EnEV 2009 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz

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1 Fortbildung im MBV Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden EnEV 2009 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz 05. Oktober 2010 Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf, Öko-Zentrum NRW

2 Einführung Leistungsprofil Ingenieurleistungen - Wirtschaftlichkeitsgutachten - Gebäudesanierungskonzepte - Energetischer Nachweis für Nichtwohngebäude (DIN V 18599) - technische Gutachten - Energieausweise - Energieberatung - Lehrgangsentwicklung und -betreuung Wer ist und was macht das Öko-Zentrum NRW?

3 Einführung Quelle: IVT, RWTH Aachen Klimawandel und Erderwärmung

4 Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - am 04.Januar 2003 veröffentlicht und in Kraft getreten - Ziel der Richtlinie ist die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in ganz Europa - Definition von Anforderungen und Berechnungsmethoden - Umsetzung in nationales Recht zum 04.Januar 2006 EU-Richtlinie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

5 Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden -Neue Richtlinie im April 2010 verabschiedet -Neubauten sollen nur soviel Energie verbrauchen, wie sie selbst produzieren -Ab Umbaukosten von 20% des Verkaufswertes müssen Altbauten saniert werden -Nationale Umsetzung bis 2018 EU-Richtlinie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

6 Von der EU-Richtlinie über die EnEV 2007 zur DIN V Wärmeschutzverordnung 1977 Wärmeschutzverordnung 1984 Wärmeschutzverordnung 1995 Energieeinsparverordnung 2002 Energieeinsparverordnung 2004 Energieeinsparverordnung 2007 Energieeinsparverordnung 2009 Energieeinsparverordnung 2012 Verordnungen zu Wärmeschutz und Energieeinsparung

7 Anforderungen an Nichtwohngebäude Hauptanforderungsgröße: Jahresprimärenergiebedarf Qp = Qp,h + Qp,c + Qp,m + Qp,w + Qp,l + Qp,aux Heizung Dampf Beleuchtung Kühlung Warmwasser Hilfsenergien Nebenanforderung: U (mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient der Bauteile) Die EnEV 2009

8 Das Referenzgebäudeverfahren - Berechnung des individuellen Höchstwertes des jeweiligen Gebäudes nach dem Referenzgebäudeverfahren - für Neubau verpflichtend - für Altbau gilt 140%-Regel (alt. Bauteilanforderungen bzw. Stand der Technik) - Berücksichtigung von Geometrie und Nutzung des Gebäudes bei der Festlegung des Höchstwertes Die EnEV 2009

9 Anforderungen an Nichtwohngebäude EnEV 2009 Die EnEV 2009

10 Veränderung der Referenzausführung EnEV 2009 EnEV 2007 Die EnEV 2009

11 Veränderung der Referenzausführung EnEV 2009 EnEV 2007 Die EnEV 2009

12 Erstellung und Verwendung von Energieausweisen Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises bei - Errichtung oder Änderung eines Gebäudes - sowie bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing - von Grundstücken, die mit Gebäuden bebaut sind, - von grundstücksgleichen Rechten an bebauten Grundstücken (Erbbaurecht), - von selbstständigem Eigentum an einem Gebäude sowie - von Wohnungs- und Teileigentum. Ausnahmen bei nicht beheizten oder gekühlten Flächen (z.b. Tiefgaragenplatz, Kellerraum etc.) und Denkmälern Die EnEV 2009

13 EnEV 2009 Die EnEV 2007/2009

14 Energetische Inspektion von Klimaanlagen ( 12) - Überprüfung der Effizienz wesentlicher Komponenten der Anlage - Überprüfung der Dimensionierung der Anlage im Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes, insbesondere von Veränderungen bei - der Raumnutzung und belegung - der Nutzungszeiten - der internen Wärmequellen - der relevanten bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes - der vom Betreiber geforderten Sollwerte Die EnEV 2009

15 Zeitpunkt der Inspektionen - Inspektion erstmals 10 Jahre nach Inbetriebnahme oder Erneuerung wesentlicher Komponenten - Erste Inspektion bestehender Anlagen erfolgt gestaffelt: Fristen nach 12, Abs. 3: Baujahr vor nach 2003 Frist Jahre - Wiederholung der Inspektion alle 10 Jahre Die EnEV 2009

16 Außerbetriebnahme von Nachstromspeicherheizungen: - vor eingebaut -> bis danach eingebaute nach 30 Jahren - in Wohngebäude mit mehr als 5 WE - in Nichtwohngebäuden, wenn mehr als 500 m² so beheizt Außnahmen gelten, wenn: - Leistung weniger als 20 W/m² - Gebäude nach 1994 gebaut oder auf Niveau der WschV 1995 Die EnEV 2009

17 Facharbeitererklärung: Die EnEV 2009

18 Verschärfung der Bauteilanforderungen (Anlage 3) beim Altbau: EnEV 2009 Die EnEV 2009 EnEV 2007

19 Wichtige Details das Kleingedruckte -Doppelschaliges Mauerwerk? -Ungedämmtes Mauerwerk? -Innendämmung? Die EnEV 2009

20 Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich - Nutzungspflicht für erneuerbare Wärmeerzeugung beim Neubau - Bioenergie, Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme - Ersatzmaßnahmen möglich (KWK, EnEV-Unterschreitung, Fernwärme) - (Förderung durch Marktanreizprogramm) - gilt seit dem für alle Neubauten! - Download auf unter Fachinformationen Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz

21 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

22 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz

23 Ersatzmaßnahmen zur Erfüllung des EEWärmeG: - Unterschreitung der Anforderungen der geltenden EnEV um mindestens 15 % (Jahresprimärenergie und Transmissionswärme) - Deckung von mind. 50 % des Wärmebedarfs aus Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung - Deckung des Wärmebedarfs aus Nah- oder Fernwärme, die anteilig aus Erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wird. - Kombinationen verschiedener Maßnahmen möglich Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz

24 Download der EnEV 2007 und der Bekanntmachungen zur Ausweisausstellung sowie der Klimadatentabelle unter in der Rubrik Fachinformationen. Michael Scharf Öko-Zentrum NRW Sachsenweg Hamm scharf@oekozentrum-nrw.de Informationsquellen

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