EnEV 2012 / Referent : Dipl. Ing. Alexander Pohl. staatlich anerkannter Sachverständiger für f r Schall und Wärme. Mai 2013
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1 Referent : Dipl. Ing. Alexander Pohl staatlich anerkannter Sachverständiger für f r Schall und Wärme Mai 2013
2 - Beschluss zur EnEV 2012 im Sept Ziel : Verschärfung rfung um weitere 30 % zur EnEV Beschluss Entwurf Novelle der EnEV und EnEG am durch Bundesregierung
3 Für r Neubauten : - Verschärfung rfung Primärenergiebedarf renergiebedarf um ca. 12,5 % in 2014 und weitere 12,5 % in Verschärfung rfung Transmissionswärmeverlust rmeverlust um ca. 10 % in 2014 und weitere 10 % in 2016
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5 EnEV 2012 / 2014
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7 Höchstwert des Wärmedurchgangskoeffizienten W ( U Wert ) für f Aussenwände nde ab EG Referenzgebäude nach EnEV 2009 Referenzgebäude nach EnEV 2014 Referenzgebäude nach EnEV ,28 W/(m²K) 0,875 x 0,28 W/(m²K) 0,75 x 0,28 W/(m²K) Anforderungen an den erstmaligen Einbau von Bauteilen nach EnEV ,24 W/(m²K) Anforderungen KfW ( Programm 152 ) 0,20 W/(m²K)
8 Höchstwert des Wärmedurchgangskoeffizienten W ( U Wert ) für f r Dachschrägen Referenzgebäude nach EnEV 2009 Referenzgebäude nach EnEV 2014 Referenzgebäude nach EnEV ,20 W/(m²K) 0,875 x 0,20 W/(m²K) 0,75 x 0,20 W/(m²K) Anforderungen an den erstmaligen Einbau von Bauteilen nach EnEV ,24 W/(m²K) Anforderungen KfW ( Programm 152 ) ( Achtung: für f r Gauben 0,20 W/(m²K) 0,14 W/(m²K)
9 Für r Bestandsbauten : Keine weitergehenden Anforderungen als EnEV 2009
10 Gebäudeenregieausweis : - Einführung von stichprobenhaften Kontrollen, dazu Beantragung einer Registriernummer für jeden Energieausweis durch Aussteller - Modernisierungsempfehlungen nicht mehr als Anlage beifügen sondern sind im Ausweis integriert - Übergabe des Energieausweises, nicht mehr nur auf Verlangen vorzeigen - Aushang nicht nur in öffentlichen Gebäuden, auch in privaten Gebäuden mit Publikumsverkehr.
11 Weitere Pflichten und Änderungen : - Angabe der energetischen Gebäudekennwerte in allen Immobilienanzeigen - Einführung einer EnEV easy Methode für f r bestimmte Wohngebäude - Absenkung des Primärenergiefaktors renergiefaktors für f r Strom von 2,6 auf 2,0 ( 2014 ) und auf 1,8 ( 2016 )
12 Ziele Klimaneutrale Neubauten ab 2021 ( öffentliche Bauten bereits ab 2019 ) Klimaneutrale Sanierung des gesamten Gebäudebestandes bis 2050
13 Anforderungen EnEV 2009 : Bleiben nach wie vor erhalten - Fachunternehmerbescheinigungen - Kontrolle durch Bezirksschornsteinfeger - Bußgeldbestimmungen
14 EnEV 2009 ( ) Änderungen : ( hier nur für f r Endverbraucher relevante Änderungen ) - Verschärfung rfung der primärenergetischen renergetischen Anforderungen um ca. 30 % ( in einem nächsten n Schritt ist eine weitere Verschärfung rfung um 30 % in 2012 geplant Definition der Bagatellgrenze geändert : bisher 20 % einer Bauteilfläche gleicher Ausrichtung jetzt 10 % eines Bauteils ohne Berücksichtigung der Orientierung
15 Änderungen EnEV 2007 zu EnEV Austausch aller Heizkessel die vor 1978 eingebaut wurden Dämmung von Heiz und Warmwaserrohren ( EnEV 2007 ) nach EnEV 2009 jetzt auch bei selbstgenutzten Einfamilienh. - Dämmung oberste nicht begehbare Geschossdecke ( 2007 ) ab EnEV 2009 auch Dämmung D aller begehbaren. - Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheiz systemen bis 2019 ( Einbau vor 1/90 ) bzw. nach 30 Jahren ( Einbau nach 1/90 ) 10a
16 Änderungen EnEV 2007 zu EnEV Einführung von Unternehmerbescheinigungen Bestätigung tigung das geänderte oder eingebaute Bau oder Anlageneile der EnEV 2009 entsprechen 26a Die Unternehmererklärung rung ist 5 Jahre aufzubewahren Die zust. Behörden müssen m wenigstens stichprobenweise diese Unternehmererklärungen rungen verlangen - umfangreiche Kontrollpflichten des Bezirksschornstein - fegers Meldung an zust. Behörden 26a
17 EEWärmeG 3 Abs 1 Nutzungspflicht Die Eigentümer von neu errichteten Gebäuden, müssen m den Wärmebedarf durch die anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien decken. Die Länder L können k eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei bereits errichteten Gebäuden festlegen. 5 Abs 1 4 Anteil Erneuerbarer Energien Nutzung solarer Strahlungsenergie > 15 % Nutzung gasförmiger Biomasse > 30 % Nutzung fester / flüssiger Biomasse > 50 % Nutzung Geothermie / Umweltwärme > 50 %
18 EEWärmeG 7 Abs1 3 Ersatzmaßnahmen Nutzung von Abwärme > 50 % Unmittelbare Nutzung aus Kraft Wärme Kopplung > 50 % Der Jahres Primärenergiebedarf renergiebedarf um 15 % unter den Anforderungen der EnEV 2009 liegt Dämmung ( Anl. VI ) Kombination möglichm 10 Nachweise Verpflichtung zur Vorlage von Abrechnungen der Lieferanten bei Nutzung von Biomasse
19 EEWärmeG 11 Abs1 2 Überprüfung Verpflichtung der zuständigen Behörden zu stichprobenhaften Kontrollen Betretungsrecht für f r Grundstücke und Wohnungen Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ( Artikel 13 Grundgesetz ) wird insoweit eingeschränkt nkt 13 FördermittelF Mio / Jahr 17 Abs1 2 Bußgeldvorschriften bis zu
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22 Ich bedanke mich für ihre Aufmerksamkeit Alexander Pohl tel: fax : mobil : e mail: office@ingenieur-pohl.de
EnEV SPJT 2014
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