Energiesparen mit Toren - Herausforderung oder Märchen? Dr.-Ing. Meinolf Gringel

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1 Energiesparen mit Toren - Herausforderung oder Märchen? Dr.-Ing. Meinolf Gringel DMT GmbH Prüfstelle Kälte-, Klima und Wärmetechnik Am Technologiepark Essen Meinolf.Gringel@dmt.de 0201/

2 Die TÜV NORD Gruppe TÜV NORD AG Geschäftsbereich Mobilität Geschäftsbereich Industrie Services Geschäftsbereich International Geschäftsbereich Rohstoffe Geschäftsbereich Personal und Bildung Servicebereich Administration TN Cert TN Systems TN EnSys TN SysTec TN International DMT TN Akademien Nord-Kurs TN Service 2

3 Standorte in Deutschland Essen 3

4 Klimatechnischer Prüfstand der DMT 4

5 Energiesparen mit Toren - Herausforderung oder Märchen? Gliederung: Überblick über die Anforderungen gem. Energieeinsparverordnung 2007/2009 Nachweis gem. DIN für Nichtwohngebäude Produktnorm für Tore DIN EN Leistungsprüfstand zur Ermittlung des Wärmewiderstandes 5

6 EnEV 2009 In Kürze: Die novellierte Energieeinsparverordnung - EnEV soll voraussichtlich im Laufe des Jahres 2009 Kraft treten. Ziel der EnEV 2009 ist es, den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser in Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. Aktueller Stand: Die Bundesregierung hat am 18. Juni 2008 die EnEV 2009 beschlossen. Nun muss erst das novellierte Energieeinsparungsgesetz EnEG 2009 in Kraft treten, welches die Bundesregierung ermächtigt, die EnEV 2009 zu erlassen. Danach muss auch der Bundesrat der EnEV 2009 zustimmen. Danach kann die EnEV 2009 erst verkündet werden und nach einer entsprechenden Frist in Kraft treten. Ausblick EnEV 2012: Eine neue EnEV-Novelle haben die federführenden Bundesministerien bereits angekündigt. Die künftige EnEV 2012 sollen in einem weiteren Schritt sowohl für Neubauten als auch für Modernisierungen die energetischen Anforderungen um nochmals fast 30 Prozent verschärft werden 6

7 Energieausweis für Nichtwohngebäude 29 Übergangsvorschriften für Energieausweise (2) Energieausweise für Nichtwohngebäude müssen erst ab dem 1. Juli in Fällen des 16 Abs. 2 zugänglich gemacht und 2.in Fällen des 16 Abs. 3 ausgestellt und ausgehängt werden. 7

8 Energieausweis für Nichtwohngebäude 16 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen (2) Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück, ein grundstücksgleiches Recht an einem bebauten Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft werden, hat der Verkäufer dem potenziellen Käufer einen Energieausweis mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 zugänglich zu machen, spätestens unverzüglich, nachdem der potenzielle Käufer dies verlangt hat. Satz 1 gilt entsprechend für den Eigentümer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermietung, der Verpachtung oder beim Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit. (3) Für Gebäude mit mehr als 1000 Quadratmetern Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden, sind Energieausweise nach dem Muster der Anlage 7 auszustellen. Der Eigentümer hat den Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen; der Aushang kann auch nach dem Muster der Anlage 8 oder 9 vorgenommen werden. 8

9 RICHTLINIE 2002/91/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie: EnEV u. a. unter Verweis auf die DIN V Wohnungsbau: alte Nachweismethodik DIN V und DIN V werden vorerst beibehalten Ergänzungen für die Klimatisierung Nicht-Wohngebäude: Nachweis nach DIN V Referenzgebäudeverfahren ermöglicht transparente Festlegung des Anforderungsniveaus weitgehend unabhängig von vorliegendem Regelwerk 9

10 Integraler Ansatz der DIN V Integraler Ansatz GEBÄUDE Bewertung des Baukörpers MENSCH Berücksichtigung der Nutzung DIN V Bewertung der Anlagentechnik TECHNIK 10

11 11

12 , 4 Anforderungen an Nichtwohngebäude (1) Zu errichtende Nichtwohngebäude sind so auszuführen, dass der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und eingebaute Beleuchtung den Wert des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung einschließlich der Anordnung der Nutzungseinheiten mit der in Anlage 2 Tabelle 1 angegebenen technischen Ausführung nicht überschreitet. (2) Zu errichtende Nichtwohngebäude sind so auszuführen, dass der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmetransferkoeffizient die in Anlage 2 Tabelle 2 angegebenen Höchstwerte nicht überschreitet. (3) Die Jahres-Primärenergiebedarfe und die spezifischen, auf die wärmeübertragenden Umfassungsflächen bezogenen Transmissionswärmetransferkoeffizienten des zu errichtenden Nichtwohngebäudes und des Referenzgebäudes sind nach den Verfahren nach Anlage 2 Nr. 2 12

13 Referenzgebäudeverfahren Referenzgebäude: Geplantes Gebäude: H T,ref H T,real Referenz-RLT RLT Referenzheizung Referenzwarmwasser Referenzbeleuchtung f p,rlt,, real f p,heiz,, real f p,tww,, real f p,bel., real Q p,ref = Q p,max Nutzungsspezifisch: Innentemperatur Luftwechsel Wärmelasten Nutzungszeiten Warmwasserbedarf NB: San: Q p,real Q p,max Q p,real 1,4*Q p,max p,real 1,4*Q 13

14 Tabelle 2: Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmetransferkoeffizienten Gebäude und Gebäudeteile mit Raum- Solltemperaturen im Heizfall 19 C und Fensterflächenanteilen 30 % Gebäude und Gebäudeteile mit Raum- Solltemperaturen im Heizfall 19 C und Fensterflächenanteilen > 30 % Gebäude und Gebäudeteile mit Raum- Solltemperaturen im Heizfall von 12 bis < 19 C 14

15 15

16 Zonen gem. DIN Teil 1 16

17 DIN EN Wärmewiderstand Der Wärmewiderstand eines vollständig montierten Tores muss nach EN und Anhang B geprüft oder berechnet werden. Der Wärmewiderstand wird durch den U-Wert [W/m2K] als Prüf- oder Berechnungsergebnis angegeben. 17

18 Prüfverfahren zur Ermittlung des Wärmewiderstandes nach Anhang B der DIN EN DIN EN : DIN EN 12428: DIN EN ISO 8990: DIN EN ISO :

19 Prüfstand zur Ermittlung des Wärmewiederstandes Trennwand Warmseite Kaltseite 600 Türöffnung: 2200 x 2000 Heizkasten Prüfling: 2000 x Strahlungsschilde (Luftkonditionierung Kaltseite) Kleine Klimakammer mit kalibriertem Heizkasten für Torprüfungen / Seitenansicht Wandstärken: Heizkasten 100 mm Trennwand 200 mm 19

20 Beispiel einer Auswertung A-Wert B-Wert C-Wert D-Wert W/(m² K) W/(m K) W/(m² K) W/(m² K) ISO-Torblatt ohne und mit Zarge 1,18 0,38 ALU-Rahmen Torblatt, Feldfüllung: Sandwichplatten, beidseitig Stucco-Prägung 3,49 20

21 Schwachstellen, Wärmebrücken 21

22 Zusammenfassung: Die Anforderungen an Tore werden bedingt durch die EnEV immer höher und somit wird der messtechnische Aufwand (Nachweis) größer. Die Schwachstellen / Wärmebrücken können rechnerisch nicht erfasst werden. Im Zusammenspiel Produktnorm / EnEV muss die Herausforderung Energieeinsparung an Toren angenommen werden. 22

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