Versicherungsleitfaden

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Versicherungsleitfaden"

Transkript

1 Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 2015/16 Versicherungsleitfaden Raiffeisenverband Salzburg Raiffeisen Salzburg Vorsorge GmbH

2 Fahrplan: - Allgemeines zur gesetzlichen Sozialversicherung - Gesetzliche Krankenversicherung - Gesetzliche Pensionsversicherung - Gesetzliche und private Unfallversicherung - Grundlagen der Lebensversicherung - Grundlagen der Sach und RS-Versicherung - Grundlagen der KFZ-Versicherung - Jugendvorsorge - Allgemeines

3 Allgemeines zur gesetzlichen Sozialversicherung

4 Die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich Mehr als 90 % der Bevölkerung ist in irgendeiner Form in die Sozialversicherung eingebunden! Die Versicherung tritt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (in der Regel Ausübung einer Erwerbstätigkeit) unabhängig vom Willen der Betroffenen ein und bewirkt den Versicherungsschutz. Der Betroffene kann sich dieser Pflichtversicherung nicht entziehen.

5 Solidaritätsprinzip Ein wesentliches Merkmal der Sozialversicherung ist das Solidaritätsprinzip Auf der Beitragsseite erfolgt ein Ausgleich zwischen Besserverdienenden und Minderverdienenden Auf der Leistungsseite erfolgt ein Ausgleich zwischen gefährdeten und weniger gefährdeten Personen Durch den sozialen Ausgleich sind auch Familienangehörige (z.b. Ehegatten, Kinder) in den Schutz der Sozialversicherung miteinbezogen

6 Solidaritätsprinzip In der Pensionsversicherung erfolgt ein Ausgleich zwischen Erwerbstätigen und Pensionisten (Generationenvertrag). Die Sozialversicherung ist zu zweckmäßiger und sparsamer Verwendung der Beiträge verpflichtet und verfolgt primär soziale anstatt marktwirtschaftlicher Ziele. Im Gegensatz zur Privatversicherung gibt es in der Sozialversicherung keine Risikenauslese

7 Die gesetzliche Sozialversicherung Arbeiter und Angestellte Selbständige im Gewerbe bzw. Freiberufler Die wichtigsten Personengruppen Beamte Bauern

8 Die gesetzliche Sozialversicherung Kranken - versicherung Unfall - versicherung Arbeitslosenversicherung Pensions - versicherung

9 Die gesetzliche Krankenversicherung

10 Die gesetzliche Krankenversicherung Leistungen werden als Sachleistungen zum Teil mit Selbstbehalt Geldleistungen Kostenerstattung, Kostenersatz bzw. Zuschüsse erbracht

11 Sachleistungen Krankenbehandlung (ärztliche Hilfe bei Kassenärzten bzw. Kassenambulatorien, Medikamente, Heilbehelfe Grundsatz freie Arztwahl Spitalspflege Transport zum/vom Spital (Ausnahme: Bergungskosten bei Freizeitunfällen) Medizinische Hauskrankenpflege Mutterschaft, Pflege in einem Spital oder Entbindungsheim Zahnbehandlung und Zahnersatz Jugendlichen- und Gesundenuntersuchung Genesungs-, Erholungs-, Kuraufenthalte; Hilfsmitteln

12 Geldleistungen Krankengeld: Wird ausbezahlt, wenn kein Entgeltforzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber mehr besteht; bei Anspruch auf halbe Lohnfortzahlung gebührt halbes Krankengeld Wochengeld: Finanzielle Absicherung berufstätiger Mütter; in der Regel 8 Wochen vor und nach der Geburt ASVG GSVG BSVG B-KUVG ja ja, wenn Zusatz-neiversicherung, Entfällt, da für den Fall der Dienstverhinderung infolge sonst nein Krankheit ohnedies durch das Dienstrecht der Beamten die volle Gehaltfortzahlung ja Anspruch nach dem Betriebshilfegesetz vorhanden Anspruch nach dem Betriebshilfegesetz vorhanden gewährleistet ist Wochengeld für Verdienstausfall nicht wie im ASVG, sondern zusätzlich zum laufenden Einkommen

13 Die gesetzliche Pensionsversicherung

14 Allgemeines Aufgabe ist es, dem Versicherten im Alter bei geminderter Arbeitsfähigkeit nach dessen Tod den hinterbliebenen Familienangehörigen durch Gewährung einer Pension ein Einkommen zu sichern Arten der Pensionsvorsorge Altersvorsorge Berufsunfähigkeitsvorsorge Hinterbliebenenvorsorge

15 Voraussetzung für die AP (Gilt für alle Personen welche ab dem geboren sind) Ziel = einheitliches Pensionssystem für alle Bevölkerungsgruppen Regel Grundsätzlich gilt: Nach 45 Beitragsjahren, im Alter von 65 Jahren soll eine Pension von 80 % des Lebensdurchschnitteinkommens erzielt werden

16 Pensionsharmonisierung Auswirkungen Pensionslücke Einkommen Berufsbeginn Einkommen Berufsende Durchschnittseinkommen Pension

17 Witwenpension Witwenpension gebührt auf unbeschränkte Zeit nur, wenn aus der Ehe ein Kind stammt oder die Witwe im Zeitpunkt des Todes des Ehepartners das 35. Lebensjahr vollendet hat oder die Ehe mind. 10 Jahre dauerte Trifft keine dieser Voraussetzungen zu, gebührt die Witwenpension nur für 2,5 Jahre, dann erlischt sie Lebensgefährtin/Lebensgefährte erhält keine Witwen/Witwerpension

18 Waisenpension Kinder bis Vollendung des 18. Lebensjahres (unabhängig von eigenen Einkünften) Kinder nach Vollendung des 18.Lebensjahres wenn sie in einer Schul- oder Berufsausbildung (maximal bis zum 27. Lebensjahr) stehen oder bei Erwerbsunfähigkeit des Kindes Studierende Kinder müssen den Studienerfolg nachweisen Erwerbstätigkeit des Kindes Vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann man neben dem Bezug einer Waisenpension jede Erwerbstätigkeit ausüben Ab der Vollendung des 18. Lebensjahres kommt es darauf an, ob die Erwerbstätigkeit überwiegend die Arbeitskraft des Kindes beansprucht

19 Die gesetzliche Berufsunfähigkeitspension Zahlt bei Arbeitsausfall durch eine Berufs Erkrankung Altersabhängige Wartezeit vor dem 27.Lebensjahr: Mindestens 6 Versicherungsmonate müssen erworben sein bei einem Stichtag vor dem 50.Lebensjahr: 60 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 120 Kalendermonate (Rahmenzeit) bei einem Stichtag nach dem 50.Lebensjahr: Verlängerung der Wartezeit um jeweils einen Versicherungsmonat pro Lebensmonat über dem 50.Geburtstag bis maximal 180 Versicherungsmonate. keine Wartezeit bei Arbeitsunfall, Berufskrankheit oder Wehrdienstbeschädigung

20 Die gesetzliche Berufsunfähigkeitspension 27-jähriger Mann, nach 4 Studienjahren jetzt im 2. Berufsjahr als techn.angestellter, 24 Versicherungsmonate erworben, mtl. Bruttoeinkommen 2.800,- (Netto 1.790,-), wird auf Grund eines Freizeitunfalles berufsunfähig Zuerkannte gesetzliche BU-Pension: KEINE

21 Die gesetzliche Unfallversicherung

22 Die gesetzliche Unfallversicherung Aufgabenbereich ist die Heilung und Entschädigung der Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie deren Verhütung

23 Unfallbegriff: Unfall ist ein plötzliches Ereignis, das von außen schädigend und unfreiwillig auf den Körper einwirkt

24 Arbeitsunfall Ein Arbeitsunfall oder Dienstunfall bei den Beamten muss sich in einem Örtlichen, zeitlichen und ursächlichen (kausalen) Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ereignen Unter Versicherungsschutz stehen auch Wege und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung. Bestimme Unfälle (z.b. bei Lebensrettung, Aushilfe im landwirtschaftlichen Bereich) sind den Arbeitsunfällen gleichgestellt.

25

26 Leistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung Sachleistungen: Kostenlose Unfallheilbehandlung (mit allen geeigneten = bestmöglichen Mitteln) Rehabilitation Geldleistungen: Versehrtenrente (ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 % und länger als 3 Monate nach dem Unfall)

27 Die Situation

28 Private Unfallversicherung

29 Unfallversicherung Denn: Unfallversicherung schafft ABSICHERUNG eines EXISTENZGEFÄHRDETEN RISIKOS

30 Unfälle im Haushalt und Freizeit nach Tätigkeiten und Geschlecht Reinigung im Haus Wäschepflege Kochen,Küche Andere Haushaltsarb. Einkaufen Reparaturen Hausbau Instandhaltung Haus Freizeit,Spiel und Hobby Gartenarbeit Sonstige Tätigkeiten Männer Frauen 0% 2% 4% 6% 8% 10% 12% 14% 16% Mikrozensus, ÖSTAT 1997 (Basis = Unfallpersonen - Mehrfachantworten möglich)

31 Altersverteilung schwerversehrter Unfallpatienten > Schwerversehrte / Jahr Heim,Freizeit Sport Arbeit Verkehr Altersgruppe

32 Örtlicher und zeitlicher Geltungsbereich Die Unfallversicherung gilt weltweit Die Unfallversicherung gilt rund um die Uhr

33 Leistungseinteilung- Gliedertabelle Ein Ohr % beide Ohren % (Gehör) Arm % Ein Auge % beide Augen % Milz % eine Niere % Zeigefinger % Daumen % and.finger... 5 % Bein % Große Zehe... 5 % andere Zehe... 2 %

34 Gliedertabelle Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Funktionsunfähigkeit werden die Prozentpunkte gekürzt Beispiel: 40 % Funktionsunfähigkeit eines Armes! Laut Gliedertabelle: Arm % Ergebnis: 40 % von 70 % = 28 %

35 Bestimmung des Invaliditätsgrades Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit mehrerer Körperteile werden die einzelnen Invaliditätsgrade zusammengezählt. Die Gesamtinvalidität kann jedoch für jedes Unfallereignis nie mehr als 100 % betragen.

36 Jugendunfallversicherung bei Raiffeisen Für Kinder und Jugendliche von 0. bis zum 27. Lebensjahr Spätestes Eintrittsalter ist der 27. Geburtstag. Danach Einzelunfallversicherung Standard-Schutz oder TOP-Schutz (Super-Aktiv 600) Generell Gefahrenklasse I Besonders günstige Prämie Prämienbefreiung: 6 Monate für Schulabgänger, 6 Monate für Präsenzdienst 9 Monate für Zivildienst

37 Fälligkeit der Leistung Die Leistung ist fällig, wenn sie dem Grunde und der Höhe nach feststeht Möglichkeit der Bevorschussung, wenn die Leistung dem Grunde nach feststeht und der Versicherungsnehmer Ansprüche stellt Verjährung entsprechend 12 VersVG 3 Jahre

38 Lebensversicherung Grundlagen

39 Warum Lebensversicherung? Vorsorge im Ablebensfall Finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen Aufrechterhaltung des Lebensstandards der Hinterbliebenen Abdeckung von Kreditverpflichtungen Vorsorge im Erlebens- und Rentenfall Wesentliche Ergänzung zur gesetzlich geregelten Mindestversorgung (staatl. Pension) Einkommenssicherung bei Ausfall der Arbeitskraft und bei Pensionsantritt

40 Geburtenanzahl in Österreich

41 Gründe der Problematik Die Lebenserwartung steigt Immer weniger Kinder Österreicher sind Frühpensionsweltmeister Immer längere Ausbildungszeiten Immer mehr Pensionisten stehen immer weniger Erwerbstätigen gegenüber

42 Arten der Lebensversicherung Ablebensversicherung Kapitalversicherung Er- oder Er- und Ablebensversicherungen Pensionsversicherungen Wertpapier- oder Fondsversicherungen

43 Grundwissen Sachversicherung

44 Typen der Sachversicherung nach dem versicherten Objekt Wohnungsversicherung Eigenheimversicherung KFZ-Versicherung Rechtsschutzversicherung

45 Risken der Sachversicherung nach der versicherten Gefahr Feuerversicherung Sturmschadenversicherung Leitungswasserschadenversicherung Glasversicherung Haftpflichtversicherung

46 Allgemeine Begriffe Schadenversicherung Versicherungssumme Versicherungswert Schadenersatz Versicherte Gefahren, Schäden und Sachen Bereicherungsverbot

47 Sachversicherung - Grundwissen Schadenversicherung Sachversicherung wird vorwiegend in Form der sog. Schaden- oder Interessenversicherung betrieben. Das bedeutet, dass im Schadensfall nicht - wie bei der Summenversicherung - eine bestimmte, im Vorhinein festgesetzte Summe zur Auszahlung gelangt sondern, dass die Höhe der Entschädigung von den Faktoren Versicherungssumme, Wert und Schadenshöhe abhängig ist. Versicherungssumme Die Versicherungssumme ist jene Summe, die im einzelnen Versicherungs-vertrag laut Polizze als Höchstgrenze für die Leistung des Versicherers vereinbart wurde. Sie bildet meist die Grundlage der Prämienberechnung. Versicherungswert Der Versicherungswert ist der tatsächliche Gesamtwert der versicherten Sachen. Auch wenn die Versicherungssumme höher als der Versicherungswert ist, erhält der Versicherungsnehmer höchstens den Versicherungswert.

48 Sachversicherung - Grundwissen Schadenersatz Im Regelfall erfolgt der Schadenersatz in Form einer Geldleistung des Versicherers. Bezahlt wird der Wert der zerstörten (verlorenen) Sache oder die Wiederherstellungskosten (Reparatur) der beschädigten Sache. Versicherte Gefahren, Schäden und Sachen Versicherte Gefahren sind Ereignisse, für deren Folgen der Versicherungsschutz wirksam wird (zb Brand). Versicherte Schäden sind Schäden, für die Ersatz geleistet werden soll (zb kaputte Glasscheibe). Versicherte Sachen sind Sachen, für deren Zerstörung, Verlust oder Beschädigung Schadenersatz geleistet wird (zb elektrische Geräte). Bereicherungsverbot Der Schadenersatz durch den Versicherer ist begrenzt: durch die Versicherungssumme, mit dem tatsächlichen Wert der versicherten Sache, mit der Höhe des tatsächlichen Schadens ( 55 VersVG).

49 Sachversicherung - Grundwissen Neuwert Der Neuwert entspricht den Wiederherstellungskosten oder dem Wiederbeschaffungspreis. Das ist jener Betrag, der aufgewendet werden muss, um die Sache neu zu beschaffen oder herzustellen. Zeitwert Unter dem Zeitwert versteht man den Neuwert abzüglich einer Wertminderung, hervorgerufen durch Alterung oder Abnützung. Bei der Zeitwertversicherung ist der Versicherungswert der Zeitwert der versicherten Sache. Verkehrswert (Gemeiner Wert) Wert, den eine Sache im Geschäftsverkehr hat. Der Verkehrswert wird besonders bei Sachen von historischem/künstlerischem Wert vergütet, da bei diesen Sachen Die Alterung im Allgemeinen zu keiner Entwertung führt. Liebhaberwert Dieser Wert entspricht der besonderen Vorliebe für bestimmte Dinge, zb "Omas Sekretär", "Großvaters Taschenuhr". Der Liebhaberwert wird bei der Entschädigung niemals berücksichtigt.

50 Sachversicherung - Grundwissen Intensität des Versicherungsschutzes Die Höhe der Entschädigung hängt in der Sachversicherung also von der Höhe der Versicherungssumme ab, die Versicherungssumme ergibt sich aus dem Wert des versicherten Objektes. Vollwertversicherung

51 Sachversicherung - Grundwissen Überversicherung

52 Sachversicherung - Grundwissen Unterversicherung

53 Entschädigung Höchstgrenze = max. Versicherungssumme bzw. Versicherungswert (Bereicherungsverbot)

54 MEIN ZUHAUSE Eigenheim und Wohnen

55 Berechnung - Wohnungsversicherung Wohnungsinhalt Einrichtungsgegenstände, Wäsche und Bekleidung Haushaltsmaschinen und Geschirr Hobby-Sachen, Wertsachen Lebensmittel, Heizmaterial, Werkzeug Verglasung, fremdes verwahrtes Eigentum

56 Privat- und Sporthaftpflichtvers. (allgemein) Was gilt als Versicherungsfall? Ein Schadensereignis das dem privaten Risikobereich entspringt und aus dem Schadenersatzverpflichtungen erwachsen oder erwachsen können. Beispiel: Jugendlicher spielt bei einem Freund in dessen Garten Fußball und schießt aus versehen eine Fensterscheibe ein.

57 Eigenheim-Deckung Gebäude und Grundstückshaftpflichtvers. (allgemein) Schadensereignis das dem Risiko entspringt und aus dem Schadenersatzverpflichtungen dem VN erwachsen können Innehabung, Verwaltung, Beaufsichtigung, Reinhaltung, Beleuchtung und Pflege der vers. Liegenschaft und Bauwerke Schadenersatzverpflichtungen des VN als Bauherr

58 Raiffeisen Rechtsschutzversicherung Angst vor einem Rechtskonflikt? Jeder, der im Recht ist, soll auch zu seinem Recht kommen!

59 Wozu benötige ich eine Rechtsschutzversicherung? Aufgabe der Haftpflichtversicherung Die Haftpflichtversicherung deckt dem Versicherten den Schaden der ihm dadurch entsteht, dass er von einem geschädigten Dritten zu einer Schadenszahlung aufgefordert wird, bzw. hilft ihm bei der Abwehr! Wozu RS-Versicherung? Mit der Rechtsschutz-Versicherung können sie ohne Sorgen Rechtshilfe in Anspruch nehmen, ohne gleich an die Kosten zu denken.

60 Wahrnehmung des RS-Versicherer Der RS-Versicherer sorgt für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers (VN) indem er den VN berät evtl. selbst für den VN außergerichtlich tätig wird (Vergleiche usw.) dem VN auf dessen Wunsch einen versierten Rechtsanwalt auswählt einen Rechtsanwalt beauftragt die Strafkaution im Ausland vorübergehend übernimmt an den VN gerichtliche Kostenvorschreibungen prüft Musterprozesse organisiert etc. = DIENSTLEISTUNGSFUNKTION und die dem VN dabei entstehenden Kosten trägt = KOSTENTRAGUNGSFUNKTION

61 Mobilität Mein Auto

62 Kfz-Haftpflicht Sie haben ein schönes Auto. Sie genießen die vielen Vorteile, die Ihnen Ihr Fahrzeug bietet. Medien und Statistiken beweisen allerdings: Der Alltag im Straßenverkehr birgt viele Gefahren! Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch die Verwendung eines Kraftfahrzeuges entstehen können. Unberechtigte Ansprüche werden auf Kosten der Versicherung abgewehrt. Spaß am Fahren. Freude am Auto.

63 Kfz-Haftpflicht Die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung dient zum Schutz aller Beteiligten die sich auf öffentlichen Flächen bewegen. Gesetzliche Mindestversicherungssumme EUR ,00 zum Schutz des Geschädigten Schutzvorkehrung für den Schädiger

64 Gesetzliche Grundlagen Versicherter Personenkreis Eigentümer Halter berechtigte Lenker Insassen

65 Kfz-Haftpflicht - Versicherungssumme In der Kfz- Haftpflichtversicherung sind versichert: Personenschäden Sachschäden Vermögensschäden Vorsicht mit der Mindest-Versicherungssumme Die Raiffeisen-Versicherung bietet Ihnen optimale Absicherungsmöglichkeiten an!

66 Bonus/Malus-System Bonus/Malussystem in Österreich Bonusstufen Malusstufen Prämienstufe Prozent der Grundstufe Stufen-Umreihung Bei Schadenfreiheit pro Jahr eine Stufe nach unten bei einem ersatzpflichtigen Schaden (pro Schaden) drei Stufen nach oben

67 4. Obliegenheiten Bonus/Malus-System des VN Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles Im Kfz nicht mehr Personen befördern als zugelassen Lenkerberechtigung Alkohol, Suchtgifte, Medikamente Kfz muss fahrtüchtig sein Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles Hilfeleistungspflicht Anzeigepflicht Bei Personenschäden polizeiliche Meldung erstatten Anerkennungsverbot

68 Mobilität Mein Auto - Kasko

69 Kfz-Kasko Die Kaskoversicherung deckt den unmittelbar am versicherten Fahrzeug entstandenen Schaden nach dem Deckungsumfang der jeweiligen Kaskovariante.

70 Deckungsumfang Umfang der Ersatzleistung Totalschaden Wiederbeschaffungswert (Kfz im gleichen Alter und im gleichen Zustand) Teilschaden Wiederherstellungskosten (Reparaturkosten) Keine Umreihung im Schadensfall!

71 Verhalten im Schadensfall Bei folgenden Schäden ist unverzüglich Anzeige zu erstatten: Brand/Explosion Verletzt der VN diese Obliegenheit, kann das Leistungsfreiheit zur Folge haben! Diebstahl / Raub / unbefugter Gebrauch Berührung mit Tieren Kollision mit unbekannten Kfz Vandalismusschäden

72 JUGEND-START-PACKAGE

73 4YoungLife Privathaftpflichtversicherung Wohnungsversicherung Rechtschutzversicherung Jugend-Start-Package Jugendunfall-Versicherung Mein Auto Mein Leben Meine geförderte Lebenspension

74

75 Vorteile des Jugend-Start-Package Umfassender Vollschutz für junge Leute von 15 bis 27 Jahren Supergünstige Paketprämie Schulabgänger zahlen 6 Monate keine Prämie Präsenzdiener zahlen 6 Monate bzw. Zivildiener 9 Monate keine Prämie Alles aus einer Hand

76 Der Versicherungsvertrag Gegenstand = Versicherungsschutz Das Versprechen des Versicherers bei Eintritt eines genau definierten ungewissen Ereignisses eine bestimmte Leistung zu erbringen Gegenleistung = Prämie Polizze Versicherungsvertrag = Antrag Polizze = eigentliche Urkunde Polizze = Beweisurkunde über Abschluss und Inhalt des Vertrages + Annahmeerklärung des Versicherers

77 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Wann beginnt der Versicherungsschutz Zahlung der Erstprämie Nie vor vertraglich vereinbartem Versicherungsbeginn (Polizze) Wann endet der Versicherungsvertrag Einvernehmliche Beendigung Zeitablauf Kündigung Rücktritt

78

Markus Dirnberger Raiffeisenverband Salzburg Raiffeisen Salzburg Vorsorge GmbH

Markus Dirnberger Raiffeisenverband Salzburg Raiffeisen Salzburg Vorsorge GmbH Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 2016/17 Versicherungsleitfaden der Raiffeisen Versicherung Markus Dirnberger Raiffeisenverband Salzburg Raiffeisen Salzburg Vorsorge GmbH Fahrplan: - Allgemeines zur

Mehr

Raiffeisen Salzburg Finanzakademie 2017/2018 Modul: Versicherung

Raiffeisen Salzburg Finanzakademie 2017/2018 Modul: Versicherung Raiffeisen Salzburg Finanzakademie 2017/2018 Modul: Versicherung Leitfaden Die gesetzliche Sozialversicherung Allgemeines zur Sozialversicherung Die gesetzliche Krankenversicherung Die gesetzliche Unfallversicherung

Mehr

Versicherungsleitfaden

Versicherungsleitfaden Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 2014/15 Versicherungsleitfaden Michael Unterberger Kundenberater Raiffeisenbank Zell am See Fahrplan: - Allgemeines zur gesetzlichen Sozialversicherung - Gesetzliche

Mehr

4 Versichern beruhigt 4 Versichern beruhigt

4 Versichern beruhigt 4 Versichern beruhigt 1 4 Versichern beruhigt 2 3 Ein Risiko ist die kalkulierte Prognose eines möglichen Schadens bzw. Verlustes. => Gefahr eines zukünftigen Schadens! Risiko = Gefahr eines zukünftigen Schadens 4 Gegenmaßnahmen

Mehr

Versicherungsleitfaden

Versicherungsleitfaden Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 2013/14 Versicherungsleitfaden Peter Trattner Kundenbetreuer Raiffeisenbank Mauterndorf Fahrplan: - Allgemeines zur gesetzlichen Sozialversicherung - Gesetzliche Krankenversicherung

Mehr

Praxisblicke Tourismus III HLT by TRAUNER Verlag, Linz

Praxisblicke Tourismus III HLT by TRAUNER Verlag, Linz v -1- Praxisblicke Tourismus III HLT n der Kfz -2- Praxisblicke Tourismus III HLT Risiken und n der Kfz- - 3 - Praxisblicke Tourismus III HLT Risiken und n der Kfz- - 4 - Praxisblicke Tourismus III HLT

Mehr

Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 2018/19

Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 2018/19 Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 2018/19 Modul: Versicherung Mag. Claudia Vouk Leitfaden Allgemeines zur gesetzlichen Sozialversicherung Teilbereiche der gesetzlichen Sozialversicherung Krankenversicherung

Mehr

Experte und Zusammenstellung: Providence Tuyisabe. Versicherungswesen- Kurzfassung

Experte und Zusammenstellung: Providence Tuyisabe. Versicherungswesen- Kurzfassung Verbraucherbildung für Geflüchtete Projektträger: EBW Regensburg Soufiane Mouncir Projektkoordinator verbraucherbildung@ebw-regensburg.de Ein Modellprojekt im Rahmen der Experte und Zusammenstellung: Providence

Mehr

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2009 Stichtag: 1. Jänner 2009 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 68. Novelle B-KUVG

Mehr

Weil Sie für Ihre Familie nur das Beste wollen!

Weil Sie für Ihre Familie nur das Beste wollen! Allianz Elementar Lebensversicherungs-AG Weil Sie für Ihre Familie nur das Beste wollen! Allianz Ablebensversicherung hilft! 3 Allianz Ablebensversicherung hilft Ihrer Familie, falls Sie frühzeitig versterben.

Mehr

II. LEISTUNGEN

II. LEISTUNGEN - 20 - II. LEISTUNGEN Anpassungsfaktor ( 108 Abs. 5 ASVG)...... 1,006 Aufwertungsfaktor ( 108 Abs. 4 ASVG) für 1998... 1,015 Beitragsbelastungsfaktor ( 108 Abs. 8 ASVG) für 1999..... 0,99656 A. SOZIALVERSICHERUNG

Mehr

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2004 Stichtag: 1. Jänner 2004 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 61. Novelle B-KUVG

Mehr

Reiseversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Reiseversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Deutschland HRB Hamburg 19768 Reise-Krankenversicherung Wir bieten Ihnen eine Reise-Krankenversicherung an. Mit dieser erhalten Sie Versicherungsschutz und Serviceleistungen auf Reisen. Wir erbringen Serviceleistungen

Mehr

Waisenpension PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT

Waisenpension PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Waisenpension 5 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at

Mehr

Weil Sie für Ihre Familie nur das Beste wollen!

Weil Sie für Ihre Familie nur das Beste wollen! Allianz Elementar Lebensversicherungs-AG Weil Sie für Ihre Familie nur das Beste wollen! Allianz Ablebensversicherung hilft! 3 Allianz Ablebensversicherung hilft Ihrer Familie, falls Sie frühzeitig versterben.

Mehr

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2018 Stichtag: 1. Jänner 2018 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 88. Novelle B-KUVG in der Fassung der 41. Novelle GSVG in der Fassung der 45.

Mehr

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2018 Stichtag: 1. Jänner 2018 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 88. Novelle B-KUVG in der Fassung der 41. Novelle GSVG in der Fassung der 45.

Mehr

Informationen zum Versicherungspaket Zusatzleistungen für Feuerwehrangehörige mit dem Partner Saarlandversicherungen

Informationen zum Versicherungspaket Zusatzleistungen für Feuerwehrangehörige mit dem Partner Saarlandversicherungen LANDESFEUERWEHRVERBAND SAARLAND E.V. Informationen zum Versicherungspaket Zusatzleistungen für Feuerwehrangehörige mit dem Partner Saarlandversicherungen Stand: 07/2017 Versicherungspaket Landesfeuerwehrverband

Mehr

Fragen zur Fachprüfung Teil Sozialrecht (Stand: 31. Mai 2016)

Fragen zur Fachprüfung Teil Sozialrecht (Stand: 31. Mai 2016) Fragen zur Fachprüfung Teil Sozialrecht (Stand: 31. Mai 2016) 1. Erläutern Sie den Sozialrechtsbegriff! Nennen Sie die völkerrechtlichen bzw. europäischen Programmnormen! 2. Was versteht man unter Sozialen

Mehr

4. Bauherrenhaftpflicht gemäß Besonderer ,00 EUR 250,00 EUR Vereinbarung Ziff. 3

4. Bauherrenhaftpflicht gemäß Besonderer ,00 EUR 250,00 EUR Vereinbarung Ziff. 3 Sideletter zur Veranstalterhaftpflichtversicherung gemäß BBR 63 ZAD: 520 - In Abänderung und Ergänzung der dem Versicherungsschein/Nachtrag beigefügten Aufstellungen gelten zu folgenden Positionen abweichende

Mehr

Besondere Vereinbarung Montageversicherung SUNmaXX (BV 1031)

Besondere Vereinbarung Montageversicherung SUNmaXX (BV 1031) INTER Allgemeine Versicherung AG Seite 1 Besondere Vereinbarung Montageversicherung SUNmaXX (BV 1031) 1. Vertragsgrundlage 9. Betriebsschäden an der Montageausrüstung 2. Versicherte und nicht versicherte

Mehr

Das Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers - Verhelfen Sie Ihren Kunden zu mehr Geld!

Das Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers - Verhelfen Sie Ihren Kunden zu mehr Geld! Das Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers - Verhelfen Sie Ihren Kunden zu mehr Geld! Das Quotenvorrecht beschränkt den Anspruch der Versicherung gem. 86 VVG auf Übergang der Ansprüche des Versicherungsnehmers

Mehr

Feuerwehrversicherungsvertrag

Feuerwehrversicherungsvertrag Feuerwehrversicherungsvertrag Als Zusatzvertrag zum Feuerwehrversicherungsvertrag für die Feuerwehrvereinigungen in Hessen und Thüringen, wird zwischen dem Landesfeuerwehrverband Hessen e.v. Kölnische

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XIII Erster Abschnitt: Grundlegung... 1 1. Begriff und Zweck des Sozialrechts... 1 2. Historische Entwicklung... 3 3. Stellung des Sozialrechts in der Rechtsordnung...

Mehr

Die Sportversicherung des Landessportbundes Hessen e.v.

Die Sportversicherung des Landessportbundes Hessen e.v. UnfallV Die Sportversicherung des Landessportbundes Hessen e.v. Herzlich willkommen Referentin: Ursula Schülzgen Büroleiterin Versicherungsbüro beim Landessportbund Hessen 1 UnfallV Versicherter kreis

Mehr

Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung Rechtsschutzversicherung Ihr gutes Recht! Versicherungsmakler Buck e. K. Beratung durch: Klaus-Dieter Buck Versicherungsmakler Fuhlsbüttler Straße 257 22307 Hamburg Tel.: 040 / 64 22 44 55 Fax: 040 / 64

Mehr

Fragen zur Fachprüfung Teil Sozialrecht (Stand: 23. September 2015)

Fragen zur Fachprüfung Teil Sozialrecht (Stand: 23. September 2015) Fragen zur Fachprüfung Teil Sozialrecht (Stand: 23. September 2015) 1. Erläutern Sie den Sozialrechtsbegriff! Nennen Sie die völkerrechtlichen bzw. europäischen Programmnormen! 2. Was versteht man unter

Mehr

Produktinformationsblatt ReisePolice VISITOR

Produktinformationsblatt ReisePolice VISITOR Produktinformationsblatt ReisePolice VISITOR Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie

Mehr

Produktinformationsblatt Visum Plus für den ausländischen Gast für Aufenthalte bis zu 365 Tagen

Produktinformationsblatt Visum Plus für den ausländischen Gast für Aufenthalte bis zu 365 Tagen Produktinformationsblatt Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt.

Mehr

Produktinformationsblatt für die Privathaftpflichtversicherung HELDEN SCHUTZ

Produktinformationsblatt für die Privathaftpflichtversicherung HELDEN SCHUTZ Produktinformationsblatt für die Privathaftpflichtversicherung HELDEN SCHUTZ Stand 04/2016 Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Dir einen ersten Überblick über die Dir angebotene Privathaftpflichtversicherung

Mehr

SOZIALVERSICHERUNG IN ÖSTERREICH

SOZIALVERSICHERUNG IN ÖSTERREICH SOZIALVERSICHERUNG IN ÖSTERREICH Mag. Katharina Brandstetter Wiener Gebietskrankenkasse/Versicherungsreferat Andreas Neroth, Stv. Abteilungsleiter Wiener Gebietskrankenkasse/Versicherungsabteilung PFLICHTVERSICHERUNG

Mehr

ARAG Zahn-Zusatzversicherung

ARAG Zahn-Zusatzversicherung ARAG Zahn-Zusatzversicherung Informationsblätter zu den Tarifen Dent70, Dent90, Dent90+ und Dent100 Stand 01.2018 A 899 Stand 1.2018 Inhalt Informationsblätter zu Versicherungsprodukten Tarif Dent70...

Mehr

Die Mercedes-Benz KFZ-Versicherung.

Die Mercedes-Benz KFZ-Versicherung. Die Mercedes-Benz KFZ-Versicherung. Versicherung Haftpflichtversicherung Kasko-Versicherung GAP Unterdeckungsschutz Grobe Fahrlässigkeit Kaufpreisschutz Mobilitätsversicherung Luxus-Paket Elektronik-Paket

Mehr

Widerrufsrecht. Widerrufsfolgen. Aufsichtsbehörde

Widerrufsrecht. Widerrufsfolgen. Aufsichtsbehörde Schülerkombischutz Sachschadenversicherung (AVB SA-S 2017) Produktinformationsblatt zur Sachschadenversicherung Die Versicherung bietet Aufwendungsersatz aus der Beschädigung und dem Zerstören von dem

Mehr

Informationsblätter für Versicherungsprodukte

Informationsblätter für Versicherungsprodukte Informationsblätter für Versicherungsprodukte Unfallversicherung Kollektiv-Unfallversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Kärntner Landesversicherung auf Gegenseitigkeit Sitz: Klagenfurt,

Mehr

Klauseln zu den. Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung. (PK AGlB 2010) Version GDV 0510

Klauseln zu den. Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung. (PK AGlB 2010) Version GDV 0510 Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung (PK AGlB 2010) Version 01.01.2013 GDV 0510 Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)

Mehr

Kommunistische Initiative [KI] Sozialinformation III. Versicherungszeiten Ansprüche Formen Berechnung Pensionshöhe

Kommunistische Initiative [KI] Sozialinformation III. Versicherungszeiten Ansprüche Formen Berechnung Pensionshöhe Kommunistische Initiative [KI] Sozialinformation III Pensionen: Versicherungszeiten Ansprüche Formen Berechnung Pensionshöhe Sozialberatung: jeden 1. Montag im Monat ab 17 Uhr 1160 Wien; Rankgasse 2/5

Mehr

NICHT BESCHÄFTIGT UND DOCH PENSIONSVERSICHERT

NICHT BESCHÄFTIGT UND DOCH PENSIONSVERSICHERT NICHT BESCHÄFTIGT UND DOCH PENSIONSVERSICHERT Die freiwilligen Versicherungen in der Pensionsversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) Für den Fall, dass keine versicherungspflichtige

Mehr

ERLÄUTERUNGEN ZUR VERSICHERUNG FÜR GOLFSPIELER

ERLÄUTERUNGEN ZUR VERSICHERUNG FÜR GOLFSPIELER ERLÄUTERUNGEN ZUR VERSICHERUNG FÜR GOLFSPIELER HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG STAND: 01.01.2016... 2 1. Versicherte Personen... 2 2. Gegenstand der Versicherung... 2 3. Umfang des Versicherungsschutzes... 2

Mehr

Wir beraten Sie gerne. Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden sind unsere Motivation.

Wir beraten Sie gerne. Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden sind unsere Motivation. Wir beraten Sie gerne. Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden sind unsere Motivation. KTI Kapital-Versicherungsdeckung für Tod und Invalidität infolge Krankheit UmfassendER Schutz Krankheiten sind nicht

Mehr

Konrad Grillberger. Osterreichisches Sozialrecht. Vierte, neubearbeitete Auflage. Springers Kurzlehrbiicher der Rechtswissenschaft

Konrad Grillberger. Osterreichisches Sozialrecht. Vierte, neubearbeitete Auflage. Springers Kurzlehrbiicher der Rechtswissenschaft Konrad Grillberger Osterreichisches Sozialrecht Vierte, neubearbeitete Auflage Springers Kurzlehrbiicher der Rechtswissenschaft SpringerWienNewYork Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis XIII 1. Abschnjtt.

Mehr

Versicherungskonditionen im Rahmen des Projektes let s go! BITTE BEACHTEN: Alle Versicherungsfälle sind zunächst umgehend der LGH zu melden!!!

Versicherungskonditionen im Rahmen des Projektes let s go! BITTE BEACHTEN: Alle Versicherungsfälle sind zunächst umgehend der LGH zu melden!!! Versicherungskonditionen im Rahmen des Projektes let s go! BITTE BEACHTEN: Alle Versicherungsfälle sind zunächst umgehend der LGH zu melden!!! Inhalt... Seite Allgemeine Informationen...2 Krankenversicherung

Mehr

2017: Neue Beträge in der Sozialversicherung

2017: Neue Beträge in der Sozialversicherung 2017: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2017 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

Mehr

Pension am Konto - (k)eine Kunst?

Pension am Konto - (k)eine Kunst? Pension am Konto - (k)eine Kunst? Die gesetzliche Pensionsversicherung Ein Informationsservice der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Stand März 2017 GESUND IST GESÜNDER www.svagw.at

Mehr

Sonderbedingungen für die Gleitende Neuwertversicherung von Wohn-, Geschäfts- und landwirtschaftlichen Gebäuden (SGlN 79 - VerBAV f.

Sonderbedingungen für die Gleitende Neuwertversicherung von Wohn-, Geschäfts- und landwirtschaftlichen Gebäuden (SGlN 79 - VerBAV f. Sonderbedingungen für die Gleitende Neuwertversicherung von Wohn-, Geschäfts- und landwirtschaftlichen Gebäuden (SGlN 79 - VerBAV 1979 389 f.) Zur Versicherung von Wohn-, Geschäfts- und landwirtschaftlichen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort des Herausgebers... Abkürzungsverzeichnis... XIII

Inhaltsverzeichnis. Vorwort des Herausgebers... Abkürzungsverzeichnis... XIII Vorwort des Herausgebers... V Abkürzungsverzeichnis... XIII I. Die Rechtsschutzversicherung im System des Versicherungsrechts... 1 A. Begriff, Abgrenzungen... 1 B. Rechtsgrundlagen... 3 1. Die Rechtsschutz-

Mehr

Die flexible Absicherung für alle Fälle. Wissenswertes rund um die Restschuldversicherung

Die flexible Absicherung für alle Fälle. Wissenswertes rund um die Restschuldversicherung Die flexible Absicherung für alle Fälle Wissenswertes rund um die Restschuldversicherung Allgemeine Infos zur RSV Was kann alles versichert werden: Absicherung im Absicherung bei Krankheit Absicherung

Mehr

Sozialversicherungsanstalt der Bauern

Sozialversicherungsanstalt der Bauern System der Sozialversicherungen (BSVG u. ASVG) für die DienstgeberInnen und DienstnehmerInnen in der Land- und Forstwirtschaft in Österreich Sozialversicherungsanstalt der Bauern 1 Sozialer Schutz für

Mehr

Deutschland fair select

Deutschland fair select Deutschland fair select 16.2.1 Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie

Mehr

Das Risiko Arbeitsunfähigkeit in der Sozialversicherung

Das Risiko Arbeitsunfähigkeit in der Sozialversicherung Das Risiko Arbeitsunfähigkeit in der Sozialversicherung 16. Juni K.R. Pirich Pensionsversicherungsanstalt Arbeitsunfähigkeit in der Pensionsversicherung Determinanten Gesetzliche Bestimmungen Antragsverhalten

Mehr

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen zur Elektronikversicherung (ABE)

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen zur Elektronikversicherung (ABE) Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen zur Elektronikversicherung (ABE) Klausel TK1408 Erweiterter Geltungsbereich für bewegliche Sachen 1. Für die im Versicherungsvertrag als beweglich bezeichneten Sachen

Mehr

1,15-fach ambulante Heilbehandlungen in Deutschland gemäß GOÄ nach Abschnitten A, E und O (technische Verrichtungen) bis

1,15-fach ambulante Heilbehandlungen in Deutschland gemäß GOÄ nach Abschnitten A, E und O (technische Verrichtungen) bis Visum-Plus Schengen-Krankenversicherung für Europa Leistungen in der Krankenversicherung: ambulante Heilbehandlungen in Deutschland gemäß GOÄ nach Nr. 437 und Abschnitt M (Laborleistungen) bis 1,15-fach

Mehr

DRK Landesverband Westfalen-Lippe Abteilung Dienstleistung Fachbereich Prüfung und Beratung. Versicherung von Ehrenamtlichen

DRK Landesverband Westfalen-Lippe Abteilung Dienstleistung Fachbereich Prüfung und Beratung. Versicherung von Ehrenamtlichen Abteilung Dienstleistung Fachbereich Prüfung und Beratung Träger der Versicherung: Unfallversicherung Bund und Bahn (UV-Bund-Bahn) in Wilhelmshaven Zuständig für Ehrenamtlich und hauptamtlich Tätige im

Mehr

Produktinformationsblatt

Produktinformationsblatt Produktinformationsblatt Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Damit Sie einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung bekommen, bedienen Sie sich

Mehr

Voller Körpereinsatz gehört zum Leben der passende Schutz auch. Grundfähigkeits Schutzbrief

Voller Körpereinsatz gehört zum Leben der passende Schutz auch. Grundfähigkeits Schutzbrief Voller Körpereinsatz gehört zum Leben der passende Schutz auch Grundfähigkeits Schutzbrief Leben ist Bewegung Gehen Sie zur Arbeit oder fahren Sie mit dem Rad? Bringen Sie Ihre Kinder mit dem Auto zur

Mehr

...weil Leistung mein Kapital ist GÜNTER EWEN Versicherungsmakler Sportassekuranz Broschüre Sportinvalidität

...weil Leistung mein Kapital ist GÜNTER EWEN Versicherungsmakler Sportassekuranz Broschüre Sportinvalidität ...weil Leistung mein Kapital ist GÜNTER EWEN Versicherungsmakler Sportassekuranz Broschüre Sportinvalidität Sportinvalidität Sportunfähigkeit Ursachen, die zu einer Invalidität im Sport führen können,

Mehr

Reiseversicherung. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland

Reiseversicherung. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland Produkt: ELVIA Reiserücktritt-Vollschutz Der ELVIA Reiserücktritt-Vollschutz ist ein Reiserücktritt-Schutz und beinhaltet folgende Leistungen:,,, und. Reise-antritt erstattungsfähigen Schadens, mindestens

Mehr

DEIN START INS ECHTE LEBEN. WIR SCHAFFEN DAS.

DEIN START INS ECHTE LEBEN. WIR SCHAFFEN DAS. DEIN START INS ECHTE LEBEN. WIR SCHAFFEN DAS. Start plus Das Versicherungsfundament für junge Leute unter 25 k Wohnungs- und Haftpflichtschutz k Rechtsschutz k Unfallschutz Mit Kombivorteil: Kfz-Haftpflicht

Mehr

Versicherungsreglement

Versicherungsreglement SSTH Schweizerische Schule für Touristik und Hotellerie AG Inhalt 1. Grundsatz... 2 2. Kranken- und Unfallversicherung... 2 2.1. Lernende und Studierende aus der Schweiz und EU-Ländern... 2 2.2. Studierende

Mehr

Fragen und Antworten zur. Unfall-Police INDIVIDUAL

Fragen und Antworten zur. Unfall-Police INDIVIDUAL Fragen und Antworten zur Unfall-Police INDIVIDUAL 1. Wie viele Unfälle ereignen sich im Jahr? Über 9 Millionen Unfälle ereignen sich in der Bundesrepublik Deutschland jährlich. 2. Welchen Schutz bietet

Mehr

Konrad Grillberger. Österreichisches Sozialrecht. Fünfte, neubearbeitete Auflage. Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft

Konrad Grillberger. Österreichisches Sozialrecht. Fünfte, neubearbeitete Auflage. Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft Konrad Grillberger Österreichisches Sozialrecht Fünfte, neubearbeitete Auflage Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft SpringerWienNewYork Abkürzungsverzeichnis XIII Erster Abschnitt Grundlegung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1999 Ausgegeben am 19. August 1999 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1999 Ausgegeben am 19. August 1999 Teil I P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1999 Ausgegeben am 19. August 1999 Teil I 175. Bundesgesetz: 24. Novelle zum Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz

Mehr

Art. I 1. Nach Artikel 10 des Abkommens wird ein Artikel 11 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

Art. I 1. Nach Artikel 10 des Abkommens wird ein Artikel 11 mit folgendem Wortlaut eingefügt: Originaltext Viertes Zusatzabkommen zum Abkommen vom 15. November 1967 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit Abgeschlossen am 11. Dezember 1996

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB); Fassung 2009

Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB); Fassung 2009 Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB); Fassung 2009 Inhalt Seite Übersicht...2 Abschnitt A Begriffsbestimmungen... 3 Was ist der Versicherungswert?... 3 Was ist der Neuwert?...

Mehr

Nähe ist schnell. Die Kfz-Versicherung ganz in Ihrer Nähe!

Nähe ist schnell. Die Kfz-Versicherung ganz in Ihrer Nähe! Nähe ist schnell. Die Kfz-Versicherung ganz in Ihrer Nähe! Ausgezeichnete Leistungen von Ihrer Öffentlichen. Schneller Service mit unbürokratischer Schadenabwicklung, ein flächendeckendes Netz von Geschäftsstellen

Mehr

Altersvorsorge, die Absicherung gegen Krankheit, Berufsunfähigkeit und Invalidität

Altersvorsorge, die Absicherung gegen Krankheit, Berufsunfähigkeit und Invalidität Altersvorsorge, die Absicherung gegen Krankheit, Berufsunfähigkeit und Invalidität Jürgen Amler, Handwerkskammer für Oberfranken Handwerkskammer für Oberfranken Kerschensteinerstraße 7 95448 Bayreuth Absicherung

Mehr

Private Unfallversicherung

Private Unfallversicherung Allianz Versicherungs-AG Private Unfallversicherung Ein Unfall ist unvorhersehbar zum Glück gibt es die Allianz Unfallversicherungen. Die gesetzliche Unfallversicherung hat große Lücken. Wissen Sie, was

Mehr

Sicher unterwegs zum fairen Preis!

Sicher unterwegs zum fairen Preis! Sicher unterwegs zum fairen Preis! Kärntner Kfz-Versicherungen Unser Auto ist mehr als einfach nur ein Fahrzeug. Ob auf dem Weg zur Arbeit, in der Freizeit oder auf Reisen, allein oder gemeinsam mit den

Mehr

Informationsblätter für Versicherungsprodukte

Informationsblätter für Versicherungsprodukte Informationsblätter für Versicherungsprodukte Echt-Gratis Kärntner Rohbauversicherung Feuerversicherung Echt-Gratis Rohbau Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Kärntner Landesversicherung auf Gegenseitigkeit

Mehr

Wer braucht eine Boots-Versicherung? Boots-Haftpflichtversicherung:

Wer braucht eine Boots-Versicherung? Boots-Haftpflichtversicherung: Wer braucht eine Boots-Versicherung? Boots-Haftpflichtversicherung: Freizeitkapitäne sollten eine Haftpflichtversicherung für ihr Brot an Bord haben. Die ist in Deutschland zwar noch nicht Pflicht - die

Mehr

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2008 Stichtag: 1. Jänner 2008 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 68. Novelle B-KUVG

Mehr

Reiseversicherungen. Beratung durch: Persönlicher Ansprechpartner: Sicher unterwegs!

Reiseversicherungen. Beratung durch: Persönlicher Ansprechpartner: Sicher unterwegs! Reiseversicherungen Sicher unterwegs! Beratung durch: Nellen Assekuranz Versicherungsmakler GmbH&Co.KG Wiesenstr. 29 41564 Kaarst Tel.: 02131.7508 600 Fax: 02131.7508 550 info@nellen.biz http://www.nellen.biz

Mehr

// Erwerbsminderungsrente

// Erwerbsminderungsrente // Erwerbsminderungsrente Erläuterungen für Versicherte Stand: November 2018 Wenn Beschäftigte wegen einer schweren Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr oder nur noch teilweise erwerbsfähig sind, kann

Mehr

Neue Werte im Bereich der Sozialversicherung und der Gemeindeärzte mit Wirkung ab

Neue Werte im Bereich der Sozialversicherung und der Gemeindeärzte mit Wirkung ab Ihre Wohlfahrtskasse informiert über: Neue Werte im Bereich der Sozialversicherung und der Gemeindeärzte mit Wirkung ab 1.1.2013 Höchstbeitragsgrundlagen: a) ASVG 4.440,-- Sonderzahlungen (Urlaubs- und

Mehr

Welche Versicherung(en) brauche ich?

Welche Versicherung(en) brauche ich? Pflicht Versicherungsbüro Weiss GmbH Haubachstr. 30, 10585 Berlin Tel.: +49 30 40 36 31 95 info@versicherungsbuero-weiss.com Welche Versicherung(en) brauche ich? Das ist eine Frage, die wir sehr oft hören

Mehr

Die alltäglichen Fähigkeiten sind die wertvollsten schützen Sie sie. Grundfähigkeits-Schutzbrief

Die alltäglichen Fähigkeiten sind die wertvollsten schützen Sie sie. Grundfähigkeits-Schutzbrief Die alltäglichen Fähigkeiten sind die wertvollsten schützen Sie sie Grundfähigkeits-Schutzbrief Leben ist Bewegung Gehen Sie zur Arbeit oder fahren Sie mit dem Rad? Bringen Sie Ihre Kinder mit dem Auto

Mehr

Klauseln zu den Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2008)

Klauseln zu den Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2008) Klauseln zu den Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2008) 7100 Versicherte Gefahren und Schäden PK 7110 PK 7111 PK 7112 PK 7113 Fahrraddiebstahl Überspannung Übersicht Datenrettungskosten

Mehr

KFZ-Versicherung: Ich blicke durch?

KFZ-Versicherung: Ich blicke durch? KFZ-Versicherung: Ich blicke durch? Kfz-Haftpflichtversicherung Pflichtversicherung Gesetzlich vorgeschrieben (für zulassungspflichtige Fahrzeuge) Deckt Schadensansprüche: (die einem Dritten durch den

Mehr

Witwen(Witwer)- pension

Witwen(Witwer)- pension Witwen(Witwer)- pension Pension für hinterbliebene eingetragene Partner/innen 4 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03

Mehr

Witwen(Witwer)- pension

Witwen(Witwer)- pension Witwen(Witwer)- pension Pension für hinterbliebene eingetragene Partner/innen 4 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03

Mehr

Der Fahrleistungstarif. Ihre Kfz-Versicherung.

Der Fahrleistungstarif. Ihre Kfz-Versicherung. Der Fahrleistungstarif Ihre Kfz-Versicherung www.continentale.de Da steckt viel drin fürs Geld Hier kommt Freude auf: Der Fahrleistungstarif sichert Ihnen TOP-Leistungen und schont dazu noch Ihren Geldbeutel.

Mehr

Schadenmeldung Haftpflicht

Schadenmeldung Haftpflicht Fax: +49 (0) 8104 / 8917-35 E-Mail: schaden@bernhard-assekuranz.com Stand 04/2014 Schadenmeldung Haftpflicht Name und Adresse des Versicherungsnehmers Verbund Offener Vers.-scheinnummer: 12.350.430/0099

Mehr

Die alltäglichen Fähigkeiten sind die wertvollsten schützen Sie sie. Grundfähigkeits-Schutzbrief

Die alltäglichen Fähigkeiten sind die wertvollsten schützen Sie sie. Grundfähigkeits-Schutzbrief Die alltäglichen Fähigkeiten sind die wertvollsten schützen Sie sie Grundfähigkeits-Schutzbrief Leben ist Bewegung Gehen Sie zur Arbeit oder fahren Sie mit dem Rad? Bringen Sie Ihre Kinder mit dem Auto

Mehr

Rechtsschutz Gewerbe. Kurzinformation für unsere Kunden. Beratung durch: Persönlicher Ansprechpartner: Immer auf der sicheren Seite!

Rechtsschutz Gewerbe. Kurzinformation für unsere Kunden. Beratung durch: Persönlicher Ansprechpartner: Immer auf der sicheren Seite! Rechtsschutz Gewerbe Immer auf der sicheren Seite! Kurzinformation für unsere Kunden Beratung durch: Schramm Assekuranz-Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Tel.: 0661 480556 0 Fax: 0661 480556 66 kontakt@schramm-assekuranz.de

Mehr

Tarif MKT/Kollektiv Mannheimer Bedingungen 2009 für die Kollektiv-Krankentagegeldversicherung. Tarif MKT (Mannheimer VB 2009 Krankentagegeld

Tarif MKT/Kollektiv Mannheimer Bedingungen 2009 für die Kollektiv-Krankentagegeldversicherung. Tarif MKT (Mannheimer VB 2009 Krankentagegeld Mannheimer Krankenversicherung AG Tarif MKT/Kollektiv Mannheimer Bedingungen 2009 für die Kollektiv-Krankentagegeldversicherung nach Tarif MKT (Mannheimer VB 2009 Krankentagegeld Kollektiv MKT) Stand:

Mehr

Einfach glänzend, unser Service. Die Kfz-Versicherung der Öffentlichen.

Einfach glänzend, unser Service. Die Kfz-Versicherung der Öffentlichen. Einfach glänzend, unser Service. Die Kfz-Versicherung der Öffentlichen. Ausgezeichnete Leistungen. Von Ihrer Öffentlichen. Schneller Service mit unbürokratischer Schadenabwicklung, ein flächendeckendes

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Welche Bedingungen und Vertragsformen Sie vereinbaren können 37.

Inhaltsverzeichnis. Welche Bedingungen und Vertragsformen Sie vereinbaren können 37. Seite Vorwort 5 1 Auswahl der richtigen Versicherungen fürdenbetrieb 19 Versicherungszweige 20 Versicherbare Betriebsrisiken 21 Koordinatensystem Versicherbare Betriebsrisiken/ Versicherungszweige" 23

Mehr

Workshop Invaliditätspension

Workshop Invaliditätspension Workshop Invaliditätspension 3.11.2008 AGENDA Zu den Arbeitsgesprächen Invalidität im Wandel 2008 Anspruchsvoraussetzungen zur IP Die IP als Teilpension Pension und Ausgleichszulage Die Hinterbliebenenpension

Mehr