Aktuelle Änderungen der Steuer- und Finanzberichterstattung für das Jahr 2013
|
|
- Peter Jaeger
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Aktuelle Änderungen der Steuer- und Finanzberichterstattung für das Jahr 2013
2 IT-Branche Vom bis werden folgende Operationen, die mit Softwarelieferungen zusammenhängen, von der Mehrwertsteuerpflicht befreit: Softwareerzeugnisse in Form von Betriebssystem, System-, Anwender-, Unterhaltungs-, bzw. Weiterbildungssoftware (und dessen Komponenten), sowie in Form von Webseiten und Online-Diensten; Kryptografische Sicherheitssoftware (Informationssicherheit).
3 IT-Branche Für die Unternehmen der Softwareindustrie wird der Ertragsteuersatz vom bis mit 5% festgelegt. Es wird eine separate Buchführung für Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit Gewinnerzeugung bei Softwareindustrieaktivitäten unter Beachtung folgender Besonderheiten vorgeschrieben: Zu den Ausgaben, welche Gewinnerzeugung zusammenhängen, die nach einem reduzierten Satz versteuert wird, gehören nicht die Abschreibungen und die Kosten, welche mit Gewinnen aus anderen Tätigkeiten zusammenhängen; Ausgaben und Abschreibungen, die mit Erhalt eines bevorzugten Gewinns, bzw. einer Gewinnerzeugung aus anderen Aktivitäten zusammenhängen, werden im Verhältnis zu den Einnahmen verteilt.
4 Kriterien der Ertragssteuerermäßigung für die IT-Branche Bestehende und neugegründete Gesellschaften, bei denen: der Gewinnanteil, erzeugt durch bevorzugte Aktivitäten, nicht unter 70% der gesamten Wirtschaftstätigkeiten liegt; der Urwert der Anlagegüter- und/oder der Wert der immateriellen Aktiva mehr als 50 Mindestgehälter zum 1. Januar des Berichts- bzw. Steuerjahres beträgt ; keine Steuerrückstände bestehen und keine gerichtlichen Konkursverfahren eingeleitet worden sind. Die obengenannten Kriterien müssen dabei innerhalb der letzten 4 Quartale erfüllt sein. Für neugegründete Gesellschaften müssen diese Kriterien innerhalb der letzten 2 Quartale erfüllt sein.
5 Immobiliensteuer Als immobiliensteuerpflichtig werden natürliche sowie juristische Personen angesehen, die sich im Besitz von Wohnimmobilien befinden. Dazu gehören auch Ausländer; Die Steuersumme wird durch die Multiplikation des Steuersatzes mit der Steuerbemessungsgrundlage (zu besteuernde Objektwohnfläche). Die Steuersätze werden von den lokalen Behörden pro Quadratmeter der Wohnfläche festgelegt, mit einigen Beschränkungen: für Wohnungen mit einer Gesamtfläche unter 240 qm und Wohnhäuser unter 500 qm dürfen die Steuersätze nicht mehr als 1% des Mindestgehalts, festgelegt zum 1. Januar des Steuerjahres (Mindestgehalt zum UAH), betragen; für Wohnungen mit einer Gesamtfläche von mehr als 240 qm und für Wohnhäuser mit mehr als 500 qm beträgt der Steuersatz 2,7% des Mindestgehalts zum 1. Januar des Steuerjahres.
6 Immobiliensteuer Steueranrechnungs- und -abführungsverfahren für natürliche Personen: für natürliche Personen ist eine Steuerermäßigung (laut Artikel des Steuergesetzbuches der Ukraine) vorgesehen. Wohnungen und Wohnhäuser mit einer Fläche von weniger als jeweils 120 qm und 250 qm werden dementsprechend nicht besteuert. Die Ermäßigung ist nur einmal pro Abrechnungsperiode (einmal im Jahr) und nur auf ein Objekt anzuwenden. Für natürliche Personen wird die Steuer von der staatlichen Steuerbehörde und aufgrund der erhaltenen Daten aus dem Immobilienregister berechnet. Eine Steuerbescheinigung wird dem Steuerzahler bis zum 1. Juli des laufenden Jahres postalisch zugesandt, dabei ist der Steuerzahler dazu verpflichtet, die Steuer innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Bescheinigung zu begleichen.
7 Immobiliensteuer Steueranrechnungs- und -abführungsverfahren für juristische Personen: Juristische Personen sind dazu verpflichtet, die Steuer zum 1. Januar jedes Jahres selbständig zu berechnen. Die berechneten Steuersummen müssen in Form einer Steuererklärung bei der zuständigen Steuerbehörde (bezogen auf die Wohnimmobilienlage) bis zum 1. Februar eingereicht werden. Wenn ein solches Objekt neuerrichtet wurde, ist der Steuerzahler dazu verpflichtet, eine Steuererklärung innerhalb eines Monats nach der Eigentumsrechtseintragung einzureichen. Die berechnete Steuer wird quartalsweise im Folgemonat nach dem Berichtsquartal und bis zum 30. dieses Monats fällig.
8 Gewinnbesteuerung bei Wertpapiertransaktionen Artikel des Steuergesetzbuches der Ukraine regelt die Steuersätze für die Wertpapiertransaktionen Verkauf von Wertpapieren, sowie von Derivaten: - 0,1% der Transaktionssumme bei dem Verkauf von Wertpapieren, die im Aktienregister enthalten sind, außerhalb der Aktienbörse; - 1,5% der Transaktionssumme bei dem Verkauf von Wertpapieren, die nicht im Aktienregister enthalten sind, außerhalb der Aktienbörse; - 5 nicht steuerpflichte Mindesteinkommen der Bürger für einen abgeschlossenen Derivat (Vertrag), außerhalb der Aktienbörse. Als Steueragent der erwähnten Transaktionen gelten entsprechende Effektenhändler (Lizenznehmer), einschließlich der Bank, die derartige Transaktionen aufgrund eines Vertrages durchführt und die Steuer für Wertpapiertransaktionen einzubehalten und im Namen und auf Kosten der Person, die den Gewinn erzeugt hat, abzuführen hat. U.a. verpflichtet sich der Steueragent dieser Person, Steuerberatung und eine rechtzeitige Abgabe der damit verbundenen Steuererklärungen an die staatliche Steuerbehörde zu gewährleisten.
9 Steuererhebung für Entwicklung des Weinanbaus, Hopfenanbaus und der Gartenwirtschaft Für den Zeitraum bis zum 1. Januar 2018 wird eine Steuer für Entwicklung des Weinanbaus, Hopfenanbaus und der Gartenwirtschaft eingeführt. Als Steuerzahler werden natürliche und juristische Personen aller Eigentumsformen angesehen, die alkoholarme und alkoholhaltige Getränke im Groß- und Einzelhandel sowie in der Gastronomie vertreiben. Der Gegenstand der Besteuerung ist der Erlös in allen Phasen des Vertriebs. Der Steuersatz beträgt 1,5%.
10 Steuerunterschiede Laut Artikel 46.2 des Steuergesetzbuches der Ukraine ist der Steuerzahler seit dem dazu verpflichtet, die temporären und permanenten steuerlichen Unterschiede innerhalb der Finanzberichterstattung nach einer durch das fiskalische Exekutivorgan festgelegten Form aufzuzeigen. Die Bestimmungsmethoden der steuerlichen Unterschiede sind durch die Nationalen Vorschriften (Standards) der Rechnungslegung (der Ukraine) Steuerliche Unterschiede geregelt, die durch die Anordnung des Finanzministeriums vom No. 27 bestätigt wurden. Laut Artikel 1, Abschnitt III der Nationalen Vorschriften (Standards) der Rechnungslegung (der Ukraine) 27 Steuerliche Unterschiede hat die Finanzberichterstattung die temporären und permanenten steuerlichen Unterschiede zu beinhalten, die bei der Bestimmung des steuerpflichtigen Gewinns (Verlustes) für die jeweiligen Gruppen gesondert aufzuzeichnen sind: permanente steuerliche Unterschiede, die abzuziehen sind; permanente steuerliche Unterschiede, die einer Besteuerung unterliegen; temporäre steuerliche Unterschiede, die abzuziehen sind; temporäre steuerliche Unterschiede, die einer Besteuerung unterliegen.
11 INTERPONT INTERPONT Dresden 01099, Judeichstraße 5 Tel.: Fax: INTERPONT Moskau ,ul. Twerskaja 16 Tel.: Fax: INTERPONT Kiew 01001, Museinij pereulok 4 Tel.: Fax: INTERPONT Köln 50668, Theodor-Heuss- Ring 23 Tel.: Fax: INTERPONT St. Petersburg , Newsky Prospekt 10 Tel.: Fax: INTERPONT Novossibirsk , Krasnyi prospekt 173 Tel.: Fax:
I. Einkommensteuer. Zu besteuernde Subjekte:
Besteuerung von natürlichen Personen I. Einkommensteuer Zu besteuernde Subjekte: Natürliche Person als Partner in einer Kommanditgesellschaft oder einer Offenen Handelsgesellschaft, eine natürliche Person,
MehrSteuerkalender für das III. Quartal 2018
Steuerkalender für das III. Quartal 2018 STEUERKALENDER FÜR DAS III. QUARTAL 2018 JULI 2018 13. Juli 16. Juli 20. Juli 2018 Benachrichtigung der Steuerbehörde über die Wahl einer festen Geschäftseinrichtung,
MehrSteuerkalender für das III. Quartal 2016
Steuerkalender für das III. Quartal 2016 STEUERKALENDER FÜR DAS III. QUARTAL 2016 JULI 2016 11. Juli 14. Juli Vorlage der Angaben zu jeder beschäftigten versicherten Person für Juni 2016 gemäß Formblatt
MehrSteuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich
Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Sind Ihre Arbeitnehmer auf dem französischen Staatsgebiet tätig?
MehrNEWSLETTER I GERMAN DESK
NEWSLETTER I GERMAN DESK März 2013 NEUE INFORMATIONEN ZUR ERKLÄRUNGSPFLICHT FÜR AUSLÄNDISCHES VERMÖGEN WER MUSS DIESE STEUERERKLÄRUNG EINREICHEN? 2 BETROFFENE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE UND RECH TE 3 AUSNAHMEN
MehrVerordnung über die pauschale Steueranrechnung
Verordnung über die pauschale Steueranrechnung Änderung vom 9. März 2001 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 22. August 1967 1 über die pauschale Steueranrechnung wird wie folgt
MehrSteuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage
Steuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage Die Rechtsgrundlage für die polnische Körperschaftsteuer wird mit dem Gesetz von 15. Februar 1992 über Steuer von Einkommen
Mehr3. KAPITEL Grundstückgewinnsteuer
. KAPITEL Grundstückgewinnsteuer Art. 4 Gegenstand der Steuer Der Grundstückgewinnsteuer unterliegen: a) Gewinne, die sich bei Veräusserung eines Grundstückes des Privatvermögens oder von Anteilen daran
Mehr[Geschäftsnummer] Der Erlass Steuergesetz vom (StG) (Stand ) wird wie folgt geändert:
Steuergesetz (StG) Änderung vom [Datum] Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: Geändert: 66. Aufgehoben: Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: I. Der Erlass 66.
MehrCIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)
CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) 1- Neben der Verpflichtung zur Steuerzahlung sind die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), genannten
MehrSteuerkalender für das II. Quartal 2018
Steuerkalender für das II. Quartal 2018 STEUERKALENDER FÜR DAS II. QUARTAL 2018 April 2018 2. April Lohnsteuer Abführung der berechneten und einbehaltenen Lohnsteuer auf ausgezahltes Krankengeld, Kinderpflegegeld,
MehrDEUTSCH STEUER IN SPANIEN. Informationen zu Steuern in Spanien
DEUTSCH STEUER IN SPANIEN Informationen zu Steuern in Spanien + 34 91 713 18 98 I-KURTAXE Eine natürliche Person ihren Wohnsitz im spanischen Hoheitsgebiet, wenn eine der folgenden Bedingungen gegeben
MehrDer Erlass Steuergesetz vom (StG) (Stand ) wird wie folgt geändert:
Steuergesetz (StG) Änderung vom 28.03.208 Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: Geändert: 66. Aufgehoben: Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: I. Der Erlass 66.
MehrSteuerkalender für das II. Quartal 2017
Steuerkalender für das II. Quartal 2017 STEUERKALENDER FÜR DAS II. QUARTAL 2017 April 2017 3. April Einkommensteuer für natürliche Personen Vorlage der berechneten und einbehaltenen Einkommensteuerbeträge
MehrFRAGENLISTE - STEUERN
FRAGENLISTE - STEUERN 1. Erkläre die folgenden Begriffe a. Steuerschuldner oder Steuerzahler (4 Punkte) = Person oder Körperschaft die das Gesetz verpflichtet die Steuer an das Finanzamt abzuführen Beispiel
MehrSTEUERKALENDER FÜR DAS IV. QUARTAL 2017
Steuerkalender für das IV. Quartal 2017 STEUERKALENDER FÜR DAS IV. QUARTAL 2017 OKTOBER 2017 13. Oktober Im Fall der Neugründung/Liquidation fester Geschäftseinrichtungen im Jahr 2017 Benachrichtigung
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung des Einkommens bildender Künstler Deutscher Bundestag WD /17
Besteuerung des Einkommens bildender Künstler 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung des Einkommens bildender Künstler Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 20. März 2017 Fachbereich: WD 4: Haushalt
MehrMITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER
Europäisches Parlament 2014-2019 Petitionsausschuss 29.6.2016 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition Nr. 2334/2014, eingereicht von Alexandre Lago Portela, spanischer Staatsangehörigkeit, im Namen
MehrInfo Besteuerung deutsche Renten
Info Besteuerung deutsche Renten Änderung der Rentenbesteuerung in Deutschland Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat der deutsche Gesetzgeber die einkommensteuerrechtliche Behandlung von
MehrWas ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Wie nutzt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen nicht in voller Höhe der Einkommensteuer, sondern nur für den Betrag, der über dem sogenannten Sparerpauschbetrag
MehrBESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 10. Dezember 2014 zur Aufhebung seines Beschlusses CA/D 14/08 mit Wirkung zum 1. Januar 2015
CA/D 11/14 BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 10. Dezember 2014 zur Aufhebung seines Beschlusses CA/D 14/08 mit Wirkung zum 1. Januar 2015 DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION, gestützt
MehrInformationen zu Deutschen Pensionen
Informationen zu Deutschen Pensionen Tipps zu Deutschen Pensionen Dieser Folder ist für Pensionistinnen und Pensionisten, die eine Pension (Sozialversicherungsrente) aus Deutschland beziehen. Gehören auch
MehrBremisches Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe (BremTourAbgG) - ( Citytax )
Bremisches Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe (BremTourAbgG) - ( Citytax ) Zum 22.02.2019 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Bitte folgen Sie diesem Link, um die Tabelle an dieser
MehrOrganisationseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit, ausgenommen von Personengesellschaften (aber nicht aller Arten von Personengesellschaften),
Besteuerung von Firmen Einkommensteuer / Körperschaftssteuer Die Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer wird durch das Körperschaftssteuergesetz, im Weiteren entsprechend ihrer englischen Abkürzung CIT,
Mehrüber die Fälligkeit und den Bezug der Steuerforderungen
6. Beschluss vom. Februar 00 über die Fälligkeit und den Bezug der Steuerforderungen Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 0 ff. des Gesetzes vom 6. Juni 000 über die direkten Kantonssteuern
MehrKörperschaftsteuer (KöSt)
Körperschaftsteuer (KöSt) Der Körperschaftsteuer ihv. 25% unterliegt das Einkommen von juristischen Personen Das Steuerrecht unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen. Die natürlichen
MehrRumänien. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Rumänien Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Rumänien hat keine Gegenseitigkeitsabkommen
MehrJahresabschluss 2017
STATO PATRIMONIALE AKTIVA 2017 2016 A) FORDERUNGEN GEGENÜBER DEM STAAT UND SONSTIGEN ÖFFENTLICHEN VERWALTUNGEN AUFGRUND DER BETEILIGUNG AM DOTATIONSFONDS B) ANLAGEGÜTER I) Immaterielle Anlagegüter 1) Anlagen-
MehrWeltweit engagiert. Aktuelles aus tschechischem Steuerrecht. Kateřina Jordanovová Praha
Weltweit engagiert Aktuelles aus tschechischem Steuerrecht Kateřina Jordanovová Praha 07.12.2016 Rödl & Partner 08.08.2011 1 Änderungen 2016/2017 Gesetz über die elektronische Erfassung von Umsätzen (Meldung
MehrStadt Maienfeld. Steuergesetz der Stadt Maienfeld
Stadt Maienfeld Steuergesetz der Stadt Maienfeld 1 Steuergesetz der Stadt Maienfeld gestützt auf das geltende Gemeinde- und Kirchensteuergesetz des Kantons Graubünden I. Allgemeine Bestimmungen Gegenstand
MehrSatzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Solms
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Solms Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung
MehrBesteuerung von Investmentfonds Inhaltsverzeichnis
Besteuerung von Investmentfonds Inhaltsverzeichnis Allgemeine Hinweise zur Besteuerung von Kapitalvermögen... 2 Inländische ausschüttende Investmentfonds im Inlandsdepot... 3 Inländische thesaurierende
MehrBesteuerung der konzessionierten Verkehrsund Infrastrukturunternehmen
Besteuerung der konzessionierten Verkehrsund Infrastrukturunternehmen Kreisschreiben 33 vom 6. September 2011 Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand des Kreisschreibens... 2 2. Kapitalsteuer... 3 Bemessungsgrundlage...
MehrDie Republik Österreich und die Organisation der erdölexportierenden Länder, im Folgenden OPEC genannt,
BGBl. III - Ausgegeben am 25. August 2010 - Nr. 97 1 von 4 Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik
MehrIB.Service Ukraine. IB.Service Ukraine Jänner 2016
IB.Service Ukraine IB.Service Ukraine Jänner 2016 Vorerst keine große Steuerreform in der Ukraine Punktuelle Änderungen am bisherigen System Am 31. Dezember 2015 wurden die Änderungen zum Steuerkodex der
MehrBundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens
Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom...
MehrMagistrat der Stadt Wächtersbach
Magistrat der Stadt Wächtersbach Satzung der Stadt Wächtersbach über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrAG Gewerbe Spandauer Neustadt
AG Gewerbe Spandauer Neustadt Buchhaltungspflichten und notwendige steuerliche Erklärungen für Unternehmer/innen - eine kurze und grundsächliche Einführung - 14. Oktober 2015 Seite 1 Die Grundlagen: die
MehrSatzung über die Erhebung einer Zweitwohungssteuer in der Gemeinde Rangsdorf. vom (Zweitwohnungsteuersatzung)
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohungssteuer in der Gemeinde Rangsdorf vom 25.07.2012 (Zweitwohnungsteuersatzung) Aufgrund der 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
MehrNatürliche Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton sind aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie:
Anhang GESETZ über die direkten Steuern im Kanton Uri (Änderung vom ) Das Volk des Kantons Uri beschliesst: I. Das Gesetz vom 6. September 00 über die direkten Steuern im Kanton Uri wird wie folgt geändert:
MehrErläuterung zur Steuerbescheinigung Muster I
TARGOBANK AG & Co. KGaA Postfach 10 11 52 47011 Duisburg Erläuterung zur Steuerbescheinigung Muster I Telefon: 0211-900 20 008 Mit dieser Übersicht erhalten Sie kurze Erläuterungen zur Steuerbescheinigung
MehrNach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden:
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
MehrVerordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne. Person bei definitiver Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit:
Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit (LGBV) vom 2008 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 37b und 199 des
MehrBesteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit
Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit Gesetzliche Grundlagen Art. 38b des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern (DStG) 1 Wird die selbstständige
MehrSteuergesetz der Gemeinde Tamins
Steuergesetz der Gemeinde Tamins I. Allgemeine Bestimmungen Art. Die Gemeinde Tamins erhebt folgende Steuern nach den Bestimmungen des kantonalen Rechts: Gegenstand a) eine Einkommens- und Vermögenssteuer;
MehrGrundbegriffe der Steuern 21
Grundbegriffe der Steuern 21 Aus betriebswirtschaftlicher Sicht steht als Ziel im Hinblick auf die Ausgestaltung des Besteuerungssystems die Abwesenheit von Steuereinflüssen (entscheidungsneutrale Besteuerung)
MehrDie neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick.
Die neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick. Die Abgeltungsteuer betrifft uns alle. Mehr oder weniger. Am 1. Januar 2009 wird sie Realität: die neue Abgeltungsteuer. Was das für Ihre Geldanlage
Mehr(Die Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) sind in diesem nichtamtlichen Fließtext kenntlich gemacht)
Änderungen durch das StVergAbG (Gesetzesauszüge) Anlage (Die Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) sind in diesem nichtamtlichen Fließtext kenntlich gemacht) 14 KStG Aktiengesellschaft
MehrSatzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Wustrow
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Wustrow Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg Vorpommern (KV M-V) vom 18. Februar 1994 (GVOBl. M-V S. 249), in
MehrSteuergesetz der Gemeinde Avers
gestützt auf das Gemeinde- und Kirchensteuergesetz des Kantons Graubünden I. Allgemeine Bestimmungen Art. Die Gemeinde Avers erhebt folgende Steuern nach den Bestimmungen des kantonalen Rechts: Gegenstand
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
0.672.910.10 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1997 Nr. 87 ausgegeben am 18. April 1997 Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über verschiedene
MehrGrundsätze der ordnungsmäßigen. Buchführung
Grundsätze der ordnungsmäßigen 2 Buchführung RLS 1/2008 Rechnungslegungspolitik eines Unternehmens, eingeführt durch die Anordnung des Finanzministeriums der RF Nr. 106n vom 06. Oktober 2008, enthält die
MehrJahresabschluss 2017
STATO PATRIMONIALE AKTIVA 2017 2016 A) FORDERUNGEN GEGENÜBER DEM STAAT UND SONSTIGEN ÖFFENTLICHEN VERWALTUNGEN AUFGRUND DER BETEILIGUNG AM DOTATIONSFONDS B) ANLAGEGÜTER I) Immaterielle Anlagegüter 1) Anlagen-
MehrBeitragsserie: Markteinstieg in der Ukraine
Internationalisierung Finanzen Digitalisierung Arbeit Dmitriy Sykaluk Beitragsserie: Markteinstieg in der Ukraine Steuerrecht in der Ukraine 07. Februar 2019 Diese Beitragsserie erscheint in Kooperation
MehrJahresabschluss 2017 Grundschulsprengel Neumarkt
STATO PATRIMONIALE AKTIVA Esercizio Esercizio 2017 2016 A) FORDERUNGEN GEGENÜBER DEM STAAT UND SONSTIGEN ÖFFENTLICHEN VERWALTUNGEN AUFGRUND DER BETEILIGUNG AM DOTATIONSFONDS B) ANLAGEGÜTER I) Immaterielle
MehrSteuergesetz der Gemeinde Tschappina
gestützt auf das Gemeinde- und Kirchensteuergesetz (GKStG) des Kantons Graubünden Von der Gemeindeversammlung angenommen am 5. August 008 und ergänzt mit Art. ³ an der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 04
MehrVerordnung über die pauschale Steueranrechnung
[Signature] [QR Code] Verordnung über die pauschale Steueranrechnung Änderung vom... Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom. August 967 über die pauschale Steueranrechnung wird wie
MehrVorlesung Internationales Steuerrecht I
Vorlesung Internationales Steuerrecht I Außensteuerrecht Prof. Dr. Heinz-Klaus Kroppen, LL.M. Wintersemester 2016/2017 Wichtige DBA-Bestimmungen zu den Vorlesungsfällen Stand: 28.09.2016 Singapur DBA 1972/1998/2004
MehrPraktische Aspekte zur Körperschaftsteuer und Einkommensteuer in Ungarn und in Deutschland. DTM Adótaná csadó és Pénzügyi Szolgá ltató Zrt.
Praktische Aspekte zur Körperschaftsteuer und Einkommensteuer in Ungarn und in Deutschland DTM Adótaná csadó és Pénzügyi Szolgá ltató Zrt. Hauptaspekte Praktische Fragen zur Besteuerung von PKWs Die mit
MehrSTEUERGESETZ DER GEMEINDE FILISUR
STEUERGESETZ DER GEMEINDE FILISUR Steuergesetz der Gemeinde Filisur gestützt auf das Gemeinde- und Kirchensteuergesetz des Kantons Graubünden (GKStG) I Allgemeine Bestimmungen Gegenstand Art. 1 1 Die Gemeinde
MehrSteuergesetz der Gemeinde Küblis
Steuergesetz der Gemeinde Küblis I. Allgemeine Bestimmungen Gegenstand Art. Die Gemeinde Küblis erhebt folgende Steuern nach den Bestimmungen des kantonalen Rechts: a) eine Einkommens- und Vermögenssteuer;
MehrSteuergesetz der Gemeinde Churwalden
Steuergesetz der Gemeinde Churwalden Beilage zur Einladung Gemeindeversammlung vom 4.08.09, Trakt. 5 Steuergesetz der Gemeinde Churwalden gestützt auf das Gemeinde- und Kirchensteuergesetz des Kantons
MehrZweitwohnungssteuersatzung der Kreisstadt Dietzenbach
Zweitwohnungssteuersatzung der Kreisstadt Dietzenbach Kreisstadt Dietzenbach www.dietzenbach.de 1. SATZUNG/ ORDNUNG : Zweitwohungssteuersatzung 2. IN DER FASSUNG VOM : 26. Juni 2014 3. ZULETZT GEÄNDERT
MehrVerordnung über den Finanz- und Lastenausgleich
[Signature] [QR Code] Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) Änderung vom... Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I 1. Die Verordnung vom 7. November 2007 1 über den Finanz- und Lastenausgleich
MehrVerabschiedet. durch Regierungsverordnung der Republik Kasachstan. vom Nr Regeln zur Bestimmung des Tarifs
Verabschiedet durch Regierungsverordnung der Republik Kasachstan vom 01.04.2014 Nr. 290 Regeln zur Bestimmung des Tarifs zur Förderung erneuerbarer Energien 1. Allgemeine Bestimmungen 1. Diese Regeln zu
MehrRegierung: Parlamentarische Demokratie
Bulgarien Regierung: Parlamentarische Demokratie Hauptstadt: Sofia Einwohner: ca. 8.000.000 Landesgrösse: 110,879 qkm Landesgrenzen: Türkei, Griechenland, Mazedonien, Serbien, Rumänien Sprachen: Bulgarisch
MehrVergnügungssteuersatzung Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Monheim am Rhein (Vergnügungssteuersatzung)
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Monheim am Rhein (Vergnügungssteuersatzung) vom 22.12.2005 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 15.03.2013 Der Rat der Stadt Monheim am
MehrAufforderung zur Einreichung von Steuererklärungen und Verrechnungsanträgen im Jahre 2018
Aufforderung zur Einreichung von Steuererklärungen und Verrechnungsanträgen im Jahre 2018 (vom 26. September 2017) Veröffentlicht im Amtsblatt des Kantons Zürich Nr. 2/2018 (12. Januar 2018) und Nr. 9/2018
MehrTHEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT
1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Mitteilung in eigener Sache/Digitaler Versand von Rechnungen... 2 Neues Pauschalsystem ab 2016... 2 Die Inhalte dieses
MehrSatzung. über die Erhebung einer Wettbürosteuer. in der Stadt Brilon. (Wettbürosteuersatzung)
Stadt Brilon Der Bürgermeister Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Brilon (Wettbürosteuersatzung) vom 26.01.2018 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Mehr48d. Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen. idf des EStG v (BGBl. I 2002, 4210; BStBl. I 2002, 1209)
48d 48d Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen idf des EStG v. 19.10.2002 (BGBl. I 2002, 4210; BStBl. I 2002, 1209) (1) 1 Können Einkünfte, die dem Steuerabzug nach 48 unterliegen, nach
MehrAnlage: Schematischer Vergleich des heutigen Rechts und der Reformvorschläge zu Publikums-Investmentfonds
Anlage: Schematischer Vergleich des heutigen Rechts und der zu Publikums-Investmentfonds 1. Besteuerung des Publikums-Investmentfonds Inländische Investmentfonds sind vollständig von der Körperschaft-
MehrVerordnung über die Erhebung von Kirchensteuern für den im Lande Nordrhein-Westfalen gelegenen Anteil der Erzdiözese Paderborn (Kirchensteuerordnung)
Verordnung über die Erhebung von Kirchensteuern für den im Lande Nordrhein-Westfalen gelegenen Anteil der Erzdiözese Paderborn (Kirchensteuerordnung) Diözesangesetz vom 3. Juni 1969, in der Fassung der
MehrSatzung über die Erhebung von Hundesteuern in der Stadt Nordhausen (Hundesteuersatzung)
- Lesefassung - Satzung über die Erhebung von Hundesteuern in der Stadt Nordhausen (Hundesteuersatzung) (Präambel) 1 Steuertatbestand (1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt
MehrVerordnung über die Quellensteuer natürlicher und juristischer Personen
Verordnung über die Quellensteuer natürlicher und juristischer Personen Vom 14. Dezember 1994 (Stand 1. Januar 2015) Der Landrat, gestützt auf Artikel 251 Absatz 1 des Steuergesetzes vom 7. Mai 2000 (StG)
MehrInhaltsverzeichnis. Abgabenordnung...11
Inhaltsverzeichnis Abgabenordnung...11 A1 Grundlagen des Steuerrechts...12 1. Einnahmen des Staates... 12 2. Rechtliche Grundlagen... 13 3. Steuergesetzgebung...14 4. Steuerarten... 15 5. Aufbau der Finanzverwaltung...
MehrCheckliste Abgeltungssteuer
Checkliste Abgeltungssteuer Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen soll den Anwender durch die komplizierte Materie der Abgeltungsteuer führen und schließlich klären, ob die Kapitaleinkünfte wirklich
MehrJuli Haben Sie eine Studie über Verrechnungspreise?
Juli 2013 Haben Sie eine Studie über Verrechnungspreise? Die angekündigten Verrechnungspreisregelungen werden eingeführt Angesichts der Tatsache dass das verabschiedete Regelwerk die Anforderungen in Bezug
MehrBesteuerung des Veräußerungsgewinns bei Praxisverkauf
Wirtschaft Andreas Laux Besteuerung des Veräußerungsgewinns bei Praxisverkauf Steuern sparen durch strategische Steuerberatung Besteuerung des Veräußerungsgewinns bei Praxisverkauf -Steuern sparen durch
MehrVerordnung über die Bescheinigungspflichten bei Mitarbeiterbeteiligungen
Verordnung über die Bescheinigungspflichten bei Mitarbeiterbeteiligungen (Mitarbeiterbescheinigungsverordnung, MBV) vom... Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 129 Absatz 1 Buchstabe
MehrVerordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV) vom (Stand )
668. Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV) vom 8.0.000 (Stand 0.0.00) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 73 Absatz des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 965
MehrOrtsgesetz über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadtgemeinde Bremen
Ortsgesetz über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadtgemeinde Bremen Zum 26.09.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Bitte folgen Sie diesem Link, um die Tabelle an dieser Stelle
MehrSteuergesetz der Gemeinde Trin
Steuergesetz der Gemeinde Trin I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Gegenstand 1 Die Gemeinde Trin erhebt folgende Steuern nach den Bestimmungen des kantonalen Rechts: a) eine Einkommens- und Vermögenssteuer;
MehrIm Deutsch-Indischen Doppelbesteuerungsabkommen ist der Höchstsatz für die Quellenstuer festgelegt. Der Abzug der Quellensteuer liegt bei:
STEUERN IN INDIEN QUELLENSTEUER (TDS) UND PERMANENT ACCOUNT NUMBER (PAN) Was ist die indische Quellensteuer und wann wird sie erhoben? Für nach Indien in Rechnung gestellte Dienstleistungen, Zinsen sowie
MehrWeltweit engagiert. Ольга Будей / Olga Budey 04.03.2013, Санкт-Петербург/ St. Petersburg
Weltweit engagiert Deutsch-Russische Auslandshandelskammer: Aktuelle Gesetzesänderungen in der steuerlichen und handelsrechtlichen Rechnungslegung und ihre praktische Anwendung Ольга Будей / Olga Budey
MehrUmsatzbesteuerung der Vereine
Umsatzbesteuerung der Vereine 14.05.2007 Die Umsatzsteuer bei Vereinen (gilt für alle Vereine) Vereine gelten als Unternehmer im Sinne des 2 des Umsatzsteuergesetzes Die Steuer wird nach 19 UStG nicht
MehrDie Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2017) 335 final - ANNEX 1.
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. Juni 2017 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2017/0138 (CNS) 10582/17 ADD 1 FISC 149 ECOFIN 572 IA 115 VORSCHLAG Absender: Eingangsdatum: 22. Juni 2017
MehrOrtsrecht-Sammlung. Neufassung Landkreis Wittmund
Gemeinde Utarp Ortsrecht-Sammlung Vorschrift: Beschließendes Organ: Zuständig in der Verwaltung: Gemeinderat Utarp Kämmerei Fundstellennachweis: Bezeichnung Datum vom Beschluss vom Genehmigung Veröffentlichung
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1972 Ausgegeben am 16. Juni 1972 57. Stück 172. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für
MehrSatzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Melsungen
1 Aufgrund der 5 und 51 der hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.03.2015 (GVBl. S. 158), berichtigt am
MehrSatzung zur Spielapparate- und Spielhallensteuer
Satzung zur Spielapparate- und Spielhallensteuer Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des
MehrSTEUERGESETZ. I. Allgemeine Bestimmungen. Die Gemeinde Fideris erhebt folgende Steuern nach den Bestimmungen des kantonalen Rechts:
STEUERGESETZ I. Allgemeine Bestimmungen Art. 01 Die Gemeinde Fideris erhebt folgende Steuern nach den Bestimmungen des kantonalen Rechts: Gegenstand a) eine Einkommens- und Vermögenssteuer b) eine Grundstückgewinnsteuer
MehrBundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens
Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28.
MehrSteuergesetz der Gemeinde Nufenen
Steuergesetz der Gemeinde Nufenen gestützt auf das Gemeinde- und Kirchensteuergesetz des Kantons Graubünden I. Allgemeine Bestimmungen Art. Die Gemeinde Nufenen erhebt folgende Steuern nach den Bestimmungen
MehrBotschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen
1 Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen à Merkblatt zur Besteuerung gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Griechenland und Deutschland (1966) Übersicht 1. Art der anfallenden Steuern
Mehr