DIE ORTSBÜRGERGEMEINDE RORSCHACH Informationen für Interessierte
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- Jens Pfaff
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1 DIE ORTSBÜRGERGEMEINDE RORSCHACH Informationen für Interessierte
2 ORTSBÜRGERGEMEINDE Die Organe und Gremien Die Ortsbürgergemeinde Rorschach ist nach Verfassung des Kantons St.Gallen als Spezialgemeinde eine selbständige öffentlich-rechtliche Körperschaft. Sie erbringt wichtige Services und Leistungen im öffentlichen Interesse. Sie trägt damit wesentlich zum sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben in der Stadt Rorschach bei. DIE BÜRGERSCHAFT Die Bürgerschaft ist oberstes Organ. Sie berät und beschliesst an der Bürgerversammlung. Sie verabschiedet die Gemeindeordnung und Reglemente sowie Budget, Jahresrechnung und grössere Ausgaben der Ortsbürgergemeinde und entscheidet über freie Aufgaben innerhalb der Gemeindeautonomie. Stimmberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, die auf dem Gebiete der Stadt Rorschach Wohnsitz haben und deren Stimmrecht besitzen. DER BÜRGERRAT Der aus fünf Mitgliedern bestehende Bürgerrat ist das Leitungs- und Verwaltungsorgan der Ortsbürgergemeinde. Der Präsident ist Vorsitzender des Gremiums und vertritt die Ortsbürgergemeinde nach aussen. Die Aufgaben gliedern sich in Ressorts. Jedes Mitglied des Bürgerrates leitet eines oder mehrere Funktionsgebiete (Ressorts). Der Bürgerrat ist strategisch und operativ tätig. Er fasst unternehmerische Entscheide im Rahmen seiner Kompetenzen und unterbreitet der Bürgerschaft Konzept und Gutachten von besonderer Wichtigkeit. Der Bürgerrat vollzieht die Beschlüsse der Bürgerschaft, sorgt für eine effiziente Geschäftsführung mit einer erfolgswirksamen Finanzpolitik. DIE GESCHÄFTSPRÜFUNGSKOMMISSION Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus fünf Mitgliedern. Sie erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung die Geschäftsführung sowie die Verwaltung der Wertanlagen. Sie überwacht die Finanzgeschäfte mit Rechnungslegung und Budget. DIE STIMMENZÄHLER Die drei Stimmenzähler teilen sich die Aufgaben des Stimmregisterbüros. Sie erledigen die Stimmenauszählung bei der Bürgerversammlung. Sie erfüllen die Zutrittsregelung zum Versammlungslokal und sorgen für eine korrekte Sitzordnung bei Versammlungen (stimmberechtigte Personen / nicht stimmberechtigte Personen).
3 BÜRGERRAT Dina Zippel-Baroncini Hermann Fuhrimann Jacqueline Zillig Beat Mayer Rebecca Ferraro-Perin Vizepräsidentin Geschäftsstelle Administration Archiv Präsidium Öffentlichkeit Institutionen Wald Finanzen Einbürgerung Grundbesitz Liegenschaften Wohnen Landwirtschaft Kultur Einbürgerung Jugend/Alter Soziales Wir engagieren uns als Bürgerrat durch Selbstbestimmung und berücksichtigen eine betriebswirtschaftliche Ausrichtung. Wir agieren innerhalb der gesetzlichen Vorgaben und verstehen uns als funktionstüchtiges KMU-Unternehmen. Die Services der Ortsbürgergemeinde sind vielfältig und dienen dem Wohle der Bevölkerung und der Entwicklung unserer Region am See ganz ohne Entgelte Dritter und ohne gesetzliche Einnahmen.
4 WAHLEN UND ABSTIMMUNGEN Die politischen Rechte in der Ortsbürgergemeinde DIE WAHLEN Folgende Organe und Gremien sowie Funktionspersonen werden durch die stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger gewählt Bürgerrat Präsident Geschäftsprüfungskommission Stimmenzähler Die Wahlen erfolgen jeweils für eine Wahldauer von vier Jahren. OBLIGATORISCHES REFERENDUM / BÜRGERVERSAMMLUNG Über folgende Beschlüsse des Bürgerrates wird immer eine Beschlussfassung durch die Bürgerschaft durchgeführt: Änderungen Gemeindeordnung Jahresrechnung und Budget Ausgaben von mehr als CHF Erwerb/Verkauf von Liegenschaften von mehr als CHF Initiativbegehren Übernahme neuer, freiwilliger Aufgaben Mitgliedschaften bei Gemeindeverbänden und Zweckverbänden FAKULTATIVES REFERENDUM / VOLKSVORSCHLAG Über folgende Beschlüsse des Bürgerrates wird dann eine Urnenabstimmung durchgeführt, wenn dies 1/10 der stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger mit ihrer Unterschrift verlangen «das Referendum ergreifen»: Änderung von Reglementen Ausgaben über CHF INITIATIVE 1/10 der stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger können eine Initiative einreichen und verlangen, dass über ein von ihnen vorgeschlagenes Begehren eine Urnenabstimmung durchgeführt wird. Die Initiative kann sich richten auf: Änderung Gemeindeordnung Änderung von Reglementen Ausgaben über CHF VOLKSMOTION 1/50 der stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger können eine Volksmotion einreichen und verlangen, dass über ein von ihnen vorgeschlagenes Begehren eine Abstimmung durchgeführt wird.
5 ORTSBÜRGERGEMEINDE RORSCHACH DIE GESCHICHTE Die Geschichte der Ortsbürgergemeinde Rorschach ist bis zum Jahr 1798 (Ende der alten politischen und gesellschaftlichen Ordnung) identisch mit der Geschichte des Ortes Rorschach. Davor besassen in den Gemeinden einzig die eigenen Bürger die vollen politischen Rechte. Den übrigen Einwohnerinnen und Einwohnern auch wenn sie ebenfalls aus den Gebieten der Eidgenossenschaft stammten standen diese Rechte nicht zu. Die Revolution beseitigte diese Vorherrschaft der Gemeindebürger, indem sie politische Gemeinden schuf, in denen die politischen Rechte allmählich allen Einwohnern zugestanden wurden. Gleichzeitig wurden Ortsgemeinden ins Leben gerufen, um das bisherige ortsbürgerliche Eigentum zu bewirtschaften und um Aufgaben von allgemeinnütziger Art zu erfüllen. Mit der Gründung des Kantons St.Gallen beginnt die neue Zeit, welche die eigenständige Entwicklung als Gemeinwesen darstellt. DIE ORTSBÜRGERGEMEINDE IN DER STADT RORSCHACH Auf dem Gebiet der Stadt Rorschach besteht eine Ortsbürgergemeinde. Diese widerspiegelt die Entwicklung der Stadt. Sie erbringt mit ihren Mitteln Leistungen für gemeinnützige, kulturelle und andere öffentliche Zwecke. Grundbesitz und Wohnen sind die Lebensader der Wirtschaftlichkeit. Die Ortsbürgergemeinde betreibt Landwirtschaft und hegt rund 50 ha Wald am Rorschacherberg als Naherholungsgebiet. Sie bildet zusammen mit der politischen Gemeinde (Stadt Rorschach) den Einbürgerungsrat und wirkt an der Erteilung des Gemeindebürgerrechts mit. DIE MITGLIEDSCHAFT UND ORGANISATION Der Ortsbürgergemeinde gehören unabhängig vom Wohnsitz alle Personen an, die das Bürgerrecht der Stadt Rorschach besitzen. Oberstes Organ der Ortsbürgergemeinde ist die Bürgerschaft. In dieser wirken die Bürgerinnen und Bürger mit, die in der Stadt Rorschach wohnen (Status Ortsbürger). Der Bürgerrat ist die Exekutive. Er wird von der Bürgerversammlung gewählt.
6 BUND, KANTON, GEMEINDE Die drei politischen Ebenen der Schweiz Die Schweizerische Eidgenossenschaft, wie die Schweiz offiziell heisst, gliedert sich in drei politische Ebenen: Bund, Kantone und Gemeinden. Diese arbeiten eng zusammen. Sie haben aber im Rahmen der Bundesverfassung eigene Rechtsordnungen, Behörden, Aufgaben, politische Rechte und Steuern zur Finanzierung ihrer Aufgaben. DER BUND Der Bund das heisst die höchste politische Ebene der Schweiz erfüllt alle Aufgaben, die ihm die Bundesverfassung zuweist, weil diese Aufgaben in der ganzen Schweiz einheitlich gelöst werden müssen. DIE KANTONE Die Kantone sind die Gliedstaaten der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie entsprechen den früheren Staaten, die sich 1848 zur Schweizerischen Eidgenossenschaft zusammen geschlossen haben. Der Kanton St.Gallen ist einer der 26 Kantone. Die Kantone erfüllen die Aufgaben, die nicht durch die Bundesverfassung dem Bund zugewiesen sind. DIE GEMEINDE Die Kantone sind in politische Gemeinden gegliedert. In der ganzen Schweiz bestehen mehr als 2500 politische Gemeinden. Im Kanton St.Gallen sind es 85. Diese Zahl verringert sich infolge von Gemeindefusionen laufend. Die Stadt Rorschach ist eine dieser 85 politischen Gemeinden des Kantons St.Gallen. Sie ist zugleich das Zentrum der Region Rorschach. Sie erfüllt Aufgaben, die Bund und Kanton zuweisen sowie die allgemeinen Aufgaben im Gemeindegebiet, die sie im öffentlichen Interesse selber wählt (Gemeindeautonomie). DIE ORTSGEMEINDE Neben den politischen Gemeinden bestehen Spezialgemeinden. Die Ortsbürgergemeinde ist auf dem Gebiet der Stadt Rorschach eine Spezialgemeinde. Sie erbringt wichtige Services und Leistungen im öffentlichen Interesse. Sie trägt damit zum sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben in der Stadt Rorschach bei. Die Ortsbürgergemeinde bewirtschaftet ihre oft aus früherer Zeit stammenden Finanzsowie Sachmittel wie Grundstücke, Landwirtschaft, Wald und Erholungseinrichtungen in den Gemeinden Rorschach, Rorschacherberg, Untereggen und Eggersriet und trägt damit zur Entwicklung der Region bei. Das Bürgerrecht erteilt sie zusammen mit der Stadt Rorschach, denn Schweizer Bürger wird nur, wer auch Bürger einer Gemeinde ist.
7 Hauptstadt Bern Bundeshaus mit Parlament St.Gallen Kantonsparlament und Kathedrale Rorschach Region mit Rorschacher Bucht am Bodensee
8 ORTSBÜRGERGEMEINDE RORSCHACH Daten und Fakten ANZAHL ORTSBÜRGER Eingetragene Bürger (weltweit lebend) rund 3500 Personen. Davon in Rorschach (Heimatort) wohnhaft und stimmberechtigt rund 600 Personen. BILANZSUMME CHF 7.2 Mio. (per ) ÖFFENTLICHE LEISTUNG / KULTURFÖRDERUNG (PRO JAHR) CHF 133'000 (per ) 18.65% Ertrag Nettovermögen WOHNEN Einfamilienhaus «Wanne» Baujahr 2015 Einfamilienhaus «trihome» Baujahr Familienhaus «DUO» Baujahr Familienhaus «G30» Baujahr 1986 LANDWIRTSCHAFT Bauerngut «Ebnet» Baujahr 1967 Bauerngut «Kreuzacker Baujahr 1900ff WALD / ERHOLUNG Waldgebiet «Ebnet/Wanne» Waldgebiet «Hasenstrick» Waldgebiet «Wittobel» Waldgebiet «Wittobel/Eggtobel» ORTSBÜRGERGEMEINDE RORSCHACH kontakt@buerger-roschach.ch Mai 2015
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