Energieeinsparungdie Verordnung und bauliche Maßnahmen. Prof. Dipl.-Ing. Wolfgang Sorge. beraten planen prüfen. Folie 1
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1 Energieeinsparungdie Verordnung und bauliche Maßnahmen Prof. Dipl.-Ing. Wolfgang Sorge beraten planen prüfen Folie 1
2 Büro-Historie Geschäftsleitung Prof. Wolfgang Sorge und Regina Sorge Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter 32 Ausgezeichnete Kompetenz als Beratende Ingenieure Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Verantwortliche Sachverständige gemäß Energieeinsparverordnung VMPA-zertifizierte Güteprüfstelle nach DIN 4109 Amtlich bekanntgegebene Messstelle gemäß 26 BImSchG Auditoren der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen DGNB Kontakte Wolfgang Sorge Ingenieurbüro für Bauphysik GmbH Südwestpark Nürnberg Bauphysik@ifbsSorge.de Folie 2
3 ifb Aufgaben Integrale Planung Thermische Bauphysik Energieeinsparung Bauakustik Bauschäden vermeiden Behaglichkeit und Komfort sicherstellen Tageslicht Feuchteschutz Nachhaltigkeit Gebäude und Nutzer Raumakustik Simulationen Messungen Schallimmissionsschutz Ressourcen schonen Erschütterungsschutz Folie 3
4 Ziele - Energieeffizienz Energiebedarf im Gebäudebereich soll nachhaltig gesenkt werden Einsparung fossiler Brennstoffe Nutzung regenerativer Energien Verringerung klimaschädlicher Treibhausgase Wirtschaftlich nutzbare Potentiale zur Verbesserung der Energieeffizienz sollen erschlossen werden Folie 4
5 Ziele - Energieeffizienz EU Gebäuderichtlinie % Klimagasreduktion 20% erneuerbare Energien bis 2020 Klimakonzept Ziele 2050 Reduzierung des Primärenergiebedarfs um 50% Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch um 60% Reduzierung der Treibhausgase um 60% Co2-Emissione in M CO 2 -Emissionen durch Haushalte Zielwert 2012 Haushalte Prognose 2012 Maßnahmen Öffentlichkeitsarbeit, Beratung, Innovation Fördermaßnahmen Ordnungsrechtliche Maßnahmen Autonome Minderungseffekte Summe CO 2 - Minderungspotenzial 0,7 Mio t 2,8 Mio t 0,4 Mio t 1,3 1,5 Mio t 5,3 Mio t Folie 5
6 Energieeinsparung - Historie Energetische Anforderungen im Gebäudebereich Wärmeschutzverordnungen 1977, 1984, 1994 Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Dezember 2002 EnEV 2002 mit Korrekturen 2004 EnEV 2007 Oktober 2007 Neue Berechnungsverfahren DIN V energetische Bewertung von Gebäuden EnEV 2009 seit 1.Okt Europäische Richtlinie Juli 2009 EnEV 2012 Folie 6
7 EnEV 2009 Neubauten und wesentliche Änderungen Jahresprimärenergiebedarf zusätzliche Anforderungen: Wohngebäude: Nichtwohngebäude : Spezifischer Transmissionswärmeverlust Mittlere max. Wärmedurchgangskoeffizienten Bestandsgebäude (bei Sanierungen und Umbauten) bauteilbezogene Wärmedurchgangskoeffizienten Bagatellgrenze: 10% der Bauteilfläche Folie 7
8 EnEV 09 Bestimmung der Anforderungen mit dem Referenzwertverfahren Referenzgebäude: bezüglich der Geometrie, Gebäudenutzfläche, Orientierung und des Umfanges der technischen Ausstattung ist das Referenzgebäude Das Referenzgebäude ist identisch mit dem geplanten Gebäude Folie 8
9 EnEV 09 Referenzwerte (Auszug) für Wohngebäude Folie 9
10 EnEV 09 Referenzwerte (Auszug) für Wohngebäude Folie 10
11 EnEV 09 Zusatzanforderung nach EnEV 09 an den Wärmeschutz der Gebäudehülle spezifischer Transmissionswärmeverlust Wohngebäude Folie 11
12 Erneuerung, Austausch, Sanierung von Bauteilen Bagatellgrenze 10% der Bauteilfläche Folie 12
13 Nachrüstpflichten EnEV 09 Heizkessel, die vor dem eingebaut wurden, dürfen nicht mehr Betrieben werden Ausnahme: Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, oder Nennleistung kleiner 4 kw oder größer 400 kw Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, Armaturen in nicht beheizten Räumen müssen gedämmt werden Anhaltswert: Dämmstoffdicke (bei 0,035 W/mK) = Innendurchmesser Nicht begehbare oberste Geschossdecken und begehbare oberste Geschossdecken sofern kein unangemessener Aufwand entsteht sind zu dämmen, so dass ein WDK von U = 0,24 W/(m²K) nicht überschritten wird Ausnahme: die Nachrüstungen bei selbst bewohnten Wohnhäusern mit bis zu 2 Wohnungen müssen erst im Zeitraum von 2 Jahren nach Eigentümerwechsel nachgerüstet werden Folie 13
14 Elektrische Speicherheizungen EnEV 09 Elektrische Speicherheizungen in Wohngebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten dürfen nicht mehr betrieben werden: wenn die Raumwärme ausschließlich über elektrische Speicherheizungen erzeugt wird Stillegung ab , falls diese Heizungen vor dem eingebaut wurden Stillegung neuerer elektrischer Speicherheizungen nach 30 Jahren Ausnahmen: Unwirtschaftlichkeit des Heizungsumbaus Gebäude mit Bauantrag nach dem Einhaltung des Wärmeschutzniveaus WSchVO v Folie 14
15 Nachweise EnEV 09 Unternehmererklärungen sind für alle baulichen Maßnahmen für Wärmeschutz und für die Anlagentechnik (Heizung, Dämmung, Klima, Lüftung) dem Bauherrn auszuhändigen und 5 Jahre aufzubewahren Eigentümererklärungen sind für in Eigenleistung erbrachte Arbeiten der zuständigen Behörde vorzulegen Landesbehörden müssen stichprobenartig die Erklärungen verlangen Bezirksschornsteinfegermeister prüfen als Beliehene ob Heizkessel unzulässig in Betrieb sind, Dämmungen vorhanden sind Regelungen von Heizungen und Pumpen geregelt sind Der Bezirksschornsteinfegermeister hat eine Hinweispflicht Folie 15
16 Erneuerbare Energien EEWärmeG Erneuerbare Energien Wärmegesetz Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien zur Deckung eines Teils des Wärmebedarfs Ergänzung zur EnEV 09 aber keine additive Forderung CO 2 -Emissionen durch Haushalte Co2-Emissione in M Zielwert 2012 Haushalte Prognose Folie 16
17 Erneuerbare Energien Wärmegesetz EEWärmeG Gültig ab 1.Januar 2009 Anzuwenden auf Bauvorhaben mit Bauantrag ab 1.Januar 2009 Neubauten, beheizt oder gekühlt, mit mehr als 50 m² Solarenergie (Solarthermie, Kollektoren) - Deckungsanteil 15% Biomasse, fest (Holzpellets, Holzschnitzel) - Deckungsanteil 50% Geothermie in Verbindung mit Wärmepumpen - Deckungsanteil 50% Umweltwärme (mit Wärmepumpen) - Deckungsanteil 50% Biogas in KWK (Strom-Wärmeerzeugung) - Deckungsanteil 30% Für den Gebäudebestand können die Länder die Anwendung des EEWärmeG regeln Folie 17
18 Erneuerbare Energien Wärmegesetz EEWärmeG Kompensation / Ersatzmaßnahmen Erhöhung der energetischen Qualität des Gebäudes um 15% Deckung des Wärmeenergiebedarfs zu mindestens 50% aus Abwärme (WP, RLT mit 70% Wärmerückgewinnung) oder KWK Anlagen Deckung des Wärmeenergiebedarfs unmittelbar aus Nah- oder Fernwärmenetz (wesentlicher Anteil erneuerbare Energien oder mehr als 50% Abwärme, KWK oder Kombination Folie 18
19 Energieausweise und Energieberatung Folie 19
20 Planungsstrategien Jede energetische Sanierung muss auch andere Vorteile bringen Wirtschaftlichkeit Behaglichkeit Verschönerung, Attraktivität Nachhaltigkeit Folie 20
21 Folie 21 klimagerecht und nutzungsgerecht Bauen
22 Klimagerecht+ nutzungsgerecht Bauen Sonnenschutz Lichtlenkung Sichtbeziehung Zahl der Unzufriedenen nach P.O. Fanger Folie 22 Zahl der Unzifriedenen [% Lufttemperatur = mittlere Oberflächentemperatur [ C]
23 energieoptimiert Bauen verbrauchsminimiert Heizen Folie 23
24 verlustminimiert Dämmen - verbrauchsminimiert Heizen Verluste 30 kwh/m²a Gewinne Bauwerksgeometrie Wärmedämmung solare Gewinne Energiebilanz für Baustoffe Folie 24
25 Verlustminimiert Dämmen - Wärmebrücken vermeiden Folie 25
26 tageslichtoptimiert Bauen bedarfsgerechte Kunstlichtunterstützung Folie 26
27 tageslichtoptimiert Bauen - bedarfsgerechte Kunstlichtunterstützung Folie 27
28 Integrale Planung Bauschäden vermeiden gesamtheitliche Betrachtung Klima-Gebäude-Mensch-Technik Folie 28
29 Qualität Folie 29
30 Qualität Folie 30
31 Integrale Planung von Gebäude,Technik und Nutzer Architektur Bautechnik Wärmedämmung Verglasung Sonnenschutz Blendschutz Tageslicht Feuchteschutz Akustik Nutzer/Nutzung Haustechnik Heizung Lüftung Klimatisierung Licht Energieträger Folie 31
32 Energieeinsparungdie Verordnung und bauliche Maßnahmen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Prof. Dipl.-Ing. Wolfgang Sorge beraten planen prüfen Folie 32
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