/(m 2 K)] Bestand Neubau 0,56 0,56 0,56 0,56 0, ,4 0,4 0,4 KfW-Tilgungszuschuss [%] Nr. 151 sanieren 2,5 5 7,5 12,5 17,5 - KfW-Tilgungszuschuss [%] Nr. 153 bauen KfW-Zuschussprogramm [%] Nr.430 sanieren 10 12, *) für Wohngebäude mit Bauantrag vor dem Quelle: KfW 28

15 Programm 151 (Energieeffizient Sanieren Kredit) Sollzins (Effektivzins) pro Jahr Laufzeit tilgungsfreie Zinsbindung Anlaufzeit 1,00 % (1,00 %) 10 Jahre*) 10 Jahre*) 10 Jahre 1,00 % (1,00 %) 10 Jahre 1-2 Jahre 10 Jahre 1,00 % (1,00 %) 20 Jahre 1-3 Jahre 10 Jahre 1,00 % (1,00 %) 30 Jahre 1-5 Jahre 10 Jahre max. Kreditbetrag 75 TEUR/WE Quelle: KfW 29 Programm 151 (Energieeffizient Sanieren Kredit) KfW-Effizienzhaus Tilgungszuschuss: Prozentualer Anteil an Ihrem Darlehensbetrag KfW-Effizienzhaus 55 17,5 maximal KfW-Effizienzhaus 70 12,5 maximal KfW-Effizienzhaus 85 7,5 maximal KfW-Effizienzhaus maximal KfW-Effizienzhaus 115 2,5 maximal KfW-Effizienzhaus Denkmal 2,5 maximal Obergrenze - Euro pro Wohneinheit Quelle: KfW 30

16 Programm Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss KfW-Effizienzhaus Förderung in Prozent der förderfähigen Investitionskosten KfW-Effizienzhaus maximal KfW-Effizienzhaus maximal KfW-Effizienzhaus maximal KfW-Effizienzhaus ,5 maximal KfW-Effizienzhaus maximal KfW-Effizienzhaus Denkmal 10 maximal Obergrenze - Euro pro Wohneinheit Quelle: KfW EnEV- und KfW-mäßige Bewertung innovativer Heizsysteme Voraussetzung: energieoptimierte Gebäudehülle 32

17 Berechnungen an einem Beispielgebäude EFH Baujahr 1920 A N = 140,3 m² Istzustand H T = 1,29 W/m² * K Q P = 440 kwh/m² * a 33 Beispiel 1 Gasbrennwertkessel (BWK) Solare TWE 60 % und HU 10 % DIN TWE: 5 m² Kollektorfläche bei A N 140 m² Heizungsunterstützung pauschal 10 % bei 5 m² * 1,8 = 9 m² 34

18 Beispiel 1 Reduzierung q P um 80 % Kosten - Wärmeschutz 40 TEUR - Anlagentechnik 18 TEUR Förderung 7,2 TEUR Heizkosten Istzustand EUR/a Heizkosten neu EUR/a Ergebnis: EH Beispiel 2 Kessel Solaranlage Pufferspeicher Abluftwärmepumpe und Pelletkessel Quelle: DGS, Vorlage IWU 36

19 Beispiel 2 Aufteilung von Speicher und Kollektorfläche 37 Beispiel 2 Reduzierung q P um 88 % Kosten - Wärmeschutz 40 TEUR - Anlagentechnik 35 TEUR Förderung 15 TEUR Heizkosten Istzustand EUR/a Heizkosten neu EUR/a Ergebnis: EH 70 Quelle: DGS, Vorlage IWU 38

20 Beispiel 3 Brennwertkessel und Luftkollektoranlage Eingabe von Luftkollektoren im Bereich Lüftung nicht möglich, obwohl f P, sol = 0 (Wärme) 39 Beispiel 3 Neuerung in der EnEV 2009 EnEV Anlage 1 Nummer 2.1.3: Werden in Wohngebäuden bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für deren energetische Bewertung keine anerkannten Regeln der Technik oder gemäß 9, Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 3 bekannt gemachte gesicherte Erfahrungswerte vorliegen, so sind hierfür Komponenten anzusetzen, die ähnliche energetische Eigenschaften aufweisen. Anlage 2 Nummer 2.1.5: analoger Passus für Nichtwohngebäude. 40

21 Beispiel 3 Der Sinn dieser Regelungen ist es, Innovationen nicht zu benachteiligen. Denn die Entwicklung von innovativen Baustoffen und anlagentechnischen Komponenten ist schneller als die Erstellung rechnerischer Bewertungsinstrumente durch die DIN-Ausschüsse. Auch liegen zu diesem Zeitpunkt häufig noch keine bekannt gemachten gesicherten Erfahrungswerte vor. 41 Beispiel 3 gewichteter Anteil am Heizwärmebedarf 21 % gewichteter Anteil am Warmwasserwärmebedarf 61 % 42

22 Beispiel 3 Reduzierung q P um 81 % Kosten - Wärmeschutz 40 TEUR - Anlagentechnik 18 TEUR Förderung 6,9 TEUR Heizkosten Istzustand EUR/a Heizkosten neu EUR/a Ergebnis: EH 100 Quelle: DGS, Vorlage IWU 43 Beispiel 4 zeotherm Sonnenkollektoren BWK Zeolithwärmepumpe 44

23 Beispiel 4 erster Schritt Deckungsanteil Heizungsunterstützung 5% 45 Beispiel 4 zweiter Schritt Auswahl des Wärmeerzeugers: Brennwertkessel anschließend Wärmeerzeugerdaten anklicken 46

24 Beispiel 4 dritter Schritt Eingabe der Produktkennwerte, anschließend mit übernehmen bestätigen 47 Beispiel 4 48

25 Beispiel 4 vierter Schritt Im Bereich Trinkwasser den Wärmeerzeuger auswählen und analog wie im Bereich Heizung vorgehen 49 Beispiel 4 fünfter Schritt Eingabe der Produktkennwerte, anschließend mit übernehmen bestätigen 50

26 Beispiel 4 Reduzierung q P um 84 % Kosten - Wärmeschutz 40 TEUR - Anlagentechnik 25 TEUR Förderung 9,7 TEUR Heizkosten Istzustand EUR/a Heizkosten neu EUR/a Ergebnis: EH 85 Quelle: DGS, Vorlage IWU 51 Beispiel 5 etank Das System besteht aus: Sonnenkollektoren großem Erdspeicher Heizungspufferspeicher Wärmepumpe 52

27 Beispiel 5 Da die Kollektoren hauptsächlich auf einen kalten Speicher arbeiten, erzielen sie Erträge von bis zu 700 kwh/(m² * a). => Simulation Da die WP im Erdspeicher eine Wärmequellentemperatur von 10 K über normaler Erdtemperatur vorfindet, ergeben sich JAZ von Beispiel 5 54

28 Beispiel 5 Reduzierung q P um 89 % Kosten - Wärmeschutz 40 TEUR - Anlagentechnik 35 TEUR Förderung 15 TEUR Heizkosten Istzustand EUR/a Heizkosten neu 914 EUR/a Ergebnis: EH 70 Quelle: DGS, Vorlage IWU 55 Beispiel 6 Photovoltaikanlage und L/W-Wärmepumpe 56

29 Beispiel 6 Die PV-Anlage wurde simuliert, die Erträge monatsweise eingetragen und der nach 5 bzw. 9 anrechenbare Wert vom Endenergiebedarf abgezogen. 57 Beispiel 6 Reduzierung q P um 88 % Kosten - Wärmeschutz 40 TEUR - Anlagentechnik 13 TEUR Förderung 11 TEUR Heizkosten Istzustand EUR/a Heizkosten neu 792 EUR/a Ergebnis: EH 70 Quelle: DGS, Vorlage IWU 58

30 Beispiel 6 Erhöhung des Eigenverbrauchsanteils durch Speicherung (1). Dies kann näherungsweise auch durch eine WP erreicht werden. Quelle: SMA 59 Beispiel 6 Erhöhung des Eigenverbrauchsanteils durch Speicherung (2) ohne Speicher mit WP ca. 40% Quelle: IÖW 60

31 Zusammenstellung Primärenergetisch schneidet das System etank am Besten ab. 61 Kostenbetrachtung Gesamtkosten für 20 Jahre kostenmäßig schneidet das System PV+WP am Besten ab, ist aber gegenüber höheren Preissteigerungsraten als die angenommenen 5 % sehr anfällig, wie alle Varianten mit höheren Energiekostenanteilen. 62

32 Fazit Wenn eine Technologie nach den Normen DIN V und DIN V bzw. DIN V nicht berechenbar ist, dann kann sich der Hersteller von unabhängigen Sachverständigen Vorschläge für die energetische Bewertung im Rahmen der EnEV erstellen lassen. Bisher gibt es jedoch noch keine Anerkennung der Bewertungsvorschläge. Da aber die EnEV energetisch ähnliche Komponenten zulässt, ist dies möglich, wenn fundierte Verfahren (z. B. Simulationen mit anerkannten Programmen) angewendet und nachweisbare Annahmen getroffen werden EnEV Neubau 1. Ab dem 1. Januar 2016 wird der zulässige Jahresprimärenergiebedarf (Q P,max ) in einer Stufe um 25 % verschärft. Ab dann ist er aus dem berechneten Jahresprimärenergiebedarf des Referenzgebäudes durch Multiplikation mit 0,75 zu ermitteln. 2. Ab dem 1. Januar 2016 wird der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust (H T,max ) durch zwei Werte begrenzt: - durch den Transmissionswärmeverlust des Referenzgebäudes (Dieser Wert ist schon aus den Anforderungen der KfW-Effizienzhäuser bekannt und wird für die meisten Gebäude eine Verschärfung bedeuten. ) - und zusätzlich durch die bisherigen Höchstwerte in Anlage 1, Tabelle 2, EnEV. Quelle: Gebäudeenergieberater, Gentner Verlag, 11/

33 EnEV Bestandsgebäude 1.Kessel, die nach dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, müssen nach Ablauf von 30 Jahren erneuert werden. Erfasst werden nur sogenannte Konstanttemperaturkessel. Nicht betroffen sind Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel. Ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser, deren Eigentümer am 1. Februar 2002 in diesen Häusern mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben. Beim Eigentümerwechsels ist die Pflicht des Kesseltauschs vom neuen Eigentümer innerhalb von zwei Jahren zu erfüllen. 2. Oberste Geschossdecken, die die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN : nicht erfüllen, müssen nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sein, dass ihr Wärmedurchgangskoeffizient 0,24 W/(m 2 K) nicht überschreitet. Ersatzweise kann auch das Dach entsprechend gedämmt werden. 3. Bei An- und Ausbauten über 50 m 2 gelten die Neubauanforderungen nur beim Einbau eines neuen Wärmeerzeugers. Wird der Anbau durch eine bestehende Heizungsanlage versorgt, ist das Bauteilverfahren zu verwenden und der sommerliche Wärmeschutz nachzuweisen. Quelle: Gebäudeenergieberater, Gentner Verlag, 11/ EnEV Primärenergiefaktor für Strom Der Primärenergiefaktor für Strom wird für den nicht erneuerbaren Anteil auf zunächst 2,4, ab dem 1. Januar 2016 auf 1,8 abgesenkt. Die EnEV verweist bei den Primärenergiefaktoren auf die Fassung 2011 der DIN V Darin wird für den nicht erneuerbaren Anteil beim allgemeinen Strommix ein Wert von 2,4 angegeben. Dadurch und besonders ab 2016 schneiden strombasierte Wärmeerzeuger wie z.b. Wärmepumpen in der rechnerischen Bewertung deutlich besser ab. Quelle: Gebäudeenergieberater, Gentner Verlag, 11/

34 EnEV Änderungen in den Berechnungsverfahren 1. Die EnEV gestattet weiterhin den Einsatz der DIN V und DIN V neben der DIN V Für Letztere muss künftig die Fassung eingesetzt werden. 2. Als Referenzstandort wird Potsdam verwendet. 3. Für Anlagentechnik, die bisher nicht bewertbar war, darf die dynamisch-thermische Simulationstechnik eingesetzt werden. 4. Ein neues Verfahren ( EnEV easy ) kommt hinzu. Dabei kann aus einem Katalog neun verschiedener Anlagentechniken und passender Wärmeschutzklassen ein Gebäude gewählt werden, das den Anforderungen der EnEV genügt. Die dazu gehörende Bekanntmachung wird im Lauf des Sommers 2014 erfolgen.. 5. Bei gekühlten Wohngebäuden wird nicht wie bisher ein pauschaler Zuschlag gewährt, sondern es ist eine Berechnung nach DIN V erforderlich. Der zulässige Energiebedarf wird nicht mehr erhöht. 6. Beim sommerlichen Wärmeschutz wird in der EnEV 2014 auf die neue Fassung DIN : verwiesen. So sind sowohl das Verfahren mit Sonneneintragskennwerten als auch die Simulation von Übertemperatur-Gradstunden gestattet. Quelle: Gebäudeenergieberater, Gentner Verlag, 11/ EnEV Änderungen bei den Energieausweisen (1) Der Bandtacho im Energieausweis für Wohngebäude wird um Endenergieeffizienzklassen von A+ (unter 30 kwh/(m 2 a)) bis H (über 250 kwh/(m 2 a)) ergänzt. Die ermittelte Energieeffizienzklasse wird im Energieausweis vergrößert dargestellt. Die Klasse A soll dem ab 2016 geltenden Neubaustandard entsprechen. Die Energieeffizienzklasse muss künftig in Immobilienanzeigen bei Verkauf und Vermietung angegeben werden, wenn ein Energieausweis mit der Angabe der Effizienzklasse vorliegt. Die Regelung betrifft allerdings nur neue Energieausweise für Wohngebäude, die nach dem Inkrafttreten der neuen EnEV ausgestellt werden. Quellen: EnEV online, Gebäudeenergieberater 11/2013, Gentner Verlag 68

35 EnEV Änderungen bei den Energieausweisen (2) Bisher war vorgeschrieben, dass Energieausweise potenziellen Mietern oder Käufern zugänglich gemacht werden müssen. Nun wurde festgelegt, dass dies bei der Besichtigung des Kauf- bzw. Mietobjekts geschehen muss. Außerdem muss der Energieausweis nun auch als Kopie oder Original an den Käufer oder neuen Mieter ausgehändigt werden. Energieausweise müssen nun auch in bestimmten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr, der nicht auf einer behördlichen Nutzung beruht wie z. B. Banken, ausgehängt werden. Allerdings gilt dies nur, wenn bereits ein Energieausweis vorliegt. Die Aushangpflicht in behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr wurde auf kleinere Gebäude ausgedehnt. Dies gilt bei mehr als 500 m 2 bzw. ab Juli 2015 bei mehr als 250 m 2 Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr. Die Modernisierungshinweise werden Bestandteil des Energieausweises. Angegeben werden muss, ob die Maßnahme in Zusammenhang mit größeren Modernisierungen oder als Einzelmaßnahme empfohlen wird. Die geschätzte Amortisationszeit und die Kosten pro eingesparte Kilowattstunde Endenergie können freiwillig eingetragen werden. Quelle: Gebäudeenergieberater, Gentner Verlag, 11/ Stichprobenkontrollen - Aufhebung Nachtspeicherheizungsverbot Stichprobenkontrollen Mit der neuen EnEV werden auch Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten von Klimaanlagen eingeführt ( 26 c bis f). Vor Übergabe eines neu ausgestellten Energieausweises an den Eigentümer muss der Aussteller eine Registriernummer elektronisch beantragen und eintragen. Aussteller von Energieausweisen sind verpflichtet, Kopien der von ihnen ausgestellten Energieausweise und die verwendeten Daten und Unterlagen zwei Jahre ab dem Ausstellungsdatum des jeweiligen Energieausweises aufzubewahren. Bis zum Inkrafttreten der erforderlichen jeweiligen landesrechtlichen Regelungen fungiert das Deutsche Institut für Bautechnik vorläufig als Registrier- und Kontrollstelle. Nachtspeicherheizungsverbot gestrichen In der EnEV 2009 wurde in 10a die Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen geregelt. Diesen Abschnitt sucht man in der neuen EnEV vergeblich, auch in den Änderungen ist nichts mehr darüber erwähnt. Der Grund dafür ist, dass 10a und damit die Außerbetriebnahmepflicht für elektrische Nachtspeicherheizungen durch die EnEG-Novelle vom 13. Juli 2013 mit sofortiger Wirkung auch aus der EnEV ersatzlos gestrichen wurde. Elektrische Speicherheizsysteme können weiterbetrieben werden. Quelle: Gebäudeenergieberater, Gentner Verlag, 11/

36 EnEV weitere Aspekte Definition Niedrigstenergiegebäude Ab dem Jahr 2021 müssen nach europäischen Vorgaben alle Neubauten im Niedrigstenergiegebäudestandard errichtet werden. Für Neubauten von Behördengebäuden gilt dies bereits ab Die konkreten Vorgaben an die energetische Mindestqualität von Niedrigstenergiegebäuden werden rechtzeitig bis spätestens Ende 2016 für Behördengebäude bzw. Ende 2018 für alle Neubauten festgelegt. Auswirkungen auf die KfW-Programme Das energetische Niveau von KfW-Effizienzhäusern leitet sich weiter aus der unveränderten Referenzgebäudeausführung der EnEV ab. Deshalb können die KfW-Effizienzhaus-Standards bis zum Inkrafttreten der erhöhten Neubauanforderungen zum 1. Januar 2016 auch in Zukunft mit den gleichen baulichen Mitteln erreicht werden wie bisher. Die EnEV 2014 wird deshalb auf die Programmanforderungen 2014 und 2015 keine Auswirkungen haben. Quelle: Gebäudeenergieberater, Gentner Verlag, 11/

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