MR Peter Rathert. Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten im Bereich Energie und Bauen im BMUB
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- Guido Solberg
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1 Gebäude im Zentrum der Energieeffizienz Wie es mit der Gebäudeenergieeffizienz in der Bundespolitik konkret weitergeht EnEV 2016, Effizienzstrategie, Sanierungsfahrplan und Co Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten im Bereich Energie und Bauen im BMUB
2 Gliederung des Vortrags Ausgangslage (NAPE und Co) politische Handlungsfelder Weiterentwicklung der EnEV, des EnEV Neue Wege zur Verbesserung der Energieeffizienz Weiteres Vorgehen (Konsequenzen aus BR-Beschlüssen und KoaVertrag)
3 Energiekonzept/Energiewende/KoaV Reduktion des Primärenergiebedarfs um ca. 80 % bis 2050 Reduktion des Wärmebedarfs um 20 % bis 2020 Einführung klimaneutrales Gebäude ab 2020
4 Gebäude im Zentrum der Energieeffizienz
5 Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 Ziel: Maßnahmen zur Schließung einer in 2020 erwarteten Minderungslücke von rd. 80 Mio. t/a CO2-Äqu Federführung BMUB Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) Ziel: Maßnahmen zur Schließung einer in 2020 erwarteten Effizienzlücke von Pj/a PEV Federführung BMWi Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen Handlungsfeld Energieeffizienz und Klimaschutz im Gebäudebestand Federführung BMUB
6 Aktionsprogramm Klimaschutz (BMUB) Senkung der CO2-Emissionen um 40% bis 2020 Bezugsjahr 1990): Lücke 62 bis 100 Mio.t CO2ä (5 bis 8 Prozentpunkte)
7 Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) Senkung des Primärenergieverbrauchs um 20% bis 2020 (Bezugsjahr 2008): zusätzliche Einsparung von bis PJ (Lücke 9 bis 10 Prozentpunkte) Umsetzung der europäischen Energieeffizienz- Richtlinie (EED): zusätzliche Einsparungen von ca. 290 PJ Endenergieverbrauch (kumuliert für )
8 Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen 5 Handlungsfelder Handlungsfeld 3 : Energieeffizienz und Klimaschutz im Gebäudebestand und im Quartier Handlungsfeld 5 : Nachhaltiges und kostenbewusstes Planen und Bauen (Baukostensenkungskommission)
9 Beschlossene Maßnahmen sind u.a. CO2-Gebäudesanierungsprogramm - Aufstockung um 200 Mio., - Förderstufe Effizienzhaus Plus, - Förderung von Nicht-Wohngebäuden (u.a. Hallenbauten) Verbesserung Energieberatung / Energieberatung für Kommunen Heizungscheck / Effizienzlabel Heizung Verbesserung Vollzug EnEV/EEWärmeG
10 Gebäudeindividuelle Sanierungsfahrpläne Weiterentwicklung Energieeinsparrecht / EEWärmeG Energetischer Sanierungsfahrplan Bundesgebäude Ideenwettbewerb energiesparendes Bauen begehrlich machen
11 EnEG-Novelle Neue Ermächtigungen für Niedrigstenergiegebäude-Standard Kontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten Ermächtigung für Vorschrift zur Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizung ist entfallen
12 EnEG-Novelle Niedrigstenergiegebäude Standard spätestens ab Niedrigstenergiegebäude: Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarfs sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird gedeckt werden
13 Wirtschaftlichkeitsgebot ( 5 EnEG) Kosten für die Durchführung von Energiesparmaßnahmen müssen sich generell innerhalb der Lebensdauer dieser Maßnahmen durch eingesparte Energiekosten amortisieren
14 EnEV 2014 Vorschriften für neue Gebäude (Inkrafttreten 2016) Einhaltung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs des sog. Referenzgebäudes (Hauptanforderung): Verschärfung um 25 % Einhaltung des zulässigen Transmissionswärmeverlustes (Nebenanforderung): Verschärfung um 20 % im Mittel
15 EnEV 2014 Vorschriften für bestehende Gebäude bleiben weitgehend unverändert bedingte Anforderungen (Vorschriften greifen dann, wenn ohnehin bauliche Maßnahmen durchgeführt werden, bei Änderungen, Erweiterung, Ausbau): U-Werte bleiben auf Stand EnEV 2009 oder 140 % - Regel (Nachweis, dass Gebäude Neubauanforderungen um höchstens 40 % überschreitet): wird auf Referenzgebäude EnEV 2009 bezogen unbedingte Anforderungen (Vorschriften zur nachträglichen Verbesserung ohne besonderen Anlass) Ausnahme Außerbetriebnahme von Standardheizkesseln
16 EnEV 2014 Vorschriften für bestehende Gebäude Außerbetriebnahme von Standardheizkesseln bis Ende 2014, wenn Kessel vor dem eingebaut oder aufgestellt wurde nach Ablauf von 30 a, wenn Kessel nach dem eingebaut oder aufgestellt wurde
17 EnEV 2014 Stärkung der Energieausweise: Qualitätssicherung durch Einrichtung nationaler Kontrollsysteme Grenze für Aushangpflicht für öffentl. Gebäude wird auf 500 m², ab Juli 2015 auf 250 m² gesenkt Private Gebäude mit starkem Publikumsverkehr auf mehr als 500 m² werden in Aushangpflicht einbezogen
18 EnEV 2014 Stärkung der Energieausweise Indikator der Gesamtenergieeffizienz (Energieeffizienzklasse, soweit vorhanden) muss in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen genannt werden. Übergabe der Ausweise an Käufer oder Mieter
19 Vollzug alle Länder haben Zuständigkeiten geregelt (i.d.r. Bauaufsicht) fast alle Länder haben UmsetzungsVO zusätzliche Regelungen u.a. in Bay, Ba-Wü, NRW (z.b. Stichprobenkontrollen der Energieausweise oder der Bauausführung)
20 Effizienzhaus Plus 20
21 Wie geht s weiter? Definition Niedrigstenergiegebäude vor (öffentl. Gebäude), vor (priv. Gebäude) Prüfung der Energieausweisregelungen Prüfung der Zusammenführung und Vereinfachung EnEV, EnEG und EEWärmeG
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 22
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