EnEV SPJT 2014

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "EnEV SPJT 2014"

Transkript

1 1

2 Die EnEV wird am 01.Mai in Kraft treten. Jahres-Primärenergiebedarf ab 2016 um 25% senken Wärmedurchgangskoeffizient ab 2016 um 20% senken Neubauanforderungen ab 2021 nach EU Niedrigenergiegebäude-standard Bei der Sanierung bestehender Gebäude keine Verschärfung Pflicht zum Heizkesseltausch für Geräte älter als 1985 (30 Jahre)

3 Was ändert sich bei Neubauten? Bestimmung des Primärenergiebedarfes bzw. der EnEV-Konformität nach dem Referenzgebäudeverfahren nach DIN Das Referenzgebäude ist das zu planende Gebäude mit vorgegebenen technischen Referenzwerten nach EnEV. Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte von A+ bis H für Gebäude, der 16a wird neu aufgenommen. Die Verwendung der Energieausweise in Immobilienanzeigen wird zur Pflicht.

4

5 Die Modernisierungsanforderungen bleiben erhalten Der Nachweis über die Einhaltung der EnEV wie in kann auf 2 Arten durchgeführt werden: 1. Nachweis für einzelne Bauteile: - Das geänderte Bauteil darf den festgelegten U-Wert aus Anlage 3 nicht überscheiten z.b. t Raum 19 C U=0,24 W/m 2 K; t Raum = 12 bis<19 C U=0,35 W/m 2 K 2. Nachweis für das gesamte Gebäude: - Primärenergiebedarf des geänderten Gebäudes, nicht mehr als 40 % über dem eines gleichartigen Neubaus (Berechnung Referenzgebäudeverfahren) - Transmissionswärmeverlust Max-Wert Neubau nicht mehr als 40 % überschreiten - Bagatellgrenze liegt bei 10% einer Bauteilfläche gleicher Orientierung

6 Der 10a Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen wird ersatzlos gestrichen. Die Verwendung von elektrischen Speicherheizsystemen in Verbindung mit Eigenstromnutzung wird befürwortet. Strom aus erneuerbarer Energie darf vom Endenergiebedarf abgezogen werden, wenn die Stromerzeugung am Haus erfolgt und zur Eigenversorgung genutzt wird.

7 Wie wird die Anwendung der EnEV-Regeln dokumenmtiert? Im 26 EnEV 2009 wird klargestellt, dass die am Bau oder der Anlagentechnik tätigen Personen für die Einhaltung der Anforderungen verantwortlich sind. Eine Nachweispflicht ist die Unternehmererklärung ( 26a) die nach Abschluss der Arbeiten formlos schriftlich die Einhaltung der Anforderungen bestätigt. Diese Unternehmererklärung ist durch alle Gewerke zu erstellen! Die Nichtausstellung einer Unternehmererklärung ist eine Ordnungswidrigkeit.

8 Wer überprüft die Einhaltung der Anforderungen? Für die Anlagentechnik übernimmt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister die Prüfung der Nachrüstverpflichtung ( 26b). Werden die Anforderungen gemäß EnEV nicht eingehalten, wird eine Nacherfüllungsfrist gesetzt. Verstreicht auch diese Frist, unterrichtet der BSFM die nach Landesrecht zuständige Behörde.

9 Zur Verantwortlichkeit und durchsetzung des Vollzuges werden nach 26c Registriernummern für einen Energieausweis durch die zuständige Behörde vergeben. werden nach 26d Stichprobenkontrollen durch die zuständige Behörde durchgeführt. werden nach 26e die nicht personenbezogenen Daten der Kontrollen gespeichert und ausgewertet. werden nach 26f Erfahrungsberichte der Länder veröffentlicht.

10 Was zählt als Ordnungswidrigkeit? Im 27 Abs. 1 bis 3 der EnEV 2009, werden die Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten erweitert. Geahndet werden vorsätzliche oder leichtfertige Zuwiderhandlungen. Dazu zählt z.b.: - wenn ein Wohn- oder Nichtwohngebäude dem max. Jahres-Primärenergiebedarf oder den Höchstwert des spezifischen Transmissionswärmeverlustes nicht entspricht. - wenn Änderungen an bestehenden Gebäuden oder Anlagen nicht gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 ausgeführt wurden. Die U-Werte entsprechen nicht der Anlage3 - das eine Unternehmererklärung entgegen 26a Abs.1, gar nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig vorgelegt wurde.

Ausblick: EnEV Energieeinsparverordnung Novellierung der Energieeinsparverordnung. Matthias.Strehlke, EnergieAgentur.

Ausblick: EnEV Energieeinsparverordnung Novellierung der Energieeinsparverordnung. Matthias.Strehlke, EnergieAgentur. Ausblick: EnEV 2009 Novellierung der Energieeinsparverordnung Matthias.Strehlke, EnergieAgentur.NRW Dipl. Geograph, Gebäudeenergieberater HWK Energieeinsparverordnung 2007 Entwicklung zur EnEV Folie 2

Mehr

Energieeinsparverordnung 2009 Änderungen

Energieeinsparverordnung 2009 Änderungen Sonderthema Energieeinsparverordnung 2009 Energieeinsparverordnung 2009 Änderungen Am 1. Oktober 2009 ist eine novellierte Fassung der Energieeinsparverordnung in Kraft getreten. Diese wird auf den Seiten

Mehr

Kleine Einführung in die ENEV Dipl.Ing. Architektin Claudia Gehse- Dezernat VI.3- Bauen und Liegenschaften

Kleine Einführung in die ENEV Dipl.Ing. Architektin Claudia Gehse- Dezernat VI.3- Bauen und Liegenschaften Kleine Einführung in die ENEV 2014 Das größte Einsparpotential privater Haushalte in Deutschland liegt beim Heizenergieverbrauch. Energieverbrauch im Haushalt 80 % für das Heizen 10 % für die Versorgung

Mehr

. Das Bundeskabinett hat die Verordnung verabschiedet.

. Das Bundeskabinett hat die Verordnung verabschiedet. Mitte Oktober hat der Bundesrat. der EnEV 2014 zugestimmt. Das Bundeskabinett hat die Verordnung verabschiedet. Mit der Verkündung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung im Bundesgesetzblatt

Mehr

Die EnEV 2012 / architektur & energie. münchen / ebersberg. München 25. Oktober Dipl.-Ing. Univ. Architektin, Energieberaterin TÜV

Die EnEV 2012 / architektur & energie. münchen / ebersberg. München 25. Oktober Dipl.-Ing. Univ. Architektin, Energieberaterin TÜV Die EnEV 2012 / 2016 architektur & energie münchen / ebersberg Manfred Giglinger Sachverständiger f. Energieeffizienz Natalie Neuhausen Dipl.-Ing. Univ. Architektin, Energieberaterin TÜV München 25. Oktober

Mehr

EnEV 2016 Ziegelwerk Staudacher. Klaus Meyer Technischer Bauberater

EnEV 2016 Ziegelwerk Staudacher. Klaus Meyer Technischer Bauberater EnEV 2016 Ziegelwerk Staudacher Klaus Meyer Technischer Bauberater Niedrigstenergie- Standard 2019/21 Ausblick EnEV 2021 - I Grundlage Beratungen NABau Schettler-Köhler BBSR: Anhörung zur neuen EnEV 2021

Mehr

Technische Universität München. Neue Wege zum nachhaltigen Bauen. Die EnEV Dipl.-Ing. Mareike Ettrich Lehrstuhl für Bauphysik

Technische Universität München. Neue Wege zum nachhaltigen Bauen. Die EnEV Dipl.-Ing. Mareike Ettrich Lehrstuhl für Bauphysik Technische Universität München Neue Wege zum nachhaltigen Bauen Die EnEV 2009 Dipl.-Ing. Mareike Ettrich Lehrstuhl für Bauphysik Entwicklung des energiesparenden Bauens Eckdaten Bundesregierung beschließt

Mehr

EnEV 2009 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz

EnEV 2009 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz Fortbildung im MBV Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden EnEV 2009 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz 05. Oktober 2010 Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf, Öko-Zentrum NRW Einführung Leistungsprofil Ingenieurleistungen

Mehr

Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung.

Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung. EnEV 2014 Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung. 1 Anwendungsbereich (2) Diese Verordnung gilt 1. für Gebäude, soweit sie

Mehr

Vom 6. Mai 2003 (GBl. S. 228)

Vom 6. Mai 2003 (GBl. S. 228) Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung der Energieeinsparverordnung und zur Änderung der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung Vom 6. Mai 2003 (GBl. S. 228)

Mehr

DOPPELHAUS JETZENDORF

DOPPELHAUS JETZENDORF Andreas Mayr DIPL. ING. UNIV. Architekt I ORT ORT ORT LAGE II ENTWURFSKONZEPT 2 x 2 Wohneinheiten umgebungsmodell 1:500 SCHNITT HANGGESCHOSS ERDGESCHOSS OBERGESCHOSS RAUMMODELL 1:50 III ENERGIEKONZEPT

Mehr

Energieeinspar-Durchführungsverordnung (EnE-DVO)

Energieeinspar-Durchführungsverordnung (EnE-DVO) Durchführungsbestimmungen für Sachsen-Anhalt Energieeinspar-Durchführungsverordnung (EnE-DVO) vom 3.Mai 2002. Aufgrund des 7 Abs. 2 und 4 des Energieeinsparungsgesetzes vom 22. Juli 1976 (BGBl. I S. 1873),

Mehr

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aktuelles / Wissenswertes, 05.03.2015 Putzerneuerung und EnEV Häufig

Mehr

Wohnungswirtschaft und EnEV Eine kritische Würdigung

Wohnungswirtschaft und EnEV Eine kritische Würdigung ETI AG Energieeffiziente Gebäude Potsdam, 3. April 2014 Wohnungswirtschaft und EnEV Eine kritische Würdigung Dipl.-Phys. Ingrid Vogler Referentin Energie, Technik, Normung Quelle: GdW 06.02.2014 1 Wohnungswirtschaftliche

Mehr

Viertes Gesetz. zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes 1. Vom 4. Juli Artikel 1. Änderung des. Energieeinsparungsgesetzes

Viertes Gesetz. zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes 1. Vom 4. Juli Artikel 1. Änderung des. Energieeinsparungsgesetzes Haftungsausschluss: Bei den im Internetangebot Info-Portal Energieeinsparung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung enthaltenen Verordnungs- und Gesetzestexten handelt es sich um unverbindliche

Mehr

Herausforderungen im Umgang mit der aktuellen

Herausforderungen im Umgang mit der aktuellen Herausforderungen im Umgang mit der aktuellen Stand: März 2016 ENVISYS 1 EnEV (2016) Megatrends Änderung/Anpassung Stufe 2 der EnEV und Ausblick Winfried Schöffel Geschäftsführer ENVISYS GmbH & Co. KG

Mehr

Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013)

Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013) Zusammenfassung Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013) Stand:16.10.2012 Entwurfsfassung an die für das Energieeinsparungsrecht zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 29.04.2024 1 Hauptnutzung / kategorie Bürogebäude, nur beheizt, teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche 2) Erneuerbare Energien Lüftung Anlass der Ausstellung

Mehr

Die neue EnEV: Was gilt ab wann?

Die neue EnEV: Was gilt ab wann? Die neue EnEV: Was gilt ab wann? 3.01.01 Theaterschiff Stuttgart 04.07.2014 Christian Zander, B.Eng. www.kurz-fischer.de Winnenden Halle (Saale) Bottrop Feldkirchen-Westerham Bretten Gliederung 1. Entwicklung

Mehr

EnEV 2013... Ausblick 2014

EnEV 2013... Ausblick 2014 2013 JAHRESFACHTAGUNG 24. Mai 2013 EnEV 2013... Ausblick 2014 Eckhard Zink Das Wichtigste zuerst! In 5 bis 6 Jahren dürfen Gebäude keine Energie mehr verbrauchen! ab 31.12.2020 alle neuen Gebäude: Niedrigstenergiegebäude

Mehr

Fragen zum Thema beantworten wir gern. --> Telefon: 03591 2796510

Fragen zum Thema beantworten wir gern. --> Telefon: 03591 2796510 Energieausweis Energieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude Als vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassener Energieberater sichere ich Ihnen die Erstellung von rechtssicheren

Mehr

Energiegespräche in Ingolstadt

Energiegespräche in Ingolstadt Energiegespräche in Ingolstadt Die Energieeinsparverordnung Wolfgang Scheuer Berufsmäßiger Stadtrat für Soziales, Umwelt und Gesundheit Eine wichtige Säule der Energiewende ist das Energiesparen. Die umweltfreundlichste

Mehr

Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013)

Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013) Zusammenfassung Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013) Stand:16.10.2012 Entwurfsfassung an die für das Energieeinsparungsrecht zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen

Mehr

Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,

Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forumverlag.com www.forum-verlag.com Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV 2009 Liebe Besucherinnen

Mehr

Die Energetische Sanierung von Steildächern

Die Energetische Sanierung von Steildächern Die Energetische Sanierung von 1 René Felten Dachdeckermeister ö.b.u.v. Sachverständiger f.d. Dachdeckerhandwerk SV f.d. Erkennung, Bewertung und Sanierung v.schimmelpilzbelastungen (TÜV) Gebäudeenergieberater

Mehr

1 Service und Verzeichnisse Expertenservice. 1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis

1 Service und Verzeichnisse Expertenservice. 1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse Expertenservice 1.1 1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Verzeichnis zum bau-energieportal.de 2 Die aktuelle EnEV 2.1 Praxisbezogene Auslegung

Mehr

Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2009) Stand:

Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2009) Stand: Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2009) Stand: 24.06.2008 Dieser Text fasst die Regelungen des Kabinettsentwurfs zur EnEV 2009 zusammen, der am 18.06.08 veröffentlicht worden ist. Die Zusammenfassung

Mehr

Inkrafttreten des Gesetzes

Inkrafttreten des Gesetzes Inkrafttreten des Gesetzes Der Termin zum 01. Januar 2009 wurde verschoben. Die EnEV 2009 soll die Klima-Schutz-Wirkung des EEWärmeGesetzes nicht behindern (Ausschuß Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit;

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Berechneter Energiebedarf des Gebäudes 2 "Gesamtenergieeffizienz" Dieses Gebäudes 125,6 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) 30,6 kg/(m²a) EnEV-Anforderungswert Neubau (Vergleichswert) EnEV-Anforderungswert

Mehr

EnEV 2014 und Gebäudeautomation

EnEV 2014 und Gebäudeautomation und Gebäudeautomation Martin Hardenfels WAGO Kontakttechnik GmbH & Co. KG 1 Was ist der Unterschied zu den Energie Einspar Verordnungen davor? In der wird erstmals der Automationsgrad des Gebäudes berücksichtigt.

Mehr

Impulse aus der Praxis: Erfahrungen der Handwerker bei der praktischen Umsetzung der EnEV

Impulse aus der Praxis: Erfahrungen der Handwerker bei der praktischen Umsetzung der EnEV dena-workshop Umsetzung der EnEV in den Bundesländern Impulse aus der Praxis: Erfahrungen der Handwerker bei der praktischen Umsetzung der EnEV Dipl.-Ing. Michael Heide ZDB-Geschäftsführer Geschäftsbereich

Mehr

Vorgaben der Energieeinsparverordnung ab Jan Karwatzki Öko-Zentrum NRW GmbH

Vorgaben der Energieeinsparverordnung ab Jan Karwatzki Öko-Zentrum NRW GmbH Vorgaben der Energieeinsparverordnung ab 2016 Jan Karwatzki Öko-Zentrum NRW GmbH Entwicklung von Vorgaben Quelle: Vortrag Erhorn, 20.01.2015 EU-Richtlinie (EPBD) EU-Richtlinie (EPBD) Was ist ein Niedrigstenergiegebäude?

Mehr

FKT Fachtagung Lünen EnEV 2007 und Energieausweise in Nichtwohngebäuden. Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf Öko-Zentrum NRW

FKT Fachtagung Lünen EnEV 2007 und Energieausweise in Nichtwohngebäuden. Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf Öko-Zentrum NRW FKT Fachtagung Lünen - 28.2.2008 EnEV 2007 und Energieausweise in Nichtwohngebäuden Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf Öko-Zentrum NRW Einführung Leistungsprofil Weiterbildungen - Gebäudeenergieberatung

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 2017 1 Hauptnutzung / Adresse teil Baujahr 2007 Baujahr Wärmeerzeuger 2007 Baujahr Klimaanlage 2007 Nettogrundfläche 9.051,6 Anlass der Ausstellung des Energiasuweises Bürogebäude Bockenheimer

Mehr

Energiebedarfsausweis nach 13 Energieeinsparverordnung

Energiebedarfsausweis nach 13 Energieeinsparverordnung Energiebedarfsausweis nach 13 Energieeinsparverordnung I. Objektbeschreibung Bezeichnung Reihenendhaus Nutzungsart Wohngebäude PLZ, Ort 21614 Buxtehude Straße, Haus-Nr. Beispielstraße 3a Baujahr 2003 Jahr

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Berechneter Energiebedarf des Gebäudes 2 "Gesamtenergieeffizienz" Dieses Gebäudes 301,3 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) 69,9 kg/(m²a) EnEV-Anforderungswert Neubau (Vergleichswert) EnEV-Anforderungswert

Mehr

Energetische Anforderungen an die Gebäudehülle

Energetische Anforderungen an die Gebäudehülle Energetische Anforderungen an die Technische Universität Kaiserslautern Fachgebiet Bauphysik, Technische Gebäudeausrüstung, Baulicher Brandschutz Prof. Dr. rer. nat. H. Heinrich Aktuelle Anlässe Inkrafttreten

Mehr

Auswirkungen der EnEV 2009 / 2012 auf die Bauausführung und Energieeffizienz von Gebäuden. Andreas Behne Stand April 2010

Auswirkungen der EnEV 2009 / 2012 auf die Bauausführung und Energieeffizienz von Gebäuden. Andreas Behne Stand April 2010 Auswirkungen der EnEV 2009 / 2012 auf die Bauausführung und Energieeffizienz von Gebäuden Andreas Behne Stand April 2010 Grundsätzliches zur EnEV 2009 Engergieeffizienz und Energieeinsparung sind unsere

Mehr

Prof. Dr. Anton Maas

Prof. Dr. Anton Maas EnEV 2014 im Detail Wirtschaftlichkeit der energetischen Anforderungen Prof. Dr. Anton Maas Wirtschaftlichkeit EnEV 2014 - Folie 1 Referenzbau- und -anlagentechnik für Wohngebäude EnEV 2009 (wesentliche

Mehr

EnEV- und KfW-Anforderungen

EnEV- und KfW-Anforderungen Projekt: EnEV-Anforderungen EnEV- und KfW-Anforderungen Jahres-Primärenergiebedarf q p [kwh/(m²a)] Transmissionswärmeverlust H t [W/(m²K)] Ist-Wert mod. Altbau EnEV-Neubau - 15 % - 30 % - 50 % Neubau %

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 13.04.2021 Aushang Hauptnutzung / kategorie Nichtwohngebäude Sonderzone(n) Adresse teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger 1982 Altbau mit Sporthalle-Sanierung 2009/2010; 2006 Neubau 2010-Neuer

Mehr

EnEV Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 18. März Anwendungsbereich

EnEV Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 18. März Anwendungsbereich EnEV 2009 Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 18. März 2009 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt 1. für Gebäude, soweit sie unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, und

Mehr

Novellierung der Energieeinsparverordnung

Novellierung der Energieeinsparverordnung Novellierung der Energieeinsparverordnung Novellierung der Energieeinsparverordnung Dipl.-Ing. Jutta Steinbrecher Zentrum für Umweltbewusstes Bauen Universität Kassel Novellierung der Energieeinsparverordnung

Mehr

Die Entwürfe der Arbeitsgruppe werden dann in den Sitzungen der Fachkommission beraten.

Die Entwürfe der Arbeitsgruppe werden dann in den Sitzungen der Fachkommission beraten. Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung Teil 14 Dr. Justus Achelis, DIBt* Die Bundesregierung hat auf Grund des 1 Abs. 2, des 2 Abs. 2 und 3, des

Mehr

Berliner Energietage. Berliner Energietage EnEV in der Praxis. MR Peter Rathert

Berliner Energietage. Berliner Energietage EnEV in der Praxis. MR Peter Rathert Berliner Energietage 2016 EnEV in der Praxis Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten im Bereich Energie und Bauen im BMUB Gliederung des Vortrags Was fordert das Energieeinsparrecht?

Mehr

Altbautage Mittelfranken - EnEV 2014 Energieausweis. Wolfgang Seitz Alexander Schrammek 21./22. Febr. 2015

Altbautage Mittelfranken - EnEV 2014 Energieausweis. Wolfgang Seitz Alexander Schrammek 21./22. Febr. 2015 Altbautage Mittelfranken - EnEV 2014 Energieausweis Wolfgang Seitz Alexander Schrammek 21./22. Febr. 2015 Energieverbrauch private Haushalte 2 Entwicklung Wärmeschutzverordnung - EnEV Die EnEV begrenzt

Mehr

EnEV 2014/2016. Anforderungen 2016 zukünftige Entwicklung im Kontext mit der Energiewende Qualitätssicherung

EnEV 2014/2016. Anforderungen 2016 zukünftige Entwicklung im Kontext mit der Energiewende Qualitätssicherung EnEV 2014/2016 Anforderungen 2016 zukünftige Entwicklung im Kontext mit der Energiewende Qualitätssicherung Quelle: bmvbs (August 2011) Celle, 12.04.2016 Dr.-Ing. Norbert Wilezich - Energieberatungszentrum

Mehr

Innungsversammlung. Vortrag Innungsversammlung Dachdecker- und Zimmerer-Innung Bielefeld

Innungsversammlung. Vortrag Innungsversammlung Dachdecker- und Zimmerer-Innung Bielefeld Innungsversammlung EnEV 2009 EnEV 2009 und der zukünftigen Verschärfungen aus Sicht des Dachhandwerkers EnEV EnEV 2009 & Bielefeld Bielefelder Klimaschutz Ziele bis 2020 : Reduktion des CO2-Ausstoß um

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 21.04.2024 1 Hauptnutzung / kategorie Adresse teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche 2) Nichtwohngebäude 11.927,0 m² Erneuerbare Energien Lüftung teilweise

Mehr

* Neubau: Großzügige Wohnung mit 2 Balkonen! * Körnerstrasse Gütersloh Objektdaten Wohnfläche: 94,34 m²

* Neubau: Großzügige Wohnung mit 2 Balkonen! * Körnerstrasse Gütersloh Objektdaten Wohnfläche: 94,34 m² Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Registriernummer wurde beantragt am 16.11.015 - vorläufiger Energieausweis gemäß EnEV 1 Absatz 4 Satz 4 - Anforderungen gemäß EnEV 4 40,0 CO -Emissionen 3 A+ A B

Mehr

27. Juni EnEV 2013 Heutige und zukünftige Anforderungen an Betreiber und Industrieimmobilien. Hettich Forum, Kirchlengern

27. Juni EnEV 2013 Heutige und zukünftige Anforderungen an Betreiber und Industrieimmobilien. Hettich Forum, Kirchlengern EnEV 2013 Heutige und zukünftige Anforderungen an Betreiber und Industrieimmobilien 27. Juni 2012 Hettich Forum, Kirchlengern Ernst Merkschien Ingenieurbüro für Energieberatung Bielefeld EnEV 2013 Heutige

Mehr

Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung.

Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung. EnEV 2014 Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung. 1 Anwendungsbereich (2) Diese Verordnung gilt 1. für Gebäude, soweit sie

Mehr

EnEV 2009: Die Umsetzung in Bayern

EnEV 2009: Die Umsetzung in Bayern Dipl.-Ing. Christian Schiebel, Regierung von Oberbayern: EnEV 2009: Die Umsetzung in Bayern Tagung am 17.07.2009 Christian Schiebel: Die Umsetzung der EnEV in Bayern 1 EnEV 2009 - Ausnahmen und Befreiungen

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1 Energieausweis Nichtwohngebäude Erfasster Energieverbrauch des s Registriernummer 2 3 Endenergieverbrauch Endenergieverbrauch Wärme [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen] 8 für Heizung und 3 enthalten Endenergieverbrauch

Mehr

oder Beispiel zu 1 (3) Nummer 9 Zu 1 (3) Satz 2

oder Beispiel zu 1 (3) Nummer 9 Zu 1 (3) Satz 2 18 oder Zu 1 (3) Nummer 9 Nichtwohngebäude, die auf eine Innentemperatur von weniger als 12 C oder über eine Dauer von weniger als 4 Monaten im Jahr beheizt werden und weniger als 2 Monate im Jahr gekühlt

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 31.12.2017 1 Gebäude Gebäudetyp freistehendes Einfamilienhaus Adresse Musterstraße 1, 12345 ABC-Stadt Gebäudeteil Einfamilienhaus Baujahr Gebäude 1960 Baujahr Anlagentechnik 1989 Anzahl Wohnungen

Mehr

1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Verzeichnis zum bau-energieportal.de

1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Verzeichnis zum bau-energieportal.de Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse 1.1 1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Verzeichnis zum bau-energieportal.de 2 Anforderungen der EnEV an Bestandsgebäude 2.1 Anforderungen

Mehr

Der Energieausweis auf der Zielgeraden

Der Energieausweis auf der Zielgeraden Der Energieausweis auf der Zielgeraden Überblick Fragen + Antworten Melita Tuschinski Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin in Stuttgart www.tuschinski.de www.enev-online.de Workshop der Berliner Energieagentur

Mehr

Die neue EnEV 2009 Was sich im Laufe der Zeit alles geändert hat

Die neue EnEV 2009 Was sich im Laufe der Zeit alles geändert hat 8 9 Was sich im Laufe der Zeit alles geändert hat Von der Wärmeschutzverordnung bis zur Energieeinsparverordnung Am 1. Oktober 2009 tritt eine neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft und wird

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: Aushang Sonderzone(n) teil Baujahr foto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Primärenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz Aufteilung Energiebedarf Kühlung einschl.

Mehr

EnEV Gesetzliche Forderungen im Bestand und der Energieausweis" Dipl. Ing. (FH) für Energetik Ulrich Kleemann Freiberuflicher Energieberater

EnEV Gesetzliche Forderungen im Bestand und der Energieausweis Dipl. Ing. (FH) für Energetik Ulrich Kleemann Freiberuflicher Energieberater EnEV Gesetzliche Forderungen im Bestand und der Energieausweis" Dipl. Ing. (FH) für Energetik Ulrich Kleemann Freiberuflicher Energieberater Energieverbrauchsanteile für Industrienationen: mit über 1/3

Mehr

Neuerungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014

Neuerungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 46. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der Technischen Abteilungen (ATA) an wissenschaftlichen Hochschulen Neuerungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 ATA-Tagung 2014 in Saarbrücken Ralf-Dieter

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 65 Anlage 6 (zu 6) Muster Energieausweis Wohngebäude Gültig bis: Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Gebäudefoto (freiwillig) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche

Mehr

Wichtige Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ab 1.Mai 2014!

Wichtige Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ab 1.Mai 2014! Wichtige Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ab 1.Mai 2014! Die Bundesregierung hat am 6. Februar 2013 die Entwürfe zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und zur Änderung der Energieeinsparverordnung

Mehr

Die geplante EnEV 2012 Wesentliche Änderungen und Konsequenzen für die Baupraxis

Die geplante EnEV 2012 Wesentliche Änderungen und Konsequenzen für die Baupraxis Die geplante EnEV 2012 Wesentliche Änderungen und Konsequenzen für die Baupraxis von RA Johannes Bohl Fachanwalt für Verwaltungsrecht 05.10.2012 BDB Bamberg Gliederung Rechtsgrundlage für den Erlass der

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Lüftung Gebäudefoto (freiwillig) Anlass der

Mehr

Pflichten und Fristen zu Wärmeschutz und Heizungsanlagen im Rahmen der Energieeinsparverordnung

Pflichten und Fristen zu Wärmeschutz und Heizungsanlagen im Rahmen der Energieeinsparverordnung Pflichten und Fristen zu Wärmeschutz und Heizungsanlagen im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV, Fassung vom 2. Dezember 2004) Folie 1 von 7 Die Energieeinsparverordnung vereint die Wärmeschutz-

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 30.09.2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) freistehendes Mehrfamilienhaus 1968 2007 40 2.766,0 m² Erneuerbare

Mehr

Mehrfamilienhaus. Haus Wilhelm - Newtonstr. 6, 12489 Berlin VORSCHAU. Vermietung/Verkauf

Mehrfamilienhaus. Haus Wilhelm - Newtonstr. 6, 12489 Berlin VORSCHAU. Vermietung/Verkauf Gültig bis: 14.01.2026 1 Gebäude Gebäudetyp Mehrfamilienhaus Adresse Haus Wilhelm - Newtonstr. 6, 12489 Berlin Gebäudeteil Wohngebäude Baujahr Gebäude 3 2017 Baujahr Wärmeerzeuger 3, 4 2017 Anzahl Wohnungen

Mehr

Trainingshandbuch. für Energieberater. h.7 ~ Verlag. ~"1 Bundesanzeiger. Lernhilfe, Prüfungsfragen und Aktualisierung des Fachwissens. 2.

Trainingshandbuch. für Energieberater. h.7 ~ Verlag. ~1 Bundesanzeiger. Lernhilfe, Prüfungsfragen und Aktualisierung des Fachwissens. 2. Trainingshandbuch für Energieberater Lernhilfe, Prüfungsfragen und Aktualisierung des Fachwissens 2. Auflage von Prof. Dr.-lng. Anton Maas und Dr. Karin Vaupel ~"1 Bundesanzeiger h.7 ~ Verlag Vorwort...

Mehr

1. Objektbeschreibung. Datum der Aufstellung: 16. Mai Bezeichnung des Gebäudes oder des Gebäudeteils Nutzungsart Straße und Hausnummer :

1. Objektbeschreibung. Datum der Aufstellung: 16. Mai Bezeichnung des Gebäudes oder des Gebäudeteils Nutzungsart Straße und Hausnummer : Energiebedarfsausweis nach 13 der Energieeinsparverordnung für den Neubau eines Gebäudes mit normalen Innentemperaturen Nachweis nach Anhang 1 Ziffer 2 der EnEV (Monatsbilanzverfahren) 1. Objektbeschreibung

Mehr

(Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz)

(Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) EnEV 2009 (Energieeinsparverordnung) EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) Ort : Moosburger Solartage 2009 Schulzentrum Nord, Albinstraße 16. 17. Mai Referent : Dipl.-Ing. (FH) Hans-Jürgen Werner

Mehr

Energetische Sanierung im Bestand zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung

Energetische Sanierung im Bestand zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung Überblick Vortrag Energetische Sanierung im Bestand zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung Änderungen in der EnEV 2009; gültig ab 1.10.2009 Energetische Sanierung von Fenster am Beispiel eines Projektes

Mehr

85. Verordnung. der Landesregierung über eine Änderung der Baueingabeverordnung

85. Verordnung. der Landesregierung über eine Änderung der Baueingabeverordnung 85. Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Baueingabeverordnung Auf Grund des 21 Abs. 1 des Baugesetzes, LGBl.Nr. 52/2001, in der Fassung LGBl.Nr. 44/ 2007, wird verordnet: Die Baueingabeverordnung,

Mehr

Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz

Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz 01.12.2009 EffNet Netzwerkpartner-Treffen Dipl.-Ing. Irina Kollert Gliederung Änderungen EnEV 2009 MUFV - Förderprogramm für hochenergieeffiziente Gebäude MUFV

Mehr

E nergiepas s für Wohngebäude Aus blick E ne V

E nergiepas s für Wohngebäude Aus blick E ne V E nergiepas s für Wohngebäude Aus blick E ne V 2009-2012 Klaus Röthele eza! Energieberater Wo würden S ie einziehen? Be d e ute t g le ic h e Op tik a u c h g le ic h e Qu a litä t? 2 kleine Details mit

Mehr

Die Entwicklung der Gesetzgebung der EnEV Schriftliche Ausarbeitung für das Fach Immobilientechnik und -wirtschaft

Die Entwicklung der Gesetzgebung der EnEV Schriftliche Ausarbeitung für das Fach Immobilientechnik und -wirtschaft Die Entwicklung der Gesetzgebung der EnEV Schriftliche Ausarbeitung für das Fach Immobilientechnik und -wirtschaft Inhaltsverzeichnis 1. Entstehung des Energieeinsparungsgesetzes (ENEG) 1976 2002 Seite

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 12.08.2019 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Bürogebäude mit Vollklimaanlage Lange Laube 7, 30159 Hannover Gebäudeteil Baujahr Gebäude Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage

Mehr

Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe)

Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe) Gesetzlicher Prüfungsverband Gültig bis: Seite 1 von 5 Gebäude Gebäudetyp MFH Adresse Waldstrasse 115, Stuttgart 61-151 Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1990 Baujahr Anlagetechnik 1990 Gebäudefoto (freiwillig)

Mehr

Technische Information zum Thema. Energieeinsparverordnung (EnEV)

Technische Information zum Thema. Energieeinsparverordnung (EnEV) Technische Information zum Thema Energieeinsparverordnung (EnEV) Inhalt: Vorwort... 2 Inhalte der EnEV... 2 Faustregeln für die Bauteile Wintergärten, Fenster, Falt- oder Schiebesysteme in Bezug auf die

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1)

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1) Gültig bis: Registriernummer 2) : 1 Gebäude Hauptnutzung / Gebäudekategorie Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude 3) Baujahr Wärmeerzeuger 3) 4) Gebäudefoto (freiwillig) Nettogrundfläche 5) Wesentliche Energieträger

Mehr

Datum: und andere Organisationen

Datum: und andere Organisationen An alle mit uns in Verbindung stehenden Berater, Kammern, Verbände, Ministerien Datum: 04.08.2009 und andere Organisationen Sehr geehrte Damen und Herren, Informationen und Hinweise erhalten Sie zu folgenden

Mehr

Themenblock 1: Geschichte der Verordnungen

Themenblock 1: Geschichte der Verordnungen Themenblock 1: Geschichte der Verordnungen 07. Oktober 2010 Seite: 1 Inhaltsverzeichnis Grundlagen Seite 03 Wärmeschutzverordnung 17.08.1977 Seite 04 07 Wärmeschutzverordnung 24.02.1982 Seite 08 09 Wärmeschutzverordnung

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 21.06.2019 1 Hauptnutzung / kategorie Adresse teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Nichtwohngebäude Leiterstr. 11-11c, 39104 Magdeburg NWG- Teil 1982 1998

Mehr

EnBW Neue Instrumente der Energieeffizienz Was die EnEV 2013 enthalten und ändern soll. MR Peter Rathert

EnBW Neue Instrumente der Energieeffizienz Was die EnEV 2013 enthalten und ändern soll. MR Peter Rathert EnBW Neue Instrumente der Energieeffizienz Was die EnEV 2013 enthalten und ändern soll Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten des energiesparenden Bauens und der Nutzung

Mehr

Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung Teil 10

Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung Teil 10 Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung Teil 10 Dr. Justus Achelis, DIBt* Der Bund hat auf Grund des 1 Abs. 2, des 2 Abs. 2 und 3, des 3 Abs. 2,

Mehr

Sanieren Renovieren - Modernisieren

Sanieren Renovieren - Modernisieren Sanieren Renovieren - Modernisieren Runderneuerung von Kastenfenstern und zur Energieeinsparverordnung EnEV 2009 KfW Wärmeverluste am bauzeitlichen Fenster EnEV 2009 Verordnung und Zielsetzung Angesichts

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 29.04.2024 1 Gebäude Hauptnutzung / Gebäudekategorie Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Gebäude für Produktion, Werkstätten, Lagergebäude bis einschl. 3.500 m² (ohne

Mehr

Prof. Dr. Anton Maas

Prof. Dr. Anton Maas Deutscher Mauerwerkskongress 2016 Niedrigstenergiegebäude Status der Definition in einer neuen Energieeinsparverordnung Prof. Dr. Anton Maas Folie 1 Übersicht Status Niedrigstenergiegebäude EnEV-Niveau

Mehr

Prof. Dr. Anton Maas

Prof. Dr. Anton Maas Klimaschutzstiftung Jena-Thüringen Jahrestagung Energieberatung 2015 25. Juni 2015 Prof. Dr. Anton Maas Folie 1 Energieeinsparverordnung 2014 Hintergrund Die Umsetzung der EnEV 2014 dient der Umsetzung

Mehr

Potenziale bei der EnEV-Umsetzung im Wohngebäudebestand.

Potenziale bei der EnEV-Umsetzung im Wohngebäudebestand. Christian Stolte Potenziale bei der EnEV-Umsetzung im Wohngebäudebestand. Berlin, 30. Mai 2012 1 Aktuelle Situation und Grundlagen für den Gebäudebereich. 2 Endenergieverbrauch in Deutschland: Fast 40%

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig : 19.09.0 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche ) Erneuerbare Energien Bürohaus Bockenheimer Warte Bauteil

Mehr

Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg. Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg. Erneuerbare-Wärme-Gesetz Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg Erneuerbare-Wärme-Gesetz Folie 1, 10.04.2008 Anwendungsbereich: Kernpunkte EWärmeG BW Wohngebäude Neubau und Bestand Pflichtanteil: 20

Mehr

Energieeinsparverordnung (EnEV) In Kraft: ab 1. Mai 2014

Energieeinsparverordnung (EnEV) In Kraft: ab 1. Mai 2014 Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 In Kraft: ab 1. Mai 2014 Für welche Gebäude gilt die EnEV? Wie bisher gilt die EnEV für alle beheizten und gekühlten Gebäude bzw. Gebäudeteile. Sonderregelungen gelten

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 0.06.09 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Bürogebäude, temperiert, mech. belüftet Eschborner Landstraße 4-50

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 29.09.2018 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Kindertagesstätten, 85276 Pfaffenhofen-Radlhöfe Gesamtgebäude

Mehr

E N E R G I E A U S W E I S

E N E R G I E A U S W E I S gemäß den 6 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 8..203 Gültig bis: 22.2.2025 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Mehrfamilienhaus Adams-Lehmann-Straße 8/20/22, 80797 München Wohnbereich 3 Baujahr

Mehr

Energieeinsparverordnung aktueller Planungsstand

Energieeinsparverordnung aktueller Planungsstand Energieeinsparverordnung 2012 - aktueller Planungsstand Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten des energiesparenden Bauens und der Nutzung Erneuerbarer Energien im

Mehr

- EnEV 2009, Förderprogramme KfW, kostenloser Energiespartest -

- EnEV 2009, Förderprogramme KfW, kostenloser Energiespartest - - EnEV 2009, Förderprogramme KfW, kostenloser Energiespartest - IBH Ingenieurbüro Haubensak Bauphysik und Energieberatung 71364 Winnenden Energieberatung Fördergelder Energieausweise Luftdichtheitsmessungen

Mehr

Pressemitteilung ina Planungsgesellschaft mbh, Schleiermacherstraße 12, Darmstadt

Pressemitteilung ina Planungsgesellschaft mbh, Schleiermacherstraße 12, Darmstadt Auf dem Weg zum Niedrigstenergiegebäude Weitere Verschärfungen der Energieeinsparverordnung in 2016 und aktuelle Lösungsansätze DARMSTADT, 2. SEPTEMBER 2015. Die Bundesregierung hat mit der Novellierung

Mehr