Richtlinien. für die Durchführung von Schiedsrichter Neulingskursen
|
|
- Monica Kopp
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Verbands SR Ausschuss Richtlinien für die Durchführung von Schiedsrichter Neulingskursen Grundlagen der Richtlinien für die Durchführung von Schiedsrichter-Neulingskursen sind die 4 und 5 der Schiedsrichterordnung des wfv. 1. Allgemeines 1.1 Diese Richtlinien sind verbindlich. Ausnahmegenehmigungen können nur vom Verbandsschiedsrichterausschuss erteilt werden. 1.2 Es gilt der Grundsatz: Qualität vor Quantität. 1.3 Die Richtlinien für die Aus- und Fortbildung von Schiedsrichtern im Deutschen Fußball-Bund sind in diese Richtlinien eingearbeitet worden. 2. Planung 2.1 Die Schiedsrichter-Gruppe plant nach Bedarf, mindestens jedoch alle 2 Jahre, einen Neulingskurs. Sie organisiert die Werbung und die Durchführung der Neulingskurse selbst. Unterrichts- und Werbematerialien können hierzu bei der wfv-geschäftsstelle angefordert werden. 2.2 Die Unterlagen müssen rechtzeitig angefordert werden ( 1 Monat vorher ), da sonst eine zeitnahe Belieferung zum Lehrgangsbeginn nicht gewährleistet werden kann. 2.3 Nach Genehmigung des Neulingslehrgangs sind die Lehrgangsdaten (Termine, Uhrzeit, Ort und Kontaktdaten für die Anmeldung) dem Verbands-SR-Lehrwart zu melden, der sie an das zuständige VSRA-Mitglied zur Veröffentlichung auf der Verbands-Homepage des wfv weiterleitet. 3. Zulassung zum Schiedsrichter Neulingskurs 3.1 Die Vereine sind, gemessen an den Anforderungen, zu einer sorgsamen Auswahl ihrer Schiedsrichter-Anwärter aufgerufen. Die Schiedsrichter-Anwärter sollten der deutschen Sprache in Wort und Schrift so weit mächtig sein, dass sie der Ausbildung folgen und die vorgelegten Regelfragen verständlich beantworten können. Darüber hinaus müssen sie in der Lage sein, einen Spielbericht in deutscher Sprache ausfertigen zu können. wfv-richtlinien zur Schiedsrichterausbildung 1
2 3.2 Der Schiedsrichter-Gruppenausschuss hat gemeldeten Teilnehmern die Ausbildung zu versagen, wenn sie: a) bei Beginn des Lehrgangs das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Ausnahmen können vom Verbands-SR-Lehrwart genehmigt werden), b) bei Beginn des Lehrgangs das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nicht vorlegen können, c) schon einmal wegen grober Pflichtverletzung als Schiedsrichter gestrichen wurden, d) schon einmal als Spieler wegen begangener Tätlichkeit gegen einen Schiedsrichter oder Schiedsrichter-Assistenten von einem Sportgericht rechtskräftig verurteilt worden sind oder e) bereits 2 Schiedsrichter-Neulingskurse absolvierten und beide Abschlussprüfungen nicht bestanden haben. 4. Genehmigung 4.1 Der zuständige Bezirksvorsitzenden ist vom geplanten Neulingskurs zu informieren. 4.2 Die Genehmigung für den verantwortlichen Lehrwart erteilt der Verbands-SR-Lehrwart. 5. Lehrwartanforderungen 5.1 Die Schiedsrichtergruppe stimmt sich mit einem in ihrer Nähe wohnhaften Lehrwart vor der Anmeldung des Neulingskurses ab und fordert diesen beim Verbands-SR-Lehrwart über das E-Postfach an. 5.2 Der Verbands-SR-Lehrwart beauftragt den verantwortlichen Lehrwart mit der Durchführung. Wird der Neulingskurs von mehreren Lehrwarten durchgeführt, muss für alle Lehrwarte eine Anforderung an den Verbands-SR-Lehrwart gestellt werden. 6. Lehrgangsdurchführung 6.1 Der Neulingskurs findet statt, wenn mindestens 15 Anmeldungen vorliegen und bei Lehrgangsbeginn mindestens 12 Teilnehmer anwesend sind. Die Höchstteilnehmerzahl ist auf 30 zu begrenzen. 6.2 Leiter des Neulingskurses ist der verantwortliche Lehrwart. 6.3 Der Lehrgang umfasst: a) bis 20 Teilnehmer: 7 Doppelstunden / 1 Prüfung / 1 Nachprüfung b) ab 20 Teilnehmer: 8 Doppelstunden / 1 Prüfung / 1 Nachprüfung. Bei Überschreiten der Höchstteilnehmerzahl ist der Lehrgang grundsätzlich zu teilen. 6.4 Die geforderten Ausbildungsstunden sind bei a) auf mindestens 6 Ausbildungstage, bei b) auf mindestens 7 Ausbildungstage zu verteilen. Die Prüfung wird an einem separaten Termin durchgeführt. 6.5 Ganztägige Ausbildungen (2 Tage) sind grundsätzlich aus lernpsychologischen Gründen nicht zulässig. 6.6 Für dezentrale Trainerlehrgänge, Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen und an Schulen können spezifische Regelungen getroffen werden, die mit dem Verbands-SR-Lehrwart abzustimmen und von ihm zu genehmigen sind. wfv-richtlinien zur Schiedsrichterausbildung 2
3 7. Ausbildungsinhalte 7.1 Lernziele Bei der Hinführung zur Schiedsrichter-Prüfung sind folgende Grobziele anzustreben: sichere Kenntnis des Regelwerks Reflexion der theoretischen Kenntnisse auf konkrete Spielsituationen soziale Kompetenz im Umgang mit den Spielern und Vereinsfunktionären Kennen lernen administrativer Aufgaben Zusammenarbeit mit den Funktionsträgern des Schiedsrichter-Ausschusses In den Lehreinheiten sind u. a. folgende Feinziele anzustreben: genaues Lernen der 17 Spielregeln Fähigkeit, das erlernte Regelwissen in konkreten Spielsituationen einzusetzen Grundkenntnisse beim Einsatz von Körpersprache (Gestik, Mimik) angemessene Ansprache an die Spieler (rhetorische Grundfertigkeiten) Erwerb von Basiswissen im Erkennen von Konfliktsituationen Einsatz deeskalierender Maßnahmen (Gewaltprävention) korrekter Umgang mit den Vereinsfunktionären korrektes Ausfüllen eines Spielberichts und rechtzeitiger Versand Kontaktaufnahme mit dem Schiedsrichter-Ausschuss nach Konflikten vor, während und nach einem Spiel 8. Prüfung Die Prüfung der Schiedsrichter-Anwärter besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung Schriftliche Prüfung Die Prüfung wird in Absprache vom verantwortlichen Lehrwart und dem zuständigen Schiedsrichter-Gruppenobmann durchgeführt. Beide haben zu gewährleisten, dass die Kriterien einer Prüfung eingehalten werden Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer mindestens 6 Doppelstunden (6.3 a) bzw. 7 Doppelstunden (6.3 b) anwesend war, wobei die Unterrichtseinheiten zu Regel 12 verpflichtend sind. Dies gilt auch für ehemalige Schiedsrichter, die ihr Amt seit über 2 Jahren nicht mehr ausgeübt haben. (Bei einer Freistellung ab 1 Jahr bis zu 2 Jahren ist nur eine Teilnahme an der Prüfung erforderlich). wfv-richtlinien zur Schiedsrichterausbildung 3
4 8.1.3 Die Prüfung besteht aus 20 Regelfragen, die vom Verbandsschiedsrichterausschuss zur Verfügung gestellt und dem verantwortlichen Lehrwart auf Anforderung über die Geschäftstelle zugesandt werden Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 50 Punkte erreicht wurden Die Zeitdauer der Prüfung beträgt 45 Minuten Die Prüfung erfolgt schriftlich und in deutscher Sprache. Ein Dolmetscher ist nicht zugelassen Um im Verbandsgebiet des wfv einheitliche Korrekturen zu gewährleisten, hat jeder Prüfungsbogen eine Lösungsvorgabe Die Korrektur der Prüfungen erfolgt ausschließlich durch den verantwortlichen Lehrwart bzw. die durchführenden Lehrwarte. Die Mithilfe anderer Personen ist nicht zulässig Dem Teilnehmer wird Einblick in seinen Prüfungsbogen gewährt. Die Prüfungsbögen dürfen allerdings nicht ausgegeben werden Die Prüfungsbögen werden danach 1 Jahr vom verantwortlichen Lehrwart aufbewahrt. 8.2 Nachprüfung Grundsätzlich kann jeder Prüfungsteilnehmer, der die Prüfung nicht bestanden hat, diese einmal wiederholen Sie kann am gleichen Tag wiederholt werden, sonst nach Absprache zwischen dem SR- Obmann und dem SR-Lehrwart Sollte die Anzahl der Nachprüflinge fünf Teilnehmer nicht überschreiten, so kann die Nachprüfung vor einer der nächsten Schulungen der Schiedsrichter-Gruppe durch den dort eingeteilten Lehrwart durchgeführt werden. Der Obmann setzt den Lehrwart davon in Kenntnis Wird die Teilnehmerzahl von fünf überschritten, wird mit dem verantwortlichen Lehrwart ein separater Nachprüfungstermin vereinbart. 8.3 Körperliche Leistungsprüfung Nach der schriftlichen Prüfung und noch vor der neuen Spielsaison ist die praktische Prüfung zu absolvieren. Es wird vom VSRA empfohlen, die körperliche Leistungsprüfung zusammen mit der alljährlich stattfindenden Leistungsprüfung der SR-Gruppe abzunehmen. Vom VSRA festgelegte Norm für Schiedsrichter-Neulinge: mindestens m in 12 Minuten. 9. Abrechnung 9.1 Der SR-Obmann rechnet den Lehrgang über den Bezirk ab. Der Abrechnung sind die Teilnehmerlisten beizufügen, die an jedem Ausbildungstag zu führen sind. Sollte ein Mitglied der SR-Gruppe einen Lehrabend ohne Beteiligung eines Lehrwartes abhalten, so kann er diesen als Verbandsmitarbeiter abrechnen. 9.2 Der verantwortliche Lehrwart bzw. die durchführenden Lehrwarte rechnen die genehmigten Ausbildungszeiten direkt mit der Geschäftstelle des wfv ab. wfv-richtlinien zur Schiedsrichterausbildung 4
5 10. Traineranwärter Traineranwärter erhalten die Prüfbescheinigung erst nachdem sie mindestens 5 Spiele in einem Zeitraum von max. 1 Jahr geleitet haben. Bei den Traineranwärtern entfällt die körperliche Leistungsprüfung. 11. Statistik 11.1 Unmittelbar nach der Prüfung bzw. der Nachprüfung hat der durchführende SR-Obmann das Statistikblatt Neulingslehrgang an den Verbands-SR-Lehrwart zu senden, der es an das zuständige VSRA-Mitglied weiterleitet Der verantwortliche Lehrwart hat die Onlinemeldung zum Neulingskurs über den internen Lehrwartebereich zu veranlassen. 12. Gültigkeit Die geänderten Richtlinien für die Schiedsrichter-Neulingsausbildung treten zum in Kraft. Stuttgart, den 01. Oktober 2009 Württembergischer Fußballverband e. V. Verbands-SR-Ausschuss Verbands-SR-Lehrwart Goethestr. 9, Stuttgart Helmut Geyer Horst Ebel Telefon (0711) Fax (0711) Vorsitzender wfv-richtlinien zur Schiedsrichterausbildung 5
Richtlinien zur Schiedsrichterausbildung
Schleswig-Holsteinischer Fußballverband SHFV-Schiedsrichterausschuss Richtlinien zur Schiedsrichterausbildung Erlassen auf Grund der Ermächtigung in den 10 und 11 der Schiedsrichterordnung des Schleswig-
MehrRichtlinien zur Schiedsrichterausbildung
Richtlinien zur Schiedsrichterausbildung Erlassen auf Grund der Ermächtigung in den 10 und 11 der Schiedsrichterordnung des Schleswig- Holsteinischen Fußball Verbandes aufgrund des Beschlusses des Verbandsschiedsrichterausschusses
MehrSchiedsrichter Im Dialog. Pfeiffer & May Weingarten GmbH & Co. KG 27. März 2017
Schiedsrichter Im Dialog Pfeiffer & May Weingarten GmbH & Co. KG 27. März 2017 Die heutigen Themen 1) Personen und Aufgaben der SRG Ravensburg 2) Schiedsrichtergewinnung 3) Ansetzung von Spielen 4) Schiedsrichtererhaltung
MehrSchiedsrichter- Neulingskurs 2016
NEULINGSKURS 2016 Schiedsrichter- Neulingskurs 2016 Die Schiedsrichtergruppe Friedrichshafen richtet auch im Jahr 2016 wieder einen Schiedsrichter Neulingskurs aus. Dieser findet vom 16. Februar bis zum
MehrThüringer Fußball-Verband -Verbandsschiedsrichterausschuss-
Thüringer Fußball-Verband -Verbandsschiedsrichterausschuss- Richtlinien für Schiedsrichter- Neulingslehrgänge -gültig ab 01. Juli 2013 Schiedsrichter Neulingslehrgänge sind nach den Bestimmungen der Schiedsrichterordnung
MehrSRG Tuttlingen Neulingskurs Neulingskurs 2017
Neulingskurs 2017 1 Schiedsrichter- Neulingskurs 2017 Die Schiedsrichtergruppe Tuttlingen richtet auch in diesem Jahr wieder einen Schiedsrichter Neulingskurs aus. Dieser findet ab dem 13. März 2017 statt.
MehrGemeinsame. Schiedsrichterordnung. der Landesverbände. Hamburg. und. Schleswig-Holstein
Gemeinsame Schiedsrichterordnung Hamburg und Schleswig-Holstein Stand : 15.05.2017 Inhalt 1 Verantwortung für Aus- und Weiterbildung... 3 2 Zuständigkeiten und Ziele... 3 3 Lizenzen Erwerb und Gültigkeit...
MehrV. Schiedsrichterordnung
V. Schiedsrichterordnung Organisation 1 Der wfv bildet zur Erfüllung der mit dem Schiedsrichterwesen zusammenhängenden Aufgaben 1. Schiedsrichterausschüsse, 2. Schiedsrichtervereinigungen. Schiedsrichterausschüsse
MehrBetriebssport-Kreis-Verband Bonn/Rhein-Sieg e.v.
Betriebssport-Kreis-Verband Bonn/Rhein-Sieg e.v. II.10 1 Allgemeiner Teil Alle Fußballspiele innerhalb des Betriebssport-Kreisverbandes Bonn/Rhein Sieg e.v. (BKV) werden nach der Fußballspielordnung des
MehrSCHIEDSRICHTERORDNUNG
Schiedsrichterordnung (Stand 01.07.2017) Seite 1 von 6 SCHIEDSRICHTERORDNUNG 1 Präambel Zur Durchführung eines den Fußballregeln entsprechenden Spielbetriebes im Verband ist es erforderlich, dass die Spiele
MehrLeitfaden für. : Kreisschiedsrichterwart
Westdeutscher Volleyball Verband Leitfaden für Kreisschiedsrichterwarte Inhaltsverzeichnis Themen Seite Abkürzungen... 1 Lehrgangsplanung... 2 Rahmenterminplan... 2 Zusatzlehrgänge... 2 Teilnehmerzahl...
MehrSchiedsrichter-Ausbildungsordnung
Schiedsrichter-Ausbildungsordnung Diese Ordnung gilt als Rahmenbedingung Im Bereich des ist der -Schiedsrichterausschuss für die Aus- und Weiterbildung im Schiedsrichterwesen sowie für das Schiedsrichterwesen
MehrVerbands-Schiedsrichter-Ausschuss
Richtlinien für Schiedsrichter-Anwärterlehrgänge - gültig ab 01. Januar 2017 - Grundlagen (1) Schiedsrichter-Anwärterlehrgänge sind nach den Bestimmungen der Schiedsrichterordnung des Bayerischen Fußball-Verbandes
MehrSchiedsrichterausbildung im Nordbadischen Volleyball-Verband e.v.
Leitfaden für Vereine zur Schiedsrichterausbildung im Nordbadischen Volleyball-Verband e.v. http://www.volleyball-nordbaden.de April 2014 Inhaltsverzeichnis Vorwort......3 Anmeldemodalitäten zu Schiedsrichter-Lehrgängen......4
MehrSCHIEDSRICHTERORDUNG
SCHIEDSRICHTERORDUNG des Tischtennis-Verband Rheinland e.v. (Stand: 03.02.2014) Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2 2. Organisation 2 3. Organe 2 4. Beschlüsse 2 5. Aufgaben der Organe 2 5.1 Referent Schiedsrichterwesen
MehrLehrordnung (TVV/LO) Thüringer Volleyball-Verband e.v.
Lehrordnung (TVV/LO) Thüringer Volleyball-Verband e.v. [1] Mit den Anlagen 1. Zielstellung 1 - Richtlinien für die Ausbildung von Trainerassistenten im TVV 2 - Ausbildungsprogramm des TVV für Trainerassistenten
MehrLizenzerklärung. des Cheerleading und Cheerdance Verband Sachsen e.v. zur Ausbildung von. Trainer C Breitensport Cheerleading / Cheerdance
Lizenzerklärung des Cheerleading und Cheerdance Verband Sachsen e.v. zur Ausbildung von Trainer C Breitensport Cheerleading / Cheerdance Landeslizenz der ersten Lizenzstufe Gliederung 1. Aufgabenorientierung
MehrSchiedsrichter- ordnung
Schiedsrichter- ordnung Bayerischer Dart Verband e.v. BDV Schiedsrichterordnung - Seite 1 (Stand 18.03.01) 1. Aufgaben 1.1 Beachtung der Grundregeln des Dartsports gemäß den Vorgaben der Dachverbände.
MehrLizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport
Lizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport Inhalt 1 UNTERSCHEIDUNG VON LIZENZEN 3 1.1 TRAINER C BREITENSPORT 3 1.2 TRAINER C LEISTUNGSSPORT 3
MehrAusbildungslehrgang zum Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde gem. 4 DGUV Vorschrift 2 Fachkräfte für Arbeitssicherheit (m/w/d) Prüfungsordnung
Ausbildungslehrgang zum Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde gem. 4 DGUV Vorschrift 2 Fachkräfte für Arbeitssicherheit (m/w/d) Prüfungsordnung 1 Geltungsbereich, Grundsätze (1) Die Prüfungsordnung
MehrBildungsrichtlinie. Bayerisches Rotes Kreuz. i. d. F. vom
Bayerisches Rotes Kreuz Bildungsrichtlinie i. d. F. vom 27.07.2005 Erlassen vom Landesvorstand des Bayerischen Roten Kreuzes Volkartstraße 83, 80636 München - Präambel - Diese Richtlinie ist notwendig,
MehrLehrgang und Prüfung für Werkpoliere Industrie-Isolierer BFA WKSB Mitglieder. Mitgliedsverbände (HDB)
Lehrgang und Prüfung für Werkpoliere Industrie-Isolierer 2019 BFA WKSB Mitglieder Mitgliedsverbände (HDB) Deutschen Bauindustrie e.v. Kurfürstenstraße 129 10785 Berlin Tel. +49 30 21286-0 Fax +49 30 21286-240
MehrSchiedsrichterordnung des Tischtennisverbandes Rheinland e.v.
Schiedsrichterordnung des Tischtennisverbandes Rheinland e.v. Gültig ab: 07.11.2017 Verantwortlich: Fachausschuss Schiedsrichterwesen Genehmigt durch: Hauptausschuss Genehmigt am: 07.11.2017 Veröffentlicht:
MehrBesondere Durchführungsbestimmungen
WÜRTTEMBERGISCHER FUSSBALLVERBAND E.V. Besondere Durchführungsbestimmungen für vom Bezirk im E- und F-Junioren-Bereich organisierte Qualifikations-, Schnupper- und Freundschaftsrunden sowie Spielangebote
MehrÜbergangsregelung für die Schwerpunkte der Fachrichtung TCM
Übergangsregelung für die Schwerpunkte Genehmigt am 18.12.2014 von Vorstand Geändert am 10.11.2015 von Vorstand QSK NO Übergangsregelung TCM Schwerpunkte 151110 A.docx Seite 1/6 OdA AM, Bahnhofstrasse
MehrSchulung für Turnier-Aufsichten. Philipp Herbst Schiedsrichtergruppe Reutlingen
Schulung für Turnier-Aufsichten Philipp Herbst Schiedsrichtergruppe Reutlingen 06. Juni 2018 Rückblick OKTOBER 2017: Der WFV erlässt wenige Wochen vor dem Start der Hallensaison rückwirkend (!) und ohne
MehrQualifikationsrichtlinie für Schiedsrichter/innen und Beobachter
Kreisverband Fußball Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.v. Schiedsrichterausschuss Zur Sicherung qualifikationsgerechter Einteilung der Schiedsrichter/innen und Beobachter in Leistungsklassen und Spielklassen,
MehrSchiedsrichterordnung
1 Allgemeines Schiedsrichterordnung 1. Dem Landesschiedsrichterwart untersteht das Schiedsrichterwesen des BVMV. 2. Er beruft eine Schiedsrichterkommission zu seiner Unterstützung. 3. Die Kommission besteht
MehrSchiedsrichterordnung
Schiedsrichterordnung Stand: 21.01.2017 Zuständig: Verbandsausschuss Gültig ab: 01.07.2017 Geschäftsstelle: Tischtennisverband Württemberg-Hohenzollern e. V. SpOrt Stuttgart Fritz-Walter-Weg 19 70372 Stuttgart
Mehr10 Schiedsrichterordnung
10 Schiedsrichterordnung SCHIEDSRICHTERORDNUNG 1 A. Allgemeiner Teil 1 Grundsätze Zur Durchführung eines den Fußballregeln entsprechenden Spielbetriebs im Bereich des DFB und seiner Mitgliedsverbände ist
MehrRahmenrichtlinien für die Schiedsrichterausbildung im Deutschen Schachbund e. V.
Rahmenrichtlinien für die Schiedsrichterausbildung im Deutschen Schachbund e. V. I. Schiedsrichterordnung Schiedsrichter und Turnierleiter sind Mitglieder der im Deutschen Schachbund und seinen Mitgliedsverbänden
MehrNiedersächsischer Fußballverband e.v.
03Schiedsrichterordnung_A5 08.07.2011 8:12 Uhr Seite 1 Niedersächsischer Fußballverband e.v. Schiedsrichterordnung Stand: Juli 2011 NFV Schiedsrichterordnung 1 03Schiedsrichterordnung_A5 08.07.2011 8:12
MehrPRÜFUNGSORDNUNG FÜR WERTUNGSRICHTER
PRÜFUNGSORDNUNG FÜR WERTUNGSRICHTER Prüfungsordnung für die Ausbildung zum Wertungsrichter Inhalt 1 Zweck der Prüfung 3 2 Prüfungskommission 3 3 Zulassungsvoraussetzungen 4 4 Anmeldung zur Prüfung 4 5
MehrSchiedsrichterordnung des Tischtennisverbandes Rheinland e.v.
Schiedsrichterordnung des Tischtennisverbandes Rheinland e.v. Gültig ab: 01.04.2015 Verantwortlich: Fachausschuss Schiedsrichterwesen Genehmigt durch: Hauptausschuss Genehmigt am: 09.03.2015 Veröffentlicht:
MehrFÜR WERTUNGSRICHTER LIZENZEN
PRÜFUNGSORDNUNG FÜR WERTUNGSRICHTER LIZENZEN Prüfungsordnung für die Ausbildung zum/zur Wertungsrichter/ in WR C WR A WR FII Inhalt 1 Zweck der Prüfung 3 2 Prüfungskommission 3 3 Zulassungsvoraussetzungen
MehrSCHIEDSRICHTERORDUNG des Tischtennis-Verband Rheinland e.v. (Stand: ) Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines SCHIEDSRICHTERORDUNG des Tischtennis-Verband Rheinland e.v. (Stand: 17.02.2011) Inhaltsverzeichnis 2. Organisation 3. Organe 4. Beschlüsse 5. Aufgaben der Organe 6. Schiedsrichter 7. Schiedsrichterkleidung
MehrEingabe Freundschaftsspiele. Vorgehensweise
Eingabe Freundschaftsspiele Liebe Sportkameraden, leider geben immer noch viele Vereine die Freundschaftsspiele falsch ins DFB-Net ein. Ich habe, auch für die Jugendmannschaften welche einen Schiedsrichter
MehrNachweisbogen Lehrschein
Vor- und Zuname Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl und Wohnort Telefon E-Mail Beruf I. Einverständniserklärung (bei Minderjährigen) Ich bin damit einverstanden, dass mein Sohn / meine Tochter
MehrQualifikationsrichtlinie für Schiedsrichter/innen und Beobachter
Kreisverband Fußball Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.v. Schiedsrichterausschuss Zur Sicherung qualifikationsgerechter Einteilung der Schiedsrichter/innen und Beobachter in Leistungsklassen und Spielklassen,
MehrAusschreibung Schiedsrichteranwärterlehrgang Handball Bezirk Wiesbaden Frankfurt am Main 2016/2017
Hessischer Handball-Verband e.v. Bezirk Wiesbaden Frankfurt am Main Bezirksschiedsrichterlehrwart Felix Rohs Telefon: +49 (0) 61 96 / 76 73 49 Mobil: +49 (0) 17 8 / 92 77 91 6 sr-lehrwart@hhv-wiesbaden-frankfurt.de
MehrVerbands-Breitenund Freizeitsport- Spielordnung (BFSSpO)
Verbands-Breitenund Freizeitsport- Spielordnung (BFSSpO) Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen Zweck und Abgrenzung Zuständigkeit 3 3 B. Grundlagen des Spielbetriebes 3. 4.. 6.. Spielklassen Meisterschaften
MehrWestdeutscher Volleyball Verband
Westdeutscher Volleyball Verband Leitfaden für Kreisschiedsrichterwarte Inhaltsverzeichnis Themen Seite Abkürzungen... 1 Lehrgangsplanung... 2 Rahmenterminplan... 2 Zusatzlehrgänge... 2 Teilnehmerzahl...
MehrHinweise zum Beschluss Übergangsregelung zum Regionalabitur (Beschluss des BLASchA vom ) (Beschluss des BLASchA vom12./13.03.
Hinweise zum Beschluss Übergangsregelung zum Regionalabitur (Beschluss des BLASchA vom 21.09.2011) (Beschluss des BLASchA vom12./13.03.2012) Hinweise zu II. Termine für die schriftlichen Prüfungen im Regionalabitur
MehrWÜRTTEMBERGISCHER SCHÜTZENVERBAND e.v.
WÜRTTEMBERGISCHER SCHÜTZENVERBAND e.v. VEREINSINFORMATIONEN WAFFENRECHT Sachkundeausbildung / Sachkundeprüfung An alle Vorstände unserer e Wir möchten noch einmal eindringlich darauf hinwiesen, dass wir
MehrBayerischer Sportkegler- und Bowlingverband e.v.
Schiedsrichterordnung Diese Schiedsrichterordnung ist eine Ergänzung zur Schiedsrichterordnung des DKBC. Sie ist Teil der Sportordnung des BSKV. 1 Organe Die Organe für das Schiedsrichterwesen im BSKV
MehrQualifikationsrichtlinien für SR, SRA und SR-Beobachter im SVFD e.v.
Qualifikationsrichtlinien für SR, SRA und SR-Beobachter im SVFD e.v. Der Begriff Schiedsrichter, Schiedsrichterassistent und Beobachter bezieht sich im Folgenden auf weibliche und männliche Personen. Stand:
MehrDurchführungsbestimmungen Kinderfußball
Durchführungsbestimmungen Kinderfußball für vom Bezirk im E- Junioren/innen und F-Junioren-Bereich organisierte Qualifikations-, Schnupper- und Freundschaftsrunden sowie Spielangebote für Bambinis im Spieljahr
Mehrgeändert mit Ordnung vom 26. April 2018 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Nr. 05/2018, S. 261)
Ordnung für die Vorklasse an der Hochschule für Musik an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vom 19.02.2014 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, 04/2014, S. 210) geändert
MehrSchiedsrichterordnung
Schiedsrichterordnung Stand: Juli 2013 1 Organisation...3 2 Aufgaben...3 3 Zusammensetzung und Wahlen...3 4 Leistungsgrundsatz...5 5 Einteilung in Leistungsklassen...6 6 Rechte der Ausschüsse...6 7 Meldung,
MehrSCHIEDSRICHTERORDNUNG DES HESSISCHEN SCHACHVERBANDES E.V.
SCHIEDSRICHTERORDNUNG DES HESSISCHEN SCHACHVERBANDES E.V. Stand September 2001 SCHIEDSRICHTERORDNUNG DES HESSISCHEN SCHACHVERBANDES E. V. Inhaltsverzeichnis 1. Zweck der Ordnung... 5 2. Verantwortliches
MehrZuchtwart- und Zuchtwartausbildungsordnung
Dalmatiner Zucht Gemeinschaft Deutschland e.v. Zuchtwart- und Zuchtwartausbildungsordnung Stand: September 2011 Inhaltsverzeichnis... 2 1 Forderung laut Zuchtordnung... 3 2 Aufgaben der Zuchtwarte... 3
MehrRettungssanitäterprüfung Verlängerung der Ausbildungszeit
Rettungssanitäterprüfung Verlängerung der Ausbildungszeit Grundlage: RSanV vom 26.10.1978 zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Dezember 1990; 2 Abs. 5 Bayerisches Staatsministerium des Innern Ausbildungsdauer
MehrMitteilungsblatt / Bulletin
05/2016 Mitteilungsblatt / Bulletin 14.04.2016 Richtlinie zur Regelung der Zugangsprüfung zum Nachweis der Studierfähigkeit gemäß 11 Absatz 3 Berliner Hochschulgesetz für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs
MehrFUSSBALL- UND LEICHTATHLETIK- VERBAND WESTFALEN e.v.
FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIK- VERBAND WESTFALEN e.v. Richtlinien für Fußball-Veranstaltungen außerhalb des organisierten Pflichtspielbetriebes der Junioren und Juniorinnen 1. Grundlagen Turniere und Freundschaftsspiele
MehrDSV-AUSBILDUNGS- UND LIZENZORDNUNG. für Wettfahrtleiter (WL) und. Schiedsrichter (SR)
DSV-AUSBILDUNGS- UND LIZENZORDNUNG für Wettfahrtleiter (WL) und Schiedsrichter (SR) Gültig ab 01. Mai 2013 Stand: 19. Januar 2013 DSV-Wettfahrtleiterausbildung (WL) DSV-Schiedsrichterausbildung (SR) E
MehrAusführungsrichtlinien / FAQs
Ausführungsrichtlinien / FAQs DSV Trainerschule Seite 1 von 5 1 Lehrgänge Wie erfolgt die Anmeldung zur Trainerausbildung? Das Anmeldeformular zur Trainerausbildung muss vom Teilnehmer ausgefüllt an den
MehrVerfahrensanweisungen für Rock'n'Roll Ausbildungen und Schulungen. des. Deutschen Rock'n'Roll und Boogie-Woogie Verband e.v.
Verfahrensanweisungen für Rock'n'Roll Ausbildungen und Schulungen des Deutschen Rock'n'Roll und Boogie-Woogie Verband e.v. Deutscher Rock'n'Roll und Boogie-Woogie Verband e.v. Geschäftsstelle Kirchbergstraße
MehrSchiedsrichterordnung (SRO) des ÖTTV
Schiedsrichterordnung (SRO) des ÖTTV 1 Grundsätze 1.1 Die Schiedsrichterordnung (SRO) ist eine Rahmenordnung, sie ist als Anhang zum ÖTTV Handbuch zu verstehen. Die Schiedsrichterordnung kann nur auf Beschluss
MehrInhalt. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Assistentin für zahnärztliches Praxismanagement und zum Assistenten für zahnärztliches Praxismanagement (AZP) der Zahnärztekammer Nordrhein
MehrSchiedsrichterordnung (SRO)
DHB Schiedsrichterordnung (SRO) Seite 1 Schiedsrichterordnung (SRO) Teil A 1 Allgemeines 2 Organisation 3 Ausbildung, Prüfung, Weiterbildung 4 Leistungsgrundsatz 5 Schiedsrichterpflichten 6 Ahndung von
MehrBAYERISCHER EIS SSPORT VERBAND E.V.
An: alle Vereine im Bayerischen Eissportverband nachrichtlich an: BEV Geschäftsstelle, DEB Geschäftsstelle, BEV Obmänner, BEV C Trainer Ausbilder, Betreff: Trainerausbildungslehrgänge 2017 L2Play Instruktor
MehrRahmenrichtlinien für die Schiedsrichterausbildung im Deutschen Schachbund e. V.
Rahmenrichtlinien für die Schiedsrichterausbildung im Deutschen Schachbund e. V. I. Schiedsrichterordnung Schiedsrichter sind Mitglieder der im Deutschen Schachbund und seinen Mitgliedsverbänden organisierten
MehrHessischer Handball-Verband e. V. Bezirk Wiesbaden Frankfurt
Juli 2017 Ausschreibung zum Schiedsrichteranwärterlehrgang für den Bereich Handball Liebe Sportsfreunde, auf Grund der hohen Nachfrage wird der Hessische Handball-Verband e. V. Bezirk Wiesbaden Frankfurt
MehrRechtliche Grundlagen der Kindertagespflege
Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege 22 SGB VIII Grundsätze der Förderung (1) Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in
MehrSchwimmen. Kampfrichterlehrgänge 2011
Schwimmen Kampfrichterlehrgänge 2011 01./02. Okt. Ausbildung Stufe 2 Auswerter Tagungsort: Unna-Königsborn Meldeschluss: 16. September 2011 25. Sept. Kampfrichter Zusatzmodul Starter Ausbildungssort: NN
MehrDIE SCHIEDSRICHTER- AUSBILDUNG
DIE SCHIEDSRICHTER- AUSBILDUNG im Fußballkreis Uckermark Eine Informationsbroschüre für Schiedsrichter-Anwärter und Vereine Beginn: 06. Oktober 2017 um 17.30 Uhr Ende: 08. Oktober 2017 um 14.00 Uhr Ort:
MehrSchiedsrichterordnung
Schiedsrichterordnung Stand: Juli 2016 1 Organisation... 3 2 Aufgaben... 3 3 Zusammensetzung und Wahlen... 3 4 Leistungsgrundsatz... 4 5 Einteilung in Leistungsklassen... 5 6 Rechte der Ausschüsse... 5
MehrMainz Merkblatt Stand
Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach 2 des Straßenverkehrsgesetzes erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis.
MehrNeukonzeption im Schiedsrichterwesen
Neukonzeption im Schiedsrichterwesen Robert Nemec, BSW Altbayern Ausganslage für das Konzept Informationen aus den bayernweiten Vereinsvertreterversammlungen 2015 gesammelt, woraus Wünsche und Anregungen
MehrRichtlinie Schiedsrichterwesen
Inhalt Richtlinie Schiedsrichterwesen 1 Einsatz von Schiedsrichtern 2 Erwerb von Lizenzen 3 Schiedsrichterlehrgänge 4 Fortbildung von Schiedsrichtern 5 Beobachtung von Schiedsrichtern 6 Organisation der
MehrTextgegenüberstellung
1 von 6 Textgegenüberstellung 2. (1) 2. (1) 4. (1) Lenkberechtigungen für alle Klassen mit Ausnahme der Klassen AM und F, die Personen erteilt werden, die vorher keine in- oder ausländische Lenkberechtigung
MehrDTHO Ausbildungsrichtlinien
DTHO Ausbildungsrichtlinien für die DTHO-Gesellschaftstanzlehrerausbildung in der European Professional DAnce ACademy (DAAC) (gültig ab 01.09.2017 / 2011-2017 by Thomas Latus) -2-1. Allgemeines Zur praktischen
MehrDGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung
300-004 DGUV Grundsatz 300-004 DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung Teil 2: Zertifizierung von Personen Juli 2018 Impressum Herausgegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV)
MehrSchiedsrichterordnung (Stand 09/2011)
1 - Allgemeine Bestimmungen Bremer Fußball-Verband Schiedsrichterordnung (Stand 09/2011) 1. Der Verbandsschiedsrichterausschuss (VSRA) ist für alle Schiedsrichterangelegenheiten auf der Ebene des BFV verantwortlich
MehrAusbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen DGUV Grundsatz 308-008 (BGG 966) Christian Zepp, BGHM, Präventionsbezirk Mitte 28.11.2018 Deutsch-französisches Forum zum Thema Sicherer Arbeiten
MehrBAYERISCHER EISSPORT VERBAND E.V.
Betreff: Trainerausbildungslehrgänge 2019 L2Play Instruktor Fach Eishockey (Vorstufenqualifikation zum C-Trainer LSP Fach Eishockey) C-Trainer Leistungssport Fach Eishockey Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrReglement. Deutsche Meisterschaften Inline-Alpin Slalom Riesenslalom Parallelslalom
Reglement Deutsche Meisterschaften Inline-Alpin 2010 Slalom Riesenslalom Parallelslalom - 1 - 1. Allgemeines Der Deutsche Rollsport- und Inlineverband (DRIV) und der Deutsche Skiverband (DSV) haben gemeinsam
MehrMTA Modulare TruppAusbildung im Landkreis Landshut Informationen zur Durchführung des Basismoduls Stand: August 2016
MTA Modulare TruppAusbildung im Landkreis Landshut Informationen zur Durchführung des Basismoduls Stand: August 2016 Konzept Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten für die Tätigkeit in allen Feuerwehren
MehrDie wichtigsten Antworten auf Fragen zum Begleiteten Fahren ab 17. Antrag. Ausbildung
Die wichtigsten Antworten auf Fragen zum Begleiteten Fahren ab 17 Antrag Wann kann der Bewerber den Antrag auf Begleitetes Fahren bei der Behörde stellen? Ab 1. Februar 2006; die Zustimmung des gesetzlichen
MehrDie wichtigsten Antworten auf Fragen zum Begleiteten Fahren ab 17. Antrag. Ausbildung
Die wichtigsten Antworten auf Fragen zum Begleiteten Fahren ab 17 Antrag Wann kann der Bewerber den Antrag auf Begleitetes Fahren bei der Behörde stellen? ab 1. Februar 2006; die Zustimmung des gesetzlichen
MehrAUSBILDUNGSVEREINBARUNG
AUSBILDUNGSVEREINBARUNG zur Durchführung des Praxisforschungsprojekts zwischen Firma/Institution vertreten durch Anschrift Telefon ( ) Mail - nachfolgend Praxisstelle genannt und Frau/Herrn geboren am.
MehrRICHTLINIEN FÜR DIE AUSBILDUNG ZUM TRAINER C LEISTUNGSSPORT
Anlage 3 zur Lehrordnung RICHTLINIEN FÜR DIE AUSBILDUNG ZUM TRAINER C LEISTUNGSSPORT 1. Aufgabenorientierung Die Tätigkeit des Trainers C Leistungssport umfasst die Hinführung zur leistungsund wettkampforientierten
MehrSchiedsrichter-Ordnung
Südbadischer Tischtennis Verband e.v. Schiedsrichter-Ordnung Inhaltsverzeichnis: 1 Allgemeines 2 2 Organisation 2 3 Schiedsrichterausschuss 2 4 Verbandsschiedsrichterobmann 3 5 Bezirksschiedsrichterobmänner
MehrAUSBILDUNGSVEREINBARUNG zur Durchführung der Praxisphase. zwischen Firma / Institution... vertreten durch... und Herrn / Frau... geb. am... in...
Anlage 2 1. Student 2. Praxisstelle 3. Fachbereich AUSBILDUNGSVEREINBARUNG zur Durchführung der Praxisphase zwischen Firma / Institution... vertreten durch... Anschrift...... - nachfolgend Praxisstelle
MehrHessischer Handball-Verband e. V. Bezirk Wiesbaden Frankfurt
März 2018 Ausschreibung zum Schiedsrichteranwärterlehrgang für den Bereich Handball Liebe Sportsfreunde, der Hessische Handball-Verband e. V. führt im Jahr 2018 eine Handballschiedsrichterausbildung durch.
MehrLehrrettungsassistentinnen und -assistenten (APR LRA)
AGBF NRW ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN in Nordrhein-Westfalen Arbeitskreis Rettungsdienst LFV NRW LANDESFEUERWEHRVERBAND Nordrhein-Westfalen Arbeitskreis Feuerwehrärztlicher Dienst
MehrVerordnung über die Falknerprüfung (Falknerprüfungsordnung) Vom 11. Juli Zuständigkeit
Verordnung über die Falknerprüfung (Falknerprüfungsordnung) Vom 11. Juli 1978 Aufgrund des 15 Abs. 2 und 4 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen (LJG-NW) vom 26. Mai 1964 (GV. NW. S. 177), zuletzt
MehrVIII. Ehrenordnung. Ehrenordnung / Juli
VIII. Ehrenordnung Verbandsehrungen 1 Besondere Verdienste um den Fußballsport werden im Württembergischen Fußballverband durch folgende Ehrungen gewürdigt: a) den Verbands-Ehrenbrief, b) die Verbands-Ehrennadel,
MehrDienstbetrieb Atemschutzzentrum im Landkreis Forchheim in Ebermannstadt
Inhaltsverzeichnis 1. ANWENDUNGSBEREICH UND ZWECK... 1 2. REFERENZDOKUMENTE... 1 3.1. Abkürzungen... 1 3.2. Definitionen... 2 4. BESCHREIBUNG... 2 4.1. Allgemeines... 2 4.2. Grundausbildung in der Atemschutzübungsstrecke...
MehrInhaltsverzeichnis. Seite 1 von 6
Inhaltsverzeichnis SV-SATZUNG 1. Aufbau der SV...2 2. Wahlordnung...3 2.1. Wahl der Klassensprecher...3 2.2. Wahl der Jahrgangsstufensprecher (Sek. II)...3 2.3. Wahl des Schülersprechers...3 2.4. Weitere
MehrORGANISATIONSSTATUT FÜR DAS ÖFB-SCHIEDSRICHTERWESEN
ORGANISATIONSSTATUT FÜR DAS ÖFB-SCHIEDSRICHTERWESEN gültig ab 1.7.2013 ABSCHNITT 1: VORBEMERKUNGEN UND STRUKTUR 1 Grundsätzliches Diese Bestimmungen regeln die Organisation, die Strukturen und Grundlagen
MehrDer Ausbilder nach BBiG
Der Ausbilder nach BBiG Nach 28 I S. 2 BBiG darf Auszubildende nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist Persönliche Eignung gem. 29 BBiG. Demnach nicht geeignet ist wer Kinder und Jugendliche
MehrSchiedsrichterordnung (SRO) des ÖTTV
Schiedsrichterordnung (SRO) des ÖTTV 1 Grundsätze 1.1 Die Schiedsrichterordnung (SRO) ist eine Rahmenordnung, sie ist als Anhang zum ÖTTV Handbuch zu verstehen. Die Schiedsrichterordnung kann nur auf Beschluss
Mehr