Aktuelle Änderungen der Steuer- und Finanzberichterstattung für das Jahr 2013

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1 Aktuelle Änderungen der Steuer- und Finanzberichterstattung für das Jahr 2013

2 IT-Branche Vom bis werden folgende Operationen, die mit Softwarelieferungen zusammenhängen, von der Mehrwertsteuerpflicht befreit: Softwareerzeugnisse in Form von Betriebssystem, System-, Anwender-, Unterhaltungs-, bzw. Weiterbildungssoftware (und dessen Komponenten), sowie in Form von Webseiten und Online-Diensten; Kryptografische Sicherheitssoftware (Informationssicherheit).

3 IT-Branche Für die Unternehmen der Softwareindustrie wird der Ertragsteuersatz vom bis mit 5% festgelegt. Es wird eine separate Buchführung für Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit Gewinnerzeugung bei Softwareindustrieaktivitäten unter Beachtung folgender Besonderheiten vorgeschrieben: Zu den Ausgaben, welche Gewinnerzeugung zusammenhängen, die nach einem reduzierten Satz versteuert wird, gehören nicht die Abschreibungen und die Kosten, welche mit Gewinnen aus anderen Tätigkeiten zusammenhängen; Ausgaben und Abschreibungen, die mit Erhalt eines bevorzugten Gewinns, bzw. einer Gewinnerzeugung aus anderen Aktivitäten zusammenhängen, werden im Verhältnis zu den Einnahmen verteilt.

4 Kriterien der Ertragssteuerermäßigung für die IT-Branche Bestehende und neugegründete Gesellschaften, bei denen: der Gewinnanteil, erzeugt durch bevorzugte Aktivitäten, nicht unter 70% der gesamten Wirtschaftstätigkeiten liegt; der Urwert der Anlagegüter- und/oder der Wert der immateriellen Aktiva mehr als 50 Mindestgehälter zum 1. Januar des Berichts- bzw. Steuerjahres beträgt ; keine Steuerrückstände bestehen und keine gerichtlichen Konkursverfahren eingeleitet worden sind. Die obengenannten Kriterien müssen dabei innerhalb der letzten 4 Quartale erfüllt sein. Für neugegründete Gesellschaften müssen diese Kriterien innerhalb der letzten 2 Quartale erfüllt sein.

5 Immobiliensteuer Als immobiliensteuerpflichtig werden natürliche sowie juristische Personen angesehen, die sich im Besitz von Wohnimmobilien befinden. Dazu gehören auch Ausländer; Die Steuersumme wird durch die Multiplikation des Steuersatzes mit der Steuerbemessungsgrundlage (zu besteuernde Objektwohnfläche). Die Steuersätze werden von den lokalen Behörden pro Quadratmeter der Wohnfläche festgelegt, mit einigen Beschränkungen: für Wohnungen mit einer Gesamtfläche unter 240 qm und Wohnhäuser unter 500 qm dürfen die Steuersätze nicht mehr als 1% des Mindestgehalts, festgelegt zum 1. Januar des Steuerjahres (Mindestgehalt zum UAH), betragen; für Wohnungen mit einer Gesamtfläche von mehr als 240 qm und für Wohnhäuser mit mehr als 500 qm beträgt der Steuersatz 2,7% des Mindestgehalts zum 1. Januar des Steuerjahres.

6 Immobiliensteuer Steueranrechnungs- und -abführungsverfahren für natürliche Personen: für natürliche Personen ist eine Steuerermäßigung (laut Artikel des Steuergesetzbuches der Ukraine) vorgesehen. Wohnungen und Wohnhäuser mit einer Fläche von weniger als jeweils 120 qm und 250 qm werden dementsprechend nicht besteuert. Die Ermäßigung ist nur einmal pro Abrechnungsperiode (einmal im Jahr) und nur auf ein Objekt anzuwenden. Für natürliche Personen wird die Steuer von der staatlichen Steuerbehörde und aufgrund der erhaltenen Daten aus dem Immobilienregister berechnet. Eine Steuerbescheinigung wird dem Steuerzahler bis zum 1. Juli des laufenden Jahres postalisch zugesandt, dabei ist der Steuerzahler dazu verpflichtet, die Steuer innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Bescheinigung zu begleichen.

7 Immobiliensteuer Steueranrechnungs- und -abführungsverfahren für juristische Personen: Juristische Personen sind dazu verpflichtet, die Steuer zum 1. Januar jedes Jahres selbständig zu berechnen. Die berechneten Steuersummen müssen in Form einer Steuererklärung bei der zuständigen Steuerbehörde (bezogen auf die Wohnimmobilienlage) bis zum 1. Februar eingereicht werden. Wenn ein solches Objekt neuerrichtet wurde, ist der Steuerzahler dazu verpflichtet, eine Steuererklärung innerhalb eines Monats nach der Eigentumsrechtseintragung einzureichen. Die berechnete Steuer wird quartalsweise im Folgemonat nach dem Berichtsquartal und bis zum 30. dieses Monats fällig.

8 Gewinnbesteuerung bei Wertpapiertransaktionen Artikel des Steuergesetzbuches der Ukraine regelt die Steuersätze für die Wertpapiertransaktionen Verkauf von Wertpapieren, sowie von Derivaten: - 0,1% der Transaktionssumme bei dem Verkauf von Wertpapieren, die im Aktienregister enthalten sind, außerhalb der Aktienbörse; - 1,5% der Transaktionssumme bei dem Verkauf von Wertpapieren, die nicht im Aktienregister enthalten sind, außerhalb der Aktienbörse; - 5 nicht steuerpflichte Mindesteinkommen der Bürger für einen abgeschlossenen Derivat (Vertrag), außerhalb der Aktienbörse. Als Steueragent der erwähnten Transaktionen gelten entsprechende Effektenhändler (Lizenznehmer), einschließlich der Bank, die derartige Transaktionen aufgrund eines Vertrages durchführt und die Steuer für Wertpapiertransaktionen einzubehalten und im Namen und auf Kosten der Person, die den Gewinn erzeugt hat, abzuführen hat. U.a. verpflichtet sich der Steueragent dieser Person, Steuerberatung und eine rechtzeitige Abgabe der damit verbundenen Steuererklärungen an die staatliche Steuerbehörde zu gewährleisten.

9 Steuererhebung für Entwicklung des Weinanbaus, Hopfenanbaus und der Gartenwirtschaft Für den Zeitraum bis zum 1. Januar 2018 wird eine Steuer für Entwicklung des Weinanbaus, Hopfenanbaus und der Gartenwirtschaft eingeführt. Als Steuerzahler werden natürliche und juristische Personen aller Eigentumsformen angesehen, die alkoholarme und alkoholhaltige Getränke im Groß- und Einzelhandel sowie in der Gastronomie vertreiben. Der Gegenstand der Besteuerung ist der Erlös in allen Phasen des Vertriebs. Der Steuersatz beträgt 1,5%.

10 Steuerunterschiede Laut Artikel 46.2 des Steuergesetzbuches der Ukraine ist der Steuerzahler seit dem dazu verpflichtet, die temporären und permanenten steuerlichen Unterschiede innerhalb der Finanzberichterstattung nach einer durch das fiskalische Exekutivorgan festgelegten Form aufzuzeigen. Die Bestimmungsmethoden der steuerlichen Unterschiede sind durch die Nationalen Vorschriften (Standards) der Rechnungslegung (der Ukraine) Steuerliche Unterschiede geregelt, die durch die Anordnung des Finanzministeriums vom No. 27 bestätigt wurden. Laut Artikel 1, Abschnitt III der Nationalen Vorschriften (Standards) der Rechnungslegung (der Ukraine) 27 Steuerliche Unterschiede hat die Finanzberichterstattung die temporären und permanenten steuerlichen Unterschiede zu beinhalten, die bei der Bestimmung des steuerpflichtigen Gewinns (Verlustes) für die jeweiligen Gruppen gesondert aufzuzeichnen sind: permanente steuerliche Unterschiede, die abzuziehen sind; permanente steuerliche Unterschiede, die einer Besteuerung unterliegen; temporäre steuerliche Unterschiede, die abzuziehen sind; temporäre steuerliche Unterschiede, die einer Besteuerung unterliegen.

11 INTERPONT INTERPONT Dresden 01099, Judeichstraße 5 Tel.: Fax: INTERPONT Moskau ,ul. Twerskaja 16 Tel.: Fax: INTERPONT Kiew 01001, Museinij pereulok 4 Tel.: Fax: INTERPONT Köln 50668, Theodor-Heuss- Ring 23 Tel.: Fax: INTERPONT St. Petersburg , Newsky Prospekt 10 Tel.: Fax: INTERPONT Novossibirsk , Krasnyi prospekt 173 Tel.: Fax:

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